Christian Ude und die Schwarzgeldverschiebung

Bekannte Justizirrtümer und Opfer:

Christian Ude und die Schwarzgeldverschiebung

Beitragvon raumfahrer » Di 20. Aug 2013, 15:32

Der Justizirrtum im Verfahren 131 C 24501/95 AG München

Huhu,

Sehr geehrter Herr Mollath, sehr geehrte Frau Justizministerin Dr. Beate Merk !

Sie beide kennen mich ja noch nicht, obwohl ich seit Herbst 2004 im Internet über 3000 anonymisierte Beiträge zu juristischen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Themen geschrieben habe,denn bekanntlich lebe ich als "mondfahrer" natürlich nicht auf der Erde sondern "auf dem Mond", und Sie beide hatten ja bisher aus unterschiedlichen Gründen keine Gelegenheit meine Aktivitäten im Internet zu beobachten.

Aber ich bin mir schon heute sicher, Sie beide werden sich eines Tages versöhnen, wenn Sie erst einmal alles gelesen und verstanden haben, worüber im hiesigen Forum , insbesondere im hiesigen Thread, berichtet wird. Ich bin mir sicher : Es stimmt einfach nicht, dass bei einem von Ihnen "Hopfen und Malz verloren" sind ...


Wir werden hier zeigen, warum der aktuelle Kandidat für das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten , Herr Christian Ude, für das Amt des Ministerpräsidenten ungeeignet ist, da er selbst ein ganz spezielles Problem mit Schwarzgeldverschiebungen und ausserdem mit sogenannten "Kryonikern" , also politisch und weltanschaulich andersdenkenden Leuten, hat ,die mit seiner Politik nicht einverstanden sind, deren Weltanschauung aber nach Art. 4 GG zu respektieren ist.

Ich empfehle vor dem Hintergrund dessen, worüber hier skurrilerweise im Interesse des gemeinen Wohls leider berichtet werden muss , dringend, bei der kommenden Wahl nicht die SPD zu wählen sondern irgendeine andere Partei (oder gar keine) zu wählen und auch alle Freunde aufzufordern auf keinen Fall die SPD zu wählen, denn Christian Ude darf wegen seiner speziellen und sehr individuellen Beziehung zu Schwarzgeldverschiebungen im öffentlichen Dienst in Bayern nicht Ministerpräsident werden.

Meine Freunde und ich reden hier Klartext und erklären ausdrücklich, dass wir absolut dagegen sind , dass Herr Ude den "Fall Mollath" politisch erfolgreich ausnutzt um für sich im bayerischen Wahlkampf zu punkten und Ministerpräsident zu werden und dadurch von seinem eigenen Problem mit Schwarzgeldverschiebungen abzulenken .

Meine Freunde und ich glauben sogar, dass Herr Mollath heute noch immer eingesperrt wäre, wenn nicht Frau Dr. Merk sondern Herr Ude Justizminister wäre.

Es mag durchaus sein, dass Frau Dr. Merk manchmal im Zusammenhang mit dem "Fall Mollath" unglückliche Formulierungen in Justizsprache wählt und dadurch in Fettnäpfchen tritt ( ja, ich habe mir all die Videos mit ihren Interviews angesehen...) - rein verbal betrachtet - aber wir "vom Mond" finden, dass es aus juristischer Sicht nicht auf die bayerische Ausdrucksweise sondern auf die objektive juristische Wirkung ankommt, die Äusserungen und Handlungen einer bayerischen Justizministerin auslösen - auch wenn dies ein "Normalbürger", der "juristisch-bayerischen Geheimsprache" in der Regel unbewandert, anders sehen mag.

Ein bundesweit bekannter SPD-Politiker, der von Amts wegen und als Aufsichtsratsvorsitzender verpflichtet ist, gegen Schwarzgeldverschiebungen und Sozialbetrug im öffentlichen Dienst "im eigenen Laden" vorzugehen, dieses aber grob fahrlässig oder vorsätzlich unterlässt, ist für das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten ungeeignet.Punkt !

Insoweit stimme ich mit Frau Dr. Merk überein, dass Herr Ude besser den Mund gehalten hätte statt wegen des "Fall Mollath" den Rücktritt der bayerischen Justizministerin zu fordern , zumal die Ministerin das Urteil nicht zu vertreten hat ...

Zur Sache :

Der Kandidat Christian Ude hat in eigener Sache seit Jahren ein sehr speziellesvon ihm elbst zu vertretendes Problem mit dem Thema Schwarzgeldverschiebungen in Bayern . Dabei geht es allerdings nicht um Millionen -Schwarzgeldverschiebungen irgendwelcher Banken in die Schweiz ( was übrigens in Deutschland üblich ist und insoweit nicht überbewertet werden sollte), die kaum jemand wirklich wehtun, sondern um Sozialbetrug und Schwarzgeldverschiebungen in Bayerns öffentlichem Dienst, namentlich im Bereich öffentlicher Dienst der LH München, MVV-GmbH, die sozial schwachen Menschen die Existenz kaputt machen , also ausgerechnet solchen Leuten, die glauben sich bei der SPD richtig aufgehoben fühlen zu dürfen.

Vorsicht FALLE kann man da nur sagen ! NICHT die SPD wählen ! NICHT diesen OB zum Ministerpräsidenten wählen !

Selbst die Schwarzgeldverschiebungen in Bayerns öffentlichem Dienst - weil der LH München nach dem Willen der Herrn Ude als Aufsichratsvorsitzendem unterstehenden Schwarzgeld-Drahtzieher die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen erspart bleiben sollte - könnte man ja mit Würgen relativieren, hätte sich daraus nicht ein mehrjähriges Folter-und Erpresser- Drama unter Mitwirkung SPD-freundlicher V-Leute entwickelt,um die Gegner dieser Sozialbetrugs-Machenschaften in Schach zu halten, welches in der Folgezeit sogar zu lebensbedrohlichen Folgen für einige Bürger der Bundesrepublik Deutschland führte.

Wir "vom Mond" können es zwar nachvollziehen, dass es aus Sicht des Herrn Ude "ganz praktisch" erscheint, dass ihm sozusagen passgenau zur aktuellen Wahlkampf-Situation der "Fall Mollath" zur politischen Ausschlachtung zur Verfügung steht, da dieser Fall natürlich hervorragend geeignet ist um mittels einer Diskussion der Schwarzgeldverschiebungen der Banken von den Schwarzgeldverschiebungen in Bayerns öffentlichem Dienst (MVV) und der Verantwortung des Kandidaten in eigener Sache für diese Vorgänge scheinheilig abzulenken.

Jedermann in München weiss aber, wer der MVV ist , wer Aufsichtsratsvorsitzender ist, und wer in den Gremien des MVV sitzt und damit Verantwortlicher für Schwarzgeldgeschäfte und Schwarzgeldverschiebungen des MVV ist, die hätten durch Christian Ude unterbunden werden MÜSSEN.

Darauf, dass diese Betrugsfälle mittlerweile (mindestens teilweise) verjährt sind, kann es nicht ankommen, zumal ja die Schwarzgeldverschiebungen im Fall Mollath auch verjährt sind - letzteres natürlich nicht zufällig ...

Interessanter erscheint es uns "vom Mond" im Zusammenhang mit der Frage der Verjährung schon zu sein , wie man mittels angewandter Justiz und angewandter Psychiatrie die Mitwisser und Gegner solcher Schwarzgeldverschiebungen so lange "beschäftigte", genauer gesagt fertig machte, bis die Taten verjährt und also nicht mehr verfolgbar waren.

Was hat Christian Ude in eigener Sache mit Schwarzgeldverschiebungen zu tun ?

Ein spezielle Problem Christian Ude´s betreffend Schwarzgeldverschiebungen in Bayern , steht im Zusammenhang mit einem individuellen juristischen Vorgang und einem dadurch mittelbar im Laufe der Jahre ausgelösten in der Öffentlichkeit bisher nicht bekannten von niedersächsischer Behörden-Seite unter Mitwirkung eines niedersächsischen V-Manns ausgelösten Folter-Skandals , dessen Auslöser / Ursache im Sinne der sog. "Äquivalenztheorie" bis in das Jahr 1990 zurückverfolgt werden kann, als die damalige Kanzlei Ude & Kollegen anwaltlich versagte und einen nicht aus Bayern stammenden, neurologisch erkrankten, dieser Kanzlei blind vertrauenden Patienten vor dem AG München anwaltlich vertrat und diesem Patienten auf Grund anwaltlicher Kunstfehler 2 Prozesse in einer Weise vermasselte. für die sie sich hätte schämen müssen.

Um verstehen zu können, wie sich aus einem Vorgang in München - Kanzlei Ude & Kollegen - später unter Mitwirkung niedersächsischer Behörden ein Folter-Skandal ( siehe später zu diesem Thema der betreffende begonnene Folter- Thread im Forum) entwickelte, ist es erforderlich erst einmal das juristisches Vorspiel der späteren Folter in München zu
skizzieren :

VORSPIEL :

a)

juristisches Vorspiel, 1. Akt, Tatort Amtsgericht München :

Die Kanzlei Ude & Kollegen sollte 1990 für einen neurologisch erkrankten Patienten einen Schadensersatz-Prozess wegen Prozessbetrugs in einem rechtskräftig entschiedenen Zivil-Verfahren führen und zudem den Prozessbetrüger mittels profesionell erstatter Strafanzeige der strafrechtlichen Verurteilung zuführen. Dies, weil der Täter beim Patienten, bei dem - wie der Täter wusste - eine Unfall-bedingte Anfalls-Disposition diagnostiziert war , mittels Vermieter- Schikanen (nächtliche unangekündigte Besuche von Vermieterseite etc.) epileptische Anfälle ausgelöst hatte und ihn danach mittels vorgetäuschtem Eigenbedarf aus der Wohnung herausgeklagt hatte.

Die Kanzlei Ude & Kollegen verfügte damals neben der Aussage der den Patientin behandelnden Neurologin, die dem Amtsgericht vorgelegt worden war, über einen Klinik-Bericht betreffend eine frühere stationäre Behandlung desselben Patienten in einer Nervenklinik wegen desselben neurolgischen Problems und wegen einer KLaustrophobie, welche sich verstärkend auf das Anfallsleiden auswirkte.

Das Amtsgericht München ignorierte damals diesen ärztlichen Befund und setzte den Patienten empathielos ohne Rücksicht auf die gesundheitlichen Folgen rechtsfehlerhaft auf die Straße, nachdem der Kläger das Gericht im Wege eines Prozessbetrugs davon überzeugt hatte, er benötige die Wohnung des Patienten für den "Eigenbedarf".

Insbesondere Rechtsanwalt Ernst Tandler hatte Einblick in diese Unterlagen, und es war daher in der Kanzlei Ude & Kollegen auch bekannt, dass neben dem Epilepsie-Befund seitens der Nervenklinik zusätzlich eine schwere Klaustrophobie diagnostiziert worden war, die seinerzeit eine stationäre Behandlung des Patienten mit Medikamenten ( Valium u.a.) erforderlich gemacht hatte. In der Klinik zeigte sich : Wenn der Patient eingesperrt wurde, wurden lebensbedrohliche epileptische Anfälle ausgelöst.

Rechtsanwalt Ernst Tandler beantragte daher im Zivilprozess zwar für den Patienten ein Schmerzensgeld wegen der durch die Vermieter-Schikanen ausgelösten neurologischen Störungen ( Anfälle) , setzte aber den Prozess in zwei Instanzen auf Grund anwaltlicher Kunstfehler in den Sand, so dass der Prozess schon "dem Grunde nach" verloren wurde, der Patient den Schaden also später nie ersetzt bekam.

mit der Strafanzeige lief es in Sachen Anwaltskunst analog : Auch hier versagte die Kanzlei auf Grund von Kunstfehlern, der Täter war wieder der Gewinner.

b)

juristisches Vorspiel, 2. Akt, Tatort MVV und Sozialamt München

Die Folgeerscheinung der auf Grund anwaltlicher Kunstfehler in den Sand gesetzten Prozesse und der in den Sand gesetzen Strafanzeige führten den Patienten, damals Student, in finanzielle Schwierigkeiten, so dass er sich gezwungen sah , das Studium zu unterbrechen und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beim MVV im öffentlichen Dienst aufzunehmen. Der Patient erfuhr dann aber bald von den Schwarzgeldverschiebungen im MVV, welche der MVV vollzog um sich Sozialversicherungszahlungen und den betreffenden Arbeitnehmern Steuern zu ersparen.Hierdurch wurde dem Patienten der Krankenversicherungsschutz entzogen, und da auch das zuständige Sozialamt die Unterstützung verweigerte, wurde das Anfallsleiden nicht behandelt mit der Folge zahlreicher Auslösungen von Anfällen und der Auslösung anderweitiger gesundheitlicher Schäden, die ebenfalls nicht behandelt wurden.

Der MVV hatte zum Zweck des Sozialversicherungsbetruges zu Gunsten der Kasse der LH München eine eigene Schwarzgeld-Abteilung mit Schwarzgeld-Listen installiert , und verteilte bzw. verschob die in "Scheibchen geschnittenen" Löhne der betroffenen Arbeitnehmer auf Fremdkonten von Angehörigen der betreffenden Arbeitnehmer , von denen sie dann wieder auf die Konten der Arbeitnehmer, denen der Lohn zustand, zurückgeleitet wurden - ohne dass der MVV für diese Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeträge abführen musste.Einige der betroffenen Arbeitnehmer , unter anderem der in Rede stehende Patient und ehemalige Mandant der Kanzlei Ude & Kollegen, beschwerten sich bei der AOK Bayern und auch anderswo(...) über die Zustände und die Schwarzgeldverschiebungen, aber die AOK verweigerte es, pflichtgemäß tätig zu werden und beteiligte sich an dem Betrugs-Szenario.

c)

juristisches Vorspiel 3. Akt , Tatort Amtsgericht München :

In dieser finanziell geschwächten Situation des Patienten - da der Patient ja per Prozessbetrug auf die Straße gesetzt worden war , keine feste Wohnung fand und sich die dadurch ausgelöste kostspielige Wohnungssuche -Odysse entewickelte , die mit den Ergebnissen von Billiglohn-MVV-Arbeit finanziert werden musste, stand der Patient finanziell ständig unter Druck - erlaubte es sich die ehemalige Kanzlei Ude & Kollegen, nunmehr umbenannt in "Buhl-Müller. Tandler & Kollegen" , dem Patienten eine Rechnung über 250 DM zu schicken für die erfolglos gebliebene Tätigkeit in Sachen Strafanzeige gegen den Prozessbetrüger.

Da der Patient inzwischen "dank" des Misserfolgs der Kanzlei Ude & Kollegen bzw. deren "Rechtsnachfolgerin" zahlungsunfähig war und dies zudem als Zumutung empfand, da die Forderung bereits verjährt war, zahlte der Patient nicht , mit der Folge, dass die ehemalige Kanzlei Ude & Kollegen - jetzt als "Rechtsnachfolgerin" im Sinne einer Kanzlei mit "Seniorpartner" Christian Ude - den eigenen Mandanten verklagte in der Absicht diese 250 DM auch noch abzuzocken.

Da sich der Patient mangels Masse natürlich keinen Anwalt leisten konnte, behalf er sich damit, sich von mir und einem ehemaligen Stipendiaten der Konrad Adenauer -Stiftung, dem Sachbuchautor des Sachbuchs "Wie der Mensch den Tod besiegt", dem öffentlich bekannten Kryoniker Klaus Reinhard aus Kiel, kostenlos fernmündlich und schriftlich beraten zu lassen, was aber, da die Klägerin argumentativ sehr hartnäckig war, weil sie unbedingt vom Patienten dieses Geld wollte, zu langen Ferngesprächen von München nach Kiel bzw. "zum Mond" führte, die zu einer Telefongebühren-Belastung führte, die allmählich zu 268,64 auflief - was sich natürlich erst während des Prozesses ergab, also ein höherer Betrag als die Anwaltsgebühr für eine anwaltliche Beratung bei einem Streitwert von 250 DM.

d)

Rechtsirrtum des AG München :

Die Richterin am Amtsgericht München Hümmer entschied den Prozess zwar rechtskräftig zu Gunsten des Patienten, weil die Forderung der 250 DM entgegen der schriftsätzlich vorgetragenen unqualifizierten Rechtsausführung Rechtsanwalts Ernst Tandlers verjährt war, aber es unterlief ihr später bei einer Entscheidung über den Kostenerstattungsantrag des Patienten ein Rechtfehler, der in der Folgezeit eine Art "Schmetterlingseffekt" entsprechend der Chaos-Theorie auslöste, dessen Folgen bis heute anhalten . (Ohne dieses Chaos und dessen Folter-Folgen gäbe es die Auftritte der Mitglieder DER SPIEGEL, MARS, Mephisto und anderer hier im Forum nicht...)

Die Richterin Hümmer erklärte nämlich die Telefonkosten von > 200 DM für nicht erstattungsfähig soweit sie die Kosten für den Rechtsstreit überstiegen, die angefallen wären, wenn der Patient sich einen Anwalt genommen hätte .

( Warum dies ein Rechtsfehler und damit ein Rechtsirrtum war, werde ich ggf. an anderer Stelle erläutern, da es für das Verständnis des Folgenden nicht wichtig ist).

Fakt ist, dass diese Kostenentscheidung jedenfalls im Wege eriner Rechtswegerschöpfung nicht erfolgrecih angefochten werden konnte, d.h. rechtskräftig wurde, und nun die ehemalige Kanzlei Ude & Kollegen , nunmehr wegen des Ausstiegs Herrn Ude´s als "Seniorpartner" zur "Rechtsnachfolgerin" aus der Kanzlei mit dem Namen "Buhl-Müller, Tandler & Kollegen" geworden, zuschlagen und "abzocken" konnte wie folgt :

Sie beantragte nun Anwaltsgebühren wegen der Bearbeitung des Kostenfestsetzungsantrags für sich, die der Patient nicht bezahlen konnte, da er inzwischen schlicht pleite war.

Da der Patient wegen der bekannten geschwächten finanziellen Situation, die die Kanzlei durch ihre Kunstfehler selbst heraufbeschworen hatte, zahlungsunfähig war, beantragte die Kanzlei sofort durch Rechtsanwalt Ernst Tandler die Zwangsvollstreckung und einen
H A F T B E F E H L gegen den Patienten., wodurch sie für diesen Antrag weitere Kosten draufschlagen konnte.

Dies führte beim Patienten erwartungsgemäß zu den bekannten neurologischen Reaktionen ( Auftreten des Anfallsleidens), wobei der Patient allerdings insoweit Glück hatte, dass dies von einem Arzt beobachtet wurde und der Arzt dem Patienten das Geld schenkte, das notwendig war, um die Rechnung der Kanzlei zu bezahlen. Der Arzt drückte dem Patienten das Geld in bar in die Hand , damit es so schnell wie möglich bezahlt wurde um den Haftbefehl beseitigen zu können. Der Patient fuhr damit auf dem schnellsten Weg mit der U-Bahn zum Hauptbahnhof München , wo sich damals das "Telegrafenamt" befand, aber im Tiefgeschoss der Linie U1 brach der Patient unter dem Nervendruck vor allen Leuten auf dem Boden zusammen - Anfall. Nachdem sich der Patient wieder aufgerappelt hatte und in Begleitung von Helfern nach oben ins Freie gelangt und im Telegrafenamt unter Schweissausbrüchen die Einzahlung in Bar getätigt hatte, gingen die Schikanen seitens der Kanzlei allerdings weiter :

Nach Eingang der Zahlung unterliess es Rechtsanwalt Tandler wochenlange den Haftbefahl aufheben zu lassen, so dass der Haftbefehl trotz beglichener Rechnung weiter wirkte und unter diesem Druck und wegen der dadurch bedingten schlaflosen Nächte beim Patienten weiter Anfälle und Bluthochdruck ausgelöst wurden.

Soweit erst mal - dies alles ist erst der Anfang der "Geschichte", und dieser Anfang ist übrigens zugleich auch der Anfang der Geschichte der Erfindung der "Mondbombe", die uns später noch beschäftigen wird, denn der Arzt, der dem Patienten das Geld geschenkt hatte um den Haftbefehl zu beseitigen,und dessen Namen wir hier aus guten Gründen nicht nennen wollen, hatte später eine Idee, wie man die zu erwartende Justiz-Odyssee eventuell eines Tages gleichsam durch Zündung einer zu erfindenden "Bombe" in den Griff bekommen könnte ...

Fortsetzung folgt !

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Anmerkung in Sachen "Seniorpartner"

Beitragvon raumfahrer » Mi 21. Aug 2013, 13:09

Huhu,

natürlich werden wir diese Schwarzgeldverschiebungs-Angelegenheit hier im Forum mehr und mehr vertiefen und mit Beweismitteln schmücken, schliesslich sollen die Leser ja nicht denken, diese Schwarzgeldverschiebungen seien irgendein erfundener Hokuspokus und wir befänden uns hier im virtuellen Raum (für virtuell-reelle Vermischungen gibt´s hier im Forum einen anderen Thread...)

a)

Es fragt sich, wenn von der ehemaligen Kanzlei Ude & Kollegen und deren "Rechtsnachfolgerin" die Rede ist, die sich der Mandanten-Abzockerei verschrieben zu haben scheint,natürlich immer, wer beim Abzocken Seniorpartner und wer Juniorpartner ist und war, und was in deren Vertretern oder in ihnen selbst gehirnlich vor sich ging. Um letzteres investigativ zu klären, bietet sich die Untersuchung entsprechender Quellen an, die teils öffentlich , teils nicht öffentlich zur Verfügung stehen.

Es findet sich zum Thema "Seniorenpartner" im Internet, Quelle :

http://www.focus.de/politik/deutschland ... 41939.html

beispielsweise folgender Text :

Gegendarstellung

In der Ausgabe Nr. 36/1993 wurde auf Seite 32 unter Überschrift „Münchner OB-Wahl Ein roter Amigo?“ behauptet:

„Bis heute beschäftigt der Streit die Sozietät ,Buhl-Müller, Tandler & Kollegen“, in der Ude von Ernst Tandler noch immer ,als Seniorpartner“ bezeichnet wird.“

Diese Pressemitteilung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß Ernst Tandler Christian Ude als „früheren“ Seniorpartner bezeichnet hat.

ERNST TANDLER, Sozius der Anwaltssozietät Buhl-Müller, Tandler & Kollegen

Anmerkung der Redaktion: Nach dem Bayerischen Pressegesetz sind wir verpflichtet, auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken.
Der FOCUS-Redakteur Gunther Schnatmann versichert eidesstattlich, daß Rechtsanwalt Tandler ihm gegenüber Herrn Ude als Seniorpartner bezeichnet hat und nicht als früheren Seniorpartner.


Wir "auf dem Mond" finden es interessant, dass sich hier 2 sich widersprechende Aussagen gegenüberstehen, wobei die eine von einem Anwalt aufgestellt wurde, die andere von einem Redakteur, der die gegenteilige Aussage eidesstattlich versichert.

Wem soll man glauben , dem Redakteur oder dem "Juniorpartner" ?

Aber vielleicht gibt es noch andere Wege um die Frage der Glaubwürdigkeit des "Juniorpartners" zu klären, vielleicht durch Akteneinsichtnahme ? hm ?

Gibt es ein "Geständnis" des Herrn Tandler, welches die Frage der Glaubwürdigkeit seiner Person und seiner aus unserer Sicht ein wenig sophistisch anmutenden Verbalisierungen im Rahmen seiner politischen oder seiner gerichtsbekannten Aktivitäten klären könnte ?

Also wir " auf dem Mond" sind da fündig geworden, ich zitiere mal aus dem Schriftsatz des Herrn RA Ernst Tandler vom 17. Oktober 1996 im Verfahren 131 C 24501/95 AG München auszugsweise wortwörtlich ( Hervorhebung durch mich ) , Zitat :

(...) Die Beantragung der Festsetzung in Höhe von DM 278,49 ist unangemessen.(...)
Der Beklagte trägt in seinem Kostenfestsetzungsantrag vor, dasß er die Unterstützung des Herrn Klaus Reinhard dafür benötigte, daß ihm dieser Gesetzestexte heraussuchte und vorlas. Der Beklagte war dazu angeblich wegen einer schweren Sehbehinderung nicht selbst in der Lage ,längere Texte zu lesen (...)
Es wäre vielmehr abgebracht gewesen sich bei einem Rechtsanwalt einen Rat zu holen. Jeder Rechtsanwalt wäre in der Lage gewesen dem Beklagten zu beraten und ihm die Gesetzestexte herauszusuchen, kopieren und gegebenenfalls vorzulesen oder näher zu erläutern. (...) Legt man den Gegenstandswert von DM 268,64 zugrunde, wäre somit eine Ratsgebühr von DM 27,50 angefallen. (...) Der Beklagte hat daher unnötige Kosten verursacht und ist nicht seiner Pflicht nachgekommen, die Kosten gering zu halten.


Interessant : "Jeder" Rechtsanwalt wäre dazu in der Lage gewesen ?

Und wie steht es mit Herrn Juniorpartner selbst ? Ist dieser nicht Rechtsanwalt ?

Warum verklagt denn ein Rechtsanwalt den eigenen Mandanten, wenn er ihm für DM 27,50 mitteilen könnte, dass der Rechtsanwalt widerrechtlich klagt, also dann doch wohl einfach zu Schikanezwecken ? hm ?

Wir wollen diese Angelegenheit zu Analysezwecken "wiederherstellen" und rückblickend anmerken : wer hätte damals gedacht, dass diese tiefgekühlte Prozessleiche irgendwann , Jahrzehnte später , wieder aufgetaut werden könnte ?

Es sei schon jetzt angemerkt : Auch die Schwarzgeldverschiebungen sind kein mondisches Märchen, sondern das ist alles REAL. So real, wie die originalen Beurkundungen dieser Vorgänge, die allerdings damals von der Postfiliale am Münchner Flughafen per Luftpost ausser Landes geschafft wurden um den drohenden Beweisvereitelungen zuvorzukommen.

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Re: Christian Ude und die Schwarzgeldverschiebung

Beitragvon raumfahrer » Mi 21. Aug 2013, 13:20

Huhu,

und hier die zweite Seite des Schriftsatzes des Herrn Ernst Tandler , welcher das fragwürdige Geständnis ( "Jeder Rechtsanwalt...") enthält - kleiner Hinweis am Rande : Wir befinden uns, wie das eingescannte "Werk" des Justizexperten zeigt, bereits auf Seite 123 (!) der Akte, und das bei einem Gegenstandswert von ca. 250 DM !

Es muss der Kanzlei aus unserer "mondischen Sicht" folglich ungemein wichtig gewesen sein den eigenen Patienten und Mandanten zu verklagen und schliesslich zu kassieren, egal aus welchem Grund.
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