in diesem thread beschäftigen wir uns mit aspekten der juristischen problematik bei dem legendenverständnis. dies betrifft sowohl die juristische problematik bei dem "passiven" legendenverständnis - das heisst aus sicht des rezipienten einer legende , als auch bei dem "aktiven"
legendenverständnis, d.h. aus sicht des verbreiters einer legende.
bei der rechtlichen würdigung der juristischen problematik sind sprachphilosophische bzw. erkenntnistheoretische untersuchungsergebnisse von erheblicher bedeutung.
fortsetzung folgt !
gedankenpolizei