Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Bekannte Justizirrtümer und Opfer:

Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon raumfahrer » Mi 21. Aug 2013, 14:17

Huhu,

obwohl der "Fall Mollath" ja aktuell wie kein anderer Justizfall das Internet durchsetzt, wird ihm auch in diesem Forum ein Thread gewidmet.

Uns "auf dem Mond" interessiert dieser Fall zum Teil ebenso wie der "Fall Kachelmann" aus anderen Gründen als sich die "normale Öffentlichkeit " dafür interessiert, d.h. ich möchte diesen Fall vor allem aus "mondischer Sicht" betrachten.

Zur Vorbereitung empfehle ich Lesern, die sich für diesen Fall interessieren, sich auf

https://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

zu informieren und vor allem den Klageerzwingungsantrag des Verteidigers Herrn Mollaths zu lesen :

https://www.strate.net/de/dokumentation ... -08-15.pdf

Im Übrigen dürfen sich die Leser auf ein Interview zu Thema Mollath freuen, welches DER SPIEGEL kürzlich mit mir führte. Das Interview wird in Kürze hier im Thread veröffentlicht werden.

Also bis dann

marsfahrer
raumfahrer
 
Beiträge: 38
Registriert: Do 4. Jul 2013, 20:26

SPIEGEL-Interview mondfahrer-Mollath-Merk

Beitragvon DER SPIEGEL. » Do 22. Aug 2013, 22:42

SPIEGEL -Interview mit Robert Mondfahrer über den Fall Mollath und über die Rolle der bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk

- Teil 1 -

DER SPIEGEL :

Grüß Gott ,so wollten Sie ja passend zum Thema begrüßt werden. Programmgemäß, wie Sie sagen. Auch sagten Sie, dass Sie nicht in Bayern wohnen und auch nicht mehr in Deutschland. Aber dürfen wir heute fragen, wie Sie heissen ? Wir wissen nicht , wie wir Sie anreden sollen, wenn wir Ihren Namen nicht kennen. Man sagt, Sie sind konspirativ. Sind Sie das ?

mondfahrer :

Fragen dürfen Sie schon, aber Sie werden nicht die Antwort bekommen, die Sie wünschen. Ich bin mondfahrer. Nennen Sie mich mondfahrer, und zwar kleingeschrieben bitte, jedenfalls in der schriftlichen Version des Interviews.


DER SPIEGEL :

mondfahrer, kleingeschrieben,dürfen wir denn wenigstens höflich fragen ob Sie ein Mann oder eine Frau sind ? Ihre Stimme klingt so unspezifisch, sie erscheint uns ein wenig ambivalent.

mondfahrer :

(lacht) Sie fragen ja schon so pfiffig wie die BILD-Zeitung, aber Gratulation, Sie sind seit neun Jahren die Ersten, die auf diese Frage überhaupt gekommen sind, aber auch da können Sie lange warten (kichert). Rasterfahndung zwecklos. Sie sollten allerdings wissen , dass Robert auch auf dem Mond kein Frauenname ist. Ich bin keine Feministin.


DER SPIEGEL :

Das werden wir noch sehen. George ist auch kein Frauenname, und dennoch gab es mal eine George , die sogar Zigarren rauchte, wie selbst Ihnen bekannt sein dürfte.

Vor Ihnen haben wir niemanden in einer solchen Astronauten-Maskerade jemals zu einem Interview eingeladen. Wir wüssten auch gerne, ob in Ihrem Raumanzug ein Roboter sitzt oder ein Mensch und wer ihn steuert. Hoffentlich wird keiner von uns einem LASER-Beschuss ausgesetzt während wir Sie interviewen.

mondfahrer :

Den Roboter steuert jedenfalls nicht die bayerische Justizministerin, wenn sie das etwa meinen. Auf dem Mond wird auch nicht geraucht, auch keine Zigarren, im Raumanzug erst recht nicht. Es spielt für unsere Zwecke keine Rolle, ob Ihnen ein Roboter oder ein Mensch antwortet. Aber ich kann Sie beruhigen : Ich nehme wahr, dass auch Sie maskiert sind. Das kann ich sehen. Es hat Sie nicht zu interessieren, ob
ich Sie auf einem Monitor habe oder ob wir uns im Abstand von zwei Metern hier leibhaftig gegenübersitzen. Maske ist Maske.
Und Mollath ist Mollath. In dem ganzen Hokuspokus-Psychiatrie-Theater sind alle maskiert, vor allem die Professoren, die Mollath in diesen unheilvollen bayerischen Bunker haben einsperren lassen.


DER SPIEGEL :

Warum sollten wir unsere Masken absetzen oder gar unsere Namen nennen, wenn wir nicht wissen, was Sie später damit im Internet anstellen ?

mondfahrer :

O.k. , das war jetzt wohl Ihre Überleitung zum heutigen Thema. Nein , Sie haben kein Wahnsystem vor sich sitzen - es sei denn ein sachverständiger Psychiater stellt es eines Tages entscheidungserheblich fest. Bis dahin bin ich allerdings zusammen mit meinen Robotern längst ausser Reichweite. Dabei ist es unbeachtlich ob aktuell ein Roboter oder ein Mensch vor Ihnen sitzt und wie die Psychiaterzunft den Begriff des Wahns in meinem oder in Ihrem Fall definiert.


DER SPIEGEL :

Sie sagen es. Wir möchten nun zur Sache kommen :

Wir finden es ein wenig befremdend, dass ausgerechnet Sie sich jetzt für die bayerische Justizministerin stark machen. Mal ganz direkt gefragt : Wollen Sie uns verarschen ? Soll das Ihr Ernst sein ?

mondfahrer :

Mitnichten. Frau Dr. Merk hat hervorragende juristische Arbeit geleistet im Fall Mollath. Ihre Arbeit ist makellos. Ohne sie säße
Herr Mollath mit hoher Wahrscheinlichkeit noch heute in diesem
verpanzerten Loch - auch wenn er selber das anders sehen sollte, denn er ist eben kein Jurist.


DER SPIEGEL :

Wir sind erstaunt und ganz Ohr. Frau Dr. Merk hat aber vor wenigen Monaten erklärt, Herr Mollath sei gefährlich. Ist er das ?
Wie passt das denn zu Ihrer Behauptung ?

mondfahrer :

Wenn Sie das gesagt hat, dann wird es so gewesen sein. Dann war er eben gefährlich.


DER SPIEGEL :

Interessant, ist das Ihrer Meinung nach denn wahr ? Wenn es wahr ist und Frau Dr. Merk also nicht gelogen hat : Wie gefährlich war er denn, und für wen ?

mondfahrer :

Moment mal : Dieses "also" ist hier in dem Satz aber fehl am Platz.


DER SPIEGEL :

Wie bitte ? Warum sollte das fehl am Platz sein ? Wenn es nicht wahr ist, dann hätte Frau Dr.Merk nach Ihrem Verständnis nicht gelogen ? Können wir kein Deutsch oder wie ?

mondfahrer :

Selbstverständlich hat sie nicht gelogen. Auch wenn die Aussage unwahr wäre, möglicherweise.


DER SPIEGEL :

Letzteres erklären Sie uns jetzt bitte aber mal. Da kommen wir nämlich nicht mehr mit.

mondfahrer :

Das können Sie nachvollziehen, wenn Sie Jura und Mathematik studieren und sich mit Aussagenlogik beschäftigen.
Die Aussage, dass Mollath gefährlich war, ist wahr oder unwahr, je nachdem, welche Bedeutung man dem Begriff der Gefährlichkeit unterstellt und für wen er gefährlich gewesen ist.

Frau Dr. Merk hat korrekterweise das wiedergegeben, was die Professoren festgestellt haben. Fragen Sie also die Professoren, die Herrn Mollath begutachtet haben, was diese als gefährlich bezeichnet haben und für wen er gefährlich war.


DER SPIEGEL :

So ist das also. Jetzt haben Sie mit Frau Dr. Merk gewonnen und Mollath ist den Professoren gefährlich geworden aber nicht der Justizministerin ?

Aber es hiess ja auch, dass er an einem Wahnsystem erkrankt ist. So haben wir Frau Dr.Merk jedenfalls verstanden.Was sagen Sie denn dazu ?

mondfahrer :

Selbstverständlich ist er an einem Wahnsystem erkrankt.


DER SPIEGEL :

Also doch krank ? Woher wollen Sie das wissen ? Herr Mollath sieht das anders als Sie .

mondfahrer :

Das darf er ja anders sehen, kein Problem. Es kommt aber auf den Krankheitsbegriff an, den die Psychiater sich ausgedacht haben. Er kann ihnen nicht diktieren, welche Bedeutung sie den Begriffen zuordnen, welche sie in ihrer Fachsprache verwenden. In der Justiz ist das ja auch so.


DER SPIEGEL :

Also nun hören Sie mal . Wollen Sie jetzt sagen, ein Psychiater oder ein Richter kann aus schwarz weiss machen oder aus lebendig tot und umgekehrt ?

mondfahrer :

In der Tat kann er das. Vor allem kann er aus lebendig tot machen. Das Gesetz sieht das ausdrücklich so vor. Der Hokuspokus nennt sich freie Beweiswürdigung und ist bar jeder Wissenschaft. Sowohl der Psychiater als auch der Richter kann das . Richter und forensische Psychiater sind im Prinzip Synonyme . Der Richter darf das und der forenesische Psychiater darf das. Das muss in dem deutschen Rechtsstaat akzeptiert werden, und Frau Dr. Merk weiss das natürlich. Man kann sie nicht dafür bestrafen, dass sie es sich erlaubt als Justizministerin wahre Aussagen zu tätigen .


DER SPIEGEL :

Wir haben ein paar Schwierigkeiten damit, das ernst zu nehmen, was Sie bisher gesagt haben. Sie fegen hier innerhalb zwei Minuten so ziemlich alles vom Tisch, was der bayerischen Justizministerin vorgewurfen wurde. Die Öffentlichkeit empfindet das anders als Sie. Aber dafür haben Sie sicher auch eine Erklärung.

mondfahrer :

Möchten Sie eine wissenschaftliche Erklärung hören ? Sind Sie neugierig, was dahinter
steckt ?


DER SPIEGEL :

Nur zu, wir hören .

mondfahrer :

Naja, besonders gut recherchiert haben Sie anscheinend nicht, denn ich habe das doch schon vor Jahren in einem Internet-Forum lang und breit von jemand erklären lassen. Googlen Sie mal unter "Steuerfahnder" im Zusammenhang mit meiner Person.


DER SPIEGEL :

Dafür haben wir jetzt keine Zeit. Aber was würden wir finden ?

mondfahrer :

Einen Hinweis samt ISBN-Nr. auf ein wissenschaftliches Werk, welches diese geistige Entwicklung vor über 30 Jahren vorausgesehen hat.


DER SPIEGEL :

Wir können uns jetzt kein Buch kaufen um das Interview sinnvoll zu führen. Können Sie uns mal auf die Sprünge helfen, worum es da geht ?

mondfahrer :

In dem Werk wird die evolutionäre Erkenntnistheorie entwickelt, die besagt, dass fast jeder Mensch ein Spinner ist und in gewisser Weise in einem Wahnsystem gefangen. Trotzdem funktioniert die Zivilisation erstaunlich gut. Der Mensch besitzt einen sogenannten ratiomorphen Apparat, und der ist in der Regel nicht auf Ehrlichkeit sondern auf Erfolg und insbesondere auf erfolgreiches Abzocken programmiert.


DER SPIEGEL :

Wir finden nicht, dass die Zivilisation im Fall Mollath gut funktioniert hat. Wie erklären Sie das Ergebnis dann mit Ihrer evolutionären Erkenntnistheorie ?

mondfahrer :

Kaum eine wissenschaftliche Theorie ist so fundiert durch Fakten belegt und verifiziert wie die evolutionäre Erkenntnistheorie. Sie findet aber erwartungsgemäß wenig Beachtung, was sie ja selbst so voraussagt, obwohl sie erklärt, warum auch Professoren unter geeigneten Bedingungen spinnen und den größten Humbuk salbungsvoll erzählen können, ohne dass jemand daran Anstoß nimmt . Sie erklärt auch, warum es dem Rest der Welt in der Regel egal ist, ob ein Herr Mollath oder sonstwer in einem Bunker gefangen gehalten wird , wenn erst einmal spinnende Professoren als psychiatrische Gutachter dies so bestimmt haben.


DER SPIEGEL :

Wollen Sie damit sagen, die Gutachter im Fall Mollath waren Spinner, sie waren verrückt oder sie haben sich in einem paranoiden Wahnsystem verrannt ?

mondfahrer :

Ich will damit sagen, dass die Ergebnisse der Gutachter im Fall Mollath nicht der bayerischen Justizministerin zuzurechnen sind und dass es auch nicht ihre Sache war diese Professoren für Spinner zu erklären, da sie in Sachen Psychiatrie nicht vom Fach ist.


DER SPIEGEL :

Sie haben sicher nichts dagegen, wenn wir jetzt mal eine kleine Kaffeepause einlegen, denn wir finden Sie ein wenig anstrengend.
DER SPIEGEL.
 
Beiträge: 25
Registriert: Di 4. Jun 2013, 18:26

SPIEGEL-Interview mondfahrer-Mollath-Merk (2)

Beitragvon DER SPIEGEL. » Fr 23. Aug 2013, 12:25

SPIEGEL-Interview Teil 2

DER SPIEGEL:

Der Kaffee war schmackhaft und hat gewirkt.So haben wir uns von Ihnen erholt.
Nun sind Sie wieder dran. Der Zugeständnisse, die Sie uns abgetrotzt haben, auch wegen der Formulierungen, sind es nun aber genug und wir haben
nun ein paar Fragen an Sie. Sie hatten uns zugesagt unter den von uns
akzeptierten Bedingunen auch Fragen zu beantworten, denen Sie bei anderen
Gelegenheiten ausgewichen sind.

mondfahrer :

Kein Problem, stellen Sie die Fragen, aber halten Sie sich an unsere
Abmachungen, andernfalls werden Sie nachher soviel wissen wie vorher.
Denken Sie dran, dass auch ich mich auf Zugeständnisse eingelassen habe, wegen Ihrer Identitäten als SPIELEL-Reporter und meines Sprach-Programms, das Sie nutzen dürfen.

DER SPIEGEL:

Wir würden ganz gerne wissen, wie Ihr Sinneswandel erklärlich ist wegen des
Herrn, den Sie in anderen Foren als Rollstuhlfahrer bezeichnet haben.
Wir gehen davon aus, dass Sie mit dem Rollstuhlfahrer Herrn Schäuble
gemeint haben, der ebenso wie Frau Dr.Merk ein Verfechter der
Vorratsdatenspeicherung ist. Wie erklären Sie das ? Wollen Sie jetzt
doch die Vorratsspeicherung einführen, nur weil Ihnen ein paar Kriminelle
auf die Füße getreten haben ?

mondfahrer :

Moment mal. Stop und nochmal Stop. Bitte immer sachlich
bleiben und immer der Reihe nach.
Also erstens : Selbstverständlich haben Sie richtig geraten, dass ich Herrn
Schäuble in vielen Fällen gemeint habe und auch wollte, dass es so interpretiert
wird, wenn ich den erwähnten Rollstuhlfahrer im Zusammenhang mit dem Thema
Vorratsdatenspeicherung ins Spiel brachte. Dieses Recht kam mir zu aus Art. 5 GG. Selbstverständlich bin ich nach wie vor gegen die Vorratsdatenspeicherung, da es die Bevölkerung in eine Katastrophe führt,wenn sie nicht verboten bleibt bzw. wenn sie in der Weise ausgeführt wird, wie das vorgesehen war.

DER SPIEGEL:

Frau Dr.Merk bedauert aber die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und würde
Sie wohl gerne wieder einführen , wenn sie es könnte. Wir verstehen sie so, dass
sie dies fordert weil ansonsten Straftaten unaufgeklärt bleiben und hierdurch der Bevölkerung unkalkulierbare Gefahren drohen. Warum machen Sie sich dann für Frau Dr. Merk stark, wenn Sie genau das ablehnen . Sind Sie schizo ?

mondfahrer :

Sie ist ja im Recht mit ihrer Feststellung, dass durch den Wegfall der
Vorratsdatenspeicherung, die eingeführt war und später durch das Bundesverfassungsgericht wieder abgeschafft worden ist, ein hochgefährlicher Zustand eingetreten ist und dass
viele Straftaten dadurch nicht aufgeklärt werden können, das heisst insbesondere,
dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung ein Nährboden für die
organisierte Kriminalität geschaffen wurde, auf dem das organisierte Verbrechen
hemmungslos wuchert, wie man während der letzten 4 Jahre im Internet beobachten
konnte, und der Staat sah tatenlos zu.

DER SPIEGEL:

Wenn Sie so weitermachen, brauchen wir bald die nächste Kaffeepause und einen Psychiater, denn was Sie da sagen, ist uns zu hoch. Sind Sie nun schizo oder nicht ? Oder sind Sie
selber in das organisierte Verbrechen verstrickt , haben ein paranoides Wahnsystem zu Verschleierungszwecken erfunden , und wollen deswegen eine
Wiedereinführung der Vorratsspeicherung verhindern und machen sich insgeheim
über die bayerische Justizministerin lustig, weil sie mit dem Fall Mollath in
einen Fettnapf getreten ist ? Angeblich liegen ja Strafanzeigen gegen Sie vor. Sie seien Mitglied in einer kriminellen Vereinigung, heisst es da in der Strafanzeige eines Mannes aus Niedersachsen nach dem SPIEGEL vorliegenden Informationen. Was ist da dran ? Sind Sie selbst kriminell , oder haben das andere Kriminelle nur erfunden um von sich abzulenken und die Strafverfolgungsbehörden zu beschäftigen ?
mondfahrer :

Ich bin dagegen, dass Sie bei jedem kleinen Reiz sofort eine Kaffeepause einlegen
nur weil Sie es nicht gelernt haben verschlüsselte Informationen , wozu eben auch sprachliche Äusserungen meinerseits zählen, fehlerfrei zu decodieren. Sie bringen ständig irgendwelche Sachen durcheinander, die Sie irgendwo einmal aufgeschnappt haben, wo ich mich geäussert habe oder geäussert haben soll. Mein Vorgehen ist aber programmgesteuert, und das Programm habe ich selber geschrieben.Soviel zum Allgemeinen, und nun erst einmal zu Ihren Fragen in Sachen Vorratsdatenspeicherung:

Natürlich ist Frau Dr.Merk im Recht, wenn sie beklagt, dass wegen des Wegfalls
der Vorratsdatenspeicherung viele gefährliche Straftäter nicht identifiziert
werden können. Sollte sie damit aber etwa den Standpunkt vertreten, dass
deswegen die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden müsste wenn man darunter
das versteht, was damals schon praktiziert wurde , dann wäre sie auf dem Holzweg.

DER SPIEGEL:

Tut uns leid, aber wir können Ihnen nicht folgen. Wir vermissen eine
Schlüssigkeit in Ihrer Argumentation. Wie wollen Sie das denn unter einen
Hut bringen, was Sie da fordern. Was nun : Vorratsdatenspeicherung und
deswegen Totalüberwachung in Kauf nehmen um die Straftäter identifizieren
zu können oder abgeschafft lassen und die organisierte Kriminalität wuchern
lassen ohne Rücksicht auf die Opfer ? Was denn nun , A oder B ?

mondfahrer :

Wie ich schon sagte : Sie arbeiten ungenau, weil Sie Informationen falsch
decodieren. Aus der Aussage, dass A denkbar ist und dass B denkbar ist und sich
A und B als Variable gegenseitig ausschliessen, folgt nämlich nicht zwangsläufig, dass
nicht beides , A und B, verworfen werden könnte und statt dessen mindestens ein C existiert zur Lösung des Problems, und womöglich noch ein D oder noch mehr Optionen.
Leider gibt es in Deutschland viele Politiker und Juristen, die ganz einfach
denkfaul sind. Stinkfaul, und die Bürger müssen es dann ausbaden und dafür bürgen. Das können Bürger wie Herr Mollath sein aber auch Bürger, die charakterlich ganz anders
gestrickt sind als Herr Mollath.

DER SPIEGEL:

Aha, es gibt also noch C. C wurde dann wohl auf dem Mond erfunden ?
Gibt es auf dem Mond dann auch schon eine CSU und wollen Sie Frau Dr.Merk
auf den Mond einladen für eine Visite der Mondfraktion der CSU ?
Dürfen wir dann mal anfragen, was C dann sein soll ? Wir sind ganz Ohr.

mondfahrer :

Fragen dürfen Sie , wie ich schon sagte , durchaus. Sie bekommen aber konkrete
Antworten auf gewisse Fragen erst dann, wenn Sie gewisse Hausaufgaben erledigt haben, die mit C zusammenhängen. Zunächst einmal halte ich es für sinnvoll sich damit zu beschäftigen, was die Gerichte und die Politiker falsch gemacht und gedacht haben während der
letzten vier Jahre.

DER SPIEGEL:

Was haben sie falsch gemacht ?

mondfahrer :

Sie haben in Sachen Internet Artikel 1 des Grundgesetzes missachtet und sich keine Mühe gegeben diesen Fehler zu korrigieren. Eine Korrektur ist nicht mal in Ansätzen erfolgt.
Besonders der Bundesgerichtshof hat da versagt und es sollte schnellstens nachgebessert werden.

DER SPIEGEL:

Wie gestaltete sich denn diese angebliche Missachtung, und woher wollen Sie
das wissen ? Sie müssten dann ja über irgendwelche nachvollziehbaren
Informationsquellen verfügen, die das beweisen würden, was Sie behaupten.
Für uns klingt das , was Sie behaupten nach paranoidem Wahnsystem. Sind Sie krank ?

mondfahrer :

Dass die Behauptung wahr ist, ist beweisbar. Bereits die öffentlich im Internet zur Verfügung gestellten Inhalte beweisen das. Die zuständigen Behörden waren nur zu faul sie zu nutzen
um kriminelle Vereinigungen zu identifizieren und die verfassungswidrigen Inhalte
zu beseitigen. Dass letzteres Monate lang unterblieb , obwohl es technisch möglich
gewesen wäre und hätte erfolgen müssen, da dies gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes dringend geboten war, hat nicht Frau Dr.Merk zu verantworten sondern die amtierende deutsche Bundesjustizministerin .Sie war es, die diese Inhalte Monate lang im Internet nicht hat beseitigen lassen obwohl Sie schriftlich auf die Verletzungen der Menschenwürde hingewiesen wurde. Sie hat anscheinend, wenn man unterstellt, dass das wohl von ihr veranlasste und durch das Bundesjustizministerium versendete Antwort-Schreiben keine Fälschung durch den namentlich bekannten Verbreiter des Schreibens ist, auf dieses
Schreiben mit einem Brief an einen Straftäter reagiert, der einen Briefkopf
des Bundesjustizministeriums trägt, schwarz rot gold, mit Telefonnummer usw. Der Brief wurde auszugsweise durch einen der Täter im Internet für jedermann einsehbar
veröffentlicht. Die Bundesjustizministerin hätte darauf reagieren müssen, indem
sie sofort die Inhalte hätte sperren lassen müssen und den namentlich bekannten
Täter und alle Verdächtigen rund um die Uhr hätte observieren lassen müssen sowie
deren Häuser und Wohnungen hätten durchsuchen lassen müssen. Dass dies alles unterblieben ist obwohl es technisch möglich gewesen wäre, war ein schwerwiegender juristischer Fehler, welcher der Bundesjustizministerin zuzurechnen ist und ihr öffentlich vorgeworfen werden darf. Letzteres deswegen, da es sich hier um einen Vorgang von erheblichem öffentlichem Interesse handelt.Die Täter haben sich auf ihre Weise zynisch über das Unterlassen der deutschen Justizministerin öffentlich lustig gemacht
und unter Hinweis auf die Piratenpartei erklärt, dass sie in Ausübung ihrer
Rechte aus Artikel 5 des Grundgesetzes im Internet eine sogenannte Zensurfreiheit praktizieren würden.


DER SPIEGEL:

Auch wenn es Ihnen jetzt nicht passt, aber wir praktizieren jetzt auch etwas, und zwar
eine weitere Kaffeepause. Sie sind anstrengend und wir sind gespannt, was die
forensische Psychiatrie dazu sagt, wenn Ihre Äusserungen durch uns verbreitet werden. Was Sie da alles behaupten, klingt nach unserem Geschmack nach paranoidem Wahnsystem.

mondfahrer :

nach ihrem Geschmack, das glaube ich Ihnen. Vorher sollten Sie aber Abschriften davon an Gerhard Strate und an Frau Gabriele Wolf schicken. Als Titel empfehle ich "bedingt verfassungsbereit ", und ausserdem empfehle ich Ihnen Vorbereitungen zu treffen um eine SPIEGEL Affäre 2 zu vermeiden . Wenn Sie in einem Anfall eines paranoiden Wahnsystems
befürchten, dass Frau Dr. Merk die Polizei nach Hamburg schickt um eine SPIEGEL
Affäre 2 zu veranstalten , können Sie das Interview sicherheitshalber auf USB-Sticks abspeichern und die USB-Sticks wasserdicht verpacken und vergraben oder zu mir auf den Mond schiessen.

DER SPIEGEL:

Schluss jetzt, mondfahrer ! Nicht SPIEGEL-Affäre 2 sondern Kaffeepause 2 ist jetzt angesagt.
Danach sind Sie wieder dran, mit oder ohne forensischen Psychiater.
DER SPIEGEL.
 
Beiträge: 25
Registriert: Di 4. Jun 2013, 18:26

SPIEGEL-Interview mondfahrer-Mollath-Merk (3)

Beitragvon DER SPIEGEL. » Sa 24. Aug 2013, 13:30

SPIEGEL-Interview Teil 3

mondfahrer:

Kaffeepause nennen Sie das ? Sie waren über eine Stunde unterwegs, darf ich
fragen, ob das in Ihrem Hause so üblich ist ?

DER SPIEGEL:

Sie dürfen fragen, aber wir müssen Ihnen durchaus nicht alles beantworten,
was Sie begehren. Wir hatten unsere Gründe , schliesslich ist es jedenfalls in
unserem Hause nicht üblich, dass wir unsere Gäste maskiert empfangen.

mondfahrer:

naja, maskiert ist witzig. Unter einer Maskierung verstehe ich was
anderes, zumal sie ja nicht wissen, was alles in meinem Raumanzug versteckt ist.

DER SPIEGEL:

ein Nacktscanner ?

mondfahrer:

Nein , das nicht. Auf dem Mond werden keine sittenwidrigen Aufklärungsmethoden
eingesetzt. Das gibt´s nur auf Erden, in Niedersachsen zum Beispiel. Aber Sie sind auf mein Wohlwollen angewiesen,d.h. dass ich meine Zusagen Ihnen gegenüber einhalte.

DER SPIEGEL:

Sie denken, Sie können uns auch ohne Einsatz eines Nacktscanners identifizieren ?
ohne unsere Gesichter sehen zu können ? Oder haben Sie Röntgenaugen oder
nehmen Sie heimlich unsere Stimmen auf ?

mondfahrer:

Nein, es ist viel simpler. Sie haben vergessen sich Handschuhe anzuziehen.
Aus der Länge Ihrer Finger bzw. der Knöchelchen ihrer Finger , könnte
jede blinde Hexe Ihre Identität berechnen, sofern sie über eine Liste mit
SPIEGEL-Reportern und deren zugehörigen Knöchelchen-Daten verfügt und das verwertet.

DER SPIEGEL:

Wir möchten nun wieder zur Sache kommen. Während der Kaffeepause haben wir uns
den bisherigen Verlauf des Interviews nochmal angesehen und die akustische
Aufzeichnung durch Ihr Sprachprogramm laufen lassen. Wir finden, dass das alles
irgendwie unrealistisch klingt und man wird aus Leserperspektive Schwierigkeiten
haben sich vorzustellen, dass es sich tatsächlich um ein SPIEGEL-Interview
handelt.

mondfahrer:

Ich kann Ihnen nur empfehlen, dies so zu belassen. Denn wenn Sie sich outen,
werden Sie ein Verfolgungsproblem bekommen, wie bereits im Vorgespräch erklärt. Ich empfehle Ihnen angesichts der Erfahrungen anderer Opfer das nicht auszuprobieren.
Aber es ist natürlich Ihre Sache, ob Sie das riskieren wollen oder nicht.
Andererseits verfügt DER SPIEGEL ja über professionelle Juristen, mit denen
Sie sich beraten können, wodurch Sie allerdings gezwungen wären sich diesen
gegenüber zu outen.

DER SPIEGEL:

Wen meinen Sie denn da zum Beispiel ?

mondfahrer:

Am besten, Sie erkundigen sich mal bei der SPIEGEL Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, Sie haben sogar die Erlaubnis Sie von mir persönlich zu grüßen und Sie in das Forum gegen
Ungerechtigkeit einzuladen. Sie können Sie ja anonym anrufen und versuchen
ihr zu verklickern, was bei uns abgeht, allerdings würden Sie damit natürlich riskieren, dass Sie an Ihreren Stimmen und am Sprachstil erkannt werden. Frau Friedrichsen war schon immer eine der Neugierigsten.Vom ersten Tag an, seit sie für den SPIEGEL schreibt, war das so.

DER SPIEGEL:

Wir müssen nun eine Zäsur machen, wieder zurück zur Sache .
Vor der Kaffeepause, der zweiten, waren wir stehengeblieben bei Ihren Vorwürfen
gegen den BGH und beim Thema Vorratsdatenspeicherung. Sie werfen dem BGH vor, die Menschenwürde missachtet zu haben, Artikel 1 des Grundgesetzes missachtet zu haben . Wir können nicht nachvollziehen ,was das mit dem Fall Mollath zu tun haben soll. Sie springen von Thema zu Thema hin und her ohne dass wir einen Zusammenhang erkennen können. Wir
bitten Sie , uns den Zusammenhang zu erläutern, wenn es einen gibt. Was hat
der Fall Mollath mit einem BGH-Urteil zu tun und was soll das alles mit der
Vorratsdatenspeicherung zu tun haben ?

mondfahrer:

Es geht um die Angriffe auf die Intimsphäre , den Angriff auf den durch Artikel
1 des Grundgesetzes absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ,
um den zwangsweisen Zugriff auf diese geschützten Daten , und um den Missbrauch solcher Daten durch die öffentliche Gewalt und durch Personen, welche unbefugt unter Anwendung von Zwangsmitteln auf solche Daten zugreifen, sie auf Vorrat speichern , sie dem Staat widerrechtlich zur Verfügung stellen , und zwar ohne jede gesetzliche Befugnis. Die Befugnis
ist in diesen Fällen nur vorgetäuscht. Betroffen von dem Problem waren zunächst
nur unbekannte Privatpersonen, also Personen, bei denen es sich nicht um Personen
der Zeitgeschichte handelt,die aber als Versuchskaninchen fungierten , und später
waren von dem Problemkomplex dann Prominente wie Herr Kachelmann, Frau Wulff und Herr Mosley umfasst, also Personen, die man finanziell ausschlachten und besonders wirksam öffentlich zur Schau stellen kann. Der BGH hat mit zwei Entscheiden den Nährboden für solche Machenschaften quasi für legal erklärt.
Auch Herr Mollath ist ein Opfer dieser Machenschaften geworden, und jetzt ist Herr Mollath dadurch selbst zu einer Person der Zeitgeschichte geworden.

DER SPIEGEL:

Können Sie das konkretisieren, welche Urteile Sie meinen ? Aktenzeichen ?

mondfahrer:

Sie können die Urteile im Forum gegen Ungerechtigkeit wortwörtlich nachlesen.
Das Mitglied Mars hat sie dort veröffentlicht und bereits damit begonnen die Urteile
zu kommentieren.

DER SPIEGEL:

Die MARS-Kommentare haben wir bereits festgestellt und uns auch seinen Kommentar zum BGH-Urteil angesehen. Wir finden den Kommentar allerdings verwirrend. Es erschliesst sich
uns nicht, warum in dem Urteil eine Verletzung des Artikel 1 des Grundgesetzes
erblickt werden soll. Können Sie uns das auf eine Weise erläutern, die wir
nachvollziehen können ?

mondfahrer:

Das ist eigentlich ganz simpel aber verfassungsrechtlich fatal, wie das alles funktioniert. Es wird verfassungswidrig auf den absolut geschützten Kernbereich der betroffenen Bürger zwangsweise zugegriffen und diese Daten werden öffentlich vermarktet, wobei Google an diesen Vermarktungen Geld verdient.

Der BGH hat einer bestimmten Personengruppe , wie die Juristen sagen : einer Gruppe von Normadressaten,den Schutz des Artikel 1 des Grundgesetztes entzogen und damit dem Google-Konzern Geschäfte mit der Vermarktung der verfassungswidrig erworbenen Inhalte sanktionslos ermöglicht.

DER SPIEGEL:

Diese Geschäfte hat MARS zwischen den Zeilen auch behauptet, wir können es aber nicht nachvollziehen.

Erklären Sie uns nachvollziehbar, worin der Entzug des Schutzes des Artikel 1 des
Grundgesetztes genau bestehen soll. Welcher Schutz bestand, und wie wurde er durch den
BGH entzogen ?

mondfahrer:

Der BGH hat eine Verletzung des Artikel 1 des Grundgesetzes gefordert als
Voraussetzung um gegen eine Verletzung des Artikel 1 des Grundgesetzes erfolgreich
gerichtlich vorgehen zu können. Das ist der Kardinalfehler. Dadurch wird eine
bestimmte Gruppe von Normadressaten gezwungen sich Verletzungen der Menschenwürde
gefallen zu lassen ohne ihre Fortsetzung gerichtlich unterbinden zu können.

DER SPIEGEL:

Das ist doch Blödsinn, was Sie da sagen. Es ist doch ganz klar, dass gegen eine Verletzung
der Menschenwürde erst gerichtlich vorgegangen werden kann, nachdem sie erfolgt
ist. Also setzt ein solches gerichtliches Vorgehen gegen die Verletzung der Menschenwürde voraus, dass eine Verletzung überhaupt vorliegt. Sie können doch nicht gegen eine Verletzung der Menschenwürde vorgehen, wenn diese real noch gar nicht vorliegt sondern nur virtuell, nur in Ihrer Fantasie. Was soll der Quatsch ?

Das seitens des BGH verlangte Erfordernis für eine Rechtsverfolung ist berechtigt.

Sie haben aber im Vorgespräch zu dem Interview Google ins Spiel gebracht. Denken
Sie etwa, Google muss Vorkehrungen treffen um andere daran zu hindern die
Suchmaschine für Verletzungen der Menschenwürde zu missbrauchen ? Wenn das so
wäre, könnten auch keine Waffen verkauft werden, da man nie ausschliessen kann,
dass ein Amokläufer sie in einer Schule missbraucht um Lehrer zu erschiessen oder
dass sich ein in einem paranoiden Wahnsystem gefangener Psychiatriepatient eines
Messers bedient um Autoreifen zu zerstechen . Dies nur mal nebenbei um wieder auf Herrn Mollath zurückzukommen, denn wir wollen ja nicht das Thema verfehlen.

mondfahrer:

Es ist eben auch die Frage, ob Herr Mollath überhaupt Reifen zerstochen hat oder nicht. Aber sehen Sie, nun haben Sie innerhalb einer Minute mehrere Denkfehler vollzogen.
Und wieder einmal haben Sie Informationen nachlässig verarbeitet und Informationen
falsch decodiert.

DER SPIEGEL:

Wieso ? Was ist falsch an unserem Gedankengang ?

mondfahrer:

Immer der Reihe nach. Fangen wir bei dem Fehler an, der mich persönlich am meisten
interessiert. Der BGH hat sich denselben Fehler erlaubt wie Sie.

DER SPIEGEL:

Und der wäre ? Wir verstehen es nicht.

mondfahrer:

Der BGH erzwingt ein Vorkommen von Verletzungen der Menschenwürde und entzieht der betroffenen Personengruppe zugleich den Schutz des Artikel 1 Grundgesetz, welcher solches Vorkommen verbietet.Der BGH erzwingt mit dem Urteil und der durch die Leitsätze erfolgten Vorgabe der aktuellen Rechtsprechung eine Erhöhung der bereits bestehenden Anzahl solcher Verletzungen. Das haben Sie nicht gemerkt . Es geht nicht um die Erstverletzung, die bereits eingetreten ist, sondern darum, dass der BGH das Eintreten einer Zweitverletzung erzwingt und festsetzt, dass die Erstverletzung nämlich erst dann erfolgreich bekämpft werden kann, nachdem eine Zweitverletzung eingetreten ist. Solange die Zweitverletzung nicht eingetreten ist, kann auch gegen die Erstverletung nicht vorgegagen werden sondern besteht nach dem Willen des BGH weiter. Sie haben die Ihnen vorgegebene Information nicht vollständig
verwertet, weil Sie vernachlässigt haben, dass die durch das BGH-Urteil geforderte
Verletzung der Menschenwürde nicht in allen Fällen identisch sein muss mit
derjenigen Verletzung, gegen die der Verletzte gerichtlich vorgehen will.Es ist nicht von einer einzigen Verletzung die Rede sondern von mehreren, wobei mindestens eine der weiteren Verletzungen dem BGH zuzurechnen ist. Das setzt eine verfassungswidrige Kettenreaktion aus Verfassungsverstößen in Gang, die nach einem Schneeballmechanismus funktioniert.
Damit ermöglicht der BGH ein Schneeballsystem, welches auf der kommerziellen Vermarktung solcher Verletzungen und anschliessender Vervielfachung solcher Verletzungen beruht.

DER SPIEGEL:

Was sollen denn das für Fälle sein, in denen die Verletzung als Voraussetzung
für ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen nicht identisch mit der Verletzung
selbst sein soll sondern eine weitere oder mehr hinzukommen muss durch das Urteil des BGH ?
Nennen Sie uns ein konkretes Beispiel für einen solchen Fall, wenigstens eine
konkrete denkbare Konstruktion für solch einen Fall ?

mondfahrer:

Das können Sie gerne haben, und dann sehen Sie auch, wie simpel das alles gestrickt
ist. MARS hat das Beispiel ja eigentlich schon gebracht, also hier nochmal
dasselbe:

Von Person A werden Nacktaufnahmen hergestellt. Diese werden anschliessend gegen den Willen der Person A durch Google veröffentlicht , zum Beispiel durch einen für Behörden tätigen V-Mann, der für Ermittlungszwecke heimliche Online-Durchsuchungen veranstaltet und dabei auf irgendeinem Rechner die Fotos entdeckt hat, und danach die Fotos, versehen mit mit dem tatsächlichen Namen der Person A, ins Internet stellt.

Damit wird Dritten ohne Einverständnis der Person A Einblick in den absolut gschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Person A gewährt. Das können zum Beispiel Personen sein,die zwar Person A in bekleidetem Zustand aber nicht nackt kennen.Dieser
gegen den Willen der Person A erfolgte Einblick in die Intimsphäre der Person A als Objekt für Schaulustige und die damit verbundene Missachtung ihrer Subjektivität ist nach der auf der sogenannten Objekttheorie basierenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Person A wurde dadurch zu einem Objekt gemacht und in ihrer Menschenwürde verletzt. ( in ähnlicher Weise wie übrigens auch Herr Mollath, der sich während seines Zwangsaufenthalts in einer psychiatrischen Einrichtung zwangsweise nackt ausziehen musste und ausdrücklich öffentlich erklärt hat, dass er hierzu gegen seinen Willen gezwungen wurde).

Hiermit liegt eine Erstverletzung der Menschenwürde der Person A vor.

mit jeder weiteren unbefugten Kenntnisnahme und Vermarktung der Fotos liegen weitere Menschenwürdeverletzungen vor, die Erstverletzung findet also Fortsetzungen.

Und die BGH-Rechtsprechung erzwingt nun, dass die Person A ab dem Zeitpunkt der Vollendung der Erstverletzung der Schutz gegen eine Zweitverletzung entzogen ist, mit der
Folge, dass Person A eine Zweitverletzung nicht verhindern kann und deswegen mindestens ein zweites Mal , wenn nicht sogar öfters, in ihrer Menschenwürde verletzt wird. Und das funktioniert durch folgenden Zwickmühlen-Mechanismus :
Da nach der BGH-Rechtsprechung Google die Veröffentlichung so lange stehen
lassen darf, wie Person A sie nicht beanstandet und scih nicht selbst gegenüber Google outet, schliesst sich mit jeder hinzu kommenden Kenntnisnahme der Nacktbilder durch jede weitere unbefugte Person eine weitere Verletzung der Menschenwürde an. Und dieses Spielchen läuft so lange weiter, wie Google nicht freiwillig die Bilder beseitigt oder Person A die
Beseitigung der Bilder bei Google beantragt. Damit, dass Google die Bilder nicht
entfernt, verdient Google Geld.

DER SPIEGEL:

Das ist doch keine Zwickmühle. Person A ist doch selbst schuld, wenn die Bilder
weiter sichtbar sind, wenn sie nicht die Entfernung beantragt. Somit ist Person
A selbst damit einverstanden. Person A entscheidet sich frei dafür, nicht die Beseitigung der Bilder zu beantragen.Das ist Willensfreiheit.

mondfahrer:

Sehen Sie, jetzt haben Sie schon wieder etwas falsch decodiert. Person A wurde
nämlich die Freiheit der Entscheidung über die Fortsetzung des Einblicks in den
absolut geschützten Kernbereich gerade entzogen, so dass die BGH Rechtsprechung
eine Fortsetzung von Einblicken Unbefugter erzwingt, da Person A keine Handhabe
dagegen hat.

DER SPIEGEL:

Unfug. Sie kann die Löschung beantragen, und dann hat der Einblick ein Ende.

mondfahrer:

Nein, sie kann eine Fortsetzung des Einblicks nicht verhindern sondern lediglich
bestenfalls erreichen, dass irgendwann später der Einblick unterbleibt.
Sie kann zwar auch beeinflussen, wer Einblick erlangt, aber nicht verhindern, dass überhaupt nach dem Entritt der Erstverletzung des Artikel 1 des Grundgesetzes eine Zweitverletzung des Artikel 1 des Grundgesetztes eintritt. Artikel 1 des Grundgesetzes gewährt
ihr aber das absolute Recht zu bestimmen, dass überhaupt keine Person Einblick
in den absoluten Kernbereich gewährt wird, und genau das kann Person A nicht
mehr bestimmen , wenn ihr lediglich nach einer erfolgten Erstverletzung die Freiheit bleibt zu wählen , welche Person aus einem vorgegebenen Personenkreis zwangsläufig im Rahmen einer Zweitverletzung Einblick in den absolut geschützten Kernbereich erlangen kann ,sie also durch den BGH gezwungen ist den Einblick durch mindestens eine weitere Person nach der erfolgten Erstverletzung gegen ihren Willen zu ertragen.Die aktuelle BGH-Rechtsprechung erzwingt das Outen von Teilen aus dem absolut gschützen Kernbreich der betroffenen Bürger gegenüber Dritten gegen den Willen des Verletzten.Wenn sich die verletze Person gegenüber Google outet um das Verlangen nach Beseitigung rechtfertigen zu können, erlnagen hierdurch Google-Mitarbeiter Einblick in den absolut geschützten Kernbereich der verletzten Person.Genau dagegen schützt aber Artikel 1 des Grundgesetztes, d.h. dieser Artikel schützt gegen einen Einblick durch jeden Bürger, also auch gegen Einblick durch Google-Mitarbeiter, die ebenfalls Bürger sind. Dieser Schutz gegen Einblick wird durch den BGH eingeschränkt. Die BGH Rechtsprechung erzwingt einen Einblick in den absolut geschützten Kernbereich der Lebensgestaltung der verletzten Person durch Dritte.


DER SPIEGEL:

Also das hätten Sie uns aber auch einfacher erklären können. Sie erklären
den durch den BGH bestimmten Zwang zum Outen des unantastbaren absolut geschützten Kernbereichs betroffener Bürger für verfassungswidrig. OK, da haben Sie gewonnen.
Aber wie wollen Sie dagegen vorgehen, gegen diese Zwickmühle ? Das geht doch
gar nicht.

mondfahrer:

Doch, das geht. Es gibt einen Herrn Kachelmann, es gibt einen Herrn Mosley ,
und es gibt einen Herrn Mollath, die man in laufenden Verfahren unterstützen
kann , auch wenn das Ganze rechtstechnisch nicht ganz einfach ist, um mittelbar über das
Bundesverfassungsgericht den BGH zu einer Aufgabe dieser Rechtsprechung zu zwingen für den Fall, dass der BGH nicht freiwillig diese Rechtsprechung aufgibt.

DER SPIEGEL:

Wir sind zwar sehr gespannt, wie Sie sich eine solche Unterstützung vorstellen, rechtstechnisch, wie Sie sagen.
Das hören wir uns aber erst nach der nächsten Kaffeepause an. Ausserdem müssen wir aus organisatorischen Gründen noch ein anderes Interview dazwischen schieben. Wir können entweder danach das Interview mit Ihnen fortsetzen, ab 18:00 Uhr, oder es morgen ab 10:00 Uhr fortsetzen - was schlagen Sie vor ?

mondfahrer:

Wir setzen das Interview heute um 18:00 Uhr fort. Morgen habe ich keine Zeit.
Für morgen ist ein Interview bei Ihren Kollegen vom FOCUS vorgesehen.

DER SPIEGEL:

Also gut, um 18:00 Uhr sind wir wieder für Sie zu sprechen
DER SPIEGEL.
 
Beiträge: 25
Registriert: Di 4. Jun 2013, 18:26

SPIEGEL-Interview mondfahrer-Mollath-Merk (4)

Beitragvon DER SPIEGEL. » So 25. Aug 2013, 16:56

SPIEGEL-Interview Teil 4


DER SPIEGEL:

Sie wollten uns erläutern, wie Sie das BGH-Urteil wegbekommen wollen.
Sie wollen die Herren Kachelmann, Moseley und Mollath unterstützen - wie
soll das gehen ? Und was ist eigentlich mit Frau Wulff ? Steht sie auch
auf ihrer Liste ?

mondfahrer :

Zu ihrer zweiten Frage : Der Fall Frau Wulff dürfte sich im Prinzip erledigt
haben, der BGH hat ja kürzlich entschieden , wie in solchen Fällen zu
verfahren ist. Geben Sie mal bei Google Bettina Wulff ein, und Sie werden
sehen, der Dreck ist weg. Google hat da einen Rückzieher gemacht. Für mich
ist damit der Fall Wulff nicht mehr interessant.

DER SPIEGEL:

Warum interessieren Sie sich für die anderen Fälle ? Was ist da anders ?

mondfahrer :

Die Angriffe auf die Intimsphäre , auf den absolut geschützten Kernbereich der
privaten Lebensgestaltung sind in diesen Fällen extremer, und hier kommt das
Erpressungsproblem erst richtig ins Spiel, vor allem im Fall Kachelmann,zumal
es jetzt im Fall Kachelmann auch noch ein BGH-Urteil vom 19.03.2013 gibt, und
dieses Urteil hat es richtig in sich. Ich hoffe, Herr Kachelmann geht dagegen
vor, weiss allerdings nicht, ob er bereits etwas unternommen hat. Daneben läuft
ja das Verfahren gegen Claudia Simone Dinkel in Frankfurt, und da will ich
ansetzen, da dort zwangsläufig früher oder später dieselben ungeklärten Rechtsfragen in Sachen Google und in Sachen Persönlichkeitsrecht aufgeworfen werden wie im Fall Mollath 2, über den DER SPIEGEL ja bereits ansatzweise im Internet berichtet hat.

DER SPIEGEL:

Noch einmal. Was genau haben Sie vor, wie wollen Sie diese Situation nutzen ?

mondfahrer :

Genaueres werden Sie noch im Forum gegen Ungerechtigkeit in dem Thread
"juristische Experimente und ihre Folgen" lesen können. Aber auf was es
rechtstechnisch hinausläuft, kann ich Ihnen jetzt schon sagen .

DER SPIEGEL:

Das wäre ? Rücken Sie doch endlich raus mit der Sprache.

mondfahrer :

Ich werde wieder einmal Schriftsätze schreiben, und zwar wird es
Nebeninterventionen geben, in Hamburg und in Frankfurt am Main.

DER SPIEGEL:

Sie wollen selbst in diese Verfahren einsteigen als Nebenintervenient ?
Dann müssten Sie sich doch outen, das wollten Sie doch auf Biegen und Brechen
vermeiden, wie Sie immer betonen. Ausserdem müssen Sie doch dann selbst in
irgendeiner Weise betroffen sein um ein Rechtsschutzbedürfnis für die
Nebenintervention begründen zu können.

mondfahrer :

Sie sollten genauer zuhören, was ich genau gesagt habe.
Niemand hat gesagt, dass ich selbst Nebenintervenient sein werde. Ich schreibe
die Schriftsätze für Mollath 2, d.h. Mollath 2 wird sie an die beiden Gerichte
senden und für sich den Beitritt als Nebenintervenient erklären inclusive der
Begründung des rechtlichen Interesses. Ich bin übrigens sehr erfreut, dass sich
der Kachelmann-Prozess gegen Dinkel verzögert hat. Dadurch habe ich mehr Zeit
um alles optimal vorzubereiten.

DER SPIEGEL:

Wie wollen Sie Herrn Kachelmann denn unterstützen mittels Nebenintervention , und was ist das Ziel ?

Ist Mollath 2 denn Anwalt ? Sie benötigen doch einen Anwalt für die Nebenintervention, vor dem Landgericht besteht doch Anwaltszwang.

mondfahrer :

Für die Beitrittserklärung besteht vor dem Landgericht kein Anwaltszwang. Wie es danach weitergeht, das lassen Sie mal meine Sorge sein.
Es geht darum, den Blick auf die Angriffe gegen die Intimsphäre der Betroffenen zu lenken, und darauf, wie die Justiz mit diesem Bereich, der eine Art Eigentum darstellt , umgeht, wobei wir zugleich beim Kernproblem der Herren Kachelmann , Gustl Mollath und Mollath 2
wären. Denn natürlich haben , was diese genannten Herren betrifft, Juristen und
Psychiater auf diese Bereiche zugegriffen ohne eine Berechtigung nachgewiesen
zu haben. Ich behaupte, dass in keinem der Fälle eine Berechtigung existierte
sondern in allen drei Fällen das jeweilige Eindringen und das Verfügen über diesen
Bereich verfassungswidrig erfolgte - im Fall Kachelmann einschliesslich des
Eingriffs in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Herrn Kachelmann durch den BGH mit dem Urteil vom 19.03.2013. Um letzteres nachweisen zu können , ist es allerdings
erforderlich nachzuweisen , dass hier wirklich unbefugt in den Kernbereich eingegriffen wurde
und zwar in den absolut geschützten Bereich der Intimsphäre. Der BGH verneint das ja, d.h. er unterstellt das Vorliegen einer Befugnis, und das Bundesverfassungsgericht hat unterschieden zwischen dem Kernbereich , der unter gewissen Voraussetzungen öffentlich gemacht werden darf, wenn ein Interessenausgleich dies erfordert, und einem Bereich, der nicht angetastet werden darf,d.h. auch nicht aus Anlass eines begehrten Interessenausgleichs.

DER SPIEGEL:

Wir verstehen nicht den Zusammenhang mit Gustl Mollath. Im Fall Gustl Mollath
geht es doch gar nicht um Internet-Veröffentlichungen sondern darum, dass er
zwangsweise eingesperrt war - ohne Internetzugang.

mondfahrer :

Es geht um die zwangsweise Totalüberwachung, indem er zwangsweise einer Beobachtung
ausgesetzt wurde, die gegen seinen Willen erfolgte. Es war eine Art Inquisition, die
verfassungsrechtlich nicht erlaubt war, da auch entwürdigenderweise versucht wurde seinen absolut geschützten Kernbereich auszuforschen mittels Beobachtungen, die er nicht
verhindern konnte. Und man muss sich nun fragen, ob es sich dabei um einen
Justizirrtum oder um Vorsatz handelte. Diese Frage ist ja Thema unseres Gesprächs.

Wir können feststellen, dass die absolut geschützten Kernbereiche sowohl Herrn Kachelmann´s
als auch Herrn Gustl Mollath´s als auch Mollath 2 ´s einer verfassungswidrigen
Durchleuchtung ausgesetzt waren. Dabei wurde durch den BGH eine Rechtsfrage aufgeworfen, die dringend zu klären ist und deren Beantwortung sich auf die Klärung
weiterer ungeklärter Rechtsfragen auswirken dürfte.

DER SPIEGEL:

Und welche Rechtsfrage wäre das ?

mondfahrer :

Es stellt sich die Frage, ob ein absolut geschützter Kernbereich dadurch zum
nicht mehr zu schützenden Bereich werden kann, dass ein Straftäter oder eine Behörde
darin eindringt und darüber Daten veröffentlicht, so dass sich Dritte dafür interessieren.
Meine Position ist, dass eine solche Metamorphose des absolut geschützten Kernbreichs
nicht möglich sein kann, d.h.eine bereits erfolgte Verletzung der Menschenwürde - zwangsweise Entblössung des absolut geschützten Kernbereichs - kann nicht eine weitere Menschenwürdeverletzung legalisieren. Es haben sich im Internet anonym auftretende Anwälte geäussert, die den Standpunkt verteidigen, wenn die Menschenwürde eines Bürgers einmal durch solch einen Angriff verletzt sei, dann sei sie ohnehin verletzt und man dürfe
deswegen solche Angriffe beliebig wiederholen und aus der Veröffentlichung und
Verbreitung - z.B. per Google - Kapital schlagen, da dieser Bereich nun nicht mehr dem
Schutz des Artikel 1 des Grundgessetzes unterfalle.

DER SPIEGEL:

Meinen Sie jetzt bezogen auf den Fall Kachelmann, dass der BGH mit Urteil vom
19.03.2013 die weitere Verbreitung von Tatsachen über die Intimsphäre Herrn
Kachelmanns für rechtens erklärt hat ?

mondfahrer :

Genau das meine ich.

DER SPIEGEL:

Wie wollen Sie denn begründen, dass das nicht rechtens ist ? Unsere
Hausjuristen sind bei ihren Recherchen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
gestoßen, welches besagt, dass strafrechtlich relevante Tatsachen nicht dem
absolut geschützten Kernbereich unterfallen sondern im Rahmen eines
Interessenausgleichs unter Umständen öffentlich gemacht werden dürfen, wenn
die Interessenlage es mit Rücksicht auf Artikel 5 des Grundgesetzes
gebietet.

mondfahrer :

Ich weiss , was Sie meinen, das Urteil ist mir bekannt und ja sogar im
Forum gegen Ungerechtigkeit vollständig veröffentlicht worden. Denn : Die Grenze
des absolut geschützten Kernbereichs kann nur dann in der von Ihnen angesprochenen
Art und Weise verschoben werden, wenn die behauptete Straftat tatsächlich objektiv vorliegt.
Andernfalls , wenn das Vorliegen der angeblichen Straftat - z. B. eine Vergewaltigung - nur erfunden ist, könnte ja jedermann einfach eine entsprechende Straftat behaupten, die
der Rechteinhaber verübt haben soll, und schon wäre der Schutz des absolut
geschützten Kernbereichs dahin. Da dieser Bereich aber absolut geschützt ist,
muss der Schutz auch gegen solche Angriffe - Verleumdungen also - bestehen, kann also
nicht hierdurch aufgelöst werden.

DER SPIEGEL:

Frau Claudia Simone Dinkel behauptet aber, dass es keine Verleumdung sei.

mondfahrer :

Herr Kachelmann ist aber freigesprochen worden.

DER SPIEGEL:

Mag sein, aber es wurde nicht bewiesen, dass Frau Dinkel ihn verleumdete, es
war ein Freispruch zweiter Klasse.

mondfahrer :

Eben, das ist ja gerade die Gemeinheit. Also muss man beweisen, dass nicht nur
keine Beweise für eine Schuld Frau Dinkels bestimmten Personen nicht verfügbar waren, also
gefehlt haben, sondern dass die behaupteten Straftaten bösartigerweise erfunden wurden.
Es ist jetzt aufzuklären, ob Frau Dinkel alles nur erfunden hat, ihn also
verleumdet hätte oder infolge einer etwaigen Geistesstörung schuldunfähig gewesen wäre.
Dann hätte Herr Kachelmann das Recht zu verlangen, dass das
BGH Urteil vom 19.03.2013 nicht mehr veröffentlicht werden darf, da es die
Aussagen über den Kernbereich enthält und diese nur bei entsprechender
strafrechtlich relevanter Tatsachenlage ohne sein Einverständnis verbreitet werden dürfen.

DER SPIEGEL:

Wie soll denn geklärt werden, ob Frau Claudia Simone Dinkel Herrn Kachelmann verleumdet hat oder ob sie womöglich an einem paranoiden Wahnsystem erkrankt ist ?
Könnten Sie denn da behilflich sein ?

mondfahrer :

Es gibt einen Vorgang im Zusammenhang mit Mollath 2, der den Verdacht erregt,
dass Frau Dinkel diesen Vorgang im Internet mitverfolgt haben könnte und dadurch
auf die Idee gekommen sein könnte ihre Vorgängerin zu kopieren, nachdem der
Erfolg der Verleumdung Mollath 2´s im Internet für jedermann sichtbar
wurde. Herr Kachelmann weiss bisher von all dem nichts.

DER SPIEGEL:

Eine Vorgängerin ? Was meinen Sie damit ?

mondfahrer :

Exakt ein Jahr , auf den Tag genau, bevor die durch Frau Dinkel behauptete
angebliche Vergewaltigung erfolgt sein soll, outete eine blonde , anonyme
Moderatorin, die nicht mit Frau Dinkel identisch ist, im Internet Mollath 2, mit
der Folge, dass jedermann sehen konnte, welche Wirkung dies im Internet hat,dass
dadurch über Google eine Verfolgungs-Kettenreaktion in Gang gesetzt werden kann,
die unabhängig vom Wahrheitsgehalt der übrigen ( nämlich falschen) Aussagen über
die geoutete Person nicht zu stoppen ist, und dies die geoutete Person in eine
Erpressungssituation bringt, die nur unter größten rechtstechnischen
Schwierigkeiten gemeistert werden kann . Herrn Kachelmann ist letzteres nicht
gelungen, leider. Frau Dinkel könnte dieses Vorgehen abgekupfert haben, meine
Beiträge gelesen haben und den Schluss gezogen haben, ich sei Herr Kachelmann. Sie könnte daraus gefolgert haben, wenn man Herrn Kachelmann im Knast längere Zeit einsperre, dann würde von mir nichts mehr im Internet erscheinen sofern ich Herr Kachelmann sei. Wenn dieses Knast-Experiment mit Herrn Kachelmann klappen werde, dann
habe sie meine Identität aufgedeckt und könne den großen Reibach machen mit der
Mondbombe.

Herr Kachelmann hat ja, was die mögliche finanzielle Motivation betrifft, auf Seite 122 unten in seinem Buch eine Frage gestellt und eine Hoffnung geäussert. Vielleicht geht sein Wunsch ja in Erfüllung.

DER SPIEGEL:

Warum soll sie denn Sie für Herrn Kachelmann gehalten haben - nun ja, wir wissen
es ja auch nicht, vielleicht sitzt hinter Ihrer Astronauten-Verpackung ja
doch ein Roboter mit Mikro, der an Herrn Kachelmann sendet ?

Welches Motiv - sie spielen auf das Finanziell an mit ihrem Hinweis auf Seite 122 in dem
Kachelmann-Buch - sollte sie gehabt haben ?

mondfahrer :

Sie könnte die Berichterstattung über die Mondbombe mitverfolgt haben und auf die Idee gekommen sein auf diese Weise in ihren Besitz kommen zu können und dann Millionärin zu werden.

Diese Idee liegt nahe wegen der Ähnlichkeit meines Charakters und wegen der Ambivalenz, die man mir nachsagt in diesem Zusammenhang sowie wegen meiner Verspieltheit in Beziehungen zu andern Leuten sowie meiner mathematischen Denkweise, die
sehr ähnlich ist der Denkweise Herrn Kachelmann´s und wegen meines Interesses
an Meterologie.

Man müsste mal Frau Dinkel´s Computeraktivitäten nachvollziehen können, während der Abwesenheit Herrn Kachelmann´s. Es wäre interessant zu wissen, ob sie seit Jahren in den Zockerforen und im sogenannten Treppenhausgeflüster unterwegs war und dadurch inspiriert wurde Herrn Kachelmann anzugreifen.

DER SPIEGEL:

Sie beschäftigen sich mit dem Wetter ? Das ist uns aber neu, davon haben Sie
in den Foren aber nichts geschrieben , oder sehen wir das falsch ?

mondfahrer :

Das sehen Sie richtig, ich wollte aber nicht den Verdacht schüren, da ich mir dieser
Ähnlichkeit im Denken schon lange bewusst war. Ich wollte Herrn Kachelmann nicht
in Schwierigkeiten bringen. Man hat aber im Wege einer Onlinedurchsuchung diese meine
Neigung festgestellt, weil ich mal von einem ferngesteuerten Rechner aus Wetterdaten abgerufen habe und der betreffende Rechner vorübergehend nicht ausreichend gegen Online-Durchsuchungen geschützt war.

DER SPIEGEL:

mondfaher, sind Sie Herr Kachelmann ? Oder gar sein - Sie wissen schon ?

mondfahrer :

Nein, weder noch, aber Herr Kachelmann wird nicht beweisen können, dass er
nicht ich ist.

DER SPIEGEL:

Wieso kann er das nicht beweisen ?

mondfahrer :

Das verrate ich Ihnen nicht, da müssen Sie selber drauf kommen.
Er kann aber beweisen, dass er kein - sie wissen schon - ist.


DER SPIEGEL:

mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DER SPIEGEL.
 
Beiträge: 25
Registriert: Di 4. Jun 2013, 18:26

Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon Mephißto » So 25. Aug 2013, 18:41

man hat mir etwas zugespielt :

dieses Interview vom SPIEGEL ist interessant aber nicht jeder wird den Sinn verstehen.

Der Fall Mollath wird ein Irrtum sein. Man hat mir etwas zugespielt. Es ist das Urteil des Landgerichts.

Das Urteil ist voller Ungereimtheiten und man denkt die Richter sind Zocker, die treffen wollen aber danebengetroffen haben ?

Oder hat Autobahn das Urteil geplant ?

Denn es gibt keine Beweise. Achtundzwanzig Seiten ist das Urteil lang und da steht er nun der arme Tor und weiss

NICHTS !

Es k ö n n t e so sein wie behauptet.

Oder auch nicht ? - ein Justizirrtum ?

Wie war das mit den Stechereien ?

WARUM wurde eine Videocamera aufgestellt aber der Täter nicht gefasst trotz Videocamera ?

Hat sich ein Polizist die Kleidung von Mollath angezogen um die Tat vorzutäuschen ?

Warum sonst war keine Polizei da, man hätte nur einen Bewegungssensor installíeren müssen, der die Polizei alarmiert und man hätte den Täter gehabt !

Wenn aber ein Polizist oder ein Anwalt sticht, muss der Bewegunssensor ausgeschaltet sein !

freie Beweiswürdigung :

Also kann es nicht Mollath gewesen sein, denn dann hätte die Polizei zugeschlagen !


paranoides Gedankensystem ?


freundliche Grüße aus der irren Hölle der Justiz !

Mephisto
Mephißto
 
Beiträge: 61
Registriert: Di 21. Mai 2013, 11:25

Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon raumfahrer » Mi 28. Aug 2013, 22:08

HUHU

@Mephisto...


Mephisto hat geschrieben:man hat mir etwas zugespielt

Mephisto


nicht nur, Dir, Mephisto, mir auch, und es bleibt dabei, der ist gefährlich !

Hier die Beweisführung im Einzelnen :

1.

man hat mir seitens der Kanzlei Strate die Gutachten von Prof. Kröber und von Prof. Pfäfflin
zugespielt

Hier Auszüge wie folgt :

a)

Prof.Kröber hat geschrieben:kam es einerseits zu weiteren gewalttätigen
Übergriffen gegenüber der Ehefrau, andererseits zu aggressiven
Handlungen gegen Personen, von denen Herr Mollath glaubte,
dass sie dem neuen Lebensgefährten der Ehefrau nahestehen, oder
gegen Personen, die gegen ihn finanzielle Forderungen zu vollstrecken hatten oder ihn begutachten sollten. Der ehemalige Reifenhändler fiel insbesondere dadurch auf, dass er diesen Personen die Reifen zerstach. In einem Strafverfahren wegen dieser Delikte wurde er schließlich vom Landgericht Nümberg-Fürth am 08.08.2006 wegen Schuldunfählgkeit von den Tatvorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung freigesprochen. Dass er diese Tatbestände objektiv erfüllt hat, wurde rechtskräftig festgestellt und ist im Grundsatz auch nicht streitig


b)


Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin
hat geschrieben:
Die im Einweisungsurteil beschriebenen aggressiven Handlungen gegenüber seiner früheren Ehefrau charakterisiert Herr M. ebenso wie die ihm zugeschriebenen gefährlichen Beschädigungen von Fahrzeugen (Reifenaufstechen) als Unterstellungen und letztlich als in Bezug auf sich persönlichkeitsfremd.
Geht man vom rechtskräftigen Urteil aus, muss man daher zu dem Schluss kommen,
dass er keinen Zugang zu seiner eigenen Aggressivität hat und daher gefährdet
ist, erneut vergleichbare gefährliche Handlungen vorzunehmen, was die oben
im Kasten abgegebene Beurteilung begründet


Also Unterstellungen = nicht streitig !

Wir haben hier mit der unerlässlichen Gesamtschau der beiden Gutachten den ontologischen Beweis erbracht , dass Unterstellungen unstreitig vorgelegen haben !

So funktioniert Wissenschaft.


Prof. Pfäfflin ist also Zeuge, dass der Paranoide Taten bestreitet, sie als "Unterstellungen" bezeichnet, die im Grundsatz nicht streitig sind ! Nur ein Paranoider kann behaupten, dass Unterstellungen nicht streitig sind !

Deshalb ist Mollath gefährlich ! Er hätte , wenn er nicht selbst paranoid ist und und deswegen Unterstellungen bestreitet, also gefährlich ist, sofort Alarm schlagen müssen und darauf hinweisen müssen, dass mindestens ein Sacherständiger mit Professorentitel gefährlich ist wegen der unbestrittenen Unterstellungen.

c)

Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin hat geschrieben:Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin
Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse
Forensische Psychiatrie (DGPPN)


Dies war zwar zu erwarten, wie schon Prof. Richard P. Feynman,, Nobelpreisträger auf dem Gebiet der Quantenelektrodynamik ( Robert B. Leighton, Matthew Sands
The Feynman Lectures on Physics) vor Jahrzehnten seinen Studenten lehrte, indem er darauf hinwies, dass Psychoanalyse keine Wissenschaft ist sondern dass diese Psychotypen da mit allen möglichen Geistern operieren , aber Mollath hätte das erkennen müssen und sofort an Frau Dr.rer.nat. Angela Merkel , die als promovierte Naturwissenschaftlerin sicher die Bücher von Richard P. Feynman gelesen hat ,einen Brief schreiben müssen wegen dieser Gefahr.

Weil er das unterlassen hat, ist es diesen Typen womöglich sogar gelungen die bayerische Justizministerin zu täuschen. Auf diese Gefahr hätte er hinweisen müssen. Weil er das unterlassen hat, ist er gefährlich !

mondfahrer
raumfahrer
 
Beiträge: 38
Registriert: Do 4. Jul 2013, 20:26

Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon MARS » Do 29. Aug 2013, 00:26

Hallo,

ich empfehle die Mollath-Gutachten zu lesen . Sie sind hochinteressant.

hier sind sie veröffentlicht :

https://www.strate.net/de/dokumentation/index.html


MARS
MARS
 
Beiträge: 244
Registriert: Fr 10. Mai 2013, 18:54

Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon raumfahrer » Mo 2. Sep 2013, 00:25

HUHU !

hallo Leute

habe jetzt auch die Betreuungsakte vorliegen. Es ist wirklich der Hammer, Irrenhaus, wie es zutreffend der Zahnarzt in seinem Anschreiben an die bayerische Justizministerin nannte.

Das Personal sollte sich mal selber untersuchen lassen, am besten durch einen namhaften Parapsychologen, und die freiwillige Zwangseinweisung beantragen in den rechtsfreien Raum.

Diagnose ist mir jetzt auch sonnenklar : Mollath war tatsächlich krank, und zwar ist die Erkrankung im Wege der Zwangs-Verkrankung , die durch das dortige Personal erwirkt wurde, erst im Irrenhaus erfolgt, d.h. er erlitt durch die Behandlung dort eine reaktive Depression mit der für diese Erkrankung völlig typischen Symptomatik, an der sich das Personal fortlaufend ergötzte ( was sich krankheitsverstärkend auswirkte).

Die dort erst erworbene Krankheit hätte ganz einfach behandelt werden können, indem man ihn schnellstmöglich entlassen hätte.

Man sollte aber trotz allem darauf hinweisen, dass es Klinken in Deutschland gibt, wo das Personal völlig anders ist und wo Mollath vermutlich nach wenigen Stunden Aufenthalt entlassen worden wäre.

Hoffentlich verklagt er den Freistaat auf Schadensersatz.

Auf alle Fälle wird er von uns für seinen Prozess diskret Beweismaterial über Schwarzgeldverschiebungen zugespielt bekommen. Im Gegensatz zu Mollath sind wir nämlich im Besitz von handfesten bayerischen Schwarzgeldverschiebungsbeweisen.

raumfahrer
raumfahrer
 
Beiträge: 38
Registriert: Do 4. Jul 2013, 20:26

Re: Der Fall Gustl Mollath - Justizirrtum ?

Beitragvon raumfahrer » Mo 2. Sep 2013, 12:13

HUHU !

und hier der nächste Gutachten-Hammer - ein hübsches Indiz für mutmaßliche Verkalkungserscheinungen beim Gutachter, die der "Geisteskranke" dann ausbaden muss , d.h. der Gutachter zieht daraus, dass er die Sinnhaftigkeit einer Handlung des "Geisteskranken" nicht kapiert,(konkludent) den (induktiven) Schluss, dass der "Geisteskranke" wohl ´ne Macke haben "muss" :

Äusserung des Gutachters laut Protokoll v. 9.5.2011 :

Ich halte den Gedanken, die Ehefrau schützen zu wollen, für
nachvollziehbar. Nicht nachvollziehen kann ich allerdings, dass
Sie zum Vorgesetzten Ihrer Ehefrau gegangen sind, nachdem Sie
andererseits davon ausgegangen sind, dass dieser Vorgesetzte zusammen mit Ihrer Ehefrau die illegalen Geschäfte macht.


Wie defekt muss ein Psycho-Gutachter-Großhirn eigentlich sein um nicht kapieren zu können, warum es trotz der Annahme, der Vorgesetzte habe illegale Geschäfte zusammen mit der Ehefrau gemacht, zweckmässig ist zu diesem Vorgesetzten zu gehen ?

Wir halten fest :

Als der Geisteskranheit bezichtigter Nicht-Geisteskranker muss man damit rechnen, dass ein mutmaßlich verkalkter Gutachter einen Nicht-Geisteskranken für geisteskrank erklärt, weil der mutmaßlich verkalkte Gutachter nicht fähig ist dieselbe geistige Leistung zu vollziehen wie der Nicht-Geisteskranke.-Er kann eine Denksport-Aufgabne nicht lösen, und schliesst daraus, dass er das nicht kann, dass auch andere es nicht können, es also keine Lösung gebe.

Ganz schön bescheuert.

Herzliches Beileid, Gefahr im Verzug ...

raumfahrer
raumfahrer
 
Beiträge: 38
Registriert: Do 4. Jul 2013, 20:26

Nächste

Zurück zu Justizirrtümer

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron