aktuelle Berichte zum laufenden Verfahren

Fortsetzung Mikrozensus - Krimi in der AOK Bayern

aktuelle Berichte zum laufenden Verfahren

Beitragvon Gedankenpolizei » Sa 22. Okt 2016, 21:16

in diesem thread wird über das laufende verfahren gegen die aok bayern berichtet werden.

das für den fall zuständige sozialgericht hat einen termin zur mündlichen verhandlung anberaumt und das persönliche erscheinen des klägers angeordnet. letzteres erscheint vor dem hintergrund des klagebegehrens einigen beobachtern recht interessant. insbesondere ein bestimmter satz in der ladung.
vielleicht wird die ladung als kopie mit geschwärzten personenbezogenen daten zum beweis veröffentlicht. warten wir es mal ab ...

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Re: aktuelle Berichte zum laufenden Verfahren

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » So 23. Okt 2016, 21:19

Gedankenpolizei hat geschrieben:in diesem thread wird über das laufende verfahren gegen die aok bayern berichtet werden.

das für den fall zuständige sozialgericht hat einen termin zur mündlichen verhandlung anberaumt und das persönliche erscheinen des klägers angeordnet. letzteres erscheint vor dem hintergrund des klagebegehrens einigen beobachtern recht interessant. insbesondere ein bestimmter satz in der ladung.
vielleicht wird die ladung als kopie mit geschwärzten personenbezogenen daten zum beweis veröffentlicht. warten wir es mal ab ...

Gedankenpolizei


Hi !

Habe Post vom mondfahrer erhalten und wurde gebeten , den Text zu veröffentlichen. Hier ist der Text :

mondfahrer hat geschrieben:
hallo Glücksdrache,

Bevor die von gedankenpolizei erwähnte Ladung als Kopie in dem Forum "AOK - Sonderbericht" veröffentlicht wird , bietet es sich an, der Leserschaft etwas über die mehrjährige Vorgeschichte zu diesem Verfahren kundzutun. Das erhöht die Spannung in dem Real - Krimi, den Jedermann kostenlos im Internet lesen können soll :

Unsere Real - Geschichte beginnt nicht mit " es war einmal " sondern sie beginnt so :

Im Anfang war die AOK Bayern ... Sie versicherte allerlei Arbeitnehmer, und zwar auch solche, die in Bayern im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Vor ca. 20 Jahren trug es sich nun zu, dass in einem bayerischen öffentlichrechtlichen Unternehmen Schwarzarbeits-Arbeitsverhältnisse mit Wissen der AOK Bayern abgewickelt wurden, d.h. man kann sagen, dass die AOK Bayern hier die Rolle eines Mittäters übernahm. Von diesen Vorgängen erfuhr ich durch Aktenmaterial, das einer der betroffenen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber entwendete und ins Ausland schaffte mit dem Ziel, das Material später als Beweismittel einsetzen und es eventuell veröffentlichen zu können. Der betreffende Arbeitnehmer - nennen wir ihn hier mit Rücksicht auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung einfach mal A., damit wir seine Identität nicht öffentlich preisgeben müssen - tat dies aus Rache. Denn er wollte nicht schwarz beschäftigt werden. Andere Arbeitnehmer wollten das, aber nicht er . Er war mit anderen Arbeitnehmern , die ebenfalls nicht schwarz beschäftigt werden wollten , befreundet , unter anderem mit einer mir namentlich bekannten Person, dem Kläger in dem Verfahren , um das es aktuell geht. Man hatte A. mündlich und damit rechtsverbindlich eine feste Stelle bei dem betreffenden Arbeitgeber versprochen, brach dieses Versprechen aber, als sich eine junge und hübsch aussehende Dame um die betreffende Stelle bewarb. A. konnte die mündliche ( und damit gemäß den Grundsätzen über Treu und Glauben) wirksame Zusage und den damit verbundenen späteren Vertragsbruch des Arbeitgebers nicht beweisen und rächte sich deswegen im Wege der Sicherung des Beweismaterials. Dieses wurde dann kopiert und schliesslich durch Dritte an mich anonymisiert weitergeleitet und von mir ausgewertet und verwendet.

Über die mir dadurch bekannt gewordenen illegalen Vorgänge habe ich mich vor über 10 Jahren anonym und ohne Hinweise auf die Identitäten meiner Informanten mit einer Person ausgetauscht, die sich später als V-Mann entpuppte und die mich seit etlichen Jahren erpresst.

Für unseren Fall ist die Methode, mit der er mich erpresst , ausserordentlich interessant wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit an der am 17. Oktober 2016 in der ARD ausgestrahlten Sendung "Terror - Ihr Urteil" - darauf werde ich später noch zurückkommen.

Mindestens genauso interessant wie die Erpressungsmethode und das verwendete Erpressungs-Druckmittel des Täters - es handelt sich bei dem Täter um eine Person, die in dem Forum gegen Ungerechtigkeit immer wieder als "Autobahn" bezeichnet wurde - sind seine Tatmotive wie im übrigen die Feststellung, dass dieser Täter seit Jahren durch Amtsträger in seinem Tun unterstützt wird statt ihn strafrechtlich zu verfolgen, ihn zu verurteilen und ihn der Strafe zuzuführen, die er verdient.

Was seine Motivation betrifft, so beginne ich zweckmäßigerweise mit der Mitteilung, dass er viele Jahre lang in der Glücksspielszene aktiv war - dies in mehreren Internet - Portalen , die inzwischen beseitigt wurden und zwar einschliesslich aller solcher Spuren , deren Entdeckung für die Betroffenen gefährlich werden könnte. Es konnten alle Spuren so gründlich beseitigt werden, dass die seinerzeit schädliche Information , die er verbreitete zu Erpressungszwecken , nicht mehr die Wirkung entfalten könnte wie damals, würde er dieselben Informationen erneut ins Netz stellen. ( Warum dies inzwischen so ist, erkläre ich nicht an dieser Stelle, sondern vielleicht später einmal).

Straftäter Autobahn ist aber dennoch nach wie vor eine Gefahr für unsere Gesellschaft , und es bedurfte einiger - zum Teil sehr komplizierter - Überlegungen , um herauszufinden, wie auch diese Gefahr beseitigt werden kann.

Nun zu seiner Motivation :

Autobahn ist ohne Zweifel überdurchschnittlich intelligent, aber zu seinem Leidwesen nicht begabt genug um das sogenannte "Roulette-Problem" lösen zu können. Er konnte und kann es bis heute nicht ertragen, dass andere Roulette-Spieler ( beispielsweise ich) ihm intellektuell überlegen sind und daher die Lösung gefunden haben, wie man durch Roulette spielen legal zum Millionär werden kann. Man kann sich Autobahn wie eine Art männliche böse Stiefmutter vorstellen, die sich jeden Tag vor den Zauberspiegel stellt und diesen fragt :

"Spieglein Spieglein an der Wand
Wer ist der klügste Roulettespieler im ganzen Land ?"

und der Zauberspiegel ( war es Autobahn selbst ? ) schien ihm geantwortet zu haben :

" Autobahn , Ihr seid der Klügste hier
Aber im Casino verliert trotzdem immer Ihr"

Aber eines Tages erfuhr Autobahn, dass andere Spieler , unter anderem ich, im Gegensatz zu ihm im Casino immer wieder hochsignifikant gewinnen auf Grund einer geheimen Strategie, und jemand erzählte ihm, dass es mir sogar gelungen war, diese Strategie zu programmieren und dass ich einen Roulettecomputer erfunden hatte, den ich "Mondbombe" genannt habe, der tatsächlich funktioniert.

Seit er davon erfuhr, verhielt er sich wie eine eifersüchtige garstige Stiefmutter , und so, als ob er sich wieder vor den Zauberspiegel gestellt habe und dieser habe geantwortet :

"Autobahn, Ihr seid der Klügste hier,
aber mondfahrer und seine Freunde auf dem Mond gewinnen
und sind tausendmal klüger als Ihr !"

Da packte Autobahn eine unermessliche Eifersucht - das ist leider kein Märchen - und er sann darüber nach, wie er seinen angeborenen intellektuellen Mangel durch Straftaten, beispielsweise durch Erpressungen mit Unterstützung anderer Straftäter , ausgleichen könne und im Wege illegaler Computerei in den Besitz meines Programms kommen könne - notfalls unter Mitwirkung der Polizei.

An dieser Stelle unterbreche ich mal, denn ich habe momentan noch etwas anderes zu tun , die geneigten Leser dürfen sich aber auf eine spannende Fortsetzung meiner Berichterstattung über den Real-Krimi freuen.

Also : Fortsetzung folgt ...

bis bald

mondfahrer


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Re: aktuelle Berichte zum laufenden Verfahren

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Mo 24. Okt 2016, 14:02

Hi !

Habe Post vom mondfahrer erhalten und wurde gebeten , den Text zu veröffentlichen. Hier ist der Text :

mondfahrer hat geschrieben:Hallo Glücksdrache ,


man sollte sich in solchen wichtigen Angelegenheiten nicht verzetteln, und deswegen lasse ich vieles , was so manchen Leser - besonders Leser aus der Glücksspielszene - interessieren würde , hier in der Berichterstattung über die Vorgeschichte des AOK - Falls weg , d.h. ich sehe davon ab , in allen Einzelheiten darüber zu berichten, was Autobahn in seinem Eifersuchtswahn alles auf seiner Jagd nach dem Programm bzw. auf seiner Jagd nach der Lösung des Rouletteproblems unternahm.


Mir ist es wichtig, dass die Leser auf Grund der Darstellung des Wesentlichen an der Vorgeschichte zum AOK-Fall verstehen können, was der AOK- Fall ( wie auch der damit verbundene Mikrozensus-Fall) mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 357/05 und dem zu diesem Urteil führenden verfassungsrechtlichen Dilemma zu tun hat.

Autobahn nutzte das verfassungsrechtliche Dilemma - das am 17. Oktober 2016 Gegenstand einer Kontroverse zwischen Ex- Minister Jung und Ex- Minister Baum war - für die Realisiserung seines Erpressungsszenarios auf seiner Jagd nach der Lösung des Rouletteproblems in einer äusserst perfiden Art und Weise aus.

Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich Autobahn überlegte die Polizei sowie die Justiz und öffentlich rechtliche Institutionen wie etwa das Statistische Landesamt und die AOK Bayern einzuspannen - letzteres natürlich auf dem Boden der Illegalität.

So veranlasste er - wie bereits an anderer Stelle im Forum gegen Ungerechtigkeit erwähnt - ein Schreiben an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz , mit dem er das Amt auffordern liess , rechtswidrig identifizierende personenbezogene Daten zu ermitteln , die er begehrte in seinem Bestreben dadurch mittelbar in den Besitz des Roulette-Programms zu kommen.


Autobahn wollte nicht ein Flugzeug durch einen Soldaten abschiessen lassen, um Menschen zu töten, sondern seine "Abschusswaffen" zum Zwecke der Ermordung von Menschen sind anderer Natur. Seine "Bomben" , "Granaten" und "Raketen" sind Informationspakete, die er in das Internet einschleuste , deren Wirkung aber im Ergebnis in analoger Weise Menschenleben fordern wie Waffen, die man auf ein mit unschuldigen Passagieren besetztes Flugzeug lenkt um das Flugzeug abstürzen zu lassen und so die Passagiere zu ermorden.

Wie das ? Wie könnte ihm das Statistische Landesamt denn dabei behilflich sein in den Besitz des Programms zu gelangen und dabei Menschenleben aufs Spiel zu setzen ? - werden sich vermutlich einige Leser fragen.

Diese Frage beantworte ich gerne :

a)

Aus Äusserungen Autobahns ( die hier nicht mitgeteilt werden) konnte erschlossen werden, dass er sich überlegte, dass er in den Besitz des Programmes nur gelangen könnte, wenn es ihm gelänge meine Identität , d.h. meinen bürgerlichen Namen, meine Adresse ( bzw. Aufenthaltsort) etc. aufzuklären.

Solche Informationen hatte er von mir aber aus Gründen, die ich nicht erklären muss , nie erhalten. Autobahn hatte nur über anonymisierte Internetverbindungen mit mir Kontakt, die keine Rückverfolgung der Datenspuren bis auf den Absender ( mich) zuliessen.

Autobahn hatte in diesem Zusammenhang die Vorstellung , wenn er nur lange genug sucht, irgendwann doch eine Spur finden zu können , die bis zu mir führt , so dass er mich , sobald er meine Identität aufgeklärt hätte , hätte observieren ( lassen) können in dem Bestreben mich daran zu hindern das Programm einzusetzen bzw., falls ich es unter solchen Bedingungen doch einsetzen würde ( in einem Casino) , dann "zuzugreifen" d.h. das bei mir vermutete Gerät, so vorhanden, zu beschlagnahmen , die Software zu entnehmen usw.

Er liess das Statistische Landesamt auffordern, mit einem bestimmten Haushalt den Mikrozensus durchzuführen, weil er vermutete, es halte sich in dem betreffenden Haushalt eine mit mir in Kontakt stehende Person auf, die möglicherweise meine Identität kenne oder sogar mit mir identisch sei.

Für das Verständnis der Vorgeschichte des AOK - Falls ist es nun interessant, auf welche Weise er in den Besitz der Adresse des betreffenden Haushalts kam , und aus welchen Gründen er vermutete, es halte sich in dem betreffenden Haushalt eine mit mir in Kontakt stehende Person auf oder sie habe sich in der Vergangenheit in dem betreffenden Haushalt aufgehalten .

Folgender Sachverhalt war der Grund , warum er sich für diese Adresse und die mit ihr verbundenen Sozialdaten interessierte und deswegen begehrte, das Statistische Landesamt und die AOK Bayern sollten ihm bei der Beschaffung der begehrten Sozialdaten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen illegal behilflich sein :

1.

Autobahn wusste aus der erwähnten anonymisierten Internet-Korrespondenz mit mir, dass ich auf dem Gebiet der angewandten Biostase tätig bin und deswegen Kontakte zu der Szene, die sich mit dem Verfahren der angewandten Biostase befasst, pflege.

2.

Autobahn wusste ferner , dass ich vor einigen Jahren mit einer Person "P" aus der Glücksspielszene eine anonymisierte Konversation betreffend das Thema angewandte Biostase hatte . Wie Autobahn wusste, hatte ich der Person "P" - da sich "P" in eigener Sache für die Anwendung des Biostase-Verfahrens interrssierte und deswegen Hintergrundinformationen begehrte - eine Kontaktadresse für ein reales Treffen mit einem Insider "I" aus dieser Szene zukommen lassen. Es fand in der Folgezeit ein reales Treffen zwischen "P" und "I" statt. Zu diesen Zwecken suchte "P" die Adresse auf, die ich ihm genannt hatte.

Nachdem "P" im Verlauf des Treffens mit "I" erfuhr, dass das von mir geschriebene Programm tatsächlich funktioniert , und dass ich mit dem Ertrag des Programms ein Projekt auf dem Gebiet der angewandten Biostase finanzieren wollte, wurde "P" zum Verräter, denn er wollte verhindern, dass ich das Programm in der von mir beabsichtigten Weise vermarkte.

Der Verrat durch "P" fand in der Weise statt, dass "P" die Kontaktadresse , unter der er sich mit "I" getroffen hatte, veröffentlichte, so dass Autobahn sie erfuhr. Ferner veröffentlichte "P" Sozialdaten über "I", die er unbefugt von der Polizei , die den Datenschutz verletzte, erhalten hatte. Bei den von der Polizei gesetzlich verbotenerweise überlassenen Daten handelte es sich um Daten, die zusammengeführt mit anderen Daten, die Identifizierung von "I" ermöglichen würden.

Da Autobahn erkannte, dass diese durch "P" ins Spiel gebrachten Daten, d.h. die Daten der Kontaktadresse und die Daten, die "P" von der Polizei bekam und an Autobahn weiterreichte, nicht ausreichten für eine Identifizierung von "I", begehrte Autobahn zunächst von der AOK, und später - nachdem sich zeigte, dass die AOK Bayern keinen Erfolg mit ihren Bemühungen, Autobahn wie gewünscht zu unterstützen hatte - vom Statistischen Landesamt illegale Unterstützung bei der Beschaffung der begehrten identifizierenden Sozialdaten. Nachdem auch das nicht klappte, sind wir nun an dem Punkt, dass sich erneut die AOK Bayern daran versuchte, Autobahn in der von ihm gewünschten Weise zu unterstützen - bisher allerdings erfolglos, denn es steht ja eine Klageerhebung im Raum, die bereits erste Erfolge zu verbuchen hat.

Der Kläger will die AOK Bayern im Wege einer Feststellungsklage sowie einer vorbeugenden Unterlassungsklage dazu zwingen es zu unterlassen Autobahn in der Weise in dessen kriminellem Tun zu unterstützen, wie Autobahn es wünscht.

b)

Nun komme ich wieder auf das Urteil das Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 357/05 - zurück bzw. auf das verfassungsrechtliche Dilemma , dessen Konsequenz dieses Urteil ist .

Um das zu erklären, halten wir die aus dem unter a) Gesagten folgende "Quintessenz" fest :

Autobahn will die "Mondbombe" und zu diesem Zweck Datenspuren zu dessen Erfinder ( zu mir) verfolgen. Da keine verfolgbar Datenspur zu mir ermittelt werden kann, versucht er sein Glück mit der Verfolgung und Ermittlung von Datenspuren zu einer Person, die im Gegensatz zu mir nicht vollständig anonym ist, d.h. deren Identität unter Mitwirkung öffentlichrechtlicher Institutionen - sofern diese mitspielen - ermittelt werden könnte und ihm von diesen zur Verfügung gestellt werden könnte , damit er diese Person zur Geisel machen kann in einem von ihm inszenierten Geiseldrama, durch dessen Auslösung Menschenleben bedroht werden - und zwar je nach Ausgestaltung des Geiseldramas eine unterschiedliche Zahl von Menschenleben.

Die eigentliche Erpressung meiner Person besteht nun darin , dass er mich im Rahmen der Erpressungsabwicklung vor die Alternative stellte, dass ich entweder wie Lars Koch zum Mörder einer Minderheit werde für den Fall, dass ich mich oute um ihn, Autobahn, den Terroristen , der Strafverfolgung zuführen zu können - oder aber auf diese Auslösung der Stafverfolgung Autobahns verzichte zu Gunsten des Überlebens der Minderheit und damit auslöse, dass die Mehrheit der Gefahr ausgesetzt ist sukzessive zu Gunsten des Überlebens der Minderheit ermordet zu werden.

Die Frage, die sich mir dadurch stellte, war und ist : Wie kann ich in diesem Erpressungszenario vermeiden schuldig zu werden gegenüber der gefährdeten Mehrheit, wenn ich die Minderheit schütze vor der Ermordung durch Autobahn ?

Welches ist das geringste Übel ? - lautet die eng mit dieser Fragestellung verknüpfte Frage ...

Auf diese Frage habe ich eine völlig andere Antwort gefunden als Ex-Verteidigungsminister Franz Josef Jung im Analogfall, der am 17. Oktober 2016 Gegenstand einer öffentlich ausgetragenen Kontroverse war, den ca. 7 Millionen TV- Zuschauer mitverfolgt haben.

Meine Anwort lautet im Wesentlichen so :

1.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 357/05 ist ethisch richtig begründet, soweit es den Abschuss von Flugzeugen für verfassungswidrig und illegal erklärt.
Damit ist klar, dass ich mich der diesbezüglichen Begründung des Bundesverfassungsgerichts anschliesse und auch entsprechend handele. Es ist in keiner Weise ethisch oder auf anderer Basis zu verantworten sogenannte "rettende Flugzeugabschüsse" oder analoge Handlungen in Analogfällen zu vollziehen.

Die Konsequen für mich im Autobahn-Mikrozensus-AOK Bayern- Fall lautet damit : Ich oute mich nicht , um die Strafverfolgung Autobahns auszulösen, auch wenn hierdurch , d.h. wegen des Unterlassens dieses Outens, eine sehr große Zahl von Bürgern einer Lebensgefahr ausgesetzt wird zu Gunsten einer Minderheit, deren Leben durch dieses Unterlassen geschützt wird. Noch sind die gefährdeten Bürger der gefährdeten Mehrheit - vergleiche die analoge Situation im mit 70.000 Zuschauern besetzten Stadion - nämlich noch nicht tot und damit sind Möglichkeiten zur Beseitigung der Gefährdung der betreffenden Gruppe noch nutzbar.

Den Umstand, dass auf Grund chronischen Versagens staatlicher Institutionen solange sukzessiv Einzelpersonen aus der gefährdeten Gruppe ermordet werden wie der Staat bzw. die für die Verhinderung solcher Morde verantwortlichen Behörden versagen, ist mir nicht zuzurechnen solange ich alles mir Mögliche unternehme , um gegen eine Fortsetzung solcher Ermordungen wegen des Verschuldens der zuständigen Behörden vorzugehen , die widerrechtlich nicht entscheiden, diese Morde zu verhindern obwohl sie es könnten.

2.

Der verantwortungslose Fehler des Ex-Ministers Franz Josef Jung, der ihn schuldig werden lässt, besteht darin, dass dieser Ex-Minister ohne ethische Berechtigung unterstellt, die 70.000 Bürger seien sicher verloren ( oder jedenfalls die meisten von ihnen) , wenn das Flugzeug nicht vorher abgeschossen werde, dabei den Verlust der 164 Passagiere in Kauf nehmend. Dem Ex-Minister ist vorzuwerfen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt analysiert zu haben, wie seine Vorstellung entstanden ist, die zu seiner Entscheidung und zu seiner Unterstellung führt. Diesbezüglich waren seine Gedanken nicht ausreichend gewissenhaft. Er hätte aufklären müssen, wann genau ein Mensch tot ist nach einem Absturz eines Flugzeugs in ein Stadion. Diese Aufklärung hat er fahrlässig und damit ethisch nicht vertretbar unterlassen. Die Klärung der Frage ist erforderlich um aufklären zu können, bis zu welchem Zeitpunkt noch Rettungsmaßnahmen mit Aussicht auf Erfolg möglich sind. Diese Aufklärung hat der Ex-Minister unterlassen und an ihre Stelle fahrlässig eine Spekulation bzw. eine Fiktion gesetzt. Er hat damit die im Stadion lebenden Zuschauer, die lebende Menschen sind , in seiner Vorstellung zu Objekten, d.h. zu Toten gemacht, obwohl sie es (noch) nicht sind.
Dieses produzieren solcher Vorstellungen ist mit einer Verletung der Menschenwürde dieser Gruppe verbunden, also durch Art. 1 des Grundgesetzes verboten, weil die Subjektqualität dieser Existenzen nicht verschwinden kann, bevor diese Existenzen wirklich tot sind. Das kann aber nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die im Internet z.B. auf der Seite des Prof.Dr.med. K. Sames abrufbar sind, erst Stunden nach einem Absturz des Flugzeugs in das Stadion der Fall sein.

Damit ist die Verhinderung des Absturzes in das Stadion durch Abschuss des Flugzeugs ausserhalb des Stadions nicht das kleinere Übel sondern das größere Übel, denn das kleinere Übel ist es, sich die geistige Arbeit zuzumuten sich mit den Erkenntnissen des Prof.Dr. med. K. Sames zu befassen und daraus die Konsequenz zu ziehen , d.h. insbesondere für den Fall des Falles die Vorbereitung von Rettungsmaßnahmen zu Gunsten der gefährdeten 70.000 Bürger in die Wege zu leiten.

Es bedarf eigentlich keiner Erwähnung, dass analoge Überlegungen natürlich auch zu Gunsten der 164 Fluggäste zu treffen sind , d.h. der Ex-Verteidigungsminister hätte sich überlegen müssen, wie diese hätten gerettet werden können nach dem Abschuss des Flugzeugs, da auch diese Existenzen nicht sofort nach dem Abschuss tot sein können. Letzteres ist medizinisch nicht möglich. Diese vom Ex-Verteidigungsminister unterstellten Tode sind nur fingiert. Diese Fiktion missachtet die Subjektqualität dieser noch lebendigen - wenn auch sehr hilflosen - Existenzen.

Diesen Erkenntnissen auszuweichen , ist im Übrigen nicht das kleinere Übel sondern das Größere. Denn nur, weil solche Gedanken vielleicht in dem einen oder anderen Körper Übelkeit oder irgendwelche Missempfindungen auslösen, darf man nicht zwecks Vermeidung solcher Missempfindungen Existenzen ermorden ( lassen). Art. 1 des Grundgesetzes fordert vielmehr, solche Unannehmlichkeiten im Körper - sofern sie auftreten - auszuhalten zu Gunsten des Respekts vor dem Leben und der Menschenwürde der anderen Existenzen.

3.

Für mich selbst ergibt sich aus dem Erkannten folgende Konsequenz :

a) Niemals käme es für mich in Frage ein mit Passagieren besetztes Flugzeug abzuschiessen oder es abschiessen zu lassen

b) Die von mir betreuten durch Autobahn lebensbedrohlich gefährdeten Personen, die Autobahn umbringen lassen will, werden von mir vorrangig geschützt. Dies entspricht dem Verzicht auf einen Flugzeugabschuss in dem Analogfall.

c) Autobahn ist zu entwaffnen, d.h. seine Angríffsmittel sind sukzessiv und systematisch zu vernichten.

d) Die Verfolgung des unter c) genannten Ziels ist auf Grund der Eigenart der von Autobahn benutzten Angriffswaffen kompliziert und erfordert die Programmierung von Rechenmaschinen und die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Programmierung im Internet. Letzteres ist seit ca. dreieinhalb Jahren auf der Seite http://www.attilla.de in dem Forum gegen Ungerechtigkeit geschehen.

e) Die Verfolgung des unter c) genannten Ziels ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist nur insoweit zu veröffentlichen als die Veröffentlichung selbst der Beschleunigung der Zielverfolgung dient.

f) In den Veröffentlichungen ist die Erpressungsmethode Autobahns konkretisiert zu erläutern ebenso wie konkretisiert zu erläutern ist, welche Abwehrmaßnahmen gegen seine Arbeitsweise möglich sind und auf welche Weise diese realisierbar sind und teilweise bereits realisiert wurden.

g) Den Standpunkt des Ex-Verteidigungsministers Franz Josef Jung , dass auch die 70.000 Zuschauer im Stadion eine Menschenwürde haben, die seiner Meinung nach vom Bundesverfassungsgericht nicht hinreichend gewürdigt und geachtet werde , teile ich. Auch ich bin mit dem Bundesverfassungsgericht in diesem Punkt absolut unzufrieden und kann daher den Ex-Minister absolut verstehen. Nur hat der Ex-Minister aus diesem Dilemma - im Gegensatz zu mir . bisher keinen Ausweg gefunden ausser der von ihm vertretenen Kurzschlusshandlung, die ich auf keinen Fall akzeptieren kann.

Die Aussichten dafür, dass Ex-Minister Jung die von ihm beanstandete auch mir missfallende Haltung des Bundesverfassungsgerichts in dem beanstandeten Punkt kurz- oder mittelfristig ändern könnte, halte ich wegen eigener langjähriger Erfahrungen mit diesem Problem , d.h. mit der gefestigten Haltung des Bundesverfassungsgerichts für äusserst gering und behalte mir vor, diesbezüglich zu gegebenem Zeitpunkt noch ausführlich Stellung zu nehmen.


An dieser Stellte erlaube ich mir wieder zu unterbrechen, da ich jetzt wieder etwas anderes zu tun habe, was vordringlich ist. In meinem nächsten Schreiben werde ich eine Konsequenz aus Nr. 3.f) ziehen. Wenn das erledigt ist und mein dies betreffender Beitrag veröffentlicht ist, kann die Ladung , die den angekündigten "kritischen Satz" enthält, in Kopie veröffentlicht werden.

also bis dann

mondfahrer





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Re: aktuelle Berichte zum laufenden Verfahren

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Mi 26. Okt 2016, 21:06

Hi !

wieder Post vom mondfahrer bekommen , eine harte Nuss :

mondfahrer hat geschrieben:
f) In den Veröffentlichungen ist die Erpressungsmethode Autobahns konkretisiert zu erläutern ebenso wie konkretisiert zu erläutern ist, welche Abwehrmaßnahmen gegen seine Arbeitsweise möglich sind und auf welche Weise diese realisierbar sind und teilweise bereits realisiert wurden.

In meinem nächsten Schreiben werde ich eine Konsequenz aus Nr. 3.f) ziehen. Wenn das erledigt ist und mein dies betreffender Beitrag veröffentlicht ist, kann die Ladung , die den angekündigten "kritischen Satz" enthält, in Kopie veröffentlicht werden.


Nun die angekündigte Konsequenz aus Nr. 3.f) , Zitat siehe oben - Konkretisierte Erläuterung der Erpressungsmethode Autobahns und möglicher ( teilweise bereits realisierter) Abwehrmaßnahmen :

1.


Autobahn erpresst mit dem verfassungsrechlich zwingenden Erfordernis der Geheimhaltung bestimmter Sozialdaten . Die Geheimhaltung dieser Daten ist nur gewährleistet , wenn

a) ich mich nicht oute ,

b) keine öffentlichrechtliche Institution (Polizei, Sozialgericht, Meldebehörde usw. ...) diese Sozialdaten outet,insbesondere nicht zwangsweise die Daten eines entsprechend betroffenen Klägers anlässlich der Anordnung seines persönlichen Erscheinens in einem Termin geoutet werden durch sogenannte "Einlass- und Sicherheitskontrollen im Justizgebäude, mit denen ein Kläger jederzeit rechnen muss"

d.h. er zwingt mich und andere , bestimmte eigene Sozialdaten geheimzuhalten ihm gegenüber und Dritten gegenüber.

Solche Daten sind :

a) meine Sozialdaten wie Name, Wohnsitz usw. ( mich identifizierende Daten)

b) Daten des Klägers im AOK-Prozess wie dessen bürgerlicher Name sowie dessen soziale Kontaktdaten zu bestimmten gefährdeten Patienten, deren Identität Autobahn und anderen Personen nicht bekannt werden dürfen, da diese Patienten andernfalls dem Tod geweiht wären

2.

Abwehrmaßnahmen sind zum Beispiel :



a) Verweigerung der Preisgabe der genannten Sozialdaten gegenüber Behörden (die sie unter einem Vorwand begehren) unter Hinweis auf die Gesetzeslage

b) Anwendung sozialer lebensfördernder Druckmittel auf Amtsträger, wenn sich zeigt, dass diese die Herausgabe der zu geschützten Daten zu Zwecken der Zerstörung des Schutzes von Patienten unter Verletzung ihrer Amtspflicht und unter Einsatz von Zwangsmitteln erzwingen wollen

Soziale lebensfördernde Druckmittel sind z.B. :

bb) Öffentliche Demaskierung solcher gesetzwidrig handelnder Amtsträger im Internet einschliesslich der Veröffentlichung ihres Fotos sowie der von ihnen unterzeichneten rechtswidrigen Entscheidungen im Internet


bc) Anschreiben an Journalisten und an Fachanwälte unter Mitteilung der Beweismittel für das gesetzwidrige Handeln der betreffenden Autobahn unterstützenden Amtsträger

bd) Evakuierungsmaßnahmen gefährdeter Patienten

be) Erhebung einer Klage gegen die AOK Bayern mit dem Ziel der gerichtlichen Feststellung, dass die Kasse für den Fall des Ruhens der Leistungen in einem entsprechenden Notfall das Verfahren der angewandten Biostase ermöglichen und bezahlen muss

bf) rettende Geiselnahme einer Gegen-Geisel durch befreundete Soldaten / Polizeibeamte usw. des bedrohten Patienten , dessen Leben durch Unterlassen der angewandten Biostase oder durch anderweitige Tötungsursachen wie z.B. Euthanasie bedroht ist :

die "rettende Geiselnahme" ist dabei als modifizierter Vorschlag des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß zu verstehen , den dieser im Bundestag tätigte anlässlich der Terror-Vorgänge in den 1970er Jahren, d.h. die Modifizierung würde darin bestehen, dass für jede Patientengeisel, deren Leben durch Autobahn-Terrorismus mit Unterstützung durch Amtsträger bedroht wird , eine Gegengeisel ( oder mehrere) genommen wird aus den Reihen der Täter. (Strauss sprach sich dafür aus, für jede von Terroristen erschossene unschuldige Geisel einen gefangenen Terroristen zu erschiessen , was zu empörten Reaktionen im Bundestag seitens des damaligen Bundeskanzlers führte).

Die von Franz Josef Strauß geforderte Maßnahme ist nach heutigem Forschungsstand nicht wirklich als Verletzung der Menschenwürde anzusehen, da eine erschossene Gegengeisel aus den Reihen der Täter nicht sofort tot ist sondern nur schwerverletzt und somit dem Verfahren der angewandten Biostase zugeführt werden könnte. Die erschossene Gegengeisel muss daher zu Gunsten des Überlebens der durch Autobahn-Terroristen genommenen Geisel das Sonderopfer hinnehmen, erschossen und dadurch schwerverletzt zu werden durch die Erschiessung, da wie gesagt die Erschiessung nur zum juristischen aber nicht zum medizinischen Tod führt.

Das Druckmittel ist angemessen und erforderlich zur Erhaltung des jeweils bedrohten Patienten und verletzt nicht die Objekttheorie , da die Täter es jederzeit in der Hand haben den bedrohten Patienten freiwillig freizugeben und dafür im Gegenzug die ihnen entzogene Geisel aus deren eigenen Reihen zurückzuerhalten sobald der bedrohte Patient ausser Lebensgefahr ist.

Dieser Fall wäre beispielsweise gegeben, wenn ein psychisch und intellektuell labiler Patient unter dem Einfluss der durch Autobahn inquisitorisch erzeugten Vorstellungen suizidal wird und deswegen in "freiwilligr Willensentschliessung" einen "letzten Willen" erklärt dahin, nicht mit dem Verfahren der angewandten Biostase gerettet werden zu wollen, und wenn auf Grund dessen ein Richter diesen erklärten "freien" letzten Willen im Zuge der freien Beweiswürdigung nicht als "krank" und damit als Ergebnis eines durch Autobahn unzurechnungsfähig Gemachten würdigt sondern als "frei" würdigt und deswegen verfügt, die Anwendung der angewandten Biostase zu unterlassen und damit den Patienten umbringen zu lassen gemäß dessen "freiem" letzten Willen.

In einem solchen Fall wäre es z.B. adäquat einen Familienangehörigen des den Tod des Patienten verfassungswidrig verfügenden Richters als rettende Geisel zu nehmen und diese rettende Geisel als ethisch gerechtfertigtes Sonderopfer mit ihrer Deanimierung so lange zu belasten , bis der Richter seine mörderische Entscheidung revidiert und der - wie die Gegengeisel deanimierte - Patient auf Grund Aufhebung der richterlichen Entscheidung vor dem Tod bewahrt werden kann.

Man kann wohl mit guter Aussicht auf Erfolg unterstellen, dass der Widerstand eines den Tod eines Patienten verfügenden Richters gegen die Anwendung lebensrettender Maßnahmen an dem betroffenen Patienten mit Hilfe eines solchen Szenarios relativ leicht gebrochen werden kann, sofern dem Richter die Einsicht vermittelt wird, dass die von ihm geliebte (entführte) Person dasselbe Schicksal erleiden wird wie der Patient, der durch richterliche Verfügung getötet werden soll, sollte der Richter seine tödliche Entscheidung nicht unverzüglich revidieren.

Es ist daher zu erwarten, dass solche rettende Geiselnahmen zu Gunsten bedrohter Geiseln relativ selten vorkommen, weil dem Richter in der Regel die Verurteilung eines Bürgers zum Tode nicht so viel wert sein wird, dass er deswegen eigene Angehörige ebenfalls in den Tod schicken lässt.

Nach Veröffentlichung dieser Hinweise durch mich kann die Veröffentlichung weiterer Dokumente, insbesondere der Ablichtung der erwähnten Ladung , welche den erwähnten (provokanten) Satz enthält, ohne weiteres erfolgen.

Viel "Spaß" bei der Mitverfolgung des Datenschutzkrimis - soweit man hier noch von "Spaß" reden kann...


mondfahrer




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Re: aktuelle Berichte zum laufenden Verfahren

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Mi 2. Nov 2016, 12:24

Hi !

wieder Post von Mars bekommen

Mars hat geschrieben:
Hallo Glücksdrache,

manche Leser , vor allem solche, die die Mikrozensus-Berichterstattung nicht mitverfolgt haben, werden die etwas unorthodoxe Art unserer Berichterstattung im AOK - Fall möglicherweise als "leicht komisch" empfinden. Wegen der verfassungsrechtlichen Problematik / dem Erfordernis der Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte Dritter , ist es erforderlich so vorzugehen.

gedankenpolizei hat geschrieben:
das für den fall zuständige sozialgericht hat einen termin zur mündlichen verhandlung anberaumt und das persönliche erscheinen des klägers angeordnet. letzteres erscheint vor dem hintergrund des klagebegehrens einigen beobachtern recht interessant. insbesondere ein bestimmter satz in der ladung.
vielleicht wird die ladung als kopie mit geschwärzten personenbezogenen daten zum beweis veröffentlicht. warten wir es mal ab ...



der fragliche Satz , der in der Ladung enthalten ist - " Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung ..." - kann hier besichtigt werden :

Bild


Im Übrigen wird im weiteren Verlauf der Berichterstattung entsprechend folgendem "Raster" vorgegangen :

1. Ab dem nächsten Beitrag im thread der aktuellen Berichte wird zunächst über das Klageziel berichtet

2. Sodann wird über die Prozessvorbereitung berichtet , d.h. über die Prozessplanung und über die technische Umsetzung erforderlicher Vorbereitungsschritte und Planungen - letzteres auch in Bezug auf den oben gezeigten Satz in der Ladung ...

3. Nach Erledigung der Nr. 1 und Nr. 2 wird fortlaufend über den Verlauf des Verfahrens berichtet

Fortsetzung folgt ...

Mars



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Klageziel

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Sa 12. Nov 2016, 21:10

Mars hat geschrieben:
1. Ab dem nächsten Beitrag im thread der aktuellen Berichte wird zunächst über das Klageziel berichtet


Mars


Hi !

wieder Post von Mars bekommen

Mars hat geschrieben:
Mit der Klage werden mehrere Klageziele parallel verfolgt :

1.

die AOK gerichtlich dazu zu zwingen, keine Datenschutzverletzungen zu Lasten des Klägers und / oder Mitbetroffener mehr zu vollziehen

2.

mittelbar die Aufklärung des Kriminalfalls "Autobahn" und die strafrechtliche Verfolgung "Autobahn"s und seiner Mittäter und die Verurteilung dieses Personenkreises auszulösen

3.

die Feststellung zu erreichen , dass die AOK Bayern verpflichtet ist , die Anwendung des Verfahrens der sog. "angewandte Biostase" zu bezahlen, insbesondere auch dann, wenn die Leistung aus welchen Gründen auch immer ruht oder wenn das Ruhen der Leistung vorgetäuscht wurde

4.

mittelbar auszulösen, dass Bürger, die sich aus finanziellen Gründen keine "angewandte Biostase" (">Kryonik") leisten können , erfahren, dass die KV in solchen Fällen für die Kosten dieser Behandlung aufkommen muss wegen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2016 , in dem das Bundesverfassungsgericht unter anderem folgendes äussert , Zitat :

Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:"Der Gesetzgeber hat die festgestellte Schutzlücke für Betreute, die bei einem drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, und deshalb notfalls auch auf Schutz durch ärztliche Versorgung gegen ihren natürlichen Willen angewiesen sind, unverzüglich zu schließen. Mit Rücksicht darauf, dass - wie gerade der Vorlagefall zeigt - die geltende Rechtslage auch bei drohenden gravierenden oder gar lebensbedrohenden Gesundheitsschäden dieser Personengruppe die Möglichkeit einer Behandlung gänzlich versagt, ist die vorübergehende entsprechende Anwendung des § 1906 Abs. 3 BGB auf diese Gruppe der immobilen Betreuten bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung anzuordnen."


5.

mittelbar die Aufklärung der Identitäten solcher deutscher Amtsträger auszulösen, die Autobahn gesetzwidrigerweise unterstützt haben

6.

mittelbar die Aufklärung der Identitäten solcher Bürger und staatlicher Institutionen auszulösen, die für Patienten, die einer Biostase-Behandlung bedürfen um überleben zu können, eine Lebensgefahr sind.

7.

mittelbar auszulösen, dass Patienten der unter 6. genannten Kategorie im Vorfeld effektiv gewarnt werden vor Bürgern, die wegen einer Geistesschwäche für die unter 6. genannte Patientengruppe gefährlich sind

8.

mittelbar auszulösen, dass die AOK Bayern dem Kläger eine Gesundheitskarte ohne Bild ausstellt

9.

festzustellen, dass und warum es zulässig ist, den Prozess unter einem Pseudonym als Bezeichnung des Klägers in Fällen wie dem vorliegenden Fall zu führen

10.

mittelbar die gerichtliche Feststellung auszulösen, dass Patienten, deren Leben durch keine andere Maßnahme gerettet werden kann, sofort nach Feststellung des juristischen Todes , aus verfassungsrechtlichen Gründen mit dem Verfahren der sog. angewandten Biostase zu behandeln sind - letzteres für den Fall, dass der Patient dieses Erfordernis zu "Lebzeiten" nicht einsehen konnte ( und ggf. deswegen eine entsprechende ablehnende Patientenverfügung unterschrieben hat) , die angewandte Biostase zwangsweise durchzuführen ist, und zwar ggf. auch gegen den Widerstand solcher Personen aus dem Umfeld des Patienten, welche die Anwendung des Verfahrens wegen einer Geistesschwäche oder wegen eines bösartigen Willens ablehnen.

Mars
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Re: Klageziel

Beitragvon Mephisto » Sa 12. Nov 2016, 22:18

Grüß Gott !


Mars hat geschrieben:

5.

mittelbar die Aufklärung der Identitäten solcher deutscher Amtsträger auszulösen, die Autobahn gesetzwidrigerweise unterstützt haben


und aufzuklären wie und warum sie das gemacht haben. Haben diese Täter heimlich miteinander telefoniert und sich dumm gestellt ? Glaubten sie, man könne es nicht merken und nicht beweisen ?
Wer hat was bezahlt und warum ? Haben sie aus Geldgier absichtlich gesetzliche Vorschriften verletzt ? Dachten sie etwa , sie könnten auf diese Weise herausbekommen wie mondfahrers Mondbombe funktioniert und wo sie ist, sie später selber einsetzen und Millionen aufs eigene Konto damit abkassieren ?

sorry !

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Re: Klageziel

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Sa 19. Nov 2016, 02:59

Hi !

wieder Post von Mars bekommen

Mars hat geschrieben:
Mit der Klage werden neben den bereits genannten 10 Klagezielen noch folgende Klageziele verfolgt :

11.

die AOK Bayern daran zu hindern Beihilfe zur Strafvereitelung eines Verbrechens im Zusammenhang mit dem Kriminalfall "Autobahn" zu leisten

12.

die Aufklärung der Frage auszulösen, ob die AOK Bayern durch Bedienstete staatlicher Stellen, beispielsweise durch Beschäftigte bei Geheimdiensten , oder durch Bedienstete des statistischen Landesamtes aufgefordert wurde vorsätzliche Rechtsverletzungen zu vollziehen zu Zwecken der Vermeidung der Auslösung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger

13.

die Aufklärung der Frage auszulösen, ob bei der AOK Bayern Beschäftigte als V-Leute angeheuert wurden und Unrechtsvereinbarungen mit staatlichen Stellen getroffen haben zu Zwecken der Industriespionage zu Gunsten der finanziellen Interessen deutscher oder ausländischer Spielbanken


Mars



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Re: Klageziel

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Di 22. Nov 2016, 01:11

Hi !

wieder Post von Mars bekommen

Mars hat geschrieben:
mondfahrer hat mir geschrieben, dass gesondert auf das folgende Klageziel ausdrücklich hingewiesen werden soll :

14.

der Prozess soll rechtstechnisch so geführt werden, dass durch die Art und Weise der Prozessführung Bedingungen erfüllt werden, deren Erfüllung erforderlich ist um Schadensersatzansprüche sowohl des Klägers als auch anderer "Autobahn"- Geschädigter gegen den Staat erfolgreich einklagen zu können.



Mars



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Vorbereitung der Klage BV-1

Beitragvon DER SPIEGEL » Mi 23. Nov 2016, 23:51

Aktennotiz



DER SPIEGEL hat ein Schreiben eines "Mars" erhalten folgenden
Inhaltes :

Mars hat geschrieben:
Hallo,

nachdem 14 Klageziele, die der Kläger mit seiner Klage gegen die AOK Bayern verfolgt, benannt wurden, kann nun dazu übergegangen werden über die Vorbereitung der Klage zu berichten.
Diese Berichterstattung wird in zahlreichen Beiträgen erfolgen , die durchgehend nummeriert werden als BV-x, wobei x die laufende Nummer ist.

Die Vorbereitung der Klage umfasst Überlegungen rechtlicher und tatsächlicher Art, Feststellungen und Planungen und Entscheidungen sowie technische Vorbereitungen , die unter anderem Dokumentationen gewisser Vorgänge unter Einsatz von Videocameras, Handys, Scannern usw. umfassen.

Beginnen möchte ich die Berichterstattung mit Überlegungen zur Datenschutzproblematik des vorliegenden Falls betreffend festgestellte Ordnungswidrigkeiten in Gestalt verschiedener Verletzungen des Datenschutzgesetzes zum Nachteil des Klägers und zum Vorteil des Cyber-Kriminellen "Autobahn" . Darauf , auf welche Weise festgestellt wurde, dass die betreffenden Datenschutzverletzungen für "Autobahn" vorteilhaft waren, möchte ich an dieser Stelle noch nicht eingehen.

hier ist eine Ordnungswidrigkeit sichtbar :

Bild

Die Grafik bildet Verletzungen der §§ 3a und 4 Bundesdatenschutzgesetz ab.

Der Grafik kann entnommen werden, dass Sozialdaten verbotenerweise übermittelt wurden.
Denn die Übermittlung an das Sozialgericht Konstanz war unzulässig, erfolgte also unbefugt, weil das Sozialgericht Konstanz in dem vor dem Sozialgericht Koblenz bereits anhängigen Verfahren nicht zuständig war und ist.

Die Übermittlung erfolgte unter Verletzung des § 3a Bundesdatenschutzgesetz, weil durch die AOK Bayern ohne Einwilligung des Klägers die betreffenden Sozialdaten überflüssigerweise an das Sozialgericht Konstanz übermittelt wurden.So wurde verbotener Weise der Name, unter dem der Kläger bei der AOK Bayern geführt wird, an das Sozialgericht Konstanz übermittelt.

Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass auch die Übermittlung derselben Daten an das Sozialgericht Koblenz ordnungswidrig erfolgte. Dies, obwohl das Sozialgericht Koblenz in der Sache zuständig ist. Die Daten durften trotzdem nicht ohne Einwilligung des Klägers an den Richter weitergegeben werden.

§ 3a des Bundesdatenschutzgesetzes lautet :

Bundesdatenschutzgesetz hat geschrieben:
§ 3a

Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


§ 4(1) des Bundesdatenschutzgesetzes lautet :

Bundesdatenschutzgesetz hat geschrieben:

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
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