offene Briefe an Sebastian Edathy

Kinderporno-Enthüllungen der besonderen Art

offener Brief 10

Beitragvon Aufklärer » Mo 9. Feb 2015, 01:25

sehr geehrter Herr Edathy ,

im Auftrag des mondfahrers erlaube ich mir , Sie über das Vorliegen folgender Tatsachen betreffend die mit hiesigem Schreiben zitierten Text-Passagen aufzuklären :

1.

Hallo, Herr Edathy ,
Im Gegensatz zu anderen "Institutionen" gilt für uns "Marsbewohner" die Unschuldsvermutung


mondfahrer hat mir bestätigt, dass auch er von der Unschuldsvermutung ausgeht.

2.

mondfahrer lässt Ihnen mitteilen, dass ihm folgende Textpassagen aus der im Jahre 2014 gegen Sie in Ihrem Verfassungsbeschwerde-Verfahren ergangenen Entscheidung unangenehm und suspekt sind :

Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:Zwar habe das Bundeskriminalamt die Ansicht vertreten, die dem Beschwerdeführer zugeordneten Produkte seien strafrechtlich nicht relevant; dies gelte jedoch nicht für die mit den Vorermittlungen befasste Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und die Staatsanwaltschaft Hannover. Auch sei es nicht zu beanstanden, einen Anfangsverdacht auch auf kriminalistische Erfahrung zu stützen

Das Datenmaterial enthalte Darstellungen von Jungen mutmaßlich unterhalb der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren in vermeintlichen Alltagssituationen, teilweise werde der vollständig entblößte Genitalbereich abschnittsweise selbstzweckhaft und ohne erkennbaren Handlungskontext in den Vordergrund gerückt. Der sexualisierte Charakter werde durch akustische Untermalung wie Stöhnen des Kameramanns noch verstärkt. Das Bild- und Videomaterial ziele in einigen Fällen offenkundig auf die sexuelle Erregung des Betrachters ab. Der entgeltliche Erwerb durch den Beschuldigten lasse erwarten, dass er sich auch aus anderen Quellen des Internets kinderpornografisches Material verschafft habe, zumal die von dem Beschuldigten gewählte Internetplattform auch eindeutig kinderpornografisches Material vertrieben habe.

Soweit die Verteidigung darauf abstelle, dass die Bestellvorgänge geraume Zeit zurücklägen, stehe dies einer hinreichenden Auffindewahrscheinlichkeit nicht entgegen. Denn im Zusammenhang mit dem Besitz kinderpornografischer Schriften sei auch nach mehreren Jahren zu erwarten, dass entsprechendes Beweismaterial bei dem Beschuldigten fortdauernd vorhanden sei. Der Umstand des entgeltlichen Erwerbs spreche zusätzlich für einen perpetuierten Besitzwillen. Auch liege nach kriminalistischer Erfahrung regelmäßig die Annahme nahe, dass die erworbenen Medien für einen längeren Zeitraum zur Befriedigung des Geschlechtstriebes vorgehalten würden; die strafrechtliche Verjährung beginne erst mit Aufgabe des Besitzes


Der Beschwerdeführer legt seiner Begründung nicht die Feststellungen und Wertungen der Fachgerichte zugrunde; die von ihm als verfassungsrechtlich grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage ist daher nicht entscheidungserheblich.

In der Rechtsprechung ist andererseits auch geklärt, dass ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat durch ein an sich legales Verhalten begründet werden kann, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten (vgl. BVerfGK 5, 84 <90>; 8, 332 <336>; auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079).

b) Soweit der Beschwerdeführer meint, die angegriffenen Beschlüsse gingen - weil derartige weitere Anhaltspunkte vorliegend nicht gegeben seien - von der Prämisse aus, dass ein Anfangsverdacht auch an ein ausschließlich legales Verhalten des Beschuldigten ohne das Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte anknüpfen könne, führt dies nicht zur Annahme der Verfassungsbeschwerde. Denn eine derartige Prämisse haben die Fachgerichte ihren Beschlüssen nicht zugrunde gelegt.

Nach seinen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Ausführungen hat das Landgericht den Anfangsverdacht im vorliegenden Fall darauf gestützt, dass es das dem Beschwerdeführer unstreitig zuzuordnende Material entweder bereits für strafrechtlich relevant gehalten oder es jedenfalls in einen von tatsächlichen Wertungen abhängigen Grenzbereich zwischen strafrechtlich relevantem und irrelevantem Material eingeordnet hat. Damit ist es gerade nicht - wie der Beschwerdeführer meint -, davon ausgegangen, er habe sich ausschließlich legal verhalten und es lägen aussagekräftige Gesichtspunkte für einen hinreichenden Anfangsverdacht nicht vor. Vielmehr hat das Landgericht das dem Beschwerdeführer zugeordnete Material als Darstellung „vermeintlicher“ - also nicht tatsächlich vorliegender - Alltagssituationen mit selbstzweckhaften Fokussierungen auf Geschlechtsteile ohne einen erkennbaren Handlungskontext beschrieben und den sexualisierten Charakter der Darstellungen betont. Es ist dabei zu dem Schluss gelangt, dass zu erwarten sei, der Beschwerdeführer werde sich „auch“ aus anderen Quellen kinderpornografisches Material verschaffen. Damit hat es die ausgewerteten Darstellungen als strafrechtlich relevant oder zumindest als Material eingestuft, dessen strafrechtliche Relevanz allein von schwierigen tatsächlichen Wertungen - Alter der Kinder, Einschätzung der dargestellten Handlungsabläufe und Posen als noch natürliche oder als für Kinder schon unnatürliche - abhängt. Ohne die Reichweite des durch Art. 13 GG gewährleisteten Schutzes zu verkennen, ist das Gericht zudem von dem kriminalistischen Erfahrungssatz ausgegangen, dass die Grenze zur strafbaren Kinderpornografie bei dem Bezug solcher als strafrechtlich relevant einschätzbarer Medien über das Internet - jedenfalls bei Anbietern, die auch eindeutig strafbares Material liefern - nicht zielsicher eingehalten werden kann und regelmäßig auch überschritten wird.

Gleiches gilt für die Wertung, dass die kriminalistische Erfahrung sowohl die Annahme eines perpetuierten Besitzwillens bei entgeltlichem Erwerb kinderpornografischen Materials als auch die forensische Möglichkeit der Wiederherstellung gelöschter elektronischer Daten rechtfertige


mondfahrer lässt Ihnen mitteilen, dass er nicht nachvollziehen kann, welche "Tatsachen" angesichts dieser nur Vermutungen zur Frage strafrechtlich relevanten Verhaltens bekundenden Text-Inhalte einen Anfangsverdacht begründen könnten.

Ohne auf alle Einzelheiten seiner Argumentation einzugehen , teile ich Ihnen mit, dass mondfahrer aus den obigen Äusserungen des BVerfG schliesst, dass das BVerfG einen sogenannten "Paradigmenwechsel" vollzogen haben müsse , wobei mondfahrer diesbezüglich folgendes anmerkt :

a)

Um einen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten begründen zu können, muss ein vom normalen Merkmal-Muster abweichendes Merkmal-Muster vorliegen, welches typischerweise in ein Merkmal-Muster strafbaren Verhaltens passt, welches auch kriminalistischer Erfahrung entsprechen kann.

Beispiel für ein vom normalen abweichendes Merkmal-Muster wäre, dass ein Autofahrer schlingernd fährt und zugleich seine Atemluft stark nach Alkohol riecht.

Ein für eine FIlmszene hergerichteter PKW , in dessen Innenraum leere Bierflaschen kreuz und quer verteilt sind könnte selbst bei Feststellung starken Alkohol-Geruchs im Innenraum des Autos höchstens vermuten lassen, dass die Bierflschen von einem Fahrer ausgetrunken wurden, solange keine Anzeichen vorliegen, dass er getrunken hat.

Die obigen Textinhalte lassen ein für einen Tatverdacht auseichendes Merkmalmuster jedoch nicht erkennen , so dass erst weitere - im obigen Text nicht erwähnte - Tatsachen hinzutreten müssten, welche zusammen mit dem im obigem Text mitgeteilten Merkmal-Muster ein neues Merkmal-Muster so ergeben, dass sich ein Anfangsverdacht daraus ableiten lässt. Insbesondere liefern die im obigen Text mitgeteilten Merkmale kein im strafrechtlichen Sinne vom "Normalen" abweichendes Merkmal-Muster, weil :

aa) das obige Merkmalmuster zum Beispiel Personen ausfüllen, die wissenschaftlich tätig sind und sorgfältig Käufe illegalen Materials ausschliessend aufklären möchten, welche legalen Sex-Vergnügungs-Angebote bestimmte Firmen gegen Bezahlung bereithalten , und welche aus sachlichen Gründen, d.h. um der Gefahr der das Ergebnis des wissenschaftlichen Experiments verfälschenden Beeinflussung angemessen zu begegnen , um Geheimhaltung ihrer Forscher-Tätigkeit bemüht sind , wobei eine solche Tätigkeit auch im Rahmen eines geheimen sozialwissenschaftlichen Hobby´s im Rahmen der privaten Lebensgestaltung innerhalb des unantastbaren Kernbereichs dieser Lebensgestaltung in einem Keller sitzend verwirklicht werden kann . Anhaltspunkte für eine pädophile Motivation sind im obigen Text nicht ersichtlich.

Es sind für legal erscheinende fantasievolle Verhaltensmuster skurriler Art alle möglichen Motivationen denkbar , ebenso, wie man in ein Auto sowohl steigen kann um damit in Urlaub zu fahren als auch um jemanden umbringen zu wollen, je nach den Umständen. Fehlen klassifizierende Umstände, gibt es keinen Bedarf bösgläubigerweise zu untersuchen, warum jemand in ein Auto steigt.

bb) ergänzend zu aa) lässt sich speziell betreffend den im Zitat rot markierten Text folgendes feststellen : Auch die damit verbundenen "zusätzlichen Merkmale" weichen nicht von Merkmalmustern, die sich im Bereich des Erlaubten bewegen , ab, d.h. auch hier fehlen tatsächliche Anhaltspunkt für eine Abweichung vom Bereich des Nicht-Strafbaren, da es Gründe gibt , solche Szenarien für legale Zwecke zu erstellen, die in keiner Weise typisch krimineller Natur sind.

Es verwundert sehr , dass dies seitens des BVerfG offenkundig nicht erkannt worden sein soll.

Man wird den Verdacht nicht los, dass sich sowohl die Vorsinstanzen als auch das BVerfG an einer Schutzbehauptung für den Zugriff auf den UKPL des Herrn Edathy zurechtgelegt haben um jemanden zu schützen vor einem "Zugriff" Herrn Edathy´s auf möglich erscheinende Schadensersatzansprüche , möglicherweise um Herrn Ziercke zu schützen vor einem "Zugriff" oder wen auch immer.


Es handelt sich bei dem "Verdacht" daher nicht um den Verdacht in Gestalt eines strafrechtlichen Verdachts sondern um die Verdachtsform einer Vermutung.

Offenbar geben sowohl die Vorinstanzen als auch das BVerfG vor , das rein intellektuelle Problem nicht lösen zu können, welche schlüssigen Erklärungsmöglichkeiten für die Erstellung solcher Szenarien der oben dargelegten Art für ausschliesslich legale Zwecke man finden kann. D.h. letztlich geben sowohl die Vorinstanzen als auch das BVerfG konkludent vor "weil wir so unkreativ sind, dass wir uns nicht in kreative geschäftstüchtige Menschen einfühlen können, unterstellen wir einfach mal, dass andere genauso unkreativ und einfallslos sind wie wir selber".

Aufgrund seiner bekanntlich ausgeprägt mathematischen Veranlagung missbilligt mondfahrer diese gänzlich unwissenschaftliche und somit auch unsachliche Vorgehensweise sowohl der Vorinstanzen als auch des BVerfG.

mondfahrer hat angekündigt, den Juristen zu zeigen , wie man solche intellektuellen Probleme mittels analytischen Denkens und einigen wenigen Salzkörnern kreativer Aktivität löst um schlüssige Erklärungen zu finden.

mondfahrer hat mir, dem Aufklärer, zu verstehen gegeben , dass ihn die ganze Angelegenheit allmählich belustigt, und er überlege schon , ob er dem SPIEGEL im virtuellen Raum nicht ein Interview zu dieser unsäglichen Entscheidung des BVerfG geben sollte.

MFG

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offener Brief 11

Beitragvon MARS » Mo 9. Feb 2015, 14:10

hallo Herr Edathy ,

es werden immer mehr Briefe , und wir sind schon am überlegen, ob wir nicht Harry ersuchen sollen Ihnen und Ihrem Anwalt ein paar Eulen mit weiterer Post vorbeizuschicken vom Einsatzkommando "Drohnen spezial".....................

Aber vorerst geht´s erst mal hier bei uns weiter im Text , was mit den Eulen ist, sehen wir später.

zur Sache :

Aufklärer hat geschrieben:mondfahrer hat mir, dem Aufklärer, zu verstehen gegeben , dass ihn die ganze Angelegenheit allmählich belustigt, und er überlege schon , ob er dem SPIEGEL im virtuellen Raum nicht ein Interview zu dieser unsäglichen Entscheidung des BVerfG geben sollte.




sowas in der Art hat mir mondfahrer heute Nacht auch geschrieben und mich bei der Gelegenheit aufgefordert Ihnen, Herr Edathy , auszugsweise darüber zu berichten, was er über Ihren Fall und über die Richter Huber , Müller , Maidowski denkt , denen Sie den Beschluss - 2 BvR 969/14 - vom 15. August 2014 in Ihrem Verfassungsbeschwerdeverfahren zu verdanken haben :

1.

Wenn man einen Politiker wie Sie höchstrichterlich verdächtigen kann , pädophil zu sein und sich deswegen Kinderpornos "runtergeholt" zu haben, kann man auch Verfassungsrichter verdächtigen befangen gewesen zu sein verbunden mit dem Anfangsverdacht im Rahmen der Auslebung eines höchstrichterlich unantastbar-unanfechtbaren Kernbereichs privater richterlicher Lebensgestaltung in den Räumlichkeiten des BVerfG während der Dienstzeit eine geheime Stalking-Genetik auszuleben , die angesichts der Verfügbarkeit passgenauer Schlüsselreize , welche Herr Edathy offenkundig gelietert hatte, eine pflichtgemäße Liebe zum Grundgesetz und der eigenen unanfechtbaren Rspr. des BVerfG verdrängt haben könnte .

Zumindest wäre ein Anfangsverdacht in diese Richtung angesichts der innovativen jetzt eingeführten verfassungsrechtlichen Auslegung des Begriffs "Anfangsverdacht" aus mondischer Sicht begründet .

Man sollte daher einmal den Dingen auf den Grund gehen und aufklären, ob Lebenserfahrungen dahin denkbar wären , dass selbst bei manchen Verfassungsrichtern ausgelöst durch gewisse Schlüsselreize ein voyeuristisch geprägtes Sexualleben auch während der Dienstzeit seinen Ausdruck findet.

mondfahrer hofft, dass Sie, Herr Edathy , früher oder später Gefallen an der sogenannten Mondsprache finden werden . Also, Herr Edathy , nicht verzagen , es geht immer wieder weiter, Brief für Brief ...

2.

In erdnaherer Sprache artikulierte mondfahrer mir gegenüber folgendes :

Es erschliesst sich ihm in keiner Weise , warum ausserhalb wilder Spekulationen angenommen werden sollte, dass Sie , Herr Edathy , a) pädophil sein sollten und / oder b) Kinderporno-Material gekauft haben sollten .

mondfahrer sieht in der Verdächtigung Ihrer Person in der Weise , dass sie ohne die Kenntnis, ob Tatsachen zu Ihrer Person vorliegen , die für ein strafbares Verhalten typisch sind , einer Gruppe von Normadressaten zugeordnet wurden, denen solche Tatsachen sicher zugeordnet werden können , eine Diskriminierung der gesamten Gruppe der Normadressaten derjenigen Vergleichsgruppe , für deren Normadressaten ebenfalls unbekannt ist , ob Tatsachen vorliegen , die für ein strafbares Verhalten typisch sind.

Aus Gründen des Gleichheitssatzes müssten sämtliche Adressaten der Gruppe der Normadressaten, die sich definitiv nicht strafbar gemacht haben, wie Sie , Herr Edathy, verdächtigt werden sich strafbar gemacht zu haben , d.h. auch alle Personen aus dieser Gruppe, für die sicher feststeht, dass die in ihr zusammengefassten Normadressaten alle unschuldig sind und daher auch keine Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Verdacht vorliegen.

Hierdurch werden alle Personen aus dieser Gruppe a priori diskriminiert.

Dies ist einer Diskriminierung vergleichbar wie etwa

" es gibt Auslähnder, die sich strafbar gemacht haben, das ist eine kriminalistische Erfahrung, und deswegen sind ALLE Ausländer verdächtig Straftäter zu sein"

oder :

" Es gibt Menschen, die sich im Rahmen der Ausübung ihres Sexualtriebes strafbar gemacht haben z.B.Kinderpornos gekauft haben, das ist eine kriminalistische Erfahrung, also sind ALLE Personen, die ihren Sexualtrieb ausüben verdächtig pädophil zu sein "

usw.

Folgt man diesem Maßstab, dann wäre es konsequent, die komplette Internet-Sexual- Kontakt -Abwicklung in oirgendwelchen Kontakt-Böresen heimlich zu überwachen und zu beobachten, d.h. es wäre das gefundene Fressen für jeden Pädophilen, sich einen Job bei der Polizei usw. zu beschaffen, um "legal" in die Sexualsphäre der Bürger eindringen zu können im Rahmen eines solchen Überwachungsjobs.

Daher stellt sich jetzt , aus Anlass des Falls Edathy die Frage : Findet eine solche Überwachung etwa tatsächlich heimlich hinter dem Rücken der Bevölkerung statt ?

Es KÖNNTE im Fall Edathy so sein, wie es die Verfassungsrichter vermuteten, aber andere Erklärungen erscheinen schlüssigerweise vorerst, d.h. sofern nicht irgendwelche Anhaltspunkte für das Gegenteil vorlägen ( wo sind sie ? in der Entscheidung des BVerfG sind keine zu finden , warum nicht, wenn es sie gibt ?) viel naheliegender.

Schlüssig wären z.B. folgende Erklärungen, auf welche die verdachtsweise befangenen Richter anscheinend nicht gekommen sein wollen ( warum eigentlich nicht ?)

Beispiel schlüssige natürliche Erklärung 1 :

"Herr Edathy ist Soziologe, (wissenschaftliche ?) Neugier ist gemäß allgemeiner Lebenserfahrung das Geschäft von Soziologen [ wie auch anderer Berufsschnüffler wie z.B. Psychoanalytiker, Kriminalisten, Priester , Sozialarbeiter usw. ...], insbesondere solcher Soziologen vom Kaliber eines Sebastian Edathy.

Also findet Herr Edathy Gefallen daran , mal ein kleines privates Experiment zu starten, sprich : etwas genauer zu untersuchen, was kinderporno-verdächtig erscheinende Anbieter auf dem Sex-Markt so zu bieten haben und auf welche Ideen sie kommen um abseits der Illegalität auch den legalen Markt abzudecke und "wie das alles in solchen Szenen eigentlich funktioniert" , sprich : ganz legal bestimmte Zielgruppen wie z.B. Pädophile mit Material zu Zwecken des Bedarfs an käuflicher legaler Ersatz-Befriedigung anzusprechen und sie zu versorgen."

Anmerkung : Es ist nicht schwer darauf zu kommen, wie man solche Marktlücken völlig legal geschäftlich nutzen kann, nur Verfassungsrichtern scheint die nötige Denkleistung ungewöhnlich schwer zu fallen .

Man sollte die hochgeheime Lösung aber urheberrechtlich schützen lassen !

Hier ein praktischer Lösungsvorschlag :

Die Zutaten für das Produkt : a) legal aufgenommene Nacktbilder von Kindern b) legal aufgenommenes fingiertes Stöhnen von Erwachsenen c) Photoshop-Werkzeuge zu Zwecken der Bild-Bearbeitung ( vergröserte Ausschnitte zeigen usw.) zuzüglich Audio-Synthese zwecks Vollendung des Produkts.

Ein auf diese Weise legal hergestelltes Produkt wäre geeignet um

a) seiner geschäftlichen Natur nach bestimmungsgemäß legal das Bedürfnis nach Ersatz-Befriedigung pädophiler Patienten zu decken, die sich nicht strafbar machen wollen und sich deswegen auf dem Markt systematisch umsehen, welche Angebote auf legaler Basis verfügbar sind . Denn es ist zu erwarten, dass irgendjemand die Marktlücke sieht und sie bedient ,man also irgendwo den entsprechenden Bedarf decken kann, wenn man pädophil ist .

b) den Spieltrieb neugieriger Leuten, wie z.B. des Verdächtigten Sebastian Edathy ,in der Weise zu befriedigen, dass hier Untersuchungsmaterial zur Verfügung gestellt wird, wenngleich es nicht die Intention der Vermarkter gewesen sein dürfte, diese vermutlich sehr kleine Zielgruppe anzusprechen.

Beispiel schlüssige natürliche Erklärung 2 :

"Sofern Herr Edathy tatsächlich pädophil wäre ( kann man nicht ausschliessen, da Pädophile in allen Gesellschaftsschichte auftauchen können ) kann sich Herr Edathy planmäßig im Bewusstsein, dass die Beschaffung von Kinderpornos illegal ist, legales Material zu Zwecken der Ersatzbefrieidung besorgt haben, Erläuterung der Funktionsweise siehe oben Beispiel 1"

Ein solches Vorgehen wäre dann aber eine Betätigung im Bereich des UKPL , d.h. in einem Bereich, der nach der Rspr. des BVerfG überhaupt nicht aufgeklärt werden darf und allenfalls zu Zwecken der Qualifizierung untersucht werden dürfte - solches ist aber nicht geschehen, wie sich daran zeigt, dass "mildere Mittel" der Aufklärung nicht versucht wurden. So hätte man Herrn Edathy z.B. ansprechen können und fragen können, aus welchen Gründen er sich das Material beschafft haben will. Möglicherweise hätte er - falls er pädophil sein sollte und er mit einer Auskunft unter Wahrung seiner Menschenwürde einverstanden gewesen wäre - erklärt "ja , ich bin pädophil, aber ich besorge mir nur legales Material für Ersatzbefriedigungszwecke und habe mir deswegen diese Firma zur Deckung meines Bedarfs ausgesucht, weil mir die Produkte gefallen". Spätestens nach dieser Auskunft wäre Ende gewesen - aber wir werden noch sehen, dass sich das Bundesverfassungsgericht wann immer diese Problematik auftaucht UNEINIG war. Das ist seit Jarhzehnten so - Beispiele dafür sind hier im Forum seit fast 2 Jahren veröffentlicht, d.h. bevor ein Sebastian Edathy überhaupt auf diesem Sektor "bekannt wurde".

Beispiel schlüssige Erklärung 3 :

Herr Edathy ist in keiner Weise pädophil und findet auch kein Gefallen an solchem "Schweinkram" sondern wollte sich unter dem Schutz der Immunität sachkundig machen, da aus den Kreisen der mit solchen Inhalten befassten Institutionen ( Polizei usw.) ihm keine für eine politische Einschätzung ausreichend erscheinenden Informationen zu haben waren. Die Kommentare auf angeblich zerrissenen Schnipseln in seiner Wohnung könnten Bestandteile einer geheimgehaltenen politischen Arbeit sein, wobei er ein Tabu gebrochen hätte in der Erwartung, dass solche Untersuchungen nicht entdeckt würden. Man kann sich dann hierzu fragen, ob der Normzweck der betreffenden strafrechtlichen Vorschriften Bestrafung solcher Aktivitäten überhaupt umfasst. Letzteres darf bezweifelt werden, da es sich um Randerscheinungen handelt, welche wegen ihrer Singularität nicht verbrechensfördernd sind.Welcher Politiker beschafft sich schon zu Orientierungszwecken für politisches Handeln Kinderpornos ?

Beispiel schlüssige Erklärung 4 :

Das kinderpronografische Material , so es denn tatsächlich über einen Bundestagsserver beschafft wurde, wurde gar nicht von Edathy selber beschafft sondern von Autobahn oder einem seiner Kollegen Herrn Edathy angeboten. Das ist naheliegend, da seit Jahren bekannt ist, dass .

a) Autobahn sich für Pornografie, insbesondere für Kinderpornografie , interessiert
b) Autobahn´s Handlungen durch radikale perverse Fantasien gesteuert sind
c) Autobahn ebenso wie einer seiner kriminellen Hacker- Kollegen seit Jahren Behörden mit illegal beschafften Materialien unaufgefordert beliefert - unbd zwar nach eigener Aussage gegenüber mondfahrer Terabyte- weise !



Soweit die Beispiele -Anhaltspunkte für Merkmale ausserhalb solcher Merkmal-Muster wurden uns weder in der Entscheidung des BVerfG noch in den anderen uns bekannten gerichtlichen / staatsanwaltlichen Entscheigungen bekannt.

Letzerer Umstand nährt den Anfangsverdacht, dass es solche Merkmale nicht gibt, wobei der Anfangsverdacht wie folgt begründbar ist :

Es widerspricht völlig jeder Lebenserfahrung, dass in Abweichung von den Erfahrungen mit dem Internet , es nicht jedermann längst wüsste, wenn den Behörden irgendwelche Merkmale bekannt geworden wären, die ausserhalb des legalen Merkmal-Musters liegen.

Damit erscheint es äusserst wahrscheinlich, dass die einzigen tatsächlichen Anhaltspunkte, die zu dem Merkmal-Muster legalen Verhaltens hinzugetreten sind und den sogenannten Anfangs-Verdacht auslösten , innere Tatsachen in Gestalt willkürlicher Fantasien sind, die in den Gehirnen der Juristen, die sich für das Innenleben Herrn Edathy´s interessieren , "herumspuken".

Bisher hat das BVerfG solche Fantasien immer unter dem Begriff "Vermutung" subsumiert, d.h. solche "Anhaltspunkte" reichten bis zur Entscheidung über die VB des Herrn Edathy nie aus , um Durchsuchungen usw. zu rechtfertigen , d.h. hier ist tatsächlich ein Paradigmen-Wechsel erfolgt - fragt sich, was die 3 Richter sich dabei gedacht haben, man kann nur rätseln.

Abwegig ist das Schein-Argument, dass "kriminalistische Erfahrung" auch wie ein tatsächlicher Anhaltspunkt zu behandeln wäre und diesem gleichzusetzen wäre. Es gibt nämlich keine Erfahrung, dass ohne einen tatsächlichen Anhaltspunkt für ein vom Legalen abweichendes Verhalten zu kennen eine Erkenntnis darüber möglich wäre, ob ein tatsächlicher Anhaltspunkt zur Begründung des Verdachts einer Abweichung vom Legalen vorliegt oder nicht ( diesen Satz zweimal lesen !)

soweit, Herr Edathy , die auszugsweise Darlegung der Ansichten des mondfahrers

In kürze wird Sie Glücksdrache beglücken mit einer kurzen Nachricht , die für Sie interessant sein könnte. Sie betrifft die jüngsten Operationen des Herrn Hartmann.

Im Übrigen wird wie gesagt die diffizile juristische Problematik um die Frage, wann genau ein "Zugriff" auf die Intimsphäre einer Person durch "den Staat" verfassungsgemäß ist und wann nicht, in dem ausgelagerten Threaderörtert werden.



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offener Brief 12

Beitragvon GLUCKSDRACHE » Mo 9. Feb 2015, 14:43

Hi , Herr Edathy !

MARS hat geschrieben:In kürze wird Sie Glücksdrache beglücken mit einer kurzen Nachricht , die für Sie interessant sein könnte. Sie betrifft die jüngsten Operationen des Herrn Hartmann.

Mars


Ja, hier bin ich schon. Ich habe folgende Information für Sie , Herr Edathy :

Wie Sie wissen, hat Herr Hartmann sich kürzlich erlaubt die Aussage zu verweigern. Im Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL und auch in andern Medien wurde diesbezüglich ein Schreiben seines Anwalts veröffentlicht , welches diverse "Argumente" enthält, welche Ihre Behauptungen , Herr Edathy , anscheinend widerlegen sollen ( dazu , ob das überzeugend ist, was der Anwalt da schrieb, kann man später noch etwas schreiben ...).

Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang doch bitte nochmal diese Liste hier an, die Ihnen kürzlich mitgeteilt wurde :

Beitrag von MARS » Mi 15. Mai 2013, 12:57 :
Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen
BVerfG - Beschl. vom 14. September 1989 2 BvR 1062/87

die Entscheidung tragend : Ri. Klein, Träger, Kruis und Kirchhof
abweichende Meinung : Ri. Mahrenholz, Böckenförde, Graßhof, Franßen

Beitrag von MARS » So 19. Mai 2013, 20:14
Verfassungsschutzgesetz / Internet Überwachung
BVerfG -Urteil v. 27.02.2008 1 BvR 370/07

Beitragvon MARS » Mo 20. Mai 2013, 11:58
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei
BVerfG-Beschluss v. 12.04.2005- 2 BvR 1027/02

Beitrag von MARS » Mo 20. Mai 2013, 22:13
Beschluß in Sachen Braunschweig
BVerfG -Beschluss v. 16.06. 2009 - 2 BvR 902/06 -


Beitrag von MARS » Mo 20. Mai 2013, 12:51
Durchsuchung /Verwertung von Arztdokument
BVerfG -Beschluß v. 08.03.1972 - 2 BvR 28/71 -

Beitrag von MARS » Di 21. Mai 2013, 18:04
Lauschangriff / unantastbarer Kernbereich : Ausspähung verboten
BVerfG -Urteil v. 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

die Entscheidung tragend : Ri. Papier,Haas,Hömig,Steiner, Hoffman-Riem,Bryde
abweichende Meinung : Jaeger ,Hohmann-Dennhardt


Wenn Sie auf die blau markierte Position klicken gelangen Sie zu der Entscheidung in Sachen Braunschweig .

Und wenn Sie den "Kopf" der Entscheidung lesen, finden Sie dies hier :

Bundesverfassungsgericht hat geschrieben:(...)Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde


des Herrn B…

- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Johannes Eisenberg und Dr. Stefan König,
Görlitzer Straße 74, 10997 Berlin - (...)


Und jetzt müssten Sie nur noch wissen, dass die Entscheidung bereits vor fast zwei Jahren hier im Forum veröffentlicht war, und dies aus einem bestimmten Grund, Herr Edathy ...

Schauen Sie sich einfach mal etwas gründlicher hier im Forum um , um zu erfahren , WER im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Braunschweig wohnt ...

Eventuell geht Ihnen ein Licht auf, warum ein Anwalt, der bereits mit der Braunschweiger Justiz zu tun hatte , und zwar als Anwalt in einem Verfassungsbeschwerde-Verfahren, in dem exakt die Rechtsfragen erörtert wurden, die sowohl für den Fall Autobahn als auch für Ihren Fall entscheidungserheblich sind, jetzt als Anwalt für Herrn Hartmann tätig wurde.

Vielleicht geht Ihnen ( und Ihrem Anwalt, Herrn Christian Noll) jetzt ein Licht auf ...

Also, Herr Edathy , nicht schlafen sondern Gehirn einschalten ...

G L Ü C K S D R A C H E
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offener Brief 13

Beitragvon MARS » Mi 18. Feb 2015, 17:33

Grüß Gott , Herr Edathy !

Bis jetzt haben Sie sich ja noch nicht wegen der Wette gemeldet. Falls Sie Angst um Ihr Geld haben, kann ich das Angebot ja noch erweitern :

Wenn Sie verlieren ( Ihre 100.000 Euro sind weg) bekommen Sie nochmal 1000. Damit können Sie dann wieder 100.000 holen und das Geld dann behalten. Problem ist nur, dass Sie keiner mehr ins Casino reinlassen wird , wenn sich erst mal herumgesprochen hat, dass sie die erste Wette verloren haben , d.h. Sie müssen dann einen Leihspieler finden, der für Sie spielt und Ihnen den Gewinn überlässt. Fragen Sie einfach mal Herrn Christian Kaisan aus Leipzig, ob er das für Sie macht. Wenn nicht, wissen Sie ja, was dann zu tun ist ( Steuer... und so...Uli lässt grüßen und so ...)

Wenn Sie natürlich doch Täter statt Opfer sein sollten und Autobahn´s Freund, Hartmann also das Opfer wäre , macht das nichts. Dann biete ich einfach Herrn Hartmann die Wette an. Die Unterlagen über Autobahn kann er dann auch haben.

Tja, so bin ich nun mal, einmal Teufel immer Teufel

Sie sollten sich nicht zu lang Zeit lassen mit Ihrer Entscheidung .................

M E P H I S T O
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Re: offener Brief 13

Beitragvon Mephißto » Di 24. Feb 2015, 10:55

Grüß Gott, Herr Edathy

heute zitiere ich mich mal selbst ..........

Mephisto hat geschrieben:

Tja, so bin ich nun mal, einmal Teufel immer Teufel

Sie sollten sich nicht zu lang Zeit lassen mit Ihrer Entscheidung .................

M E P H I S T O


das gilt allerdings nicht nur für mein "Verhältnis" Ihnen gegenüber , Herr Edathy , wie ich Ihnen jetzt zeige :

Ich kann Ihnen nicht empfehlen, dass Sie sich auf einen "Deal" mit der Staatsanwaltschaft einlassen dahin, dass Sie in irgendeiner Weise eine "Schuld" eingestehen.

Wissen Sie warum ?

Es würde Ihnen besser bekommen, wenn Sie sich nicht auf faule Kompromisse einlassen sondern weiter hart bleiben und darauf bestehen, dass Sie Ihre Unschuld festgestellt wissen wollen und die wahren Tatsachen ans Licht kommen statt die Hauptsache zu vertuschen.

Wenn die angeblichen "Beweise" gezeigt werden "müssen" - na und ?

Was könnte Ihnen schon passieren , ausser , dass Sie es ertragen müssten, dass die Gerüchteküche zu Ihren Lasten noch mehr angeheizt würde und der Hass aus gewissen Kreisen gegen Ihre Person noch ein wenig mehr geschürt würde ?

Warum wäre es sinnvoll auf faule Kompromisse zu verzichten, auch wenn es zunächst
schmerzt ?

Ganz einfach : Weil es in Ihrem Leben eine Person gibt, die verdächtig ist

a) den Diebstahl Ihres Rechners organisiert zu haben und

b) mittels Fremdsteuerung Ihres gestohlenen Rechners vorgetäuscht zu haben, dass Sie die Person seien, die angeblich selber die angeblichen "Beweise", dass Sie angeblich Kinderpornos runtergeladen haben sollen, erzeugt habe.

Wäre ich Sie, Herr Edathy, dann würde ich mich jetzt auf keine faulen Kompromisse einlassen.

Warum sollten Sie nur um den Ärger vom Hals zu bekommen jetzt auf einmal etwas gestehen, was Sie gar nicht getan haben sondern Herr "Autobahn" getan hat in derselben Weise, wie er es schon mit anderen Leuten gemacht hat ?

Bestellen Sie Ihrem Anwalt einen schönen Gruß von mir. Wenn er für Sie einen Freispruch erwirken will ( entweder wegen Mangels an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld ), dann sollte er den Überlegungen des mondfahrers folgen und darauf bestehen, dass die Staatsanwalt aufklärt, ob Autobahn die Person ist, welche die "Beweis"-Kinderpornos , mit denen man Sie jetzt psychisch unter Druck setzen will , auf die Festplatte Ihres Rechners beförderte und anschliessend den Diebstahl Ihres Rechners organisierte um Sie belasten zu können.

Wenn Sie sich genau an die Vorgaben des mondfahrers halten, wird Ihnen ein Kinderporno-Schändungsopfer als ZEUGE zur Verfügung gestellt werden, der Sie, Herr Edathy entlasten kann und den Cyberkriminellen , der sich als "Autobahn" usw. bezeichet , schwer belasten kann.
Letzteres allerdings nur unter den Bedingungen eines entsprechenden Zeugenschutzprogramms, da dieser ZEUGE Morddrohungen bekam für den Fall, dass er zu Ihren Gunsten aussagt und "Autobahn" belastet oder auslöst, dass die Staatsanwaltschaft die Identität "Autobahn´s" aufklären muss.

Sie sollten deswegen auf das Kinderschändungsopfer Rücksicht nehmen und sich genau an die Vorgaben des mondfahrers halten.

M E P H I S T O

p.s. noch eine Sache, die Ihr Anwalt ( Christian Noll) wissen sollte : der Cyberkriminelle "Autobahn" ist der Betreiber mehrere illegaler Internetseiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kinderpornografie stehen. "Autobahn" betrieb mehrere Jahre lang ein Portal, dass Insidern unter den Pseudonym "Kindergeldbote" bekannt ist.
Mephißto
 
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offener Brief 14

Beitragvon MARS » Fr 27. Feb 2015, 14:31

hallo Herr Edathy ,

Mephisto hat geschrieben:
p.s. noch eine Sache, die Ihr Anwalt ( Christian Noll) wissen sollte : der Cyberkriminelle "Autobahn" ist der Betreiber mehrere illegaler Internetseiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kinderpornografie stehen. "Autobahn" betrieb mehrere Jahre lang ein Portal, dass Insidern unter dem Pseudonym "Kindergeldbote" bekannt ist.


diese Mitteilung dürfte Ihr Anwalt (Verteidiger) heute aus anderer Quelle erhalten, sofern dies nicht bereits geschehen sein sollte - fragen Sie ihn einfach mal ...

Im Übrigen erlaube ich mir , Sie auf folgendes aufmerksam zu machen :

a)

Es kann sein, dass Ihnen oder Ihrem Anwalt unser Forum - zumindest teilweise - etwas unübersichtlich erscheint. Diese Art der "Unübersichtlichkeit" liess sich leider nicht vermeiden, da die juristische Materie kompliziert ist und weil im Übrigen darauf geachtet werden muss, dass nicht durch die Art unserer Berichterstattung / die Art und Weise der Erörterung der Materie Ansprüche Betroffener erlöschen, die noch nicht geltend gemacht wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Unterlassungs- und Schadensersatz-Ansprüche , welche , wenn sie eingeklagt werden müssen, zu hohen bis sehr hohen Streitwerten führen. Wir müssen insoweit auch auf die Interessen der Betroffenen Rücksicht nehmen.

b)

Die hier im Forum bzw. in den Unterforen behandelte Materie ist schwierig und sehr speziell.
Nicht nur Sie, Herr Edathy, sondern auch der ehemalige Bundespräsident Wulff sowie Herr Kachelmann waren von den Schwierigkeiten dieser Materie betroffen und sind damit nicht fertig geworden. Sie sind an juristischen Fallen, die nicht rechtzeitig erkannt und bekämpft wurden, gescheitert. Das Ergebnis ist landesweit bekannt.

Dies heisst aber nicht, dass man dieser Problematik hoffnungslos ausgesetzt sein muss, d.h. wenn davon betroffen wird und sie rechtzeitig erkannt wird, kann man entsprechend "paroli" bieten - wie dies beispielsweise im Fall "Pixel" geschieht.

Wir begleiten den Fall "Pixel" hier nach einem Konzept des mondfahrers und zeigen zugleich auf, welche Möglichkeiten eines entsprechenden erfolgreichen "Paroli-Spiels" gegen die Cyber- Schänder-Mafia , insbesondere um mit den Internet-Schändern fertig zu werden, bestehen.

Wenn Sie also hinreichend "zäh" sind, Herr Edathy, kann es sich für Sie lohnen die Vorgänge hier im Forum mitzuverfolgen und in Ihrer eigenen Angelegenheit die dadurch gewonnenen Erkenntnisse anzuwenden , insbesondere auch um gegen Kinderschänder vorzugehen, deren Wirken Sie ja ablehnen - zumindest dies behaupten

Sie sollten sich also bereits aus Rücksicht auf Kinderporno-Schändungsopfer die Mühe machen sich mit den Inhalten in unserem Forum sinnvoll und zielführend auseinanderzusetzen.

Unser Konzept wurde von Überlegungen des mondfahrers stark beeinflusst, bzw. wurde in weiten Teilen von mondfahrer entworfen. mondfahrer besitzt ein sehr leistungsstarkes Gehirn, was bei mondfahrer bereits als Schüler amtlich festgestellt wurde, weswegen er auch entsprechend staatliche Fördermittel erhielt.

Sie sollten sich daher darauf vertrauen, dass das Konzept mondfahrers "Hand und Fuß" hat, dass mondfahrer immer den Überblick über das Geschehen besitzt , und dass wir genau wissen, was wir hier im Forum tun.

Mars
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offener Brief 15

Beitragvon GLUCKSDRACHE » Mo 2. Mär 2015, 10:36

Hi Herr Edathy !

ich bin beauftragt Ihnen eine Nachricht zu senden, siehe unten, Sie TÄTER !

konnten Sie nicht lesen ? z.B. das hier :


MARS hat geschrieben:hallo Herr Edathy ,

Sie sollten sich daher darauf vertrauen, dass das Konzept mondfahrers "Hand und Fuß" hat, dass mondfahrer immer den Überblick über das Geschehen besitzt , und dass wir genau wissen, was wir hier im Forum tun.

Mars


konnten Sie wirklich nicht lesen , Sie TÄTER ?

Sie nicht ?

Die sich Mondbewohner nennen , können aber lesen !

Z.B. das hier, was DER SPIEGEL schreibt , Herr Edathy, Sie TÄTER :

Edathy = Nacktbilder- TÄTER - DER SPIEGEL berichtet, dass Edathy zugibt Bilder nackter Jungen heruntergeladen zu haben !

@Mars wird Ihnen einen offenen Brief schreiben, Sie Täter. Machen Sie sich auf was gefasst !

Nachdem Sie schon so viel gelogen zu haben scheinen, Herr Edathy, hätten Sie im Interesse der geschändeten Kinder wenigstens noch eine Weile vorgeben können gelogen zu haben , nicht mal das haben Sie in uns zufriedenstellender Weise fertiggebracht, Sie sind eine richtige FLASCHE .

Eigentlich auf allen Ebenen ?

Und , was wir über Ihren Anwalt denken, naja , das wird Ihnen - v i e l l e i c h t - Mars irgendwann noch erklären. Er hätte wenigstens das Fax lesen können, naja ........

G L Ü C K S D R A C H E
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offener Brief 16

Beitragvon MARS » Mo 2. Mär 2015, 15:59

Hallo Herr Edathy ,

ich greife auf , was unser Glücksdrache Ihnen geschrieben hat

GLÜCKSDRACHE hat geschrieben:
@Mars wird Ihnen einen offenen Brief schreiben, Sie Täter. Machen Sie sich auf was gefasst !

(...)

Eigentlich auf allen Ebenen ?

Und , was wir über Ihren Anwalt denken, naja , das wird Ihnen - v i e l l e i c h t - Mars irgendwann noch erklären. Er hätte wenigstens das Fax lesen können, naja ........

G L Ü C K S D R A C H E


Bevor Sie von mir erfahren, was ich über Ihren Anwalt denke, möchte ich Sie etwas fragen , und zwar betrifft es heute im Internet veröffentlichte Behauptungen der FAZ und des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL.

Die FAZ schreibt , Zitat (Quelle = Edathy´s sogenanntes "Geständnis" :

FAZ hat geschrieben:Am zweiten Verhandlungstag hatte Edathy zugegeben, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind. „Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe“, gab Edathy am Montag in einer von seinem Rechtsanwalt Christian Noll vorgelesenen Erklärung zu. Edathy hatte die Vorwürfe bisher immer abgestritten.


mondfahrer hat erklärt zu wünschen, dass ich Sie, Herr Edathy , frage, was diese Behauptungen der FAZ genau zu bedeuten haben. Dem mondfahrer ist nämlich etwas an diesem Text aufgefallen , und ich versuche jetzt mal, Ihnen zu erklären, was dem mondfahrer auffiel an dem Text :

1.

Punkt 1.

Merkwürdigerweise formuliert die FAZ so, dass der oben zitierte Text nicht aussagt, dass Sie zugegeben hätten Bilder und Videos besessen zu haben, die kinder- und jugendpornografisch sind . In dem Text findet sich nämlich keine Information dahin , ob die Bilder und Videos, deren Besitz Sie zugegeben haben, kinder - und jugendpornografisch sind oder nicht. Letzteres wäre nur dann der Fall , wenn die Staatsanwalt bezüglich ihrer Bewertung keinen Fehler gemacht hätte - aber wer weiss das schon ? , denn sie könnte ja auch in eine Art Wunschdenken , um der "Sensation willen" , gefangen gewesen sein. Allerdings behauptet die FAZ, dass die Bilder und Videos "laut" Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind.
Ob die Staatsanwaltschaft das nur behauptet, oder ob sie sich z.B. geirrt hat , sodass im Strafprozess das Gericht zu einer der Staatsanwaltschaft widersprechenden Auffassung gekommen wäre und Sie deswegen freigesprochen hätte, teilt die FAZ interessanter Weise nicht mit, obwohl doch gerade diese Frage besonders interessant ist.

Somit kann mondfahrer dem Text nur entnehmen, dass Sie das zugegeben haben, was Sie schon im Untersuchungsausschuss und bei anderen Gelegenheiten öffentlich zugegeben haben ( DAS war Ihr Fehler !) , nämlich legale Nacktbilder heruntergeladen zu haben.

Das war Punkt 1.

Nun Punkt 2 :

Noch merkwürdiger erscheint dieser Satz aus obigem Zitat :

FAZ hat geschrieben:Edathy hatte die Vorwürfe bisher immer abgestritten


Das war Punkt 2.

Es ist aus dem Text nicht ersichtlich , WELCHE Vorwürfe gemeint sind in dem Text , und ob sie DIESE gemeinten Vorwürfe diesmal nicht abgestritten hätten sondern die Ihnen vorgeworfenen Tatsachen, also den Besitz von kinderpornografischem Material , diesmal bestätigt hätten.

Manchen Lesern fällt möglicherweise nicht auf, dass der oben zitierte Text , den die FAZ verbreitete, nicht unwahr wäre, wenn Sie auch heute - wieder - die Vorwürfe abgestritten hätten !

Es hängt mit der Syntax und dem übrigen Inhalt des oben zitierten Textes zusammen, dass der Text gerade diese Frage NICHT beantwortet.

WARUM verbreitet die FAZ solche Text , "redet um den heissen Brei" herum statt Klartext zu schreiben ?

Haben Sie also auch diesmal die Vorwürfe abgestritten oder nicht ?

Leider ist die Antwort ja nicht dem obigen Text zu entnehem, so dass ich Sie einfach mal frage ....

Nun also noch mal "kristallklar" die Frage , an deren Beantwortung durch Sie, Herr Edathy , mondfahrer und andere sehr interessiert sind :

Haben Sie heute zugegeben Kinderpornografie heruntergeladen und / oder besessen zu haben oder nicht ?

JA oder NEIN ?

Wir interessieren uns für diese Frage unter anderem deswegen , weil sich nicht nur die FAZ so merkwürdig ausdrückt , quasi um den heissen Brei schleicht, sondern DER SPIEGEL ebenfalls . DER SPIEGEL schreibt von "nackten Jungen" . Sie hätten eingestanden, dass Sie sich Bilder nackter Jungen heruntergeladen hätten - das ist nichts Neues , solange Sie nicht behaupten, dass es sich bei diesen Bildern um kinderpornografisches Material handelt. Bisher haben Sie letzteres ja immer bestritten, und der oben zitierte Text enthält keine Information, die besagen würde, dass Sie das Bestreiten irgendwann aufgegeben hätten.

Es gibt aber noch was anderes : Sie haben erklärt, auch kein Schuldeingeständnis abgelegt zu haben . Das könnte womöglich mindestens dreierlei bedeuten : Nämlich 1. , dass Sie zwar kinderpornografisches Material heruntergeladen haben ( vielleicht "besoffen" ? vielleicht versehentlich was angeklickt ? ) , aber nicht vorsätzlich gehandelt hätten und deswegen womöglich hätten freigesprochen werden müssen , also weil man Ihnen möglicherweise keine Schuld hätte nachweisen können , 2. , dass Sie sich zwar wegen etwas schuldig fühlen, aber kein Schuldeingeständnis abgelegt haben, und 3. , dass Sie überhaupt nicht eingestanden haben, kinderpornografisches Material besessen zu haben.

Es gibt nun angesichts solcher Interpretationsmöglichkeiten auch die Möglichkeit, dass Sie mit "Fehler" in ihrem angeblichen "Geständnis" etwas ganz anderes gemeint haben könnten als sich viele Leser vorstellen, wenn sie den oben zitierten FAZ-Text lesen ....

War das so , und falls ja, WAS haben Sie dann als "Fehler" bezeichnet ?

Da gäbe es ja mehrere Möglichkeiten : Z.B. war es ein Fehler betreffend Ihre Rechte aus Art. 1 GG , dass Sie gewisse Äusserungen getätigt haben über Ihr Interesse an Nacktbildern und dadurch selber den Verdacht erzeugt haben, Sie hätten auch Kinderpornos erworben. Wenn man sowas nicht erworben hat aber selber an der Gerüchteküche mit heizt durch öffentliche Äusserungen , muss man sich nicht wundern verdächtigt zu werden und angeklagt zu werden.
Das hätten Sie sich womöglich ersparen können , wenn Sie sich zur Sache einfach überhaupt nicht geäussert hätten und sich dabei auf Art. 1 GG berufen hätten, d.h. sich darauf berufen hätten, dass Sie gem. Art. 1 GG nichts über Ihre Intimsphäre freiwillig äussern müssen.

Und wenn man sich so fehlerhaft verhält, kann es eben später sein, dass man diesen Fehler später ausbaden muss und ihn irgendwann bereut, weil man die Staatsanwaltschaft provoziert hat und nun einen unangenehmen Prozess durchstehen muss , der auf alle Fälle unangenehm ist, auch wenn man später freigesprochen wird . Klar : Leuten, denen es so ergeht , ist es zu empfehlen, etwas Geld zu investieren um den Prozess abzukürzen und zugleich die Staatsanwaltschaft quasi für die Provokation zu entschädigen und für die unnötige Arbeit.

Von daher haben Sie mit Ihrem heutigen Deal ja nun Ruhe.

Erledigt ist die Sache für Sie damit aber noch lange nicht.

Glücksdrache hat Ihnen ja geschrieben, dass Sie sich auf etwas gefasst machen sollen .

Denn wir wollen von Ihnen nun einiges wissen, auch was Ihr "Verhältnis" zu "Autobahn" betrifft.
Glücksdrache hat das ganz richtig gesehen : Machen Sie sich auf etwas gefasst - was das ist, werden Sie in nächster Zeit noch sehen , was ich aber von Ihnen schon jetzt wissen möchte , ist : Haben Sie eigentlich mondfahrers Fax schon gelesen, das mondfahrer an Ihren Anwalt gefaxt hat zwecks Überlassung an Sie, Herr Edathy ?

Falls nicht , dann sollten Sie das aber jetzt schleunigst nachholen. Es könnte sonst passieren, dass die Bild-Zeitung noch vor Ihnen den Inhalt zu Kenntnis nimmt, denn wie Sie wissen ist es ganz leicht ein Fax zu kopieren und dieses dann an alle möglichen Adressaten zu senden . Wer alles Adressat sein kann , dazu schreibe ich jetzt mal nichts sondern überlasse das Ihrem Denkvermögen und Ihrer Fantasie .........

Mars
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offener Brief 17

Beitragvon Mephißto » Di 3. Mär 2015, 09:33

Grüß Gott, Herr Edathy !

Mars hat ja schon die Bildzeitung ins Spiel gebracht , und mondfahrer hat mir heute Nacht geschrieben, dass er sich gestern köstlich amüsiert hat über den kleinen öffentlichen Germanistik-Kurs, den Sie zusammen mit Ihrem Anwalt gestern veranstaltet haben . ( Bild berichtete , siehe hier :Bild war dabei).

Mit den Vorwürfen gegen sie - bekanntlich treffen sie zu - ist es ja anscheindend genauso wie mit den Prognosen von Mondbomben , die ebenfalls zutreffen. Klar, man muss nicht darüber diskutieren, ob sie zutreffen, sie treffen natürlich zu , nur weiss man vorher nicht, wenn die Mondbombe nicht zertifiziert ist, ob es eine gefälschte oder eine echte Mondbombe ist, die man einsetzt .

Damit aber auch der dümmste spielsüchtige Staatsanwalt eine Chance hat, zu kapieren, worum es in meinem Wettangebot an Sie geht , Herr Edathy ( selbstverständlich bleibt das Angebot bestehen !) , hat mich mondfahrer gebeten, Ihnen folgendes mitzuteilen :

1.

Gestern habe ich im Auftrag des mondfahrers zwei Mondbomben getestet, und zwar eine Mondbombe A ( gefälscht) und eine Mondbombe B ( echt).Es wurden jeweils 20 zu treffende Prognosen getestet pro Mondbombe.

Prognosen

folgende Prognosen der Mondbombe A sind keine Fiktion sondern treffen zu :

Prognose 1 = Zero
Prognose 2 = Zero
Prognose 3 = kleine Serie
Prognose 4 = Zero
Prognose 5 = Zero
Prognose 6 = Die Kugel springt aus dem Kessel
Prognose 7 = der Croupier kriegt einen Wutanfall
Prognose 8 = Zero
Prognose 9 = Zero
Prognose 10 = kleine Serie
Prognose 11 = Zero
Prognose 12 = kleine Serie
Prognose 13 = 13
Prognose 14 = Zero
Prognose 15 = Zero
Prognose 16 = kleine Serie
Prognose 17 = 1. Dutzend
Prognose 18 = Zero
Prognose 19 = Zero
Porgnose 20 = der Tisch wird geschlossen

Folgende Prognosen der Mondbombe B treffen zu :

Prognose 1 = 1. Dutzend
Prognose 2 = 1. Dutzend
Prognose 3 = 3. Dutzend
Prognose 4 = 3. Dutzend
Prognose 5 = 1. Dutzend
Prognose 6 = 3. Dutzend
Prognose 7 = 1. Dutzend
Prognose 8 = 2. Dutzend
Prognose 9 = 2. Dutzend
Prognoes 10=2. Dutzend
Prognose 11=2. Dutzend
Prognose 12=2. Dutzend
Prognose 13=1. Dutzend
Prognose 14=2. Dutzend
Prognose 15=1. Dutzend
Prognose 16=3. Dutzend
Prognose 17=3. Dutzend
Prognose 18=2. Dutzend
Prognose 19=1. Dutzend
Prognose 20=1. Dutzend

Das sind die insgesamt 40 Prognosen, die zutreffen.

Jetzt kommen wir zu den Prognosen, die nicht real zutreffen.
Die folgenden 10 Prognosen treffen real nicht zu , virtuell treffen sie allerdings zu , also treffen auch sie zu :

Mondbombe A :

Prognose 21 = 41
Prognose 22 = 38
Prognose 23 = Zero
Prognose 24 = 98
Prognose 25 = blau

Mondbombe B :

Prognose 21 = Zero
Prognose 22 = Zero
Prognose 23 = Zero
Prognose 24 = 75
Prognose 25 = Zero

Das sind die 10 Prognosen, die nicht real erfolgten, also nicht real zutreffen.

Dies alles ist nur das Vorspiel im Prozess vor dem Urteil , welches den Unterschied zwischen einer gefälschten und einer echten Mondbombe beurteilen soll.

Um den Unterschied zwischen einer gefälschten und einer echten Mondbombe festzustellen , kann eine Beweisaufnahme durchgeführt werden bezüglich der Richtigkeit der Prognosen , d.h. bezüglich der Treffer.

Der Begriff Treffer wird dabei wie folgt definiert :

Ein Treffer liegt vor, wenn die Kugel so in ein Fach fällt, dass nicht nur die Prognose real oder virtuell zutrifft sondern zusätzlich auch das mit der Prognose vorhergesagte Ergebnis real zutrifft , das in der Prognose hinter dem Gleichheitszeichen steht.

Beispiel : Mondbombe B , Prognose 24 = 75 Prognose trifft nicht real zu , also kein Treffer !

Ontologischer Beweis :

Prognose 24 existiert nicht real sondern nur virtuell. Also trifft Prognose 24 nicht realzu. Also gibt es kein vorhergesagtes reales Ergebnis. Es ist kein reales Ergebnis existent. Also kann das Ergebnis, das hinter dem Gleichheitszeichen steht, nicht real existent sein und folglich trifft es nicht real zu.

Beispiel : Mondbombe A , Prognose 21 = Zero Prognose trifft nicht real zu, also kein Treffer

Ontologischer Beweis :

Analog dem Beweis bei Prognose 24

Nun kommen wir zu den Trefferdateien

Die Feststellung , welche der beiden Mondbomben die gefälschte ist, ist ganz einfach. Man muss nur die Anzahl der Treffer in den Treffer-Dateien mit der Anzahl der Prognosen in den Prognose-Dateien vergleichen , und man sieht sofort, was los ist !

Ich bin jetzt zu faul um die Treffer-Dateien abzuschreiben, die ich gestern angefertigt habe, denn folgende Information genügt für das Urteil :

18 Prognosen der ersten 20 Prognosen der Mondbombe A treffen zwar real zu, lieferten aber leider KEINE TREFFER !

Mit so einem Müll kann man natürlich nichts anfangen. So ein Ding, das sich Mondbombe nennt, ist garantiert gefälscht !

Hingegen lieferten 15 der 20 zutreffenden Prognosen der Mondbombe B Treffer , was klar darauf hinweist, dass man mit dieser Mondbombe eine Wette gegen Sie, Herr Edathy , gewinnen kann.

Allerdings biete ich Ihnen jetzt an, meine bisherige Wette jetzt etwas zu modifizieren , nachdem Sie gestern den Germanistik-Kurs zusammen mit Ihrem Anwalt veranstaltet haben und damit Ihre überragenden Fähigkeiten als Germanist öffentlich präsentiert haben :

1.

Wenn ich gewinne, müssen Sie mir verraten, ob die Tatsachen, die Ihnen mit den gestern erwähnten real zutreffenden Vorwürfen unterstellt wurden, real zutreffen oder nicht. ( Sie haben ja immer behauptet, auch gestern wieder, dass zwar die Vorwürfe zutreffen und dabei immer offen gelassen, ob sie real zutreffen oder nur virtuelle , aber Sie haben nicht behauptet, dass auch die Tatsachen , welche Ihnen mit den erfolgten Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft angehängt wurden, real zutreffen . Behaupten können Sie natürlich viel , und solange Sie es mir nicht verraten, weiss ich natürlich nicht, ob die Tatsachen, die Ihnen mit Hilfe der offenkundig zutreffenden Vorwürfe unterstellt wurden , wahre Tatsachen ("Treffer") oder falsche Tatsachen ("nicht Treffer") sind.

2.

Wenn Sie nicht durch die Wette mit mir arm werden wollen, dann bieten Sie doch einfach irgendeinem depperten Staatsanwalt, der kein Deutsch kann , folgende Wette an : Wenn Sie die 100.000-Euro-Wette gegen mich verlieren, muss er Ihnen 200.000 Euro bezahlen , gewinnen Sie hingegen die Wette , müssen Sie ihm 500 Euro bezahlen - wäre das o.k. so ?

Melden Sie sich mal, Herr Edathy , so langsam will ich nämlich wissen, was Sache ist.

M E P H I S T O
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offener Brief 18

Beitragvon MARS » Di 3. Mär 2015, 14:13

hallo Herr Edathy ,



nachdem wir zwischenzeitlich erläutert haben, was es mit den Erklärungen , die Sie und Ihr Anwalt gestern taktischer Weise abgegeben haben, auf sich hat , können wir nun allmählich
"zur Sache" kommen bezüglich dieser beiden Hinweise unserer Foren- Mitglieder @Mephisto und @Glücksdrache :

Hinweis 1 :

Glücksdrache hat geschrieben:@Mars wird Ihnen einen offenen Brief schreiben, Sie Täter. Machen Sie sich auf was gefasst !

Nachdem Sie schon so viel gelogen zu haben scheinen, Herr Edathy, hätten Sie im Interesse der geschändeten Kinder wenigstens noch eine Weile vorgeben können gelogen zu haben , nicht mal das haben Sie in uns zufriedenstellender Weise fertiggebracht, Sie sind eine richtige FLASCHE .


Hinweis 2 :

Mephisto hat geschrieben:Wenn Sie nicht durch die Wette mit mir arm werden wollen, dann bieten Sie doch einfach irgendeinem depperten Staatsanwalt, der kein Deutsch kann , folgende Wette an : Wenn Sie die 100.000-Euro-Wette gegen mich verlieren, muss er Ihnen 200.000 Euro bezahlen , gewinnen Sie hingegen die Wette , müssen Sie ihm 500 Euro bezahlen - wäre das o.k. so ?


Also jetzt zur Sache :

Es trifft zwar, wie in unserem Forum dargelegt wurde, zu , dass auch für Sie die Unschuldsvermutung gelten muss, jedoch machen Sie sich verdächtig doch - entgegen Ihren Behauptungen - Kinderporno-Täter zu sein, wenn Sie es unterlassen gegen "Autobahn" strafrechtliche Schritte zu veranlassen.

Ihre Vorgehensweise gestern ist uns zwar in gewisser Weise verständlich, aber sozial war das nicht , da Sie dadurch Kinderporno-Schändungsopfer geschädigt haben , die Sie hätten unterstützen müssen , indem Sie auf eine Einstellung des Verfahrens verzichtet hätten und erklärt hätten - wie jetzt wieder - dass Sie nicht schuldig sind sondern ein Unbekannter die von der Staatsanwaltschaft festgestellten Straftaten unter Verwendung Ihres Rechners realisiert haben müsse. Sie hätten darauf drängen müssen, dass die niedersächsíschen Behörden die Identität "Autobahns" aufklären und Sie damit entlasten.

Diese Chance haben Sie leider versäumt - entgegen der Aufforderung des mondfahrers in seinem Fax an Sie .

Wir erwarten nun von Ihnen, dass Sie diesen Fehler schnellstens wieder beseitigen, indem Sie die versäumten Handlungen ihrem Wesen nach auf andere Weise nachholen . Sie hatten ja gestern die Gelegenheit, den niedersächsischen Behörden quasi die Pistole auf die Brust zu setzen und diesen anzudrohen, dass Sie auspacken, was Sie in dem Fax, das mondfahrer Ihnen senden liess an den Stellen entnehmen konnten , die hier im Forum entsprechend geschwärzt sind. Die personenbezogenen Daten der Schändungstäter wurden Ihnen mitgeteilt , und Sie hätten sich überlegen können, dass es für die betroffenen Kinderporno-Schändungsopfer wesentlich günstiger gewesen wäre, wenn Sie auf die Einstellung des Verfahrens verzichtet hätten und darauf gedrungen hätten, dass dem nationalsozialistischen Kinderschänder "Autobahn" und den im Fax Ihnen namentlich bekannt gegebenen Mittätern endlich das Handwerk gelegt wird.

Angesichts Ihrer diesbezüglichen Passivität / Gleichgültigkeit mehren sich leider die Zweifel an Ihrer Glaubwürdigkeit , insbesondere auch betreffend Ihre Behauptung, Herr Hartmann habe Sie vorgewarnt und die entsprechenden Informationen Ihrer Meinung nach von Herrn Ziercke erhalten.

Sie selbst haben jedoch die Möglichkeit , diese Zweifel selbst auszuräumen, indem Sie zunächst Strafanzeige gegen die im Fax genannten Personen erstatten und im Übrigen sich auf die Mephisto-Wette einlassen, denn , wie Sie selbst hier bei uns nachlesen konnten, hat Mephisto ausdrücklich erklärt, dass das Wettangebot vorläufig weiterbesteht.

Ein TÄTER sind Sie allerdings in jedem Falle. Die Tat, die Sie gestern in Gestalt der Auslösung der Verfahrenseinstellung vollbracht haben, war jedenfalls keine gute Tat, Herr Edathy.

Sie sollten sich schämen.


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