Teil 1 :
HUHU !
I.
Wer ist der kriminelle Jürgen Packer aus Schöppenstedt ?
Wer ist sein Sohn, und wie heisst dieser ?
Warum dürfen diese Fragen im Internet gemäß der Rspr. des BGH und des BVerfG legal
veröffentlicht werden ?
Warum darf der Betreiber dieses Forums diese Fragen und die nachstehenden Aussagen
dulden und muss sie nicht entfernen ?
Warum ist es zulässig, dass ich öffentlich in ein Internet-Forum schreibe, dass auch
Christian Kaisan ein Straftäter ist, insbesondere ein Internet-Stalker , der Verleumdungen
über einen ehemaligen Schüler des Beethovengymnasiums Bonn im Internet veröffentlichte
und gegenüber einem Zeugen angab, die gesetzliche Krankenkasse hinsichtlich seiner
steuerpflichtigen Einnahmen getäuscht zu haben ?
Nette Fragen, huhu, nicht erwartet, die Herren Packer und Kaisan, huhu , nicht war ?
Nun zu den Antworten , siehe nachstehender Text, selbsterklärend :
..................
HUHU allerseits
.................
hoffe hier nicht besonders zu stören, aber es bot sich nun mal gerade die Gelegenheit an,
von hier aus ganz schnell mal etwas ins Forum zu setzen, da ich gerade die Möglichkeit
habe auf dem Weg zu den vitrifizierten Kryonik-Patieten, die ich in Kürze besuchen werde,
hier unbeobachtet einen Text abzulegen und dabei die Aussage Christian Kaisans zu
widerlegen, ich sei identisch mit dem "Äffchen". ( Die "Zockerszene " weiss , was das
bedeutet. ) Das sogenannte Äffchen hat nämlich ein Alibi : im Ggs. zu mir hält es sich aktuell
in DE auf und dokumentiert das natürlich ...Mars oder andere Marsbewohner können das
später noch erläutern, denn ich habe hier nur wenig Zeit, da ich noch einen dringenden
Termin habe bei amerikanischen Kryonikern ).
Ich weile gerade in San Franzisco ( siehe aktuelle Bilder) , habe mir auch das (ehemalige
Hochsicherzeitsgefängnis angesehen, dessen "Identität" ich wohl niemandem erklären
muss...
Andere Identitäten hingegen müssen erklärt werden, es ist an der Zeit ...
Es ist schade, dass "Autobahn= Packer" nicht in diesem damaligen Hochsicherheits-
Gefängnis untergebracht werden kann, aber er sollte möglichst bald in einem ähnlich
sicheren Gebäude untergebracht werden, denn der deutsche Politiker ( siehe örtliche
Zeitungsberichte mit Foto) Jürgen Packer aus Schöppenstedt in Niedersachsen ist eine
gefährliche Persönlichkeit mit einem gefährlichen Doppelleben. Jürgen Packer aus
Schöppenstdet, so c. 64 Jahre alt, hat ein kriminelles Doppelleben, über das die
Öffentlichkeit aufgeklärt werden muss, und zwar nicht im Stile eines "fighterclub" oder eines
"Wahnsinns-Forums", sondern anders ....
Im Forum wurde kürzlich über ein Verfahren in Gera berichtet. Angeklagt war Klaus Ehm.
Dies ist von öffentlichem Interesse, da Klaus Ehm durch Jürgen Packer bezichtigt worden
war, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein.Das Verfahren gegen Klaus Ehm
wurde aber eingestellt.
Jürgen Packer hat mehrere Personen öffentlich im Internet verleumdet und terrorosiert, so
unter anderem auch Frau Meier-Yildirimer aus Coburg und andere Personen aus der
sogenannten Zockerszene.Das ist beweisbar, unter anderem durch die Zeugin Jasmin
Meier-Yildirimer, durch den Zeugen Ernst Fiege ´, durch einen Psachotherapeuten als
Zeugen und durch den Zeugen "N".
Von großem öffentlichem Interesse ist die Aussage Klaus Ehms, dass Jürgen Packer
seinerzeit für den MAD, also für eine der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
dienende "Oganisation" tätig gewesen sei.Sollte sich dies bewahrheiten, müsste Jürgen
Packer als noch viel gefährlicher angesehen werden als er auch ohne diese behauptete
Eigenschaft bereits anzusehen ist.
Der MAD-Behauptung sollte nachgegangen werden, es wird sich sicher aufklären lassen, ob
diese Behauptung wahr ist oder nicht. Plausibel erscheint sie jedenfalls, denn anders ist es
kaum zu erklären, dass Jürgen Packer trotz der Vielzahl der nachweisbaren Straftaten
ständig von deutschen Behörden "gedeckt" wird und sich die betreffenden ihn "deckenden"
Behörden fortlaufend aktenkundige Verfahrensfehler zu Gunsten dieses Straftäters erlaubt
haben.
Jürgen Packer, deutscher Politiker, und daher von öffentlichem Interesse, siehe die im
Internet veröffentlichen "Presseerzeugnisse" in Sachen "Grundrechteverfechter" , besitzt wie
gesagt ein Doppelleben. Er hat sich auch in einem Zivilprozess, der vor dem Amtsgericht
Koblenz geführt wurde ( Kopie der Akte ist in meinem Besitz, eine weitere Kopie wurde an
das Bundesverfassungsgericht gesendet anlässliche einer Verfassungsbeschwerde
betreffend den Ablauf des Zivilverfahrens), wieder strafbar gemacht, was "nachweisbar" ist,
aber nur unter bestimmten rechtstechnisch erforderlichen Voraussetzungen , daher die
Anführungszeichen rechts und links von "nachweisbar" ( denn nicht jeder Nachweis, der
objektiv möglich ist, wird auch tatsächlich irgendwann vor Gericht geführt ...)
Jürgen Packer hat in dem vor dem Amtsgericht Koblenz geführten Prozesse ca. 10 Personen
als kriminell bezeichnet, unter anderem Blondie, und im Übrigen eine Person, deren
"Identität" ihm bekannt ist, nicht aber der bürgerliche Name dieser Person.
In dem Schriftsatz bezeichnete der Straftäter Jürgen Packer diese Person, die keine
Straftaten begangen hat, als kriminell und bezeichnete sie mit einem Namen, der von
Christian Kaisan behauptet worden war.