DER SPIEGEL - Gespräche

Fortsetzung Mikrozensus - Krimi in der AOK Bayern

DER SPIEGEL - Gespräche

Beitragvon DER SPIEGEL » Di 25. Okt 2016, 10:59

Hausmitteilung

Ab heute ist hier Raum für SPIEGEL - Gespräche , die zu dem Gegenstand des Forums "AOK - Sonderbericht" , zu dem Gegenstand des Verfahrens 1 BvR 357/05 vor dem Bundesverfassungsgericht und zu dem Gegenstand der am 17. Oktober 2016 ausgestrahlten ARD - Sendung "hart aber fair" ( sowie zu dem Film "Terror - Ihr Urteil") und zu der diese Thematik ausserdem berührenden Datenschutzproblematik passen.

Trifft den Staatsbürger eine Pflicht sich als Sonderopfer töten zu lassen aus dem Gesichtspunkt eines " übergesetzlichen Notstands " ?

Gibt es Verfassungsrichter, die in abweichender Meinung von der Senatsmehrheit diesen Standpunkt heimlich vertreten ohne dass es jemand bemerkt ?

Ist der Staat berechtigt , Patienten auf Grund eines " übergesetzlichen Notstands " töten zu lassen im Wege der Vereitelung sogenannter "Biostase-Notfallbehandlungen" ?

Muss die AOK Bayern "Biostase-Notfallbehandlungen" bezahlen - auch dann, wenn ein "Ruhen der Leistungen" vorliegt oder ein solches Ruhen durch Täuschung im Rechtsverkehr fingiert wird ?

Dürfen öffentlichrechtliche Institutionen wegen vemeintlich "übergesetzlichen Notstands" durch gezielte Datenschutzverletzungen Menschen töten lassen ?

Hier als vorauseilender Schatten eine Kostprobe aus der Vergangenheit, die zur Thematik passt ( Auszug aus einem SPIEGEL - Gespräch mit mondfahrer , das am 23. April 2016 in dem Forum "im virtuellen Raum" veröffentlicht wurde) :

(...)


DER SPIEGEL :

Was haben "Ihre" Verfassungsbeschwerden mit dem BKA-Gesetz - Urteil zu tun ? Wir sehen keinen Zusammenhang.

mondfahrer :

Nun mal langsam . Bitte ! Sie wissen seit Monaten, dass es nicht meine Verfassungsbeschwerden sind. Auch wenn Sie das "Ihre" in Anführungszeichen setzen später in der schriftlichen Version des Interviews, stört es mich, wenn Sie das verbal verdrehen .

Ich habe die Schriftsatzentwürfe für die Klagen und später für die Verfassungsbeschwerden der klagenden Beschwerdeführer verfasst und sie ihnen in Zusammenarbeit mit einem Journalisten öffentlich für jedermann auf http://www.attilla.de lesbar kostenlos zur Verfügung stellen lassen. Das Formatieren der Texte , Einsetzen der personenbezogenen Daten, Namen usw. mussten die Kläger bzw. Beschwerdeführer selber erledigen oder durch Helfer erldigen lassen. Die Verfassungsbeschwerden wurden von den Beschwerdeführern eigenhändig unterschrieben, damit sind es deren und nicht meine. Ich kann nicht für andere Personen Verfassungsbeschwerden erheben. Das wäre unzulässig,das Bundesverfassungsgerichtsgesetz erlaubt sowas in Deutschland nicht. Die Personen, die eigenhändig unterschrieben haben , sind die Kläger beziehungsweise Beschwerdeführer in den Verfassungsbeschwerdeverfahren , nicht ich.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 in den Verfassungsbeschwerdeverfahren verschiedener Beschwerdeführer gegen das BKA-Gesetz interessiert mich aus mehreren Gründen. Auch begrüße ich es besonders, dass die abweichenden Meinungen der Richter Eichberger und Schluckebier zusammen mit dem Urteil veröffentlicht wurden. Haben Sie gelesen, was mein Liebling Mephisto auf http://www.attilla.de über meine mathematische Strategie vor ein paar Tagen ausgespuckt hat ? Ich kann nämlich Gedanken lesen - manchmal zumindest.Schon bevor so ein Urteil erscheint.


DER SPIEGEL :

Haben wir, nur sehen wir jetzt keinen Zusammenhang. Erklären Sie es uns ?


mondfahrer :

Die evolutionäre Erkenntnis ist rücksichtslos und nicht selten erbarmungslos , bezogen auf das Individuum Mensch. Sie missachtet die Objektformel des Bundesverfassungsgerichts laufend, und zwar seit Urzeiten schon , also lange bevor die Objektformel überhaupt von Juristen erfunden wurde. Sie fordert Sonderopfer - und zwar auch dann, wenn es völlig schwachsinnnig ist, solche Opfer zu fordern. In der Justiz hat diese Vorgehensweise eine Parallele.Sie selbst ist das Ergebnis der Evolution, einschliesslich der von ihr hervorgebrachten Schwachsinnigkeiten. Die Justiz ist keine Wissenschaft sondern sie ist experimentell, ein soziales Experiment mit Tätern und Opfern, Lügnern, Betrügern, vor allem aber auch : Idioten. Alle möglichen Fíguren beteiligen sich daran auf dieser Spielwiese oder sagen wir besser auf dem Schlachtfeld.

Jüngstes Beispiel einer derartigen Schwachsinnigkeit , über das konkret auf der Seite http://www.attilla.de berichtet wurde, war das Sonderopfer, das gegen den Mikrozensus klagte und von den Autoren der Berichterstattung als Pseudonym "Frau Byte" genannt wurde. Wie ihnen bekannt ist, hat Frau "Byte" inzwischen Verfassungsbeschwerde erhoben.Ob das was hilft, so wie wir es gern hätten, wissen wir noch nicht.Das muss das Experiment erst zeigen.

Für mich ist es in diesem Zusammenhang , wenn man den Fall in Beziehung setzt zu den Aussagen in dem BKA-Gesetz- Urteil, gelinde gesagt interessant , feststellen zu können bzw. leider zu müssen, dass die Aussagen der evolutionären Erkenntnistheorie auch vor manchen Verfassungsrichtern nicht Halt machen.


Die Richter Eichberger und Schluckebier sind ausweislich ihrer Äußerungen in den genannten veröffentlichten abweichenden Meinungen risikobereite Spekulanten.

(...)

Allerdings hat in diesem Fall die Evolution mit ihrer Methode der evolutionären Erkenntnis per Glück nicht versagt. Die beiden Richter wurden einfach von der Mehrheit überstimmt - glücklicherweise.Der drohende Schaden wurde damit abgefangen durch die anderen Richter.Die Statistik hat in diesem experimentellen Fall quasi evolutionär gesiegt.


DER SPIEGEL :

Können Sie das, was Sie gerade behauptet haben, belegen ? Ein Zitat vielleicht ? Sie sagen ja, Sie haben alles gelesen, also wo steht das denn im Urteil ?


mondfahrer :

Ja, natürlich, diesbezügliche Zitate können Sie haben , hier mal ein Beispiel, Zitat Verfassungsrichter Eichberger , Absatz 12 im Rahmen der von ihm selbst verfassten Darstellung seiner von der Senatsmeinung abweichenden Meinung :

"Eine Pflicht des Gesetzgebers, schon im Vorhinein ein solches, auf die jeweilige Überwachungsnorm zugeschnittenes System des Kernbereichsschutzes vorzuschreiben, das solche Maßnahmen dann in aller Regel nur unter womöglich aufwändigen Vorkehrungen in verfahrensmäßiger und personeller Hinsicht erlaubt, ist nach meiner Überzeugung von Verfassungs wegen allerdings nur für solche Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen geboten, von denen zu erwarten ist, dass sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit und damit typischerweise kernbereichsrelevante Situationen erfassen."


DER SPIEGEL :

Bevor Sie uns das näher erläutern, vielleicht noch ein Beispiel ?


mondfahrer :

kein Problem ,hier ist eines , verfasst von Verfassungsrichter Eichberger :

"Bei der Gewichtung der latenten Bedrohungslage ist jedoch zu berücksichtigen, dass die allermeisten der angegriffenen Normen zu Einzelmaßnahmen und nicht zu generalisierten Datenerhebungen mit großer Streubreite ermächtigen. Sofern durch den konkreten Einsatz von Ermittlungsmaßnahmen Menschen betroffen werden, die keine oder nur in geringem Umfang ihnen zurechenbare Verantwortung für den Ermittlungsanlass gegeben haben, wird ihnen damit in staatsbürgerlicher Inpflichtnahme ein Sonderopfer abverlangt für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit. Es ist bedauerlich, dass diese nach meiner Überzeugung völlig zutreffende Beschreibung und Bewertung der Ermittlungsmaßnahmen gegenüber im polizeirechtlichen Sinne nicht Verantwortlichen keinen Eingang in die Urteilsgründe gefunden hat."





DER SPIEGEL :

noch ein Beispiel ?


mondfahrer :

Na klar, Zitat Verfassungsrichter Schluckebier in der von ihm selbst verfassten Darstellung seiner von der Senatsmeinung abweichenden Meinung :

"Der Gesetzgeber trägt damit dem Grundsatz Rechnung, dass der Einzelne sich im Rechtsstaat auf effektiven Schutz durch den Staat ebenso verlassen können muss wie auf den Schutz seiner Freiheitsgewährleistungen vor dem Staat (vgl. meine abw. Meinung in BVerfGE 125, 364 <369>; siehe zur Schutzpflicht bei terroristischen und anderen Bestrebungen auch der Senat in BVerfGE 120, 274 <319>). Soweit damit im Einzelfall auch Grundrechtsträger von solchen Maßnahmen betroffen werden können, die nicht selbst unter Terrorismusverdacht stehen oder die, wie sich später erweist, zu Unrecht in diesen geraten sind, sind die mit den eingreifenden Maßnahmen verbundenen Belastungen grundsätzlich als ihnen von der Gemeinschaft abverlangtes Sonderopfer hinzunehmen"


DER SPIEGEL :

Sie wollen uns sicher erläutern, was diese Zitate mit dem Thema zu tun haben, das Sie heute zu
uns geführt hat ?

( es klingelt ein Handy)

(...)

Hier das vollständige SPIEGEL - Gespräch mit mondfahrer vom 23.04.2016


DER SPIEGEL
DER SPIEGEL
 
Beiträge: 20
Registriert: Sa 30. Nov 2013, 10:49

Zurück zu AOK - Sonderbericht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste

cron