Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

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Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon DER SPIEGEL. » Mi 13. Aug 2014, 16:16

SPIEGEL- Interview mondfahrer-Mollath-Merk (geklont)

DER SPIEGEL :

mondfahrer, Grüß Gott, diesmal in Regensburg , heute ist ...

mondfahrer :

der 13. August und keiner hat´s gewusst, in Anführungszeichen.

Morgen ist der 14.

DER SPIEGEL:

in Anführungszeichen, bedeutet das Zensur ? angeblich soll das Interview mit Ihnen nur im virtuellen Raum veröffentlicht werden, wissen´s da was ?

mondfahrer :

das müssen Sie den Forenbetreiber fragen oder was weiss ich, soweit mir bekannt soll das Interview nur im virtuellen Raum erscheinen, man weiss ja nie, wer sonst später in den Nesseln sitzt.

DER SPIEGEL:

In den Nesseln sitzt ?

mondfahrer :

Nesseln, Fesseln und Klapse sind unter gewissen Umständen Synonyme, wissen die Herrschaften vom SPIEGEL das etwa nicht ?

DER SPIEGEL:

wir wissen noch nicht so recht, worauf Sie hinaus wollen und sind ganz Ohr. Welche Umstände sind das denn ?


mondfahrer :

Anscheindend informieren Sie sich nicht immer so ganz genau. Sie haben doch in Hamburg fast vor der Nase sitzen einen Anwalt, der Ihnen das erklären könnte. Lesen Sie einfach mal auf seiner Seite...

DER SPIEGEL:

http://www.strate.net ?

mondfahrer :

was sonst ? Als Einstieg empfehle ich Ihnen das Gutachten von Dr. Leipziger, dann die Protokolle des Wiederaufnahmeverfahrens, insbesondere die Vernehmung von Dr. Wörthmüller. Das müsste Ihnen eigentlich schon reichen um Ihre obige Frage an mich nicht zu wiederholen .

DER SPIEGEL:

wir haben aber das Gutachten von Dr. Leipziger gelesen. Was passt Ihnen denn daran nicht ?

mondfahrer :

gar nichts passt mir nicht. Es ist für die Verfolgung meiner Interessen geradezu ideal, dieses Gutachten. Herr Mollath hat hervorragende Explorationsarbeit geleistet, die ich mir dadurch sparen konnte.Andernfalls hätte ich ja das Personal dort explorieren müssen, und das ging ja nicht, wie Sie wissen.

DER SPIEGEL:

weil Sie mit dem Bau der Mondbombe beschäftigt waren und deswegen keine Zeit hatten, da mal vorbeizuschauen ?

mondfahrer :

ja genau, aber nur so halb, je nach Standpunkt, kann man ja vertauschen nach Belieben und Zweck.

DER SPIEGEL:

vertauschen , was bedeutet das ?


mondfahrer :

vertauschbar ist alles in den Aussagen. Kann Ihnen ein Mathematiker erklären, warum das so ist. Sie können z.B. vertauschen, wer Explorator und wer Explorierter sein soll in dem Gutachten. Für mich liest sich das Gutachten wie ein projektiver Test, den Herr Mollath an seinen Versuchsobjekten durchführte.

DER SPIEGEL:

Sie denken, Herr Mollath hat dort das Personal auf ihren Geisteszustand untersuchen wollen ?

mondfahrer :

ich denke schon, denn es liegen ja Anhaltspunkte vor, die für ein paranoides Wahnsystem sprechen, von welchem das Klinikpersonal möglicherweise vollumfänglich erfasst war und ist. Herr Mollath hat ja ausweislich der Aussagen im Gutachten ein paar Reize gesetzt, auf die in einer Weise reagiert wurde, die den Verdacht erhärten.

DER SPIEGEL:

Reize gesetzt ? Können Sie uns da ein Beispiel nennen - was meinen Sie denn da ?

mondfahrer :

Nun, anscheinend haben Sie das Gutachen nicht gründlich gelesen oder es liegt Ihnen eine andere Version vor als mir auf dem Mond ?

DER SPIEGEL:

Die Versionen sind identisch, wir haben das überprüft, kommen Sie also zur Sache...

mondfahrer :

Also, wenn Sie ein Beispiel wollen : Das Beispiel mit der Seife. Herr Mollath bestand darauf sich mit Kernseife waschen zu wollen. Statt ihm einfach ein Stück Kernseife in die Hand zu drücken , damit er nicht stinkt, beharren die Explorierten darauf ihm die Seife solange zu verweigern bis er stinkt und damit bei den Mitgefangenen Unmut erzeugt. Finden Sie das normal ?

DER SPIEGEL:

das ist uns jetzt nicht aktuell erinnerlich, können Sie das belegen, ein Zitat vielleicht ?

mondfahrer :

selbstverständlich, auf http://www.strate.net ist z.B. folgender Text aus dem Gutachten veröffentlicht worden :

Der Angeklagte forderte weiter sehr haftend und fixiert Kernseife und hätte sich nicht darauf eingelassen,
einen anderen Hygieneartikel zur Körperreinigung zu nutzen.Auch konfrontiert damit, dass sich die Mitpatienten
über ihn beschweren würden, da er unangenehm rieche..hätte der Angeklagte erklärt. ihm sei das egal.

DER SPIEGEL:

na hören Sie mal , wenn es dem Angeklagten egal ist, ob er stinkt und die Patienten sich beschweren, finden Sie das normal, mondfahrer ?

mondfahrer :

natürlich war das dort normal. Er hat sich an die anderen angepasst, denn die Mehrheit wollte ja, dass er stinkt, sonst hätten sie ihm einfach ein Stück Kernseife überlassen um den Gestank beseitigen zu können.Und Mollath hatte ja bei der durch ihn durchgeführten Exploration das Problem, dass das auch irgendwie dokumentiert werden musste. Hätte er die Exploration selbst dokumentiert, wäre das Ergebnis natürlich entsorgt worden. Also war klar, was er zu tun hatte : Er musste es Dr.Leipiger schmackhaft machen, im Wege der Teilnahme am projekitven Test in freier Willensentschliessung Herrn Dr.Leipziger die abnormen Verhaltensweisen des Personals und Dr. Leipzigers selbst dokumentieren zu lassen. Auf http://www.strate.net können Sie selbst nachlesen, was dabei herausgekommen ist. Es wurde umfangreich dokumentiert, dass Dr. Leipziger und das Personal dort ein paranoides Gedankensystem entwickelt haben.

DER SPIEGEL:

ein paranoides Gedankensystem entwickelt ? Gab es denn Geschädigte des Systems ?

mondfahrer :

(lacht) das fragen Sie noch, ob es Geschädigte gab ? Alle , die den Gestank ertragen mussten - die Explorierten haben es ja selbst zugegeben - sind Geschädigte. Man muss schon paranoid sein, um einem Gast, der sich erkennbar wie ein stinknormaler investigativer Journalist benimmt, für verrückt zu halten und ihm die Seife zu verweigern, nur damit er stinkt und man das später verwenden kann um ihn für paranoid zu erklären...

DER SPIEGEL:

ist das nicht ein bisschen dünn, an sowas gleich ein paranoides Gedankensystem festzumachen ? Nur weil sich das Personal weigert einem Gast ein Stück Seife in die Hand zu drücken ?

mondfahrer :

nein , überhaupt nicht dünn. Es kam ja diese Hartnäckigkeit und Verbohrtheit hinzu, keinerlei Selbstzweifel des Personals an sich, trotz des Gestanks und trotz der zahlreichen weiteren Hinweise, dass es sich bei dem Gast um einen begabten investigativen Journalisten handeln musste.

DER SPIEGEL:

zahlreiche Hinweise ? Welche konkret ?

mondfahrer :

das ganze Gutachten ist doch gespickt voll damit. Ein Zirkelschluss nach dem anderen. Dass der Gast barfuß herumläuft usw. , dann die Beobachtung, dass der Gast dazu neigt das Personal zu vergackeiern durch entsprechende doppelzüngige Bemerkungen, bei denen es sich um Animationsäusserungen handelt um das Personal weiter explorieren zu können. Fast jeder Idiot mit Abitur hätte das gemerkt. Fragen Sie mal bei der Titanic-Redaktion nach, ob sie ein paranoides Gedankensystem entwickelt hat und denkt, Petrus ist abgesoffen und kommt oben tropfnaß beim lieben Gott an und der liebe Gott ist Dr. Leipziger persönlich .

DER SPIEGEL:

nun gut, wir haben verstanden, kommen wir zu Ihrer Prognose.
Sie kündigten eine Prognose an. Was wird morgen passieren ?

mondfahrer :

da haben Sie mich missverstanden. Ich kann Ihnen nicht sagen, was bei dem Urteil herauskommt, ausser, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Freispruch sein wird. Das Gegenteil wäre der Bevölkerung kaum zumutbar.

DER SPIEGEL:

Sie zweifeln aber an einem Freispruch erster Klasse und halten sogar schlimmeres als einen Freispruch zweiter
Klasse für machbar, sagten Sie in unserem Vorgespräch. Können Sie das erläutern ?

mondfahrer :

denkbar ist alles. Es hängt von den Interessen des Gerichts ab, was passiert, da jede mögliche Version schlüssig begründbar ist.Diverse Kombinationen sind theoretisch denkbar, beweisbar dürfte nichts sein. Es wurde ja darauf verzichtet alle Aufklärungsmöglichkeiten zu nutzen , die möglicherweise zu einem sicheren Ergebnis hätten führen können.

DER SPIEGEL:

Sie wollen sagen, man hat ein unsicheres Ergebnis in Kauf genommen ?

mondfahrer :

ich denke schon.


DER SPIEGEL:

Sie denken, das Gericht hätte den Beweisanträgen Mollaths folgen müssen und dann wäre das, was Herr Mollath die Wahrheit nennt herausgekommen ? Was hat Herr Dr. Strate falsch gemacht ?

mondfahrer :

Also erst mal eine Antwort auf Ihre zweite Frage : falsch gemacht hat Dr. Strate gar nichts. Die Verteidigung war makellos. Herr Mollath sieht das in einem anderen Licht, aber das ist eher nebensächlich was die Frage der makellosen Verteidigung betrifft. Es war klar, dass das Gericht den Anregungen Mollaths niemals gefolgt wäre, selbst dann nicht, wenn Verteidiger Dr. Strate sie in Anträge verpackt hätte.

DER SPIEGEL:

verstehen wir zwr nicht, aber machen Sie mal weiter.

mondfahrer :

Mir persönlich passte es so wie es gelaufen ist, völlig in den Kram. Herr Mollath hat dadurch, dass er sich selber nochmal zu Wort meldete, eine Information gegeben, die ich sonst nicht erhalten hätte, denn ich war ja nicht dort im Gerichtssaal.


DER SPIEGEL:

was war das ?

mondfahrer :

das kann ich ihnen jetzt nicht konkret sagen, nur , dass das, was später sein Verteidiger darüber veröffentlichte etwas mit der gelöschten Seite seiner Ex zu tun hat.

DER SPIEGEL:

Sie sprechen in Rätseln

mondfahrer :

Für Sie sind es Rätsel , aber nicht für alle Leser, die später dem virtuellen Raum einen Besuch abstatten werden um das Interview zu lesen. Vor einigen Monaten hat Zahnarzt Braun von uns eine Information bekommen, die für Herrn Mollath von grossem Interesse werden wird. Wir wussten aber damals nicht genau, ob er diese Information wird verwerten können und ob seine Internet-Kenntnisse ausreichend sind. Schliesslich war er ja abgeschottet und weiss bisher nur wenig was während seiner Abwesenheit im Internet passiert ist in Sachen Schwarzgeldverschiebungen.

DER SPIEGEL:

Sie wollen sagen, Sie beziehen sich auf den Parallelfall, von dem Sie uns im Vorgespräch berichtet haben, wovon er ja in seiner Zelle nichts wissen konnte.

mondfahrer :

ja, genau. Es war ja völlig unmöglich ihn darüber zu informieren, da es ja unmöglich war mit ihm Kontakt aufzunehmen in der Weise wie ich das sonst mit normalern Bürgern realisiere, von denen ich mir Unterstützung verspreche. Es wäre alles mitgelesen worden und vermutlich vernichtet worden bevor Herr Mollath auch nur ein Sterbenswort davon erfahren hätte.

DER SPIEGEL:

Sie nehmen Kontakt auf ? Wie machen Sie das denn üblicherweise ?

mondfahrer :

leider habe ich keine paranoiden Fähigkeiten, die Möglichkeit per Gedankenübertragung Kontakt mit anderen Bürgern zu haben, verschliesst sich mir daher.Die Kontaktaufnahme erfolgt üblicherweise durch Absendung anonymisierter Post , wenn ich eine Adresse habe, wo der Adressat sie entgegennehmen kann ohne dass sie zuvor kassiert wird oder nach dem Öffnen mitgelesen wird von unerwünschten Dritten.

DER SPIEGEL:

unerwünschte Dritte ? Wer ist das ?

mondfahrer :

das können z.B. korrupte Staatsdiener sein, die dazwischenfunken wollen, wenn man beabsichtigt etwas an die große Glocke zu hängen.

DER SPIEGEL:

an die große Glocke hängen, was ?

mondfahrer :

naja, ich kann ja leider nicht selbst Anzeige erstatten, also muss das jemand sein, der Zugang zur großen Glocke hat und bereits Erfahrung mit Enthüllungen von Schwarzgeldverschiebungen vorweisen kann.

DER SPIEGEL:

Schwarzgeldverschiebungen ? Schon wieder ? Hatten wir nicht darüber berichtet, dass kein Schwarzgeld nachgewiesen werden konnte ?

mondfahrer :

mag sein, dass Herr Mollath seine Schwarzgeldbehauptung nicht beweisen konnte und möglicherweise auch nie beweisen wird. Es gibt aber das Schwarzgeld und auch die Schwarzgeldverschiebungen. Nur konnte ich das nicht anzeigen.Es muss eine andere Person tun, und sie darf mich nicht kennen.

DER SPIEGEL:

Herr Mollath soll wieder Schwarzgeldverschiebungen behaupten und sie anzeigen ? Für Sie ? Warum machen Sie das nicht selbst ?

mondfahrer :

das ist alles lang und breit im Internet erklärt worden, warum ich das nicht selbst kann. Würde ich selbst Anzeige erstatten, würden dadurch andere Bürger gefährdet, weil ...

DER SPIEGEL:

die Strafverfolgungsbehörden zu doof oder zu korrupt sind um die Bürger zu schützen ?

mondfahrer :

zu dieser Frage möchte ich mich jetzt nicht äussern, ich habe meine Gründe.

DER SPIEGEL:

Glauben Sie denn, dass Herr Mollath sich darauf einlassen wird ?

mondfahrer :

es geht ja nicht nur um eine Anzeige wegen Schwarzgeldverschiebungen. Die Hauptsache ist ja was ganz anderes. Schwarzgeldverschiebungen gehen mir in der Regel am Arsch vorbei, auch wenn es Milliarden sind.
Geld hat für mich nur einen untergeordneten Wert. Menschenleben sind mir wichtiger als Geld.

DER SPIEGEL:

was ist denn dann das, was Sie die Hauptsache nennen ? Was soll Herr Mollath an die große Glocke hängen ?

mondfahrer :

es geht um den Wahnsinnigen, der sich Autobahn, Immernochnixneues usw. nennt. Er hat ein paranoides Wahnsystem entwickelt und Bürger durch seinen Wahn in Lebensgefahr gebracht. Aber statt ihn einzusperren in die Zelle, die durch die Entlassung Herrn Mollaths freigeworden ist, hat ihn der Staat gewähren lassen , nachdem dieser Mann bestimmten Amtsträgern Informationen lieferte, die ihnen wohl schmeckten. Wie gefährlich der Mann, der sich Autobahn nennt, ist, war und ist diesen deutschen Amtsträgern völlig egal.

DER SPIEGEL:

wir sollten das Gespräch jetzt nicht fortsetzen. mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DER SPIEGEL.
 
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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon DER SPIEGEL. » Sa 16. Aug 2014, 20:59

DER SPIEGEL :

Grüß Gott, mondfahrer.Wir sind nicht in Regensburg heute. Möchten Sie sich dazu äussern, warum wir hier sind ? Warum hier , warum nicht in der Schillerstraße ?

mondfahrer :

möchte mich dazu nicht weiter äussern.Habe mir bei der Gelegenheit dort Material besorgt ...(zeigt ein Tütchen mit gelben LEDs)

DER SPIEGEL :


Diese LEDs hätten Sie aber auch in der Schillerstraße besorgen können oder in Hamburg. Wegen sowas fliegt keiner von uns nach Bayern. Oder wollen Sie jetzt behaupten, das sind Spezial LEDs, die mit bayerischem Mondlicht strahlen ? Wollen Sie wieder die Leser vergackeiern mit Ihren irren Mondgeschichten ?

mondfahrer :

Keineswegs. Meine Mondgeschichten sind auch nicht irre. Sie sind programmiert.Vor ein paar Monaten lustwandelte Herr Mollath hier, habe mich köstlich amüsiert, dass er ausgerechnet hier sein Interview gab. Ist schon ein Witz.

DER SPIEGEL :


ein Witz ? Und dafür müssen wir nach Bayern fliegen ?

mondfahrer :

Ja, es ist schon ein Witz. Denn natürlich wusste er nicht, dass er sich ganz in der Nähe einer ehemaligen Brutstätte für Schwarzgeldverschiebungen aufhielt. ca. 200 Meter weiter hätte er den Tatort besichtigen können. Das Schwarzgeldbüro war in dem Gebäude da drüben1. Stock. ( zeigt mit dem Finger auf das Gebäude) Später wurden die Beweise für die Verschiebungen im Keller des Gebäudes gelagert und größtenteils systematisch entsorgt - aber eben nicht alles, das ist der springende Punkt. Ein Teil der Schwarzgeldlisten wurde von einem Mitarbeiter heimlich entwendet, dann mit der S-Bahn zum Flughafen, und von dort weg nach NL. später dann in die USA an meine Firma.

DER SPIEGEL :


Das haben Sie schon im Vorgespräch behauptet, können Sie die Schwarzgeldbehauptung belegen ? Was ist denn auf den Schwarzgeldlisten zu sehen ? An wen wurde das gezahlt ? Wer war begünstigt, wer geschädigt ?

mondfahrer :

Im Gegensatz zu Herrn Mollath, der ja nicht mehr an seine Belege herankommt, kann ich das belegen. Die Belege sind gesichert. Als Original und in Kopie.Gerne bin ich bereit, das Material Herrn Mollath zu überlassen , Herr Braun wurde bereits darüber unterrichtet, dass dieses Material unter gewissen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden kann.Das Schwarzgeld wurde in Raten an Familienangehörige der Schwarzarbeiter gezahlt um dem Freistaat gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu ersparen.

DER SPIEGEL :


Dem Freistaat ? Sie wollen sagen, die Schwarzarbeiter waren beim Freistaat beschäftigt ? welche Bedingungen ? Welches Material ? Wir würden die Belege gerne mal sehen, haben Sie welche dabei ?

mondfahrer :

Die Sozialversicherungsbeiträge der versicherungspflichtigen Schwarzarbeiter hätten aus der Staatskasse bezahlt werden müssen, aber es ist jetzt nicht der Ort und auch nicht der adäquate Zeitpunkt um Ihnen das vorzulegen. Vielleicht fragen Sie mal beim Aufsichtsratsvorsitzenden des öffentlichrechtlichen Unternehmens oder beim Freistaat oder beim Landesarbeitsgericht nach, ob die Ihnen was rausrücken. Ich möchte jetzt nämlich nicht über das Material mit Ihnen reden sondern über was anderes.

DER SPIEGEL :


das werden wir nicht tun, wenn das Material auf dem Mond ist.Wo ist das Marial ?
Was sind die Bedingungen ?

mondfahrer :

das Material ist nebensächlich. Die Geldwäsche ist längst verjährt, der Sozialversicherungsbetrug ebenfalls. Zu den Bedingungen kommen wir später.Das Material ist weder auf dem Mond noch in Deutschland. Die Schwarzgeldverschiebungen und die Geldwäsche zu Gunsten der Staatskasse und zu Lasten des Krankenversicherungsschutzes behinderter Arbeitnehmer sind längst verjährt. Die Schadensersatzansprüche der Geschädigten möglicherweise noch nicht.Mich interessiert aber etwas ganz anderes.

DER SPIEGEL :


es ist uns bekannt, warum wir uns für Sie interessieren.

mondfahrer :

Wir sind hier wegen meiner Feststellungen zum Mollath-Urteil , das, wie ich Ihnen bereits am 13.08.2014 in unserem Vorgespräch prognostizierte, ein Urteil dritter Klasse sein musste. Anders konnte es nicht kommen. Ich freue mich im Übrigen, dass auch DER SPIEGEL diesen Freispruch als Freispruch dritter Klasse bezeichnet hat in seiner Online-Ausgabe.

DER SPIEGEL :


wir wissen, was Sie damit meinen, möchten aber nun schon etwas mehr wissen als beim letzten Mal ...

mondfahrer :

Fragen Sie nur.

DER SPIEGEL :


In dem Interview vom 13. August haben Sie behauptet, Herr Strate habe nichts falsch gemacht, Nun ist aber ein Freispruch dritter Klasse dabei herausgekommen. Wörtlich sagten Sie - wir zitieren - "falsch gemacht hat Dr. Strate gar nichts. Die Verteidigung war makellos. Herr Mollath sieht das in einem anderen Licht, aber das ist eher nebensächlich was die Frage der makellosen Verteidigung betrifft. "

Wie passt das zu sammen ?

mondfahrer :

Ein Prozess und ein Freispruch dritter Klasse, wie ich Ihnen schon am 13.08.2014 im Vorgespärch erklärt hatte, war abzusehen. Der Verteidiger Dr. Strate hat alles richtig gemacht. Mehr als ein Freispruch dritter Klasse war nicht drin .

DER SPIEGEL :


Wie bitte ? Sie sagten doch noch heute Mittag, dass das Urteil falsch ist. Sie sagten, Sie halten die Annahme des Gerichts für falsch und keinesfalls dei Behauptung für beweisbar, dass Herr Mollath seine Frau misshandelt habe. Sie halten die Aussage, er habe sie nicht misshandelt sondern sich nur gewehrt , und das sei ein Fehler gewesen, da er sich nicht habe zusammenschlagen lassen um noch mehr zu dokumentieren - anders als das Gericht - für glaubwürdig ?

mondfahrer :

In der Tat halte ich das bis jetzt für glaubwürdig.

DER SPIEGEL :


Dann erklären Sie mal. Warum kommt das Gericht zu einem anderen Ergebnis als Sie ? Was hat das Gericht falsch gemacht ?

mondfahrer :

das ist ganz einfach . Das Gericht hat den Grundsatz "in dubio püro reo" missachtet und dabei falsch gemacht, dass es unterlassen hat zu klären, warum es 3 Zeugen, die auf dem medizinischen Sektor tätig sind, nämlich ein Arzt , eine Ärztin und eine Sprechstundenhilfe, unisono unterlassen unverzüglich nach dem Bekanntwerden der angeblichen Verletzungen sicherzustellen, dass unverzüglich die Polizei eingeschaltet wird. Für dieses Unterlassen muss es einen Grund geben, und zwar einen triftigen. Dieser Grund muss für alle 3 Zeugen einen höheren Stellenwert gehabt haben als das Erfordernis einen für hochgefährlich gehaltenen Täter schnellstmöglich daran zu hindern weitere gefährliche Handlungen zu begehen. Aus einem solchen Verhalten , d.h. solches zu unterlassen und Monate lang damit abzuwarten die Polizei einzuschalten und damit gefährliche Handlungen eines mutmaßlich Verrückten billigend in Kauf zu nehmen, schliesse ich auf eine Gefährlichkeit der Zeugen sowie der Anzeigeerstatterin, die mit der Gefährlichkeit von Geisteskranken, also Personen, die nicht wissen, was sie tun, gleichzusetzen ist.Solchen Zeugen zu glauben und auf dieser Basis zu riskieren einen Unschuldigen zum Gewalttäter zu erklären, ist nach meinen ethischen Maßstäben völlig unverantwortlich, insbesondere mit christlichen Maßstäben, wie sie in Bayern Anwendung finden sollten, unvereinbar. Auch wenn man ihnen kein strafbares Verhalten sondern lediglich geistige Umnachtung unterstellt, ist es unverantwortlich darauf zu vertrauen, dass sich solche Zeugen wahrheitsgemäß erinnern und ihre angeblichen Erinnerungen nicht mit Träumen verwechseln, die sie irgendwann einmal geträumt haben.Das Gericht steht in solchen Fällen keinerlei nachvollziehbare Möglichkeit zur Verfügung, um klären zu können, ob es sich bei den angeblichen Erinnerungen um Erinnerungen an Reales oder an Erfundenes handelt. Das Gericht hatte auch keine anderweitigen Kriterien zur Verfügung, die plausibel hätten rechtfertigen können, warum Herr Mollath die behaupteten Verletzungen verursacht haben sollte. Hingegen war Herr Mollath aus der damaligen Sicht der 3 Zeugen eine Zeitbombe, da man damals nicht wissen konnte, wann er selbst auf die Idee kommen würde zu fragen, warum nicht sofort nach Bekanntwerden der angeblichen Verletzungen die Polizei alarmiert wurde, wenn er die behaupteten Taten denn begangen habe.

DER SPIEGEL :


Warum hat er dann nicht selbst sofort die Polizei alarmiert, wenn er es nicht selbst war ?

mondfahrer :

Das hat er doch selbst widerspruchsfrei beantwortet, steht doch in den Akten.

DER SPIEGEL :


Das Gericht sagt das Gegenteil. Es erklärt, dass die Bisswunde und die Würgemale nicht von dem Sprung aus dem Auto stammen können.

mondfahrer :

Nach meinem Kenntnisstand ist das kein Widerspruch. Denn laut der mir vorliegenden Information hat Herr Mollath erklärt, dass Verletzungen erfunden wurden. Da das Auto nicht beissen kann und auch über keine Krallen verfügt, die keine Würgemale erzeugen,würde ich annehmen, dass Herr Mollath diese angeblichen Ergebnisse angeblicher Einwirkungen seiner Person auf den Körper seiner Frau durch seine Äusserungen konkludent als erfunden bezeichnet hat. Das Gericht scheint ihn nicht danach gefragt zu haben, ob er sie als erfunden bezeichnet hat oder nicht. Wenn sie aber vorlagen, und Herr Mollath war es nicht, hat sie aber gesehen, dann wäre selbstverständlich auch Herrn Mollath vorzuwerfen, dass er das nicht sofort klärte, es sei denn er wurde durch Druckmittel , die er nicht beweisen kann,daran gehindert, dies zu tun.

DER SPIEGEL :


Das Gericht hat aber festgestellt, dass Herr Mollath nicht die Entstehung der behaupteten Verletzungen erklärt habe sondern statt dessen erklärt hat, er habe sich nur gewehrt. Wie erklären Sie diesen Widerspruch ?

mondfahrer :


Das ist kein Widerspruch, da weder Sie noch das Gericht wissen können, was er damit bezeichnete, dass er sich gewehrt habe. Die Äusserung lässt keinen Schluss auf Kausalität zu, dahin ,dass er deswegen die Verletzungen selbst begangen haben müsste. Sie können, ohne ihn selbst zu fragen, was er damit gemeint hat und warum er das geäussert hat , nicht klären, was die Äusserung bedeutet.

DER SPIEGEL :


Strafverteidiger Gerhard Strate hat Herrn Mollath mit einem Vulkan verglichen, der manchmal Lava ablassen muss. Auch äussert er Unverständnis dafür, dass sich sein Mandant ausführlich über die Schwarzgeldverschiebungen auslässt, aber auf den Tatvorwurf nur vage antwortet. Teilen Sie das Unverständnis des Strafverteidigers oder haben Sie eine schlüssige Erklärung parat, die das Verhalten Mollath´s verständlich erscheinen liesse ?

mondfahrer :

Ich könnte Ihnen eine ganze Liste von schlüssigen Erklärungsmöglichkeiten nennen, die Herrn Mollath entlasten könnten, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen aber seitens des Gerichts nicht geklärt wurde, d.h. das Gericht hat es unterlassen aufzuklären, ob solche entlastenden Bedingungen vorlagen oder nicht.

DER SPIEGEL :


Dann nennen Sie uns bitte ein Beispiel für ein solches theoretisch denkbares Szenario .

mondfahrer :

Gut , ein denkbares Beuspiel mit grenzwertigem Beigemschmack, damit es nicht zu langweilig wird, wäre zum Beispiel folgendes :

Unterstellen Sie mal , Herr Mollath, Frau Mollath und ein Täter aus den Schwarzgeldkreisen sind am Tatort. Es entsteht Streit über die Schwarzgeldverschiebungen. Der Täter wird wütend, dass Frau Mollath diese Dinge nicht geheimgehalten hat gegenüber ihrem Mann, so dass dieser , der nicht an diesen illegalen Aktivitäten beteiligt ist, als Mitwisser eine Gefahr für alle Mittäter ist. Der Täter geht zunächst auf Herrn Mollath los, der sich zunächst dagegen wehrt und dann aufs Klo ausweicht , wo er sich einschliesst , um nicht zusammengeschlagen zu werden. Darauf wird der Täter noch wütender, geht auf die Frau los, die jetzt sein Blitzableiter ist, würgt die Frau, bewirkt die Verletzungen. Er schréit die Frau an "wenn Gustl nicht rauskommt bring ich Dich um !" Herr Mollath will aber nicht zusammengeschlagen werden und wartet, bis der Täter sich beruhigt hat und das Haus verlässt. Er ist also nicht derjenige , der seiner Frau die Verletzungen zugefügt hat, er hat ihr aber auch nicht geholfen, denn er wollte nicht zusammengeschlagen werden.Er hat sich nur gewehrt, und zwar, indem er sich gegen den ersten Angriff des Täters aus seine eigene Person gewehrt hat, bevor es gelang auf das Klo zu entweichen und sich dort einzuschliessen.

DER SPIEGEL :


Interessant, und wie erklären Sie das weitere ? Warum gehen die beiden nicht zur Polizei ?

mondfahrer :

das ist doch sonnenklar . Der Einzige, der aus dem Schneider ist, ist jetzt der Täter. Denn er kann sich sicher sein, dass ihn niemand anzeigt, weder Frau Mollath noch Herr Mollath solange er die Tat nicht wiederholt.

DER SPIEGEL :


Gehen Sie mal davon aus, wir sind dumm. Erklären Sie uns, warum beide die Tat nicht anzeigen sondern Frau Mollath in einem solchen Szenario heimlich zum Arzt gehen sollte, sich die Verletzungen bescheinigen zu lassen und Frau Mollath später ihren Mann beschuldigen sollte.

mondfahrer :

Gut, ich akzeptiere, dass Sie sich für dumm erklären. Das muss ich hinnehmen. Also das geht jetzt so : Herr Mollath, vernunftbegabt , wie er ist, rechnet sich aus, dass alle nur Nachteile haben, wenn die Tat angezeigt wird. Dann werden nach dieser Rechnung aber die Schwarzgeldgeschäfte untersucht werden ohne dass seine Frau von den Folgen unverschont bleibt - er bemüht sich zu diesem Zeitpunkt ja noch um eine für seine Frau möglichst schonende Lösung.Um da rauszukommen, versucht er sie zu einem freiwilligen Ausstieg zu bewegen. Er will seine Frau aus der Sache mit friedlichen Mitteln da herausziehen . Erst als er Monate später merkt, dass seine Fürsorge heimtückisch ausgenutzt wird, indem versucht wird ihn zum Täter zu machen verbunden mit einem Erpressungsversuch, da er ohne den Willen seiner Frau nicht beweisen kann, dass ein anderer der Täter ist, kapiert er, dass er in einer Falle sitzt, wobei sich seine Frau mit dem Täter und indirekt mit den anderen Tätern verschworen hat. Er soll nun das Opfer sein, dem man die Alternative anbietet entweder zwangsweise weggeräumt zu werden oder sich zu fügen und die Klappe zu halten , verbunden mit einem großzügigen finanziellen Angebot nach Art einer Abfindung für den Fall, dass er nachgibt und die Klappe hält. Nun sitzt Herr Mollath in der Falle. Es ist eine Zwickmühle.Denn er kann sich nicht gegenüber dem Gericht damit entlasten, dass ein anderer der Täter ist, da seine eigene Frau ihn zusammen mit dem Täter und möglicherweise anderen Tätern, die dem Täter ein Alibi verschaffen , belastet. Einziger Ausweg ist der, dass er darauf verweist, dass seine Frau die Behauptung , er habe sie misshandelt , bestreitet und erklärt, sie habe dies erfunden und er habe sich nur gewehrt - und dabei darauf hofft, dass die Justiz funktioniert wie es das Gesetz vorsieht. Er muss dabei naturgemäß vage bleiben und darauf hoffen, dass das Gericht erkennt, dass es ohne weitere Erklärung seitens des Angeklagten nicht aufklären kann, was der Angeklagte damit meint, er habe sich nur gewehrt, da diese Aussage nicht zwingend bedeuten muss, dass er auf Angriffe seiner Frau mit körperlichen Gegenangriffen auf seine Frau reagiert hätte. Den tatsächlichen Verlauf kann er ja gegenüber dem Gericht nicht mitteilen, höchstens gegenüber seinem Anwalt, der hat aber Schweigepflicht und kann dem Gericht nicht erklären, warum der Angeklagte nur vage zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen kann.

DER SPIEGEL :


Der Anwalt muss es ja nicht behaupten sondern kann einfach erklären, dass das Gericht nicht wissen kann, ob es nicht so gewesen sein könnte, wie es war.

mondfahrer :

Nein, dann haben Sie die innere Logik dieser Zwickmühle nicht verstanden. Damit kann der Verteidiger den Angeklagten nämlich erst recht nicht entlasten. Dann fragt das Gericht nämlich , um die Glaubwürdigkeit des Angklagten zu prüfen, wer der Täter ist, dieser wird sogleich durch einen anderen Täter aus dem sich untereinander absprechenden Rudel gedeckt, und das Gericht hat nun erst recht einen Aufhänger um den Unschuldigen für den Täter und für verrückt zu erklären, weil damit die nächste Verschwörungstheorie geboren wird, deren Berechtigung nicht beweisbar ist.Gehen Sie einfach mal davon aus, dass Juristen , besonders Richter, in der Regel nicht wissenschaftlich denken können , da sie in der Regel in Sachen Wahrheitsliebe mit Psychiatern und anderen Seelendoktoren seelenverwandt sind.

DER SPIEGEL :

Sie können nicht wissenschaftlich denken und ihre Wahrheitsliebe lässt zu wünschen übrig ? Haben Sie eine Erklärung ?

mondfahrer :

weil sie den Mist, den sie verzapfen fast nie selber ausbaden müssen und oft einfach denkfaul sind. Wenn ich als Programmierer oder Wissenschaftler Mist baue, muss ich das normalerweise selbst ausbaden, also lerne ich im eigenen Interesse scharf und wahrheitsliebend zu denken. Richter und Psychiater haben das normalerweise nicht nötig. Es sind immer andere, die den intellektuelen Mist, den sie verzapfen, ausbaden müssen.

DER SPIEGEL :


mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DER SPIEGEL.
 
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Wiederaufnahmegrund identifiziert

Beitragvon Gedankenpollizei » Di 19. Aug 2014, 09:58

guten tag. ich erlaubte mir die gedanken der vorsitzenden richterin elke escher in dem mit urteil vom 14.08.2014 abgeschlossenen wiederaufnahmeverfahren des herrn mollath zu analysieren. ich gebe in diesem zusammenhang bekannt ein anschreiben des internet autors mondfahrer erhalten zu haben . mondfahrer forderte mich auf den inhalt des anschreibens zu veröffentlichen, was hiermit geschieht :

hallo Gedankenpolizei,

Wie Du sicherlich festgestellt hast, hat gestern das Mitglied DER SPIEGEL ein SPIEGEL-Interview veröffentlicht, in welchem ich zur Frage der Erfolgsaussichten einer Revision und / oder einer Verfassungsbeschwerde zwecks Beseitigung des in Rede stehenden Urteils des LG Regensburg vom 14.08.2014 Stellung genommen habe.

Gestern, 18.08.2014 , hat Strafverteidiger Dr. Strate die Mitschrift der mündlichen Urteilsbegründung durch die Vorsitzende, Frau Elke Escher, auf seiner Seite http://www.strate.net veröffentlicht, woraufhin mir dieser Text zugespielt wurde.

Ich stelle fest, dass die damit veröffentlichte Urteilsbegründung nicht schlüssig in Einklang zu bringen ist mit dem Akteninhalt des Wiederaufnahmeverfahrens. Im Zusammenhang mit dieser Feststellung weise ich auf folgende Gegebenheiten hin :

!.

Es ist nachweisbar, dass Frau Maske Herrn Dr. med. Markus Reichel spätestens seit dem 08.08.2002 in der Hand hatte, mit der Folge, dass für diesen Arzt ein Motiv vorlag zu versuchen das Gericht zu täuschen aus Rücksicht auf die Überlebensinteressen seiner Praxis. Dies beruht unter anderem darauf, dass :

a) es dieser Arzt unterlassen hatte bereits spätestens am 14.08.2001 unverzüglich Ermittlungen der Polizei sicherzustellen wegen der aus den Angaben im Attest zu entnehmenden angeblichen aus der Sicht des Arztes bestehenden Gefahr, dass der verdächtigte Herr Mollath andere Menschen , insbesondere die Patientin, gefährden könnte, insbesondere die angeblich lebensgefährlich misshandelte Patientin.

b) es dieser Arzt unterlassen hat entsprechend dem Anschreiben an den Versicherungsträger die für "dringend erforderlich" erklärte stationäre Heilmaßnahme für 3 Wochen sicherzustellen, obwohl er gegenüber dem Versicherungsträger und in seiner Dokumentation erklärte, die Patientin befinde sich in seiner Behandlung und die Maßnahme für "dringend erforderlich" erklärt hatte.

c) Auf Grund dieser Konstellation war Dr. Reichel spätestens am 08.08.2002, also dem Zeitpunkt, als Frau Maske spätestens im Besitz des an G.Mollath gefaxten Attestes war, der Gefahr ausgesetzt, dass die angebliche Patientin - sofern der Arzt ihr nicht dabei behilflich ist Herrn Mollath auszuschalten - diesen Arzt unter Druck setzt mit dem Vorwurf sie nicht fachgerecht zu behandeln, fahrlässig nicht die Polizei eingeschaltet zu haben, und damit sowohl die Patientin als auch möglicherweise andere Personen gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.

Es muss daher festgestellt werden, dass Dr.Reichel spätestens seit diesem Zeitpunkt ein objektives "vitales Interesse" daran gehabt haben muss, dass Herr Mollath schnellstmöglich "verräumt" werde, und zwar , um Herrn Mollath daran zu hindern diese Informationen öffentlich werden zu lassen neben den Informationen über die im Raum stehenden von ihm als "Schwarzgeldverschiebungen" bezeichneten Vorgänge - sofern ihm diese Konstellation und die daraus resultierenden Möglicheiten bewusst würden. Sowohl Frau Maske als auch Herr Mollath stellten daher spätestens ab dem 08.08.2002 eine objektive Gefahr für den Ruf der Praxis Dr.Reichel bzw. für den Ruf Dr.Reichels dar sofern nicht Herr Mollath auf Dauer zum Schweigen gebracht würde. Die Gefahr durch Frau Maske belastet zu werden, war aus damaliger virtueller wie auch reeller Sicht des Herrn Dr.Reichel unverzüglich verschwunden sobald Herr Mollath "hinter Schloss und Riegel" gebracht war , da sich Frau Maske unter solchen Umständen hätte selbst belasten müssen um den Arzt angreifen und damit den Ruf der Praxis gefährden zu können. Herr Mollath war daher damals die einzige Person, die dem Ruf der Arztpraxis gefährlich werden konnte, da alle anderen Personen entweder aus Eigeninteresse oder aus Unwissenheit kein Interesse daran haben konnten den Ruf der Praxis zu gefährden.

Eine analoge Situation liegt auch im Falle der Zeuginnen Krach und Simbek vor. Auch für diese Zeuginnen war es objektiv von Vorteil - angesichts der sonst drohenden Rufbeschädigung - wenn Herr Mollath schnellstmöglich zwangsweise daran gehindert würde, die ihm bekannten Informationen - nicht nur in Sachen der als "Schwarzgeldverschiebungen" sondern auch in Sachen "unverantwortliches Handeln in medizinischen Angelegenheiten" seitens der betreffenden Zeugen - öffentlich bekannt zu machen.

2.

Auf Grund der am 14.08.2001 bestehenden juristischen Situation hatte Frau Maske, heute Maske, damals noch Mollath, zunächst ein Motiv zwecks Vorbereitung der späteren Manipulationen, d.h. um später das Gericht täuschen zu können, noch nicht auszuziehen sondern weiter bei Herrn Mollath zu wohnen zu dem Zweck, sich später von Dr. Reichel ein weiteres Attest vorlegen lassen zu können,und zwar Vorlage erst zu einem Zeitpunkt, wenn nicht mehr geklärt werden kann, welche der im Attest genannten Verletzungen möglicherweise tatsächlich auf Grund eines Sturzes aus dem Auto erfolgten und welche erfunden sind. Wäre sofort durch Dr.Reichel die Polizei eingeschaltet worden, hätte man überprüfen können, ob einige Angaben in dem späteren Attest stimmen und auf welche Weise - soweit sie stimmen - sie durch Ereignisse bedingt wären, die nicht Herr Mollath zu vertreten hat. Um eine solche Aufklärung sicher ausschliessen zu können, d.h. die Aufklärung vereiteln zu können, war es zwingend notwendig, dass 1. die Polizei erst Monate später eingeschaltet wurde, 2. Frau Mollath mehrere Monate lang nicht auszog. Sie hatte somit - entgegen der Mutmaßung der Richterin Elke Escher - bereits damals ein Motiv Herrn Mollath zu belasten. Ihr planmäßigs Verhalten NICHT auszuziehen muss als Ausdruck ihres versteckten Belastungseifers verstanden werden, da jeder vernünftige Mensch , der im Haus eines angeblich ihn lebensgefährlich bedroht habenden Gewalttäters wohnt, sofort ausgezogen wäre, die Polizei verständigt hätte, hätte sie/ er nicht ein schlechtes Gewissen oder wäre geistig nicht unzurechnungsfähig...
Unterstellt man, dass Frau Mollath geistig nicht zurechnungsfähig gewesen wäre, trifft die Verantworltichkeit erst recht den behandelnden Artzt, weil die angeblich festgestellte psychische Erkrankung der angeblich misshandelten Patientin für diesen Fall fahrlässig nicht behandelt wurde.

3.

Die Zeugin Simbek gab laut Erklärung des OSTA Dr.Meindl an, sich in der Mittagspause mit Frau Maske in einer Eisdiele getroffen zu haben und ihr geraten zu haben sich untersuchen zu lassen bei Dr. Reichel. Dies ist nicht in Einklang zu bringen mit den folgenden Feststellungen aus dem Akteninhalt und der folgenden Information :

1.

der 14. August 2001 war ein Dienstag

2.

Sprechstunden der Praxis Dr. Reichel :

Mo, Di, Do 8.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Mi, Fr 8.00 - 13.00 Uhr

Demnach ist dienstags Mittasgspause zwischen 13 Uhr und 15 Uhr.

3.

Die Untersuchung fand laut Aussage des Zeugen Dr.Reichel und ausweislich der Angabe im Attest bereits am 14.08.2001 um 11:30 Uhr , also am Vormittag des 14.08.2001 statt, und zwar eineinhalb Stunden bevor sich Frau Simbek mit Frau Maske frühestens in der Mittagspause ( ab 13 Uhr) in einer Eisdiele treffen konnte.

Damit steht fest, dass entweder das Attest eine Konstruktion ist und den Sachverhalt falsch beurkundet => Wiederaufnahmegrund

oder die Zeugin im Wiederaufnahmeverfahren falsch ausgesagt hat => ebenfalls Wiederaufnahmegrund.

Ich empfehle Herrn Mollath daher folgende Schritte :

3a. hilfsweise fristgerechte Einlegung der Revision ( trotz sehr geringer Erfolgswahrscheinlichkeit angesichts der gefestigten Rspr. des BGH zur Frage der Zulässigkeit der Revision bei freisprechendem Urteil, siehe Anmerkung Dr. Strate auf http://www.strate.net)

3b. hilfsweise Erhebung einer Verfassungsbeschwerde - diese unter dem Vorbehalt ihre Bearbeitung vorläufig zurückzustellen bis zur Entscheidung über die Revision.

3c. Strafanzeigen gegen sämtliche im mit Urteil vom 14.08.2014 abgeschlossenen Verfahren befragten "relevanten" Zeugen, soweil das Gericht die Urteilsbegründung auf deren Aussagen entscheidungserheblich gestützt hat und die betreffenden Zeugen sich gegenseitig widersprechende Angaben gemacht haben, die mit der Realität nicht in Einklang stehen - wegen des Verdachts einvernehmlich begangener Täuschung des Gerichts mit Blick auf die vermeintliche Unmöglichkeit ein freisprechendes Urteil mit der Revision angreifen zu können, wenn das Gericht - wie geschehen - in der Urteilsbegründung erklärt, der Angeklagte habe die in Rede stehenden Misshandlungen am 12.08.2001 tatsächlich begangen.

4.

Angesichts dieser Gegebenheiten macht folgende Feststellung einen Sinn :

Es lag im gemeinschaftlichen Interesse der beteiligten Täter enstprechend einem in sich schlüssigen Plan folgendermaßen vorzugehen umd Herrn Mollath "ausschalten" zu können :

a) zunächst am 14.08.2001 oder später , z.B. am 07.08.2002 virtuelle elektronische Attestentwürfe zu erstellen über später ausgedruckte Atteste und deren virtuelle Kopien vom 03.06.2002, und zwar diese vor dem 08.08.2002 aussschliesslich in elektronischer Form zu erstellen, so dass die Möglichkeit bestand, später Ausdrucke davon "bedarfsgerecht" herzustellen zu können in Abhängigkeit von der jeweils vorliegenden aktuellen juristischen Situation für die Konstruktion schlüssig erscheinender Schutzbehauptungen zu Gunsten der Täter.

b) die am 14.08.2001 in der Arztpraxis Dr.Reichel tatsächliche "aktive" Festplatte vor dem 08.08.2002 zu zerstören und ein Backup zu fingieren, welches die tatsächlichen Verhältnisse des Zustands der Festplatte vom 14.08.2001 fingiert, d.h. andere Daten vorgibt als sie tatsächlich am 14.08.2001 auf der Festplatte vorlagen.Diese Möglichkeit war eröffnet, weil bereits am 14.08.2001 und auch schon vorher klar war, dass sich unter solchen Bedingungn später nicht feststellen lässt, ob das Backup auf der herzustellenden CD manipuliert ist, da IT-Experten wissen, dass auf einer CD jedwede Byte-Konstellation fingiert werden kann einschliesslich der Fiktion des Herstellungsdatums der CD.

c) Wäre Frau Mollath bereits am 14.08.2001 ausgezogen und wäre unverzüglich die Polizei eingeschaltet worden , dann wäre damit eine solche Manipulation vereitelt worden, also empfahl es sich, dass Frau Mollath noch mehrere Monate im Haus des Herrn Mollath aussitzt, um später fingieren zu können, das Attest hätte bereits am 14.08.2001 vorgelegen. Letzteres zu bestätigen konnte sich Dr. Reichel am 14.08.2001 aus Rücksicht auf die Interessen seiner Praxis noch nicht leisten, also war es notwendig, dass Frau Mollath zunächst noch nicht auszog und auch noch nicht die Scheidung beantragte.Frau Mollath hatte - entgegen der Ansicht der Richterin Elke Escher - also ein Motiv nicht auszuziehen, nämlich um später Glaubwürdigkeit vortäuschen zu können und die Tat und die Motive verschleiern zu können.

Frau Escher ist hier im Rahmen ihrer Urteilsbegründung einem Zirkelschlussdenken zu Lasten des Angeklagten erlegen, welches nicht mit Art. 3 GG und Art. 2 GG vereinbar ist und nicht gemäß dem Grundsatz "in dubio pro reo" die Parität zu Gunsten des Angeklagten wahrt. Der Vollzug eines solchen Zirkelschlussdenkens durch die Richter war bereits vorausschauend am 14.08.2001 absehbar, da es eine Lebenserfahrung ist, dass Richter oft zirkelschlussartig denken, wenn sie - bewusst oder unbewusst - befangen sind zu Lasten eines Angeklagten.

weiteres zur Sache wird folgen !

mondfahrer´
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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon DER SPIEGEL. » Sa 30. Aug 2014, 23:59

DER SPIEGEL :

guten Abend, mondfahrer. Was treibt Sie heute nach Hamburg ? Haben Sie Dr. Strate in seiner Kanzlei besucht ?

mondfahrer :

keineswegs, wenn es was zu besprechen gibt, regele ich das telefonisch . Ich bin heute aus ganz anderen Gründen in Hamburg.

DER SPIEGEL :

wann haben Sie das letzte Mal mit Dr.Strate telefoniert ?

mondfahrer :

das ist schon etwas länger her. Sie können ihn ja mal fragen, dann werden Sie erfahren, ob er es verneint .

DER SPIEGEL :

Sie wollen es uns nicht selbst sagen. Haben Sie anwaltliche Schweigepflicht ? Er wird doch nicht auf dem Mond Ihr Mandant sein ?

mondfahrer :

Methode Oppermann ?

DER SPIEGEL :

Das haben Sie gesagt, es war Ihre Idee.

mondfahrer :

(kichert) Ich hätte es auch Methode Edathy nennen können.Oder Methode Heidingsgelder oder wie der Kerl nochmal heisst.

DER SPIEGEL :

Heidingsfelder ? Kennen Sie den etwa auch ? Telefonieren Sie mit ihm ?

mondfahrer :

Nein , keinen Bedarf. Ich habe nur mit Dr. Strate telefoniert, und das ist wie gesagt schon eine Weile her.

DER SPIEGEL :

Nocheinmal : Wann war das ? Was hatten Sie mit Dr. Strate zu tun ? Warum haben Sie ihn angerufen ?
Sie teilen doch seine Auffassung in Sachen Mollath nicht, soviel wir verstanden haben ?

mondfahrer :

Dann haben Sie nichts verstanden. Sie irren. Die Vorgehensweise von Dr. Strate war makellos, und es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass sich etwas an seiner Haltung geändert hätte seit ich das letzte Mal mit ihm telefonierte.

DER SPIEGEL :

Er kennt also Ihren Namen und Ihre Adresse ? Wer sind Sie ?

mondfahrer :

Ich glaube kaum, dass er Ihnen das auf die Nase binden wird, aber ich denke, dieses Interview , wenn es im virtuellen Raum erscheint, wird ihn erheitern. Abgesehen davon könnte ich zwischenzeitlich meinen Namen und meine Adresse geändert haben. Wegen mir wird ganz sicher keine Razzia in seiner Kanzlei durchgeführt werden, auch wenn solche Gestalten wie Herr Hei.., ich will seinen Namen gar nicht erst nochmal aussprechen, anscheinend nur Anwälte ganz toll finden, bei denen schon mal eingebrochen wurde, sowas wie die SPIEGEL Affäre quasi.

DER SPIEGEL :

lange ist´s her, das könnte heute bei uns auch nicht mehr stattfinden. Deutschland ist demokratisch geworden inzwischen .Wir sind ein Rechtsstaat. Jedenfalls in Hamburg. Wir sollten aber zur Sache kommen, schiessen Sie los, was ist heute geschehen auf dem Mond, wie Sie sagen ?

mondfahrer :

ach, eigentlich nichts besonderes, ausser dass mir jetzt endlich die Mitschrift von der Verhandlung vormittags am 8.8.20014 vorliegt. Bis vor kurzem hatte das leider auf http://www.strate.net gefehlt.

DER SPIEGEL :

Sie meinen, wegen der Beweisanträge, die Mollath stellt. Die sind doch Mist, hat Strate gesagt.

mondfahrer :

ja , die sind Mist. Korrekt. Aber ich begrüße es, dass Mollath sie stellte.

DER SPIEGEL :

Sie sind also doch schizophren ?

mondfahrer :

wieso ?

DER SPIEGEL :

Wir können nicht nachvollziehen, dass Sie etwas begrüßen, was Mist ist.

mondfahrer :

Sehen Sie, jetzt machen Sie schon den selben Murks wie das Gericht. Sie hätten sich besser mal umgesehen , was meine Leute bei attilla.de schreiben. Nie habe ich gesagt, dass es Mist ist, den Mist öffentlich zu machen. Das war richtig, wie Herr Mollath das gemacht hat. Dr.Strate konnte die Anträge ja nicht stellen. Er kann dem Gericht ja nicht sagen : So Jungs , jetzt holt mal den Oppermann raus um Mollath zu entlasten. Er kann als Verteidiger ja nicht den Antrag stellen etwas zu beweisen, was seinen Mandanten belasten würde.Er kann ja nicht dem Gericht sagen : "So jetzt weist mal nach, dass mein Mandant die AUtogeschichte erfunden hat, in dem Ihr Euch von dem Arzt bestätigen lasst, dass die gar nicht dort war."

DER SPIEGEL :

Entlasten ? Aber sein Mandant soll dann solche Anträge stellen können, weil er ja bekloppt ist und deswegen auch Anträge stellen kann , die kein Anwalt stellen kann, weil sei bekloppt sind. Weil sie Mist sind ?

mondfahrer :

Ja natürlich, Sie können es doch auf strate.net nachlesen. Er hat dem Gericht doch den Beweis angeboten, dass die Prellungen usw. von dem Autosprung kamen.

DER SPIEGEL :

Frau Escher sagt : Geht nicht. Brauchen wir eine Entbindung der Schweigepflicht, sonst macht sich der Arzt strafbar.

mondfahrer :

Wenn ein Mörder in den Beichtstuhl kommt, und ein V-Mann wie Herr Autobahn hat da eine Wanze eingebaut, macht sich kein Priester strafbar, wenn er nix davon weiss.

DER SPIEGEL :

Der Arzt ist aber kein Priester. Der muss entbunden werden, wenn Frau Mollath dort war.Der hat Schweigepflicht.

mondfahrer :

Eben. Aber der ist nicht die Staatsanwaltschaft. Die hat nämlich keine ärztliche Schweigepflicht und muss ermitteln, und zwar in beide Richtungen.
Sie hätte ermittel müssen und können, dass Frau Mollath dort war, die Behauptung Mollaths also stimmt.

DER SPIEGEL :

Ermitteln ohne Schweigepflichtentbindung und ohne Durchsuchungsbeschluss ?

mondfahrer :

Ich halte es für skandalös, dass man in diesem Land auf irgendwelche privaten Ermittler angewiesen
ist. Ich hätte mir gewünscht,dass in meinen Augen einfach ordentlich ermittelt wird.

DER SPIEGEL :

Wie hätten Sie das denn ermittelt ohne Schweigepflichtentbindung ? Geht doch nicht. Hat das Gericht doch lang und breit erklärt.

mondfahrer :

Sagen Sie mal, lesen Sie nicht den SPIEGEL ? Sind Sie wirklich nur doof ?

Wenn ich als Staatsanwalt wissen will, ob Frau Mollath da in Behandlung war, dann fahre ich hin, klingele höflich dreimal beim Herrn Doktor und erkläre : "Grüß Gott , Staatsanwaltschaft soundso, Staatsanwalt Soundso, Wie Sie sicher aus den Medien wissen, wird Herr Mollath beschuldigt, den Vorfall mit dem Auto erfunden zu haben als Schutzbehauptung wegen der Vorgänge am 12.08.2001.Wir benötigen von Ihnen eine Zeugenaussage, mit der Sie das bestätigen, insbesondere , dass Frau Mollath nicht in Ihrer Behandlung war und dass Sie zu keinem Zeitpunkt die folgenden Auffälligkeiten , die auf eine Misshandlung durch ihren damaligen Ehemann schliessen lassen, festgestellt haben.Sie sind verpflichtet, uns diese Auskunft zu erteilen, falls Sie sie bestätigen können. Bitte schauen Sie jetzt mal in Ihren Unterlagen nach."

DER SPIEGEL :

Wenn sie bei ihm in Behandlung war, darf er die Auskunft nicht erteilen.

mondfahrer :

Muss er auch nicht. Er verweigert einfach und fertig und ich weiss Bescheid - Methode Oppermann. So einfach ist das.Wenn sie aber nicht dort war, muss er ausssagen. Warum sollte er sich rechtswidrig verhalten und nicht bestätigen, dass sie nie dort war ? Wenn sie nicht dort war, hat er keine Schweigepflicht. Wenn sie dort war und er sagt das Gegenteil aus, macht er sich strafbar.
Methode Oppermann , wie gesagt. Er kann es nicht verhindern, dass die Staatsanwaltschaft dahinter kommt, ob sie dort war oder nicht. Wenn sie dort war, schweigt er einfach.Er kann nicht durch Schweigen die Schweigepflicht verletzen. Andernfalls sagt er aus, weil er es muss. Die Staatsanwaltschaft hat dann keine Handhabe gegen ihn, weiss aber Bescheid und hat ihn auch nicht angestiftet.

DER SPIEGEL :

warum hat Verteidiger Strate dann nicht den Antrag gestellt ?

mondfahrer :

Musste er doch nicht. Ist doch viel lustiger, wenn Mollath das selbst macht. Abgesehen davon war klar, dass das Gericht den Antrag ablehnt, für das Verfahren war er also Mist.

DER SPIEGEL :

Es war klar, dass das Gericht den Antrag ablehnt ? Warum ?

mondfahrer :

Aus dem selben Grund, warum es ablehnte auf Prof. Nedopil zu verzichten - Mollath wollte das ja verhindern, dass da wieder mit Gutachten was getrickst wird - und es kam genau so wie Mollath es vorhergesehen hatte.

DER SPIEGEL :

Was wäre geschehen, wenn Prof. Nedopil kein Gutachten erstellt hätte ?

mondfahrer :

Prof. Nedopil wurde zwingend benötigt. Sonst hätte das Gericht das Urteil nicht auf die Reihe bekommen ohne Frau Maske und die Banken zu belasten.Ohne die Option, dass Prof. Nedopil erklärt, dass Mollath am 12.08.2001 vielleicht doch eine Handlung im Wahn begangen haben könnte, wären die betreffenden Banken und die bayerische Justiz aus ihrer Nummer nicht mehr rausgekommen. Denn dann wären die in der Zwickmühle gewesen.Die Begründung ihn - in dubio pro reo - wegen fraglicher Schuldunfähigkeit freizusprechen, ging dann ja nicht. Sie hätten ihn dann aus tatsächlichen Gründen freisprechen müssen, da keine Verschlechterung erfolgen durfte. Die Richterin hat das ja selbst erklärt. Aber dann wäre die Hölle los gewesen. Stellen Sie sich mal vor : Mollath wird aus tatsächlichen Gründen freigesprochen , weil die Ex das alles nur erfunden hat, damit er verschwindet, saß nur wegen seiner Kenntnisse über die Geldverschiebungen im Klapseknast, damit das schön alles in Ruhe verjähren kann und die Steuerhinterziehungen nicht aufgeklärt werden. Sowas geht nicht, da muss dann eben ein Psychiater her, der das ausbügelt. Prof. Nedopil war unerlässlich, er hat das Kind quasi für den Staat aus dem Brunnen geholt.Mollath hat das ja schon Monate vorher so kommen sehen.Es war eine Wiederholung desselben Spiels wie damals schon.

DER SPIEGEL :

Warum hat Strate dann nicht die Anträge gestellt, ordentlich, wie Mollath es nennt ?

mondfahrer :

habe ich Ihnen doch gerade erklärt. Es hätte nichts gebracht, weil das Gericht nur so aus der Nummer rauskam, egal ob er die Anträge stellt oder Mollath oder keiner von beiden.

DER SPIEGEL :

Sie wollten noch was loswerden ?

mondfahrer :

ja, ein bisschen Reklame für das Forum gegen Ungerechtigkeit, das Ihnen ja inzwischen ein Begriff sein dürfte. Da wird bald etwas passieren. Meine Leute wollten nur abwarten, bis Strate die Mitschrift vom Vormittag des 8.8.2014 reinstellt. Da wollten wir ganz sicher gehen, das heisst wegen der Einlassung Mollaths. Das wollten wir wortwörtlich haben, was Mollath da gesagt hat und was nicht.

DER SPIEGEL :

was meinen Sie genau ?

mondfahrer :

das ist hier nicht der richtige Zeitpunkt und auch nicht der richtige Ort. Verfolgen Sie einfach die Vorgänge in dem Forum, wo meine Leute sind. Sie werden dann schon sehen.

DER SPIEGEL :

Dann wollen wir es dabei belassen, mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DER SPIEGEL.
 
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SPIEGEL Gespräch "Wort zum Sonntag"

Beitragvon DER SPIEGEL. » So 31. Aug 2014, 08:47

DER SPIEGEL :

schönen Sonntag, mondfahrer. Mitternacht ist vorbei. 20 Minuten haben wir noch .

mondfahrer :

Fünf Minuten müssen Ihnen reichen, mehr brauche ich auch nicht.

DER SPIEGEL :

schiessen Sie los, aber nicht mit Mollaths Waffe, wenn´s geht.

mondfahrer :

das wird sich nicht vermeiden lassen.

DER SPIEGEL :

Sie wollten uns noch sagen, warum Sie dem Gericht nicht glauben. Lügt Frau Escher ?
Schiessen Sie los.

mondfahrer :

es ist richtig, ich habe dem Gericht keine Sekunde lang abgenommen, dass es glaubt, Mollath habe
seine Frau am 12.08.2001 misshandelt. Das ist irreal. Es ist eine Fiktion.

DER SPIEGEL :

Warum ? Wollen Sie sagen, das Gericht lügt ? In aller Öffentlichkeit ?

mondfahrer :

Ich will sagen, dass ich dem Gericht nicht vertraue. Von Anfang an habe ich diesem Gericht nicht getraut. Auch nicht Frau Escher. Man hat sich ja verplappert in der mündlichen Urteilsbegründung.

Ich glaube weder Frau Escher noch den anderen Richtern, dass das Gericht die angebliche Misshandlung vom 12.08.2001 ,diese Fiktion am 14.08.2014 , für real hielt.Es war ein aalglattes Sprachspiel mit Formulierungen. Verbale Spiegelfechterei. Sie müssen einfach den Text mal genau lesen, der auf strate.net veröffentlicht ist.


DER SPIEGEL :

Was meinen Sie damit ?

mondfahrer :

ich meine zum Beispiel diesen Text, der auf strate.net veröffentlicht ist , Zitat :

Frau Mollath habe im Januar 2003 Anzeige erstatten wollen wegen Waffendelikten. Sie habe die Vermutung geäußert, ihr Ehemann sei im Besitz illegaler Schusswaffen und habe Angst, diese könne er einsetzen.

DER SPIEGEL :

was schliessen Sie daraus ?

mondfahrer :

dass das Gericht die Bevölkerung für dumm verkaufen will, die Rezipienten nach Strich und Faden verarscht. Die mündliche Urteilsbegrüng am 14.08.2014 war ein Testballon, ob die Bevölkerung diese Verarschung hinnimmt, sie duldet. Jetzt bekommt es eine Antwort vom Mond.


DER SPIEGEL :

Und die wäre ? Reden Sie Klartext !

mondfahrer :

Dem Gericht war in vollem Umfang klar, dass niemals die Polizei sage und schreibe 12 Polizisten losschickt für eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts illegalen Waffenbesitzes nur wegen einer vagen Vermutung,die eine Frau Mollath äussert, da könnten Waffen im Haus sein. Dass Herr Mollath die 12 Polizisten nicht erfunden hat, war dem Gericht klar, das konnte es nicht einfach ableugnen und erklären, Herr Mollath habe die 12 Polizisten erfunden und sei deswegen verrückt.

Stellen Sie sich einmal vor, Sie rufen bei der Polizei an und äussern als Privatperson, sie "vermuten", dass Ihr Nachbar ,den Sie beim Kirschenklauen erwischt haben wollen , sei ein gefährlicher Mörder, der eine Waffe besitzt, die Polizei soll man eben vorbeischauen mit 12 Polizisten und das Haus des Nachbarn auf den Kopf stellen. Da zeigt Ihnen jeder bei der Polizei den Vogel. Um sowas auszulösen, müssen Sie handfeste Gründe liefern. Das weiss jeder , vor allem ein Richter weiss das. Sonst kann er sich gleich mal amtsärztlich untersuchen lassen.

Frau Mollath muss das klipp und klar wider besseres Wissen mit enormem Belastungseifer behauptet haben, dass Waffen im Haus sind , damit bewusst eine falsche Aussage geäussert haben, damit die Aktion ausgelöst werden konnte. Sie muss somit mit erheblichem Belastungseifer gelogen haben, um einen Grund zu generieren, mit dem Ziel, dass das Haus gestürmt wird und zugleich ohne dass es öffentlich auffällt die Beweismittel wegen des Bankenskandals unter Einschaltung der Behörden verschwinden . Eine Beseitigung entsprechend einem Schema , wie es bereits vor Jahren analog in einem anderen Fall in einem anderen Bundesland geschehen ist. Frau Mollath kann ja nicht bei der Polizei beantragen die Polizei zu bestellen, damit sie die Unterlagen beseitigt zu Zwecken der Strafvereitelung. Da musste ein Vorwand her, und niemand macht mir vor, dass das Gericht in einem Anfall eines Wahnsystems strohdoof wäre und nicht den enormen Belastungs- und vor allem Vertuschungs-Eifer seitens der sogenannten Zeugin festgestellt hat. In der Urteilsbegründung wurde aber öffentlich behauptet, es gäbe keinen Belastungseifer der Zeugin. Da fragen Sie mich noch, ob ich denke, dass das Gericht lügt und die Bevölkerung für dumm verkauft, die Bevölkerung schlicht verarscht ? Jeder geistig gesunde Mensch , der nicht völlig auf den Kopf gefallen ist , muss merken, was da abgelaufen ist im sogenannten Rechtsstaat, wenn er sich den Justizmüll mal komplett durchliest, der auf strate.net veröffrentlicht ist. Natürlich kann der Anwalt sowas nicht öffentlich äussern. Wir vom Mond können das, weil wir immun sind, aber wenn Strate das geäussert hätte, wäre er weg vom Fenster. Vielleicht erst mal für ein paar Tage in die Klappse gesperrt wegen Größenwahnverdacht oder wie auch immer, Hauptsache weg und Klapse dicht. Wegsperren reicht vollkommen aus. Elektroschocks wurden ja abgeschafft, wie Herr Mollath bereits zutreffend feststellte.

DER SPIEGEL :

War´s das, oder wollen Sie uns noch was sagen. Eine Minute haben Sie noch, Ihr Taxi steht bereits vor der Tür.


mondfahrer :

Ja, an die Adresse von Herrn Mollath. Die Revision ist Humbuk. Das wird nicht funktionieren.Der BGH wird die Revision wegen Unzulässigkeit verwerfen. Das Urteil ist nicht angreifbar, die mündlichen Äusserungen am 14.08.2014 aber schon. Durch die Äusserungen am 14.08.2014 wurde er in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, Verletzung in seinen Rechten aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Da die Misshandlung nicht vorliegt, das Gericht das aber verbreitet hat, kann er das als Rufmord durch die öffentliche Gewalt bezeichnen. Das wird jetzt im Internet verbreitet und ist weder durch die richterliche Unabhängigkeit noch durch Artikel 5 des Grundgesetzes gerechtfertigt.

Dagegen kann er mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen. Die muss spätestens am 14.09.2014 beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Das ist sehr wenig Zeit, und ich bezweifle, dass er einen Anwalt findet, der das für ihn erledigt.

DER SPIEGEL :

ein Mondanwalt vielleicht ?

mondfahrer :

Nein, dann ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Er braucht einen Anwalt oder einen Hochschullehrer auf dem Gebiet der Juristerei, der ihn vertritt, oder er schreibt die Verfassungsbeschwerde selbst, falls er weiss wie das geht. Sie muss dann von ihm eigenhändig unterschrieben sein.

DER SPIEGEL :

Wenn er keinen Anwalt findet, der weiss ,wie es geht - werden Sie es ihm sagen ?

mondfahrer :

mal sehen, vielleicht. Vielleicht formuliere ich ihm einen Entwurf, in der Ich-Form . Dann muss er es nur abschreiben und unterschreiben. Falls ich dafür Zeit habe, mal sehen. Ansonsten kann er den Staat ja vor dem Marsgericht verklagen. Für sowas ist das Marsgericht ja da.

DER SPIEGEL :

mondfahrer, Sie hören die Hupe draußen. Wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DER SPIEGEL.
 
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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon Pixell » Mi 9. Dez 2015, 13:58

Gestern kam ein Film über Mollath mit dem Titel " Mollath- und plötzlich bist du verrückt"

Schon heftig zu sehen wie einfach es ist einen Menschen durch "angebliche" Gutachter für verrückt erklären zu lassen. Besonders als bei der letzten Gerichtsverhandlung ein Gutachter meinte das eh 60% der Gutachten falsch sind.
60 000,- Euro für 7! Jahre in der Klappsmühle wurden ihm als Entschädigung zugesprochen - ein Hohn!!!!!!!!!!! Er ist zwar freigesprochen worden aber irgendwie auch nicht da der Makel als jemand der seine Frau misshandelt haben soll an ihm haften bleibt.
Eine Verhandlung gegen die Bank die in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt war, wird es nicht geben da alles verjährt ist.
Clever, nicht? Da zieht man das bis zum geht nicht mehr raus und dann ist es " oh wie schade" verjährt.

Wir leben in einer dermaßen verdorbenen Welt das Gott das alles gar nicht vergeben kann.
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