Gedankenpolizei hat geschrieben:in diesem thread erfolgen spezielle juristische hinweise in sachen kinderpornografie-problematik
MARS hat geschrieben:Anwaltszwang + Bezeichnung des Klägers / Anzeigeerstatters + Anwaltssuche + Finanzierungsproblem
Das durch Rücknahme des Antrags eingesparte Geld soll Sebastian Edathy finanzschwachen Kinderpornoschändungs-Opfern zur Verfügung stellen für die Bezahlung von Anwälten und um Prozesse gegen Schänder bezahlen zu können. Prozesskostenanträge können solche Schändungsopfer ja nicht stellen in diesem "Rechtsstaat" ( Begründung erfolgt demnächst im thread "juristische Hinweise"). Diese Situation hat den Effekt, dass solche Schändungsopfer ihre Ansprüche gegen den Schänder wie Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche nicht einklagen können.
Das rechtstechnische "Kernproblem" lässt sich schlagwortartig als rechttechnischer Problemkomplex charakterisieren, der aus vier Komponenten zusammengesetzt ist und zwar als Summe aus den Komponenten
Anwaltszwang + Bezeichnung des Klägers / Anzeigeerstatters + Anwaltssuche + Finanzierungsproblem
Gedankenpolizei hat geschrieben:in diesem thread erfolgen spezielle juristische hinweise in sachen kinderpornografie-problematik
Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:Wegen Stimmengleichheit im Senat läßt sich nicht feststellen, daß die Verwertung der Aufzeichnungen des Beschwerdeführers zu Beweiszwecken in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren gegen das Grundgesetz verstößt (§ 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG).
a) Die Aufzeichnungen gehören nicht dem absolut geschützten Bereich persönlicher Lebensgestaltung an. Eine solche Zuordnung ist schon deshalb in Frage gestellt, weil der Beschwerdeführer seine Gedanken schriftlich niedergelegt hat. Er hat sie damit aus dem von ihm beherrschbaren Innenbereich entlassen und der Gefahr eines Zugriffs preisgegeben
2. Nach Meinung der vier anderen Richter ist der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Entscheidungen in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt worden. Seine Aufzeichnungen gehörten - gemessen an dem zu B I 4* Gesagten - im Rahmen des gegen ihn geführten Strafverfahrens zu dem absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung. Sie mußten deshalb dem staatlichen Zugriff entzogen bleiben, soweit dieser über die - für ihre persönlichkeitsrechtliche Qualifizierung erforderliche - erste Sichtung hinausging.
mondfahrer hat geschrieben:"HUHU, Herr Edathy, fragen Sie einfach mal nach, von uns aus können Sie die Fragen auch auf facebook stellen, kein Problem ..."
MARS hat geschrieben:
Man muss sich daher fragen, wie solche Angriffe in Deutschland ermöglicht werden, wie funktioniert das, wer organisiert das, warum ist das nicht justitiabel sondern die Täter machen einfach täglich weiter ?
Mars hat geschrieben:
hallo Herr Edathy ,
bevor es wie angekündigt weiter geht mit einer weiteren Fragen-Liste mondfahrers , muss jetzt quasi wie eine Subroutine ein weiterer offener Brief an Sie zwischengeschoben werden, damit Sie es später leichter haben den Sinn der auf Sie zukommenden Fragen zu verstehen.
Mephisto hat geschrieben:Grüß Gott, Herr Edathy ,
ich möchte Ihnen eine Wette anbieten (siehe unten) und ausserdem Ihnen eine Frage stellen.
M E P H I S T O
es würde mich jetzt ja interessieren, ob Sie sich bereits mit dem Wett-Angebot Mephisto ´s beschäftigt haben, aber ich weiss auch , dass ich auf diese Frage so schnell keine Antwort von Ihnen erhalten werde.
Vermutlich fragen Sie sich, warum Sie sich hier bei uns nicht registrieren können , daher möchte ich Sie kurz auf den Grund hinweisen :
mondfahrer hat uns empfohlen die Registrierfunktion aus Sicherheitsgründen komplett bis auf weiteres zu sperren , da momentan darauf verzichtet werden kann auf diese Weise neue Forenmitglieder zuzulassen , und da im Übrigen die Möglichkeit besteht es Ihnen auf andere Weise zu ermöglichen uns zu antworten . Wir werden daher von solchen Möglichkeiten Gebrauch machen. Abgesehen davon haben Sie natürlich die Möglichkeit sich auch über facebook indirekt an uns zu wenden , was allerdings etwas umständlich ist, da wir nur auf Umwegen erfahren, was Sie dort veröffentlichen , und die Inhalte, die Sie dort verbreiten , daher stets mit einer gewissen Verzögerung erfahren.
Soviel zum "Technischen" , nun wieder "weiter im Text" :
1.
wir vermuten ( sind aber nicht sicher) , dass Sie ebenso wie mondfahrer und wie wir längst damit gerechnet haben , dass Herr Hartmann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
mondfahrer hat das bereits vor Wochen vorausgesehen und hat uns seinen Standpunkt dazu erläutert , wobei er darauf hinwies, dass er die Herren Hartmann und Ziercke verdächtigt ein solches Vorgehen bereits im Vorfeld vereinbart zu haben . Auch die jüngsten Äusserungen Herrn Königs bestätigen die Richtigkeit der Überlegungen mondfahrers.
Andererseits erklärte mondfahrer, dass es sich hierbei nur um einen auf Indizien gestützten Verdacht handele, der unter Umständen später wieder entkräftet werden könne ,sofern sich wider sein Erwarten herausstelle, dass Sie doch ein Komplize Autobahn´s wären und quasi eine Intrige gegen den ehemaligen BKA-Präsidenten gesponnen hätten zusammen mit Herrn Hartmann , wobei in einem solchen Szenario nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Herr Hartmann ein Komplize Autobahn´s sei.
mondfahrer erklärte in diesem Zusammenhang, er habe zwar Schwierigkeiten sich vorzustellen, dass der Ex-BKA-Präsident tatsächlich während seiner Amtszeit so wenig die Kontrolle über das BKA gehabt habe, dass er nie von dem Autobahn-Skandalfall etwas erfahren habe, d.h. bis heute diesbezüglich völlig "naiv" und ahnungslos sei, dass man diese Möglichkeit aber nicht völlig ausschliessen könne.
Insoweit führt der Umstand, dass Herr Hartmann jetzt erwartungsgemäß die Aussage verweigerte , dazu , dass wir nach wie vor nicht wissen können, ob Sie nun ein Komplize Autobahn´s sind oder sein Opfer - solange Sie dies nicht selbst klären und uns nicht entsprechende Informationen zukommen lassen ( beispielsweise auf öffentlichem Wege, was wir Ihnen empfehlen ).
Wir können nur in Ihrem Interesse hoffen, dass Sie kein Komplize Autobahn´sind sondern sein Opfer.
Selbst, wenn Sie tatsächlich Kinderporno´s gekauft haben sollten, könnten Sie trotzdem ein Opfer Autobahn´s sein, wobei Autobahn womöglich sogar der entscheidende Drahtzieher gewesen sein kann , der dafür sorgte, dass Sie öffentlich durch das Politiker-Mobbing in Ihrer Menschenwürde verletzt wurden.
Für den Fall , dass Sie kooperativ sein sollten betreffend die Aufklärung des Autobahn-Verbrechenskomplexes , würden wir Sie sogar unterstützen in Ihrem Ansinnen , sich dennoch zu verteidigen gegen die Verletzung Ihrer Menschenwürde, da der Angriff jedenfalls zweifellos erfolgt ist unbeschadet der Frage, ob Sie Kinderpornos gekauft haben oder nicht.
Obwohl uns jede Kooperation mit einem Kinderporno-Käufer unangenehm ist, würden wir eine Zusammenarbeit für den Fall, dass Sie kooperativ sind , riskieren, d.h. quasi den "Pakt mit dem Teufel" ( der "Teufel" sind dann Sie ...) für erforderlich halten, da es uns dringendst geboten erscheint Autobahn zu stoppen, da Autobahn eine um Größenordnung gefährlichere Person ist als jeder denkbare "passive" Kinderporno-Käufer ("passiver" Kinderporno-Käufer = Käufer, der nicht selbst Kinder missbraucht / misshandelt sondern aus anderweitigen Gründen, beispielsweise wegen pädophiler Neigungen, aus Neugier usw. sich solche Inhalte beschafft oder kauft).
mondfahrer hält es derzeit für wahrscheinlicher, dass Sie wie MO ein Opfer Autobahn´s sind, wobei er es aber auch nicht für unmöglich hält, dass Sie Kinderpornos gekauft haben könnten, aus welchen theoretisch denkbaren Gründen auch immer.
Ausserdem durchdachte mondfahrer auch die theoretische Möglichkeit , dass Autobahn mit Herrn Ziercke unter einer Decke stecken könnte und durch diesen Jahre lang vorsätzlich und planmäßig gedeckt worden sein könnte.
mondfahrer hat uns gegenüber erklärt , der Meinung zu sein, dass ein solcher Verdacht angesichts des Verhaltens Herrn Ziercke´s in Ihrem Fall nicht abwegig sei , da eine schlüssige Indizienkette für diesen Verdacht spreche und er selbst, Ziercke, diesen Verdacht bis heute nicht ausgeräumt habe.
Es sei einfach zu lebensfremd, dass ein BKA-Präsident "nichts davon merke" , wenn eine Behörde in Deutschland Folter gegen Kinderschändungs-Missbrauchsopfer wie MO nicht nur beobachtet und zulässt sondern sich daran sogar selbst beteiligt und die offizielle Identifizierung des Haupttäters im Übrigen verweigert mit der Behauptung, sie sei dazu technisch nicht in der Lage .
Es ist hier anzumerken : Die betreffene Behörde sah insbesondere völlig tatenlos dabei zu wie ein namentlich bekannter an einer deutschen Hochschule beschäftigter Verwaltungsbeamter sich an öffentlichen Schändungen des Opfers beteiligte.
mondfahrer hat uns gegenüber erklärt , der Fall Edathy sei im Vergleich zum Autobahn-Justiz-Skandal "banaler Pipifax " ( so die wörtliche Ausdrucksweise mondfahrers).
Und ich muss sagen, Herr Edathy , dass ich für diese Einschätzung mondfahrers durchaus Verständnis habe , und dass es mich angesichts dieser meines Erachtens richtigen Einschätzung mondfahrers auch fast nicht interessiert, ob Sie sich Kinderpornos gekauft haben oder nicht.
Was mich interessiert , ist vorrangig , ob Sie ein Komplize Autobahn´s , also selber ein Schänder oder Schänder-Unterstützer sind oder sein Opfer .
Insoweit möchte ich Sie für den Fall, dass Sie sich hier bei uns trotz meiner Empfehlung noch nicht über den Inhalt unserer Urteilssammlung informiert haben , darauf hinweisen dass wir immerhin bereits vor fast 2 Jahren, also bereits lange bevor Ihr Fall überhaupt publik wurde , die für Ihren Fall verfassungsrechtlich relevanten Entscheidungen des BVerfG in unsere Urteilssammlung aufgenommen haben .
Würden Sie unser ganzes Forum von Anfang bis Ende , auch unter chronologischen Aspekten , durchackern und analysieren, dann würden Sie spätestens dann, wenn Sie damit fertig sind, wissen , dass ein ausserordentlich enger Sachzusammenhang des Inhalts unseres Forums zu der Problematik Ihres Falls festgestellt werden kann , was natürlich nicht mit "Zufall" erklärt werden kann.
Bezüglich des Inhalts unserer Entscheidungssammlung möchte ich nun - angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Aussageverweigerung Herrn Hartmanns - auf diese Inhalte und auf die sich auch für Ihren Fall daraus ergebende juristische Problematik etwas konkreter eingehen :
2.
a)
Ihr Fall , genauer gesagt der Umstand, dass man in Canada entdeckt hatte, dass Sie bei einer Ihnen bekannten Firma, die sowohl legale als auch illegale Nacktbilder von Kindern verkauft, Käufe getätigt haben , bewirkte, dass mehrere deutsche Politiker sowie diverse Amtspersonen wie z.B. die Herren Ziercke, Hartmann, Oppermann, Grötsch ,Schuster, Dr.Friedrich ,Hertinger
usw. einem gewissen Handlungs- bzw. Zugzwang ausgesetzt sehen mussten, da man gegenüber dem Ausland das Gesicht wahren musste und davon ausgehen musste, dass das Ausland eine Erklärung dafür erwartet, dass ausgerechnet ein Politiker wie Sie, Herr Edathy, Käufe bei einem solchen Unternehmen getätigt zu haben SCHEINT.
Sie haben richtig gesehen : SCHEINT habe ich absichtlich in Großbuchstaben geschrieben, damit sie es nicht übersehen.
Denn angesichts der Vorkommnisse mit Autobahn und unserer international wahrnehmbaren Aktivitäten , insbesondere auch der Aktiviten mondfahrers im Zusammenspiel mit dessen amerikanischen und canadischen Freunden , war zunächst nicht klar, ob Sie, Herr Edathy , tatsächlich überhaupt irgendetwas bei der betreffenden Firma gekauft haben.
Wir haben uns insoweit gewundert, dass Sie nicht alles einfach bestritten haben sondern auf die gegen Sie erhobenen Vorwürfe relativ schnell mit Äusserungen reagiert haben, die man als Geständnis begreifen kann, dass Sie bei dem Unternehmen tatsächlich etwas gekauft haben, wobei sich "nur" die Frage stellt : was haben Sie gekauft ?
Und hier kommt nun die Gesetzgebung und die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts sehr schnell ins Spiel.
Werden nämlich Anhaltspunkte für den "Verdacht", dass Sie Nacktbilder Minderjähriger gekauft haben, in einer Behörde bekannt , ohne dass Sie dies selbst mitgeteilt haben und ohne dass Sie damit einverstanden waren, dann ruft das im betroffenen Einzelfall sofort eine höchst diffizile verfassungsrechtliche Problematik ins Leben, mit der sich mondfahrer bereits seit Jahren intensiv auseinandersetzt wegen der Betroffenheit des von mondfahrer seit Jahren betreuten Kinderporno-Schändungsopfers MO.
Juristisch musste man Sie nämlich nach Bekanntwerden des "Verdachts" aus Rücksicht auf Art. 1 GG völlig analog behandeln wie ein Kinderporno-Schändungsopfer, welches in den "Verdacht" gerät Schändungsopfer zu sein.
Das mag Sie jetzt zwar vielleicht überraschen, da Sie ja kein Jurist sind, es ist aber so. Dies ergibt sich aus der sehr gefestigten Rspr. des BVerfG, und wir haben in unserer Entscheidungssammlung diesbezüglich eine Auswahl dies betreffender Entscheidungen des BVerfG aufgenommen, denen alle wesentlichen Informationen entnommen werden können, die wir benötigen um wissen zu können, wie solche Fälle mit Rücksicht auf Art. 1 GG behandelt werden müssen.
Zugegeben, diese Problematik ist nicht unkompliziert, aber Juristen wie z.B. der BKA-Präsident sollten sich diesbezüglich auskennen und wissen, was man unter dem sogenannten "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" eines Bürgers zu verstehen hat und wie mit diesem Bereich "umzugehen" ist :
Das erste ist : Bevor man irgendetwas in der Öffentlichkeit herumposaunt oder Informationen an Dritte weitergibt, hat man sich zu fragen, ob man durch solche Mitteilungen nicht die Menschenwürde verletzt durch unbefugte Verwertung des absolut geschützten unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung ( = UKPL) der betreffenden Person.
Das Bundesverfassungsgericht hat rechtsbindend ( unanfechtbar) klargestellt, dass der Schutz des UKPL in KEINER Weise durch irgendwelche Interessen der Allgemeinheit relativiert werden kann. Auch das Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung ,insbesondere der Verbrechensbekämpfung kann diesen Schutz nicht relativieren. In dem UKPL hat KEINER etwas ohne das Einverständnis des Rechte-Inhabers etwas zu suchen.
Und nun kommt etwas ganz Entscheidendes, das Sie sich unbedingt merken sollten und bei allen Ihren Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rechtsverteidigung im Auge behalten sollten :
Der UKPL ist unantastbar, und dies heisst, dass er gegen Ihren Willen nicht aufgeklärt werden darf.
Wenn Sie feststellen, dass jemand - egal wer, d.h. egal ob Privatpersonen oder "der Staat", irgendwelche Politiker, Richter , Staatsanwälte usw. - in diesen Bereich eindringt, indem er versucht , diesen aufzuklären, dürfen sie dagegen vorgehen , d.h. alles , was ihnen möglich ist, dagegen unternehmen,um ihn an der Aufklärung zu hindern, erst recht, falls ihm die Aufklärung dennoch gelingt, ihn daran hindern, die Erkenntnisse gegen Ihren willen Dritten zu überlassen. Sie haben einen Unterlassungsanspruch gegen die Aufdeckung Ihres UKPL und gegen die Weitergabe von Erkenntnisssen über Ihren UKPL an Dritte.
Es tritt hier allerdings - leider - sehr schnell eine rechtstechnische Problematik auf betreffend die Frage, auf welchem rechtstechnischen Weg sie eine Unterlassung erreichen können ohne zugleich durch das Beschreiten des rechtstechnischen Weges den Anspruch auf Unterlassung ganz oder teilweise zu verlieren.
Eventuell ist Ihnen dieses Problem in Ihrer Angelegenheit bis jetzt noch gar nicht bewusst geworden, aber wenn Sie die Entscheidungen, die wir in unserer Forums-Entscheidungssammlung aufgenommen haben, alle gelesen und verstanden hätten, wüssten Sie es ( in meinem nächsten Brief werde ich Ihnen das schwarz auf Weiss anhand von Zitaten zeigen) :
Es besteht nämlich das rechtstechnische Problem, wie Sie einen Anspruch gegen die Offenlegung Ihres KPLG durchsetzen wollen ohne diesen zu benennen und nachzuweisen, dass ein Angriff auf den KPLG stattgefunden hat oder droht.
Mehrere Richter des Bunbdesverfassungsgerichts haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass Sie selber den Schutz des KPLG zerstören oder gefährden, wenn Sie ihn gegenüber Dritte, beispielsweise gegenüber dem Richter, selber offenlegen.
Legen Sie ihn aber offen - z.B. gegenüber dem Richter und / oder gegenüber dem Beklagten in einem Zivilverfahren -, dann eröffnen Sie dadurch dem Richter und ggf. dem Beklagten die Möglichkeit den Schutz Ihres KPLG bezüglich desjenigen Teilbereichs Ihres KPLG sogar irreversibel zu zerstören.Das ist zwar auch dem Richter nicht erlaubt, aber auch ein Richter ist nicht unfehlbar.
Und damit stellt sich die Frage : geht das überhaupt, gegen solche Angriffe Unterlassungsansprüche in vollem Umfang durchzusetzen oder ist man dem "Stalker" hoffnungslos ausgeliefert ?
Die Sie jetzt vielleicht überraschende Antwort lautet : Es geht trotzdem - aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen , und man muss gelinde gesagt "überdurchschnittlich scharfsinnig" sein um es zu schaffen, denn es sind einige Hürden zu überwinden, bis man am Ziel ist.
Schafft man es - ich würde es Ihnen wünschen, sofern Sie nicht ein Seelenverwandter Autobahn´s sind - kann es für den / die Täter ausgesprochen teuer werden, insbesondere wenn der / die Täter Ihre "Versprühungen" im Internet getätigt haben, und an dieser Stelle erlaube ich mir Ihnen eine Spezialität Autobahn´s mitzuteilen :
Autobahn wollte , nachdem er Jahre lang das Persönlichkeitsrecht mehrerer Opfer mit Füssen getreten hatte , Art. 1 GG aus der Anonymität heraus verletzt hatte bis zum geht-nicht-mehr, den Spiess obendrein noch umdrehen, seine Opfer zu Tätern machen und dafür "Schadensersatz" verlangen, als mehrere Opfer ihre Entdeckung im Internet öffentlich machten, wer Autobahn ist.
Autobahn ist diesbezüglich extrem kaltschnäuzig, und er versucht es noch immer, dieses Ziel zu erreichen, versucht in Kooperation mit Anwälten durch Vortäuschung von Schadensersatzansprüchen wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung den großen Reibach zu machen. Er hat diverse "Kontakte" zu staatlichen Stellen eingeschaltet und seine Opfer teilweise sogar heimlich überwachen lassen mit Methoden, die nur für Terroristen erlaubt sind, d.h. Online-Überwachung, Telefonüberwachung usw.
Daran können Sie erkennen, mit welchem Kaliber man es bei Autobahn zu tun hat.
Diese extrem gefährliche Person wäre nach Einschätzung mondfahrers durchaus in der Lage, Computer so zu manipulieren, dass es in Fällen, in denen der Käufer lediglich legale Nacktbilder gekauft hat, so erscheint als habe er auch Kinderpornos gekauft, m.a.W. Autobahn kann Datenspuren vortäuschen und Behörden damit täuschen auf Grund seiner Computer-Spezial-Kenntnisse.
Dass er dies kann, hat er mehrfach bewiesen, es wurde dies einer der zuständigen Staatsanwaltschaften mitgeteilt, aber es bestand bei der Staatsanwaltschaft, der dies mitgeteilt wurde ( fernmündlich) kein Interesse , dem nachzugehen - es hat niemanden aus dem Kreis der betroffenen Opfer überrascht, da man es inzwischen gewohnt ist, dass Autobahn immer gedeckt wird durch die deutsche Justiz.
Nach Einschätzung mondfahrers wäre Autobahn auch dazu in der Lage Ermittler so zu beeinflussen, dass diese vortäuschen würden auf Ihrer Festplatte nach Beschlagnahme Ihres Rechners Kinderpornos gefunden zu haben, die Sie nach deren Aussage angeblich auf Ihre Festplatte befördert haben , die aber in Wahrheit hinter Ihrem Rücken durch den Nutzer Autobahn auf Ihre Festplatte befordert sein können oder durch einen seiner Komplizen.
Wohlgemerkt : KÖNNTE ...
Es KÖNNTE nämlich auch noch ganz anders gewesen sein , oder eine Abwandlung von diesem Szenario, nämlich falls Sie doch ein Komplize Autobahn´s sind und selber ein Liebhaber solcher juristischer Kinderporno-Experimente :
Sie könnten zusammen mit Herrn Hartmann und Autobahn den Plan einer Inszenierung entwickelt haben mit dem Ziel vorgetäuschte Schadensersatzansprüche gegen Herrn Ziercke und gegen den Staat durchsetzen zu können wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Falls Herr Ziercke nämlich tatsächlich unschuldig und unwissend wäre, was Autobahn während der letzten 10 Jahre alles im Internet ausprobierte und mit welchem Ergebnis, könnten Sie drei oder vier , also Herr Hartmann, Sie, dann Autobahn und vielleicht auch noch Herr Oppermann , den Plan gefasst haben Herrn Ziercke ein Bein zu stellen, indem sie selber dafür gesorgt hätten, dass die canadischen Behörden das Ihnen bekannte Unternehmen aufdeckt und dann natürlich Ihre Daten irgendwann Herrn Ziercke bekannt werden müssen oder anderen deutschen Behörden.
Da bekannt war, dass Herr Ziercke Autobahn´s illegale Internet-Seiten trotz der Menschenrechtsverletzungen Jahre lang "duldete" statt sie sperren zu lassen , konnten sich Kriminelle wie Autobahn gewisse Chancen ausrechnen, dass er es eben weitererzählt, was er über Sie erfährt , auch wenn er nur von Käufen legalen Materials erfährt.
Und sollte letzteres der Fall gewesen sein - was Sie ja seit Monaten behaupten , d.h. dass Sie NUR legale Käufe getätigt haben - dann wird es eng für Herrn Ziercke, denn dann hätte er Sie vermutlich durch seine Mitteilungen an Dritte in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und zugleich damit versucht Ihren UKPL aufzuklären, was verfassungsrechtlich verboten ist. Man müsste dann damit rechnen , dass er eine Art Stalker ist, und das die Eigenschaft eine Art Stalker zu sein auch der Grund dafür gewesen sein könnte, warum Autobahn´s Seiten nicht gesperrt und Autobahn nicht strafrechtlich verfolgt wurde.
Man kann dem zwar entgegenhalten, er habe vielleicht "gedacht" er "müsse" sein "Wissen" an Dritte weitergeben wegen des "öffentlichen Interesses". Aber diese Argumentation greift aus mindestens zwei Gründen nicht : Erstens kann er nicht wissen, ob sich hinter den canadischen Auskünften nicht möglicherweise doch eine "Ente" bezüglich der Aussage verbirgt, Sie seien Käufer gewesen, solange er nicht 100 % Beweise dafür hat, dass tatsächlich Sie ein solcher Käufer sind. Und zweitens hätte er niemals Dritten ohne Ihre Erlaubnis mitteilen dürfen, dass er von canadischer Seite Indizien dafür erhalten hatte, dass Sie ein realer Käufer sein könnten.
Er hätte Sie selber ansprechen müssen, wenn er der Ansicht war, dass es sich nur um nicht strafrechtlich relevantes Material handelt. Er war nicht berechtigt, wenn er selbst davon ausging, dass das Material nicht strafrechtlich relevant sei, Dritte hinter Ihrem Rücken zu freiwilligen Ermittlern zu machen, beispielsweise SPD-Abgeordnete einzuweihen, damit diese anfangen mit Ihnen in Kontakt zu treten um Sie auszuforschen.
Ein solches Vorgehen war analog der Vorgehensweise Autobahn´s, denn so fing es bei Autobahn auch an : Er behauptet einfach etwas über den angeblichen UKPL einer Person, sorgt für die lawinenartige Verbreitung der Behauptung im Internet, dies alles mit dem Ziel, dass dann der von der öffentlichen Verfolgung Betroffene unter dem Druck der Zigtausenden oder noch mehr wissbegierigen freiwilligen "Ermittler" sich so unter Druck gesetzt fühlt, dass er schliesslich freiwillig nachgibt und Auskünfte über den UKPL erteilt.
Entsprechend Auskünfte haben Sie ja erteilt. Fragt sich dann allerdings nur, ob diese auch wahr sind, - denn Sie dürfen ja legal lügen, wenn es um Ihren UKPL geht und Sie ohne zu lügen die Angriffe gegen Ihre Menschenwürde nicht erfolgreich abwehren könnten - d.h. natürlich nötigenfalls auch vor einem Untersuchungsausschuss , falls das die einzige Möglichkeit ist , um die Aufdeckung des UKPL zu verhindern.
Falls Sie nicht zwischenzeitlich oder bereits seit Jahren, ohne dass ich davon wüsste , Kontakt mit dem mondfahrer gehabt haben sollten - dem Kerl traue ich inzwischen ALLES zu ! - müsste Ihnen jetzt eigentlich auch klar sein, wie Sie aus Ihrer Nummer wieder rauskommen, falls Sie es wollen.
Sie könnten ja ihre amüsanten Spielchen einfach noch eine Weile fortsetzen und dann auf einmal sagen : "hahah, April April, ich hab Euch alle verarscht, ich bin nicht pädophil und auch sonst nix, aber ich habe diese jahrelangen Schweinereien Autobahn´s im Internet gesehen, dann Kontakt mit dem mondfahrer aufgenommen, und da kamen wir eben auf die Idee , dass ich einfach mal solche legalen Nacktbilder von Kindern bei dieser Firma bestelle, und mal sehen, was passiert, wenn das im BKA bekannt wird."
Sollte das so gewesen sein , Herr Edathy , dann : GRATULATION !
Denn es wäre an und für sich höchste Zeit für derartige Inszenierungen gewesen, nachdem bis heute NICHTS gegen Autobahn passiert ist.
Nun brauchen wir natürlich auch noch ein Motiv . WARUM wird Autobahn gedeckt durch deutsche Behörden, warum kann er völlig ungehemmt auf Leuten öffentlich herumtrampeln, die Menschenwürde verletzen bis zum geht-nicht-mehr ?
Nach den Motiven brauchen wir nicht lange zu suchen, denn es gibt deren mindestens vier ( die Nummerierung ist willkürlich) :
1. finanzielle Interessen
2. nationalsozialistische Interessen
3. die Sucht andere zu beherreschen, zu tyrannisieren und zu bevormunden
4. Lust auf Mobbing, weil es "so geil ist"
Was die finanziellen Interessen betrifft, so waren diese im Fall Autobahn sehr konkret, und er dürfte zahlreiche spezielle Freunde in Behörden haben, welche diese Interessen teilen :
Er wollte " das Roulette knacken", schaffte es aber nicht, da er zu unbegabt ist, war neidisch auf mondfahrer und wollte mondfahrer mit den gegen Kinderporno-Missbrauchsopfer gerichteten öffentlichen Menschenwürde-Verletzungen mondfahrer so unter Druck setzen, dass dieser das Geheimnis seiner Mondbombe verrät.
Sie sollten sich auf die Wette mit Mephisto einlassen, Herr Edathy , Sie werden schon sehen, warum ...
In meinem nächsten Brief an Sie, Herr Edathy , werde ich mich eingehender mit der Rspr. des BVerfG befassen um das zu untermauern, was hier bereits qualitätiv mitgeteilt wurde.
Sie werden dann sehen, dass es nicht ganz einfach ist Angriffe gegen den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfolgreich abzuwehren.
Man kann solche Angriffe rechtstechnisch gesehen nicht erfolgreich direkt durch Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung des Frontalangriffs gegen die Menschenwürde abwehren sondern muss über den Umweg der Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung von Angriffen gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehen.
Dies bringt dann allerdings das Problem mit sich, dass dann eine Interessenabwägung ins Spiel kommt bzgl. des erforderlichen Interessenausgleichs zwischen Ihrem privaten Unterlassungsinteresse , welches auf Art 2 GG i.V.m. Art 1 GG gestützt wird, und dem öffentlichen Informationsinteresse welches auf Art. 2 GG ggf. i.V.m. Art 5 GG gestützt wird.
Wenn man diesen Umweg beschreitet , kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, wie noch zu zeigen ist , da der aus Art. 2 GG resultierende Schutz nicht absolut sondern relativierbar ist.
Mars
(...)a) Die Aufzeichnungen gehören nicht dem absolut geschützten Bereich persönlicher Lebensgestaltung an. Eine solche Zuordnung ist schon deshalb in Frage gestellt, weil der Beschwerdeführer seine Gedanken schriftlich niedergelegt hat. Er hat sie damit aus dem von ihm beherrschbaren Innenbereich entlassen und der Gefahr eines Zugriffs preisgegeben(...)
Das obige Zitat des BVerfG ist dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 1989 im Verfahren 2 BvR 1062/87 entnommen. Die Entscheidung wurde bereits am 15. Mai 2013 in unsere Sammlung aufgenommen, d.h. LANGE vor dem Bekanntwerden des Falls Edathy !
Zufall ist das nicht, und wir werden auf diese Entscheidung im Zusammenhang mit der Behandlung des Falls Edathy noch zurückkommen.
Fortsetzung folgt
Beitrag von MARS » Mi 15. Mai 2013, 12:57 :
Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen
BVerfG - Beschl. vom 14. September 1989 2 BvR 1062/87
die Entscheidung tragend : Ri. Klein, Träger, Kruis und Kirchhof
abweichende Meinung : Ri. Mahrenholz, Böckenförde, Graßhof, Franßen
Beitrag von MARS » So 19. Mai 2013, 20:14
Verfassungsschutzgesetz / Internet Überwachung
BVerfG -Urteil v. 27.02.2008 1 BvR 370/07
Beitragvon MARS » Mo 20. Mai 2013, 11:58
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei
BVerfG-Beschluss v. 12.04.2005- 2 BvR 1027/02
Beitrag von MARS » Mo 20. Mai 2013, 22:13
Beschluß in Sachen Braunschweig
BVerfG -Beschluss v. 16.06. 2009 - 2 BvR 902/06 -
Beitrag von MARS » Mo 20. Mai 2013, 12:51
Durchsuchung /Verwertung von Arztdokument
BVerfG -Beschluß v. 08.03.1972 - 2 BvR 28/71 -
Beitrag von MARS » Di 21. Mai 2013, 18:04
Lauschangriff / unantastbarer Kernbereich : Ausspähung verboten
BVerfG -Urteil v. 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
die Entscheidung tragend : Ri. Papier,Haas,Hömig,Steiner, Hoffman-Riem,Bryde
abweichende Meinung : Jaeger ,Hohmann-Dennhardt
Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:Wegen Stimmengleichheit im Senat läßt sich nicht feststellen, daß die Verwertung der Aufzeichnungen des Beschwerdeführers zu Beweiszwecken in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren gegen das Grundgesetz verstößt (§ 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG). 32
Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:310bb) Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt nicht schon dann vor, wenn eine staatliche Stelle sich unter einer Legende in eine Kommunikationsbeziehung zu einem Grundrechtsträger begibt, wohl aber, wenn sie dabei ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen in die Identität und die Motivation seines Kommunikationspartners ausnutzt, um persönliche Daten zu erheben, die sie ansonsten nicht erhalten würde (vgl. zu Ermittlungen durch verdeckte Ermittler BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2/95 -, NJW 1997, S. 2534; Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 1 Rn. 176; Duttge, JZ 1996, S. 556 <562 f.>; Murswiek, in: Sachs, GG, 4. Aufl., 2007, Art. 2 Rn. 88 b; Warntjen, Heimliche Zwangsmaßnahmen und der Kernbereich privater Lebensgestaltung, 2007, S. 163; speziell zu Ermittlungen im Netz Germann, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet, 2000, S. 519 ff.).
311Danach wird die reine Internetaufklärung in aller Regel keinen Grundrechtseingriff bewirken. Die Kommunikationsdienste des Internet ermöglichen in weitem Umfang den Aufbau von Kommunikationsbeziehungen, in deren Rahmen das Vertrauen eines Kommunikationsteilnehmers in die Identität und Wahrhaftigkeit seiner Kommunikationspartner nicht schutzwürdig ist, da hierfür keinerlei Überprüfungsmechanismen bereitstehen. Dies gilt selbst dann, wenn bestimmte Personen - etwa im Rahmen eines Diskussionsforums - über einen längeren Zeitraum an der Kommunikation teilnehmen und sich auf diese Weise eine Art „elektronische Gemeinschaft“ gebildet hat. Auch im Rahmen einer solchen Kommunikationsbeziehung ist jedem Teilnehmer bewusst, dass er die Identität seiner Partner nicht kennt oder deren Angaben über sich jedenfalls nicht überprüfen kann. Sein Vertrauen darauf, dass er nicht mit einer staatlichen Stelle kommuniziert, ist in der Folge nicht schutzwürdig.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 12.04.2005- 2 BvR 1027/02 hat geschrieben:83Das Grundrecht dient dabei über das hinaus, was es unmittelbar gewährleistet, auch dem Schutz vor einem Einschüchterungseffekt, der entstehen und zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung anderer Grundrechte führen kann, wenn für den Einzelnen nicht mehr erkennbar ist, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Die Freiheit des Einzelnen, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden, kann dadurch wesentlich gehemmt werden.
Bundesverfassungsgericht ,Urteil des BVerfG v. 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98 hat geschrieben:Zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck zu bringen, und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen dies überwachen. Vom Schutz umfasst sind auch Gefühlsäußerungen, Äußerungen des unbewussten Erlebens sowie Ausdrucksformen der Sexualität.
a) Es kommt zunächst darauf an, ob der Betroffene einen Lebenssachverhalt geheimhalten will oder nicht. Denn dort, wo der Betroffene auf Geheimhaltung selbst keinen Wert legt, ist der Kernbereich schon wegen dieses Umstands in aller Regel nicht berührt. Andererseits läßt sich der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts nicht in der Weise bestimmen, daß es allein auf den Willen des Betroffenen zur Geheimhaltung ankommt.
a) Die Aufzeichnungen gehören nicht dem absolut geschützten Bereich persönlicher Lebensgestaltung an. Eine solche Zuordnung ist schon deshalb in Frage gestellt, weil der Beschwerdeführer seine Gedanken schriftlich niedergelegt hat. Er hat sie damit aus dem von ihm beherrschbaren Innenbereich entlassen und der Gefahr eines Zugriffs preisgegeben (vgl. Forsthoff, Der Persönlichkeitsschutz im Verwaltungsrecht, in: Festschrift zum 45. Deutschen Juristentag [1964], S. 41 [43]).
MARS hat geschrieben:Fortsetzung folgt !
Mars
mondfahrer hat geschrieben: Huhu Glücksdrache ,
Bitte fordere @Mars auf in seinem nächsten Beitrag in dem Thread "spezielle juristische Hinweise" zu begründen, warum das Urteil des BVerfG v. 15.02. 2006 - 1 BvR 357/05 - in die Entscheidungssammlung des Forums aufgenommen wurde . Veröffentliche bitte diese Aufforderung im Forum an einer sinnvollen Stelle (...)
GLÜCKSDRACHE hat geschrieben:mondfahrer hat geschrieben: Huhu Glücksdrache ,
Bitte fordere @Mars auf in seinem nächsten Beitrag in dem Thread "spezielle juristische Hinweise" zu begründen, warum das Urteil des BVerfG v. 15.02. 2006 - 1 BvR 357/05 - in die Entscheidungssammlung des Forums aufgenommen wurde . Veröffentliche bitte diese Aufforderung im Forum an einer sinnvollen Stelle (...)
Insoweit muss man mit der Möglichkeit rechnen, dass Autobahn auch Herrn Edathy Kinderpornos auf den Rechner geladen haben könnte ohne dass Herr Edathy es wüsste.
Laut Presseberichten soll sich Herr Edathy ja nur unzureichend auf dem Gebiet der Cpomputerei auskennen, wäre also insoweit gefährdet und könnte insoweit auch ein Opfer Autobahn´s sein.
Fortsetzung folgt
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