Fall Horst Kirsten - Justizskandal ?

Bekannte Justizirrtümer und Opfer:

Fall Horst Kirsten - Justizskandal ?

Beitragvon MARS » Di 17. Sep 2013, 15:07

Aus verschiedenen Gründen kann man sich für die Frage interessieren, ob Horst Kirsten zu Unrecht verhaftet wurde. Die Frage wird auch in anderen Threads hier im Forum gegen Ungerechtigkeit aufgeworfen / erörtert werden, insbesondere im MLM-Forum.(Vgl. z.B. das Thema im "Spinner-Forum").

a)

Es geht unter anderem um die Frage, ob die GFE ein sog. "Schneeballsystem" vermarkten wollte.

Diese Frage dürfte nicht ganz einfach zu beantworten sein, da man um ein Schneeballsystem bejahen zu können ,nachweisen müsste, dass sich "das System nicht selbst trägt", d.h. dass die angestrebten Gewinne auf einem Schneeball-Mechanismus beruhen würden , der irgendwann zum Kollaps des Systems führen muss, mit der Folge, dass Kunden und Mitarbeiter des Systems um ihr Geld betrogen werden.

b)

Im Internet lässt sich einiges finden über den Fall Horst Kirsten und GFE. Herr Kirsten hat eine über 300 Seiten umfassende Verteidigungsschrift verfasst, wobei er sich unter anderem mit der Behauptung verteidigt, ein Sachverständigengutachten des TÜV-Rheinland betreffend die Überprüfung des angebotenen Produkts sei falsch interpretiert worden. Bei richtiger Interpretation des Gutachtens - so sinngemäß die Argumentation in der Selbstverteidigung des Herrn Kirsten - hätte sich ( angeblich) ergeben, dass kein Anlass bestünde einen Betrug der GFE bzw. das Bestehen eines Schneeballsystems anzunehmen, da der Erfolg der Geschäftsidee nicht auf einem Schneeball-Mechanismus beruhe sondern auf der Vermarktbarkeit des Produkts selbst und den daraus resultierenden Gewinnen.Ein Kollaps sei daher nicht zu befürchten gewesen, Verluste bei den Kunden und Mitarbeitern ebenfalls nicht.

c)

In den Gutachten - insbesondere in dem Gutachten des TÜV-Rheinland - geht es "entscheidungserheblich" um die Frage, ob bestimmte Aussagen betreffend den "Wirkungsgrad" bei der im Verbrennungsmotor erfolgenden Umwandlung von chemischer Energie in elektrische Energie wahr sind oder nicht.

Herr Kirsten argumentiert, die Berechnungen des TÜV-Rheinland seien falsch interpretiert worden, da der Wirkungsgrad nur eine untergeordnete Rolle spiele. Dabei geht es im Wesentlichen um die auf Verbrauchsmengen und deren Anschaffungskosten bezogenen Ausbeuten an elektrischer Energie, und zwar im Prinzip gemäß einer Argumentation des Vermarkters "U" entsprechend dem folgenden fingierten "Fallbeispiel /Experiment" ( diese Fiktion nur hier im Posting, um das Problem den Lesern leichter verstänclich zu machen)

Fallbeispiel (Experiment fingiert ) :

A. Vorbereitung des Experiments

1.

Es werden in einem "Zaubermotor" zwei verschiedene Substanzgemische verbrannt, wobei gleiche Volumina verschiedener Zusammensetzung aus Wasser und einem "Zauberöl" in zwei Versuchen im Zaubermotor in elektrische Energie + Wärme umgewandelt werden.

In dem Experiment A werden 10 Kilogramm reines Zauberöl mit einem Heizwert von 39 Megajoule / Kilogramm verbrannt und die bei der Verbrennung freigesetzte Wärme ( in Joule) und die produzierte elektrische Energie ( wahlweise in Joule oder in Kwh) gemessen

In dem Experiment B werden 5 Kilogramm Zauberöl mit 5 Kilogramm Wasser gemischt, dann im Zaubermotor verbrannt und die bei der Verbrennung freigesetzte Wärme ( in Joule) und die produzierte elektrische Energie ( wahlweise in Joule oder in Kwh) gemessen.

2.

Wir unterstellen für den fingierten Versuch, dass 1 Kilogramm Zauberöl 1 Euro kosten soll und das Wasser kostenlos zur Verfügung steht.

3.

Für das Experiment benötigen wir jetzt noch einen Zaubermaschinen -Vermarktungs-Unternehmer "U" und einen TÜV, der die beiden unter 1. und 2. beschriebenen Experimente durchführt um den "Wert" der Maschine feszustellen.

B. Durchführung des Experiments .

a)

TÜV führt Experiment A durch und kommt zu dem Ergebnis :

Abgegebene Wärme = 260 Megajoule, generierte elektrische Energie = 130 Megajoule= ca.36 Kwh (1 Wattsekunde= 1 Joule)

Der Wirkungsgrad bezüglich der produzierten elektrischen Energie ist bei diesem Versuch dann 130 Megajoule/390 Megajoule = ca. 33.3 %

10 Kg Zauberöl kosten 10 Euro

somit kosten 36 Kwh , hergestellt bei einem Wirkungsgrad von 33,3 % , 10 Euro, 1 Kwh also ca. 27,8 Cent

b)

TÜV führt Experiment B durch und kommt zum Ergebnis :

Abgegebene Wärme = 130 Megajoule, generierte elektrische Energie = 65 Megajoule= ca. 18 Kwh (1 Wattsekunde= 1 Joule)

Der Wirkungsgrad bezüglich der produzierten elektrischen Energie ist bei diesem Versuch dann 65 Megajoule/195 Megajoule = ca. 33.3 %

5 Kg Zauberöl kosten 5 Euro

Somit kosten 18 Kwh , hergestellt bei einem Wirkungsgrad von 33,3 % , 5 Euro, 1 Kwh also 27,8 Cent

Die Wirkungsgrade sind laut TÜV also bezüglich der Kosten pro Kilowattstunde gleich.

Wenn nun "U" in einer Selbstverteidigungsschrift behauptet, der Wirkungsgrad im Teil b) des Experiments sei 66,6 % statt 33,3 %, da aus dem TÜV-Gutachten hervorgehe , dass im Teil b) des Experiments wie im Teil a) 130 Megajoule = 36 Kwh elektrische Energie produziert worden seien und nur rund 65 Megajoule als Wäremenergie freigesetzt worden seien, weil nur die Hälfte der Flüssigkeit aus Öl bestehte ,d.h. nur 2.5 Kg, und die andere Hälfte aus Wasser ,und deswegen der Wirkungsgrad bezogen auf den Einkaufspreis des Zauberöls nicht 33 ,3 % sondern 66,6 % betragen würde, dann ist das eine falsche Aussage.

Die Aussage ist falsch, weil TÜV andere Werte gemessen hat, die der Aussage widersprechen und besagen, dass in beiden Fällen der Wirkungsgrad bezogen auf die eingekaufte Menge Zauberöl gleich ist, da in dem Öl-Wassergemisch nicht die seitens "U" behauptete Öl-Menge von 2.5 Kg enthalten gewesen seí sondern die doppelte Menge .

Kommen wir jetzt wieder zu Herrn Kirsten :

Seine Behauptung sagt im Kern analog der Aussage des "U" aus, dass bei gleicher Verbrauchsmenge von Rapsöl aber verschiedenem Mischungsverhältnis Rapsöl/ Wasser der Wirkungsgrad hinsichtlich der Kosten pro Kilowattstunde zu Lasten der gewonnenen Heizenergie so verändern würde, dass die Kosten pro Kilowattstunde ca. halbiert würden - natürlich zu Lasten der verbleibenden Menge an Abwärme, die man für Heizzwecke nutzen kann, d.h. die Einnahmen für die Heizenergie-Verkäufe halbiert werden.

Seine Behauptungen in der Verteidigungsschrift entspricht der fingierten Aussage des "U" im fingierten Experiment.

Im Internet sind aber Teile des Gutachtens des TÜV-Rheinland veröffentlicht, die dazu im Widerspruch stehen. In diesem Gutachten ist von einer dem Experiment b) analogen Messung die Rede, wobei als im Verbrennungsprozess verbrauchte Substanz von 6,9 Liter "Öl" die Rede ist, das verbrannt worden sein soll. Der Bezeichnung "Öl" lässst sich nicht entnehmen , dass es sich dabei um ein Gemisch aus Wasser und Öl handeln könnte . Wäre letzteres der Fall und läge ein Mischungsverhältnis von 1:1 Öl zu Wasser vor, dann wäre Herr Kirsten im Recht und müsste schnellstens aus der Haft entlassen werden. Im Gutachten steht aber ausdrücklich "Öl", und ich kann nicht nachvollziehen, warum damit etwas anderes gemeint sein sollte als ca. 100 % Öl, also kein Gemisch mit Wasser . Der TÜV-Rheinland hat daraus und aus den gemessenen Werten dann korrekt einen Wirkungsgrad für die Produktion von elektrischer Energie mit ca. 28,6 % berechnet, wie es auch in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg erklärt wird.

Es stellen sich nun trotz dieser Widersprüche ( die experimentell klärbar sind) 2 Fragen, was das Juristische betrifft :

Frage 1 : Wem soll man wegen der behaupteten Ergebnisses des Experiments glauben : Herrn Kirsten oder dem TÜV Rheinland (vorbehaltlich der Frage, ob in dem Gutachten mit "Öl" naheliegenderweise tatsächlich " Öl " gemeint ist oder unlogischerweise etwas anderes) ?

Frage 2 :

Angenommen, TÜV Rheinland und Staatsanwaltschaft und die berichtenden Medien sagen die Wahrheit und Herr Kirsten sagt die Unwahrheit - wäre das dann wirklich ein Beweis für einen Betrug und / oder ein Schneeballsystem und ein Grund Herrn Kirsten zu verhaften ?


Mich interessiert die erste Frage nicht sondern nur die zweite, denn es ist mir egal, ob der behauptete Zaubermoter existiert oder existieren könnte ( letzteres will ich nicht ausschliessen). Es interessiert mich nur die zweite Frage, also - etwas anders formuliert :

Angenommen, Herr Kirsten sagt vorsätzlich oder aus Irrtum die Unwahrheit - liegt dann automatisch Betrug und / oder ein Schneeballsystem vor ?

Meine Antwort lautet - zum Schrecken aller MLM-Hasser - NEIN, dass könnte zwar der Fall sein, muss es aber nicht - und jetzt wird die ganze Sache eigentlich erst juristisch interessant, nämlich wegen der Begründung .

Begründung :

Denkbar wäre, dass Herr Kirsten von Anfang an nicht glaubte, durch Beimischungen von 50 % Wasser zum Öl und anschliessende Verbrennung den (faktischen) Wirkungsgrad verdoppeln zu können, sondern dass das nur ein Marketing-Trick ist., ein fantasievolles Märchen um Kunden anzulocken - und auch zu täuschen .

Nehmen wir letzteres einfach mal an - wäre das ein Beweis für einen Betrug, d.h. insbesondere falls sich herausstellt, dass ohne den Trick viele Käufer das Produkt nicht gekauft hätten ?

Auch hier lautet überraschenderweise die Antwort : NEIN, das ist kein Beweis - weder für ein Schneeballsystem ( = Betrug) noch für einen anderweitigen Betrug.

Begründung :

Wenn Herr Kirsten eine Marketing-Strategie erfunden hat, welche im Ergebnis dazu führt, dass der Kunde mit dem gekauften Produkt soviel Gewinn machen kann, wie versprochen, dann gibt es trotz Täuschung des Kunden betreffend die Wirkungsweise des Zaubermotors trotzdem keine ihn schädigende Vermögensverfügung, und das ist für jeden Kunden so - im Gegensatz zu Schneeballsystemen.

Eine solche Situation ist bei dieser Geschäftsidee tatsächlich denkbar, und zwar auch ohne Schneeballsystem, und zwar gemäß folgendem Szenario :

Die Produkte werden verpachtet an den Verkäufer selber , dieser nutzt dann den Pachtvertrag aber später ganz anders als vorher angekündigt ( das ist seine eigentliche Geschäftsidee, die er natürlich vorher nicht verrät, denn sonst platzt sie und das Geschäft kann nicht anlaufen), nämlich wie folgt : Der Strom ist genauso teuer wie bei jedem anderen Anbieter auch, aber der Pächter verkauft jetzt die WÄRME aus Rapsöl-Verbrennung als Heizwärme, weil überall die Container stehen und man sich daran gewöhnt hat, solche Heizwärme aus verbranntem Rapsöl zu kaufen, was nur auf Grund der jetzt neuen Infrastruktur möglich ist, da hierdurch die Rapsöl-Produktion in Schwung gekommen ist und es nun keinen Grund mehr gibt nicht mit Rapsöl zu heizen. D.h. die ganze Idee beruht weder auf Schneeball-System noch auf Betrug sondern darauf, dass zunächst mit Hilfe einer geschickten Täuschung erste Kunden im Sinne einer kritische Masse dazu bewegt werden zu investieren und zu kaufen, was vernünftig ist - nämlich in Heizungsanlagen in Containerbauweise zu investieren, die Gewinn abwerfen und mit Rapsöl betrieben werden.

Ergebnis dieser Überlegung :

Jetzt haben wir gleich zweimal einen Beweisnotstand.

Beweisnotstand A :

Um zu bweisen, dass Herr Kirsten ein Betrüger ist, muss ihm nachgewiesen werden, dass seine Idee auch dann nicht funktioniert hätte , wenn er nicht verhaftet worden wäre usw., d.h. wenn er das Geschäft ohne durch Behörden gestört zu werden wie geplant realisiert hätte.

Aber wie will man ihm nachweisen, dass sein Konzept unter solchen Bedingungen nicht funktioniert hätte ? Der Erfolg der Idee ist ja davon abhängig, dass KEINE Behörden störend eingreifen, da die Kunden die Idee erst dann erfahren sollen , wenn sie verifiziert ist ,und dass sie also nicht darüber nachdenken sollen bevor sie sich für oder gegen einen Kauf entscheiden. Diese Voraussetzung ist aber durch die Behörden und den "Zugriff" und die dadurch ausgelöste öffentliche Diskussion unmöglich gemacht worden, so dass es unmöglich ist, festzustellen, was passiert wäre, wenn die Behörden nicht eingegriffen hätten. Selbstauskünfte der bisherigen Kunden können das nicht klären, denn sie HABEN sich ja bereits entschieden für den Kauf.

Es müsste folglich Herrn Kirsten nachgewiesen werden, dass er die in den Anlagen produzierte Summe aus Heizenergie PLUS elektrischer Energie nicht hätte loswerden können, d.h. man müsste ihm beweisen, dass sich nicht genug Abnehmer dafür gefunden hätten. Aber warum sollte das so sein ? Die Vermarktung des Rapsöls zu Heiz-und Stromverbrauchszwecken wäre auf unzählige Kleinunternehmer verteilt worden, und warum sollten sich da nicht Kleinunternehmer finden, die an solchen Angeboten interessiert sind ?

Beweisnotstand B :

Herr Kirsten ist jetzt in Beweisnot, weil er nicht beweisen kann, dass seine Idee Erfolg gehabt hätte, wenn der Eingriff der Behörden nicht erfolgt wäre. Er wird daher Schadensersatzansprüche nicht beweisen können solange er nicht beweisen kann, dass eine ausreichende Menge des angebotenen Produkts gekauft worden wäre und er die Pachtverträge so hätte nutzen können, dass die Einnahmen aus der Nutzung unabhängig von der Frage des Wirkungsgrades bei der Stromerzeugung aus dem Zauberöl gewesen wären.
Solange er inhaftiert ist und alles beschlagnahme ist, wird er allerdings den Beweis nicht antreten können.

Hinweis :

Meine Freund "auf dem Mars" und ich hatten solche Ideen wie Herr Kirsten auch schon, haben sie aber verworfen , jedenfalls was die Vermarktung in Deutschland betrifft . Denn uns ist seit Jahren klar, mit welchen Überraschungen / Einmischungen man seitens der deutschen Justiz angesichts der häufig festzustellenden Inkompetenz und Irrationalität deutscher Richter und Staatsanwälte man rechnen muss, wenn man ein innovatives Produkt in Deutschland vermarkten will.

Wir werden daher in Deutschland definitiv keine Produkte vermarkten nach der von Herrn Kirsten angewendeten Vermarktungsmethode. Das haben wir nämlich nicht nötig. Die in unseren Labors entwickelten Produkte müssen nicht weiterentwickelt werden und sind jederzeit bereits vor dem Kauf durch den Kunden auf Tauglichkeit prüfbar, d.h. wir haben es nicht nötig Vermarktungsstrategien zu nutzen, welche voraussetzen, dass der Kunde per Vorauszahlung in ein Produkt investiert, über dessen Eigenschaften er vor dem Kauf aus Marketing-Strategie-Gründen getäuscht wird.

MARS
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