Marsrichter hat geschrieben:Die Sachverständige @Gedankenpolizei hat nun zunächst das Wort. Sie möge vortragen, ob bereits Gedankenprotokolle schriftlich oder anders über geheime Gedanken der genannten Patient(inn)en erstellt wurden.
guten Tag !
sehr geehrtes Gericht ,
In der Tat : es liegen bereits erste Gedankenprotokolle vor, diese sind aber noch nicht ausgefertigt.
Gerne nehme ich Stellung und berichte - zweckmäßiger Weise hier in Mondsprache - über erste Ergebnisse der Untersuchung - hier vorerst nur eine Mitteilung von Hintergrundinformationen , da sich die Gedankenprotokolle noch in der Druckerei befanden als ich dort war, ich es aber eilig hatte, da ich heute noch einen Termin wahrnehmen muss in einer wichtigen Sache.
Insoweit bitte ich um etwas Geduld, gehe aber davon aus, dass ich wohl im Laufe des Abends erste Gedankenprotokolle vorlegen kann.
Die in der Druckerei befindlichen Protokolle betreffen geheime Gedanken der Patientinnen Dr. Sonja Leischner und Richterin Glückert. Beide Patientinnen sind bekanntlich "öffentliche" Personen, so dass es mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Anwendung des Art. 5 des Grundgesetzes im Einklang steht, aus Gründen des öffentlichen Interessan an einer effektiven Strafverfolgung die ermittelten geheimen Gedanken dieser Patientinnen der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die Präsentation der geheimen Gedanken erfolgt nicht etwa in der Realsprache der untersuchten Patientinnen , sondern als Übersetzungs-scan in Mondsprache, entsprechend dem unveröffentlichten Beschluss des Marsgerichts vom 4. November 2015.Den Beschluss hat das Marsgericht damit begründet, dass andernfalls ungeeignete Rezipienten unseres Forums Rückschlüsse über die Identität des "Maulwurfes" ziehen könnten , der im Statistischen Landesamt aktiv ist und sowohl uns als auch unser Mitglied DER SPIEGEL ungefragt fortlaufend mit Interna fütterte aus dem Statistischen Landesamt, die eigentlich nach dem Willen der Beteiligten geheim gehalten werden sollten.
Ich beginne mit der Patientin Dr. Sonja Leischner.
Die Patientin Dr. Sonja Leischner hatte - ausweislich der bisher vorliegenden Gedankenprotokolle ihrer Gehirnaktivität in den Räumlichkeiten des Statistischen Landesamtes - Zugang zu einem Schreiben, dessen Verfasser entweder Autobahn selbst war oder aber zumindest einer seiner Helfer gewesen sein dürfte. In dem Schreiben wird die Klägerin des Mikrozensus-Prozesses gegen das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz (Az : 2 K 134/15.KO massiv verunglimpft, ebenso eine mit ihr verwandte Person. Das Schreiben wurde nicht an die Patientin Dr. Sonja Leischner adressiert , sondern an den ebenfalls im Statistischen Landesamt beschäftigten Winfried Kahl. Bemerkenswert ist , dass in dem Schreiben wahre Tatsachen über die Intimsphäre der Klägerin und ihrer Angehörigen ausgepackt werden. Es weiss der Henker, woher der Täter die Daten bezogen hat . Mag es wieder der bei der Bundespolizei beschäftigte Beamte gewesen sein, auf den sich Autobahn immer beruft, wenn er den "Staatsschutz" für sich sprechen lassen will, oder wer auch immer.
bis später
G e d a n k e n p o l i z e i,