Werner Mauss und die Sprachphilosophie

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Werner Mauss und die Sprachphilosophie

Beitragvon Gedankenpolizei » Fr 7. Apr 2017, 16:34

in diesem thread beschäftigen wir uns mit aspekten der sprachphilosophischen problematik bei der Legendenverwendung und -herstellung.

fortsetzung folgt !

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Re: Werner Mauss und die Sprachphilosophie

Beitragvon Gedankenpolizei » So 9. Apr 2017, 12:42

den folgenden text habe ich aus einem brief abgeschrieben, den mir mars übermitteln liess :

1.

Auch wenn es scheinbar kaum einen interessiert ( momentan jedenfalls), steigen wir jetzt ein in das sprachphilosophische Problem, das für das Mauss-Verfahren entscheidungserheblich ist.

Die Sprache, und alles, was man damit machen kann, insbesondere die deutsche Sprache, ist für die ganze Justiz in Deutschland ein extrem wichtiger Faktor.

Es ist deswegen absolut wichtig sich klar zu machen, wie Sprache funktioniert, wie sie entsteht und was ihre Nutzung auslösen kann.

Sprache ist hochgefährlich, wenn sie missbraucht wird. Der Fall des Werner Mauss ist ein Beispiel für ihre Gefährlichkeit.

2.

Als Einstieg in das Problem wollen wir uns klarmachen, wie Sprache entsteht und wie sie erlernt
wird :

a) Sprache "entsteht" durch Vereinbarungen zwischen Individuen. Diese Vereinbarungen erfolgen konkludent durch schlüssiges Verhalten.

b) Sprache wird erlernt ebenfalls durch Personen, die schlüssiges Verhalten anderer Personen beobachten, welche die Sprache bereits verwenden und erlernt haben.

Dies ist übrigens die einzige Methode, wie man eine Sprache erlernen kann, wobei allerdings mehrere Spielarten möglich sind. Zum Beispiel kann der Lernende das schlüssige Verhalten anderer Personen auch dadurch beobachten, dass er es mittelbar dadurch beobachtet, dass er die Wirkungen deren schlüssigen Verhaltens beobachtet.

Ein Beispiel für eine Wirkung schlüssigen Verhaltens ist die Existenz eines Buches, in welchem Sprache als Text abgebildet ist.

Eine ganz wesentliche Eigenschaft der Sprache ist, dass sie Sachverhalte, die beobachtet werden können von geistig aktiven Individuen, abbildet mit Hilfe von Symbolen. Die Symbole können akustisch artikuliert werden und ihrerseits optisch abgebildet werden durch Zeichenfolgen wie z.B. Buchstabenfolgen.

Auf welche Weise Sachverhalte abgebildet werden durch welche Symbole, wird durch eine ausübende Sprachgemeinschaft in den meisten Fällen mehrheitlich beschlossen.

Auf diese Weise wird z.B. mehrheitlich bestimmt - durch schlüssiges Verhalten - was als "wahr" und was als "unwahr" bezeichnet werden soll.

Wir können uns das an einem Beispiel klarmachen :

Wir betrachten ein Kind, das der Sprache noch nicht mächtig ist. Die durch die ausübende Sprachgemeinschaft bestimmte Zuordnung zwischen den Symbolen und den Sachverhalten, die durch Kombinationen von Symbolen ( Sätze) abgebildet werden sollen , wird dem Kind durch Herstellung eines Häufigkeitsmusters beigebracht. Dies macht man z.B. so, dass man dem Kind mehrmals hintereinander Analogieschlüsse nahelegt bei ähnlichen Ereignissen.

Zum Beispiel kann man sich mit einem Kind an den Straßenrand stellen und jedesmal, wenn ein Auto an einem vorbeifährt , ganz laut sagen "Auto".

Dabei erwartet die Erziehungsperson, dass das Kind irgendwann "kapiert" , was wohl mit "Auto" gemeint sein muss.

Das Kind wird nach diesem Prinzip dazu erzogen Wahrscheinlichkeiten und Häufigkeiten zu erlernen, und zwar deswegen, weil es gar keine anderer Möglichkeit gibt als sich auf diese Weise untereinander zu verständigen ohne ein soziales Chaos zu produzieren.

Wir können hier als "Extrakt" a) festhalten :

a)

die "richtige" Bedeutung von Symbolen einer Sprache wird durch erlernen der statistischen Häufigkeit ihrer Zuordnung zu Sachverhalten und damit der Wahrscheinlichkeit ihrer Zuordnung durch die Sprachgemeinschaft zu den entsprechenden Sachverhalten erlernt.

Jemand, der davon abweicht, d.h. von der Sprachkonvention, verhält sich unsozial, weil er dadurch die Verständigung der Mitglieder der Sprachgemeinschaft untereinander erschwert und stört und auslöst, dass sozial schädliche Handlungen und Schäden entstehen.

Auf solche Weise lösen Betrüger Schäden aus. Sie bilden Sachverhalte bewusst falsch mit der Sprache ab ( = sie lügen) und missbrauchen damit das Vertrauen der sozialen Sprachgemeinschaft darauf, dass sie sich genauso sozial wie die anderen verhalten würden und die Symbole der Sprache so verwenden würden wie alle anderen auch.

3.

Nun kann man sich allerdings auf der mathematischen Ebene basierend auf den folgenden Voraussetzungen aa), bb),cc) etwas überlegen :

aa)

Die Lebenserfahrung "sagt", dass schon sehr oft beobachtet wurde, dass es in der Gesellschaft Lügner gibt und auch Leute, die geistig nicht ganz klar sind, mit der Folge, dass solche Individuen Symbole anders den Sachverhalten zuordnen, als es zuvor durch konkludentes Verhalten der sozialen Sprachgemeinschaft konkludent vereinbart wurde.

bb)

Da es auf der Welt sehr viele Individuen gibt, kann man sich fragen, wie ein solcher Prozess einer Einigung durch konkludentes Verhalten auf der mathematischen bzw. physikalischen Ebene genau abläuft. Denn die vereinbarenden Individuen sind in gewisser Weise frei, wann und aus welchem Anlass sie etwas äussern möchten. Deshalb wäre es denkbar ( und es wird auch beobachtet) , dass zu Beginn des Prozesses der Einigung über die Bedeutung eines sprachlichen Symbols ein Interessenkonflikt dahin besteht, dass einige Individuen einem Sachverhalt ein anderes sprachliches Symbol zuordnen möchten als andere Individuen , und dass dieser Konflikt darin seinen Ausdruck findet, dass einige Individuen ohne die anderen um Erlaubnis zu fragen, den selben Sachverhalt einem anderen Symbol zuordnen als die übrigen Individuen aus derselben sozialen Gemeinschaft.

Für den weiteren Verlauf gibt es dann verschiedene Möglichkeiten der Konfliktlösung. Entweder einigt man sich durch konkludentes Verhalten, nämlich durch den weiteren statistisch signifikant mehrheitlichen Gebrauch des betreffenden Symbols, darauf , dass nur eine der anfangs verwendeten verschiedenen Bedeutungen erlaubt sein soll also "richtig" sein soll und andere Verwendungen sozial geächtet werden sollen , oder es werden beide Bedeutungen nebeneinender über einen längeren Zeitraum toleriert.

In dem letzteren Fall muss dann aus dem Kontext, in welchem das Symbol verwendet wird, darauf geschlossen werden, welche Bedeutung des Symbols die für den konkreten Fall "richtige" sein muss.

Dass es - z.B. im Deutschen - Symbole gibt, die zwei unterschiedliche Sachverhalte abbilden , lässt sich ganz leicht fetststellen. Denn es gibt viele Beispiele dafür , wie zum Beispiel das sprachliche Symbol "Messer" . Ein Messer kann einmal z.B. ein Mordwerkzeug sein, das eine Klinge besitzt, die z.B. aus Stahl gefertigt ist , einmal aber auch ein Gerät, das misst, z.B. ein Höhenmesser. Oder es kann eine Person sein, die etwas misst. Diese Person ist dann nicht das Messer sondern der Messer.

cc)

wenn man die Überlegungen oben unter aa) und bb) noch entsprechend logisch etwas weiter spinnt und vertieft, kann man leicht zu dem Ergebnis kommen, dass sich die "richtigen" Bedeutungen der Symbole in einer Sprache im Lauf der Zeit allmählich wandeln können, da die "Richtigkeit" von der jeweils aktuellen Häufigkeit der tatsächlich praktizierten Zuordnungen abhängt, die durch das tatsächliche Verhalten der Mitglieder der Sprachgemeinschaft erfolgen.

Da es aber erfahrungsgemäß vorkommt, dass es Abweichler gibt, welche die Symbole anders verwenden als die Mehrheit, können sich die Mehrheitsverhältnisse im Laufe der Zeit unter gewissen Bedingungen allmählich verschieben oder ggf. sogar umkehren, je nach statistischer Interessenlage, die von dem Fortschreiten der Zeit abhängig ist.

Ergebnis einer mathematischen Überlegung auf Basis der Kobinatorik / Wahrscheinlichkeitstheorie unter Einbeziehung des Gesetzes der großen Zahl :

aaa)

Wenn es viele Individuen gibt, die sich in gewisser Weise frei bewegen können, indem sie ihre Ortskoordinanten im Verlauf der Zeit immer wieder verändern, und zwar zumeist so, dass die jeweils anderen Individuen vorher nicht wissen können, wie sich das jeweils einzelne Indidivuum entscheiden wird seine Ortskoordinaten zu ändern, dann ist bei Fortschreiten der Zeit mit zunehmender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass sich irgendwann zufallsbedingt Fluktuationen bilden, die zu "Nestern" führen von Individuen, die in gleichartiger Weise lokal und temporär von der ursprünglichen Sprachkonvention abweichen, indem sie Symbole anders verwenden, als zuvor durch mehrheitliche Übung der Sprachgemeinschaft insgesamt demokratisch beschlossen, d.h. es bilden sich Gruppen - möglicherweise ohne Wissen des "Restes" der Sprachgemeinschaft, die im Sinne einer Einführung einer neuen Mode auf einmal Lust haben, ein Symbol anders zu verwenden als zuvor.

Es hat sich dann eine neue Sprachgemeinschaft gebildet, eine Minisprachgemeinschaft quasi, die aus Sicht des "Restes" , d.h. aus Sicht eines anderen Bezugssystems, sich so verhält, als würde sie lügen.

In ihrem eigenen Bezugssystem lügt dann allerdings keines dieser Individuen, denn alle haben sich durch konkludent durch Einüben einer neuen statistischen Häufigkeit darauf geeignet, dass innerhalb des "Nestes" die vorher von der Gesamtgemeinschaft vereinbarte Bedeutung des betreffenden Symbols durch eine andere substituiert sein soll.

Es stellt sich nun allerdings die Frage, ob es nach "geltendem" Recht erlaubt ist, dass sich "solche" "Nester" bilden.

Diese Frage ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland bei Beachtung gewisser Rahmenbedingungen mit Einschränkungen zu bejahen, denn die Frage, ob das erlaubt ist oder nicht, hängt unter anderem davon ab, was genau ein solches Nest produziert und was mit den Produkten später passiert, d.h. welche Wirkungen ausgelöst werden.

Dass sich überhaupt Nester bilden, in welchen letztlich Elemente der durch vorherige Konvention bestimmten Sprache verwendet werden um neue Sprachen - Metasprachen, Geheimsprachen - für die Verwendung innerhalb des Nestes zu bilden, ist nach aktuell geltendem Recht allerdings erlaubt, denn es hat sich über einen längeren Zeitraum ein Gewohnheitsrecht durch Übung dieses Nester-Bildens durchgesetzt, und das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Gewohnheitsrecht Verfassungsrang hat, d.h. geltendes Recht ist.

Es ist allerdings Einzelfall-bezogen zu untersuchen, ob im konkreten Fall der Nestbildung die Herstellung und Verwendung einer Metasprache intern im jeweiligen Nest erlaubt ist oder nicht.

Auf alle Fälle ist es jedenfalls nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Verfassungsrecht dann erlaubt, wenn dadurch die Verhinderung von Todesfällen erreicht werden kann und keine andere Möglichkeit besteht, die Todesfälle auf andere Weise zu vermeiden.


Für uns ist nun die Frage äusserst interessant, wann, wo und zu welchen Zweck Herr Mauss Nest-intern mit anderen Individuen jeweils innerhalb eines Nestes zulässig Metasprachen vereinbarte, die z.B. dem Zweck dienten untereinander zu vereinbaren, auf wen wann welches Eigentum übergeht oder nicht.

Wenn solches Nest-intern geschah und später auf Grund nicht legaler Operationen Dritter sprachliche Nestgeheimnisse nach Aussen gelangen, ist es natürlich ein schwerwiegender Fehler, wenn ein Gericht solche nach Aussen gelangten Nestgeheimnisse , beispielsweise Texte , so behandelt als seien sie ausserhalb des Nestes entstanden.

Man muss ausdrücklich auf die Gefahr hinweisen, die entsteht, wenn ein Richter einen nicht ausreichenden IQ besitzt, um das erkennen zu können. Wenn ein solcher Verdacht aufkommt, sollte überlegt werden, ob man nicht nach einem Nachhilfelehrer suchen sollte, den man in die öffentliche Sitzung entsendet und der bereit ist, in der öffentlichten Sitzung Nachhilfeunterricht zu erteilen oder den Richter auffordert sich wegen zu kleinem IQ für befangen zu erklären.

Denn ein Richter hat auch die Nebenpflicht in einem Verfahren ausreichend intelligent zu sein um zu gewährleisten, dass das Recht durchgesetzt wird. Er darf nicht, nur weil sein IQ zu klein ist um ohne Unterstützung eines Nachhilfelehrers das geltende Recht rechtsfehlerfrei anwenden zu können, das Recht selber brechen. Der Richter ist zwar richterlich unabhängig, diese Unabhängig berechtigt aber nicht zum richterlichen Rechtsbruch.


Fortsetzung folgt - im nächsten Beitrag zu dem Sprachphilosophie-Thema wird es um "die zehn Gebote" gehen , insbesondere um das Gebot " Du sollst nicht lügen "

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Wort zum Sonntag

Beitragvon Mephisto » So 9. Apr 2017, 16:23

Grüß Gott und zur Hölle !

auch ich habe einen Text abgeschrieben. Hier ist er :

Gedankenpolizei hat kürzlich angekündigt, dass es in einem späteren Beitrag zu dem Sprachphilosophie-Thema um "die zehn Gebote" gehen werde.

Das können wir so machen. Als Wort zum Sonntag passt das.

Eines der sogenannten 10 Gebote lautet : " Du sollst nicht lügen".

Diesen Satz kann man aus sprachphilosophischer Sicht hinsichtlich der darin verborgenen möglichen Botschaften analysieren.

Hierzu "zerlegen" wir den Satz, indem wir in zwei Varianten an unterschiedlischer Stelle einen Doppelpunkt zwischen die verbalen Symbole (= die 4 Wörter, die einen Satz bilden) schieben, und zwar in der ersten Variante so :

Variante 1 :

Du sollst nicht : lügen

und in der zweiten Variante so :

Variante 2 :

Du sollst : nicht lügen

Wir haben mit dem Satz in der doppelpunktfreien Ausgangsformulierung ein nettes Beispiel für eine Eigenart der deutschen Sprache, die vorliegend dazu führt, dass der Satz je nach erlaubter Lesart ( erlaubt = der Sprachkonvention betreffend die Syntax entsprechend ) verschiedene Bedeutungen abbilden darf, d.h. die Abbildung ist in diesem Fall nicht umkehrbar-eindeutig.

Dass beide Lesarten in Deutschland üblich sind, wurde durch Gespräche mit deutschen Bürgern festgestellt.


Die Variante 1 kann nach der Sprachkonvention im Deutschen so verstanden werden , dass sie folgende Bedeutung zulässig abbildet :

Es wird nicht von Dir verlangt, dass Du lügst

( das sollen wird durch das "nicht" verneint, das lügen wird nicht verneint)

Desweiteren kann Variante 1 nach der Sprachkonvention im Deutschen sogar so verstanden werden, dass sie folgende Bedeutung zulässig abbildet :

Es wird nicht von Dir verlangt, dass Du nicht lügst (I)

Die Variante 2 hingegen kann - ebenfalls nach der Sprachkonvention - im Deutschen so verstanden werden, dass sie folgende Bedeutung zulässig abbildet :

Es wird von Dir verlangt, dass Du nicht lügst (II)

(das sollen wird bei dieser Lesart nicht verneint, das lügen wird verneint)

Wir stellen fest : Je nach Lesart kann der Satz sein eigenes Gegenteil , d.h. sowohl die Verneinung als auch die Bejahung der Existenz einer Anweisung bedeuten !


Denn durch das "nicht" hinter dem Sprachsymbol "wird" in dem Satz (I) wird der ganze Satz (II) negiert.

Man kann sich nun fragen, welchen Sinn es haben kann, d.h. was mit dem Gebot

"Du sollst nicht lügen" bezweckt worden sein kann, und warum nicht eine andere, ähnliche Formulierung gewählt wurde sondern gerade diese mehrdeutige.

Wie aus obiger Betrachtung geschlossen werden kann, ist der Bedeutungsumfang des Satzes

" Du sollst nicht lügen" anders als der Bedeutungsumfang einer ähnlich wirkenden Forumlierung

" Du darfst nicht lügen "

Eine mögliche Zweckverfolgung bei der Wahl der Formulierung lässt sich erraten, wenn man sich überlegt, dass das Gebot von Christen diskutiert und angewendet wird.

Mit der christlichen Lehre wäre es aber aus ethischen Gründen nicht vereinbar, das Lügen generell zu verbieten. Das mag den einen oder anderen Heuchler zwar überraschen , ist aber so.

Und auch nach dem geltenden Recht in der Bundesrepublik Deutschland ist das übrigens so. Würde man das Lügen generell gesetzlich verbieten, dann käme es zwangsläufig zu Verletzungen der Menschenwürde, die durch zielgerichtetes professionelles Lügen, d.h. durch eine Sonderform der Legendenbildung vermieden werden können. Es dürfte daher kaum ein "Zufall" sein, dass der Gesetzgeber das Lügen in Deutschland, auch beispielsweise in einem Prozess, nicht generell verboten hat.

Sondern die "Geschichte" ist schon ein wenig komplizierter. Es hängt, mathematisch gesprochen, von den "Randbedingungen" ab, wann es legal ist zu lügen und wann nicht.

Diese Situation betrifft natürlich auch die Frage, wann genau und aus welchen Gründen Superagent
Werner Mauss berechtigt war Legenden zu bilden und damit ggf. auszulösen, dass Dritte, die sich später unbefugt Informationen über solche Legendenbildungen verschafften , daraus falsche und unberechtigte Schlüsse ziehen, beispielsweise weil sie mangels ausreichenden IQ´s selber nicht mit der durch das Gesetz geforderten Gewissenhaftigkeit prüfen, welche Schlüsse sie ziehen dürfen und welche nicht.

Die in das Verfahren gegen Werner Mauss involvierten Richter mögen sich mit dem daraus zwangsläufig resultierenden Problemkomplex einmal etwas gründlicher beschäftigen, um ihren gesetzlichen Auftrag fehlerfrei erledigen zu können.

Nachdem, was die Medien bisher über das Verfahren berichtet haben, haben die betreffenden Richter allerdings bei den Mondbewohnern den Eindruck erweckt, die erforderliche Beschäftigung mit dieser Problematik geschickt umgangen zu haben.

Aber warum nur ?


M e p h i s t o
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