eingelegt. Dies teile ich im Auftrag des mondfahrers mit, der dies sehr begrüßt, auch wenn noch fraglich ist, ob der BGH die Revision für zulässig erachtet. Jedenfalls könnte Herrn Mollath später kaum vorgeworfen werden den Rechtsweg nicht erschöpft zu haben, sollte er später Verfassungsbescherde erheben.
Herr Mollath hat damit insgesamt 4 Chancen um sein Anliegen weiterzuverfolgen :
1. Revision
2. Strafanzeige erstatten mit dem Ziel der Eröffnung eines weiteren Wiederaufnahmeverfahrens
3. Verfassungsbeschwerde
4. Klage vor dem Marsgericht
Betreffend Chance Nr. 4 werden noch Hinweise erfolgen.
Es wurden kürzlich zwei neue Mitglieder hier im Forum registriert, und zwar die Mitglieder @Gretchen am Spinnrade und @Gustl
MARS hat geschrieben:es ist beabsichtigt, dass @Mephisto und andere Mitglieder sich im Forum "im virtuellen Raum" ausführlich mit der auf der Seite http://www.strate.net veröffentlichten mündlichen Urteilsbgeründung des LG Regensburg vom 14.08.2014 auseinandersetzen, und zwar abschnittsweise.
...)
das ist richtig. Wir werden voraussichtlich an diesem Wochenende damit beginnen. Es wird sehr viel Arbeit sein. Diese Sache wird sich einige Zeit hinziehen.
G L Ü C K S D R A C H E