Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

hier darf sich die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft austoben !

Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

Beitragvon XCOPY » So 2. Jun 2013, 18:22

Eingang

die geneigten Rezipienten mögen zur Kenntnis nehmen : Hier ist der Eingang zum Marsgericht.
Hier wird es ernst. Hier werden ORIGINAL-Gerichtsentscheidungen im Rahmen der Aufführung der Szenen dieses Aktes des Kunstwerkes "Jedermann und die Brandstiftung" veröffentlicht in vollständig geklonter Fassung. Diese hier im Kunstwerk veröffentlichten Entscheidungen und Verfahrensakten wurden im Rahmen der Klonierung Deutschlands 1:1 geklont und stammen somit aus Deutschland und befinden sich auch in Deutschland. Da auch die Echtheit Deutschlands mitgekloint, kopiert und gebeamt wurde, sind alle Entscheidungen an und für sich Entscheidungen aus echten Gerichtsverfahren , welche in Deutschland stattgefunden haben. Das ebenfalls geklonte und später auf den Mars gebeamte Mephisto-Urteil des ebenfalls geklonten und auf den Mars gebeamten Bundesverfassungsgericht besagt, dass es deutschen Bürgern , welche selbst geklont und auf den Mars gebeamt wurden, gestattet ist, das Kunstwerk Robert MF´s in Deutschland zu konsumieren und aufzuführen, es ist bahnbrechend , zielfrührend , und quasi das juristische Fundament für die Auffürhung des Kunstwerkes im Internet in Deutschland. Auch das deutsche Internet wurde im Rahmen der Erstellung des Kunstwerkes geklont und auf den Mars kopiert. Aus dieser Konstellation und aus der rechtsbindenden Rechtsprechung des echten Bundesverfassungsgerichts , welches inclusive seiner Echtheit geklont und gebeamt wurde, ergibt sich, dass die Veranstaltung des Kunstwerkes in Deutschland im Internet verfassungsgemäß ist, da Art. 5 des Grundgesetzes dies ausdrücklich erlaubt.

Auch der Bundesgerichtshof wurde zu Zwecken der Erstellung des Werkes "Jedermann und die Brandstiftung" geklont und auf den Mars gebeamt. Wem es nicht in den Kram passt, dass das Werk in Deutschland im Internet konsumiert werden kann, muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Forenleitung wenden. Es wird hier ausdrücklich auf das Google-Urteil des Bundesgerichtshofs verwiesen, welches auf der geklonten Seite des Forums http://www.attilla.com wortwörtlich veröffentlicht ist. Die Forenleitung wird es prüfen und Coogle wird während der Phase der Prüfung selbstverständlich unzensiert alles veröffentlichen, was die Maschine möchte.
Die Veröffentlichung heimlich aufgezeichneter seitens geklonter deutscher Richter und Staatsanwälte geführter Telefonate im Kunstwerk ist legitim und verfassungsgemäß.
Eine Zensur des Kunstwerkes findet daher nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen

der marsianische Rechtsausschuss
XCOPY
 
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Beweissicherungsverfahren

Beitragvon XCOPY » Mo 2. Sep 2013, 11:05

Beweissicherung Mollath-Inquisitionsprotokoll 1 :

BEZIRKSKRANKENHAUS BAYREUTH

Az.: StVK 551/09 - Mollath
Ihr Schreiben vom 30.12.2009, eingegangen am 05.01.201 0
Strafvollstreckungssache gegen Herrn Gustl Ferdinand MOLLATH, geb. 07.11.1956,
z. Zt.· Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Klinik für Forensische Psychiatrie, Station FP 6;
untergebracht gemäß § 63 StGB gemäß Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom
08.08.2006, rechtskräftig seit dem 14.02.2007;
Vollstreckungsbehörde: Staatsanwaltschaft Nürnberg·Fürth, Az.: 802 VRs 4743/03
Hier: Stellungnahme zum beantragten externen Prognosegutachten

Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Mollath war mit Urteil vom 08.08.2006, ergangen durch die 7. Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 7 KLs 802 Js 4743/2003) freigesprochen worden. Zugleich war die Unterbringung gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.
Urteilsrelevante Straftaten waren gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Die Unterbringung wurde ab der Rechtskraft (13.02.07) zunächst in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Straubing vollzogen. Dorthin war Herr Mollath aus dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Klinik für Forensische Psychiatrie, am 24.04.06 im Rahmen der damals seit dem 02.03.06 zu vollziehenden einstweiligen Unterbringung gern. § 126 a StPO wegen der besonderen Sicherungsmöglichkeit, die die forensisch-psychiatrische Klinik Straubing für den Bayerischen Maßregelvollzug vorhält und die beim damals einstweilig untergebrachten Patienten für erforderlich gehalten wurde, verlegt worden. Die Zuverlegung in unsere Klinik am 14.05.2009 erfolgte mit der Intention, dass die hochgesicherte Unterbringung im BKH Straubing nicht zwingend notwendig sei und die Unterbringung in einer regional zuständigen Maßregelvollzugsklinik für Herrn Mollath günstiger sei. Wie in unserer letzten Stellungnahme gemäß § 67 e StGB vom 03.1 1 .2009 bereits dargestellt, schließen wir uns diagnostisch und differentialdiagnostisch dem verfahrensgegenständlichen Gutachten vom 25.07.2005 des psychiatrischen Sachverständigen an, das von einer wahnhaften Störung (I CD 1 0: F 22.0) ausgeht, an. Differentialdiagnostisch Ist eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis in Betracht zu ziehen. Diagnosen aus der Vorklinik: Anhaltende wahnhafte Störung (Paranoia querulans ICD 10 F 22.0), paranoide (fanatisch-querulatorische) Persönlichkeitsstörung (I CD 10 F 60.0). Das externe psychiatrische Gutachten des Professor Dr. med. Kröber vom 27.06.2008, das bei Herrn Mollath auch eine wahnhafte Störung sieht, schließt auch eine paranoide Schizophrenie nicht aus. Diese Einschätzung deckt sich auch weiterhin mit unserem aktuellen klinischen Eindruck. Der klinisch-stationäre Berichtsverlauf aus der Vorklinik deutet ebenfalls in Richtung dieser Diagnose. Im weiteren klinisch stationären Verlauf werden diese differentialdiagnostischen Überlegungen weiter anzustellen sein. Herr Mollath ist jedoch weiterhin weder krankheits- noch behandlungseinsichtig und lehnt die Zusammenarbeit mit Klinikmitarbeitern ab. Außer an Sport und Hofgängen beteiligt er sich nicht am therapeutischen Angebot der Station. Auch die Gewähr von ihm geäußerter Wünsche (z.B. Kirchgang auf dem Gelände ohne Handschellen) hat bisher leider nicht dazu geführt, einen besseren therapeutischen Zugang zum Patienten zu finden. Das wahnhafte Verhalten des Herrn Moflath wurde über die Jahre hinweg nicht weniger, sondern hat sich aus unserer Sicht eher verfestigt und vom Umfang her erweitert, wie in unserer letzten Stellungnahme gemäß § 67 e StGB vom 03.11.2009 ausführlich erläutert ist. Eine medikamentöse neuroleptische Behandlung ist zwar dringend anzuraten, wird vom Patienten jedoch weiterhin abgelehnt und scheitert momentan leider auch an der fehlenden gesetzlichen Durchsetzbarkeit. Mit Schreiben vom 29.12.2009 beantragt nun die Rechtsanwältin des Herrn Mollath, Frau SteckBromme, namens und in Vollmacht ihres Mandanten, die Maßregel für erledigt zu erklären, hilfsweise die Maßregel zur Bewährung auszusetzen, wiederum hilfsweise vor der Entscheidung das Gutachten eines anstaltsfremden Sachverständigen einzuholen.
Wie in unserer o.g. Stellungnahme gemäß § 67 e vom 03.11.2009 bereits dargestellt, ist aus unserer Sicht bei Herrn Mollath Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung noch nicht erreicht. Bei einer Entlassung zur Bewährung zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind seitens Herrn Mollath weitere erhebliche Straftaten im Bereich der Anlassdelikte zu erwarten, da Herr Mollath weder in der forensisch-psychiatrischen Klinik Straubing noch hier in der Klinik für Forensische Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth bisher therapeutischen Maßnahmen zugänglich war und noch keine Verbesserung des unterbringungsrelevanten Zustandes attestiert werden kann, der die negative Legalprognose bei Herm Mollath begründet. Die Erstellung eines externen Prognosegutachtens wird von unserer Seite befürwortet. Herrn Mollath die Möglichkeit des Zugangs eines externen Sachverständigen zu bieten, könnte im positiven Falle möglicherweise seine Bereitschaft steigern, sich therapeutischen Maßnahmen zu unterziehen, sofern deren Notwendigkeit durch den Gutachter festgestellt wird. Stellungnahmen unsererseits werden von Herrn Mollath hingegen bisher wegen vermeintlicher Voreingenommenheit stets rundweg abgelehnt. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
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Re: Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

Beitragvon Mathilde von Zahnd » Sa 7. Sep 2013, 13:56

Beweissicherung für das Marsgericht !

ich habe alles kopiert

Der Beitrag wurde moderiert


Die Doktoren Leipziger, Kröber. Pfäfflin können nicht entkommen

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Re: Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

Beitragvon Marsrichter » Mi 27. Aug 2014, 10:17

Beschluss des Marsgericht vom 27.08.2014

In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Herrn

Franz Peter Schubert, Nußdorferstr. 54, Wien, Austria, - Beschwerdeführer -

gegen

Frau Ursula Prem, Nürnberg, Germany -Beschwerdegegnerin -

wegen Werksverfälschung


erläßt das Marsgericht durch den vorsitzenden Richter am Marsgericht M a r s r i c h t e r
anläßlich der Beschwerden des Herrn Schubert vom 3.06.2014 am 27.08.2014 den folgenden Beschluss :


. B E S C H L U S S


es ergehen die folgenden Anordnungen, Feststellungen, Aufforderungen und Hinweise gem. nachstehenden Ziffern 1.,2.,3.,4. :

1.

Feststellungen :

1.1.

es wird festgestellt, dass die Aussage des Beschwerdeführers zutrifft, dass die Beschwerdegegnerin in einer bei youtube veröffentlichten Aufführung des op. 1 des Beschwerdeführers sich eine Werksverfälschung erlaubt hat. Statt des vorgeschriebenen d in Takt 147 des op. 1 des Beschwerdeführers sang bzw. "sprach" sie ein missglücktes f und erlaubte sich damit eine teilweise Tötung des musikalischen Gehaltes des Werkes des Beschwerdeführers. Durch diese Handlung der Beschwerdegegnerin ist der Beschwerdeführer grundrechtlich beschwert. Hierdurch ist der Beschwerdeführer offenkundig in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG verletzt. Die Werksverfälschung stellt offenkundig eine gesetzwidrige Missachtung und Nichtachtung des Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 GG dar. Es stellt sich nun die Schuld- bzw. Haftungs-Frage, d.h. in wie weit diesbezüglich sowie im Hinblick auf vorgeworfene Taten, welche die Beschwerdeführerin begangen haben soll im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeverfahren des Herrn Gustl Mollath, von einer Schuldfähigkeit der Beschwerdeführerin auszugehen ist oder nicht.

1.2.

mit Fax vom 26.08.2014 stellte ein anonymer Antragsteller einen Eilantrag beim Marsgericht, den Geisteszustand der Beschwerdegegnerin zu überprüfen. Die Ausführungen des Antragstellers begründen den Verdacht, dass sich die Beschwerdegegnerin ein komplexes juristisches Wahnsystem ausgedacht haben könnte um Herrn Mollath öffentlich grundrechtlich beschweren zu können und dabei zugleich den Anschein eigener Schuldlosigkeit der Beschwerdegegnerin erwecken zu können.Es könne sich möglicherweise bei der Beschwerdeführerin um eine gefährliche Persönlichkeit handeln, heisst es in dem Fax. Der Antragsteller begründet dies mit Äusserungen, welche die Beschwerdegegnerin auf ihrer Internetseite in Sachen Gustl Mollath veröffentlichte.

Das Marsgericht hat die Behauptungen des Antragstellers so weit als möglich überprüft und, soweit sie nachprüfbar waren, für wahr befunden. Die Beschwerdegegnerin beanstandet in ihrem Internet-Auftritt in mehreren Punkten das Verhalten des Herrn Mollath gegenüber seinem ehemaligen Verteidiger Dr. G.Strate sowie Äusserungen des Herrn Mollath, welche dieser in der Öffentlichkeit tätigte anläßlich seines Wiederaufnahmeverfahrens vor dem LG Regensburg, Germany bzw. anläßlich der Verkündung des Urteils vom 14.08.2014 in dem Wiederaufnahmeverfahren.

1.3.

Das Mitglied "pianist" im Forum gegen Ungerechtigkeit hat freundlicherweise dem Marsgericht eine Tonaufzeichnung im Archiv des Unterforums "im virtuellen Raum" der Seite http://www.attilla.de zur Verfügung gestellt , welche von registrierten Mitgliedern des Forums gegen Ungerechtigkeit abgerufen werden kann. Gäste des Forums können diese urheberrechtlich geschützte Aufzeichnung weder sehen, noch hören noch herunterladen.

1.4.

Der Beschwerdegegnerin, Frau Ursula Prem, wurde durch das Marsgericht der Nick "Gretchen am Spinnrade" zugewiesen. Herrn Pixel , Kläger im Verfahren Pixel ./. Packer , wurde das Passwort zu diesem Nick überlassen mit der Bitte, dieses Passwort an Frau Prem weiterzuleiten, damit sich Frau Prem einloggen und die Tonaufzeichnung abrufen kann. Diese wird für eine Exploration der Beschwerdgegnerin benötigt.

1.5.

Das Marsgericht hat sich mit Äusserungen der Beschwerdegegnerin auseinandergesetzt, welche die Beschwerdegegnerin am 26.08.2014 im Zusammenhang mit dem Fall Mollath im Internet tätigte . Das Marsgericht hat entschieden, sich diesbezüglich, d.h. insbesondere betreffend die seitens der Beschwerdegegnerin gegenüber Herrn Mollath getätigten Vorwürfe, gesondert zu äussern im Rahmen einer Presseerklärung.

2.

Anordnungen :

2.1.

es wird das persönliche Erscheinen der Beschwerdegegnerin im Marsgericht angeordnet. Die Beschwerdegegnerin hat sich zu diesem Zweck unverzüglich nach Kenntnisnahme ihres Passwortes zu ihrem Nick "Gretchen am Spinnrade" im Forum gegen Ungerechtigkeit einzuloggen und das Marsgericht im virtuellen Raum aufzusuchen, wo sie sich unverzüglich im Rahmen eines Beitrags zu melden hat.

2.2.

Die Beschwerdegegnerin wird einer zwangsweisen Exploration durch die marsianische Forensik unterzogen. Im Rahmen der Exploration wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Explorantin ein d von einem f noch zu unterscheiden weiss.Der Beschwerdegegnerin wird Gelegenheit gegeben sich an einer ordnungsgemäßen Wiedergabe des op.1. des Beschwerdeführers unter Verwendung der oben erwähnten Tonaufzeichnung zu versuchen, diese Versuche aufzuzeichnen und im Archiv des virtuellen Raumes die Ergebnisse der Versuche abzuliefern. Für den Fall ihres Nichterscheinens wird die Betreuung der Beschwerdegegnerin durch einen marsianischen Psychiater angeordnet werden. Dieser wird für den Fall des Nichterscheinens der Beschwerdegegnerin alle Willenserklärungen übernehmen, insbesondere zur Frage, ob sie bereit ist sich explorieren zu lassen durch einen marsianischen Psychiater.

2.3.

Jedermann wird hiermit befugt, den hier durch das Marsgericht veröffentlichten Beschluß zu kopieren und ihn im Rahmen eines anonymen Kommentars auf der Seite der Beschwerdegegnerin an die Beschwerdegegnerin zur Kenntnisnahme zu übersenden.

2.4.

es wird der Beschwerdegegnerin die Erlaubnis erteilt, sich vor dem Marsgericht selbst zu vertreten. Es besteht kein Anwaltszwang. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Beschwerdegegnerin unter dem Nick "Gretchen am Spinnrade" selbst einloggt und sich gegenüber dem Marsgericht authentifiziert.


3.

Aufforderungen :

3.1.

Die Öffentlichtkeit wird hiermit aufgefordert, Frau Ursula Prem über die Existenz des Marsgerichtes und den hiesigen Beschluß zu unterrichten. Dies kann beispielsweise durch Weiterleitung einer Kopie des hiesigen Beschlusses auf die Seite der Beschwerdegegnerin im Rahmen einer Nutzung der dortigen Kommentarfunktion als anonymer Autor / anonyme Autorin erfolgen.

4.

Hinweise :

4.1.

das Marsgericht kann jederzeit von jedermann aufgefunden werden. Bei Eingabe des Begriffes "Marsgericht" in die Suchmaschine Google erscheint sofort ein entsprechender Hinweis.

4.2.

das Forum "im virtuellen Raum",in welchem das Marsgericht stationiert ist, lässt sich auch leicht auffinden durch googeln nach der koreanischen Dirigentin Hee Seon Jin. Es erscheint dann ein Hinweis auf den Steckbrief, der im Forum gegen Ungerechtigkeit veröffentlicht wurde.

4.3.

Für den Fall des Nichterscheinens der Beschwerdegegnerin behält sich das Marsgericht die Veröffentlichung eines entsprechenden Steckbriefes nach der Beschwerdegegnerin vor !


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Re: Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

Beitragvon Mathilde von Zahnd » Mo 30. Nov 2015, 10:26

Willkommen !

MARS hat geschrieben:
Sollen wir das Video mal veröffentlichen ? Oder lieber abwarten, wie oft noch gelogen und betrogen wird, denn der Beweis, dass das Video wirklich existiert , könnte ja "abschrecken" ...


Mars


das Video ist bei mir in der Klapse. Meine vier Gäste hatten es dabei. Sie sind überwiesen worden zusammen mit dem Krankenbericht. jetzt warte ich auf die Psychoanalytikerin aus der Forensik.

Charakterneurose ? Psychose ?Schuldfähig ?


Mathilde von Zahnd


p.s. : Hier die Exploration :

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Re: Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

Beitragvon Marsrichter » Mo 30. Nov 2015, 21:38

Mathilde von Zahnd hat geschrieben:Willkommen !


das Video ist bei mir in der Klapse. Meine vier Gäste hatten es dabei. Sie sind überwiesen worden zusammen mit dem Krankenbericht. jetzt warte ich auf die Psychoanalytikerin aus der Forensik.

Charakterneurose ? Psychose ?Schuldfähig ?


Mathilde von Zahnd



Wir sollten nun mit der Untersuchung beginnen. Die Psychoanalytikerin bitte.

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Re: Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

Beitragvon Psychoanalytikerin » Mo 30. Nov 2015, 21:52

Guten Abend

Marsrichter hat geschrieben:
Wir sollten nun mit der Untersuchung beginnen. Die Psychoanalytikerin bitte.

M a r s r i c h t e r


Ich bin bereit.

Frau Dr. von Zahnd, ich möchte die Anamnese durchführen. Darf ich Sie bitten mir die Herrschaften nun vorzuführen, auch um die mitgeführten Akten bitten ? Wären Sie so freundlich mir nun zu sagen, wie die 4 Herrschaften sich nennen, die Sie als ihre Gäste bezeichnet haben ?

Ein paar Eckdaten hätte ich gerne.



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im Marsgericht - Wer ist Dr. Sonja Leischner ?

Beitragvon Mathilde von Zahnd » Mo 30. Nov 2015, 22:45

Psychoanalytikerin Dipl.Psych. Evelyn Stalk hat geschrieben:Wären Sie so freundlich mir nun zu sagen, wie die 4 Herrschaften sich nennen, die Sie als ihre Gäste bezeichnet haben ?

Ein paar Eckdaten hätte ich gerne.

Psychoanalytikerin



selbstverständlich, guten Abend Frau Stalk,


allerdings habe ich ihre Pässe nicht geprüft. Sie könnten gefälscht sein - Nachdem , was man über diese Herrschaften herausfand.

Eckdaten ?

Selbstverständlich, die haben wir -

Wie die Patienten mit ihren bürgerlichen Namen heissen, weiss ich bis jetzt leider noch nicht. Aber darauf kommt es nicht an, wissen Sie.

Die Namen, mit denen sich die Herrschaften selbst bezeichnen, lauten, von links nach rechts auf dem Bild , versehen mit den behaupteten Berufsbezeichnungen , wie folgt :

Dr. Sonja Leischner (angeblich : Oberregierungsrätin in Bad Äms)

Frau Richterin Glückert (angeblich : Richterin am Verwaltungsgericht Koblens)

Herr Richter Theobald (angeblich : Richter am Verwaltungsgericht Koblens)

Frau Richterin Gäbel (angeblich : RichterIn am Verwaltungsgericht Koblens)

Diese möglichen Patienten sind bis heute noch nie auf ihren Geisteszustand geprüft worden,obwohl sie das Abitur haben - jedenfalls nicht offiziell. Soviel ich weiss sollte das Ihre Aufgabe sein, Frau Stalk.

Frau Stalk, es wird für sie gewiss keine leichte Aufgabe sein, diese Herrschaften zu untersuchen , denn sie reagiegen oft sehr störrisch. Ob das eine Krankheit ist ? ich glaube nein !

Dr.med. M.v. Zahnd
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Re: Jedermann und die Brandstiftung 3. Akt : im Marsgericht

Beitragvon Psychoanalytikerin » Di 1. Dez 2015, 00:05

diese Patientennamen sind mir zu umständlich. Ich benenne sie hiermit um :

Name Patientin 1 : Dr. Sonja Leischner

Name Patientin 2 : Richterin Glückert

Name Patientin 3 : Richterin Gäbel-Reinelt

Name Patientin 4 : Richter Theobald

Den Namen der Patientin 3 habe ich berichtigt.

Dipl.Psych. E. Stalk
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Re: im Marsgericht - Wer ist Dr. Sonja Leischner ?

Beitragvon Marsrichter » Do 3. Dez 2015, 12:41

Vielen Dank, Frau Dr. von Zahnd, Vielen Dank Frau Stalk,

es ergeht der folgende richterliche Hinweis :

Das Marsgericht hat beschlossen, dass ein Vorverfahren durchgeführt wird zum Zwecke der Aufklärung innerer Tatsachen in den Gehirnen der Patient(inn)en Dr.Sonja Leischner, Richterin Glückert, Richterin Gäbel-Reinelt und Richter Theobald.

Die Sachverständige @Gedankenpolizei hat nun zunächst das Wort. Sie möge vortragen, ob bereits Gedankenprotokolle schriftlich oder anders über geheime Gedanken der genannten Patient(inn)en erstellt wurden. Sollt dies so sein, so wird @Gedankenpolizei, unsere vereidigte Sachverständige für die Ermittlung innerer geheimgehaltener Tatsachen , gebeten, die Inhalte, soweit verfügbar , zumindest sinngemäß mitzuteilen.

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