MARS hat geschrieben:
Fortsetzung folgt !
es geht wieder weiter, und es ist noch viel zu tun, Mondfahrer.
Habe ja schon geschrieben, dass die Mitteilungen hier nicht allgemein im chronologischen Ablauf geschildert werden, partiell-chronologisch natürlich schon.
Das im letzten Beitrag kurz angesprochene Thema Mondbombe wird insoweit später wieder aufgegriffen, weil die Mondbombe unter der Bezeichnung "Mondbombe" im letzten Jahrtausend noch nicht im Spiel war. Ihre Entwicklung wurde allerdings bereits im letzten Jahrtausend veranlasst, d.h. die ersten Planungen des Projekts "Mondbombe" wurden im letzten Jahrtausend vorgenommen und waren eine Konsequenz der gescheiterten anderweitigen Versuche des Äffchens , Dich , Mondfahrer, zu finden.
Nachdem die Vorgänge, über die ich Dir im Lauf der Zeit im Zusammenhang mit Informationen über Äffchen berichte, nur partiell in ihrer chronologischen Reihenfolge mitgeteilt werden , erscheint es zweckmäßig zumindest ein grobes Raster anzulegen, damit Du die Informationen besser einordnen kannst.
Du weisst je bisher noch viel zu wenig über das Äffchen als dass Du mit diesem Wissensstand Dir zusammenreimen könntest, warum es damals schon am 14. Juni 1980 nicht klappte - Man kann das Scheitern zum Teil auf unglückliche, dumme und gemeine Zufälle zurückführen, aber nicht alles war Zufall.
Man kann alles,was mit Äffchen und den Begegnungen des Äffchens mit Dir zusammenhängt in ein grobes zeitliches Raster fassen in 3 Phasen ,wie folgt :
1. Die Phase der Erlebnisse eines Äffchens ab dem 12. Lebensjahr des betreffenden Äffchens bis zum ersten Zusammentreffen eines Äffchens mit Dir, Mondfahrer
2. die Phase der Begegnungen eines bestimmten Äffchens mit Dir, Mondfahrer, wobei nur Du Mondfahrer und wir und das bestimmte Äffchen wissen, um welches Äffchen es sich bei demjenigen Äffchen handelt, welches Dir begegnete.
( Nur Du, Mondfahrer, kannst es identifizieren !)
3. die Phase ab dem Zeitpunkt Deines Verschwindens , Mondfahrer, bis heute.
Bevor ich Dir im nächsten Beitrag weitere Informationen betreffend die 1. Phase mitteile, möchte ich aber noch auf etwas meiner Meinung nach wichtiges hinweisen betreffend unsere Entscheidung , den Direktor der Herzogsägmühle Wilfried Knorr als Abiturzeugnisfälscher zu outen :
Die Entscheidung ist ethisch angezeigt aus mehreren Gründen, nämlich :
a) es ist nötig sich mit dem Thema Doppelmoral auseinanderzusetzen im Zusammenhang mit dem Umstand, dass sich Herr Knorr als Christ gibt.
Wir können das dahingehende Unterlassen des Herrn Knorr, in keiner Weise angesichts der ausufernden Bloßstellungen, Diskriminierungen , Verleumdungen im Internet und der Angriffe gegen die Gesundheit des Äffchens absolut NICHTS dagegen zu unternehmen, insbesondere, dass er selbst NICHTS gegen den kriminellen Mann aus Schöppenstedt und gegen einen Stalker, der Millionär ist und das Äffchen tyrannisierte , unternahm, obwohl ihm dies angesichts seiner einflussreichen Position in der Gesesllschaft und in seiner Funktion als SOZIALPÄDAGOGE (!) leicht möglich gewesen wäre.
Es ist also angebracht, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie jemand, der für sich in Anspruch nimmt nach christlichen Maßstäben zu leben, in dieser Weise versagen kann.
Warum schaltete Wilfried Knorr nicht die Polizei ein und warum informierte er nicht den Verfassungsschutz ? Warum erstattete er nicht Strafanzeige ?
Kann es sein, dass Wilfried Knorr wegen der "Leiche im Keller des Beethoven-Gymnasiums" sich daran "gehindert" sah ?
Es war ja im Internet umfangreich behauptet worden, das Äffchen sei geisteskrank , psychopathisch und kriminell - wer also konnte ein Interesse daran haben, dass diese Falschaussagen im Internet verbreitet wurden und dass auch die Justiz dagegen nicht vorging, wer konnte ein Interesse daran haben, dass Strafanzeigen und Klagen dagegen scheiterten ?
Das Erscheinen dieser Falschaussagen über das Äffchen erscheint aus Sicht eines Abiturbetrügers und Abiturzeugnis-Fälschers jedenfalls offensichtlich ganz praktisch wegen der Möglichkeit, dass man diese Falschaussagen später - falls dem Äffchen irgendwann einmal doch der Kragen platzt und es auspackt , was es weiss - weiterspinnen könnte und erklären könnte, das Äffchen habe die Abiturzeugnis-Fälschungen Herrn Knorrs nur erfunden, da es psychopathisch sei und sich habe rächen wollen wegen des damaligen Mobbings, und weil die Folgen des Mobbings dazu führen, dass es am 14. Juni 1980 und bei den späteren Begegnungen mit dem Mondfahrer nicht klappte.
Es muss aber schon jetzt darauf hingewiesen werden, dass wir eine solche Denkweise und "Taktik" eines "Verheizens" des Äffchens, nur damit der Betrugs-Skandal im Beethoven-Gymnasium weiter vertuscht werden kann, nicht dulden werden.
Wilfried Knorr hat sein Abiturzeignis gefälscht und im Übrigen zusammen mit anderen Schülern den Abiturbetrug im Jahre 1977 im Beethoven-Gymnasium Bonn organisiert und realisiert, und wir sind ( inzwischen ) im Besitz der Beweise.
Es ist den Tätern daher nicht zu empfehlen, diese Taten, mögen sie auch verjährt sein, zu bestreiten und das Äffchen zu Zwecken der Vertuschung für "geisteskrank" , "kriminell" usw. zu erklären.
Wir wissen zwar momentan nicht, ob die Eltern Wilfried Knorrs noch leben, aber selbst wenn sie nicht mehr leben sollten ( falls das jemand beantworten kann, der hier mitliest, bitten wir um entsprechende Mitteilung ) reichen unsere Beweise aus, um den Nachweis zu führen.
WIlfried Knorr ist es damals nicht gelungen alle Spuren zu beseitigen, weil er trotz seiner hohen Begabung nicht an alles gedacht hat, was man berücksichtigen muss, wenn man "perfekt" sein will ...
b) wir sehen nicht ein, dass die Suche nach Dir, Mondfahrer, an der Doppelmoral gewisser Personen und an dem Versagen des Staates und der Justiz scheitern sollte, denn DU, Mondfahrer bist uns WICHTIGER !
Habe ja bereits geschrieben, dass wir gewillt sind , Dich aus der Gefahrenzone herauszubekommen , und weil Dein Leben wichtiger ist als möglicherweise unangenehmen Empfindungen, welche unsere öffentlichen Aktionen bei Herrn Knorr und seinen ehemaligen "Kameraden" auslösen können , zu vermeiden.
Warum sollten wir auf sowas Rücksicht nehmen , wenn eine solche Rücksichtnahme mit unserer Ethik in KEINER Weise zu vereinbaren ist ?
c) Wir haben lange genug versucht, das Problem Dich zu finden, auf mildere Weise zu lösen , nämlich unter Einschaltung der Justiz, wobei aber die Justiz ständig versagte und sich verweigerte.
Im April 2014 wurde dann ein weiterer juristischer Anlauf gestartet, und zwar diesmal vor dem Bundesverfassungsgericht. Es wurde versucht , beim Bundesverfassungsgericht Hilfe zu holen, aber das Bundesverfassungsgericht verweigerte sich. Das Bundesverfassungsgericht wurde eingeschaltet in einem Zivilverfahren, dessen Rechtsweg wir für fraglich nicht erschöpft hielten. Es wurde daher darauf abgestellt, dass das BVerfG eine Abwägung vornimmt, für den Fall, dass der Rechtsweg noch nicht erschüpft wäre, ob es einem Äffchen zumutbar wäre, die Rechtswegerschöpfung abzuwarten.
Nach den Vorschriften des BVerfGG hat das BVerfG nämlich die Möglichkeit eine Verfassungsbeschwerde auch vor Erschöpfung des Rechtswegs zur Entscheidung anzunehmen, wenn gewisse soiale Gesichtspunkte das im Sinne eines "öffentlichen Interesses" als geboten erscheinen lassen.
Es ist dann eine Frage der quasi subjektiven Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht bzw. durch die zuständige Richterkammer, ob das Bundesverfassungsgericht eine solche Notwendigkeit für gegeben erachtet oder nicht.
Im Rahmen der Begründung der Verfassungsbeschwerde und im Rahmen der Begründung eines Antrags nach § 32 BVerfGG wurden dem BVerfG die Konsequenzen ausgemalt, welche zu erwarten seien, wenn es die Anträge ablehnt. Es bestehe dann die Gefahr der Auslösung eines "öffentlichen Desasters", weil unter anderem damit zu rechnen sei,dass sich dann quasi aus Protest, Stimmen aus dem Ausland einbringen würden und ihrerseits auspacken würden, was unter anderem Skandalvorgänge mit sexuell in Deutschland durch Priester missbrauchte ehemalige Internatsschüler betreffe.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber, ohne es zu begründen ( das muss es auch nicht) die Anträge abgelehnt und damit billigend in Kauf genommen, dass die Vorgänge eintreten, die im Rahmen der Begründungen der Anträge befürchtet wurden.
Dem Bundesverfassungsgericht war dieses Risiko offenkundig EGAL, d.h. es hat damit den ausgwanderten Geschädigten quasi einen Persilschein erteilt, entsprechend tätig zu werden. Auf die Befindlichkeiten eines Äffchens oder gar eine Mondfahrers nahm das Bundesverfassungsgericht keinerlei Rücksicht. Es nahm auch keine Rücksicht auf Personen wie Wilfried Knorr oder Prof.Dr.Thomas Schierl, nachdem darauf hingewiesen war, dass damit zu rechnen sei, dass für den Fall einer Zurückweisung der Anträge mit öffentlichen
Bloßstellungen sehr bekannter ( prominenter) Personen zu rechnen sei.
so, Mondfahrer, nun hoffe ich, dass eventuelle Bedenken Deinerseits bezüglich unserer Vorgehensweise , ausgeräumt sind und es mir gelungen ist, Dir diesbezüglich einen gewissen Durchblick zu ermöglichen , und im nächsten Beitrag geht es dann wieder weiter mit Konkretem bezüglich der Äffchen-Vergangenheit.
MARS