Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Bekannte Justizirrtümer und Opfer:

Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon raumfahrer » Mi 4. Sep 2013, 23:34

HUHU,

a)

man hat mich wiederholt gefragt, wie ich mich denn verteidigen würde, wenn ich in der Haut
Gustl Mollath´s stecken würde.

Das kann ich im Prinzip beantworten :

1. mit der bayerischen Justizministerin würde ich mich nicht anlegen, denn sie hat das Urteil und die Gutachten nicht zu vertreten.

2. ich würde die drei Gutachter auf Schadensersatz verklagen, eventuell auch den Richter Brixner.

3. ich würde die Klage vor keinem bayerischen Gericht erheben sondern , weil der Schaden auch durch die Veröffentlichungen im Internet eingetreten ist, den "fliegenden Gerichtsstand" nutzen.

b)

Ausserdem wurde ich gefragt , ob ich glaube, dass sich die Gutachter geirrt haben oder ob sie
die Gutachten vorsätzlich falsch erstellt haben , vielleicht weil sie sich Herrn Mollath in einem Machtkampf unterwerfen wollten.

Auch das kann ich beantworten .

Das letztere halte ich für gegeben, wobei unter anderem folgendes eines Rolle spielt :

Da es sich in allen Fällen um erfahrene Gutachter handelt, die wiederholt mit Geisteskranken zu tun hatten, muss man davon ausgehen, dass sie wissen, dass Geisteskranke zu einer normalen Kommunikation ( auch nicht mit Angehörigen, Freunden) nicht fähig sind.
Der Zahnarzt Edward Braun hat aber schriftlich bestätigt, dass solches bei Herrn Mollath nicht vorliegt, d.h. die Kommunikation zwischen Herrn Mollath und dem Zahnarzt ist völlig normal. Damit ist klar, dass Herr Mollath keine Psychose hat sondern lediglich mit bestimmten
Leuten nicht kommunizieren will, da er diese wegen ihres Charakters ablehnt.

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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon raumfahrer » So 15. Sep 2013, 23:32

HUHU !

hier erfährt man Aufschlussreiches :

http://www.muenchen.tv/gustl-mollath-be ... ckt-14493/


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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon MARS » Sa 26. Jul 2014, 15:51

Hallo,

@raumfahrer, @alle

ich teile die Ansicht, dass das damalige München-TV -Interview mit Herrn Mollath in der Münchner Fußgängerzone zwischen Isartorplatz und Marienplatz sehr aufschlussreich war.

Der Thread hier hat jetzt ca. 10 Monate geschlummert, und es erscheint mir an der Zeit ihn jetzt anlässlich der jüngsten Ereignisse in dem in Regensburg anhängigen Wiederaufnahmeverfahren wieder aufleben zu lassen.

Zwischenzeitlich ist so einiges "auf dem Mars geschehen" - eben auch im Zusammenhang mit unserer marsianischen Analyse dieses Falls.

Um "angemessen" wieder einzusteigen in unser Thema im Fall Mollath möchte ich mit einer Untersuchung frischer Textzitate beginnen, die das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL kürzlich anlässlich der akuellen Bekundungen des Psychiaters Prof. Norbert Nedopil veröffentlichte , und zwar auszugsweise folgende Zitate ( Quelle :http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-psychiater-nedopil-sieht-keine-gefahr-fuer-allgemeinheit-a-982872.html):


Zitat 1

das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hat geschrieben: Selbstüberschätzung und Rechthaberei

Nedopil führte aus, die Überzeugung, in die Mollath sich damals "verrannt" habe, sei mit der Realität nicht in Übereinstimmung zu bringen gewesen. Zum Beispiel habe er seine eigene politische Wirksamkeit überschätzt, indem er in seinen Schreiben angab, er habe die "größte Friedensdemonstration Europas" ins Leben gerufen. Auch sei es nicht realistisch zu glauben, ein Arzt schreibe Gutachten im Sinne einer Bank oder sei Teil von Schwarzgeldschieberkreisen, weil sein Nachbar ein Banker ist.


Zitat 2

das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hat geschrieben: Wenn sich der Betroffene einer Exploration verweigert, können Zweifel nicht ausgeräumt werden, sagte Nedopil. Aber es sei dann auch nicht die Aufgabe des Psychiaters, die Prügel dafür einzustecken.


Zitat 3

das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL hat geschrieben: Nedopil beschrieb Mollaths Verhalten weiter als egozentrisch, skurril und manieristisch anmutend. Er habe sich als "besonders rechtschaffen" gesehen und habe "Gerechtigkeit, oder was er selbst darunter verstand, kompromisslos, übernachhaltig und mit Rigidität verfolgt". Mollath neige zur Selbstüberschätzung und zur Rechthaberei. Dies habe sich auch in der Hauptverhandlung gezeigt.


Diese Textzitate werfen für die Marsbewohner eine Reihe uns sehr interessierender Fragen auf, welche wir bisher nicht beantwortet sehen durch den urteilenden Psychiater oder durch andere Zeitgenossen.

Wir möchten uns den Fragen quasi "tabulos" nähern und würden uns sehr freuen, wenn uns Herr Mollath persönlich bei der Beantwortung der Fragen demnächst ( öffentlich oder nicht-öffentlich) behilflich sein könnte, wobei es sich ( unter anderem) um folgende Fragen handelt :

1.

Beruht die vorgenommene Einschätzung und Bewertung der Geistestätigkeit des Herrn Mollath dahin, dass die Überzeugung, in die Herr Mollath sich damals "verrannt" habe, nicht mit der Realität in Übereinstimmung zu bringen sei, auf neurologischen Prozessen im Körper des Sachverständigen Nedopil , insbesondere im Gehirn des Sachverständigen, die mit den gesetzlichen Anforderungen an eine wissenschaftlich orientierte Gutachtertätigkeit unvereinbar wären ?

Spielten bei der Bewertung und der Wahl der in den Textzitaten verwendeten Begriffe Endorphin-Verschiebungen im Körper des Sachverständigen während seiner Tätigkeit als Sachverständiger eine das Ergebnis beeinflussende Rolle in der Weise, dass anzunehmen wäre, dass neuronale Vorgänge im Körper und insbesondere im Gehirn des Sachverständigen Nedopil kausal für ein mit der Realität nicht in Übereinstimmung zu bringendes Ergebnis wären ?

2.

Welche konkreten Tatsachen umfasst der Begriff "Überzeugung" im obigen Zitat 1 genau, welche Bedeutung besitzt mithin dieser Begriff, der in seiner hohlen Gestalt ohne Inhalt lediglich eine Abstraktion eines nicht im Zitat mitgeteilten Inhalts ist ?

Woher will der Sachverstöndige Nedopil die "Überzeugung" des Herrn Mollath gewusst haben, wenn Herr Mollath diese Überzeugung möglicherweise niemandem nachvollziehabr mitgeteilt hat aus möglicherweise vernünftigen Gründen ?

Hat Herr Mollath die inneren Tatsachen, welche der Sachverständige mit dem abstrakten Begriff "Überzeugung" verbal in einem Text abbildet, jemals Dritten gegenüber nachvollziehbar mitgeteilt, so dass beurteilbar wäre, ob diese "Überzeugung" mit der Realität in Übereinstimmung zu bringen wäre oder nicht ?

Hinweise speziell zu letzterer Frage :

a)

Es würde die Marsbewohner brennend interessieren, diese Frage von Herrn Mollath persönlich beantwortet zu bekommen und insbesondere Antworten auf folgende Fragen zu erhalten :

hat es Herr Mollath Dritten jemals ermöglicht, seine Überzeugung nachzuvollziehen, falls ja, wann genau wäre das gewesen, welche Tatsachen wären ggf. übermittelt worden und an wen ? Kannte der Sachverständige Nedopil solche Tatsachen oder spekuliert er nur und interpretiert lediglich auf unwissenschaftlicher Basis Texte, die Herr Mollath irgendwann einmal schriftlich oder mündlich verbreitete und / oder verbreitet haben soll ?

b)

Die Frage , auf welche Weise der Sachverständige die in Rede stehende Überzeugung gewusst haben könnte oder eben auch nicht, ist für uns Marsbewohner aus mehreren Gründen von Interesse.

Von der tatsächlichen Überzeugung des Herrn Mollath, insbesondere vom damaligen Zustand seines Gewissens , hängt es nämlich ab, wann und aus welchen Gründen er es möglicherweise aus ethischen Gründen in Übereinstimmung mit der Realität für erforderlich gehalten haben kánn, unter Verwendung sorgfältig ausgewählter Texbausteine seine Aussagen zu verbreiten, die zwar formal je nach gewählter Lesart des Rezipienten sowohl als "unwahr" als auch als "wahr" interpretierbar sind, jdeoch aus ethischer Sicht unter Berücksichtigung des Erfordernisses die Menschenwürde zu achten, korrekt sind.

Diese Frage betrifft insbesondere die weitere Frage, ob die Aussage , Herr Mollath habe die eigene politische Wirksamkeit überschätzt, indem er in seinen Schreiben angab, er habe die "größte Friedensdemonstration Europas" ins Leben gerufen , eine wahre oder eine unwahre Aussage des Sachverständigen Nedopil ist.

Aus Sicht der Marsbewohner ist in keiner Weise nachvollziehbar, auf welche Weise der Sachverständige ohne sich einen Realitätsverlust zu erlauben, hätte geklärt haben wollen ,

a) ob Herr Mollath seine eigene politische Wirksamkeit überhaupt jemals überschätzt habe

b) ob mittels der Angabe in seinem Schreiben, er habe die "größte Friedensdemonstration Europas" ins Leben gerufen eine Überschätzung der eigenen politischen Wirksamkeit erfolgt ist.

Dass der Sachverständige jemals in der Lage gewesen wäre letztere Frage klären zu können, wird seitens der Marsbewohner erheblich in Zweifel gezogen.

Die Marsbewohner halten es vielmehr für äusserts wahrscheinlich, dass sich der Sachverständige Nedopil hier selbst überschätzt hat verbunden mit einem Realitätsverlust bezüglich der Fähigkeit der Wahrnehmung seiner eigenen intellektuellen Fähigkeiten.

Wir erlauben uns diese Einschätzung der Fähigkeiten bzw. Unfähigkeiten des Sachverständigen vorerst wie folgt zu begründen :

aa)

Der bekannte Beruf des Herrn Mollath erlaubt es die Fähigkeit zu besitzen räumlich-analytisch-kausal zu denken, insbesondere auch Regelkreise nicht-monokausaler Art nachvollziehen zu können und entsprechend sinnvoll handeln zu können um einen gestörten unerwünscht durch unerwünschte äussere Einflüsse gestörten Regelvorgang in sinnvoller Weise korrigieren zu können, ihn in gewünschte Bahnen lenken zu können.

Bei der behaupteten Aktion Herrn Mollaths, schriftlich zu behaupten er habe die "größte Friedensdemonstration Europas" ins Leben gerufen, kann es sich fraglich um einen ethisch gerechtfertigten sinnvollen korrigierenden Eingriff in einen nicht-monokausalen gestörten sozialen Regelkreis, der zeitabhängig ist, gehandelt haben, wobei mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen wären :

aaa) der den verbalen Kreislauf beeinträchtigende Textbaustein "größte Friedensdemonstration Europas" kann je nach möglicher Lesart verschiedene Bedeutungen auweisen. Eine Möglichkeit einer sinnvollen Auslegung wäre es die Bedeutung des Begriffs "Friedensdemonstration" so zu verstehen, dass darunter ein zum damaligen Zeitpunkt zwar begonnener aber nicht abgeschlossener Akt einer Demonstration gemeint ist, dessen "Größe" sich erst in der Zukunft zeigen wird. Wir hätten es somit bei der durch Herrn Mollath in die Welt gesetzten Behauptung bezüglich der Behauptung der Größe der Friedensdemonstration mit einer Einschätzung zu tun, welche eine Prognose umfasst, deren Berechtigung zu prüfen und deren Zutreffen erst in der Zukunft feststellbar sein dürfte, da die durch Herrn Mollath ins Leben gerufene Demonstration bis heute nicht abgeschlossen ist und sich daher ihre endgültige "Größe" aktuell noch nicht feststellen lässt.

Um zu einer der Realität entsprechenden Bewertung der Größe der Deomonstration kommen zu können und realitätsnah beurteilen zu können, ob Herr Mollath die Prognose der Realität entsprehend getätigt hat, müsste demnach erst die Zukunft abgewartet werden, es sei denn man ist Hellseher und weiss die Zukunft bereits jetzt.

Die Marsbewohner hegen erhebliche Zweifel, ob der Sachverständige Nedopil Hellseher in einer Weise ist, dass er die Zukunft in dieser Weise vorhersehen könnte, da es ihm nicht möglich ist zu wissen,von welchen Faktoren die Entwicklung der durch Herrn Mollath ins Leben gerufenen bis heute nicht abgeschlossenen Friedensdemonstration beeinflusst ist und welche Einflüsse letztlich für die Größe der Friedensdemonstration entscheidend sind.

Seitens der Marsbewohner wird hiermit diesbezüglich bekannt gegeben :

Die Marsbewohner haben sich an der Friedensdemonstration beteiligt und beteiligen sich auch aktuell daran, hatten jedoch bisher keinerlei Kontakt zum Sachverständigen Nedopil und haben daher bis jetzt dem Sachverständigen Nedopil in keiner Weise Einblicke ermöglicht in welchem Umfang die Marsbewohner an der durch Herrn Mollath ins Leben gerufenen Friedensdemoinstration beteiligt waren und sind. Der Sachverständige Nedopil hatte daher keinerlei rationale Grundlage um bewerten zu können, ob es sich bei der durch Herrn Mollath in der Tat ins Leben gerufenen Friedensdemonstration um die größte in Europa handelt oder nicht.

Fortsetzung der Analyse folgt !


MARS
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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon Mephißto » Di 29. Jul 2014, 10:04

MARS hat geschrieben:Friedensdemonstration um die größte in Europa handelt oder nicht.

Fortsetzung der Analyse folgt !


MARS


ja, durch mich, hahahahaha. Das ist doch totaler Quatsch, wie die das auslegen, was der Mollath da von sich gegeben hat. Ist doch vollumfänglich egal, ob es die größte Friedensdemo oder die kleinste war. Hauptsache ist doch, dass sich der Mollath damit in Szene setzte und er deswegen wahrgenommen wird. Mit den Millliarden wird er auch Recht haben. Auch wenn die nicht alle im Rucksack transportiert werden und das nicht jeder Zahnarzt so macht. Wenn pro Rucksack oder Auto 100.000 Teuros verschoben werden und das macht ein Promille der Bevölkerrung so, sind wir schon bei ein paar Milliarden. Mir liegt eine Aussage eines GeschäftsmannsCasinobesitzers vor, der sagt, die Verschiebereien sind im Geschäftsleben so üblich, das ist in Deutschland ganz normal, da redet keiner drüber und es wird nicht beanstandet, und wer drüber redet und es beanstandet, hat einen an der Waffel, vor allem wenn er meint sowas ändern zu können. Wenn der Gesetzgeber das ändern wollte, hätte er es längst gemacht. Warum sollte man das ändern ? Das wäre doch kontraproduktiv und würde nur den Geschäftsfrieden stören. Mollaths Feinde sind einfach Demonstranten der geschäftlichen Friedensbewegung, und zwar der größten in Europa.Mollath wusste das, und deswegen ist seine Aussage auch realistisch !

M E P H I S T O
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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon MARS » Do 31. Jul 2014, 21:31

Hallo ,

es kamen nach meinem letzten Beitrag ( der versehentlich gelöscht wurde, aber egal) hier im Thread schon wieder hinter den Kulissen Rückfragen , und deswegen stelle ich hiermit - zwecks Vermeidung der Entstehung unnötiger Gerüchte - folgendes klar :

1. Die "Marsbewohner" haben mit dem sogenannten "Unterstützerkreis" Herrn Mollaths absolut NICHTS zu tun. Wir beobachten das, vor allem auch alles, was Frau Wolff in ihrem Blog schreibt und was auf der Strate-Seite passiert, haben aber keinerlei Kontakt zu diesem Personenkreis

2. Wir beraten auch nicht Herrn Mollath hinter dem Rücken seiner Verteidiger, glauben aber - wie Herr Dr.Strate - dass im Hintergrund seitens anderer Juristen "etwas läuft", die versuchen Herrn Mollath für ihre Zwecke zu benutzen, und dass das wohl weniger im Interesse Herrn Mollaths sein kann.

3. Nochmal zu meinem letzten (versehentlich gelöschten) Beitrag hier im
Thread :

Diese Sache ist eigentlich ganz simpel, und ich versuche hier noch einmal den "Kern" herauszustellen :

Wir "vom Mars" sind der Auffassung , dass Herr Mollath bei objektiver Betrachtung seines tatsächlichen Handelns sinnvoller Weise folgendes anstrebt ( wobei uns nicht ganz klar ist, ob er das bewusst oder unbewusst so macht, man müsste ihn hierzu befragen) [- der Begriff "anstreben" hier gebraucht im Sinne eines Strebens nach einem Ziel mit ungewissem Ausgang und ungewissen , objektiv nicht klärbaren Erfolgsaussichten, deren "Realität" oder "Irrealität" nur durch das Experiment geklärt werden kann , weil der Ausgang von der subjektiven Willensbildung von Personen abhängt, deren innere psychische Vorgänge nicht bekannt sind, die also experimentell erst geklärt werden müssen durch das Experiment des Herrn Mollath - ] :

der "Kern" des Ansinnens

"Kern" des Ansinnens ist, dass Herr Mollath "anstrebt" ( anstreben im o.g. Sinne) SELBST als Zeuge im eigenen Strafverfahren vernommen zu werden zu der Frage, ob seine Ex-Frau die angeblichen Körperverletzungen usw. nur erfunden hat um ihn loszuwerden, damit die Schwarzgeldverschiebungen nicht aufgeklärt werden können und die Straftaten verjähren bevor er als Belastungszeuge auftreten könnte und damit alles ins Rollen bringen könnte.

Um eine solche Aussage Herrn Mollaths würdigen zu können, wäre es erforderlich wie üblich vorher zu klären, ob der Zeuge - hier also der Zeuge Mollath - glaubwürdig ist, d.h. Herr Mollath müsste so behandelt werden wie jeder x-beliebige andere Zeuge in einem x-beliebigen Straf- oder Zivilverfahren auch. Letztere Behandlung erfolgt im Rechtsstaat nach Regeln, die immer gleich sind und insbesondere durch Art. 3 GG gesteuert sind : Es wird untersucht , ob irgendwelche Tatsachen vorliegen, die für eine Unglaubwürdigkeit des Zeugen sprechen, und wenn bei der Untersuchung keine begründeten Verdachtsmomente auftauchen, wird eben festgestellt, es liegt nichts vor was für eine Unglaubwürdigkeit sprechen würde, also ist der Zeuge eben glaubwürdig und seine Angaben werden als wahr gewürdigt. PUNKT. Niemals wird im Rechtsstaat unter regulären Bedingungen ein Zeuge anders behandelt als so.

Warum sollte es also im Fall des Zeugen Mollath anders - und damit abweichend vom Rechtsstaat - gehandhabt werden ???

Also nocheinmal zum Mitschreiben : Liegen keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte für Unglaubwürdigkeit vor, dann wird dem Zeugen üblicherweise geglaubt und seine Aussage gilt als Beweis. Nur wenn Zweifel geäussert werden, wird dem Zeugen ein Eid auf seine Aussage abverlangt. Spätestens jedoch , wenn er letzteres erledigt hat, MUSS das Gericht ihm glauben und seine Aussage gilt als wahr und liefert BEWEIS. Denn das Gericht kann nicht einfach, nur weil jemand nicht will, dass die Aussage nicht als Beweis gilt , ohne schlüssigen Grund einem Bürger rechtswidriges Verhalten unterstellen ohne dabei den Gleichheitsgrundsatz ( Willkürverbot, Art. 3 GG) zu verletzen. Nach den Grundsätzen über Treu und Glauben MUSS das Gericht jedem Bürger Rechtschaffenheit unterstellen, solange nicht nachvollziehbare Tatsachen das Gegenteil beweisen.

So , und nun will Herr Mollath eben wissen, warum er in diesem Punkt anders behandelt werden soll, wenn die bisherige Beweisaufnahme ergeben hat, dass eben KEINE Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des potentiellen Zeugen Mollath vorliegen, da die Vorwürfe nur Spekulation sind und nicht belegt werden konnten.

Er will beweisen können dürfen, dass er ein glaubwürdiger Zeuge ist und durch seine eigene Vernehmung beweisen kann, dass die Beschuldigungen nur erfunden wurden. Also will er seine Glaubwürdigkeit beweisen, indem er beweist, dass die behaupteten Verschwörungen vorliegen und er also kein Spinner ist.

Letzteres wird ihm bisher allerdings verweigert - merkwürdigerweise.

Warum diese Verweigerung ?

Es fällt in diesem Zusammenhang einfach auf, dass "wie systematisch" Beweismittel , welche Herr Mollath begehrt um den positiven Nachweis zu
führen, dass die Vorwürfe nur erfunden wurden, ohne sachlich rechtfertigende Gründe vernichtet wurden - und das bei der Brisanz dieses Falles. Warum gibt es keine aufklärenden Fotos von den "Körperverletzungen", warum wurden die Autoreifen nicht sichergestellt, warum wurde das Video VERNICHTET, usw. ? - All dies, obwohl alle wussten, dass Herr Mollath versucht seinen Fall richtigzustellen ? - Das soll "Zufall" sein - wie bitte ???

Fatal ist besonders die Vernichtung des Videos, weil durch vollständige Auswertung des Videos mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte geklärt werden können, ob auf dem Video Herr Mollath oder eine andere Person zu sehen ist.

Die meisten Beobachter des Mollaths-Verfahren werden nicht wissen, wieviele Informationen in Wirklichkeit selbst in unscharfen Videos stecken, die man benutzen kann um sicher zu klären , ob auf dem betreffenden Video eine bestimmte verdächtigte Person tatsächlich zu sehen ist oder ob die Person zu Unrecht verdächtigt wurde .

Und dann sollen wir "Marsbwewohner" allen Ernstes glauben, dass nur wir "auf dem Mars" das wissen, und in den deutschen "Fachbehörden" diese Kenntnisse nicht vorhanden wären ?

Man muss schlicht einem extremen Relalitätsverlust erlegen sein um zu glauben, dass in den entsprechenden Kreisen der Ermittlungsbehörden diese Kenntnisse nicht vorhanden wären und man dort nicht wüsste, welchen "Zweck" eine Vernichtung solcher klärender Beweismittel nur haben kann ...

Aus den Vernehmungen, die in mitgeschriebener Weise auf der Strate-Seite veröffentlicht sind, ergibt sich eindeutig, dass das vorliegende Material KEINE die Verdächtigung rechtfertigende Anhaltspunkte liefert, also exakt dieselbe Situation vorliegt wie in anderen Fällen, wenn ein Belastungszeuge "unschädlich" gemacht werden soll, indem der Täter einfach etwas zu Lasten des Zeugen erfindet , was die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen "erschüttern" soll. NIEMALS wird unter regulären Bedingungen ein Gericht solches einem Beschuldigten abnehmen, wenn der Beschuldigte das nicht beweisen kann, was er zu Lasten des Belastungszeugen ins Blaue hinein behauptet.

So , und nun sind wir bei der Kernfrage angekommen :

WARUM soll das im Fall der EX-Frau des potentiellen Belastungszeugen Mollath anders gehandhabt werden als im Normalfall ?

Denn die Ex entspricht ja einer ganz "stinknormalen" Beschuldigten und der Belastungszeuge Mollath entspricht einem ganz "stinknormalen" Belastungszeugen.

Der einzige Unterschied zwischen der "Normalsituation" ist, dass die mutmaßliche Täterin anscheinend "zuvorkommender Weise" als ERSTE eine Anzeige erstattete und damit sich selbst als Opfer und den potentiellen Belastungszeugen als Täter darstellt.

Damit würde sich das Kernproblem der Angelegenheit auf eine nach Auffassung der "Marsbewohner" äusserst dubiose Rechtsfrage konzentrieren :

Kann sich ein Täter dadurch "entlasten", dass er einfach "rechtzeitig" seinen Belastungszeugen, den er ja als Gefahr erkannt hat, ausschaltet durch eine "rechtzeitige" Falschbeschuldigung, deren Wahrheit er naturgemäß nicht beweisen kann ?

Wäre dem so, dann könnte sich JEDER x- beliebige Täter in analoger Situation
aus der eigenen Strafverfolgung herauswinden, indem er einfach kaltschnäuzigerweise schneller ist als der ihn belastende Zeuge , und den Belastungszeugen kurzerhand "als Erster" zum Täter erklärt bzw. ihn für verrückt erklären lässt.
Die Frage, wer Täter und wer Opfer ist, würde sich danach ausschliesslich danach entscheiden, wer als ERSTER den anderen beschuldigt im Wege einer Strafanzeige .

Nach Ansicht der "Marsbewohner" wäre eine solche juristische Kausalität in keiner Weise mit einem Rechtsstaat vereinbar, da es von keinerlei sachlich rechtfertigendem Grund abhinge, wer nun verurteilt wird, sondern ausschliesslich davon, wer als ERSTER den anderen mittels formaler juristischer Schritte angreift. Es kann nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sein, dass die Verurteilung sich unabhängig davon, wer wirklich der Täter ist , danach entscheidet, wer von beiden schneller ist und wer kaltschnäuziger ist. Dieses Kriterium fördert Kriminalität, und wenn es sich herumspricht , dass die Justiz so "funktioniert", wird jeder Täter sich ins Fäustschen lachen, wie DOOF die Justiz doch ist und wie einfach es doch ist der Strafverfolgung zu entkommen im Rechtsstaat.

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Wahn und Wahrheit - Aktennotiz ...

Beitragvon MARS » Mo 4. Aug 2014, 18:52

hallo @Alle

heute ist in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung ein aus Sicht der "Marsbewohner" sehr interessanter Artikel erschienen anlässlich des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Mollath . Es geht darin - wieder einmal - um die Beziehung "Wahrheit und Wahn" . Der vollständige Artikel ist hier zu finden :

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall- ... .2074629-2

In dem Artikel wird Karl Jaspers wieder "auferweckt", Zitat :

Der Philosoph und Psychiater Karl Jaspers nennt als Kriterien des Wahns: die unvergleichliche subjektive Gewissheit einer Überzeugung, die Unbeeinflussbarkeit dieser Überzeugung durch Erfahrung und durch logische Schlussfolgerungen sowie die Unmöglichkeit des Inhalts.


des weiteren wird in dem Artiekl die Forderung aufgestellt, Zitat :

Daher sollte auch der psychiatrische Gutachter jederzeit unvoreingenommen prüfen und prüfen können, ob das, was der Betroffene berichtet, nicht doch einen Realitätsbezug hat, also schlicht wahr sein könnte. Was der Psychiater von seinen Probanden oder Patienten erwartet, dazu sollte er auch bei seiner eigenen Arbeit bereit sein: die eigene Überzeugung infrage zu stellen - und sei es nur für einen Moment.


Diesbezüglich erlaube ich mir im Namen aller "Marsbewohner" folgendes anzumerken :

1.

Aufgrund eigener jahrelanger Beobachtungen und Recherchen sind wir "Marsbewohner" zu dem Ergebnis gekommen, dass sich Psychiater häufig nicht wissenschaftlich verhalten sondern ein Verhalten an den Tag legen, das man im ursprünglichen Sinne des Wortes als "schizophren" (gespaltenes Denken) bezeichnen kann, da nicht selten den Patienten durch Psychotherapie / Psychoanalyse ein Verhalten beigebracht werden soll, das angeblich gesund sei, welches die Therapeuten aber selbst nicht praktizieren. Die oben zitierte Forderung ist daher Wunschdenken .

Unsere Beobachtungen werden gedeckt und schlüssig erklärt durch eine bereits vor Jahrzehnten entwickelte biologische Therorie, die sog. "evolutionäre Erkenntnistheorie" . Nach dieser Theorie denken die meisten Menschen, einschliesslich vieler Wissenschaftler , nur bedingt rational, d.h. sie sind Spekulanten und damit in ihren Gedanken sich selbst und anderen gegenüber nur bedingt ehrlich. Was als "wahr" gilt, wird häufig nicht durch Erkenntnis festgelegt sondern verschwommenes Wahrscheinlichkeitsdenken, welches anbweicht von der mathematischen Rationalität, d.h. nur bei den allerwenigsten Menschen ist das Gehirn so programmiert, dass es zuverlässig Wahrscheinlichkeiten richtig berechnet. In der überwiegenden Anzahl der Fälle existieren im Gehirn Algorithmen, die mathematisch falsch sind, aber dennoch statistisch gesehen aus "biologisch-teleologischer Sicht" zu Gunsten des Überlebens der Mehrheit ein "richtiges" Ergebnis bringen. "Richtig" deswegen, weil aus evolutionärer Sicht das Individuum Mensch eigentlich nichts oder jedenfalls wenig zählt sondern das Überleben der "Masse" scheinbar ein vorrangiges "Ziel" der Evolution ist. Der Wert "des" Menschen wird durch die biologischen Algorithmen als Wert eines Objekts so berechnet, dass das subjektive Erleben in der Rechnung nachrangig berücksichtigt wird , es sei denn das einzelne Individuum verhält sich diesbezüglich weit intelligenter als der Durchschnitt und sorgt durch Anwendung anderer Algorithmen selbst dafür, dass es respektiert wird. Es ist so wie im Fernsehen : Der Erfolg aus "ökonomischer Sicht" , die Einschaltquote, ist hier Gott, nicht die Menschenwürde, da es der Evolution zu "teuer" kommt die Menschenwürde höher zu bewerten.

Ändern kann man dies nur, indem man sich der Banalität dieser Evolutionsmechanismen aktiv und unter Kraftaufwand widersetzt - dazu haben aber die meisten keine Lust ...

2.

Der Fall Mollath und das Wiederaufnaheverfahren sind für uns "Marsbewohner" deswegen so interessant, weil unser Forum anlässlich der Schäden eröffnet wurde, die ein wahnsinniger Mann, dessen Wahn genau der obigen Definition des Karl Jaspers entspricht, verurschte.

Der Mann ist noch immer auf freiem Fuss, die für ihn zuständigen Behörden lassen ihn weiter gewähren und klären seine Straftaten nicht auf.

Dieser Mann müsste längst in einer Zelle sitzen wie der, aus welcher Herr Mollath entlassen wurde, aber das geschieht nicht.

Und wir "vom Mars" haben während der letzten Jahre sehr arbeitsintensiv recherchiert woran das liegt. Wir werden Herrn Mollath dieses Material zur Verfügung stellen. Unsere Beweissituation ist eine andere als die Situation Herrn Mollaths, denn wir sind nicht darauf angewiesen, dass irgendein Gericht Aussagen von Zeugen würdigt um die Wahreit der betreffenden Aussagen festzustellen, sondern es ist mit Akten und Dokumenten nachweisbar, wer gelogen hat und wann, und wer den Realitätsverlust hatte - das sind in unserem Falle nicht die durch Herrn "Autobahn" beschuldigten angeblichen "Kriminellen und Verrückten", sondern Herr "Autobahn" und seine Freunde sind selber die Kriminellen und Verrückten.

Der Fall " Autobahn" beweist, dass es tatsächlich Verschwörungen gibt, und dass deswegen die Verschwörungstheorien berechtigt sind und der Realität entsprechen. Es gibt in Deutschland Richter , Staatsanwälte und andere Amtspersonen, die einvernehmlich Rechtsverletzungen begehen bzw. begangen haben zu Gunsten der Interessen eines Wahnsinnigen, der in Niedersachsen wohnt und dessen Name und Adresse bekannt sind.

"Wahnsinniger" ist hier im Sinne der Definition von Karl Jaspers gemeint.

Wir vom Mars fordern daher, dass der Wahnsinnige "Autobahn" schnellstmöglich psychiatrisch untersucht wird und die durch ihn ausgelösten Verbrechenstatbestände endlich aufgeklärt werden.

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Re: Wahn und Wahrheit - Aktennotiz ...

Beitragvon MARS » Do 14. Aug 2014, 07:46

das Urteil ...


BILD-Zeitung hat geschrieben:(...) Freispruch, weil er im ersten Verfahren wegen Schuldunfähigkeit
freigesprochen worden war und ein Angeklagter im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf.


wie fast immer, war die BILD-Zeitung wieder einmal die schnellste ( bis zum Mars dauert es ein paar Sekunden länger, hin und zurück)

wir werden dann noch sehen, was dieses Orakel zu bedeuten hat. Heute ist jedenfalls Start auf dem Mars und ich empfehle allen Lesern einen Abstecher in den virtuellen Raum. Dort wurde gestern ein SPIEGEL -Interview mit mondfahrer zum Fall Mollath veröffentlicht.

Wieder einmal wurde die Prognose-Treffsicherheit des Wahrscheinlichkeitstheoretikers "mondfahrer", unseres Experten für die Berechnung des gnadenlosen "Zufalls", bestätigt.

Hier das SPIEGEL-Interview mit mondfahrer zum Fall Mollath :

viewtopic.php?f=20&t=2564

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Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon DER SPIEGEL. » Mo 18. Aug 2014, 20:20

SPIEGEL-Interview zur Frage der Erfolgsaussichten einer durch G.Mollath eingelegten Revision gegen das freisprechende Urteil vom 14.04.2014

DER SPIEGEL :

Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass Mollath-Verteidiger Dr. Strate auf http://www.strate.net zur Frage einer möglichen Revision im Wiederaufnahmeverfahren für Herrn Mollath folgendes erklärt , Zitat :

Verteidiger Dr.Strate hat geschrieben: Freispruch ist Freispruch, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, und durch die Begründung eines Freispruchs wird ein Angeklagter regelmäßig nicht „beschwert“.


Ist das falsch ?

mondfahrer :

keineswegs ist das falsch, es ist richtig. Ich teile diese Auffassung des Verteidigers.

DER SPIEGEL :

Heute morgen haben Sie aber noch erklärt, Sie würden Revision einlegen, wären Sie Mollath.
Wie verträgt sich das miteinander ? Sind Sie ein Spinner, der stündlich seine Ansichten wechselt ?

mondfahrer :

Es geht hier doch gar nicht um den Regelfall sondern um die Abweichung von der regelmäßigen Situation. Selbstverständlich ist Herr Mollath beschwert. Mit der Urteilsbegründung hat sich ja das Gericht eine Einschränkung der Rechte des Herrn Mollath aus Art. 2 GG erlaubt. Und nun stellt sich die Frage : Ist ihm das zuzumuten ? Gibt es für diese Zumutung einen sachlich rechtfertigenden Grund, welcher diesen Eingriff legitimiert, oder liegt hier eine willkürliche Differenzierung, d.h. zusätzlich eine Verletzung des Gleichheitsgebotes aus Art. 3 GG vor ?

DER SPIEGEL :

wie würden Sie denn vorgehen , wenn Sie Mollath wären, um den Freispruch dritter Klasse wegzubekommen ?

mondfahrer :

ich würde trotz der fraglichen Erfolgsaussichtern einer Revision die Revision einlegen und parallel dazu vorsorglich Verfassungsbeschwerde erheben, damit letztere nicht verfristet.Im Verfassungsbeschwerdeverfahren würde ich beantragen die Bearbeitung solange zurückzustellen bis über die Revision entschieden ist.Hat die Revision Erfolg, wird die Verfassungsbeschwerde eben zurückgenommen, was ja jederzeit möglich ist.

DER SPIEGEL :

Warum würden Sie denn schon jetzt Verfassungsbeschwerde erheben ?

mondfahrer :

weil es sein kann, dass die Revision verworfen wird. Damit ist für den Fall zu rechnen, dass der BGH sagt : Durch die Ausführungen in der Begründung der Entscheidung ist Herr Mollath zwar grundrechtlich beschwert, die Entscheidung "beruht" aber nicht darauf, mit der Folge, dass die Revision unzulässig wäre.Es ist aus meiner Sicht derzeit unklar, ob man die Entscheidung als auf der grundrechtlichen Beschwer "beruhend" ansehen kann oder nicht. Sollte letzteres durch den BGH verneint werden, dann wäre bereits jetzt der Rechtsweg erschöpft und man läuft dann Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde als verspätet ansieht und sie daher als unzuzlässig verwirft , wenn sie erst nach der Entscheidung über die Revision erhoben wird.

DER SPIEGEL :

Wenn der BGH sagt, die Entscheidung beruht nicht auf einer Grundrechtsverletzung, wie wollen Sie denn dann eine Verfassungsbeschwerde begründen gegen eine Gerichtsentscheidung, die imTenor nicht auf einem Verfasssungsverstoß beruht ? Wie wollen Sie dann argumentieren ?

mondfahrer :

ich würde mich auf die bereits existierenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Problem berufen. Dabei würde ich , wäre ich Mollath, argumentieren, dass ich in meinem Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt bin, dass mir das Gericht ohne sachlich rechtfertigenden Grund meine vollständige Rehabilitierung verwehrt. Dies würde, wäre ich Herr Mollath, eine Art Ehrverletzung meiner Person durch das Gericht darstellen und eine Abwertung meiner Persönlichkeit in der Öffentlichkeit ,und mir einen Vertrauensverlust in den Augen der Öffentlichkeit bescheren, den ich nicht hinzunehmen bereit wäre, da hierdurch der Erfolg meiner anderweitigen Aktivitäten gefährdet werden kann.Meine Entfaltungsfreiheit würde dadurch - wäre ich Mollath - ohne sachlich rechtfertigenden Grund eingeschränkt.

DER SPIEGEL :

Auf welche Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts würden Sie sich denn diesebezüglich berufen ?

mondfahrer :

beispielsweise auf diese, ich zitiere :

Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 <160>). Nachteilige oder als nachteilig empfundene Ausführungen in den Gründen einer Entscheidung begründen grundsätzlich keine Beschwer. Dieser im Verfahrensrecht allgemein anerkannte Rechtsgrundsatz gilt auch für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde, weil diese in erster Linie dem Rechtsschutz des Einzelnen gegenüber der Staatsgewalt dient (BVerfGK 10, 263 <265>; BVerfGE, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2010 - 1 BvR 1373/08 -, FamRZ 2010, S. 797 <798>). Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn - wofür vorliegend keinerlei Anhaltspunkte bestehen - in Entscheidungsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Interesses festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 <9>; 28, 151 <160>).


Mit diesen Ausführungen hat das Bundesverfassungsgericht - obwohl die Verfassungsbeschwerde in diesem Fall keinen Erfolg hatte - darauf hingewiesen, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, wenn in den Entscheidungsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Interesses festzustellen ist.

Im Fall des Herrn Mollath bestehen die unzumutbar belastenden Ausführungen z.B. darin, dass ohne Beweis behauptet wird, er habe seine ehemalige Frau misshandelt .

DER SPIEGEL :

Ohne Beweis ? Das müssen Sie uns aber erklären.

mondfahrer :

Aber nicht hier und nicht jetzt !

DER SPIEGEL :

mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DER SPIEGEL.
 
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Aktennotiz

Beitragvon MARS » Di 19. Aug 2014, 10:49

Hallo ,

In Sachen Mollath hat "mondfahrer" eine Entdeckung gemacht und deswegen empfohlen ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Markus Reichel sowie die Zeugin Simbek zu beantragen wegen des Verdachts abgesprochender Falschaussagen im Wiederaufnahmeverfahren und Herstellung eines gefälschten Attests bzw. falscher Beurkundung.

mondfahrer stellte folgendes fest :

a)

Sprechstunden der Praxis Dr. Reichel :

Mo, Di, Do 8.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Mi, Fr 8.00 - 13.00 Uhr

( Mittagspause dienstags zwischen 13 Uhr und 15 Uhr)

b)

Im Attest ist angegeben, dass die Untersuchung bereits am Vormittag um 11:30 durchgeführt worden sei, also bereits eineinhalb Stunden vor der Mittagspause

c)

das widerspricht der Aussage der Zeugin Simbek, die bekundete , sich vor der Untersuchung mit der angeblich misshandelten Patientin in der Mittagspause getroffen und ihr zu der Untersuchung geraten zu haben, die demnach bereits mindestens ca. 2 Stunden VOR (!) dem hebaupteten Treffen erfolgt sein müsste, was entsprechend der Aussage der Zeugin Simbek nicht möglich ist.

mondfahrer geht damit davon aus, dass auf Grund strafbaren Verhaltens mindestens einer der Zeugen in dem mit Urteil v. 14.08.2014 abgeschlossenen Verfahren ein Wiederaufnahmegrund vorliegt, dessen Nachweis die Auslösung eines Strafverfahrens mittels Strafanzeige erfordern würde um einen Wiederaufnahmeantrag stellen zu können und das Urteil vom 14.08.2014 auf diese Weise wieder weg zu bekommen.

Näheres dazu kann dem Beitrag unseres Mitglieds GEDANKENPOLIZEI in dem betreffenden heutigen Beitrag im Forum "im virtuellen Raum" in dem Mollath-Thread entnommen werden .


MARS
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Re: Aktennotiz

Beitragvon MARS » Di 19. Aug 2014, 14:09

Hallo,

MARS hat geschrieben:Hallo ,

In Sachen Mollath hat "mondfahrer" eine Entdeckung gemacht und deswegen empfohlen ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Markus Reichel sowie die Zeugin Simbek zu beantragen wegen des Verdachts abgesprochender Falschaussagen im Wiederaufnahmeverfahren und Herstellung eines gefälschten Attests bzw. falscher Beurkundung.


Näheres dazu kann dem Beitrag unseres Mitglieds GEDANKENPOLIZEI in dem betreffenden heutigen Beitrag im Forum "im virtuellen Raum" in dem Mollath-Thread entnommen werden .


MARS


wichtiger Hinweis :

es ist beabsichtigt, dass @Mephisto und andere Mitglieder sich im Forum "im virtuellen Raum" ausführlich mit der auf der Seite http://www.strate.net veröffentlichten mündlichen Urteilsbgeründung des LG Regensburg vom 14.08.2014 auseinandersetzen, und zwar abschnittsweise.

Folgendes kann in der Urteilsbegründung als "roter Faden" festgestellt werden - wie die Autoren explizit zeigen werden :

Es finden fortlaufend und durchgängig ohne schlüssige Rechtfertigung "Verletzungen der Parität" in aussagenlogischer Hinsicht statt, die ausschliesslich , also in sämtlichen Fällen zu Lasten des Angeklagten erfolgen, niemals zu Lasten der Beschuldigerin. Dies ist in sämtlichen Fällen der Fall, in welchen sich für ein Verhalten sowohl eine entlastende Erklärung zu Gunsten des Angeklagten als auch eine belastende Erklärung zu Lasten des Angeklagten finden lässt***.Ohne aufzuklären, welche der jeweils möglichen alternativen Erklärungen die wahrheitsgemäße Erklärung ist, hat sich das Gericht merkwürdigerweise in sämtlichen Fällen für diejenige Erklärung entschieden , die den Angeklagten belastet. Dies obwohl sich in sämtlichen dieser Fälle kein Kriterium finden lässt, warum es wahrscheinlicher sein sollte, dass die belastende Erklärung die wahrheitsgemäße wäre.***

Diese Vorgehensweise nährt aus meiner Sicht den dringenden Verdacht, dass das Gericht in Wirklichkeit voreingenommen gegen den Angeklagten war und diese Voreingenommenheit während des Verfahrens sehr geschickt überspielt hat.

Wer sich für die aussagenlogische Analyse aus Sicht der angewandten formalen Aussagenlogik ( im Sinne einer Anwendung der mathematischen Aussagenlogik) interessiert, hat die Möglichkeit sich in Bälde selbst von der Richtigkeit obiger Feststellung zu überzeugen, wenn die Autoren @Mphisto, @Gedankenpolizei, @GLÜCKSDRACHE sich an die Arbeit machen. Das Ergebnis wird ein frappierendes sein, und dies wird von allen "Marsbewohnern" als ausserordentlich ungerecht empfunden. Niemand von uns kann für diese Vorgehensweise des LG Regensburg Verständnis aufbringen.Und deswegen werden wir systematisch in unserem Forum gegen Ungerechtigkeit dagegen vorgehen. Es ist beabsichtigt insbesondere im virtuellen Raum Anklage zu erheben und einen Mars-Prozess zu eröffnen , eine etwas andere Art eines Wiederaufnahmeverfahrens also.Wir hatten das Urteil so, wie es nun dasteht , bereits letztes Jahr kommen sehen und im Hinblick auf diesen Fall und andere vergleichbare Fälle entsprechende Vorbereitungen im virtuellen Raum getroffen.

MARS

p.s. ***dies bezieht sich natürlich nur auf Aussagen betreffend die Beschuldigung, Herr Mollath habe seine Frau am 12.08.2001 misshandelt ( getreten, gewürgt, gebissen ...)
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