Die Missachtung des Urteils im Verfahren 1 BvR 357/05

Fortsetzung Mikrozensus - Krimi in der AOK Bayern

Die Missachtung des Urteils im Verfahren 1 BvR 357/05

Beitragvon DER SPIEGEL » So 23. Okt 2016, 14:26

Einleitung in das Thema "Die Missachtung des Urteils im Verfahren 1 BvR 357/05" :

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02. 2006 in dem Verfahren 1 BvR 357/05 , das von dem ehemaligen Innenminister Gerhart Baum und anderen Beschwerdeführern seinerzeit erstritten wurde, ist, wie besonders am 17. Oktober 2016 in der ARD-Sendung "Hart aber Fair" sichtbar wurde, Gegenstand einer öffentlichen Diskussion geworden.

Dieses Urteil ist bereits seit ca. dreieinhalb Jahren ( im Mai 2013) in dem hiesigen Forum gegen Ungerechtigkeit öffentlich einsehbar in der Entscheidungssammlung des Forums veröffentlicht.

Es hat sich gezeigt, dass die rechtlichen Konsequenzen dieses für alle staatlichen Stellen und für alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland rechtsbindenden Urteils seit Jahren durch Bedienstete staatlicher Stellen bzw. öffentlichtrechtlicher Institutionen erheblich missachtet und "hintergangen" werden - dies zum Teil unter Mitwirkung des im "Forum gegen Ungerechtigkeit" schon oft erwähnten V-Manns "Autobahn", der sich in Tausenden von Fällen strafbar machte.

"Warum sitzt dieser Mann nicht längst im Knast ? " - fragten sich schon viele ...

Besondere Auswirkungen hatte diese Missachtung auf den aktuellen Fall, der Gegenstand der Berichterstattung im Forum "AOK - Sonderbericht" ist.

Wie DER SPIEGEL erfuhr , wurde die durch das Urteil im Verfahren 1 BvR 357/05 ausgelöste Problematik von Erpressern genutzt , um aus ideologischen Gründen deutsche Bürger einer Lebensgefahr zuzuführen , deren Beseitigung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, weil die Erpresser von staatlicher Seite unterstützt wurden.

Die Erpresser nutzen dabei die besondere verfassungsrechtliche Situation aus in Konstellationen, in welchen eine höhere Anzahl von Menschenleben mittelbar oder unmittelbar gerettet werden könnte - oder dies so scheint - durch Auslösung einer kleineren Anzahl von Menschenopfern, d.h. durch die Provokation von Todesfällen .

Im Falle des Erpressers "Autobahn" versuchte "Autobahn" fortlaufend eine solche Situation dadurch herbeizuführen, dass er versuchte durch öffentliche Verbreitung gefährdender Daten die Gedanken von Personen im Umfeld lebensbedrohlich gefährdeter Personen so zu beeinflussen, dass diese " aus Rechtsgründen" lebenserhaltene Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Lebensgefahren, welchen Dritte ausgesetzt sind, unterlassen.

Aus anonymen Schreiben einer Person, die unter dem Pseudonym "mondfahrer" ( und unter anderen Pseudonymen) auftritt , lässt sich ableiten , dass Autobahn und seine Mittäter in dem von ihnen erdachten und realisierten Erpressungszenario eine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Jahren erfolgreich ausnutzen , die in ausserordentlich engem Zusammenhang mit dem Urteil in dem Verfahren 1 BvR 357/05 steht - und die zugleich als Auslöser für den Konflikt zwischen dem ehemaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung und dem ehemaligen Innenminister Gerhart Baum angesehen werden kann.

Worum geht es dabei ?

Die Anwort ist relativ einfach - aber ebenso "einschlagend" :

Wie aus einem Schreiben des "mondfahrers" und der Rspr. des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE nämlich ersichtlich ist , hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahrzehnten anlässlich diverser Einzelfälle ( Verfassungsbeschwerden) wiederholt mit der Frage befasst, unter welchen Umständen ( und ob überhaupt) der Bürger einen einklagbaren verfassungsrechtlich begründeten "Anspruch auf ein Handeln des Gesetzgebers" habe und diesen ggf. über eine Verfassungsbeschwerde durchsetzen könne wenn er vor den zuständigen Fachgerichten nicht durchkomme.

Dabei kam das Bundesverfassungsgericht ausweislich von Entscheidungen, die dem SPIEGEL vorliegen, zu dem folgenschweren Ergebnis, dass der Bürger in der Regel - von ganz wenigen theoretisch denkbaren Ausnahmen abgesehen - KEINEN vor dem Bundesverfassungsgericht oder vor anderen Gerichten durchsetzbaren Anspruch auf ein "Handeln des Gesetzgebers" durchsetzen könne.

"mondfahrer" stellte sich laut eigener Bekundung bereits vor ca. 30 Jahren angesichts dieser Rspr. des Bundesverfassungsgerichts die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht etwa die Auffassung vertrete, die öffentliche Gewalt verletze nicht durch den Gesetzgeber die Menschenwürde, wenn der Gesetzgeber es unterlasse den Bürger gegen Lebensgefahr zu schützen in den Fällen , wenn ein solcher Schutz zwar technisch möglich ist aber nicht ausdrücklich gesetzlich angeordnet ist, d.h. insbesondere, wenn es der Gesetzgeber unterlasse die Ausführung von Lebensrettungsmaßnahmen gesetzlich anzuordnen, wenn andernfalls mangels Ausführung solcher Maßnahmen die von der Lebensgefahr betroffenen Bürger mit Sicherheit dem Tod geweiht sind.

"mondfahrer" erklärte in dem Schreiben , er habe sich gefragt, ob etwa das Bundesverfassungsgericht der Auffassung sei, die in solchen Fällen wegen des Unterlassens staatlicher Hilfe sterbenden Bürger würden nicht entsprechend der Objekttheorie als Objekte behandelt und damit gerade dann nicht in ihrer Menschenwürde verletzt, wenn sie einfach allein gelassen würden, der Staat sich einfach in dieser Situation um sie kümmern wolle sondern einfach wegsehe, sich mit anderem beschäftige, also gleichsam "überhaupt nicht denke" , vergleichbar einem Idioten oder einem Blinden.

Ob das Bundesverfassungsgericht etwa der Auffassung sei , die Verweigerung verantwortungsvollen Denkens sowie die Auslösung von Todesfällen durch Unterlassen verantwortlungsvollen Denkens unterfalle nicht der Objektthorie, d.h. die betroffenen Bürger würden gerade dann nicht als Objekt behandelt , wenn sie auf Grund staatlicher Passivität überhaupt nicht behandelt werden und deswegen sterben ?

"mondfahrer" erklärte in seinen an den SPIEGEL gerichteten Äusserungen, er verdächtige das Bundesverfassungsgericht , tatsächlich einen solchen Standpunkt schon seit langem zu vertreten und auf Grund des Standpunktes den Tod vieler Bürger verschuldet zu haben ohne dass die Bevölkerung hiervon Kenntnis erlangt habe.

Weiter erklärte "mondfahrer" der Meinung zu sein, dass letztlich auf dem durch seiner Meinung nach durch Richter des Bundesverfassungsgerichts selbst verursachten verfassungsrechtlichen Dilemma mittelbar auch das Unbehagen des Ex-Verteidigungsministers Franz Josef Jung an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 357/05
beruhen müsse .

Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung habe ausweislich seiner Äusserungen am 17. Oktober 2016 in der ARD Sendung "Hart aber Fair" die Menschenwürde der 70.000 ( fingiert-) bedrohten Bürger ins Spiel gebracht, wobei er ersichtlich aus Sicht "mondfahrers" den Standpunkt vertreten habe, diese Menschenwürde würde durch das Unterlassen lebensrettender Maßnahmen durch den Staat verletzt.

"mondfahrer" weiter : Einen solchen Standpunkt des Ex-Verteidigungsministers teile er sogar, nicht hingegen die - falsche - Annahme des Ex-Verteidigungsministers , zu Zwecken der Lebensrettung der gefährdeten 70.000 ( fingierten) im Stadion gefangegen Bürger sei es erforderlich die Rettung dadurch zu bewirken, dass ein Flugzeug abgeschossen werde, wodurch 164 Passagiere in den Tod geschickt würden.

Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung sei selbst moralisch schuldig durch Unterlassen, und zwar durch Unterlassen zielführender gewissenhafter intellektueller Tätigkeit, die zwangsläufig zu dem Ergebnis führen müsse, dass sowohl die 164 in der entführten Maschine befindlichen Passagiere als auch die bedrohten 70.000 Personen im Stadion durch angewandte Biostase im Ernstfall auf staatliche Anordnung hin hätten gerettet werden können und müssen.

Die Schuld für das Eintreten unzähliger vermeidbarer Todesfälle liege damit ganz überwiegend beim Staat, weil zum einen das Bundesverfassungsgericht seit Jahren diesbezüglich völlig versagt habe, zum anderen die zuständigen staatlichen Stellen vollständig versagt hätten. "mondfahrer" habe den sich immer mehr verfestigenden Eindruck gewonnen, dass sich nicht nur die verantwortlichen staatlichen Stellen sondern sogar auch das Bundesverfassungsgericht seit Jahren "mit Händen und Füßen" nicht nur dagegen sträubten die Anwendung des Verfahrens der angewandten Biostase als Lebensrettungsmaßnahme mittelbar auszulösen - insbesondere anläßlich vor dem Bundesverfassungsgericht erhobener Verfassungsbeschwerden, welche diese Thematik betreffen - sondern sogar systematisch darauf hinarbeiteten solche Lebensrettungsmaßnahmen unter Auslösung der Anwendung staatliche Zwangsmittel zu vereiteln, wenn Privatpersonen sich darum bemühen solche Maßnahmen für den Ernstfall vorzubereiten.



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