HUHU Herr Edathy,
MARS hat geschrieben:
Die Ihnen gesetzte Frist ist wie Sie wissen fruchtlos verstrichen, und Sie fühlen sich anscheinend sehr "cool" dabei , Herr Edathy - ebenso wie Ihr Informant - genauer gesagt Ihr Informantenteam.
Wir wissen beide, wer Ihr Informant NICHT ist .
Es wird ihnen und dem kriminellen Team nicht bekommen - das nur mal so nebenbei.
wenig freundliche Grüße vom Mars
Mars
Mars hat momentan keine Zeit für Sie, mondfahrer ebenfalls nicht, daher übernehme ich als Höllengeist vorübergehend deren Vertretung.
Meine Empfehlung : Ziehen Sie sich warm an oder kalt, je nachdem, denn es wird heiss und kalt für Sie werden. Und ausserdem lustig - für uns , nicht für Sie.
Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, hat Frau Irene Mihalic ( Polizistin ...) gegenüber dem deutschen Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL geäussert, dass sie nach wie vor den Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann für Ihren Informanten in der Kinderpornosache hält.
Die Bildzeitung nannte Frau Mihalic auch gerne "Irene "Eisenhart" Mihalic ". Sie fragt sogar, wie "gefährlich" diese Dame sei - wobei wir von der Hölle, vom Mars und vom Mond dies so verstehen, dass die Bildzeitung die "Gefährlichkeit" wohl aus Ihrer subjektiven Sicht, Herr Edathy, verstanden wissen möchte , d.h. so wie Sie es wohl aus ihrer subjektiven Sicht erleben mussten ?
Wir hingegen , das Aufklärungsteam von der Hölle, dem Mars und dem Mond, würden gerne beleuchten, wie "gefährlich" Frau Irene "Eisenhart" Mihalic für andere Personen , insbesondere für gewisse deutsche Staatsanwälte und Richter , werden könnte bzw. es bereits ist ...
Herr Michael Hartmann wird in Kürze in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das sich um die Frage der Verfassungswidrigkeit der aktuellen Durchführung des sog. Mikrozensus rankt , als ZEUGE für die Richtigkeit der Behauptung benannt werden, dass er NICHT entsprechend Ihren Behauptungen, Herr Sebastian Edathy , der gesuchte Informant ist, sondern dass Sie durch eine andere , nach eigener Angabe sowohl mit dem Staatsschutz als auch mit der Kinderpornoszene in engem Kontakt stehende Person, deren Klarname und Adresse in einem kleinen Ort in Niedersachsen dem zuständigen Verwaltungsgericht bereits mitgeteilt wurde, informiert wurden.
Diese Person gab in einem heimlich mitgeschnittenen Telefonat selbst zu, als Hacker aktiv zu sein und Polizei und anderen Behörden erhacktes Material zugespielt zu haben. Ausserdem zeigte diese Person in einem ebenfalls ohne ihr Wissen mitgeschnittenen Telefonat ein starkes Interesse an Pornos, so dass es wahrscheinlich ist, dass diese Person auch aus eigenem perversen Interesse Kinderpornos beschafft und konsumiert, Tarnprogramme für die Kinderpornoszene schreibt und diese Szene vor staatlicher Verfolgung lange Zeit auf Grund ihrer fundierten Computerkenntnisse schützte. So erscheint es plausibel, dass diese Person der wirkliche Informant ist, der Sie, Herr Edathy , rechtzeitig warnte und Sie mit professioneller juristischer Beratung versorgte und dabei gleichzeitig den Verdacht auf Michael Hartmann lenkte.
Diese Überlegungen sind auch deswegen richtig, weil dieselbe Person einen als Schüler durch einen katholischen Priester geschändeten heute noch lebenden Bürger öffentlich verleumdete und diskriminierte ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden trotz wiederholter Strafanzeigen und trotz des Umstandes, dass der Verdächtige namentlich und mit Adresse versehen, in den Strafanzeigen und auch im Internet beannt wurde.
In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen folgendes weitere mit - sie dürfen das weitergeben, wem Sie wollen :
1.
mondfahrer persönlich wird das für den Mikrozensus-Prozess zuständige Verwaltungsgericht in Kürze darauf hinweisen, dass er von Amts wegen beizuladen ist, da der Gegenstand des Verfahrens dazu führt, dass diesbezüglich § 65 Abs. 2, Satz 1 VwGO greift , Zitat § 65 VwGO :
Verwaltungsgerichtsordnung hat geschrieben:
(1) Das Gericht kann, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder in höherer Instanz anhängig ist, von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen.
(2) Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, so sind sie beizuladen (notwendige Beiladung).
Nachdem auf attilla.de nicht nur Sie, Herr Edathy, die Möglichkeit haben zu lesen , sondern das Portal öffentlich zur Verfügung steht, insbesondere daher auch deutschen Anwälten wie etwa den Anwälten Dr. M.Heuchemer, Dr. G.Strate und Dr. Dr. M.Friedman, also Juristen, die sich "ein wenig " besser in Sachen Persönlichkeitsrecht auskennen als Sie, Herr Edathy , erlaube ich mir bezüglich der Beiladungspflicht des zuständigen Verwaltungsgericht auf folgende mir witzig erscheinende Gegebenheiten hinzuweisen :
a) Den Grund, warum mondfahrer beizuladen ist ( notwendige Beiladung) wird mondfahrer dem zuständigen Verwaltungsgericht selbst mitteilen, vorläufig wird auf die Veröffentlichung der Begründung im Internet (noch) verzichtet. Dieser Verzicht hat prozeßtaktische Gründe.Die Zustellung des Schriftsatzes mondfahrers wird ohne Mitversandt von Fingerabdrücken oder anderweitiger biologischer Spuren wie etwa DNA Material , welches vom Körper mondfahrers stammt, erfolgen, jedoch versehen mit der eigenhändigen Unterschrift mondfahrers.
b) mondfahrer ist aus verfassungsrechtlichen Gründen berechtigt seine "Identität" , d.h. seinen bürgerlichen Namen sowie seine reale(n) Adresse(n)geheimzuhalten, und zwar auch gegenüber dem Gericht. Letzteres ist die Konsequenz aus einer rechtsbindenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ( ,die übrigens voraussschauend bereits vor geraumer Zeit veröffentlicht wurde in der Entscheidungssammlung des attilla Portals) . Das Verwaltungsgericht muss ihn aber trotzdem beiladen. mondfahrer hat auf seine Weise , unter Einsatz von elektronischer Hardware und selbst entwickelter Software , dafür gesorgt , dass keine Behörde seine "Identität" aufklären kann, denn mondfahrer vertraut der deutschen Justiz nicht. mondfahrer will nicht Opfer verfassungswidriger Manipulationen werden, die von deutschen Amtsjuristen realisiert werden. Dieses Misstrauen, das schon seit Jahren besteht, verstärkte sich noch durch öffentlich bekannt gewordene Ereignisse um Jörg Kachelmann und Gustl Mollath betreffend das sogenannte "Durchstechen" in den geschützten Bereich von Behörden unter Beteiligung unbekannter Akteure aus den Kreisen deutscher Amststuben , ohne deren Mitwirkung ein "Durchstechen" nicht möglich ist.Da mondfahrer berechtigt ist, seine Adresse geheimzuhalten und von diesem Recht Gebrauch macht und das Gericht die Ladung nicht auf den Mond nach Kratershausen schiessen kann, auch nicht auf den Mars und erst recht nicht an einen Zustellungsbevollmächtigten in die Hölle, auch keine grünen Männchen als Zusteller beauftragt werden können, ist das zuständige Verwaltungsgericht gesetzlich gehalten, die Zustellung öffentlich vorzunehmen. Wir in der Hölle, auf dem Mond und auf dem Mars, finden es einfach witzig, dass ein deutsches Gericht eine öffentliche Zustellung an einen "Robert Mondfahrer" vornehmen muss.
c) im Rahmen durch mondfahrer unterstützter anderweitiger Zivilverfahren wurde seitens der Justiz ausgiebig "versehentlich" getrickst, indem zielführend Verfahrensvorschriften verletzt wurden zu Lasten der jeweiligen Kläger, die versuchten berechtigterweise auf Basis des durch Art. 1 GG i.V.m. Art. 2 GG bestehenden Persönlichkeitsschutzes "anonym" zu klagen. Diese Klagen wurden ausnahmslos abgewiesen bzw. rückwirkend für "unzulässig" erklärt und dies damit begründet, dass die Klagen nicht wirksam erhoben bzw. formwidrig erhoben seien, da die Erhebung unter einem "Decknamen" , der den jeweiligen bürgerlichen Namen gem. § 253 ZPO ( usw.) ersetzt, angeblich - so die juristisch unwahren Behauptungen der verantwortlichen Richter - nicht zulässig sei und damit § 253 ZPO ( u.a.) verletzt sei. Diese Rechtsfehler bezüglich der - mit Art. 1 GG i.V.m. Art. 2 GG unvereinbaren - Auslegung des § 253 ZPO ( u.a.) durch deutsche Richter wurden als "versehentlich" hingestellt, d.h. die betreffenden an diesen zielführenden Manipulationen beteiligten Amtsjuristen legten die betreffenden rechtswidrigen inneren Tatsachen ( = die rechtswidrigen juristischen Gedanken, die vorliegen müssen) bis heute nicht im Klartext offen sondern "mauern". An diesen Maniulationen haben bisher mitgewirkt unter anderem die bereits an anderer Stelle hier im Forum erwähnte Richterin Nieragden ( Amtsgericht Leipzig) sowie der Richter Richter Schick ( ebenfalls Amtsgericht Leipzig) und andere Amtsjuristen, die diesen beiden genannten Richtern entsprechende Vorlagen geliefert haben.
Es ist vorgesehen, auch diese Vorgänge, sobald es zweckmässig erscheint , im Internet öffentlich zu machen, damit sie jeder, den es interessiet, insbesondere Rechtsanwälte, nachvollziehen kann.
Im Verwaltungsrecht funktionieren solche Tricks nicht, denn im Verwaltungsrecht existiert die Rechtsfigur der Nebenintervention nicht. Der Gesetzgeber hat für einen verfahrensrechtlichen Ausgleich im Verwaltsungsrecht gesorgt, indem er mit § 65 VwGO die so genannte Beiladung vorsieht, die in den Fällen des Abs. 2 ZWINGEND ist, d.h. das Verwaltungsgericht ist gesetzlich gezwungen auch dann die zum betroffenen Personenkreis zählenden Personen - quasi im Rahmen der Erfüllung einer richterlichen Nebenpflicht - in Anwendung des Ermittlungsgrundsatzes festzustellen und sie sodann beizuladen. Zu dem genannten Personenkreis zählende Personen , deren Pseudonyme oder anschriftlose unüberprüfbare Namen bekannt sind, denen aber eine reale Person zugeordnet ist, MÜSSEN daher beigeladen werden ohne dass es darauf ankommt, ob die jeweils betroffene Person § 253 ZPO ( bzw. die analogen Vorschriften der VwGO) nach Ansicht des Gerichts verletzt oder nicht. Das Gericht MUSS diese Personen also hören und kann dies nicht verweigern mit der Begründung, die betreffende Person habe sich an Formvorschriften wie § 253 ZPO nicht gehalten, ihr Vortrag werde daher nicht gehört.
mondfahrer wird auf seine Weise dafür sorgen, dass es öffentlich bekannt wird, sollte sich das Verwaltungsgericht davor drücken, mondfahrer zu hören und beizuladen.
d) Hintergrund der aktuellen Aktivitäten mondfahres in Sachen Mikrozensus-Prozess ist unter anderem folgender Sachverhalt :
mondfahrer stellte sich bereits im Jahr 2007 wegen damals ungeklärter Vorgänge in der so genannten "Zockerszene" ( "Paroli Forum" , "DC Board" und andere Internet Foren) die Frage, ob es sein kann, dass in diesen Foren unter anderem durch Firmen bestochene Amtspersonen wie z.B. bestochene Richter und Staatsanwälte und Kriminalbeamte sowie V-Leute unterwegs sind und z.B. verdeckte illegale Online-Durchsuchungen bei Mitgliedern dieser Foren durchführen um illegal an Informationen über den absolut geschützten unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung vermögender Roulettespieler zu gelangen, die man illegal im Internet veröffentlichen kann um wettbewerbswidrig den Finanzmarkt so zu steuern, wie es dem privaten Geldbeutel der verdächtigten Richter , Staatsanwälte und Kriminalbeamten in den Kram passt.
In den Jahren 2008 ff., nach einem Urteil des BVerfG, welches hier im Forum veröffentlicht ist, wo erwähnt ist, dass der damalige Präsident des Bundeskriminalamtes sich gegenüber dem BVerfG eine Aussageverweigerung bezüglich einer Frage betreffend die vorgekommenen Online-Durchsuchungen erlaubte, traten Indizien hinzu, die diesen Verdacht bestärkten, und im Laufe der folgenden Jahre, besonders ab Sommer 2009 , als Autobahn ein weiteres Schändungsportal eröffnete ( das im Internet unter anderem mit der Pseudo-Adresse "kindergeldbote" bzw. "kindergeldblitzlicht" erwähnt wurde) . verstärkte sich der Verdacht weiter. mondfahrer überlegte, ob es sein könnte, dass Autobahn von deutschen geldgierigen Richtern, Anwälten und Staatsanwälten in rechtsbeugerischer Absicht angestiftet worden sei, in der Türkei unter Inanspruchnahme des Karaboga Servers ein spezielles Erpressungs - und Schändungs-Portal zu betreiben, dessen Betreiber Autobahn scheinbar "aus juristischen Gründen" nicht ermittelbar sei, da die deutschen Gesetze dies nicht zulassen würden.
Eine Konsequenz aus diesem Verdacht wäre natürlich, dass Autobahn unter solchen Umständen durch die mitwirkenden Rechtsbeuger, die als hochkriminelle Vereinigung und als Demokratiezersetzer sich in deutschen Amststuben eingenistet hätten und dort von anderen Amtsjuristen geduldet werden, systematisch gedeckt werden müsste, da er Mitwisser ist und sonst alle anderen kurrupten Täter mit in sein Boot ziehen kann, wenn er selber untergeht.
mondfahrer und seine Freunde besitzen inzwischen weiteres umfangreiches Material, welches ebenfalls den o.g. Verdacht bestärkt, da die "zufällgen" den Serientäter Autobahn begünstigenden Rechtsfehler, die sich involvierte Richter zwischenzeitlich geleistet haben , schlicht "zum Himmel stinken" .
Allen Lesern, welche die Aktivitäten in diesem Forum und später in den auf ausländischen Servern gehosteten Kopien mitverfolgen, besonders interessierten Anwälten, wünsche ich im Namen der Höllen- Mar- und Mond-Bevölkerung daher auch weiterhin viel Vergnügen ...
in diesem Sinne heisse Grüße aus der Hölle
M E P H I S T O