BV-2
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 12:31
Hi !
Post vom Mars bekommen :
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Mars hat geschrieben:
Hallo,
In dem Mikrozensus - Sonderbericht wurden unter anderem Schriftsatzentwürfe veröffentlicht, die später von der betreffenden Klägerseite genutzt wurden, indem die Platzhalter (*** usw.) sinnerfassend durch die an den betreffenden Stellen fehlenden personenbezogenen Klardaten ersetzt wurden .
Darüber , wie bzw. auf Grund welcher konkreter Überlegungen und Vorgänge solche Schriftsätze entstehen, wurde hingegen so gut wie nicht berichtet ( d.h. lediglich in Ansätzen am Rande der Berichterstattung in geeigneten Fällen).
In dem AOK -Sonderbericht wird diesbezüglich anders vorgegangen. Ziel der hier andersartigen Berichterstattung ist es, möglichst vielen Rezipienten der Berichterstattung einen Einblick in die Entstehungsweise solcher Schriftsätze und in die Arbeitsweise der in Schriftsätzen bereits erwähnten Selbsthilfegruppe SATT zu gewähren.
aa)
Selbsthilfegruppe SATT (Selbsthilfegruppe Attilla)
Aus verschiedenen Gründen haben es viele Autobahn-Geschädigte SATT verarscht zu werden von Seiten der Justiz und anderer öffentlichrechtlicher Institutionen, und es wurde in der Konsequenz die Selbsthilfegruppe SATT aktiv .
Ein wesentlicher Grund für öffentlich gemachte Initiative ist der enorme Kostenfaktor, der entstehen würde, wenn Autobahn - Terror - Betroffene externe Anwälte mit der Erledigung des Autobahn- Problems, d.h. insbesondere mit der Rechtsverfolgung ( Prozessführung usw.) beauftragen würden. Denn die meisten Autobahn - Terror- Betroffenen könnten mangels Masse die enorm hohen Anwalts- und Gerichtskosten , die im mindestens 6 - stelligen Bereich liegen würden, nicht aus eigener Kraft aufbringen.
Man überlege sich dazu einfach einmal, wieviel Geld Jörg Kachelmann für seinen Kampf gegen die gegen ihn verübten Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgeben musste - bisher ...
Und auch Gina-Lisa Lohfink musste schon so einiges "blechen" ...
Man könnte nun einwenden, dass nicht ausreichend finanzkräftige Geschädigte Prozesskostenhilfe beantragen könnten.
Dieser - zwar naheliegende - Schluss erwies sich allerdings in mehreren konkreten Fällen solcher Betroffener als falsch.
Natürlich ist in SATT - Kreisen unter intensiver Mitwirkung mondfahrers darüber nachgedacht worden , Prozesskostenhilfe zu beantragen , jedoch zeigte sich schnell ein NO GO - Hindernis , bzw. genauer gesagt es zeigten sich mindestens 2 Hindernisse :
a) Um Prozesskostenhilfe mit Aussicht auch Erfolg beantragen zu können, ist es zwingend erforderlich dem Gericht die finanzielle Situation des Betroffenen offen zu legen. Damit aber würde man bereits die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen selbst vereiteln im Hinblick auf dessen Ansprüche gegen Autobahn und gegen andere Dritte , ggf. gegen den Gegner, der verklagt wird : Das Recht die eigene finanzielle Situation - auf deren Kenntniserlangung unter Aushebelung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung es gerade Autobahn und dessen Mittäter abgesehen haben - geheim zu halten.
Unter der Voraussetzung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ist die erforderliche Geheimhaltung aber unmöglich, da der Gegner von der Antragstellung zwangsläufig erfährt , wenn er es will, da der Gegner Akteneinsicht beantragen kann .
Für die Geheimhaltung der Information , ob man als Kläger Millionär ist oder Hartz 4 kann es triftige Gründe geben, beispielsweise dann, wenn ein Autobahn-Terror -betroffener Kläger Hartz 4 ist, der Gegner darüber aber erfolgreich im Unklaren gehalten wurde. Durch die auf Grund eines PKH-Antrags ausgelöste Kenntniserlangung der Hartz 4 -Eigenschaft würde ein selbst finanziell "potenter" oder in anderer Weise einflussreicher Gegner in die Lage versetzt zu kalkulieren, wie er den Angegriffenen unter Einsatz von Kapital so sozial in die Enge treiben kann, dass dieser trotz gewährter Prozesskostenhilfe den Prozess verliert und im Übrigen sodann lebenslänglich ruiniert ist, d.h. seine Existenz faktisch vernichtet ist.
Umgekehrt kann es für einen Betroffenen , wenn er Millionär ist, hilfreich sein , sich als wahrscheinlicher Hartz 4 - Fall darzustellen um den Gegner ggf. erfolgreich so zu reizen, dass dieser versucht aufzuklären, mit wem er es in finanzieller Hinsicht zu tun hat. Eine solche Aufklärung wird nicht spurlos möglich sein, und wenn der Millionär sein Kapital sinnreich einsetzt, kann er unter gewissen Bedíngungen die durch den Gegner ausgelösten Aufklärungsspuren im Prozess gegen den Gegner als prozessuale Waffe einsetzen, deren Einsatz in geeigneten Fällen den Prozess zu Gunsten des Millionärs entscheidet. Letzteres kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beweislastsituation ohne die Feststellung und Nutzung der Spuren so ungünstig wäre, dass der Millionär aus Beweislastgründen den Prozess verlieren würde.
mondfahrer wies darauf hin, dass ein Unterlassen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe dem Gegner keine Auskunft darüber erlaubt, ob der Antrag nicht gestellt wurde, weil er keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte oder ob er nicht gestellt wurde aus den oben erklärten Gründen.
b) In den Fällen, in denen ein Kläger gerichtlich Unterlassungsansprüche gegen den Gegner wegen Veröffentlichungen von Informationen über den Kläger aus dessen sog. "unantastbarem Kernbereich privater Lebensgestaltung" durchsetzen will, müsste der Kläger dem beauftragten externen Anwalt gerade die kernbereichsrelevanten Informationen offenlegen. Erweist sich der Anwalt später als Verräter ( z.B. weil er sich schmieren oder erpressen lässt oder weil er dazu genötigt wird) oder funktioniert in seiner Kanzlei der Datenschutz nicht mit der erforderlichen Sicherheit, so dass die kritischen Daten nach "Aussen" gelangen, kann das zur Vereitelung der Erreichung des Klageziels führen - und je nach Fall möglicherweise zur Existenzvernichtung des Klägers ( wenn die Daten beispielsweise in das Internet gelangen und diese entsprechende irreversible Folgeerscheinungen nach sich zieht).
mondfahrer sprach sich unter Berücksichtigung dieser Situation dafür aus , so vorzugehen , wie es im Forum gegen Ungerechtigkeit seit ca. dreieinhalb Jahren schrittweise offengelegt wurde : Die Kläger erhalten Schriftsatzentwürfe mondfahrer´s anonymisiert und klagen im Übrigen ohne Anwalt, d.h. vertreten sich selbst. Letzteres ist natürlich nur möglich, soweit kein Anwaltszwang besteht, d.h. vor den Amtsgerichten, vor den Verwaltungsgerichten in der 1. Instanz, vor dem Sozialgericht in der 1. und 2. Instanz , und im Übrigen vor dem Bundesverfassungsgericht als Beschwerdeführer in Verfassungsbeschwerdeverfahren.
In einem Fall wurde eine anonymisierte Kontaktaufnahme mit einem externen Anwalt realisiert und versucht unter Anwaltszwang-Bedingungen den Prozess zu führen. Dies scheiterte schliesslich daran, dass der Anwalt das Mandat niederlegte, da es zu Streitigkeiten mit der RS-Versicherung des Betroffenen kam und der Anwalt erklärte, die von der RS-Versicherung gezahlten Honorare stünden in keinem Verhältnis zu seinem erforderlichen Arbeitsaufwand angesichts der Kompliziertheit des Falls.
In Beitrag BV-3 wird eine Vertiefung der Ausführungen des Beitrags BV-1 vorgenommen werden , ausgehend von einzelnen Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
Mars