Hallo,
ich möchte mit diesem Forum kurz skizzieren, worum es in diesem Forum - juristische Experimente und ihre Folgen - gehen wird :
Das Forum gegen Ungerechtigkeit wurde von Leuten gegründet, die sich gegen Behördenwillkür, insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem Cyberstalking , zur Wehr setzen wollen , und zwar gestützt auf eine solide rechtliche Grundlage.
Dies insbesondere im Zusammenhang mit der verfassungswidrigen heimlichen Ausspähung der Intimsphäre durch anonyme V-Leute , die im Dienste von deutschen Behörden stehen und die ohne Rücksicht auf die Menschenwürde geradezu süchtig danach sind, das Wirtschaftsleben in Deutschland nach ihren persönlichen Vorstellungen / Interessen zu steuern.
In diesem Zusammenhang wurde im Unterforum "nützliche Urteile" eine Reihe speziell das Persönlichkeitsrecht betreffender Urteile wortwörtlich veröffentlicht.
Das Problem Cyberstalking zu Zwecken der Ausübung einer Kontrolle des Finanz-und Arbeitsmarktes nach den Wünschen bestimmter V-Leute im Internet machte sich schon vor ca. 10 Jahren in bestimmten Unternehmens-Kreisen bemerkbar , und inzwischen ist ein regelrechter Cyberstalking-Krebs daraus geworden, wobei festzustellen ist, dass bisher keine juristische Abwehrstrategie Erfolg hatte, was unter anderem auf folgenden Mechanismus zurückzuführen ist :
Auf der strafrechtlichen Ebene läuft absolut nichts, wenn die Cyberstalker (Hacker und V-Leute) von im Ausland gehosteten Foren aus operieren. Da die vorübergehend eingeführte Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht kurze Zeit nach ihrer Einführung wieder abgeblasen wurde, können sich Polizei und Staatsanwaltschaft ständig darauf berufen, sie könnten die Täter nicht identifizieren, solange nicht beweisbar sei, dass diese als kriminelle Vereinigung einvernehmlich agieren oder andere Straftatbestände vorlägen als "nur" Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie Beleidigungen , Verleumdungen oder auch Nötigungen, d.h. Straftaten, die zu "schwach" sind um die ansonsten bestehenden technischen Fahndungsmöglichkeiten auszuschöpfen, d.h. z.B. Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden.
So wurde es zum Beispiel möglich, dass in einem einzigen illegalen Forum buchstäblich mehrere tausend Rechtsverletzungen, welche die Menschenwürde verletzen, realisiert wurden, und die Täter sagen können "Ätsch, die Rechtslage verbietet es den Strafverfolgungsbehörden uns zu identifizieren, denn Menschenwürdeverletzungen rechtfertigen nicht den Einsatz von Fahndungsmethoden, deren Anwendung nur für schwere Katalogstraftaten zulässig sind".
Eines Tages hatte dann der anonyme Internet-Autor "raumfahrer" einen ungeheuerlichen Verdacht, nämlich, dass die kriminellen Handlungen womöglich von spielsüchtigen deutschen Kriminalbeamten selber begangen sein könnten ,d.h. den zuständigen Strafverfolgern selber, die sich dann natürlich nicht selbst verfolgen würden, deren Aufgabe es aber eigentlich wäre, die Glücksspielszene in Sachen Geldwäsche zu übrwachen. Solche Kriminalbeamte könnten aber aus Neid auf erfoilgreiche Berufsspieler von der fixen Idee getrieben sein selber abzuzocken - unter dem Vorwand Wirtschaftskriminalität bekämpfen zu müssen, heimlich Onlinedurchsuchungen zu veranstalten um dahinter zu kommen, mit welchem SYSTEM bestimmte Roulettespieler es geschafft haben durch Roulette spielen Millionär zu werden - d.h. dass solche Kriminalbeamte sozusagen das eigene Unvermögen , das darin besteht nicht auf Grund eigener Geistestätigkeit herausbekommen zu können , wie diese Spieler "es machen", dadurch auszugleichen, dass man eine Art Industriespionage in der Glücksspielszene betreibt und im Zusammenhang damit hemmungslos und heimlich als "Big Brother" unter Einsatz staatlicher Schnüffel-Spezialprogramme
Computer durchsucht nach privaten Inhalten und dann das Puzzle irgendwie zusammensetzt, auf welche Weise einzelne Spieler es schaffen vom Roulette zu leben.
Man könnte sich nun überlegen, ob ein solcher Verdacht ein "paranoides Gedankensystem" darstellt , oder ob etwas daran sein könnte, denn die anonymen Täter, die raumfahrer für fähig hielt ein solches Szenario zu veranstalten, gaben einserseits gegenüber raumfahrer vor,
für die Strafverfolgungsbehörden tätig zu sein um gegen Schneeballsysteme vorzugehen, andererseits realisierten sie aber ständig selbst Straftaten, was aber nur die Geschädigten wissen konnten, also nicht Aussenstehende.
Daraus konnte der SICHERE Schluss gezogen werden, dass irgendetwas mit der deutschen Justiz im Zusammenhang mit dem Cyberstalking-Problem nicht stimmen konnte. Denn es erschien irgendwie nicht vorstellbar , dass ein ganzer Staat es nicht schafft, eine Lösung zu finden , um die Menschenwürdeverletzungen , die öffentlich für jedermann sichtbar waren, abzustellen.
Seitens des Staates wäre es möglich gewesen, dass einfach die Behörden wie in anderen Fällen auch diese Internetplattformen sperren, so dass sie zumindest nicht in Deutschland gesehen werden können, und ausserdem hätten sich die Behörden mit Google in Verbindung setzen können und Google veranlassen können, die Inhalte nicht anzuzeigen.
Dadurch, dass aber die Inhalte stehen blieben, also von jedermann gesehen werden konnten,
wirkten die Verleumdungen erst richtig und übten Druck auf die Betroffen aus. Denn jeder einigermaßen geistig wache Bürger, der diese Inhalte sah, musste sich fragen : Warum schalten die Strafverfolgungsbehörden das nicht ab, wenn an den Behauptungen nichts dran
ist ?
Besonders soweit Fotos von Geschädigten, die als angeblich "flüchtige Straftäter" dargestellt wurden, veröffentlicht wurden , musste man unweigerlich den Schluss ziehen, dass an den Behauptungen wohl etwas dran sein müsse, sich die Personen also wohl vor der Polizei verstecken müssten, denn jeder normale Mensch wäre doch zur Polzei gegangen und hätte auf diese Weise dafür gesorgt, dass die Polizei diese Foren abschalten lässt und damit auch die Steckbriefe mit den Fotos verschwinden.
Es entstand so der Eindruck, die öffentlich per Steckbrief Gesuchten, müssten also ein schlechtes Gewissen haben und sich deswegen nicht zur Polizei begeben um nicht bei der Gelegenheit festgenommen zu werden wegen tatsächlich begangener Taten.
In Wirklichkeit wäre es zwar theoretisch möglich, dass tatsächlich unter den Verfolgten auch solche ( wirklichen) Täter wären, es lässt sich jedoch zeigen, dass Geschädigte existieren, die aus anderen Gründen entweder nicht zur Polizei gingen - oder ERFOLGLOS zur Polizei gingen, d.h. in beiden Fällen nicht deswegen , weil sie etwa "gesucht" wären und deswegen ein "schlechtes Gewissen" hätten, sondern aus anderen ( vernünftigen) Gründen.
( welche anderen - sehr vernünftigen Gründe - es geben kann, um in solchen Angelegenheiten die Polizie zu meiden, auf die man aber nicht so leicht kommt als "normal" denkender Bürger, werden wir noch sehen...)
Dass bei einer Einwohnerzahl von ca. 80 Millionen Menschen und tausenden Volljuristen nicht ein einziger auf diese denkbar simple Idee kommt, diese Foren einfach sperren zu lassen, ist einfach utopisch, woraus der Schluss gezogen wurde, dass folglich die verantwortlichen Behörden bewusst die Menschenwürdeverletzungen aus irgendeinem Grund dulden wollten um damit irgendetwas anderes zu erreichen,und zwar etwas, das in ihren Augen wichtiger ist als der Schutz der Menschenwürde. Es liegt die Annahme nahe, dass es sich bei diesem "etwas" schlicht um die Kontrolle über finanzielle Vorgänge handelt sowie um Profitgier.
Eine solche Bewertung ist jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, und so suchten raumfahrer und andere, denen es allmählich auf den Wecker ging, dass seitens des Staates keine Maßnahmen gegen die Menschenwürdeverletzungen erfolgten, systematisch nach einer juristischen Lösung des Problems.
Vor ungefähr zweieinhalb Jahren wurde dann ein Lösungsweg gefunden, wie man sich langsam durch das Problem "durchbeissen" könnte, und wir werden hier im Forum darüber berichten, worin der Lösungsansatz bestand, und was bei diesen "Experimenten" herausgekommen ist bzw. was ans Licht kam :
in der Tat, es steht inzwischen fest : Es sind zusammen mit Tätern, die teilweise identifiziert werden konnten, Staatsdiener für die Verletzungen der Menschenwürde und für andere Taten verantwortlich.Das führt natürlich zur Amtshaftung, aber es ist ein juristisch steiniger Weg, es zu erreichen, dass am Ende auch die Haftung nicht nur theoretisch sondern auch praktisch erreicht wird, sprich Entschädigung der Geschädigten auf Kosten entweder der Staatkasse oder auf Kosten der Privatvermögen derjenigen Staatsdiener, die es verbrochen haben
MARS