medizinischer Fortschritt

hier darf sich die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft austoben !

Bericht über Biostase-Prozess gegen AOK

Beitragvon Scheherazade » Fr 5. Jan 2018, 13:01

ein "mondfahrer" hat mich gebeten, im Forum gegen Ungerechtigkeit im sogenannten "virtuellen Raum" unter dem Thema "medizinischer Fortschritt" folgenden selbsterklärenden Text zu veröffentlichen :


mondfahrer hat geschrieben:
nach längerer Sendpause zum Thema "medizinischer Fortschritt" in virtuellen Raum auf http://www.attilla.de ist es nun angezeigt, über den weiteren Verlauf des Prozesses vor dem Sozialgericht Koblenz, über den bereits berichtet wurde, weitere Auskünfte zu erteilen wie folgt :

1.

Wie den bereits kürzlich veröffentlichten - geringfügig aus Datenschutzgründen geschwärzten - neuesten Dokumenten entnommen werden kann, hat am 5. Dezember 2017 im Sozialgericht Koblenz (Neues Justizzentrum) eine öffentliche Verhandlung stattgefunden, über deren Verlauf es nun zu berichten gilt .

Der Verhandlungsverlauf - wie erwähnt öffentliche Sitzung - wurde von natürlichen Personen, die während der Verhandlung anwesend waren, beobachtet und mir später darüber berichtet. Entsprechend diesem Bericht gebe ich das Ergebnis der Berichterstattung weiter.

2.

Wie dem Sitzungsprotokoll entnommen werden kann, war die Beklagte entschuldigt nicht erschienen
( diesbezüglich werde ich mich ggf. später noch äussern, es sei aber schon jetzt erwähnt, dass es zutrifft, dass das Nichterscheinen der Beklagten entschuldigt war).

Die Zeit in dem Termin ( fast eine Stunde verhandelt, siehe Zeitangabe im Protokoll) reichte bei weitem nicht aus, um die komplizierte Angelegenheit zu erörtern.

Ein großer Teil der in dem Termin zur Verfügung stehenden Zeit wurde bereits verbraucht für die Erörterung der Frage, ob es zulässig und erforderlich ist, dass der Kläger sich für das Verfahren pseudonymisiert hat.

Da ich die Identität des Klägers kenne, habe ich den Kläger bereits vor längerer Zeit im Wege eines anonymisierten Schreibens an seine Zustelladresse kontaktiert und ihn auf die von mir erstellten Schriftsatzentwürfe im Forum gegen Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht, deren er sich bedienen konnte. Den Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise wie auch das Erfordernis, dass ich selbst anonym auftrete um den Erfolg von Strafanzeigen gegen deutsche Amtsträger wegen Korruptionsvorgängen nicht zu gefährden und im Übrigen Patienten, die an der Anwendung des Verfahrens der angewandten Biostase für sich selbst interessiert sind, habe ich dem Kläger im Rahmen des Schreibens erklärt.

Nach den mir vorliegenden Berichten über den Verlauf der Sitzung am 5. Dezember 2017 entstand bei
dem Kläger sehr stark der Eindruck, dass die Rechtskenntnisse der Vorsitzenden in Sachen Datenschutzrecht ( BDSG) Lücken aufweisen, dass die Vorsitzende aber um eine ehrliche Prozessführung bemüht ist, so dass Chancen bestehen den Prozess so weiterzuführen, dass die Lücken, soweit erforderlich, geschlossen werden, .d.h. dass sich die Vorsitzende veranlasst sieht, diese Lücken im Wege entsprechender Recherche in der Literatur zu schliessen.

Dies alles betrifft insbesondere die Problematik in Sachen Pseudonymisierung.

Es wurde mir berichtet, dass die Vorsitzende beachtliche Bedenken gegen die Pseudonymisierung geäussert habe und dabei in etwa folgenden Standpunkt habe erkennen lassen , nachdem die Sprache auf "Autobahn" und das mit ihm verbundene Korruptionsproblem verbunden mit dessen Aktivitäten und Eigenschaften als V-Mann zur Sprache kam.

Nach dem mir vorliegenden Bericht liess die Richterin erkennen, dass sie bis jetzt die angebotenen Beweismittel, die der Kläger ins Spiel gebracht hatte, nicht akzeptieren wollte, da sie bisher nicht gewillt war, die entsprechenden Internet-Inhalte zur Kenntnis zu nehmen. Sie regte an - sinngemäß - der Kläger möge sich dem Internet fernhalten. Sie selbst meide das Internet ebenfalls. Der Kläger könne - folgende Ausdrucksweise sinngemäß - : "Sachen erzählen was er wolle über Autobahn, die sie nicht überprüfen könne". Weiter sinngemäße Wiedergabe ihres Standpunktes : Sie brauche handfeste Materialien. Sie habe nichts in der Hand. Sie benötige ein Strafurteil gegen Autobahn um die Gefährdung des Klägers anerkennen zu können.

Daraufhin entgegnete der Kläger laut dem mir überlassenen Bericht , dass Autobahn ( er sagte natürlich nicht Autobahn sondern eine andere Bezeichnung ...) weil er ein V-Mann ist, durch die Justiz geschützt wird und hemmungslos Straftaten begehen konnte ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. Es sei daher davon auszugehen, dass zwischen den verantwortlichen Behörden und Autobahn Unrechtsvereinbarungen bestehen, d.h. ein Deal zwischen dem V-Mann und verantwortlichen Amtsträgern, dass Autobahn, egal was er macht, egal wie kriminell das ist, nie strafrechtlich verfolgt wird, weil er eben ein V-Mann ist und die verantwortlichen Stellen seine Ergebnisse nutzen wollen. Daher werde es nie ein Strafurteil geben.

Nachdem auf Grund dieser Situation eine Art argumentative Patt-Situation entstanden zu sein schien, fiel dem Kläger etwas ein, worauf ich ihn zuvor in einem meiner Schreiben aufmerksam gemacht hatte : Dass seine Gefährdung anders als durch ein Strafurteil gegen Autobahn nachgewiesen kann, nämlich unter Vorlage anderweitiger amtlicher Dokumente.

Denn der Kläger hat - nachdem ich ihm dies vor einiger Zeit dringend empfohlen habe - bei der Stadtverwaltung jener Stadt, wo er einen Wohnsitz hat, eine Auskunftssperre bei der zuständigen Meldebehörde erwirkt. DIe für den Fall des Klägers zuständigen Amtsträger haben sich intensiv mit diesem Fall befasst , kennen weitgehend das Problems des Klägers ( insbesondere wurde ihnen die Erpressungsproblematik in Sachen angewandte Biostase und die Gefährdung von Patienten in der betreffenden Stadt ausführlich dargelegt) , und haben daher die Auskunfssperre eingerichtet. Den Amtsträgern wurden bereits vor längerer Zeit die volksverhetzenden gegen Kryoniker gerichteten Internet-Veröffentlichungen Autobahns als Internet-Ausdrucke einschliesslich der Fotos, präsentiert, so dass diese Amtsträger den Handlungsbedarf schnell erkannten und entsprechend reagierten.

Auch als die AOK versuchte, diese Sicherheitsvorkehrungen zu unterlaufen, wurde dies seitens der Meldestelle verhindert.

2.

Aus diesem unter 1. geschilderten Sachverhalt ergibt sich, dass der Kläger noch einige schriftsätzliche Arbeit vor sich hat, bei der ich ihm natürlich behilflich sein werde (Schriftsatzentwüfe usw.)

Insbesondere muss darauf hingewirkt werden, dass die Vorsitzende erkennen kann, dass die Pseudonymisierung des Klägers zwingend erforderlich ist, weil sonst Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden.

3.

Kommen wir nun zum Thema "angewandte Biostase" :

Die Zeit reichte in dem Termin am 5. Dezember 2017 nicht aus, um diesen Punkt hinreichend zu erörtern, so dass es erforderlich ist, die Erörterung fortzusetzen in dem nächsten Termin.

Die Vorsitzende äusserte betreffend des diesbezüglichen Klagebegehrens ( Feststellungsantrag) Bedenken, legte sich aber noch nicht fest, d.h. hier ist "noch alles offen".

Aus Zeitgründen konnte der Kläger im Termin am 5. Dezember 2017 den als vorläufig von ihm aufgefassten Einwendungen der Vorsitzenden noch keine ausreichenden Gegenargumente entgegensetzen, die allerdings zur Verfügung stehen.

Die Vorsitzende hat sich allerdings erkennbar bereits mit der Problematik beschäftigt , wie sich daraus ergab, dass sie erklärte , zu wissen, dass sich das Bundessozialgericht mit einer zumindest ähnlichen medizinischen Problematik bereits befasst habe. Dabei sei es um das Einfrieren von Eizellen gegangen und um die Frage, ob die Krankenkassen solche Maßnahmen bezahlen müssen. Letzteres habe das Bundessozialgericht verneint.

Aussderdem wurde durch die weiteren Äusserungen der Vorsitzenden deutlich, dass sie sich auch sonst mit der rechtlichen Problematik, um die es speziell im Verfahren des Klägers geht, ernsthaft beschäftigt haben muss , da sie zu erkennen gab zu wissen, dass die Finanzierung einer Behandlungsmethode durch die gesetzlichen Kassen im Allgemeinen ein vorher realisiertes Anerkennungsverfahren voraussetzt, das den "Erfolg" der als erforderlich behaupteten medizinischen Maßnahme in Fällen, in welchen die Maßnahme eingesetzt wurde, nachweist.

Weiter gab sie zu erkennen, zu wissen, dass allerdings nicht in allen Fällen nur dann solche Maßnahmen von den gesetzlichen Kassen zu finanzieren sind, wenn ihr Erfolg bewiesen ist auf Grund entsprechender Studien , sondern auch in Fällen, in denen man nicht genau weiss, ob sie im "akuten" Fall zum Erfolg führen werden oder nicht, z.B. wenn eine solche Maßnahme lebensrettend sein könnte und das Unterlassen der Maßnahme aber mit Sicherheit den Tod zur Folge hätte.

Hier hätte der Kläger nun zur Gegenargumentation ansetzen können, aber dazu kam es nicht mehr, weil die Zeit im Termin zu weit fortgeschritten war und bereits Beteiligte in dem anderen Verfahren des nachfolgenden Termins ausserhalb des Sitzungssaals auf ihren Termin warteten.

Somit wird es Sache des Klägers sein, vor der Fortsetzung des vertagten Termins einen Schriftsatz einzureichen , der darüber aufklärt, dass es sich bei dem Verfahren der angewandten Biostase genau um eine solche Maßnahme handelt, welche eine "ultima ratio" in ansonsten aussichtslosen Fällen darstellt zu Zwecken der Rettung ansonsten mit Sicherheit verlorenen Lebens.

Übrigens ist es BEWEISBAR, dass die Anwendung des Verfahrens der angewandten Biostase tatsächlich den Tod solcher betroffener Patienten verhindert - es fragt sich nur, für wie lange, aber darauf wird der Kläger sicherlich in seinem zu erwartenden Schriftsatz, den ich ihm vorgeschlagen habe, ausführlich eingehen. Es wird eine richtige Argumentationsbombe sein, deren Wirkung sich kein ehrlicher Richter entziehen kann, selbst das Bundesverfassungsgericht wird - wetten dass ? - kein schlüssiges Gegenargument gegen die dem Kkläger mögliche Argumentation finden können, denn das Bundesverfassungsgericht ist in seiner eigenen Rechtsprechung gefangen - wer A sagt, muss auch B sagen, wie man so schön sagt ...

weitere Berichte werden folgen - auch über die Wirkungen und sonstigen Umstände, welche unsere Berichterstattung im Internet auslöste.

mondfahrer
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Re: medizinischer Fortschritt

Beitragvon Das Christkind » So 7. Jan 2018, 00:24

verspätete Weihnachtsgrüße von der Gedankenpolizei

Gedankenpolizei hat geschrieben:
der Prozess gegen die AOK Bayern ist dringend notwendig. Frohe Weihnachten im St.Nikolaus Stiftshospital in Andernach am Hindenburgwall.

Wer schwerkranke Menschen im St. Nikolaus Hospital in Andernach verfolgt in der Absicht Lebensrettungsmaßnahmen im Wege der Einleitung von Entmündigungsmaßnahmen per Gerichtsbeschluss vereiteln zu können, muss mit Gegenwehr rechnen.

Wer in Andernach den Hausarzt pflegebedürftiger Personen besticht, seine ärztliche Schweigepflicht zu verletzen in der Absicht an Daten zu kommen, die genutzt werden können für die Vereitelung von Biostase-Lebensrettungsmaßnahmen im St. Nikolaus Stiftshospital in Andernach, muss mit Gegenwehr
rechnen.

Wer als Richter unter vorsätzlicher Verletzung des Bundesdatenschutzgesetz in das St.Nikolaus Stiftshospital eindringt in der Absicht schwerkranke Patientinnen im Krankenzimmer einer Zwangsuntersuchung zu unterziehen mit dem Ziel einer Entmündigung, damit Biostase-Lebensrettungsmaßnahmen vereitelt werden können , muss mit einer Berichterstattung darüber im Internet rechnen.

Wer als Richter in einem Krankenzimmer des St.Nikolaus Stiftshospitals den Anwalt von Patientinnen anlügt und Patienten verleumdet , in der Absicht anwaltliche Abwehrmaßnahmen zu vereiteln, muss mit Gegenwehr rechnen.

Und muss damit rechnen, dass solches von Mondbewohnern vorhergesehen wurde und Aufzeichnungsgeräte unter der Matratze der Patienten versteckt sind, die rechtsbeugerische Maßnahmen aufzeichnen. Denn jeder Patient hat das Recht sich selbst akustisch aufzuzeichnen, wenn er in einem Einzelzimmer in einem Krankenhaus liegt und befürchten muss, dort überfallen zu werden. Nicht alle alten Menschen sind so wenig geistig fit wie manche es meinen und auf ihre Weise geschäftsfähig.

DAS nenne ich Pflegenotstand und verweise auf das sogenannte Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( siehe Urteilssammlung im Forum gegen Ungerechtigkeit)

und, und , und ... Frohe Weihnachten

Eure Gedankenpolizei
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Re: medizinischer Fortschritt

Beitragvon Das Christkind » So 7. Jan 2018, 01:03

Mars hat geschrieben:
Hallo,

ich möchte mich dem Hinweis der Gedankenpolizei ( den nicht alle verstehen werden) anschliessen.

Sie hat aber "vergessen" darauf hinzuweisen , dass es sich bei der Patientin, um die es geht, um eine Person handelt, die seit Jahren von Autobahn terrorisiert wird ( nächtliche Anrufe, Aufmarsch vor ihrem Haus etc.)

Auch hat sie "vergessen" darauf hinzuweisen, dass die Patientin einen Anwalt damit beauftragte hatte Zwangsuntersuchungen zu verhindern, nachdem bereits der Hausarzt der Richterin deutlich mitgeteilt hatte, dass die Patientin sehr gut betreut wird und geschäftsfähig ist.

Warum musste die Zwangsuntersuchung zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit hinter dem Rücken des Krankenhauspersonals stattfinden, wo doch jeder genau wusste, dass diese Patientin geschäftsfähig und im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist ?

Warum wurden ihr im Rahmen der Zwangsmaßnahme Fragen gestellt, auf die Autobahn immer Antworten wissen wollte, die er aber bisher nicht bekam ?

Wurde vor der Zwangsuntersuchung ein "Beugevertrag" im Sinne einer richterlichen Sonderdienstleistung mit Autobahn abgeschlossen ?

Es erscheint schon bemerkenswert, dass bei diesem Hintergrund nur wenige Monate nach unseren Hinweisen auf die neueste Rspr. des BVerfG zu dem im Forum gegen Ungerechtigkeit erläuterten Hirnwäscheproblem richterlich danach gefragt wird, ob die Patientin Vorsorgemaßnahmen getroffen und wem sie Vollmachten erteilt hat.

Soviel erst mal zu dieser Sache

Mars
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Inquisition im Krankenhaus

Beitragvon Das Christkind » Fr 30. Mär 2018, 23:29

ich habe Post von mondfahrer erhalten . Wahrscheinlich ist sie aus Moskau.

mondfahrer hat geschrieben:
Huhu,

Dieses Schreiben wird an mehrere Helfer gesandt , unter anderem an "Das Christkind". Ich wünsche die Veröffentlichung im Forum gegen Ungerechtigkeit.

Der Karfreitig 2018 erscheint mir angemessen als Tag der Veröffentlichung der Berichterstattung über einen aktuellen Kriminalfall in Sachen angewandte Biostase im "virtuellen Raum".

Der Kriminalfall wird von einem Rechtsanwalt betreut der unter anderem durch MIND wirkt ( Eingeweihte wissen, was diese 4 Buchstaben bedeuten)

Zur Sache :

1. Am Gründonnerstag ging in dem Büro meines Moskauer Forschungsinstituts die Kopie einer deutschen Gerichtsakte ein, die ein im Jahr 2017 in Deutschland verübtes Verbrechen an einer 88-jährigen Witwe dokumentiert.

Beigefügt waren der Akte Datenträger mit mehreren Terabyte Videomaterial , das die Observierung eines von dem Kriminalfall betroffenen Haushalts dokumentiert. Der Haushalt, in dem sich zeitweise auch die dem Verbrechen zum Opfer gefallene Witwe ( im Folgenden : W) aufhielt, wurde überwacht, weil meine Ermittler Herrn "Autobahn" bei der Vorbereitung von Straftaten betreffend den betroffenen Haushalt seit Jahren beobachtet hatten und weil aus dem Ermittlungsgergebnis der Schluss gezogen wurde, dass der betreffende Haushalt gefährdet ist, insbesondere die dem Verbrechen zum Opfer gefallene Witwe W.

Die Witwe W lebt noch, ein Verbrechen ist es aber trotzdem, was ihr angetan wurde.

Die Berichterstattung wird hier vollständig anonymisiert, weil die gerade erst in Gang gesetzte Strafverfolgung nicht behindert werden soll und die Betroffene und ihre Angehörigen nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden sollen.

Obwohl der für die Berichterstattung in Sachen Biostase/Alarmhandy relevante Vorgang um W äusserst vielschichtig und verworren ist und sich über fast ein Jahrzehnt erstreckt , ist das konkrete Verbrechen, über das ich hier und heute berichten will, relativ schnell erklärt und nicht schwer durchschaubar, ja fast schon banal. Die Akte, die es dokumentiert , umfasst gerade einmal 4o Seiten, und die Seiten sind nicht selten zur Hälfte leer.

Den "Extrakt" der rechtsbeugerischen Maßnahme in Gestalt einer Inquisition kann man so zusammenfassen :

Zusammenfassung : W wurde im Rahmen einer durch einen Richter eingeleiteten so genannten "Betreuungssache" unter Gewaltandrohung in einem Krankenhaus ohne Wissen des Krankenhauspersonals durch überfallartig erschienene Amtsträger gezwungen, gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen amtsärztlich ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen und dabei genötigt , Fragen betreffend ihren etwaigen Willen, sich einer angewandten Biostase unterziehen zu wollen, zu beantworten.Für den Falle der Nichtbeantwortung wurde ihr die Entmündigung durch eine Richterin und die Vereitelung der angewandten Biostase unter Mitwirkung der Polizei angedroht.

Die Richterin , welche die Gewaltandrohung anordnete und die Inquisition der Pflegebedürftigen im Krankenhaus selbst durchführte in Gegenwart der Amtsärztin, steht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu einer Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Um falschen Verdächtigungen vorzubeugen : Diese Abgeordnete ist NICHT in der CSU ! Die CSU hat mit dem rechtsbeugerischen Angriff absolut nichts zu tun, ganz im Gegenteil. Aus CSU Kreisen bekam die Patientin von einer sehr bekannten Politikerin , die sich mit dem Internet gut auskennt, Unterstützung und Schutz.

Die Patientin wurde im Rahmen der in Ihrem Einzelzimmer im Krankenhaus durchgeführten Inquisition gefragt, ob sie eine Patientenverfügung unterschrieben hat, und sie wurde genötigt, die Frage aufzuklären, ob ihr Pfleger ein Kryoniker ist , welche Berufsausübung er hat , und ob er Zugriff auf ihr Konto hat.





2. Das Verbrechen unterstützt die illegalen Interessen einer in Deutschland im Untergrund aktiven Sterbehilfe-Organisation, die sich unter anderem das Ziel gesetzt hat, mittels angewandter Biostase mögliche Rettungsmaßnahmen zu vereiteln. Sie möchte Patientin - insbesondere sehr alte Patienten, wie die erwähnte Patientin W, die schwer pflegebedürftig ist und daher ein so genannter Pflegefall ist, ermorden lassen.

Darauf zugeschnitten waren die richterlichen Anordnungen der Richterin in der Betreuungssache.

Über die Einzelheiten der richterlichen Vorgänge und der Beihilfe durch das Gesundheitsamt wird später berichtet

mondfahrer
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Re: medizinischer Fortschritt

Beitragvon Das Christkind » So 1. Apr 2018, 15:24

mondfahrer hat geschrieben:
huhu !

Am 1. April ist bekanntlich alles etwas anders, auch im Juristischen, und deswegen wäre es angemessen, wenn Das Christkind am 1. April 2018 ein besonderes Osterei legt.

Am 1. April 2018 ist Auferstehung. Der Fall Gustl Mollath ist wieder auferstanden , verpackt in einer besonderen juristischen Eierschale, und darüber soll kurz berichtet werden ( alle Mondbewohner grüßen Gustl und seinen Starverteidiger, der in naher Zukunft Post bekommen sollte).

Also hier das Osterei in Sachen Witwen-Hinrichtung :

In dem Bericht vom Karfrewitag 2018 wurde nicht der Anlass genannt, der die Betreuungssache auslöste.

Der Auslöser für die richterliche Anregung war der Umstand, dass ein Richter in einem Zivilprozess (gegen die Witwe W und andere) durch die Witwe W wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden war.

Wir wollen hier (noch) nicht in allen Einzelheiten darauf eingehen, auf welchen Sachverhalt das Ablehnungsgesuch gestützt war, sondern hier lediglich folgendes anmerken :

W machte die Regresspflicht des abgelehnten Richters (diese gegenüber W und anderen) geltend, weil der Richter es sich nach einem Verhaltensschema anderer Unterstützer Autobahn´s erlaubt hatte, gegen das BDSG zu verstoßen durch "outen" (und damit durch nutzen) personenbezogener Daten, die der Kläger illegal beschafft un illegal genutzt hatte.

Als Folge des Ablehnungsgesuchs, das wir dem Pfleger der Witwe W empfohlen hatten, der die Empfehlung und unseren Entwurf an W weitergab, platzte der Versuch, Autobahn unter Einspannung des abgelehnten Richters zu unterstützen. Das Vorhaben war - was hier an dieser Stelle nicht erklärt werden kann - auf das Ziel bezogen, Autobahn´s ( und anderer) Schuld "umzukehren" ( einige der Leser, die wissen, wer Autobahn ist, wissen auch , was mit "Umkehr der Schuld" gemeint ist).

Interessant ist nun, wie nach Auslösung der Betreuungssache die in der Betreuungssache tätige Richterin verfuhr, nachdem bekannt wurde durch Gespräche mit dem Hausarzt, dem Pfleger , der Amtsärztin sowie durch Äusserungen des Anwalts der Witwe W , dass W die richterlich gewünschte Untersuchung ihrer Geschäftsfähigkeit ablehnte : Die Richterin erklärte "Gefahr im Verzug" für gegeben und erliess hinter dem Rücken der Witwe W einen Beschluss , aus dem ich mir erlaube zu zitieren wie folgt ( in roter Schrift)


(...) hat das Amtsgericht (...) beschlossen :

1. die Untersuchung der Betroffenen durch die sachverständige Amtsärztin des Gesundheitsamts (...) wird angeordnet.

2. Die Untersuchung und die richterliche Anhörung sollen in der Wohnung der Betroffenen (...) durchgeführt werden. Sofern die Betroffene die Untersuchung verweigert, wird die Vorführung in das Gesundheitsamt angeordnet.

3. Die zuständige Betreuungsbehörde darf zur Durchführung der Anhörung und der Untersuchung Vorführung erforderlichenfalls Gewalt anwenden und zur Unterstützung die polizeilichen Vollzugsorgsane heranziehen.

4. Die Wohnung der Betroffenen darf ohne ihre Einwilligung zum Vollzug Anhörung , der Untersuchung und ggf. der Vorführung gewaltsam geöffnet , betreten und durchsucht werden.

G R Ü N D E :

(...) Zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens und die richterliche Anhörung erforderlich. Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Betroffene sich nicht freiwillig zur Sachverständigen begeben wird.

(...)Von einer persönlichen Anhörung wurde abgesehen, weil zu befürchten ist, dass die Betroffene sich der Untersuchung weiterhin entzieht.(...)

Auf die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten wurde verzichtet, weil dies zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen nicht erforderlich erscheint.

Die Erlaubnis zur Gewaltanwendung sowie zum Öffnen , Betreten und Durchsuchen der Wohnung beruht auf §§ 278 Abs. 7 283 Abs. 2 und 3 FamFG.

(...) Richterin am Amtsgericht

Verfügung :

1. Beschluss hinausgeben an (...)

2. Mitteilung an Betroffenen unterbleibt, um ihn vor unüberlegten Handlungen zu bewahren und die Vorführung zur Untersuchung nicht zu gefährden

(...) Richterin am Amtsgericht


Folgendes dürfen wir Ostermondhasen uns erlauben hierzu anzumerken :

a) Die Richterin wusste aus der Akte im Zeitpunkt des Beschlusses, dass W ein Pflegefall ist und unter Aufsicht eines Pflegers steht, d.h. bereits betreut ist. Das hat ihr der Hausarzt der Witwe W gesagt, bevor sie den Beschluss erliess und bevor der Anwalt aktiv wurde.

b) Der Hausarzt sowie ein weiterer Arzt bestätigten der Richterin , dass keinerlei Anzeichen für eine eingeschränkte Geistestätigkeit der Patientin bestehen

c) Der Hausarzt hat der Richterin zuvor in einem Telefonat ausdrücklich mitgeteilt, dass die Patientin sehr gut betreut ist ( er weiss allerdings nicht, dass die Patientin zusätzlich durch uns seit Jahren geschützt wird, und dass ihr Haus deswegen von Videocameras beobachtet wird, d.h. um sie vor krimineller Gewalt zu schützen)

b) mit der Amtsärztin war zuvor in einem Gespräch mit dem Hausarzt der Witwe W über den Fall Gustl Mollath gesprochen worden, und dass derartige Zwangsuntersuchungen ( darüber, was die Richterin alles untersucht haben wollte , später an anderer Stelle mehr ...) RECHTSBEUGUNG sind in gewissen Ländern ...

Als sie nach erfolgter Durchführung der Zwangsmaßnahme gefragt wurde, warum sie sich darauf eingelassen hat, obwohl sie wusste, dass W nicht einwilligte und einen Anwalt damit beauftragt und entsprechend bevollmächtigt hatte, die Untersuchung zu verhindern, sagte sie :

" ja, das Gericht hat aber darauf bestanden".

Wir sind der Auffassung auf dem Mond, dass die Richterin schnellstens aus dem Amt entfernt werden sollte. Sie sollte angehört werden in ihrer Wohnung und es sollte Gewaltanwendung unter Einsatz der Polizei gestattet sein, sollte sie Widerstand leisten.

Die Krankenversicherung der Witwe W hat Behandlungskosten übernommen, jedoch ihre Regress-Abteilung eingeschaltet und sich von W eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen betreffend die Rückerstattung durch das Versorgungsamt nach dem OEG an die Krankenversicherung, weil für Heilbehandlungskosten, die durch eine Gewalttat ausgelöst werden, der Staat aufkommen muss.

Frohe Ostern



mondfahrer
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Re: medizinischer Fortschritt

Beitragvon Das Christkind » Mi 2. Mai 2018, 09:32

anonyme Mondnachricht hat geschrieben:
Hilfestellung für Beschwerdeführer, die am 26. April 2018 und am 30. April 2018 Verfassungsbeschwerden eingereicht haben :

1. Zitat (1, Amtsgericht ) :


"Sofern d. Betroffene die Einrichtung einer Betreuung ablehnt, wird gebeten , zu folgender Frage Stellung zu nehmen :
Befindet d. Betroffene sich im Hinblick auf die Betreuung krankheitsbedingt in einem die freie Willens
bestimmung ausschließenden Zustand oder ist er/sie in der Lage , die für und wider eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und nach dieser Erkenntnis zu handeln ?"

2. Zitat (2, Mondkommentar) :

"Sofern d. Betroffene die Einrichtung einer Betreuung ablehnt, wird gebeten , zu folgender Frage Stellung zu nehmen :
Befindet d. Betroffene sich im Hinblick auf die Betreuung krankheitsbedingt in einem die freie Willens
bildung ausschließenden Zustand oder ist er/sie in der Lage , die für und wider eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und nach dieser Erkenntnis zu handeln ?"

Erläuterung (in Onlineforen) erfolgt später
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