mondfahrer hat geschrieben:Hallo Glücksdrache ,
man sollte sich in solchen wichtigen Angelegenheiten nicht verzetteln, und deswegen lasse ich vieles , was so manchen Leser - besonders Leser aus der Glücksspielszene - interessieren würde , hier in der Berichterstattung über die Vorgeschichte des AOK - Falls weg , d.h. ich sehe davon ab , in allen Einzelheiten darüber zu berichten, was Autobahn in seinem Eifersuchtswahn alles auf seiner Jagd nach dem Programm bzw. auf seiner Jagd nach der Lösung des Rouletteproblems unternahm.
Mir ist es wichtig, dass die Leser auf Grund der Darstellung des Wesentlichen an der Vorgeschichte zum AOK-Fall verstehen können, was der AOK- Fall ( wie auch der damit verbundene Mikrozensus-Fall) mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 357/05 und dem zu diesem Urteil führenden verfassungsrechtlichen Dilemma zu tun hat.
Autobahn nutzte das verfassungsrechtliche Dilemma - das am 17. Oktober 2016 Gegenstand einer Kontroverse zwischen Ex- Minister Jung und Ex- Minister Baum war - für die Realisiserung seines Erpressungsszenarios auf seiner Jagd nach der Lösung des Rouletteproblems in einer äusserst perfiden Art und Weise aus.
Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich Autobahn überlegte die Polizei sowie die Justiz und öffentlich rechtliche Institutionen wie etwa das Statistische Landesamt und die AOK Bayern einzuspannen - letzteres natürlich auf dem Boden der Illegalität.
So veranlasste er - wie bereits an anderer Stelle im Forum gegen Ungerechtigkeit erwähnt - ein Schreiben an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz , mit dem er das Amt auffordern liess , rechtswidrig identifizierende personenbezogene Daten zu ermitteln , die er begehrte in seinem Bestreben dadurch mittelbar in den Besitz des Roulette-Programms zu kommen.
Autobahn wollte nicht ein Flugzeug durch einen Soldaten abschiessen lassen, um Menschen zu töten, sondern seine "Abschusswaffen" zum Zwecke der Ermordung von Menschen sind anderer Natur. Seine "Bomben" , "Granaten" und "Raketen" sind Informationspakete, die er in das Internet einschleuste , deren Wirkung aber im Ergebnis in analoger Weise Menschenleben fordern wie Waffen, die man auf ein mit unschuldigen Passagieren besetztes Flugzeug lenkt um das Flugzeug abstürzen zu lassen und so die Passagiere zu ermorden.
Wie das ? Wie könnte ihm das Statistische Landesamt denn dabei behilflich sein in den Besitz des Programms zu gelangen und dabei Menschenleben aufs Spiel zu setzen ? - werden sich vermutlich einige Leser fragen.
Diese Frage beantworte ich gerne :
a)
Aus Äusserungen Autobahns ( die hier nicht mitgeteilt werden) konnte erschlossen werden, dass er sich überlegte, dass er in den Besitz des Programmes nur gelangen könnte, wenn es ihm gelänge meine Identität , d.h. meinen bürgerlichen Namen, meine Adresse ( bzw. Aufenthaltsort) etc. aufzuklären.
Solche Informationen hatte er von mir aber aus Gründen, die ich nicht erklären muss , nie erhalten. Autobahn hatte nur über anonymisierte Internetverbindungen mit mir Kontakt, die keine Rückverfolgung der Datenspuren bis auf den Absender ( mich) zuliessen.
Autobahn hatte in diesem Zusammenhang die Vorstellung , wenn er nur lange genug sucht, irgendwann doch eine Spur finden zu können , die bis zu mir führt , so dass er mich , sobald er meine Identität aufgeklärt hätte , hätte observieren ( lassen) können in dem Bestreben mich daran zu hindern das Programm einzusetzen bzw., falls ich es unter solchen Bedingungen doch einsetzen würde ( in einem Casino) , dann "zuzugreifen" d.h. das bei mir vermutete Gerät, so vorhanden, zu beschlagnahmen , die Software zu entnehmen usw.
Er liess das Statistische Landesamt auffordern, mit einem bestimmten Haushalt den Mikrozensus durchzuführen, weil er vermutete, es halte sich in dem betreffenden Haushalt eine mit mir in Kontakt stehende Person auf, die möglicherweise meine Identität kenne oder sogar mit mir identisch sei.
Für das Verständnis der Vorgeschichte des AOK - Falls ist es nun interessant, auf welche Weise er in den Besitz der Adresse des betreffenden Haushalts kam , und aus welchen Gründen er vermutete, es halte sich in dem betreffenden Haushalt eine mit mir in Kontakt stehende Person auf oder sie habe sich in der Vergangenheit in dem betreffenden Haushalt aufgehalten .
Folgender Sachverhalt war der Grund , warum er sich für diese Adresse und die mit ihr verbundenen Sozialdaten interessierte und deswegen begehrte, das Statistische Landesamt und die AOK Bayern sollten ihm bei der Beschaffung der begehrten Sozialdaten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen illegal behilflich sein :
1.
Autobahn wusste aus der erwähnten anonymisierten Internet-Korrespondenz mit mir, dass ich auf dem Gebiet der angewandten Biostase tätig bin und deswegen Kontakte zu der Szene, die sich mit dem Verfahren der angewandten Biostase befasst, pflege.
2.
Autobahn wusste ferner , dass ich vor einigen Jahren mit einer Person "P" aus der Glücksspielszene eine anonymisierte Konversation betreffend das Thema angewandte Biostase hatte . Wie Autobahn wusste, hatte ich der Person "P" - da sich "P" in eigener Sache für die Anwendung des Biostase-Verfahrens interrssierte und deswegen Hintergrundinformationen begehrte - eine Kontaktadresse für ein reales Treffen mit einem Insider "I" aus dieser Szene zukommen lassen. Es fand in der Folgezeit ein reales Treffen zwischen "P" und "I" statt. Zu diesen Zwecken suchte "P" die Adresse auf, die ich ihm genannt hatte.
Nachdem "P" im Verlauf des Treffens mit "I" erfuhr, dass das von mir geschriebene Programm tatsächlich funktioniert , und dass ich mit dem Ertrag des Programms ein Projekt auf dem Gebiet der angewandten Biostase finanzieren wollte, wurde "P" zum Verräter, denn er wollte verhindern, dass ich das Programm in der von mir beabsichtigten Weise vermarkte.
Der Verrat durch "P" fand in der Weise statt, dass "P" die Kontaktadresse , unter der er sich mit "I" getroffen hatte, veröffentlichte, so dass Autobahn sie erfuhr. Ferner veröffentlichte "P" Sozialdaten über "I", die er unbefugt von der Polizei , die den Datenschutz verletzte, erhalten hatte. Bei den von der Polizei gesetzlich verbotenerweise überlassenen Daten handelte es sich um Daten, die zusammengeführt mit anderen Daten, die Identifizierung von "I" ermöglichen würden.
Da Autobahn erkannte, dass diese durch "P" ins Spiel gebrachten Daten, d.h. die Daten der Kontaktadresse und die Daten, die "P" von der Polizei bekam und an Autobahn weiterreichte, nicht ausreichten für eine Identifizierung von "I", begehrte Autobahn zunächst von der AOK, und später - nachdem sich zeigte, dass die AOK Bayern keinen Erfolg mit ihren Bemühungen, Autobahn wie gewünscht zu unterstützen hatte - vom Statistischen Landesamt illegale Unterstützung bei der Beschaffung der begehrten identifizierenden Sozialdaten. Nachdem auch das nicht klappte, sind wir nun an dem Punkt, dass sich erneut die AOK Bayern daran versuchte, Autobahn in der von ihm gewünschten Weise zu unterstützen - bisher allerdings erfolglos, denn es steht ja eine Klageerhebung im Raum, die bereits erste Erfolge zu verbuchen hat.
Der Kläger will die AOK Bayern im Wege einer Feststellungsklage sowie einer vorbeugenden Unterlassungsklage dazu zwingen es zu unterlassen Autobahn in der Weise in dessen kriminellem Tun zu unterstützen, wie Autobahn es wünscht.
b)
Nun komme ich wieder auf das Urteil das Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 357/05 - zurück bzw. auf das verfassungsrechtliche Dilemma , dessen Konsequenz dieses Urteil ist .
Um das zu erklären, halten wir die aus dem unter a) Gesagten folgende "Quintessenz" fest :
Autobahn will die "Mondbombe" und zu diesem Zweck Datenspuren zu dessen Erfinder ( zu mir) verfolgen. Da keine verfolgbar Datenspur zu mir ermittelt werden kann, versucht er sein Glück mit der Verfolgung und Ermittlung von Datenspuren zu einer Person, die im Gegensatz zu mir nicht vollständig anonym ist, d.h. deren Identität unter Mitwirkung öffentlichrechtlicher Institutionen - sofern diese mitspielen - ermittelt werden könnte und ihm von diesen zur Verfügung gestellt werden könnte , damit er diese Person zur Geisel machen kann in einem von ihm inszenierten Geiseldrama, durch dessen Auslösung Menschenleben bedroht werden - und zwar je nach Ausgestaltung des Geiseldramas eine unterschiedliche Zahl von Menschenleben.
Die eigentliche Erpressung meiner Person besteht nun darin , dass er mich im Rahmen der Erpressungsabwicklung vor die Alternative stellte, dass ich entweder wie Lars Koch zum Mörder einer Minderheit werde für den Fall, dass ich mich oute um ihn, Autobahn, den Terroristen , der Strafverfolgung zuführen zu können - oder aber auf diese Auslösung der Stafverfolgung Autobahns verzichte zu Gunsten des Überlebens der Minderheit und damit auslöse, dass die Mehrheit der Gefahr ausgesetzt ist sukzessive zu Gunsten des Überlebens der Minderheit ermordet zu werden.
Die Frage, die sich mir dadurch stellte, war und ist : Wie kann ich in diesem Erpressungszenario vermeiden schuldig zu werden gegenüber der gefährdeten Mehrheit, wenn ich die Minderheit schütze vor der Ermordung durch Autobahn ?
Welches ist das geringste Übel ? - lautet die eng mit dieser Fragestellung verknüpfte Frage ...
Auf diese Frage habe ich eine völlig andere Antwort gefunden als Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung im Analogfall, der am 17. Oktober 2016 Gegenstand einer öffentlich ausgetragenen Kontroverse war, den ca. 7 Millionen TV- Zuschauer mitverfolgt haben.
Meine Anwort lautet im Wesentlichen so :
1.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 357/05 ist ethisch richtig begründet, soweit es den Abschuss von Flugzeugen für verfassungswidrig und illegal erklärt.
Damit ist klar, dass ich mich der diesbezüglichen Begründung des Bundesverfassungsgerichts anschliesse und auch entsprechend handele. Es ist in keiner Weise ethisch oder auf anderer Basis zu verantworten sogenannte "rettende Flugzeugabschüsse" oder analoge Handlungen in Analogfällen zu vollziehen.
Die Konsequen für mich im Autobahn-Mikrozensus-AOK Bayern- Fall lautet damit : Ich oute mich nicht , um die Strafverfolgung Autobahns auszulösen, auch wenn hierdurch , d.h. wegen des Unterlassens dieses Outens, eine sehr große Zahl von Bürgern einer Lebensgefahr ausgesetzt wird zu Gunsten einer Minderheit, deren Leben durch dieses Unterlassen geschützt wird. Noch sind die gefährdeten Bürger der gefährdeten Mehrheit - vergleiche die analoge Situation im mit 70.000 Zuschauern besetzten Stadion - nämlich noch nicht tot und damit sind Möglichkeiten zur Beseitigung der Gefährdung der betreffenden Gruppe noch nutzbar.
Den Umstand, dass auf Grund chronischen Versagens staatlicher Institutionen solange sukzessiv Einzelpersonen aus der gefährdeten Gruppe ermordet werden wie der Staat bzw. die für die Verhinderung solcher Morde verantwortlichen Behörden versagen, ist mir nicht zuzurechnen solange ich alles mir Mögliche unternehme , um gegen eine Fortsetzung solcher Ermordungen wegen des Verschuldens der zuständigen Behörden vorzugehen , die widerrechtlich nicht entscheiden, diese Morde zu verhindern obwohl sie es könnten.
2.
Der verantwortungslose Fehler des Ex-Ministers Franz Josef Jung, der ihn schuldig werden lässt, besteht darin, dass dieser Ex-Minister ohne ethische Berechtigung unterstellt, die 70.000 Bürger seien sicher verloren ( oder jedenfalls die meisten von ihnen) , wenn das Flugzeug nicht vorher abgeschossen werde, dabei den Verlust der 164 Passagiere in Kauf nehmend. Dem Ex-Minister ist vorzuwerfen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt analysiert zu haben, wie seine Vorstellung entstanden ist, die zu seiner Entscheidung und zu seiner Unterstellung führt. Diesbezüglich waren seine Gedanken nicht ausreichend gewissenhaft. Er hätte aufklären müssen, wann genau ein Mensch tot ist nach einem Absturz eines Flugzeugs in ein Stadion. Diese Aufklärung hat er fahrlässig und damit ethisch nicht vertretbar unterlassen. Die Klärung der Frage ist erforderlich um aufklären zu können, bis zu welchem Zeitpunkt noch Rettungsmaßnahmen mit Aussicht auf Erfolg möglich sind. Diese Aufklärung hat der Ex-Minister unterlassen und an ihre Stelle fahrlässig eine Spekulation bzw. eine Fiktion gesetzt. Er hat damit die im Stadion lebenden Zuschauer, die lebende Menschen sind , in seiner Vorstellung zu Objekten, d.h. zu Toten gemacht, obwohl sie es (noch) nicht sind.
Dieses produzieren solcher Vorstellungen ist mit einer Verletung der Menschenwürde dieser Gruppe verbunden, also durch Art. 1 des Grundgesetzes verboten, weil die Subjektqualität dieser Existenzen nicht verschwinden kann, bevor diese Existenzen wirklich tot sind. Das kann aber nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die im Internet z.B. auf der Seite des Prof.Dr.med. K. Sames abrufbar sind, erst Stunden nach einem Absturz des Flugzeugs in das Stadion der Fall sein.
Damit ist die Verhinderung des Absturzes in das Stadion durch Abschuss des Flugzeugs ausserhalb des Stadions nicht das kleinere Übel sondern das größere Übel, denn das kleinere Übel ist es, sich die geistige Arbeit zuzumuten sich mit den Erkenntnissen des Prof.Dr. med. K. Sames zu befassen und daraus die Konsequenz zu ziehen , d.h. insbesondere für den Fall des Falles die Vorbereitung von Rettungsmaßnahmen zu Gunsten der gefährdeten 70.000 Bürger in die Wege zu leiten.
Es bedarf eigentlich keiner Erwähnung, dass analoge Überlegungen natürlich auch zu Gunsten der 164 Fluggäste zu treffen sind , d.h. der Ex-Verteidigungsminister hätte sich überlegen müssen, wie diese hätten gerettet werden können nach dem Abschuss des Flugzeugs, da auch diese Existenzen nicht sofort nach dem Abschuss tot sein können. Letzteres ist medizinisch nicht möglich. Diese vom Ex-Verteidigungsminister unterstellten Tode sind nur fingiert. Diese Fiktion missachtet die Subjektqualität dieser noch lebendigen - wenn auch sehr hilflosen - Existenzen.
Diesen Erkenntnissen auszuweichen , ist im Übrigen nicht das kleinere Übel sondern das Größere. Denn nur, weil solche Gedanken vielleicht in dem einen oder anderen Körper Übelkeit oder irgendwelche Missempfindungen auslösen, darf man nicht zwecks Vermeidung solcher Missempfindungen Existenzen ermorden ( lassen). Art. 1 des Grundgesetzes fordert vielmehr, solche Unannehmlichkeiten im Körper - sofern sie auftreten - auszuhalten zu Gunsten des Respekts vor dem Leben und der Menschenwürde der anderen Existenzen.
3.
Für mich selbst ergibt sich aus dem Erkannten folgende Konsequenz :
a) Niemals käme es für mich in Frage ein mit Passagieren besetztes Flugzeug abzuschiessen oder es abschiessen zu lassen
b) Die von mir betreuten durch Autobahn lebensbedrohlich gefährdeten Personen, die Autobahn umbringen lassen will, werden von mir vorrangig geschützt. Dies entspricht dem Verzicht auf einen Flugzeugabschuss in dem Analogfall.
c) Autobahn ist zu entwaffnen, d.h. seine Angríffsmittel sind sukzessiv und systematisch zu vernichten.
d) Die Verfolgung des unter c) genannten Ziels ist auf Grund der Eigenart der von Autobahn benutzten Angriffswaffen kompliziert und erfordert die Programmierung von Rechenmaschinen und die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Programmierung im Internet. Letzteres ist seit ca. dreieinhalb Jahren auf der Seite
http://www.attilla.de in dem Forum gegen Ungerechtigkeit geschehen.
e) Die Verfolgung des unter c) genannten Ziels ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist nur insoweit zu veröffentlichen als die Veröffentlichung selbst der Beschleunigung der Zielverfolgung dient.
f) In den Veröffentlichungen ist die Erpressungsmethode Autobahns konkretisiert zu erläutern ebenso wie konkretisiert zu erläutern ist, welche Abwehrmaßnahmen gegen seine Arbeitsweise möglich sind und auf welche Weise diese realisierbar sind und teilweise bereits realisiert wurden.
g) Den Standpunkt des Ex-Verteidigungsministers Franz Josef Jung , dass auch die 70.000 Zuschauer im Stadion eine Menschenwürde haben, die seiner Meinung nach vom Bundesverfassungsgericht nicht hinreichend gewürdigt und geachtet werde , teile ich. Auch ich bin mit dem Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt absolut unzufrieden und kann daher den Ex-Minister absolut verstehen. Nur hat der Ex-Minister aus diesem Dilemma - im Gegensatz zu mir . bisher keinen Ausweg gefunden ausser der von ihm vertretenen Kurzschlusshandlung, die ich auf keinen Fall akzeptieren kann.
Die Aussichten dafür, dass Ex-Minister Jung die von ihm beanstandete auch mir missfallende Haltung des Bundesverfassungsgerichts in dem beanstandeten Punkt kurz- oder mittelfristig ändern könnte, halte ich wegen eigener langjähriger Erfahrungen mit diesem Problem , d.h. mit der gefestigten Haltung des Bundesverfassungsgerichts für äusserst gering und behalte mir vor, diesbezüglich zu gegebenem Zeitpunkt noch ausführlich Stellung zu nehmen.
An dieser Stellte erlaube ich mir wieder zu unterbrechen, da ich jetzt wieder etwas anderes zu tun habe, was vordringlich ist. In meinem nächsten Schreiben werde ich eine Konsequenz aus Nr. 3.f) ziehen. Wenn das erledigt ist und mein dies betreffender Beitrag veröffentlicht ist, kann die Ladung , die den angekündigten "kritischen Satz" enthält, in Kopie veröffentlicht werden.
also bis dann
mondfahrer