Einführung in dieses Forum

hier werden Nutzen und Schaden wichtiger Urteile analysiert und kommentiert

Einführung in dieses Forum

Beitragvon MARS » So 19. Mai 2013, 09:05

guten Tag,

Freundlicherweise hat die Forenleitung meinem ausdrücklichen Wunsch entsprochen dieses Forum "Kommentare zu wichtigen Urteilen" zur Verfügung zu stellen .

Ich möchte hier kurz erläutern, was ich hier in diesem Forum bezwecke mit meinen Kommentaren :

1.

Auch im hiesigen (Unter-) Forum geht es - wie im Forum insgesamt - darum , gegen Ungerechtigkeit vorzugehen.
Im hiesigen Forum möchte ich verdeutlichen, wie eine spezielle Kategorie von Ungerechtigkeit durch ein kompliziertes Zusammenwirken bestimmter Grundsatzurteile des BGH und des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht und aufrecht erhalten wurde und wird.

Bei der "Kategorie" der Ungerechtigkeit, um die es mir hier geht, ist die Ungerechtigkeit, welche auf Grund ungeregelter bzw. rechtsfehlerhaft gesteuerten Vorgänge im Internet entstanden ist und fortlaufend entsteht, namentlich unter wesentlicher Mitwirkung des Google-Konzerns bzw. durch den aus verfassungsrechtlicher Sicht mangelhaft regulierten Betrieb der Suchmaschine Google entstanden .

Der erste konkrete Kommentar, den ich hier im Unterforum "Kommentare zu wichtigen Urteilen" verfassen werde , betrifft eine fatale Entscheidung des Bundesgerichtshof, welche die Ausstrahlungswirkung des Art. 1 GG verkennt und deswegen dem Google-Konzern konkludent eine nicht sanktionierte Befugnis einräumt eine bestimmte Gruppe von Normadressaten massiv in ihren Grundrechten in einer Weise zu verletzen, die es erfordert, gegen die betreffende BGH-Entscheidung systematisch vorzugehen mit dem Ziel einer Änderung der aktuellen BGH-Rspr. in Sachen Google.

Der durch das betreffende Urteil in Gang gesetzte "rechtstechnische Mechanismus" löste nicht nur schwere Beeinträchtigungen der Meinungs- und Informationsfreiheit ( Verletzung des Art. 5 GG) der betreffenden Gruppe von Normadressaten aus sondern verhindert darüber hinaus auch eine angemessene Verbrechensbekämpfung . Dies betrifft insbesondere Vorgänge wie Geldwäsche, Erpressungen, Körperverletzungen , organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung, organisierte Menschenrechtsverletzungen unter Nutzung der aktuellen Google-Suchmaschinen-Betriebs-Praxis.

2.

Im Hinblick auf diesen Sachverhalt möchte ich an dieser Stelle speziell folgende Personen ausdrücklich einladen, die Kommentare speziell hier im Unterforum in nächster Zeit mizuverfolgen :

Max Mosley

Bettina Wulff

Rechtsanwältin Tanja Irion

3.

Begründung dieser speziellen Einladung :

Max Mosley und Bettina Wulff betreiben beide aktuell in Hamburg Prozesse gegen den Google-Konzern in Sachen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Google. Zwar hat der BGH am 14.05.2013 eine Grundsatzentscheidung betreffend die Kontrollpflichten des Google-Konzerns betreffend den Betrieb der Google-Suchmaschine erlassen, jedoch erscheint es mehr als fraglich, ob auf dieser Grundlage sowohl Frau Wulff als auch Herr Mosley ihre Klagebegehren im vollen Umfang durchsetzen können.

Speziell, was das Anliegen Herrn Mosley´s betrifft, steht folgende ungelöste Problematik im Raum, welche Herr Mosley ( bzw. dessen Anwältin) höchtswahrscheinlich ohne fremde Unterstützung ( im Sinne einer Nebenintervention Dritter im laufenden Verfahren) nicht lösen kann :

Es geht um die aufgeworfene Rechtsfrage , ob bzw. in welchem Umfang es im Hinblick auf den vorzunehmenden Interessenausgleich dem Google-Konzern zuzumuten ist, die Suchmaschine auf eigene Kosten durch neu zu entwickelnde Programme so zu steuern, dass durch den Betrieb der Suchmaschine potentiell Verletzte nicht selbst die im Internet verbreiteten Produkte der Suchmaschine kontrollieren / überwachen müssen um sich vor Verletzungen der Menschenwürde in eigener Sache zu schützen.

Die Äusserungen Herrn Mosley´s speziell im deutschen TV habe ich so verstanden, dass er auch im Interesse des Schutzes vieler Betroffener, welche sich aus Kostengründen gegen Google nicht wehren können, anstrebt seinen Prozess so zu führen, dass Google in Zukunft selbst darauf achten muss, dass die Steuerung der Suchmaschine durch unzählige zum Teil anonyme Google-Nutzer nicht zu Menschenrechtsverletzungen - wie besipeilsweise die unautorisierte Veröffentlichung von Sex-Foros und Sex-videos - führt.

Gegen solche Maßnahmen sträubt sich offenkundig der Google-Konzern aktuell vehement und versucht dabei die Verantwortlichkeit für solche Vorgänge auf die "Anwender" abzuschieben, welche die Google-Suchmaschine nutzen, wobei Google derzeit den Standpunkt vertritt, jeder von einer Rechtsverletzung Betroffene müsse sich erst einmal beschweren und die konkrete Verletzung benennen, bevor Google verpflichtet sei tätig zu werden.

Letzteres seitens des Gooogle-Konzerns konstatierte "Erfordernis", welches derzeit durch den BGH bestätigt wird, ist allerdings -wie noch ausführlich hier im Forum aufgezeigt werden wird - nicht mit der Verfassung vereinbar, insoweit besteht zwischen der aktuellen Rspr. des BGH in Sachen Google und der Rspr. des BVerfG eine Divergenz, die herangezogen werden kann um zu rechtfertigen, dass der Google-Konzern gesetzlich verpflichtet ist, die in Rede stehende Kontrolle nicht Dritten wie beispielsweise Herrn Mosley, Frau Wullf und unzähligen Google-Opfern , welche sich zum guten Teil aus finanziellen Gründen nicht effektiv gegen Google wehren können , zu überlassen sondern sie SELBST zu vollziehen.

4.

Ich bin bereit als inoffizieller , anonymisierter Nebenintervenient im Rahmen der o.g. Verfahren tätig zu werden, dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sowohl die Grundrechte involvierter Dritter als auch meine eigenen Grundrechte im Zusammenhang damit vollumfänglich gewahrt werden.

Die eingeladenen Persönlichkeiten haben die Möglichkeit sich hier im Forum unter unverfänglichen Nicks zu registrieren und über die PN -Funktion mit mir in anonymen Kontakt zu tretten zu Zwecken der weiteren Abwicklung.

MARS
MARS
 
Beiträge: 244
Registriert: Fr 10. Mai 2013, 18:54

Zurück zu Kommentare zu wichtigen Urteilen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron