Beschluss des Marsgericht vom 27.08.2014
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Herrn
Franz Peter Schubert, Nußdorferstr. 54, Wien, Austria, - Beschwerdeführer -
gegen
Frau Ursula Prem, Nürnberg, Germany -Beschwerdegegnerin -
wegen Werksverfälschung
erläßt das Marsgericht durch den vorsitzenden Richter am Marsgericht M a r s r i c h t e r
anläßlich der Beschwerden des Herrn Schubert vom 3.06.2014 am 27.08.2014 den folgenden Beschluss :
.
B E S C H L U S Ses ergehen die folgenden Anordnungen, Feststellungen, Aufforderungen und Hinweise gem. nachstehenden Ziffern 1.,2.,3.,4. :
1.
Feststellungen :
1.1.
es wird festgestellt, dass die Aussage des Beschwerdeführers zutrifft, dass die Beschwerdegegnerin in einer bei youtube veröffentlichten Aufführung des op. 1 des Beschwerdeführers sich eine Werksverfälschung erlaubt hat. Statt des vorgeschriebenen d in Takt 147 des op. 1 des Beschwerdeführers sang bzw. "sprach" sie ein missglücktes f und erlaubte sich damit eine teilweise Tötung des musikalischen Gehaltes des Werkes des Beschwerdeführers. Durch diese Handlung der Beschwerdegegnerin ist der Beschwerdeführer grundrechtlich beschwert. Hierdurch ist der Beschwerdeführer offenkundig in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG verletzt. Die Werksverfälschung stellt offenkundig eine gesetzwidrige Missachtung und Nichtachtung des Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 GG dar. Es stellt sich nun die Schuld- bzw. Haftungs-Frage, d.h. in wie weit diesbezüglich sowie im Hinblick auf vorgeworfene Taten, welche die Beschwerdeführerin begangen haben soll im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeverfahren des Herrn Gustl Mollath, von einer Schuldfähigkeit der Beschwerdeführerin auszugehen ist oder nicht.
1.2.
mit Fax vom 26.08.2014 stellte ein anonymer Antragsteller einen Eilantrag beim Marsgericht, den Geisteszustand der Beschwerdegegnerin zu überprüfen. Die Ausführungen des Antragstellers begründen den Verdacht, dass sich die Beschwerdegegnerin ein komplexes juristisches Wahnsystem ausgedacht haben könnte um Herrn Mollath öffentlich grundrechtlich beschweren zu können und dabei zugleich den Anschein eigener Schuldlosigkeit der Beschwerdegegnerin erwecken zu können.Es könne sich möglicherweise bei der Beschwerdeführerin um eine gefährliche Persönlichkeit handeln, heisst es in dem Fax. Der Antragsteller begründet dies mit Äusserungen, welche die Beschwerdegegnerin auf ihrer Internetseite in Sachen Gustl Mollath veröffentlichte.
Das Marsgericht hat die Behauptungen des Antragstellers so weit als möglich überprüft und, soweit sie nachprüfbar waren, für wahr befunden. Die Beschwerdegegnerin beanstandet in ihrem Internet-Auftritt in mehreren Punkten das Verhalten des Herrn Mollath gegenüber seinem ehemaligen Verteidiger Dr. G.Strate sowie Äusserungen des Herrn Mollath, welche dieser in der Öffentlichkeit tätigte anläßlich seines Wiederaufnahmeverfahrens vor dem LG Regensburg, Germany bzw. anläßlich der Verkündung des Urteils vom 14.08.2014 in dem Wiederaufnahmeverfahren.
1.3.
Das Mitglied "pianist" im Forum gegen Ungerechtigkeit hat freundlicherweise dem Marsgericht eine Tonaufzeichnung im Archiv des Unterforums "im virtuellen Raum" der Seite
http://www.attilla.de zur Verfügung gestellt , welche von registrierten Mitgliedern des Forums gegen Ungerechtigkeit abgerufen werden kann. Gäste des Forums können diese urheberrechtlich geschützte Aufzeichnung weder sehen, noch hören noch herunterladen.
1.4.
Der Beschwerdegegnerin, Frau Ursula Prem, wurde durch das Marsgericht der Nick "Gretchen am Spinnrade" zugewiesen. Herrn Pixel , Kläger im Verfahren Pixel ./. Packer , wurde das Passwort zu diesem Nick überlassen mit der Bitte, dieses Passwort an Frau Prem weiterzuleiten, damit sich Frau Prem einloggen und die Tonaufzeichnung abrufen kann. Diese wird für eine Exploration der Beschwerdgegnerin benötigt.
1.5.
Das Marsgericht hat sich mit Äusserungen der Beschwerdegegnerin auseinandergesetzt, welche die Beschwerdegegnerin am 26.08.2014 im Zusammenhang mit dem Fall Mollath im Internet tätigte . Das Marsgericht hat entschieden, sich diesbezüglich, d.h. insbesondere betreffend die seitens der Beschwerdegegnerin gegenüber Herrn Mollath getätigten Vorwürfe, gesondert zu äussern im Rahmen einer Presseerklärung.
2.
Anordnungen :
2.1.
es wird das persönliche Erscheinen der Beschwerdegegnerin im Marsgericht angeordnet. Die Beschwerdegegnerin hat sich zu diesem Zweck unverzüglich nach Kenntnisnahme ihres Passwortes zu ihrem Nick "Gretchen am Spinnrade" im Forum gegen Ungerechtigkeit einzuloggen und das Marsgericht im virtuellen Raum aufzusuchen, wo sie sich unverzüglich im Rahmen eines Beitrags zu melden hat.
2.2.
Die Beschwerdegegnerin wird einer zwangsweisen Exploration durch die marsianische Forensik unterzogen. Im Rahmen der Exploration wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Explorantin ein d von einem f noch zu unterscheiden weiss.Der Beschwerdegegnerin wird Gelegenheit gegeben sich an einer ordnungsgemäßen Wiedergabe des op.1. des Beschwerdeführers unter Verwendung der oben erwähnten Tonaufzeichnung zu versuchen, diese Versuche aufzuzeichnen und im Archiv des virtuellen Raumes die Ergebnisse der Versuche abzuliefern. Für den Fall ihres Nichterscheinens wird die Betreuung der Beschwerdegegnerin durch einen marsianischen Psychiater angeordnet werden. Dieser wird für den Fall des Nichterscheinens der Beschwerdegegnerin alle Willenserklärungen übernehmen, insbesondere zur Frage, ob sie bereit ist sich explorieren zu lassen durch einen marsianischen Psychiater.
2.3.
Jedermann wird hiermit befugt, den hier durch das Marsgericht veröffentlichten Beschluß zu kopieren und ihn im Rahmen eines anonymen Kommentars auf der Seite der Beschwerdegegnerin an die Beschwerdegegnerin zur Kenntnisnahme zu übersenden.
2.4.
es wird der Beschwerdegegnerin die Erlaubnis erteilt, sich vor dem Marsgericht selbst zu vertreten. Es besteht kein Anwaltszwang. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Beschwerdegegnerin unter dem Nick "Gretchen am Spinnrade" selbst einloggt und sich gegenüber dem Marsgericht authentifiziert.
3.
Aufforderungen :
3.1.
Die Öffentlichtkeit wird hiermit aufgefordert, Frau Ursula Prem über die Existenz des Marsgerichtes und den hiesigen Beschluß zu unterrichten. Dies kann beispielsweise durch Weiterleitung einer Kopie des hiesigen Beschlusses auf die Seite der Beschwerdegegnerin im Rahmen einer Nutzung der dortigen Kommentarfunktion als anonymer Autor / anonyme Autorin erfolgen.
4.
Hinweise :
4.1.
das Marsgericht kann jederzeit von jedermann aufgefunden werden. Bei Eingabe des Begriffes "Marsgericht" in die Suchmaschine Google erscheint sofort ein entsprechender Hinweis.
4.2.
das Forum "im virtuellen Raum",in welchem das Marsgericht stationiert ist, lässt sich auch leicht auffinden durch googeln nach der koreanischen Dirigentin Hee Seon Jin. Es erscheint dann ein Hinweis auf den Steckbrief, der im Forum gegen Ungerechtigkeit veröffentlicht wurde.
4.3.
Für den Fall des Nichterscheinens der Beschwerdegegnerin behält sich das Marsgericht die Veröffentlichung eines entsprechenden Steckbriefes nach der Beschwerdegegnerin vor !
Marsrichter, vorsitzender Richter am Marsgericht