Einleitend in diesen Thread wird folgendes mitgeteilt :
1. Aus Anlass von Internet-Veröffentlichungen der Frau Ursula Prem zum Fall Mollath während der letzten Tage wird mit der Arbeit, die @Glücksdrache bereits am 22.08.2014 ankündigte, erst heute begonnen.
2. Es werden Äusserungen der Frau Prem sowie Äusserungen in Kommentaren zu diesen Äusserungen zum Anlaß genommen , um auf folgendes ausdrücklich hinzuweisen um möglichen Missverständnissen vorzubeugen :
3. Die Marsbewohner sehen das Urteil des LG Regensburg vom 14.08.2014 und seine Entstehung im Lichte der formalen Aussagenlogik. Dabei wird untersucht, auf welche Weise man feststellen kann, ob jeweils eine relevant erscheinende Aussage wahr ist oder nicht , und unter welchen Bedingungen eine solche Feststellung im jeweiligen Einzelfall überhaupt nur möglich ist.
Herr Dr.Strate hat uns hervorragendes "Reizmaterial" geliefert, welches geeignet ist darzustellen, auf was unser Vorgehen hinausläuft. In einem Internet-Kommentar zu einer Äusserung der Frau Prem wurde behauptet, Mollath habe gelogen (wörtlich : "Mollath lügt") . Einen diese Behauptung ("Mollath lügt")bestätigenden Beweis konnte bisher auf dem Mars niemand entdecken. Allerdings wurde auf der Strate-Seite ein Fax-Brief an Verteidiger Dr. Strate veröffentlicht, mit welchem der induktive Schluss nahegelegt wird , Herr Mollath habe in diesem Brief gelogen. Es erscheint daher aus Sicht der Marsbewohner sinnvoll , an diesem Beispiel zu demonstrieren, dass aus Sicht der Aussagenlogik der Inhalt dieses Briefes für sich allein keinerlei Beweis liefert für die Behauptung , Herr Mollath habe gelogen.
In diesem Zusammenhang sei, um zu demonstrieren , worin ein "erkenntnistheoretischer" Unterschied zwischen einem induktiven Schluss - also einer Mutmaßung, die sich mit dem Grundsatz in dubio pro reo nicht verträgt - und einem deduktiven Schluss besteht . Die theoretisch von der sprachlichen Seite her möglichen sich je nach Lesart widersprechenden Inhalte werden erläutert an den folgenden "grenzwertigen" Textbeispielen aus dem Fax-Brief vom 31.07.2014 an Dr. Strate, der von Mollath stammen soll, Zitate :
zitiertes Fax hat geschrieben:(1) ...Sie kennen die Wahrheit und trotzdem nutzten Sie schon in der Vergangenheit falsch dargestelltes, um mich ,wieder besseren Wissens , zu diskreditieren ...
(2) ...Mehr als die persönliche Beleidigung, die ich durch Sie erfahre, schmerzt mich Ihre eigene Demontage in der Öffentlichkeit ...
(3) ...Dazu bitte ich Sie , Ihren falschen öffentlichen Behauptungen über mich , wie : Mollath lügt, oder ich hinge Verschwörungstheorien an, oder meine Beweis- und Zeugen-Hinweise wären Mist, auch öffentlich zurück zu nehmen...
Beginnen wir mit Zitat 1 - was sagt der Satz objektiv aus ? Wieviele zulässige Auslegungen sind sprachlich korrekt ? Welche Ergebnisse bringen mögliche induktive Schlüsse ( Mutmaßungen, also ohne weitere Informationen nicht beweisbar) und welche Ergebnisse bringen deduktive Schlüsse (beweisbar) ?
Beginnen wir mit induktiven Schlüssen : Da es im Deutschen statistisch gesehen kaum vorkommt, dass jemand "wieder besseren Wissens" schreibt und dabei mit dem Wort "wieder" einen Wiederholungsfall zum Ausdruck bringen möchte, kann man hier induktiv schliessen, dass das erste "e" in dem Wort "wieder" einen Schreibfehler darstellt, d.h. dass der Verfasser eigentlich "wider" gemeint hatte.
Wenn sich dieser induktive Schluss später auf Grund irgendwelcher aufklärender Information als zutreffend entpuppen sollte, hätten wir allerdings weitere zwei Fehler festzustellen, da das Wort "wider" dieselbe Bedeutung besitzt wie das Wort "gegen", somit "Wissen" im Akkusativ stehen muss. Damit müsste dann "Wissen" in dem Text stehen statt "Wissens", denn "Wissens" ist nicht Akkusativ sondern Genitiv, d.h. wir haben dann zwei Weitere Schreibfehler vor uns, die zugleich Grammatikfehler produzieren ( oder umgekehrt, wenn der Grammatikfehler die Ursache für den Schreibfehler war).
http://www.korrekturen.de/beliebte_fehl ... sens.shtml
Interessant ist, dass aber der tatsächliche Text korrekt ist - also KEIN Schreibfehler - wenn man ihn so interpretiert, dass die angesprochene Person ( Herr Dr.Strate) im Besitz eines besseren Wissens ist, und dies bereits zum wiederholten Mal.
So, und nun dürfen wir alle mal raten, welche Deutung nun die richtige sein soll. hat der Verfasser sich verschrieben oder hat er gemeint "wieder" und "im Besitz besseren Wissens".
Es tut mir Leid, dass wir hier so haarspalterisch vorgehen müssen, aber es wird sich in einem späteren Stadium der marsianischen Analyse des Urteils noch zeigen, dass sich diese haarspalterische Arbeit sehr lohnt, weil dadurch später sehr wichtige Erkenntnisse gewonnen werden können betreffend die Frage der "Ehrlichkeit" oder der "Unehrlichkeit" solcher Personen, wie z.B. Richter, Staatsanwälte, Psychiater, Internet-Autoren, die Herrn Mollath kritisieren und als Lügner bezeichnet haben usw.
Also weiter im Text :
Halten wir zunächst fest : Wir wissen bisher nicht, ob mit der verwendeten in Rede stehenden Formulierung ein Schreibfehler vorliegt oder nicht. Von der Frage, ob ein Schreibfehler vorliegt oder nicht, hängt es ab, was die Aussage bedeutet, möglicherweise auch, ob sie wahr ist oder nicht.
weiter im Text :
Es ist erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass irgendjemand - es dürfte Herr Dr. Strate gemeint sein, wobei selbst das nicht sicher ist, denn auch hier gibt es noch einen Auslegungsspielraum, der auch eine gegenteilige Interpretation erlaubt - über ein besseres Wissen verfügt.Was "besser" ist, und "als was" dieses "Was" besser sein soll, wird mit dem Satz nicht mitgeteilt. Der Leser darf hier frei spekulieren. Mangels entsprechender Information kann auch nicht überprüft werden, ob die Behauptung, es läge ein "besseres Wissen" vor, wahr ist oder "Lüge"
Wir sind aber noch bei weitem nicht fertig mit dem Satz, denn es handelt sich ja um einen zusammengesetzten Satz mit mehreren mutmaßlichen Aussagen, je nach induktiver Lesart.
"wieder besseren Wissens" wurde zwischen zwei Kommata gesetzt, dieser Einschub stellt somit nur einen differenzierenden Zusatz zu einer weniger differenzierten "Kernaussage" dar, die nach Weglassen des Einschubs wie folgt lautet :
"Sie kennen die Wahrheit und trotzdem nutzten Sie schon in der Vergangenheit falsch dargestelltes, um mich zu diskreditieren."
Hier haben wir es mit einem Satz zu tun, der aus zwei Haupsätzen zusammengesetzt ist :
Hauptsatz 1 : Sie kennen die Wahrheit
Hauptsatz 2 : trotzdem nutzten Sie schon in der Vergangenheit falsch dargestelltes, um mich zu diskreditieren.
Auf Hauptsatz 1 möchte ich nicht weiter eingehen, weil dieser keine Belastung für den Adressaten bedeutet und auch nicht einzusehen wäre, warum sich dahinter eine Lüge verbergen sollte.
Anders sieht es mit Hauptsatz 2 aus .
Dazu , liebe Leser, "muss ich Ihnen leider sagen", dass selbst mir ein solcher Vorwurf auf den Geist gehen würde, wenn ich Anwalt wäre und mir ein Mandant solches an den Kopf werfen würde, denn es lässt sich nicht ableugnen, dass der induktive Schluss nahegelegt wird, dass der Verfasser wohl behaupten wollte, der Adressat habe absichtlich den Verfasser diskreditiert.
Die Verwendung von "um zu" in dem Satz legt zwar in der Tat diesen induktiven Schluss nahe - ABER :
Es handelt sich auch hier um eine Vermutung, denn Leute, die sich mit Maschinenbau beschäftigen und aus Bayern kommen, können "um zu" erfahrungsgemäß in Sätzen in einer Weise verwenden , die etwas anderes bedeutet, nämlich im Sinne einer FUNKTION ohne dass damit zum Ausdruck gebracht werden muss, dass der Verursacher einer Wirkung sich seiner Funktion als Verursacher der Wirkung bewusst ist. Das bedarf aus Sicht mancher Leser vielleicht einer Erklärung . Nach Beobachtung durch Marsbewohner, kommt dies aber in Bayern vor, d.h. es handelt sich um eine sprachliche Gepflogenheit, die in manchen Kreisen üblich ist, ebenso wie es in Bayern vorkommt ( es liegen uns diesbezüglich Akten vor...), dass ein Richter wie man so schön sagt "kein Deutsch kann", deswegen Aussagen falsch protokolliert werden , später daraus falsche Schlüsse gezogen werden und dadurch rechtswidrig Prozesse verloren werden.
Da die Marsbewohner festgestellt haben, dass sich in den Äusserungen Herrn Mollaths ziemlich oft "grenzwertige" Formulierungen wie im obigen Beispiel finden, die einer sorgfältigen Klärung bedürfen um überhaupt wissen zu können, was Herr Mollath mit einer Formulierung gemeint hat, wäre es eine Frage der Intelligenz der Richter gewesen, sich darüber klar zu werden und entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten bevor man ohne Beweis jemanden für schuldig befindet ...
Auch darf festgestellt werden, dass Herr Dr. Strate mit Wohnsitz in Norddeutschland zwangsläufig Schwierigkeiten damit haben dürfte sich mit Leuten aus Bayern zu verständigen, deren sprachliche Gepflogenheiten er erst mal kennenlernen muss, ähnlich wie ein Kleinkind eine Sprache durch "Wahrscheinlichkeiten lernen" langsam lernt.
Kommen wir nun zu Zitat 2 :
"Mehr als die persönliche Beleidigung, die ich durch Sie erfahre, schmerzt mich Ihre eigene Demontage in der Öffentlichkeit"
Auch hier sind wieder induktive Schlüsse möglich hinsichtlich der möglichen gegenläufigen Bedeutungen des Satztes.
"kritisch" ist hier der Gebrauch des Wortes "durch" bzw. der Formulierung "durch Sie", da man hier nicht ohne weitere Hilfsinformation wissen kann, ob
die angesprochene Person (Dr.Strate) beschuldigt werden soll, den Verfasser beleidigt zu haben oder ob der angesprochenen Person lediglich vorgeworfen werden soll, dass ein Kausalzusammenhang im Sinne der Äquivalenztheorie bestehe in dem Sinne, dass "wegen" eines Verhaltens der angesprochenen Person der Verfasser durch eine ANDERE Person eine Beleidigung erfahren habe.
Fazit : Auch hier kann dem Verfasser nicht nachgewiesen werden, was er nun gemeint hat, da es an der nötigen zusätzlichen Aufklärung durch den Verfasser mittels weiterführender Aussagen FEHLT .
Dieses Fazit erscheint Marsbewohnern bemerkenswert, weil im Lauf der Zeit, d.h. je häufiger sich Herr Mollath irgendwo "erklärte", immer wieder festgestellt wurde, dass Herr Mollath es unterlässt , äusserungen zu tätigen, welche aufklären würden, welche von mehreren Möglichkeiten der Bedeutung seiner jeweiligen Aussage die richtige ist.
Wir werden später noch sehen, dass diese wiederkehrende Verhaltensweise Herrn Mollaths quasi Irrationalität "provozierte". Das betrifft insbesondere später die Äusserung Herrn Mollaths zur Frage des behaupteten angeblichen Tatgeschehens gegenüber der Richterin " Damit will ich Sie jetzt gar nicht groß belasten ".
Mangels ausreichender Information konnte die Richterin ( Escher) nicht wissen, wann und wo und aus welchen Anlass sich Herr Mollath "gewehrt" haben will, insbesondere ob sich diese Aussage auf ein erfundenes also nicht existierendes Tatgeschehen am 12.08.2001 bezog oder auf einen andern Zeitpunkt und auf einen anderen Raum.
Und ich musss Ihnen,liebe Leser, leider ganz offen sagen : Wäre mir ohne dass ich eine Person jemals misshandelt habe, vorgeworfen worden, ich hätte eine Person misshandelt , wissen Sie, was ich dann der Richterin gesagt hätte, wenn sie mich gefragt hätte, ob das stimmt ?
Sie werden es kaum glauben, aber ich hätte es exakt so gemacht wie Herr Mollath - wissen Sie auch warum ?
Das hier ist meine Antwort :
Ich habe bezüglich solcher Verhaltensweisen eine ganz eigene Logik entwickelt, wobei ich weiss, dass andere Zeitgenossem dieselben Schlüsse gezogen haben wie ich und sich deswegen in analogen Situationen auch genauso verhalten wie ich. Und diese Logik funktioniert so :
1. Weil der Grundsatz "in dubio pro reo" den Richter verpflichtet, ist der Richter gesetztlich gehalten, mich nicht zu verurteilen, wenn ich die behauptete Tat nicht begangen habe und es FOLGLICH auch keine reellen Beweise für die behauptete Tat geben kann, denn diese ist nur virtuell existent . Da der Richter bei einer lediglich virtuellen Tat mich nicht verurteilen darf, darf er auch keine virtuellen Beweise so würdigen, als sei die virtuelle Tat reell.
2. Auf Grund des Sachverhalts gem. Ziffer 1. muss ich nur darauf achten, dass ich selbst keine falschen Angaben mache. Diese Bedingung erfülle ich, indem ich ausschliesslich wahre Aussagen tätige , die ohne weitere Zusätze mehrdeutig sind, weil ich Informationen weglasse, welche die Mehrdeutigkeit beseitigen würden. Der Richter muss dann, um das Gesetz nicht zu verletzten intellektuell so ehrlich sein, dass er die Informationslücken nicht eigenmächtig durch virtuelle Informationen in einer Weise schliesst, die auslöst, dass er dadurch falsche Informationen zur Grundlage seiner Entscheidung macht, mich zu verurteilen, denn das "Axiom", dass er nicht vernachlässigen darf, ist ja vorgreiflich, d.h. dass er mich - egal was er denkt - nicht verurteilen darf, da ich objektiv die behauptete Tat nicht begangen habe.
3. Meine Denkweise ist also stark axiomatisch, wie eben Mathematiker, Techniker, Wissenschaftler, Maschinenbauer manchmal so sind, weil diese Denkeweise zweckmäßig und gewissenhaft ist.
4. Jetzt kommen wir zur konkreten Anwendung dieser Prinzipien . Wenn ich, Mephisto, mal versuche mich in Herrn Mollath gedanklich hineinzuversetzen - wie muss die Richterin zwangsläufig reagieren, wenn ich sage, ich habe mich nur gewehrt und der behauptete Sachverhalt , der mir vorgeworfen wird, ist nur erfunden ?
Die Richterin ist nun, wegen des vorausgesetzten "Axioms", dass ich ja unschuldig bin, gezwungen sich entweder schlüssige Erklärungen für die von mir vorgegebenen Informationslücken zu suchen ,ohne dass diese Lückenschliessungen die Beschuldigungen bestätigen - oder sie muss eben zugeben, dass die Beschuldigungen nur virtuell beweisbar sind und sie also nicht weiss, ob ich die Tat begangen habe oder nicht. Da sie im Zustand der Unwissenheit verpflichtet ist gemäß dem Grundsatz in dubio pro reo zu entscheiden, darf sie mich in den Entscheidungsgründen nicht schuldig sprechen, selbst wenn sie mich für verrückt hält und mich bereits deswegen freisprechen müsste.
In meiner axiomatischen Rechnung habe ich folgende möglichen Lückenschliessungen mit einbezogen, die jederzeit einem Menschen mit einem funktionierenden ehrlichen Intellekt möglich sind :
Lücke 1 a,b,c,d und ihre Schliessungen durch schlüssige Hypothesen :
Lücke 1 a,b,c,d betrifft die Frage WANN ich mich gewehrt habe, WIE ich mich gewehrt habe, WARUM ich mich gewehrt habe , gegen WEN ich micht gewehrt habe .
Hier sind UNTER ANDEREM folgende Schliessungen durch Hypothesen möglich
a) die Hypothese zur Frage WANN ?
Schliessung erfolgt dadurch, dass mehrmals eine Abwehr , also zu UNTERSCHIEDLICHEN Zeitpunkten , jeweils gegen einen Angriff erfolgte, der NICHT am 12.08.2001 stattfand sondern in sämtlichen diesen Fällen jweils zu einem anderen Zeitpunkt. Damit ist die Unterstellung vom Tisch , ich hätte mich am 12.08.2001 überhaupt eine Sekunde lang gegen irgendetwas irgendwo gewehrt mit einem Körperkontakt. Denn das ist ausschliesslich Fantasie der Richterin und anderer Personen, die sich das so zusammengereimt haben. Es ist NICHT real !
b) die Hypothese zur Frage WO ?
Schliessung erfolgt dadurch, dass die Abwehr unter anderem ausserhalb Nürnbergs erfolgte, also nicht am behaupteten Tatort stattgefunden haben kann.
c) die Hypothese zur Frage gegen WEN ?
Schliessung erfolgt dadurch, dass ich unter anderem eine Abwehr gegen einen Angriff des Bruders der Anzeigeerstatterin gemeint habe.
d) die Hypothese zur Frage WIE ?
Schliessung erfolgt dadurch, dass ich nicht ausgeschlossen habe mich mehrfach gewehrt zu haben und mit unterschiedlichen Methoden, mich allerdings nie habe zusammenschlagen lassen bei den unterschiedlichen Anlässen. Um die Richterin nicht weiter groß zu belasten habe ich darauf verzichtet darzustellen, welche Abwehrmethoden ich angewendet habe an Tagen, die nicht der 12.08.2001 waren. Denn das sind völlig überflüssige Informationen, und da ich weiss, dass Richter manchmal nicht ganz klar im Kopf sind , wenn ihr Gedächtnis zu viel belastet wird und sie deswegen Daten vertauschen wie geschehen in dem aufgehoben Urteil, wäre ich ja schön blöde der Richterin über irgendwelche Ereignisse zu berichten, und später hat sie dann einen Gedächtnis-Aussetzer und bildet sich ein sich zu erinnern, ich hätte gesagt, das war am 12.08.2001.
so, jetzt haben alle Spinner, die hier mitlesen und bei sich selbst jetzt möglicherweise ein paar Fehlprogrammierungen im Oberstübchen entdeckt haben, erst mal an sich zu knabbern.
MEPHISTO