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kein übergesetzlicher Notstand im AOK - Fall !

BeitragVerfasst: So 23. Okt 2016, 17:50
von GLÜCKSDRACHE
Hi !

Hier ist Raum für die Feststellung und die Begründung des Umstands, dass kein übergeordneter Notstand vorliegt , der es rechtfertigen könnte, dass die AOK Bayern den Datenschutz verletzen dürfte und / oder Straftätern wie "Autobahn" oder Amtspersonen, die dessen Interessen unterstützen , auf deren Verlangen unter Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Amtshilfe leisten dürfte.

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