Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Kinderporno-Enthüllungen der besonderen Art

Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon Gedankenpollizei » So 4. Jan 2015, 14:59

hier wird über den kinderschänder autobahn berichtet . autobahn ist ein deutscher v-mann, der intime personenbezogene daten eines kindes, das gezwungen worden war als kinderpornodarsteller aufzutreten, im internet veröffentlichte und später diesen ehemaligen kinderpornodarsteller durch behörden verfolgen liess und ihn öffentlich diskriminierte und verleumdete.mars wird darüber berichten.
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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon MARS » Mi 7. Jan 2015, 21:43

Hallo,

Gedankenpolizei hat geschrieben:hier wird über den Kinderschänder autobahn berichtet . autobahn ist ein deutscher v-mann, der intime personenbezogene daten eines kindes, das gezwungen worden war als kinderpornodarsteller aufzutreten, im internet veröffentlichte und später diesen ehemaligen kinderpornodarsteller durch behörden verfolgen liess und ihn öffentlich diskriminierte und verleumdete.mars wird darüber berichten.



ja, @Gedankenpolizei, ich fange jetzt mal an - aber es wird ein langer Bericht werden, das garantiere ich Dir.

Am besten, wir gehen mal ein paar Jahre in die Vergangenheit zurück, 22. Dezember 2009.

An diesem Tag veröffentlichte "DIE ZEIT" einen Bericht des Redakteurs Jörg Burger über Kinderporno-Autobahn, wobei er Autobahn allerdings in dem Bericht als den "Glöckner" bezeichnete, allerdings wusste da noch keiner, was " der Glöckner" mit Kinderporno´s zu tun hat, und es wusste auch keiner, dass "der Glöckner" kurz vor dem Erscheinen des Berichts in der "ZEIT" im Internet illegale Geschäfte durch verbotene Casinowerbung gemacht hatte .Und von seinen speziellen Geschäften mit deutschen Behörden wusste zu dem Zeitpunkt erst recht fast niemand etwas, obwohl einige wenige etwas erahnten, nämlich, dass sich hinter Autobahn ein deutscher V-Mann verbirgt. Eine Art "IM", wenn man so will.

DIE ZEIT schrieb damals in ihrem Artikel

- Quelle : http://www.zeit.de/2009/53/Internetmobbing -

unter anderem folgendes über eines der Opfer Kinderporno-Autobahn´s, das sie aus Datenschutzgründen "Katrin Müller" nannte :

DIE ZEIT hat geschrieben:Da ist also ein Mann – oder eine Frau? –, er lebt vermutlich irgendwo in Deutschland. Auf die Internetseite hat nur er Zugriff, und er tippt immer neue Beleidigungen. Die Seite verschweigt ihren Urheber, das ist illegal, aber weil sie in der Türkei registriert ist, kann man ihm juristisch schwer beikommen. Neben Müller drangsaliert er einen IT-Experten aus Wuppertal. Zu ihm hat sie Kontakt aufgenommen, er ist ihr wichtigster Verbündeter. In ein paar Tagen werden sie sich in Köln treffen. Gemeinsam jagen sie ein Phantom.
Man muss vier Jahre zurückblicken, um dieses Drama zu verstehen, das im Begriff ist, eine Existenz zu zerstören. Am Morgen des 10.Oktober 2005 macht Katrin Müller ihren Kindern noch Pausenbrote für die Schule, dann klingelt es. Vor der Tür stehen Polizisten, sie zeigen das Schreiben eines Staatsanwalts: Verdacht auf Geldwäsche und illegales Glücksspiel.


Natürlich weiss Jörg Burger, der über den Fall berichtete, wie "Katrin Müller" mit wirklichem Namen heisst, und wie der "IT-Experte aus Wuppertal" heisst, weiss er selbstverständlich auch. Wir "vom Mars" wissen es ebenfalls - im Gegensatz zu fast allen Bundesbürgern , die es auch gar nicht wissen sollen - z.B. dürfte dies auch der vorsitzende Richter am Amtsgericht Koblenz im Pixel-Prozess mit dem Aktenzeichen 152 C 2970/13 , Herr Wolfgang Horn, nicht gewusst haben,als er in einem Anschreiben eines Mannes , der sich "Jürgen Packer" nennt und dem Gericht gegenüber diverse Äusserungen tätigt, die Behauptung lesen muss, dass dieser IT-Experte Mitglied einer "kriminellen Bande" und Objekt einer Anzeige wegen Bildung einer "kriminellen Vereinigung sei", ebenso wie "Katrin Müller". Beide seien Stalker, so die Behauptung des Mannes , der sich Jürgen Packer nennt - und erklärt in Schöppenstedt in Niedersachsen zu wohnen.

Wie ist das erklärlich ? Wer ist dieser Mann , der sich Jürgen Packer nennt und der solche aberwitzig-irren Lügen sogar vor Gericht in die Welt setzt und sogar ein Kinderporno-Schändungsopfer in einem seiner Schreiben an das Amtsgericht Koblenz mit dem Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" falsch bezichtigt und sich dadurch strafbar macht ?

Und vor allem : Warum wird er eigentlich nicht identifiziert und nicht strafrechtlich verfolgt ?

Kein öffentliches Interesse ? Trotz ZEIT-Artikel kein öffentliches Interesse ? Ist er ein V-Mann und wird deswegen "gedeckt" von deutschen Justizbehörden ? ...

Wir wissen es leider nicht, denn obwohl der Mann seine Schreiben teilweise eigenhändig mit Kugelschreiber unterschrieben hat, wurden bis jetzt keine erkennungsdienstlichen Maßnahmen eingeleitet um aufzuklären, welche Identität dieser Mann wirklich hat, der sich nicht einmal scheut sogar vor Gericht aufzutreten und dort Falschbeschuldigungen zu tätigen, die nahezu identisch sind mit den Internet-Falschbeschuldigungen und Diskriminierungen , die sich Kinderporno-Autobahn zuvor in der Internet-Öffentlichkeit erlaubt hatte.

Kann der Staat einen solchen Täter wirklich nicht identifizieren ?


Wer sich das nicht vorstellen kann, diesen Irrsinn, kann sich in unserem Adventskalender bzw. in den "Weihnachtsbescherungen" 2013 und 2014 umsehen, dort sind Teile der Akten eingescannt, und man kann es da schwarz auf weiss lesen, was sich der Mann, der sich Jürgen Packer nennt, vor Gericht erlaubt hat, und es werden im Laufe der Zeit noch "einige" Akten hinzukommen, über deren Inhalt wir uns öffentlich werden auslassen müssen .

Wer es nicht glauben will : hier klicken ( nach dem anklicken zum vergrößern auf die Bilder klicken) , und man sieht seine Werke - allerdings sind einige Stellen geschwärzt, und warum, das wird Mephisto in Kürze erklären.

Schriftsatz vom 4.1.2014 Seite 1

und

Schriftsatz vom 4.1.2014 Seite 2


Fortsetzung folgt ...

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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon Mephißto » Fr 9. Jan 2015, 15:40

grüß Gott ,

MARS hat geschrieben:
Wer es nicht glauben will : hier klicken ( nach dem anklicken zum vergrößern auf die Bilder klicken) , und man sieht seine Werke - allerdings sind einige Stellen geschwärzt, und warum, das wird Mephisto in Kürze erklären.

Schriftsatz vom 4.1.2014 Seite 1

und

Schriftsatz vom 4.1.2014 Seite 2




in der Tat erkläre ich das, aber "in Kürze" ist etwas missverständlich ausgedrückt, da ich für den Anfang noch nicht alle Gründe benenne, die das " warum" beantworten.

Hier etwas zu den Gründen :

1.

an den geschwärzten Stellen befinden sich in dem Original, das sich in einem an den Kläger des Verfahrens adressierten Briefumschlag des Amtsgerichts Koblenz befand, unter anderem die Klarnamen und die Adressen von "Katrin Müller" und dem "IT-Experten", über den die ZEIT am 22. Dezember 2009 in dem Artikel berichtete, den Mars in seinem Beitrag hier erwähnte ( siehe auch den screenshot- Auszug in Mars´Beitrag)

Damit ist klar : Das seitens des Amtsgerichts Koblenz an den Kläger gesendete Schreiben enthält Falschbeschuldigungen und damit strafbaren Inhalt , wobei diese Falschbeschuldigungen eigenhändig von der Person, die sich selbst als Jürgen Packer bezeichnet, unterschrieben sind. In dem an das Amtsgericht Koblenz gerichteten Schreiben - unterschrieben von der als Jürgen Packer bezeichneten Person - beschuldigt der Verfasser des Textes die Internet-Schändungsopfer "Katrin Müller" und den "IT Experten aus Wuppertal" gegenüber dem Amtsgericht Koblenz und damit gegenüber dem Amtsrichter Wolfgang Horn, kriminell zu sein.

2.

An einer der geschwärzten Stellen befindet sich im Original der Klarname und die Adresse eines Kinderporno-Schändungsopfers , das als Kind zwangsweise für einen Kinderporno missbraucht worden war. Autobahn verfolgt bereits seit Jahren dieses Kinderporno-Schändungsopfer, versucht dessen Klarnamen zu "outen" mittels Google-Steckbrief und erpresst dieses Schändungsopfer seit Jahren mit der Veröffentlichung seines Klarnamens und seiner Adresse im Internet für den Fall, dass dieses Schändungsopfer zur Polizei geht und Autobahn wegen Erpressung , Nötigung und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung anzeigt.

Nun hat Autobahn allerdings ein Problem. Denn er kann nicht ohne aus seiner Anonymität herauszutreten beweisen, welcher Text sich an den geschwärzten Stellen befindet in dem genannten Schreiben, welches das Amtsgericht Koblenz dem Kläger übermittelte.

Warum es gut ist, dass er das nicht beweisen kann, mag Mars den Lesern erklären, eventuell erledige auch ich das ( hängt davon ab, wer von uns beiden als erster dafür die Zeit aufbringen kann).

Wichtig und rechtlich von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch folgendes :

Autobahn kann nicht wissen, ob das Amtsgericht dem Kläger das Original übermittelte oder ob es sich bei dem im Briefumschlag des Amtsgerichts Koblenz steckenden Schreiben um eine Fälschung handelt also Teile des vom Verfasser unterschriebenen Textes nachträglich ausgetauscht wurden durch anderen Text. Autobahn weiss deswegen nach wie vor nicht, ob er den tatsächlichen Klarnamen und die tatsächliche Adresse des Schändungsopfers kennt oder nicht.Auch wenn er hier im Forum mitliest, kann er das nicht klären ohne sich voher gegenüber der Polizei /Staatsanwaltschaft als Täter mit Täterwissen selbst zu stellen.

Jede Strafverfolgungsbehörde, die sich mit dem Fall befasst und diese Frage klärt und das Ergebnis an Autobahn, den kriminellen V-Mann , weitergibt, würde sich strafbar machen und ausserdem auslösen, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem Gesichtspunkt der Mitstörerhaftung für sämtliche bisherigen Schäden haftet, deren Beseitigung Autobahn aus eigener Tasche nicht bezahlen kann.

Und das wird teuer werden ... Es kann daher deutschen Amtsträgern, die den Fall untersuchen, nur dringend davon abgeraten werden (noch einmal ...) hochsensible Daten, die man entweder für Erpressunngen misshandelter Kinderschändungsopfer verwenden kann oder für Verschleierungen von Straftaten , an Autobahn weiterzuleiten, wie dies bedauerlicherweise in der Vergangenheit bereits nachweislich mindestens einmal geschehen ist.

Aber dazu kann uns vielleicht Herr Edathy etwas sagen ?

Warten wir es ab, wie sich Herr Edathy in dieser Angelegenheit verhalten wird.

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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon MARS » So 11. Jan 2015, 01:09

hallo ,

Mephisto hat geschrieben:Autobahn verfolgt bereits seit Jahren dieses Kinderporno-Schändungsopfer, versucht dessen Klarnamen zu "outen" mittels Google-Steckbrief und erpresst dieses Schändungsopfer seit Jahren (...)

Nun hat Autobahn allerdings ein Problem. Denn er kann nicht ohne aus seiner Anonymität herauszutreten beweisen, welcher Text sich an den geschwärzten Stellen befindet in dem genannten Schreiben, welches das Amtsgericht Koblenz dem Kläger übermittelte.

Warum es gut ist, dass er das nicht beweisen kann, mag Mars den Lesern erklären, eventuell erledige auch ich das ( hängt davon ab, wer von uns beiden als erster dafür die Zeit aufbringen kann).



ja, es ist nicht einfach zu erklären, warum es gut ist, dass er das nicht wissen und nicht beweisen kann, aber ich versuche es, denn es ist wichtig :

1.

Autobahn lief in eine Falle, nachdem mondfahrer herausgefunden hatte, was Autobahn vor hatte mit einem bestimmten Kinderporno-Schändungsopfer, denn Autobahn hatte sich mit einem Schändungsopfer, das er erpresst , über seinen Plan unterhalten , weil er glaubte, dieser Plan ermögliche ihm sozusagen das perfekte Verbrechen.

mondfahrer hoffte , nachdem er davon erfahren hatte, dass sich Autobahn in das Pixel -Verfahren einmischt und einen verleumderischen Text der "Art" an das Amtsgericht Koblenz übermittelt, wie ihn das Amtsgericht Koblenz , unterschrieben mit "Jürgen Packer" , später tatsächlich an den Kläger übermittelte ( das mehrfach erwähnte Schreiben, von dem wir hier im Forum ein an einigen Stellen geschwärztes Bild eingestellt haben ).

2.

Um zu verstehen, was Autobahn vorhatte, muss man etwas mehr über die Erpressungsstrategie Autobahns wissen, die er Jahre lang praktizierte, zumindest folgendes :

a)

Autobahns illegale Aufklärungsmethode , wobei er Erkenntnisse aus der mathematischen Wahrscheinlichlichkeitstheorie nutzte :

Autobahn agierte als Kinderporno-Erpresser ähnlich wie Spieler im Casino agieren . Nur dass er nicht auf Zahlen setzte um diese zu treffen sondern auf "Treffer" beim Erraten / Ermitteln der Namen von Schändungsopfern , wobei er im Laufe der Zeit tatsächlich neben Fehltreffern auch "Treffer" erzielte. Er kreiste zunächst die gesuchte Information ein, z.B. einen Namen eines Erpressungsopfers, und "setzte" dann auf diese Gruppe von Daten / Namen / Personen usw., wenn aus seiner Sicht nur noch wenige Namen ( oder andere Daten, Personen usw.) übrig geblieben waren, deren Zutreffen ihm wahrscheinlich erschienen. Das "setzen" bestand in diesem "Spielen" darin , dass er Falschaussagen, Verleumdungen und auch kompromittierende wahre Aussagen über in dieser Weise eingekreiste Personen / Namen als anonymer Täter im Internet verbreitete und dann auf ein feedback seitens der Bevölkerung wartete, ob er getroffen hatte oder nicht.

b)

Kam nicht das ersehnte feedback, variierte er zwecks Erhöhung der Trefferwahrscheinlichkeit diese "Setzweise", d.h. er erfand neue Verleumdungen usw. , veröffentlichte diese wieder im Internet, "setzte" also nochmal, und so weiter, wenn er wieder keinen Erfolg hatte. Dies so lange, bis er genug Treffer erreicht hatte um damit sein jeweils verfolgtes Opfer erpressen zu können.

Je länger seine Seiten online warn , die Justiz diese also nicht sperrte, deste größer wurde ( entsprechend den Erkenntnissen aus der Wahrscheinlichkeitstheorie) die Wahrscheinlichkeit, dass er auch still haltende , für Erpressungen geeignete Opfer " traf".

c)

Unter den Informationen, die ihn interessierten, weil er sie für seine Erpressungen verwenden wollte, waren als Zielgruppe unter anderem die Klarnamen erpressungsfähiger Kinderporno-Opfer . Für diese hatte er eigens eine Internet-Seite erstellt, die inzwischen aber nicht mehr existiert, weil sie - glücklicherweise - "abgeschossen wurde" durch sogenannte DDOS-Attacken, nachdem sich der Staat / die deutsche Justiz nicht dazu entschliessen konnte, die Seite zu sperren und dann irgendwelche Unbekannten die Notwendigkeit sahen die Seite auf andere Weise zu entfernen.

Autobahn erkannte allerdings nicht, dass es sein Fehler war auf mehreren Seiten parallel aktiv zu sein und verschiedene Nicks zu verwenden, da er es hierdurch dem mondfahrer ermöglichte sogenanntes "Mond-Gift" gegen Kinderporno-Erpressungen ( und auch gegen andere Erpressungen) "herzustellen", das eingesetzt werden konnte um Kinderporno-Erpressungen zu beenden, sobald mindestens zwei der mit Autobahns Ergüssen infizierten Seiten "abgeschossen" und für einen nicht zu kurzen Zeitraum nicht wieder eröffnet würden.( Über die genaue Wirkungsweise des Mond-Giftes werden wir später , versehen mit Beispielen, noch berichten)

Ist solches Mond-Gift in Kinderporno-Erpressungsfällen nämlich erst einmal hergestellt und im Einsatz, kann Autobahn das jeweilige Opfer nicht mehr weiter erpressen - allerdings nur unter einer Voraussetzung :

Das Kinderporno-Erpressungs-Opfer muss , solange die Erpressungs noch lief, stillgehalten haben und darf nicht in eigenem Namen zur Polizei gegangen sein, denn es darf seinen Namen nicht gegenüber der Strafverfolgungsbehörde outen, da die deutschen Behörden, wie uns der Fall Kachelmann gezeigt hat, nicht "dicht" sind in Geheimhaltungsangelegenheiten , und weil Kinderporno-Schändungsopfer lebenslang ruiniert sind, wenn eine deutsche Behörde solche Daten Erpressern wie dem V-Mann Autobahn überlässt.

Das "Lösch"- Prinzip des Mond-Giftes ist an und für sich einfach : Sobald das Mond-Gift im Einsatz ist, kann Autobahn nicht mehr beweisen, welche Aussagen über das jeweilige Opfer wahr sind und welche nicht, weil die Mustererkennung durch Dritte durch das Gift unmöglich gemacht wird und er deswegen nicht beweisen kann, welche Aussagen über das Opfer er selber eingestellt hat und welche Aussagen mit substituierten Informationen über das Opfer sein virtueller "Klon" eingestellt hat, der von mondfahrer geschaffen wurde in Gestalt des Mond-Giftes. Durch den Einsatz des Mond-Giftes werden die behaupteten Subjekte in den Verleumdungen und in den anderen Aussagen ununterscheidbar wie ununterscheidbare Elektronen, die wegen der Heisenberg´schen Unschärferelation nicht mehr unterscheidbar sind. Dadurch funktioniert der Rufmord dann nicht mehr, weil keiner ausser dem Opfer selbst noch weiss, was nun wahr ist und was nicht, da quasi über "jedermann" dasselbe behauptet wird .

3.

Nach dieser Vor-Information kann nun erklärt werden, warum es gut ist, dass Autobahn nicht wissen kann, was sich unter den geschwärzten Stellen in den hier im Forum veröffentlichten Texten befand als diese beim Kläger Pixel eintrafen . Er kann nicht klären, ob es sich bei dem Schreiben, das beim Kläger eintraf um Mond-Gift handelt oder um das Original. Er kann es auch nicht klären, indem er in das Gericht einbricht oder versucht Gerichtspersonal zu bestechen, denn das Objekt ist nicht mehr dort.

a)

Autobahn hatte vor, das oben erklärte Prinzip des "setzens" auch in den Prozess zu übertragen. Er überlegte sich, dass ein Kläger in einem Prozess sich gegenüber dem Gericht - und damit auch gegenüber dem Beklagten - "outen" muss, und dass er, wenn er gegen einen Schänder auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen will, diesem automatisch seinen Klarnamen und eine bestimmte andere Information ( die sich an einer der geschwärzten Stellen befindet, und die wir hier nicht verraten ...) mitteilen "müsse" um den Prozess gewinnen zu können. Ein solcher Kläger, also z.B. ein Kinderporno-Schändungsopfer , müsse dann aber den Beweis antreten tatsächlich ein solches Opfer zu sein, dachte Autobahn, so dass der Schänder einen überzeugenden Beweis an die Hand bekäme , wenn der Beklagte im Prozess dem Schänder diese Information zur Verfügung stellen würde. Dadurch würde dann der Effekt des Mondgiftes wieder "zunichte" gemacht, dachte Autobahn.

Ausserdem dachte Autobahn, er könnte mit Hilfe einer bestimmten Verleumdung einer bestimmten in dem geschwärzten Text bezeichneten Person ( welche, das verraten wir hier nicht) eine Aufklärung der Frage erreichen, ob eine Person mit dem Namen existiert und falls ja, ob sie identisch mit dem Kläger ist. Autobahn stellte sich vor, der Kläger sei diese Person, heisse, wie er es vermutete ,und werde durch die Verleumdung in seinen Rechten verletzt, so dass der gezwungen sei zu bestätigen, dass Autobahn richtig getroffen habe. Autobahn rechnete sich aus, dass der Nutzen dieser Information für ihn viel größer sei als der Schaden, den er erleiden würde, wenn der Unterzeichner des Schreibens wegen Verleumdung verurteilt würde.

b)

Autobahn malte sicht aus, dass es sich bei dem Kläger Pixel um ein Kinderporno-Missbrauchsopfer handeln würde und der Kläger für den Fall, das der von Autobahn in dem Schreiben an einer bestimmten Stelle eingearbeitete Name ein "Treffer" der oben beschriebenen Art sei, gegen die Verleumdung und Beleidigung nur erfolgreich vorgehen könne, wenn er bestätige, dass ein Treffer erfolgt sei.

Hier jedoch irrte er, seine ständig selbstbeweihräucherte Hochintelligenz versagte hier, denn Autobahn wird diesen "Beweis" nie an die Hand bekommen, weil der von Autobahn erfundene Text auf dem Blatt Papier, welches das Amtsgericht dem Kläger überliess, nun, eigenhändig unterschrieben von der sich selbst als Jürgen Packer bezeichnenden Person, inzwischen im Besitz einer Person ist, die damit etwas ganz anderes vorhat als Autobahn sich je erträumte. Dieses Blatt Papier hat nämlich die Rolle einer "Geisel" übernommen , für die ein Lösegeld gezahlt werden muss , weil dieses Blatt Papier sehr wertvoll ist . Warum diese Blatt so wertvoll ist , und wie sich das Lösegeld-Angebot gestalten wird, darf Mephisto demnächst hier erläutern.


Es wird lustig - versprochen.

MARS
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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon Mephißto » So 11. Jan 2015, 01:35

MARS hat geschrieben: Dieses Blatt Papier hat nämlich die Rolle einer "Geisel" übernommen , für die ein Lösegeld gezahlt werden muss , weil dieses Blatt Papier sehr wertvoll ist . Warum diese Blatt so wertvoll ist , und wie sich das Lösegeld-Angebot gestalten wird, darf Mephisto demnächst hier erläutern.


Es wird lustig - versprochen.




@Mars, Du hast mich gerufen hier bin ich.

Das Blatt ist deswegen so wertvoll, weil es den Beweis ermöglicht, dass Autobahn durch seine Kinderporno-Schändungen von Kinderporno-Opfern der Bundesrepublik Deutschland rechtswidrige Vermögensvorteile in Millionenhöhe bescherte zu Gunsten der Sozialkassen.

Ich werde mir erlauben Sebastian Edathy eine teuflische Wette anzubieten, die das beweist, d.h. dass der Staat durch den Missbrauch mit Kinderporno-Opfern und dadurch, dass Autobahn´s erpresserische Internet-Veröffentlichungen nicht durch die zuständigen deutschen Behörden gesperrt wurden, Millionen kassierte, dass es also schmutzige Geschäfte mit dem Elend der Kinderporno-Schändungsopfer gegeben hat, die der Staat hätte verhindern können und müssen, die er aber nicht verhinderte, so dass er dadurch selber abkassierte.

Meine Bedingungen für diese Wette werde ich nóch bekannt geben bzw. ggf. mit Sebastian Edathy aushandeln

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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon GLUCKSDRACHE » Di 13. Jan 2015, 10:58

hi Ihr beiden

Mephisto hat geschrieben:
MARS hat geschrieben:
Es wird lustig - versprochen.




@Mars, Du hast mich gerufen hier bin ich.

Das Blatt ist deswegen so wertvoll, weil es den Beweis ermöglicht, dass Autobahn durch seine Kinderporno-Schändungen von Kinderporno-Opfern der Bundesrepublik Deutschland rechtswidrige Vermögensvorteile in Millionenhöhe bescherte zu Gunsten der Sozialkassen.



Habe für Euch eine Nachricht vom mondfahrer :

Es ist nicht nur dieses Papier. Es ist noch viel mehr. Es gibt noch ganz andere Papiere , und zwar kommen sie aus dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz. Sie sind mindestens genauso wertvoll wie die von @Mars und @Mephisto erwähnten Papiere. Sie beweisen nämlich eine skandalöse Kooperation zwischen dem deutschen V-Mann Autobahn und dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz in Bad Ems. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz ist seit geraumer Zeit dabei Autobahns rechtswidrige Forderungen zu erfüllen, wie diese Papiere eindeutig zeigen. Diese Original-Papiere sind nicht virtuell sondern sie sind materiell, und sie wurden in den Räumlichkeiten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz hergestellt.

Dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz ist es allerdings durch das Bundesstatistikgesetz ( u.a. § 16 BStatG) und durch das Mikrozensusgesetz und andere Gesetze gesetzlich ausdrücklich untersagt die in diesen Papieren enthaltenen Informationen, die eine verfassungswidrige Kooperation zwischen Autobahn und dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz beweisen, Dritten zu überlassen . Mars und andere werden dazu noch in dem Mikrozensus-Sonderbericht Ausführliches mitteilen, unter anderem betreffend eine Entscheidung des Landgerichts Hannover, das darauf hinwies, dass die Statistischen Landesämter wegen des Statistikgeheimnisses nicht durch Staatsanwaltschaften durchsucht werden dürfen zu Zwecken der Verwertung von laut BStatG und Mikrozensusgesetz strikt geheimzuhaltenden personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Mikrozensus erhoben wurden und sich in den Räumlichkeiten der Statistischen Landesämter befinden.

Wenn also die Staatsanwaltschaft solche Papiere, die für die Aufklärung von Verbrechenstatbeständen herangezogen werden sollen, für Beweiszwecke in Strafverfahren benötigt ( um Täter zu überführen) , muss sie dafür etwas bezahlen, wenn die Beweismittel ins Ausland geschafft wurden und dort von Leuten wie z.B. mondfahrer bzw. dessen Freunden in einem Panzerschrank aufbewahrt werden.

Der Preis dafür muss ausgehandelt werden. Das ist so , wie mit den sogenannten "Steuersünder-CD´s" , für die der Staat auch Geld ausgeben musste um bestimmte Straftaten verfolgen zu können. Schliesslich ist die Bereitstellung solcher Beweismittel eine Dienstleistung, zu deren Erbringung Ausländer wie z.B. mondfahrer in keiner Weise verpflichtet sind.

mondfahrer beabsichtigt, der BILD-Zeitung eventuell gegen ein großzügiges Zahlungsangebot seitens der BILD-Zeitung die Mikrozensus-Datenschutz-Skandal-Papiere zu überlassen, die er derzeit in seinem Tresor an seinem amerikanischen Wohnsitz aufbewahrt.

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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon MARS » Di 13. Jan 2015, 19:20

hallo @Alle

GLÜCKSDRACHE hat geschrieben:
Es ist nicht nur dieses Papier. Es ist noch viel mehr. Es gibt noch ganz andere Papiere , und zwar kommen sie aus dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz. Sie sind mindestens genauso wertvoll wie die von @Mars und @Mephisto erwähnten Papiere. Sie beweisen nämlich eine skandalöse Kooperation zwischen dem deutschen V-Mann Autobahn und dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz in Bad Ems.

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Zum Thema Mikrozensus wurde ein neues Forum eröffnet, weil die Angelegenheit sonst zu unübersichtlich wird, wenn man das alles in den Autobahn-Unterforen aufrollen würde.

Die Zusammenhänge Mikrozensus - Autobahn-Justizskandal werden dann später in anderen threads erklärt. Das Problem Mikrozensus ist ja an und für sich eine Sache, die erst einmal gar nichts mit Autobahn´s Aktivitäten zu tun hat, d.h. das Problem existiert völlig unabhängig von der Existenz und von dem Wirken Autobahn´s . Nicht nur Autobahn sondern auch viele andere Kriminelle können den festgestellten aktenkundigen Mikrozensus-Datenschutz-Mißstand ausnutzen für strafbare Aktivitäten. Autobahn ist da quasi nur ein Trittbrettfahrer, der irgendwie erfuhr, dass es möglich ist Daten, die für den Mikrozensus ermittelt wurden für Industriespionage , für die Verbrechensplanung, für Strafvereitelungen usw. ausnutzen , wenn man weiss, dass das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz den Zugriff auf entsprechende hochsensible Daten durch gewisse Hintertüren eröffnete, über die wir die Leser in dem Mikrozensus Sonderbericht in nächster Zeit ausführlich informieren wollen.

Mars
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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon Gedankenpollizei » Mo 2. Feb 2015, 20:17

meine Gedanken sind frei.



MARS hat geschrieben:
Zum Thema Mikrozensus wurde ein neues Forum eröffnet, weil die

Angelegenheit sonst zu unübersichtlich wird, wenn man das alles in

den Autobahn-Unterforen aufrollen würde.

Die Zusammenhänge Mikrozensus - Autobahn-Justizskandal werden dann

später in anderen threads erklärt.



S T O P

sorry, das stimmt zwar , mars, die sache würde zu unübersichtlich.

man sollte aber trotzdem hier im thread den "allgemeinen

zusammenhang" in seinem kern, d.h. den "knackpunkt" des zusammenhangs

durchaus herausstellen, auch wenn man auf die einzelheiten in anderen

threads eingeht .Man sollte hier im thread insoweit deutlich

herausstellen, wie Autobahn gedanklich tickt, denn in diesem thread

geht es schliesslich auch um eine darstellung des perversen

charakters Autobahns, d.h. um vorgänge, die sich typischerweise in

seinem kopf abspielen. eine art "psychoanalyse" der perversen

persönlichkeit Autobahn´s kann nicht schaden, denn bei dem gröfaz

hat man es versäumt eine solche psychoanalyse rechtzeitig vorzunehmen

und die bevölkerung zu informieren - welche folgen das für mehrere

Millionen Mordopfer hatte, ist bekannt ...

Was Autobahn letztlich vom mikrozensus will, und wonach er geradezu

süchtig ist , wissen wir schon lange :

er will an den sogenannten "absolut geschützten unantastbaren

kernbereich der privaten lebensgestaltung " des kinderporno-opfers MO

herankommen, diesen entblößen, um das opfer radikal zu erniedrigen

und es "in seiner seelischen substanz" auszulöschen, die

menschenwürde öffentlich sichtbar zu verletzen, quasi in die "seele"

seines opfers so tief und brutal wie möglich vordringen, so wie in

den anderen fällen, in denen er menschen misshandelte , auch,beispiel

"katrin müller", aber das ist ein thema fü+r sich. er will so tief

und so radikal wie möglich eindringen, schrittchen-weise, immer

tiefer und tiefer um das opfer und andere opfer in seine gewalt zu

zwingen. und um das zu können, braucht er den mikrozensus und das

statistische landesamt rheinland pfalz.er benötigte für das

eindringen in diese bereiche eine identitäts-zuordnung, die er nur

mit unterstützung des mikrozensus hinbekommen könnte.


und weil er das legal bisher nicht schaffte, will er nun eine

illegale amtshilfe durch das statistische landesamt rheinland-pfalz

herbeiführen um dabei wieder ein schrittchen weiter zu kommen beim

eindringen in die intimsphäre des opfers.er will, dass dieses amt,

dessen mitarbeiter von steuergeld bezahlt werden, in diese bereiche

unter dem vorwand angeblicher gesetzlicher ermächtigung eingdringt,

und er will, dass das statistische landesamt zwangsmittel einsetzt um

in diesen bereich verbotenerweise eindringen zu können und die

personenzuordnung zu dem unantastbaren bereich erreichen zu können.

Und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt ...

er will, dass ihm das statistische landesamt diese daten später

illegal überlässt. er will, dass entweder Winfried Kahl oder eine

andere im statistischen landesamt beschäftigte person die daten

illegal heimlich nach feierabend dem immobilienmakler Thomas Kahl

überlässt, der sie dann seinerseits an Autobahn weiterleiten soll.

Autobahn hat auch genau geplant, wie diese aktion abgewickelt werden

soll und wie nach durchführung der straftaten die verfolgung der

straftaten verhindert werden soll. Autobahn hat sich von seinem

professionellen medien-anwalt beraten lassen, der ihm folgendes

verklickerte :

Windfried Kahl ( oder eine andere im statstischen landesamt

beschäftigte person ) soll die Daten unter Nutzung der im

statistischen landesamt festgestellten sicherheitslücke illegal

weitergeben unter verletzung der geheimhaltungskette , soll er im

falle eines falles einfach diese weitergabe vor gericht

bestreiten,und zwar nach dem selben " aussage gegen aussage" -

schema, nach dem bereits oolitiker vor dem

Edathy-untersuchungsausschuss erfolgreich gelogen haben ohne dass man

es bisher aufklären konnte, wer log und wer nicht. Autobahn und der

medien-anwalt rechneten sich dabei aus, dass in solchen fällen

entsprechend der allgemeinen lebenserfahrung mit der justiz die

"wahrheit" nie wirklich aufgeklärt werden kann sondern durch den akt

der richterliche "beweiswürdigung" im rahmen einer art rechtswäsche

eine fiktion herbeigeführt wird, die nicht mit der realität

übereinstimmt . Autobahen kalkulierte folgendes szenario aus :

a)

Angenommen die Betroffenen ziehen vor das Verwaltungsgericht, um

gegen den Eindringversuch des als Erfüllungsgehilfe Autobahn´s

fungierenden Statistischen Landesamtes vorgehen zu können, dann wird

das Gericht den entsprechenden Antrag höchstwahrscheinlich ablehnen,

da Autobahn erwartet , auch durch das Gericht kriminell unterstützt

zu werden. Autobahn möchte, dass das Verwaltungsgericht das Recht

beugt und sich dabei dumm stellt, so als habe es sich bei der

Rechtsverletzung des Gerichts versehentlich um einen Rechtsfehler

gehandelt, der ja mal passieren könne. Autobahn hat für das Gericht

bereits die Schutzbehauptung, die vor Strafverfolgung schützen würde,

parat : "allgemeiner Rechtsfehler, leider haben wir uns geirrt,

können wir wohl nichts dafür, war ja kein Vorsatz dabei". Autobahn

überlegte sich dabei, dass ein Richter normalerweise Jura studiert

hat und es also sehr schnell "schnallen" wird, dass eine solche

Schutzbehauptung, die sich auf nicht überprüfbare innere Tatsachen (

Vorgänge im Kopf der Richters) stützt , nicht im Sinne eines

rechtsrelevant gerichtlich anerkennbaren Beweises widerlegt werden

kann, wenn der Richter nur professionell mauert, d.h. ein Richter

kann in solchen Fällen völlig risikolos lügen und Autobahn völlig

gefahrlos "die Leiter halten" wie man so schön sagt, falls der

Richter es so möchte.

b)

Autobahn kalkulierte ausserdem , dass für den Fall, dass das Gericht

eine Skandal-Aufdeckung vermeiden möchte und deswegen Autobahn "die

Leiter hält", es für das Gericht sehr einfach wäre , ihm in der

angedachten Weise unauffällig und risikolos behilflich zu sein, weil

ein Antragsteller in dieser Sache entweder sorgfältig argumentieren

müsste, was zu langen Schrifsätzten führt, oder aber unvollständig

argumentieren müsste, was dem Gericht es noch einfacher macht, später

zu behaupten "ja, selber schuld, dass wir uns einen Rechtsfehler

erlaubt haben, Sie hätten umfangreicher vortragen müssen". Werden

lange Schriftsätze vorgelegt, so rechnete sich Autobahn aus, sind

seine Chancen eine Unrechtsentscheidung des Gerichts hinzubekommen

noch größer, weil allgemein bekannt ist ( Lebenserfahrung), dass

viele und vielleicht sogar die meisten Richter lange Schriftsätze

hassen wie die Pest, weil man sich dann als Richter bei jedem Satz

genau überlegen muss, ob das, was drin steht, entscheidungserheblich

ist. Das ist anstrengend, und Autobahn hält die deutschen Richter und

Staatsanwälte - so wörtlich - für "faule Säcke". Autobahn

wortwörtlich in einem heimlich mitgeschnittenen live-Telefonat mit

einem Erpressungsopfer : "Dat sin faule Säcke da bei der

Staatsanwaltschaft, un da machen die nix" .

c)

Autobahn kalkulierte ausserdem eine von ihm erwartete Denkstörung des

Gerichts mit ein. Dabei geht es um die Frage, ob dadurch, dass

Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes zur Geheimhaltung

verpflchtet werden, "gewährleistet" sei, dass diese Mitarbeiter sich

auch pflichtgemäß verhalten oder ob es auch möglich wäre, dass sich

die für den vorliegenden Fall relevanten Mitarbeiter dazu

entschliessen sich strafbar zu machen , so dass die Geheimhaltung

nicht auf Dauer gewährleistet ist sondern nur temporär.

Autobahn war sich auf Grund seines ihm eigenen Scharfsinns bewusst,

dass erfahrungsgemäß deutsche Richter oft als Schüler im Fach

Mathematik ziemliche Flaschen waren und eher in Laberfächern wie z.B.

Deutsch, Sozialkunde oder Philiosophie "Experten" ihres Fachs und

somit bereits als Schüler die Neigung vorhanden war mittels

professioneller Faseltechnik aus schwarz weiss zu machen und

umgekehrt.Autobahn weiss genau, dass Personen mit solchen

Charaktereigenschaften häufig unfähig sind induktive Schlüsse und

deduktive Schlüsse voneinander in ihrer geistigen Substanz

voneinander zu unterscheiden, weil die unehrliche Gleichsetzung des

Gleichen mit dem Verschiedenen deutlich bequemer ist als geistig

etwas mehr arbeiten zu müssen, wenn man ein eigentlich zu kleines

Gehirn besitzt um der zu bewältigenden geistigen Anforderung gerecht

zu werden. "Faule Sack-Menthalität" eben...

Was heisst das genau im Klartext - bezogen auf den hiesigen Fall ?
- ganz einfach : Autobahn spekuliert darauf, dass sich die Richter

zur Begründung der zu erwartenden Behauptung, dass wegen der

Verpflichtung des Herrn Winfried Kahl sich nicht strafbar zu machen

und die Mikrozensus-Daten geheimzuhalten, die Geheimhaltung

gewährleistet sei, auf die Entscheidung des BVerfG von vor Jahrzehnte

stützen, weil das BVerfG damals erklärte, wegen der Verpflichtung der

Mitarbeiter zur Geheimhaltung und der Bedrohung einer Zuwiderhandlung

mit einer Strafe , sei die Geheimhaltung "gewährleistet" .

Dabei weiss Autobahn genau, dass das Bundesverfassungsgericht hier

sozusagem ein wenig intellektuell gemogelt hat, aber wenn das

Bundesverfassungsgericht hier mogeln darf, werden sich andere

Gerichte das natürlich auch erlauben.

Warum "gemogelt"? - was heisst das genau ?

Tja, das ist ganz einfach zu begründen : Weil unsorgfältig denkende

Menschen so gut fast immer in solchen Fällen nicht merken, dass die

in dem Code"Geheimhaltung gewährleistet" steckende Information nicht

identisch ist mit der Information "Geheimhaltung IMMER

gewährleistet".

Das muss man erst mal kapieren, und das Bundesverfassungsgericht

dachte überhaupt nicht daran, unsorgfältig denkende Leser

ausdrücklich auf den Unterschied hinzuweisen.

Es nutzt nämlich in Bezug auf die verfassungsrechtlich geforderte

strikte Geheimhaltung bestimmter Daten absolut nichts, wenn die

Geheimhaltung z.B. 2 Minuten lang gewährleistet ist, und danach ist

sie nicht mehr gewährleistet, weil später aus irgendeinem Grund

jemand § 16 BStatG verletzt, z.B, weil er /sie /es dafür ein

lukratives Schmiergeld erhält, sofern er/sie /es sich

geheimzuhaltende Daten einfach in seinem Kopf zuvor gemerkt hat bevor

sie im Amt gelöscht werden und er/sie/es sie dann später heimlich an

Unbefugte weitergibt.

Es soll heutzutage Menschen geben, die sich auch Daten, wenn ihnen

vorher gesagt wird, für welche man sich interessiert, einfach im Kopf

eine Weile merken und dann später, wenn "alles" gelöscht ist, ausser

den Molekülen, Elektronen und Atomen im Kopf, wieder hervorzaubern,

und Autobahn ist Zeuge ...

Mit solchen "Schlingeln" demagogischer Spitzfindigkeiten hatte man es

also seinerzeit bei Verfassungsrichtern zu tun, man sollte daher

möglicherweise solchen Damen und Herren auch heute nicht

bedingungslos vertrauen, möchte ich , die Gedankenpolizei, meinen...

Autobahn hat sich übrigens bis heute nicht dazu geäußert, ob er mit

Sebastian Edathy befreundet ist und ob er sich persönlich mit

Sebastian Edathy traf um im Rahmen einer ausgeklügelten "virtuellen

Inszenierung" dem ehemaligen BKA-Presidenten Ziercke eine

Kinderporno-Ermittlungs-Falle zu stellen.

d)

Autobahn´s Gedanken lassen sich natürlich noch weiter

durchleuchten.Autobahn will damit, dass er bewirken will, dass nicht

nur das Amt sondern auch das Gericht das Gesetz zu seinen Gunsten

verletzt, auch erreichen, dass das Opfer MO sich nirgendwo über den

Angriff auf die Menschenwürde wirksam beschweren kann ohne dabei

selber den geschützten "Kernbereich" aufzudecken. Was das zu bedeuten

hat, und warum das von ausserordentlicher Relevanz ist, dazu mögen

sich Mephisto oder Mars äussern. Mein heutiger Job in der

Angelegenheit ist hiermit beendet.



Bis zur nächsten Gedankenfahndung

polizeiliche Grüße

Gedankenpolizei
Gedankenpollizei
 
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Re: Informationen über den Kinderschänder Autobahn

Beitragvon MARS » Mo 23. Feb 2015, 11:06

Gedankenpolizei hat geschrieben:d)

Autobahn´s Gedanken lassen sich natürlich noch weiter
durchleuchten.Autobahn will damit, dass er bewirken will, dass nicht
nur das Amt sondern auch das Gericht das Gesetz zu seinen Gunsten
verletzt, auch erreichen, dass das Opfer MO sich nirgendwo über den
Angriff auf die Menschenwürde wirksam beschweren kann ohne dabei
selber den geschützten "Kernbereich" aufzudecken. Was das zu bedeuten
hat, und warum das von ausserordentlicher Relevanz ist, dazu mögen
sich Mephisto oder Mars äussern
. Mein heutiger Job in der
Angelegenheit ist hiermit beendet.



Bis zur nächsten Gedankenfahndung

polizeiliche Grüße

Gedankenpolizei


diese Äusserung muss nicht heute schon sein. Heute , Beginn des Edathy-Prozesses, ist etwas anderes viel interessanter :

Die FAZ berichtete heute, dass der Vorwurf Kinderporno´s besessen zu haben, auf sichergestellte log-Dateien gestützt worden sei, die anscheinend erst ab dem 1. November 2013 vorgelegen haben können, dass aber der Laptop als gestohlen gemeldet worden sei.

Nun haben wir das folgende "beweistechnische Problem" , das Herr Edathy SELBER bereits vor längerer Zeit angedeutet hat ( man konnte es im Internet lesen) : Ohne den Laptop sind die log-Dateien völlig wertlos. Sie können nicht beweisen, WER die Kinderpornos ( deren Existenz unterstellt) auf Edathy´s Laptop geladen haben soll.

Hierfür gibt es mindestens 2 Verdächtige , nämlich :

a) Edathy selber

oder

b) Autobahn

oder

c) andere Dritte

Herr Edathy kann sich also entlasten, indem er im Verfahren verlangt, dass die Identität Autobahn´s ermittelt wird um aufklären zu können ob er es war, der die Kinderporno´s ( deren reale Existenz unterstellt) auf Edathy´s Rechner ablegte.

Unterstellt man nämlich, dass Edathy tatsächlich als Abgeordneter gegen Nationalsozialisten vorgehen wollte , dies also nicht einfach nur vorheuchelte, dann hätte der Nationalsozialist Autobahn ein erhebliches Motiv Edathy den Konsum von Kinderporno´s in die Schuhe zu schieben. Dass Autobahn dies in anderen Fällen bereits versucht hat, ist dokumentiert, ebenso ist dokumentiert, dass er ein Computer-Profi ist und weiss, wie man z.B. log-Dateien manipulieren kann usw. Autobahn weiss auch, dass und wie man Rechner fernsteuern und eine falsche Identität des tatsächlichen Bedieners des Rechners vortäuschen kann ohne dass der Besitzer es merkt.

Wir müssen auf die Einzelheiten hier jetzt nicht eingehen, aber es sollte klar sein, dass Edathy´s Verteidiger (Christian Noll) allmählich mal informiert werden sollte, damit er seinen Mandanten, der von unseren Aktivitäten hier im Forum wahrscheinlich nocht nichts weiss, seinerseits informieren kann. Wenn der Staat gezwungen ist, wegen des Falls Edathy die Identität Autobahns aufzudecken, dann wird´s richtig "lustig" - versprochen ...

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