Der Fall Gustl Mollath - Justizskandal ?

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Der Fall Gustl Mollath - Justizskandal ?

Beitragvon raumfahrer » Sa 7. Sep 2013, 15:11

HUHU

Es wurde ja wiederholt die Frage aufgeworfen, ob der Fall Mollath ein "Justizskandal" sei.

Diese Frage ist mir einem klaren JA zu beantworten und die Begründung ist einfach :

Es ist ein Justizskandal, dass das bayerische Justizministerium die Verfassungsbeschwerde

des Herrn Mollath für unbegründet hielt und dies gegenüber dem BVerfG äusserte.

Die VB war offensichtlich begründet, wie das BVerfG feststellte.

Alle Überlegungen, die das BVerfG anstellte, hätten auch das bayerische Justizministerium und Frau Dr. Merk anstellen können, da dem bayerischen Justizministerium und Frau Dr. Merk dieselben Informationen zur Verfügung standen wie dem Bundesverfassungsgericht.

Ein Justizskandal liegt vor, weil das bayerische Justizministerium im Rahmen der juristischen Bewertung der Angelegenheit elementare Grundrechte missachtet hat. Diese Missachtung ist unabhängig von irgendwelchen denkbaren Schutzbehauptungen erfolgt dahin , dass es "nur" zu Schlampereien und Pannen verfahrensrechtlicher Art gekommen sei.

Das bayerische Justizministerium hätte die Missachtung des Grundgesetzes erkennen müssen und in seiner Stellungnahme die offensichtlich begründete VB für begründet erklären müssen.

7 Jahre sind eine seeeehhhhrrrr lange Zeit für einen Einzelkämpfer, der erreichen will, dass das Grundgesetz irgendwann dann doch noch wirkt .

Erfreulich und in gewisser Weise "erlösend" ist, dass wenigstens das BVerfG darauf abstellte, dass weder die Gutachten noch die Verwertung dieser Gutachten durch die Gerichte eine wissenschaftliche Basis hatten. Die Entscheidungen und Bewertungen beruhen auf unwissenschaftlichen Spinnereien seitens der Gutachter und seitens der Gerichte, welche auf diese Spinnereien ihre Entscheidung stützten.

Dass diese jahrelang gepflegte Praxis unwissenschaftlichen Vorgehens im vorliegenden Fall erst durch das BVerfG abgestellt wurde , muss als Justiz-Skandal bezeichnet werden , denn bereits die erste Instanz hätte sich niemals zu einer solchen Praxis hinreissen lassen dürfen.

Dass Frau Dr. Merk die Gutachter für seriöse Sachverständige hielt und ihnen daher in fachlicher Hnisicht in Sachen Diagnose "vertraute", kann man ihr m.E. nach wie vor nicht vorwerfen, dass sie hingegen nicht berücksichtigte , dass die Art und Weise der Verwertung dieser Gutachten durch die Gerichte offensichtlich verfassungswidrig ist, ist ein juristischer Kunstfehler, der durchaus vorwerfbar ist.


Naja, sie ist ja mit dieser Haltung nicht ganz allein, denn diese Haltung ist ja in Bayern weit verbreitet - leider auch unter Politikern der SPD, welche diese Situation jetzt natürlich pharisäerhaft für sich im Wahlkampf nutzen ...

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