Weihnachtsgeschenk Silvestermondbombe

Weihnachtsgeschenk Silvestermondbombe

Beitragvon Das Christkind » So 31. Dez 2017, 22:27

hier gehts zum Kriminalroman "Silvestermondbombe"
Das Christkind
 
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Re: Weihnachtsgeschenk Silvestermondbombe

Beitragvon Aufklärer » So 31. Dez 2017, 22:29

BUMM

Fortsetzung folgt im neuen Jahr !
Aufklärer
 
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Vorwort

Beitragvon DER SPIEGEL » Mo 8. Jan 2018, 02:05

Verehrte Leser der "Silvestermondbombe" !

"Silvestermondbombe" ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk, ein Kriminalroman, der inspiriert wurde durch verschiedene wahre Begebenheiten. "Silvestermondbombe" ist jedoch frei erfunden.Das gilt besonders für die Namen. Eventuelle Ähnlichkeiten oder Identitäten mit Namen realer Personen sind Zufall, denn die Namen wurden mit einem Zufallsgenerator hergestellt.
"Silvestermondbombe" wird in zahlreichen Beiträgen von Kugelfee in das Internet eingeführt.
Veröffentlichungen in anderen Portalen als auf http://www.attilla.de sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers verboten, ebenso das Kopieren von Teilen des Werkes oder des ganzen Werkes, insbesondere für private Zwecke.

"Silvestermondbombe" ist ein Psycho-Kriminalroman. Er spielt auf einem erdähnlichen Planeten, auf dem es sich die Bewohner ähnlich eingerichtet haben wie die Menschen auf der Erde. Der Name des Planeten ist Boden und er ist veränderlich.

Auf dem Boden gibt es fast alles, was es auf der Erde auch gibt. Die "Bodenkruste" besteht überwiegend aus Wasser, von den Bodenteilen aus Boden und Gestein abgesehen.

Der Roman selbst spielt überwiegend in Tauschland. Tauschland hat ca. 100 Mio Einwohner und verfügt über eine Justiz , die auf dem Boden ähnlich strukturiert ist wie die Justiz auf der Erde in Deutschland. So gibt es in Tauschland beispielsweise Amtsgerichte, Landgerichte, einen Bürgerlichen Gerichtshof (BÜGH) und ein Bürgerverfassungsgericht (BüVerfG) und eine geheime Staatspolizei (GESTAPO), von der die meisten Bürger Tauschlands allerdings nichts wissen. Die GESTAPO arbeitet mit spielsüchtigen Richtern, Staatsanwälten, V-Leuten und Kriminalbeamten zusammen, die ihr hörig sind und ihre Befehle befolgen. Das gilt besonders für die Richter, obwohl sie unabhängig sind.

Selbstverständlich gibt es auch eine Presse und natürlich auch ein Nachrichtenmagazin mit dem Namen DER SPIEGEL

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Einleitung - die Verhaftung

Beitragvon Kugelfee » Mo 8. Jan 2018, 12:30

Jemand musste Stefen G. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.

Wir nennen Stefan G. nur vorübergehend so, denn sein wirklicher Name lautete Stefan Lord, bevor er mehrfach seinen Namen wechseln musste. Ab sofort soll er daher Stefan L heissen.

An dem Morgen, als Stefan L und seine Freundin von zwei Polizisten und einer Gerichtsvollzieherin
um ungefähr 6 Uhr mittelkafkanischer Zeit durch das Klingeln der Polizei aus dem Schlaf gerissen wurden, hatte Stefan L alle seine Rechnungen bezahlt gehabt, und auch die Forderung, zu der er auf Grund eines durch Straftaten erschlichenen Urteils des Landgerichts Mainfurts verurteilt worden war, hatte er bezahlt trotz der Ungerechtigkeit dieses Urteils.

Die Währung in Kafkanien, jenem Erdteil auf dem Boden, auf dem auch Tauschland liegt, war zur Zeit des Urteils der Kafka. Ein Kafka entspricht von der Kaufkraft auf dem Boden her ungefähr der Kaufkraft eines Euro auf der Erde.

Stefan G. war zur Zahlung von 3000 Kafka an die Kläger verurteilt worden.

In Tauschland auf dem Boden, jenem kafkanischen Land auf jenem Planeten, der in vielen Eigenschaften der Erde gleicht, gab es wie auf der Erde verschiedene politische Parteien, die auch genauso hiessen wie die Parteien, die es in Deutschland auf der Erde gibt.So gab es dort eine CDU, eine CSU, eine SPD, DIE GRÜNEN , die AFD und die FDP , die im Bürgertag Tauschlands, also dem Parlament der Republik Tauschland, vertreten waren.

Bürgerkanzler in Tauschland war allerdings nicht wie zur Zeit in Deutschland die Bundeskanzlerin eine Frau, sondern ein Mann namens Schlapp.

Als Stefan L an diesem Morgen die Polizei mit der Gerichtsvollzieherin auf der Matte stand, und als die Gerichtsvollzieherin ihn widerrechtlich aufforderte, die eidesstattliche Versicherung mit dem Vermögensverzeichnis zu unterschreiben, wusste er sofort, dass wieder einmal die SPD-Abgeordnete Schüller-Feldherr mit ihrem spziellen Freundeskreis aus dem Internet dahinter stecken musste, denn diese Abgeordnete hatte ein Doppelleben, über das die Bevölkerung Tauschlands nicht im Bilde war.
Sie pflegte geschäftliche Beziehungen zu einem Unternehmen namens NaturControl, das unter anderem Lebensmittel auf ihre Giftigkeit untersuchte und wettbewerbsfördernde Preise an wenig Gift in Lebensmitteln verwendende Firmen vergab, die für die Preisverleihung viele Kafka bezahlten.

Diese SPD-Abgeordnete hatte Stefan L vor dem Landgericht verleumdet ebenso wie zwei Zeugen, mit denen sie befreundet war und mit denen sie sich abgesprochen hatte falsch auszusagen, damit das Gericht sich gezwungen sah, Stefan L zu verurteilen.

Was nun in der Wohnung Stefan L´s seine Freundin miterleben musste, war in Tauschland zu dieser Zeit eigentlich schon ziemlich normal, nur wussten die meisten Bürger in Tauschland es nicht, denn von dieser Normalität im Justizbetrugsalltag in Tauschland bekamen die meisten Bürger nichts mit, weil nur eine Minderheit in der Bevölkerung davon betroffen war.

Da Stefan L die unberechtigte Forderung bezahlt hatte, legte er der Gerichtsvollzieherin, Frau Gehvau , in Gegenwart der Polizeibeamten den Einzahlungsbeleg vor, jedoch erklärte die Gerichtsvollzieherin diesen Beleg für gefälscht und liess die beiden Polizeibeamten, welche sie begleiteten, Stefan L abführen, während Stefan L´s Freundin in der Wohnung zurückbleiben musste.

Zusammen fuhren nun die vier in Richtung Gefängnis, bei dem es sich allerdings um ein Frauengefängnis handelte, weil die Abführenden das so wollten. Wahrscheinlich dachten sie, sie könnten Stefan L damit demütigen, denn Stefan L hatte lange Haare, sah natürlich nicht deswegen aus wie eine Frau, und Frau Gehvau wusste natürlich, dass Stefan L ein Mann war, wollte ihn aber schikanieren, also Fahrt zum Frauengefängnis.

Es gab dann im Frauengefängnis natürlich Komplikationen, weil man dort keinen Mann haben wollte in einer Zelle, aber das wollen wir jetzt ebensowenig vertiefen wie das weitere Procedere, das schliesslich dazu führte, dass Stefan L jedenfalls in eine Zelle abgeführt wurde, wo er dann mit den Polizeibeamten und der Gerichtsvollzieherin allein war, abgeschirmt von Beobachtungen solcher Zeugen, welche später die Gerichtsvollzieherin und die Polizeibeamten hätten belasten können.

Hier nun wirkten die drei vom Staat auf Stefan L ein, dem schlecht wurde, d.h. er bekam eine lebensbedrohliche Kreislaufschwäche und brach auf dem Boden der Gefängniszelle zusammen, wo er nach einem Notarzt verlangte. Dieser wurde ihm verweigert, wobei die Gerichtsvollzieherin ihm in Gegenwart der Polizeibeamten sagte, bevor er die EV nicht unterschreibe, gebe es keinen Notarzt.

Stefan L , der ohne dass die Polizisten und die Gerichtsvollzieherin es wussten, ein Handy mit einem Notfallknopf dabei hatte, also eine Vorstufe von einem sogenannten Alarmhandy, gelang es mit letzter Kraft den Notknopf zu drücken, bevor er vor den Augen der Polizisten und der Gerichtsvollzieherin bewusstlos zusammenbrach.

Als er aufwachte aus der Bewusstlosigkeit , sah er sich nicht mehr auf dem Boden in der Gefängniszelle liegen, sondern in einer Wasserpfütze auf dem Gefängnishof. Sie war kalt, denn es war Winter und es war Schneeregen. Stefan L , wieder erwacht , nahm wahr, dass inzwischen der Notarzt eingetroffen war, denn das Handy hatte ihn alarmiert und der Notarzt hatte das Handy orten lassen. So konnte der Notarzt den Zusammengebrochenen trotz seiner Bewusstlosigkeit finden.

Als der Notarzt plötzlich am Tatort auftauchte, hatten die Polizisten und die Gerichtsvollzieherin , die sich gerade eines Verbrechens schuldig gemacht hatten , damit natürlich nicht gerechnet.

Die Gerichtsvollzieherin schaltete aber schnell und versuchte die Notfallbehandlung zu vereiteln, indem sie wider besseres Wissen den Notarzt anlog und erklärte, dieser Gefangene simuliere nur, der Notarzt möge den Tatort also wieder verlassen.

Hierauf liess sich der Notarzt allerdings nicht ein,sondern behandelte den Patienten. Nach dieser Notfallbehandlung am Tatort liess er den Patienten mit einem Rettungsfahrzeug in ein Krankenhaus transportieren, wo der Patient dann weiterbehandelt wurde.

Diese Behandlung hinterliess natürlich "Spuren" in Gestalt einer Dokumentation der Behandlung usw., sie erzeugte gerichtsverwertbare Beweismittel, insbesondere über den Zustand des Patienten und über die Ursache.

Aber es dauerte nicht lange, da erschien die Polizei im Krankenhaus und beschlagnahmte die gesamte Dokumentation der Behandlung des Patienten um die Spuren der polizeilich und gerichtsvollzieherisch begangenen Straftaten zu verwischen.

Denn immerhin gab es - trotz allem, was in der Republik Tauschland so an der Tagesordnung war - in Tauschland einen Rechtsstaat, in dem Mordversuche durch die Polizei und durch Gerichtsvollzieher verboten und unter Strafe gestellt waren.

Die Polizeibeamten liessen daher die Unterlagen mitgehen, weil sie befürchteten, Stefan L könnte die Polizeibeamten und die Gerichtsvollzieherin wegen Mordversuchs durch unterlassene Hilfeleistung in einem lebensbedrohlichen Notfall anzeigen.

Genau das tat Stefan L dann später auch - trotz der Beschlagnahmung der Beweismittel durch die Polizei
Kugelfee
 
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