Neue Stalker

Hier nennen wir Namen von Stalkern aus dem Internet und natürlich aus Behörden:

Neue Stalker

Beitragvon mondfahrer » Fr 21. Nov 2014, 23:55

Teil 1 :

HUHU !

I.

Wer ist der kriminelle Jürgen Packer aus Schöppenstedt ?
Wer ist sein Sohn, und wie heisst dieser ?

Warum dürfen diese Fragen im Internet gemäß der Rspr. des BGH und des BVerfG legal
veröffentlicht werden ?

Warum darf der Betreiber dieses Forums diese Fragen und die nachstehenden Aussagen
dulden und muss sie nicht entfernen ?


Warum ist es zulässig, dass ich öffentlich in ein Internet-Forum schreibe, dass auch
Christian Kaisan ein Straftäter ist, insbesondere ein Internet-Stalker , der Verleumdungen
über einen ehemaligen Schüler des Beethovengymnasiums Bonn im Internet veröffentlichte
und gegenüber einem Zeugen angab, die gesetzliche Krankenkasse hinsichtlich seiner
steuerpflichtigen Einnahmen getäuscht zu haben ?

Nette Fragen, huhu, nicht erwartet, die Herren Packer und Kaisan, huhu , nicht war ?

Nun zu den Antworten , siehe nachstehender Text, selbsterklärend :

..................

HUHU allerseits

.................

hoffe hier nicht besonders zu stören, aber es bot sich nun mal gerade die Gelegenheit an,
von hier aus ganz schnell mal etwas ins Forum zu setzen, da ich gerade die Möglichkeit
habe auf dem Weg zu den vitrifizierten Kryonik-Patieten, die ich in Kürze besuchen werde,
hier unbeobachtet einen Text abzulegen und dabei die Aussage Christian Kaisans zu
widerlegen, ich sei identisch mit dem "Äffchen". ( Die "Zockerszene " weiss , was das
bedeutet. ) Das sogenannte Äffchen hat nämlich ein Alibi : im Ggs. zu mir hält es sich aktuell
in DE auf und dokumentiert das natürlich ...Mars oder andere Marsbewohner können das
später noch erläutern, denn ich habe hier nur wenig Zeit, da ich noch einen dringenden
Termin habe bei amerikanischen Kryonikern ).

Ich weile gerade in San Franzisco ( siehe aktuelle Bilder) , habe mir auch das (ehemalige
Hochsicherzeitsgefängnis angesehen, dessen "Identität" ich wohl niemandem erklären
muss...

Andere Identitäten hingegen müssen erklärt werden, es ist an der Zeit ...

Es ist schade, dass "Autobahn= Packer" nicht in diesem damaligen Hochsicherheits-
Gefängnis untergebracht werden kann, aber er sollte möglichst bald in einem ähnlich
sicheren Gebäude untergebracht werden, denn der deutsche Politiker ( siehe örtliche
Zeitungsberichte mit Foto) Jürgen Packer aus Schöppenstedt in Niedersachsen ist eine
gefährliche Persönlichkeit mit einem gefährlichen Doppelleben. Jürgen Packer aus
Schöppenstdet, so c. 64 Jahre alt, hat ein kriminelles Doppelleben, über das die
Öffentlichkeit aufgeklärt werden muss, und zwar nicht im Stile eines "fighterclub" oder eines
"Wahnsinns-Forums", sondern anders ....

Im Forum wurde kürzlich über ein Verfahren in Gera berichtet. Angeklagt war Klaus Ehm.
Dies ist von öffentlichem Interesse, da Klaus Ehm durch Jürgen Packer bezichtigt worden
war, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein.Das Verfahren gegen Klaus Ehm
wurde aber eingestellt.

Jürgen Packer hat mehrere Personen öffentlich im Internet verleumdet und terrorosiert, so
unter anderem auch Frau Meier-Yildirimer aus Coburg und andere Personen aus der
sogenannten Zockerszene.Das ist beweisbar, unter anderem durch die Zeugin Jasmin
Meier-Yildirimer, durch den Zeugen Ernst Fiege ´, durch einen Psachotherapeuten als
Zeugen und durch den Zeugen "N".

Von großem öffentlichem Interesse ist die Aussage Klaus Ehms, dass Jürgen Packer
seinerzeit für den MAD, also für eine der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
dienende "Oganisation" tätig gewesen sei.Sollte sich dies bewahrheiten, müsste Jürgen
Packer als noch viel gefährlicher angesehen werden als er auch ohne diese behauptete
Eigenschaft bereits anzusehen ist.

Der MAD-Behauptung sollte nachgegangen werden, es wird sich sicher aufklären lassen, ob
diese Behauptung wahr ist oder nicht. Plausibel erscheint sie jedenfalls, denn anders ist es
kaum zu erklären, dass Jürgen Packer trotz der Vielzahl der nachweisbaren Straftaten
ständig von deutschen Behörden "gedeckt" wird und sich die betreffenden ihn "deckenden"
Behörden fortlaufend aktenkundige Verfahrensfehler zu Gunsten dieses Straftäters erlaubt
haben.

Jürgen Packer, deutscher Politiker, und daher von öffentlichem Interesse, siehe die im
Internet veröffentlichen "Presseerzeugnisse" in Sachen "Grundrechteverfechter" , besitzt wie
gesagt ein Doppelleben. Er hat sich auch in einem Zivilprozess, der vor dem Amtsgericht
Koblenz geführt wurde ( Kopie der Akte ist in meinem Besitz, eine weitere Kopie wurde an
das Bundesverfassungsgericht gesendet anlässliche einer Verfassungsbeschwerde
betreffend den Ablauf des Zivilverfahrens), wieder strafbar gemacht, was "nachweisbar" ist,
aber nur unter bestimmten rechtstechnisch erforderlichen Voraussetzungen , daher die
Anführungszeichen rechts und links von "nachweisbar" ( denn nicht jeder Nachweis, der
objektiv möglich ist, wird auch tatsächlich irgendwann vor Gericht geführt ...)

Jürgen Packer hat in dem vor dem Amtsgericht Koblenz geführten Prozesse ca. 10 Personen
als kriminell bezeichnet, unter anderem Blondie, und im Übrigen eine Person, deren
"Identität" ihm bekannt ist, nicht aber der bürgerliche Name dieser Person.

In dem Schriftsatz bezeichnete der Straftäter Jürgen Packer diese Person, die keine
Straftaten begangen hat, als kriminell und bezeichnete sie mit einem Namen, der von
Christian Kaisan behauptet worden war.
mondfahrer
 
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Re: Neue Stalker

Beitragvon mondfahrer » Fr 21. Nov 2014, 23:57

Fortsetzung, da es zu lang für den ersten Text war...

Dabei stellte Jürgen Packer aus Schöppenstedt offensichtlich darauf ab, dass es sich bei der
behaupteten Straftat um ein sogenanntes "Antragsdelikt" handelt. [ Hinweis an Nichtjuristen :
Verleumdung, üble Nachrede etc. sind Antragsdelikte, d.h. nur der Betroffene selber kann
mit Erfolg Strafanzeige erstatten, muss sich zu diesem Zweck allerdings gegenüber der
Polizei und gegenüber dem Straftäter, der die Tat begangen hat, "outen" also geschützte
Daten dem Täter überlassen und damit einen Rechteverlust hinnehmen. - Und genau das ist
- und war , bis jetzt - das Problem. Die angegriffene Person will diesen Schutz nämlich aus
sehr triftigen Gründen nicht verlieren und hat deswegen alle diese Straftaten, die im
öffentlichen Raum durch Christian Kaisan und durch Jürgen Packer begangen wurden, nicht
angezeigt.]

Die geschädigte Person, hier "N" genannt, kann jedoch Zeuge sein in anderweitigen
Verfahren, um nachzuweisen, dass die Verleumdungen, üblen Nachreden und auch :
Erpressungen , tatsächlich vorliegen.
Die geschädigte Person ist auch Opfer von Erpressungen geworden, die Jürgen Packer und
Christian Kaisan zu verantworten haben, was ebenfalls beweisbar ist. Der Zeuge hat auch
diese Straftaten, obwohl diese Offizialdelikte sind, auf meinen Rat hin nicht angezeigt.


Der Grund für diese "freiwillige" Enthaltsamkeit ist folgendes : hätte der Zeuge diese
Offizialdelikte selbst angezeigt, hätte dies wiederum zum o.g. Verlust von Rechten geführt,
mit der Folge, dass Dritte hierdurch in eine Lebensgefahr hätten geraten können. Den Grund
für den letzteren Zusammenhang hatte ein Roulettespieler, mit dem sich Christian Kaisan im
Jahr 2006 persönlich getroffen hatte, Herrn Kaisan erklärt, wodurch Herr Kaisan nun wusste,
auf welche Weise der Zeuge N erpressbar war.

Ein Erpressungsmotiv existierte, und zwar wegen des folgenden Zusammenhangs :

Ich hatte herausbekommen, mit welchem "System" Herr Kaisan die Millionen in den Casinos
abräumte, und wollte sogenannte "Leispieler" ausbilden und in die Casinos schicken um
Kapital für Kryonik-Projekte zu generieren, da der ( deutsche) Staat für solche Projekte kein
Geld bereit stellt. Das hätte natürlich zu einer Konkurrenz-Situation geführ mit Herrn Kaisan.
Somit hatte Herr Kaisan ein Motiv, mich "ausschalten" zu wollen. Herr Kaisan spekulierte
nun, dass ich identisch mit dem Spieler sei, mit dem er sich getroffen hatte im Jahre 2006
und dass der Name dieses Spielers so lauten würde wie ein Name,den er vermutete und
behauptete aus einer Vorladung der Polizei entnommen zu haben. Analog vermutete er auch
eíne Adresse.

Vor diesem Hintergrund machte er sich kurz ,nachdem der eine Vorladung der Polizei
erhalten hatte anläßlich einer Strafanzeige, erneut strafbar, indem er Akteninhalt aus einem
laufenen Strafverfahren in einem Roulette-Forum illegal veröffentlichte.

Der Zweck dieser Veröffentlichung dürfe so ziemlich jedem Juristen klar sein, der sich damit
befasst und den Sachverhalt im Internet mitverfolgt hat.

Der "Haken" ist folgendes : Unter der vermuteten Adresse wohnte seinerzeit tatsächlich ein
Spieler, den ich als Leihspieler ausbilden wollte, und da Herr Kaisan und Herr Packer diese
Adresse in den Rouletteforen in der Szene überall bekannt gemacht hatten und
zutreffenderweise erklärt hatten, dass diese Spieler unter meiner Regie mit dem o.g.
"System" gewinnen wollte, war dieser Plan natürlich vereitelt, da die Casinos diese Spieler
sofort herausgeworfen hätten sobald die Gewinne sichtbar geworden wären, denn man muss
ja im Casino einen Lichtbildausweis vorlegen, aus dem die Adresse ersichtlich ist.
Dieser Spieler musste daher sein Ansinnen aufgeben, konnte nicht Berufs-Leihspieler
werden und erlitt dadurch einen enormen finanziellen Verlust, denn man kann mit der
Methode an einem Abend leicht mehrere Tausend Euro aus dem Casino mit nach Haus
nehmen. Es ist sicher kein Zufall, dass Herr Kaisan seit Jahren versucht sein System zu
verschleiern, denn natürlich möchte er nicht, dass ihm jemand wie ich auf die Schliche
kommt und er dadurch unliebsame Konkurrenz bekommt.

Herr Kaisan reagiert mit massiven , strafbaren öffentlichen Diskriminierungen gegen die
betreffende Person.

Klar war dabei, dass diese Person sich nicht effektiv dagegen wehren konnte, da sie sonst
die komplette süchtige Zockerszene am Hals gehabt hätte, die natürlich brennend daran
interessiert ist herauszufinden, wie Herr Kaisan seine Millionen erwirtschaftete.

Damit brauche ich das Erpressungsmotiv nicht weiter zu erklären, aber ich gebe jetzt
folgendes bekannt :

Ich habe Ende Oktober von Deutschland aus eine Selbstauskunft an das Amtsgericht Gera
kurz vor dem Termin im Verfahren gegen Klaus Ehm per fax anonym senden lassen mit der
Bitte eine Kopie davon an die Staatsanwaltschaft Gera weiterzuleiten. Zusätzlich habe ich
Strafanzeigen gegen Jürgen Packer und gegen Christian Kaisan wegen Erpressung an das
Amtsgericht Gera zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Gera faxen lassen.

Im Rahmen der Strafanzeigen habe ich der Staatsanwaltschaft angeboten den Nachweis zu
führen, sofern meine Anonymität dabei gewahrt wird, dass ich das "System" Christian
Kaisans kenne und auch mit sehr gutem Erfolg jederzeit anwenden kann.

Selbstverständliche bin ich nach wie vor nicht bereit mich zu outen - schon deswegen, weil
ich nicht von den Casinos erkannt werden will. Der Beweis erfordert es jedoch nicht, dass ich
der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Institution meine personenbezogegen Daten
bekannt gebe. Die Staatsanwaltschaft kann mir einfach anonym ein Video aus einem Casino
schicken, ich prognostiziere dann und sende die Prognose anonym zurück nach dem von mir
erfundenen Anonmisierungsverfahren. Die mathematische Auswertung meines Wirkens wird
nachweisen, dass ich hochsignifikant gewinne und somit einer der ganz wenigen
Dauergewinner bin, die es weltweit gibt.

Der Staatsanwaltschaft wurde mit geteilt, auf welche Weise sie anonymisiert mit mir in
Kontakt treten kann um weiteres zur Nachweisbarkeit meiner Fähigkeiten als Profi-Roulette-
Berufsspieler zu erfahren.

Es wurde der Staatsanwaltschaft eine Kontaktadresse genannt, über die sie im Übrigen auch
den Zeugen "N" kontaktieren kann, der berechtigt ist die Aussage zu verweigern sofern ihm
nicht ein Zeugenschutzprogramm gewährt wird.


II.

speziell zur Kriminalität des Politikers Jürgen Packer aus Schöppenstedt :

a)


Wer ist "Autobahn" , wie heisst er mit bürgerlichem Namen ?

Ja, es stimmt, Autobahn heisst Jürgen Packer, wie er mir selbst seinerzeit eingestand, als ich
mit Autobahn unter dessen in der Szene bekanntem anderweitigem Pseudonym in dem auf
dem Karaboga-Server gehostete´n Forum PN´s austauschte, denn Autobahn war der
Meinung, dass er mich auf perfekte Weise erpressen kann - ein Irrtum, denn Autobahn hat
ein angeborenes Hirnproblem : Er hat die Eigenschaft in wenigen seltenen Fällen,
Gedankengänge nicht ganz bis zu Ende zu denken , sich deswegen in seinen eigenen
virtuellen Konstruktionen zu verlaufen und deswegen logische Fehler, die ihn verraten, zu
übersehen.

b)

Jürgen Packer war tatsächlich, wie Klaus Ehm bereits auf seiner Seite seinerzeit im Internet
schrieb, Betreiber des seinerzeit auf der Seite von Klaus Ehm genannten Forums gewesen.

Zeitweise wurde das Betreffende Portal auch durch Jens Packer betrieben, was dieser zwar
offiziell bestreite, was aber beweisbar ist durch den Zeugen "N" sowie durch den Zeugen
Klaus Ehm, da Jens Packer dem Zeugen "N" gegenüber diese Eigenschaft eingestanden
hatte. Er gab zu, die Fähigkeit zu besitzen, die gesetzwidrigen Inhalte in dem betreffenden
Forum verschwinden zu lassen, aus Willensmangel-Gründen dies aber bisher unterlassen zu
haben. Damit steht fest, dass es nich nur eine Autobahn gibt, sodern mehrere, und dass
Autobahnen nicht immer weiblich sein müssen. Wir haben eine männliche Autobahn, die
Jürgen Packer heisst , und wir haben eine weitere männliche Autobahn, die Jens Packer
heisst. Ob es daneben auch noch eine weibliche Autobáhn namens Doris gibt, bleibt
abzuwarten, die Schöppenstedter mögern das klären ...

Fortsetzung folgt ...

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Re: Neue Stalker

Beitragvon mondfahrer » Sa 22. Nov 2014, 02:28

Hier noch Bilder, wie versprochen.
Dateianhänge
DSC_0127.JPG
DSC_0127.JPG (673.53 KiB) 6007-mal betrachtet
DSC_0129.JPG
das Hochsicherheitsgefängnis
DSC_0129.JPG (766.74 KiB) 6007-mal betrachtet
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