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Hier ist Raum für die Feststellung und die Begründung des Umstands, dass kein übergeordneter Notstand vorliegt , der es rechtfertigen könnte, dass die AOK Bayern den Datenschutz verletzen dürfte und / oder Straftätern wie "Autobahn" oder Amtspersonen, die dessen Interessen unterstützen , auf deren Verlangen unter Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Amtshilfe leisten dürfte.
G L Ü C K S D R A C H E