offene Briefe an Sebastian Edathy

Kinderporno-Enthüllungen der besonderen Art

offene Briefe an Sebastian Edathy

Beitragvon Gedankenpollizei » So 4. Jan 2015, 14:02

hier werden briefe an Sebastian Edathy veröffentlicht
Gedankenpollizei
 
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offener Brief 1

Beitragvon Mephißto » Fr 16. Jan 2015, 12:25

Grüß Gott, Herr Edathy, HUHU, Herr Edathy !

Sebastian Edathy hat geschrieben:allen was aufs Maul, die das verdienen !


mit Ihnen darf ich angesichts solcher Bekundungen ab sofort einen etwas lockereren Umgang pflegen, o.k. ?

Können wir anfangen ?

Ich denke mal, dafür werde ich Ihr Einverständnis nicht benötigen, und wenn doch : eh egal, wie so manches andere auch in Ihrem "Kinderporno-Skandal" .

Ist es das überhaupt ? Haben Sie tatsächlich Kinderpornos hochgeladen, wie ein gewisses LKA behauptete, oder war es Autobahn ?

Wann genau hatte V-Mann Autobahn Zugriff auf bestimmte Rechnernetze und Speicher , wann genau hatte Autobahn die Möglicheit ohne Ihr Einverständnisg Kinderpornos auf Ihren Rechner hochzuladen ?

Moment mal , achja, Sie wissen ja gar nicht , wer Autobahn ist, oder ?

Im Bundestag scheint sich das ja noch nicht herumgesprochen zu haben, wäre allmächlich an der Zeit, und auch DER SPIEGEL und die BILD-Zeitung waren diesbezüglich ja bis jetzt recht schweigsam.

Aber : Kein Problem, fragen Sie einfach mal beim BKA , bei Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger oder bei Staatsanwalt Jensen von der Staatsanwaltschaft Braunschweig nach, ob die Ihnen dazu etwas sagen können ?

Nein ?, können sie nicht ? Keine Ahnung, wer Autobahn ist und welche Fähigkeiten Autobahn auf dem Gebiet der Computerkriminalität besitzt ?

Gut, keine Ahnung, alles klar, der Staat kann das nicht aufklären lassen und benötigt deswegen einen Ausserirdischen, den mondfahrer , um öffentlich im Internet erklärt zu bekommen, wie man vom Mond aus Kriminalfälle des sogenannten Organisierten Verbrechens aufklärt.

Selbstverständlich, Herr Edathy, sind wir jederzeit bereit Ihnen zu helfen, sollten Sie selbst keine Kinderpornos hochgeladen haben - was Sie ja behaupten - sondern Autobahn und die mit ihm befreundeten Hacker wie z.B. der auf Neuseeland lebende "Gorn" hätten das mit den üblichen Methoden besorgt um wieder einmal die deutschen Strafverfolgungsbehörden zu foppen und "der internationalen Lächerlichkeit auszusetzen" , wie sie das nennen.

Also, Herr Edathy, ich hoffe, Ihnen ging das jetzt nicht alles viel zu schnell, und Sie können mir noch folgen. Wenn nicht, lesen Sie einfach, was meine Freunde vom Mond und vom Mars in den letzten ca. eineinhalb Jahren hier an diesem leckeren Ort bewerkstelligt haben, damit Autobahn eines Tages - ich hoffe, Sie helfen uns dabei - das aufs Maul bekommt, was er und seine Freunde verdienen.

Gehen Sie am besten chronologisch vor bei Ihrer Foren-Recherche. Fangen Sie mit der Lektüre unserer Urteilssammlung an, zuerst die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts durcharbeiten, dann den Rest. Das brauchen wir alles später, wenn Sie freigesprochen werden wollen, denn letzteres ist nicht ganz einfach und wir beide müssen dafür richtig arbeiten.

Natürlich werden weder die Mond- noch die Mars-Bewohner, noch meine höllische Person völlig umsonst arbeiten, sondern wir wollen dafür etwas haben. Da wir neben dem, was wir sonst noch haben wollen, natürlich auch etwas Geld sehen wollen, es also auch eine Kostenfrage ist, schlage ich Ihnen vor, dass die Kosten später die Staatskasse übernimmt, den Vorschuss ( damit ist jetzt nicht "spritzen" gemeint, kleiner Scherz) bewerkstelligen Sie, und wir erklären Ihnen wie das geht, o.k. ( Ob Sie damit einverstanden sind oder nicht, klären wir später)

Ich hoffe , Sie waren irgendwann in Ihrem Leben schon einmal im Casino und haben sich mit der sogenannten Zockerszene etwas vertraut gemacht, wissen zumindest, dass es in dieser Szene einen Roulette-Millionär gibt, der seit Jahren ein Kinderporno-Missbrauchsopfer erpresst, in Zusammenarbeit mit Autobahn. Die Erpressungsmotive dürften nahezu identisch sein, fragen Sie einfach bei den beiden nach. Der Millionär zahlte seit Jahren seine Einkommesteuer nicht , die auf seine Casino-Arbteits-Millionen-Erträge fällig wurden, und schon das wäre Grund genug, das Missbrauchsopfer , das schliesslich Mitwisser ist, zu verfolgen in dem Bestreben dessen "Identität" feststellen zu wollen, aber es gibt noch andere Gründe. Jedenfalls kann das Missbrauchsopfer
( nachfolgende MO genannt, ist einfacher so, klingt auch etwas nach Mond, hehehe) nicht mondfahrers Leihspieler sein, weil es wegen der kriminellen Veröffentlichungen Autbahns und des Millionärs, der mit Autobahn zusammenarbeitet, sofort im Casino erkannt und aus dem Casino entfernt würde, wenn die ersten 10.000 Teuronen ( so nennt man das Geld in Euro scherzhaft in der Zockerszene) in mondfahrers Auftrag entnommen würden.

mondfahrer hat sich deswegen überlegt, dass Sie, Herr Edathy, genau der richtige Mann wären, um jetzt MO zu vertreten und an seiner Stelle abzuräumen nach mondfahrers System. Natürlich müssen Sie dafür kein Geld investieren, mondfahrer lässt Ihnen das nötige Geld anonym zur Verfügung stellen. Die Hälfte vom Ertrag dürfen Sie behalten, die andere Hälfte schenken Sie MO, damit MO die Prozesse und die Anwälte bezahlen kann, die er benötigt um alle möglichen Leute zu verklagen, und natürlich auch den Staat, weil dieser es unterlassen hat Autobahns Seite sperren zu lassen.

Natürlich ist es klar, dass, wenn Sie im Casino erscheinen, man weiss das vorher, weil es hier im Internet angekündigt wurde, sofort aus dem Casino in hohem Bogen herausfliegen würden, sobald sie nennenswert gewinnen. Deutschlands Casino´s zittern schon seit Jahren vor Mondfahrers Bombe, und das hat man sich natürlich etwas kosten lassen, professionelle V-Leute wie Autobahn müssen ja schliesslich bezahlt werden, und der Staat wird wahrscheinlich nicht alle Kosten übernommen haben, die anfallen, wenn Straftaten professionell geplant werden müssen, der V-Mann und sein Geschäft mit dem Staat professionell getarnt werden müssen usw.

mondfahrer hat sich deswegen einen legalen juristischen Trick für Sie ausgedacht, damit Sie das Casino unbehelligt spielen und gewinnen lässt.

Wie das funktioniert, erzähle ich Ihnen aber nicht heute sondern ein andermal, denn vorher ist anderes wichtiger. Wir müssen schliesslich beweisen, dass Sie nicht selbst Autobahn sind, und Sie müssen das auch beweisen, denn sonst dürfte Ihr Prozess verloren sein.

Also werden wir Ihnen - im nächsten Brief geht es los - über Autobahn und seine Werke berichten, soweit wir noch nicht hier im Forum oder anderswo darüber berichtet haben.

Für diese Mitteilungen verlangen wir übrigens vorerst kein Geld von Ihnen, Sie dürfen das also alles nach Herzenslust konsumieren und natürlich auch kopieren und Freunden und bekannten überlassen usw.

also dann bis zum nächsten Brief, ich hoffe, diese nette Botschaft hier hat Ihnen für´s erste
gefallen


M E P H I S T O
Mephißto
 
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offener Brief 2

Beitragvon MARS » So 1. Feb 2015, 16:52

Hallo Herr Edathy,

das "sehr geehrter" in der Anrede schenke ich mir in Ihrem Fall angesichts Ihrer weltbekannten saloppen Auftrittsweise im Internet. "Hallo Herr Edathy" ist insoweit in keiner Weise rechtlich zu beanstanden - aber nun zur Sache :

1.

Unser Forenmitglied Mephisto hat Ihnen bekanntlich bereits am 16. Janur 2015 hier in unserem Forum einen offenen Brief (in dem für ihn typischen Stil) geschrieben.

Auf diesen Brief haben wir, die sogenannten "Marsbewohner" , bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten. Insbesondere haben Sie uns in keiner Weise mitgeteilt, ob Sie zwischenzeitlich Strafanzeige gegen die hier im Forum als "Autobahn" bezeichnete Person erstattet haben.

Im Auftrag der "Marsbewohner", deren Identitäten ich Ihnen schon deswegen nicht mitteile, weil mir bis jetzt keinerlei nachprüfbare Beweise vorliegen, dass Sie Strafanzeige gegen Autobahn wegen seiner Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erstattet hätten, erhalten Sie heute und auch später fortlaufend von uns im Klartext Informationen betreffend unser Forum und betreffend Ihren Fall.

Wir werden Ihnen im Rahmen unserer Veröffentlichungen für jedermann sichtbar genau mitteilen, was wir von Ihnen wollen und was wir von Ihnen erwarten.

Hier die ersten Hinweise :

2.

A.

Das "Forum gegen Ungerechtigkeit" wurde vor knapp 2 Jahren ins Leben gerufen mit der Zielsetzung einen Internet-Verbrechenskomplex aufzuklären, dessen Aufklärung hartnäckig seitens der deutschen Justiz bis heute verweigert wird. Es geht , wie bereits der Journalist Jörg Burger von der ZEIT zutreffend feststellte, um organisierte Internet-Kriminaliät.

Bei der Aufklärung des Verbrechens bzw. der Verbrechen gibt es Probleme und Widerstände aus den Kreisen der deutschen Justiz, weil deutsche Amtsträger als Mittäter in den Fall involviert sind und daher nachvollziehbarer Weise ein eigenes Interesse daran haben, dass die Strafverfolgung - nach allen Regeln der Kunst - widerrechtlich unterbunden wird.

Wir wissen aus den Medien, insbesondere aus den Informationen, die im Internet über Ihre Person, Herr Edathy, veröffentlicht sind, dass Sie kein Jurist sondern Soziologe sind.

Dem Rechnung tragend, werde ich mir in nächster Zeit immer mal wieder erlauben , siehe nachfolgende Information, Ihnen - ohne dass es sich dabei um Rechtsberatung handelt ( diese wäre kostenlos nicht zulässig, wie Sie wahrscheinlich wissen) - Kenntnisse auf dem Gebiet der Juristerei zu vermitteln. Es kann sein, dass Sie diese Kenntnisse teilweise schon besitzen ( z.B. wenn Ihr Anwalt , Herr Christian Noll Sie entsprechend aufgeklärt haben sollte), jedoch werde ich aus nachvollziehbaren Gründen nicht vorher "ermitteln", ob Sie schon wissen, was ich Ihnen schreibe oder ( noch) nicht.


Fangen wir gleich hier damit an, anlässlich der jüngsten Internet-Veröffentlichungen in den Medien DER SPIEGEL, in der FAZ und anderen Medien.

B.

Interessant ist im Zusammenhang mit dem oben Gesagten eine Internet-Veröffentlichung der FAZ vom 21.01.2015 , die mit der Überschrift "Tief im Netz" veröffentlicht wurde .

Sie werden den Inhalt des FAZ-Beitrags kennen, wir unterlassen es aber aus rechtlichen Gründen den Artikel hier zu zitieren, da wir eine Konfrontation mit dem aus folgendem link ersichtlichen "Problemkomplex" 100 % ausschliessen wollen, d.h. wir wollen nicht in irgendwelche "juristischen Fallen" laufen, die uns jemand stellen könnte und deren Auswirkungen uns dann später unnötig Arbeit machen würden :

rechtlicher Hinweis Rechtsanwalt Dr.G.Strate zur Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Akteninhalten aus Strafverfahren während laufender Strafverfahren

Die FAZ macht sich in dem Artikel scheinbar "Sorgen", dass es Ihrem Anwalt, Herrn Christian Noll, gelingen könnte, Ihren Prozess zu Ihren Gunsten "platzen zu lassen" mit der Begründung, es sei nicht die Voraussetzung eines fairen Verfahrens gegeben.

Diese Gefahr sehen wir nicht. Die Gefahr würde bestehen, wenn Sie sich nicht mehrere Kunstfehler rechtstaktischer Art erlaubt hätten, vor denen Sie anscheinend niemand rechtzeitig gewarnt hat. Das Kind ist insoweit jedenfalls jetzt im Brunnen, das ist jetzt Ihr Pech, mit dem Sie leben müssen, was immer man über dieses Pech denken will oder kann.

Sie liegen nämlich zwar tatsächlich richtig mit Ihrere Ansicht, dass unter der Voraussetzung, dass sie tatsächlich nur legales Material hochgeladen haben sollten ( also keine Kinderpornos im strafrechtlichen Sinn), niemand berechtigt war , Informationen aus dem sogenannten "absolut geschützten unantastbaren Kernbereich Ihrer privaten Lebensgestaltung" ohne Ihr Einverständnis öffentlich zu machen oder Dritten ( weder im Internet noch sonstwo) mitzuteilen , jedoch ist der Schutz dieser Daten inzwischen zerstört. Art. 1 GG schützt Sie nämlich wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse, die Sie selber veranlasst haben, nicht mehr davor, dass dies alles öffentlich - völlig legal - diskutiert wird, z.B. im Internet und in anderen Medien.

Es ist zudem zwischenzeitlich der sogenannte "Streisand-Effekt" eingetreten, den Sie selber mit angeheizt haben, indem Sie sich öffentlich zur Sache geäussert haben, z.B. bei Facebook . Dies ist ein Fehler, der erfahrungsgemäß fast allen Mobbing-Opfern unterläuft, wenn sie nicht rechtzeitig vorgewarnt werden und nicht rechtzeitig juristisch professionell beraten werden.

Auch der hier im Forum erwähnten "Katrin Müller" ist dieser Fehler seinerzeit passiert, woraus allerdings kein Recht abgeleitet werden kann, den Klarnamen "Katrin Müllers" aufzuklären oder ihn gar zu veröffentlichen. Dass wir, die "Marsbewohner" , ihren Klarnamen und ihre Adresse kennen, dürfen wir aber mitteilen, denn das ist nicht die Eigenschaft "Katrin Müllers" sondern unsere.

Jörg Burger von der ZEIT würde "Katrin Müller" in ihren Rechten verletzen, wenn er ohne ihr Einverständnis ihren Klarnamen an Dritte, beispielsweise an Sie, weitergeben würde.

Jörg Burger hatte übrigens vor der Veröffentlichung der Berichterstattung der ZEIT über den Fall "Katrin Müller" auch Kontakt zu dem hier im Forum als MO bezeichneten Kinderporno-Missbrauchsopfer. Er hat im Jahr 2009 persönlich mit MO irgendwann telefoniert. Den Anlass und den Zeitpunkt teilen wir nicht mit, damit Dritte keine Rückschlüsse auf die Identität MO´s ziehen können.

Jörg Burger hat den Fall "Katrin Müller" damals zutreffend eingeordnet. Es handelt sich um organisierte Kriminalität, die von Amts wegen zu verfolgen gewesen wäre. Frau "Katrin Müller" ist wie andere Opfer "Autobahn´s" ein Verbrechensopfer. Sie ist den Verbrechen der durch Autobahn geführten kriminellen Organisation zum Opfer gefallen.

C.

Natürlich kann man auch in Kenntnis der rechtlichen Situation absichtlich dadurch selbst den Schutz des durch Art. 1 GG absolut geschützten Kerbereichs der privaten Lebensgestaltung zerstören, dass man SELBST aus Unvernunft, Unwissenheit oder auch aus Mutwillen die geschützten Daten an Dritte weitergibt, z.B. an die Presse, sie im Internet veröffentlicht , ...usw.

Dieser Schutz kann andererseits auch durch Fremdverschulden gegen den Willen des Betroffenen Rechteinhabers zerstört werden, wie dies beispielsweise im Fall Kachelmann geschehen ist.

Dann, d.h. in solchen Fällen wie im Fall Kachelmann, stellt sich die Frage, wer dann haftet, wie das beweisbar ist, und wie es aussieht mit Unterlassungsansprüchen gegen wen.

Herr Kachelmann hat deswegen später, nachdem der Schutz seiner Daten durch Dritte gegen seinen Willen zerstört war, die BILD-Zeitung verklagt und bekam im März 2013 für dieses juristische Experiment vom BGH die Quittung. Sie können das Urteil hier bei uns in unserer Urteilssammlung nachlesen. Auch wenn Sie kein Jurist sind, sehen Sie dann, dass der absolute Schutz Ihres zuvor geschützten "unantastbaren absolut geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" nicht mehr gegeben ist, wenn diese Informationen erst einmal veröffentlicht sind. Der BGH hat durchaus in der Begründung seiner Entscheidung im Fall Kachelmann ./.Bildzeitung eingeräumt, dass ZUVOR , d.h. bevor diese Daten widerrechtlich in die Öffentlichkeit gelangten, diese Daten durch Art. 1 GG geschützt waren, weil sie vor ihrer Veröffentlichung Bestandteil des absolut geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung des Rechteinhabers waren. Diese Eigenschaft , d.h. diesem absolut geschützten Bereich zuordenbar zu sein , verlieren jedoch solche Daten sobald sie einmal widerrechtlich an die Öffentlichkeit gelangt sind und damit sozusagen "Allgemeingut" geworden sind.

Dass der BGH dies in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2013 klarstellte, ist das Verdienst von Jörg Kachelmann, denn das Problem war bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich umstritten.

Man kann das Ergebnis des juristischen Experiments Jörg Kachelmanns, salopp formuliert, so zusammenfassen :

Hat ein "Paparazzo" , und sei es auch ein Richter oder sonstiges Personal der Justiz selbst, es einmal geschafft in den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ( Intimsphäre) widerrechtlich einzudringen - egal wie er / sie das geschafft hat , egal ob durch Versehen oder durch Einsatz krimineller Energie - und die Daten so zu verbreiten, dass die Daten quasi "Allgemeingut" sind, dann ist der ursprüngliche absolute Schutz dahin, und eine Interessenabwägung entscheidet dann darüber, ob die Daten weiter verbreitet werden dürfen oder nicht. In der Regel dürfen sie das in dem Moment, in dem ein starkes öffentliches Interesse daran besteht, die Daten zu verbreiten bzw. sie Gegenstand einer öffentlichen Diskussion zu machen.

Im Zusammenhang mit diesem Problem gab es lange vor dem Fall Kachelmann, d.h. bevor sich Frau Dinkel zu dem Angriff entschloss, einen öffentlich einsehbaren massiven Internet-Krieg zwischen der Autobahn-Paparazzi-Organisation und mehreren Internet-Verbrechensopfern.
Es stellte sich daher die Frage, ob Frau Dinkel diesen Internetkrieg mitverfolgt hatte und dann auf die Idee kam es genauso zu machen wie die, die es vorgemacht haben, oder ob sie möglicherweise sogar selber ein Mitglied der Organisation ist.

Dabei versuchte die kriminelle Organisation unter Führung der"Autobahn" rechtlich beratenden deutschen Anwälte ( die ihrerseits Mittäter in der Organisation sind) die Verbrechensopfer systematisch dazu zu provozieren sich selbst zu"outen". Die Organisation wollte sich damit die Schutzbehauptung für den Fall des Falles, dass sie doch irgendwann identifiziert würde, eröffnen, dass die Opfer selbst die geschützten Daten offenbart hätten und selbst das öffentliche Interesse generiert hätten, so dass die weiteren sich damit beschäftigenden Veröffentlichungen seitens der Organisation durch Art. 5 GG abgesichert und damit legal seien.

Aus all dem ist ersichtlich, dass Sie sich - aus welchen Gründen auch immer - einen schweren juristischen Fehler erlaubt haben, sofern Sie beabsichtigt haben sollten Ihre eigenen betreffenden ( damals geschützten) Daten weiterhin zu schützen.

Was Sie diesbezüglich falsch gemacht haben ist unter anderem folgendes :

Sie hätten statt zu "reden" in Konfrontation mit dem Vorwurf Nacktbilder konsumiert zu haben ( usw.) entweder jede Stellungnahme ablehnen müssen oder zumindest ALLES kategorisch dementieren müssen, auch das, was Sie tatsächlich getan haben.

Hierzu ein Hinweis :

Wenn Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung einer Person veröffentlicht werden, ist die betreffende Person berechtigt zu lügen und sogar im Falle eines Falles vor Gericht falsch auszusagen und sogar einen Meineid zu leisten, wenn ohne solche Abwehrmaßnahmen der absolut geschützte Kernbereicht der privaten Lebensgestaltung tatsächlich aufgedeckt würde, die Öffentlichkeit oder Einzelpersonen also andernfalls gegen den Willen der betroffenen Person Kenntnis erhalten würde, dass die behaupteten Informationen tatsächlich wahr sind , und wenn ausserdem keine andere Möglichkeit der Vermeidung einer solchen Aufdeckung besteht als auf diese Weise (=lügen, Falschaussage, Meineid...) . Das ist eine Konsequenz aus Art. 1 GG, der nicht relativierbar ist, in Verbindung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften betreffend Selbsthilfe / Notwehr.

Sie hätten also in dieser Weise verfahren müssen und im Übrigen gegen den oder die Angreifer, die Ihre geschützten Daten, z.B. die wahre Tatsache, dass sie unter anderem legale Sexbilder heruntergeladen haben, rechtliche Schritte auf Unterlassung und auf Schadensersatz einleiten ( lasssen) müssen.

D.

Durch Art. 1 GG absolut geschützt ist aber nur der sogenannte "absolut geschützte unantastbare Kernbereich der privaten Lebensgestaltung." Alles andere "Prívate" ist lediglich Privatsphöre, und es entscheidet dann eine Interessenabwägung darüber, was die Öffentlichkeit wissen darf und was nicht ( Vgl. die sog. Caroline-Urteile).

Dies alles wirft also immer - auch in Ihrem Fall - die Frage auf, was genau ist der "absolut geschützte Kernbereich", wann genau der "Kernbereich" absolut geschützt ist und wann nicht bzw. unter welchen Bedingungen der Schutz aufgelöst werden kann durch irgendwelche Ereignisse.Was ist absolute Intimsphäre, absolut geschützt, und was ist "nur" Privatsphäre ? lautet die Kernfrage "auf gut Deutsch".

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage prinzipiell geklärt ( ebenfalls nachlesbar in unserer Entscheidungssammlung, die wir bereits vor ca. eineinhalb Jahren vorbeitender Weise hier im Forum eingestellt haben)

NICHT unter den absolut geschützten Kernbereich fallen danach gewisse "private Sex-Vergnügen" strafbaren Inhaltes bestimmter Kategorien. Die Sex-Phantasien von Trieb-Mördern dürfen z.B. amtsärtzlich untersucht werden und richterlich "geprüft" werden, wenn sie für ein Verbrechen und dessen rechtliche Beurteilung genügend relevant sind, entschied das BVerfG anlässlich der Verfassungsbeschwerde eines Mörders.

Sollten Sie also tatsächlich Kinderpornos heruntergeladen und konsumiert haben, sähe die Sache anders aus als für den Fall dass das nicht der Fall sein sollte. Es wäre für den Fall , dass sie nicht nur legales sondern auch illegales Matterial heruntergeladen haben , zu hinterfragen, ob die Öffentlichkeit unter solchen Bedingungen berechtigt wäre zu erfahren, was in Ihrem Kopf vorgeht, wenn Sie legale Nacktbilder ebenfalls konsumieren, d.h. ob das zu trennen wäre von Aktivitäten, die illegale Inhalte betreffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich angesichts der in solchen oder jedenfalls ähnlichen Fällen aufgeworfenen Rechtsfragen seinerzeit "die Zähne ausgebissen" in der Weise, dass sich die Richter nicht einigen konnten. Es kam zu einer Patt-Situation, wobei 4 Richter der Meinung waren, dass auf entsprechende Daten in solchen Fällen zu Klärungszwecken zugegriffen werden darf, wohingegen die anderen 4 Richter dies verneinten.

Das betreffende Urteil des BVerfG können Sie ebenfalls bei uns nachlesen in der Entscheidungssammlung. (Suchen Sie einfach in unserer Sammlung, Sie werden es schon finden ...)

Selbstverständlich ist die auf manche Leser "verwirrend" wirkende Vorgehensweise unsererseits nicht zufällig sondern genau abgestimmt auf die gesetzlichen Vorgaben.
Wir wissen bereits länger als Sie denken, was "los ist" mit Ihnen und anderen Personen aus gewissen Kreisen , und haben deswegen vorausblickend das Urteil herausgesucht und bereits vor vielen Monaten, als das Forum noch weitgehend "leer" war , in unsere Sammlung mit aufgenommen.

Wenn Sie sich angemessen vorbereiten wollen auf Ihren Prozess, arbeiten Sie am besten alle Entscheidungen, die sich in unserer Sammlung befinden , gründlich durch, insbesondere die Entscheidungen , welche sich mit der Menschenwürde befassen sowie die sog. Caroline-Entscheídungen.



Die "Marsbewohner" interessieren sich sehr für die Frage, wer alles gelogen hat in ihrem "Fall" und ob auch Sie selbst gelogen haben bezüglich Ihrer Aussage, wer Sie vorwarnte und aus welcher Quelle die betreffende Person die Informationen schöpfte, welche an Sie weitergegeben wurden.

Sie werden - eventuell noch heute - diesbezüglich weitere öffentliche Post von mir bekommen.

bis dann.

Mars
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offener Brief 3

Beitragvon MARS » Di 3. Feb 2015, 04:34

hallo Herr Edathy ,

Sie werden - eventuell noch heute - diesbezüglich weitere öffentliche Post von mir bekommen.

bis dann.



gestern kam ich leider nicht mehr dazu den hiesigen Brief zu verfassen, da eine etwas zeitraubende Korrespondenz mit mondfahrer erforderlich wurde wegen einiger ungeklärter Punkte. Sie werden eventuell, wenn Sie sich ein wenig in unserem Forum umgesehen haben, bemerkt haben, dass der sogenannte "mondfahrer" des öfteren hier erwähnt wurde. Er ist auch selbst Mitglied in unserem Forum und hat hier bei uns einige wenige Beiträge in eigenem Namen verfasst , wie sie leicht feststellen können.

Ich möche Ihnen heute - nach Rücksprache mit mondfahrer - einige Informationen an die Hand geben betreffend die Ansichten des mondfahrers betreffend Ihren Fall :

1.

mondfahrer ist Ihnen - egal ob nun die Vorwürfe gegen Sie stimmen oder nicht - äusserst dankbar, dass Sie letztes Jahr vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind und sich dort beschwert haben. Das Ergebnis , das Sie dort mit Hilfe Ihres Anwaltes, Herrn Christian Noll, erreicht haben, war schlicht frappierend.

mondfahrer ist der festen Überzeugung, dass sich das Bundesverfassungsgericht im Zeitpunkt der gegen Sie ergangenen ablehnenden Entscheidung ( Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen) in einer schweren Krise befunden haben muss, da andernfalls eine solche Entscheidung seiner Meinung nach nicht möglich gewesen wäre.

Möglicherweise wundern Sie sich darüber, da sonst kaum jemand ( ausser Ihnen und Ihrem Anwalt) mit dieser Entscheidung unzufrieden zu sein scheint.

mondfahrer sowie sämtliche "Mondbewohner" und "Marsbewohner" sind hingegen , bis auf die Nebensächlichkeiten wie die die zutreffende Feststellung, dass die Gehörsrüge nicht zum Erfolg führen konnte, absolut unzufrieden mit dieser Entscheidung.

ich möchte nun versuchen Ihnen etwas zu verdeutlichen ,warum das so ist, obwohl wir alle bis jetzt nicht wissen, ob Sie tatsächlich Kinderpornos , also illegales Material, heruntergeladen haben oder nicht, d.h. ob Sie kriminell sind oder nicht. Ich selbst halte es für nicht besonders wahrscheinlich, dass die diesbezüglichen Vorwürfe gegen Sie berechtigt wären, jedoch kann man da geteilter Meinung sein, wie Sie sicher verstehen werden. Solche Einschätzungen sind im aktuellen Stadium letztlich Spekulation, und deswegen klammern wir hier diese Frage einmal aus.

Nun "zur Sache" :

mondfahrer beschäftigt sich bereits seit Jahren mit einer Rechtsfrage, welche das Bundesverfassungsgericht bisher immer sehr geschickt "umschiffte",deren Klärung aber für mondfahrer und auch für alle "Mondbewohner" und "Marsbewohner" von enormer Wichtigkeit ist. Diese Frage hat nicht direkt etwas mit der in Ihrem Fall aufgetretenen Kinderporno- Problematik zu tun, sondern das in Ihrem Fall aufgetretene Problem stellt lediglich einen Sonderfall eines allgemeineren juristischen Problems dar.

Bei dem allgemeinen Problem geht es um folgendes :

mondfahrer interessiert bereits seit Jahren brennend die Frage, in welchem Umfang in deutschen Behörden Personen , die den Staat unterwandern, mit geheimgehaltener nationalsozialistischer Gesinnung aktiv sind und unter Einschaltung von nationalsozialistisch gesinnten Hackern unter Vorwänden heimliche Online-Durchsuchungen durchführen mit der Zielsetzung in den sogenannten "absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" von Gegnern des Nationalsozialismus einzudringen zu dem Zweck, diese Informationen missbrauchen zu können , und zwar, um zum einen solche Gegener zu erpressen, und zum anderen gewisse politische Vorgänge in Deutschland in einem nationalsozialistischen Sinne zu steuern.

Bei der hier im Forum behandelten Person "Autobahn" handelt es sich um eine Person, die in solchen nationalsozialistischen Kreisen verkehrt aber nicht strafrechtlich verfolgt wird , obwohl dies dringend geboten wäre .

In diesem Zusammenhang will mondfahrer wissen, welche Möglichkeiten es gäbe, um gegen solche Angriffe mit Rechtsmitteln vorzugehen, sofern sie entdeckt werden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Sie in Ihrer Sache im Jahre 2014 herbeigeführt haben, hat diesbezüglich eine katastrophale Situation heraufbeschworen, und ich möchte Ihnen anhand einer theoretischen Überlegung erläutern, warum die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur für Sie eine Katastrophe ist :

Stellen Sie sich einfach einmal vor, irgendein Soziologe, vielleicht zugleich Abgeordneter im Bundestag, kommt eines Tages auf die Idee in eigener Regie " im stillen Kämmerlein" eine private soziologische Studie durchzuführen, wobei unter anderem der Zustand des Rechtsstaats aus soziologischer Sicht untersucht werden soll.

Stellen Sie sich weiter vor, ein solcher Soziologen denkt sich nun folgendes Experiment
aus :

a)

er wird , obwohl er weder pädophil ist noch sich aus "künstlerischen Gründen" für nackte Knaben interessiert, bei einem Unternehmen legale Kinder-Nacktbilder bestellen, sie bezahlen usw. und dabei sorgfältig darauf achten, dass sich unter den bestellten Materialien KEINE illegalen Inhalte (Kinderpornos) befinden.

b)

Nachdem er dies eine Zeit lang durchgeführt hat, geht der Test weiter : Er steckt nun über irgendwelche in das wissenschaftliche Experiment eingeweihte Helfer Kinderporno-Ermittlern die Information, dass er Käufer solchen Materials war.

Dieses Stecken wird so eingefädelt - wie man schon erahnen aber nicht wissen konnte - dass dem BKA eine Liste mit Käufern diversen Sex-Materials überlassen wird, wobei sich in der Liste auch der Name des Soziologen findet.

So, und nun wird es interessant : Die Frage ist jetzt , WAS darf das BKA nun ermitteln, und vor allem : in welcher Reihenfolge darf es was aufklären ?

Nach der bisherigen Rspr. des BVerfG - also bevor die Entscheidung in Ihrem Fall erging - schien es so zu sein, dass nicht zunächst die Zuordnung der gekauften Bilder zu den Personen der Liste hätte erfolgen dürfen - mangels ausreichendem Anfangsverdacht - sondern man hätte erst alle Bilder, die KEINEN illegalen Inhalte haben, aussortieren müssen und lediglich die illegalen Bilder ihren Käufern zuordnen müssen.

Warum ?

Antwort : Bisher hatte das BVerfG immer erklärt, dass NUR dann, wenn ein Anfangsverdacht ( oder mehr) mit tatsächlichen konkreten Anhaltspunkten für eine Tat einer bestimmten Person zu dem Fund legaler Nacktbilder hinzutritt , solche Käufe nicht dem absolut geschützten unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unterfallen, d.h. dann ausnahmsweise "angetastet" werden dürfen durch "den Staat" ( Ermittler, Richter, Staatsanwälte usw.) und somit diese Käufe den Käufern zugeordnet werden dürfen. In den anderen Fällen dürfen solche Zuordnungen NICHT erfolgen, weil dadurch die Personen, die das zuordnen , Einblick in den unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ( nachfolgend : unantastbarer Kernbereich der privaten Lebensgestaltung = "UKPL" ) bekämen, was nach Art. 1 GG verboten ist

Darin waren sich bis zu Ihrem Fall im Jahre 2014 alle Verfassungsrichter stets einig. Lesen Sie einfach die hier in unserem Forum veröffentlichten Entscheidungen, die sich im Kern mit diesen Grundsatzfragen befassen, und Sie werden das bestätigt sehen.

Nach dieser bisherigen Rspr. des BVerfG hätte man also überhaupt nicht erst die legalen Bilder ihren Käufern zuordnen dürfen ! Bereits das , sollte das so gemacht worden sein, wäre ein verbotener Angriff auf die Intimsphäre , den "unantastbaren Kernbereich" ( "UKPL" )gewesen, da ja ohne konkrete zusätzliche Tatsachen bezogen auf die jeweils konrete Person kein Verdacht rational begründet werden kann. Dass andere Personen, bei denen Tatsachen vorliegen, die hinzutreten zum Kauf solcher Bilder , bei DIESEN Personen den Verdacht begründen, dass solche andere Personen auch Kinderpornos heruntergeladen haben könnten neben den legalen Bildern, wäre demnach KEIN tatsächlicher Anhaltspunkt dafür, dass eine Person, die objektiv NICHT Kinderpornos gekauft hat, sich strafbar gemacht hätte.

Ich hoffe sehr, dass Sie mir bis hierher folgen konnten, denn es ist ein fundamentaler Unterschied ob auf einen Menschen die Taten ANDERER Menschen projeziert werden, die man NIE begangen hat, so dass man wegen der Taten ANDERER Menschen verdächtigt wird, dieselben Neigungen zu haben wie solche kriminellen Menschen , nur weil diese ANDEREN zufälligerweise neben ihrer Eigenschaft sich Kinderpornos zu kaufen auch eine andere Eigenschaft haben , die man selber auch hat - oder ob man SELBER tatsächliche Anhaltspunkte dafür liefert, dass man neben der Eigenschaft, die jeder x- beliebige Bürger haben kann, auch die spezielle Eigenschaft hat, Kinderpornos zu kaufen.

Ganz allgemein hätten wir, abstrakt gesprochen , eine Schlussweise der folgenden Art :

Wenn jedes Element a aus der Menge A immer das Merkmal X und oft das Merkmal Y besitzt, dann liegt ein tatsächlicher konkreter Anhaltspunkt für den Verdacht vor , dass, wenn ein Element b aus der Menge B das Merkmal Y besitzt, b auch Element aus A ist.

Ein Beispiel für diese Verdächtigungs- Denkweise war zur Zeit des Nationalsozialismus, dass , wenn man Jude ist, man verdächtig ist , ... ( ich erspare es mir )

Kommen wir, vor diesem Betrachtungs-Hintergrund nun zunächst zu Ihrem konkreten Fall :

Aus Sicht des mondfahrers stellte sich Ihre Situation , wenn man der Schilderung des BVerfG folgt - so dar :

Unterstellt man zu Ihren Gunsten in Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" , dass Sie KEINE Kinderpornos erworben haben, dann stellte die Zuordnung der legalen Bilderkäufe zu Ihrer Person nach der bisherigen Rspr. des BVerfG einen hinter Ihrem Rücken erfolgten schweren Angriff auf den unantastbaren absolut geschützten Kernbereich Ihrer privaten Lebensgestaltung (=UKPL) dar, weil es verfassungsrechtlich JEDER Behörde, also auch dem BKA usw, verboten ist, solche Zuordnungen zu vollziehen und damit ihre Intimsphäre ohne Ihre Erlaubnisa hinter Ihrem Rücken heimlich aufzuklären , solange nicht ZUSÄTZLICH Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass speziell DIESER Käufer , also Sie, auch Kinderpornos gekauft hat. Es wurde insoweit von Ihnen ein Teilprofil Ihres unantastbaren Kernbereichts Ihrer Persönlichkeit erstellt ohne Sie um Erlaubnis zu fragen ! Ein klarer Verfassungsbruch.

Man kann sich leicht überlegen , wohin es führen muss, wenn man eine solche Vorgehensweise legalisiert :

Denn wenn man es gelten lässt, dass bereits die Unwissenheit , ob ein bei einer Person A festgestellter tatsächlicher Anhaltspunkt auch bei einer Person B vorliegen KÖNNTE, einer sicheren Kenntnis , dass der Anhaltspunkt bei B tatsächlich vorliegt , äquivalent ist - so geschehen in Ihrem Fall - , dann würde das in letzter Konsequenz dazu führen, dass bei KEINEM Menschen ein absolut geschützter unantastbarer Kernbereich der privaten Lebensgestaltung überhaupt möglich ist - wissen Sie warum ?

Der Beweis kann mit Hilfe einer Art "vollständiger Induktion" geführt werden , denn :

Voraussetzungen :

Wir nennen "alle AP" alle Personen, die ein Merkmal aus der Merkmal -Menge A sowie das Merkmal "K"="Kinderpornos erworben" haben
Wir nennen "alle AB-nicht-P" alle Personen, die mindestens ein Merkmal von "alle AP" haben aber nicht das Merkmal K
Wir nennen "alle BC" alle Personen, die mindestens ein Merkmal von "alle AB-nicht-P" haben
Wir nennen " alle CD" alle Personen, die mindestens ein Merkmal von "alle BC" haben
Wir nennen "alle DE" alle Personen, die mindestens ein Merkmal von " alle CD" haben
Wir nennen "alle EF" alle Personen, die mindestens ein Merkmal von "alle DE" haben
.
.
.
usw.

Die Liste ist solange fortzusetzen , bis JEDES Merkmal , das existiert, bei endlich vielen Menschen auf dem Planeten also ENDLICH viele Merkmale, erfasst ist in der Liste.

der zwingende Schluss :

Das Ergebnis, ist, dass die Konsequenz aus der neuen , seit Ihrem Fall nunmehr geänderten Rspr. des BVerfG ist, dass JEDE x-beliebige Person im Sinne einer "Sippenhaftung" a priori verdächtig ist Kinderpornos erworben zu haben, da jede Person mindestens ein Merkmal aus mindestens einer anderen Gruppe besitzt , deren sämtliche Mitglieder verdächtig sind, Kinderpornos erworben zu haben, weil jede Person aus dieser Gruppe mindestens ein Merkmal aus mindestens einer weiteren Gruppe besitzt, deren ...
usw., usw.

Damit wäre jede x-beliebige Strafverfolgungsbehörde ermächtigt den Intimbereich jeder x-beliebigen Person vollständig bis in ihren letzten Winkel auszuleuchten - einen absolut geschützten Kernbereicht gibt es nicht mehr, und jegliche Kommunikation über intime Inhalte im Internet ist antastbar durch verdeckte Ermittler im Wege heimlicher Online-Durchsuchungen.

mondfahrer hat erklärt, das Bundesverfassungsgericht müsse der Teufel geritten haben bei dieser Entscheidung, gegen Sie, Herr Edathy , letztes Jahr.

2.

Nach der bisherigen Rspr. des BVerfG hätte sich die Situation hingegen so dargestellt :

Herr Ziercke erfuhr verbotenerweise davon, dass Sie, Herr Edathy, sich legale Nacktbilder gekauft haben. Bereits die Zuordnung des Kaufs dieser Bilder zu Ihrer Person war verboten. Herr Ziercke durfte keinen Einblick in dieser Tatsache bekommen oder sich verschaffen ohne Sie vorher um Erlaubnis zu fragen. Herr Ziercke hätte den Verstoß gegen das Verbot und das Ergebnis der Kenntnisnahme allerhöchstens Ihnen persönlich mitteilen dürfen, da Sie ein Recht darauf haben darüber aufgeklärt zu werden, dass Herr Ziercke verfassungswidrig Einblick in Ihre Intimsphöäre sich verschaffte - ein juristischer Skandal eigentlich ...

Keinesfalls durfte er hingegen ohne Anfangsverdacht - ein solcher lag ja zu diesem Zeitpunkt laut BKA nicht vor - diese Kenntnis an Dritte . also auch nicht an die SPD-Spitze usw, weitergeben. Denn auch dies war ein schwerer Verfassungsverstoß. Auch die SPD-Spitze ging dies alles absolut nichts an ! ( Sie geht es z.B. auch nichts an ob Oskar Lafontaine Frau Wagenknecht vögelt usw., es sei denn beide sind damit einverstanden, diese Frage zu beantworten ...)

Wenn es stimmt, dass er Sie "nicht besonders mag", dann lieferte sowohl eine solche Abneigung gegen Ihre Person ein Motiv, diese Erkenntnisse an Dritte weiterzuleiten als auch an Sie selber, denn sowas ist in jedem Fall ein Schlag unter die Gürtellinie.

Von "helfen wollen " kann da keine Rede sein , und Herr Ziercke soll ja laut Internet-Bericht selbst vor dem Untersuchungsausschuss erklärt haben kein Motiv gahabt zu haben , Ihnen zu helfen. Geholfen hätte er Ihnen allenfalls dann, wenn Sie tatsächlich Kinderpornos erworben hätten und er Sie deswegen gewarnt hätte , aber vielleicht stimmt es ja nicht, und Autobahn hat die Pornos auf Ihren Rechner geladen - was halten Sie von der Idee ?

Um letzteres zu klären, müssten Sie allerdings erst aufklären lassen, wer Autobahn ist, Sie müssten ihn anzeigen, und es wäre Ihnen zu empfehlen, dass Sie Herrn Ziercke auch bei Gelegenheit nach seiner "Leiche im Keller" fragen, und ob es nur die eine gibt - von der Sie, Herr Edathy bis jetzt nichts wissen ( wir aber durchaus ...) - oder noch mehr.

bis zum nächsten Brief , Herr Edathy, voraussichtlich morgen

Gute Nacht Deutschland

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offener Brief 4

Beitragvon MARS » Mi 4. Feb 2015, 01:40

hallo , Herr Edathy ,

Geholfen hätte er Ihnen allenfalls dann, wenn Sie tatsächlich Kinderpornos erworben hätten und er Sie deswegen gewarnt hätte , aber vielleicht stimmt es ja nicht, und Autobahn hat die Pornos auf Ihren Rechner geladen - was halten Sie von der Idee ?

Um letzteres zu klären, müssten Sie allerdings erst aufklären lassen, wer Autobahn ist, Sie müssten ihn anzeigen, und es wäre Ihnen zu empfehlen, dass Sie Herrn Ziercke auch bei Gelegenheit nach seiner "Leiche im Keller" fragen, und ob es nur die eine gibt - von der Sie, Herr Edathy bis jetzt nichts wissen ( wir aber durchaus ...) - oder noch mehr.

bis zum nächsten Brief , Herr Edathy, voraussichtlich morgen

Gute Nacht Deutschland



A.

Bevor ich Ihnen dazu weiteres mitteile ( s.u. , B) möchte ich kurz zusammenfassender Weise nochmal festhalten, für welche spezielle "Rechtsfrage" sich mondfahrer in Zusammenhang mit Ihrem Fall interessiert :



Es geht um die Frage der Grenzziehung in Sachen Rechtmäßigkeit der Einsichtnahme in die Intimsphöre einer Person ohne deren Einwilligung : Von welchen Bedingungen hängt es genau ab, wann und in welchem Umfang " der Staat" es sich erlauben darf, in diesen Bereich heimlich einzudringen, ihn, d.h. die Intimsphäre einer Person, zur Kenntnis zu nehmen, Dritten die Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen und dadurch die Person bloßzustellen und damit automatisch zu erniedrigen ohne die betroffene Person um Erlaubnis zu fragen.

Und es geht um die Frage, in welchem Umfang Personen "vom Staat" , die rein technisch auf Grund ihrer Position in einem Amt dazu in der Lage sind, heimlich solche Bereiche illegal zu untersuchen ( Online-Durchsuchungen, heimliche Post-Kontrollen, heimliches Abhören von Wohnungen ...) , sich unautorisiert, d.h. gesetzwidrig den Zugang zu solchen Informationen verschaffen - und was sie anschliessend mit solchen Informationen machen.

B.

In diesem Zusammenhang hatte das Bundesverfassungsgericht - bis zu iIhrem Fall, Herr Edathy, d.h. bis es zur Entscheidung über Ihre Verfassungsbeschwerde kam - erklärt, dass solche Zugriffe NUR dann erlaubt sind, wenn ein durch "konkrete Tatsachen" gestützter Verdacht vorliegt, dass es sich bei dem Intimbereich, der zur Kenntnis genommen werden könnte NICHT um den UKPL handelt .

Symbolisch, quasi auf einer formellen mathematischen Ebene , kann man "aussagenlogische Funktionen " aufstellen wie folgt (f (...) bedeutet : "Funktion von (...)") :

E = f ( A(P(n)), I(P(n)) )
X = I(P(n))
Y = UKPL(P(n))

wobei E bedeutet " Antwort auf die Frage, ob die Kenntnisnahme von I(P(n)) erlaubt ist ", f eine Funktion von A(P(n)) und I(P(n)) bedeutet , und die übrigen Variablen A(P(n)) , I(P(n)), UKPL(P(n)) folgendes bedeuten :

I(P(n)) bedeutet : Persönlichkeitsmerkmal aus dem Intimbereich einer konkreten betroffenen Person P(n)

UKPL(P(n)) bedeutet : Menge aller Persönlichkeitsmerkmale aus dem unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der Person P(n)

A(P(n)) bedeutet : konkrete einen Anfangsverdacht begründende der Person P(n) zuzuordnendeTatsache, die beweist, dass I (P(n)) nicht Element aus der Menge UKPL ( P(n)) ist.

P(n) bedeutet : eine Person n, wobei n als Index für das jeweilige Individuum steht, d.h. n= 1 steht genau für eine bestimmte Person, die sich von allen anderen P(n=...) mit n = natürliche Zahl , unterscheidet, n= 2 ebenso , usw., d.h. der Index (n) , mit n= natürliche Zahl , kann für jedes n nur einmal pro Person vergeben werden.



Nach der bisherigen Rspr. des BVerfG war es nun bisher so, dass E = NEIN ist, wenn A(P(n)) = NEIN ist
und dass " = JA ist, wenn A (P(n))= JA ist .

Dabei konnte A(P(n)) nur dann = JA sein, wenn die Tatsache A eine erwiesene festgestellte konkrete Handlung x ist, die beweist , dass eine strafbare Handlung H so begangen wurde, dass I(P(n)) nicht Element aus UKPL(P(n)) ist .

Es genügte NICHT für ein Vorliegen von A(P((n)), wenn H von einer ANDEREN Person P(n+c) so begangen wurde, dass zwar I(P(n+c)) nicht Element aus UKPL (P(n+c) ist, dass aber zugleich unbekannt ist ob ein Anfangsverdacht A vorliegt dahin, dass P(n) eine Handlung so begangen hat, dass I(P(n) nicht Element aus UKPL(P(n)) ist.

Nunmehr, nach der Entscheidung des BVerfG über Ihre Verfassungsbeschwerde, Herr Edathy , ist das anders geworden - es hat ein "Paradigmenwechsel" stattgefunden, der fatal ist, weil dadurch Behörden die Möglichkeit eröffnet wird beliebig das Internet nach intimen Inhalten zu durchforsten und diese Inhalte einzelnen Individuen zuzuordnen ohne dass diese wissen, wer das zur Kenntnis nimmt , an wen das weitergegeben wird, und was sonst noch alles mit diesen Daten angestellt wird, wenn sie z.B. in die Hände krimineller Amtsträger gelangen, beispielsweise in die Hände von Amtsträgern, die selber heimlich Kinderschänder sind.

Was dort oben als "mathematische Gleichung" steht, wirkt vielleicht etwas abstrakt , aber an Ihrem Fall , Herr Edathy, kann man ja mal erläutern, was die Variablen in Ihrem Fall, Herr Edathy , bedeuten würden.

Würde man Ihnen, Herr Edathy , die Variable P(13) ( 13 =willkürlicher gewählter Index für Ihre Person) zuordnen, dann könnten die anderen Variablen z.B. durch folgende "Werte" ausgefüllt werden :

I(P(13) = die Neigung, sich legale Bilder nackter Kinder zu kaufen

UKPL(P(13) = die Menge aller Merkmale Ihrer Intimsphäre, die nicht ohne Ihre Erlaubnis zur Kenntnis genommen werden dürfen einschliesslich Ihres Merkmals I(P(13), d.h. der Ihnen zugeordneten Neigung sich legale Bilder nackter Kinder zu kaufen.

Weiter können wir einem x-beliebigen Kinderschänder, der sich neben Kinderpronos auch dieselben legalen Bilder nackter Kinder kauft wie Sie, Herr Edathy, einen Index 88 zuordnen, so dass wir ihn also als P(88) bezeichnen.

Mit I(P(88) können wir die Neigung bezeichnen sich legale Bilder nackter Kinder zu kaufen

Weil er sich Kinderpornos gekauft hat, wissen wir zudem, dass für ihn ein tatsächlicher Anhaltspunkt für den Anfangsverdacht besteht, dass für Ihn das Merkmal I(P(88)) NICHT Element aus UKPL(P(88) ist, obwohl das ihm zugeordnete Merkmal I(P(88)) offenkundig identisch mit I(P(13)) ist

Es wird offenbar : I(P(88)) zwar identisch mit I(P(13)) ,obwohl er nicht identisch mit Ihrem I(P) ist , da er sich in relevanten Persönlichkeitsmerkmalen von Ihnen unterscheidet, in seinem Fall ist dieses Merkmal jedoch nicht Teilmenge aus seinem UKPL(88), weil die Eigenschaft eines Elementes Teilmenge aus UKPL(P(n)) zu sein oder nicht zu sein, von dem Kontext anderer Persönlichkeitsmerkmale der Person P(n) abhängig ist, wie z.B. dem Persönlichkeitsmerkmal sich Kinderpornos zu kaufen oder sie sich nicht zu kaufen.

Ob bei Ihnen , Herr Edathy, I(P(13)) Element Ihres UKPL(P(13)) ist oder nicht, kann auch nicht dadurch festgesetllt werden, dass lediglich festgestellt wird, ob Sie pädophil sind oder nicht, da Sie z.B. pädophil sein könnten aber zugleich so beherrscht, dass Sie sich keine Kinderpornos kaufen. allenfalls, wenn Sie das Merkmal besitzen würden , so unbeherrscht zu sein, dass sie Kinderpornos kaufen, wäre das Merkmal "pädophil", falls Sie dieses Merkmal besitzen, nicht Element aus Ihrem UKPL(P(13)). Die Pädophilie, so sie denn bei Ihnen vorliegt, durfte allenfalls untersucht werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorgelrgen hätten dahin, dass sie der Gruppe der Normadressate zuzuordnen sind, die sich als Pädophile strafbar machen. Dass bei anderen Personen, die Sie nicht sind. solche Anhaltspunkte vorliegen, ist kein konkreter Anhaltspunkt, dass Sie dieses Merkmal auch hätten.

Ich hoffe, Herr Edathy, Sie haben nun verstanden, worum es geht : Ihre Neigung legale Nacktbilder von Kindern zu kaufen geht den Staat einen feuchten Kehricht an, solange Sie sich in keiner Weise strafbar machen. Ebenso geht es den Staat einen feuchten Kehricht an, ob Sie pädophil sind, solange Sie sich nicht strafbar machen. Uns "auf dem Mars" interessiert es übrigens auch nicht. Falls Sie pädophil sein sollten und sich nicht strafbar gemacht haben, dürfen Sie jederzeit lügen, weil diese Eigenschaft dann Element aus UKPL(P(13))ist und niemanden etwas angeht, auch nicht den Staat und insbesondere auch Nicht Herrn Ziercke oder gar irgendwelche Abgeordneten aus der SPD.

So war das zumindest bisher - bis das Bundesverfassungsgericht anläßlich Ihres Falles auf einmal den Paradigmenwechsel vollzog und nun alles anders ist.

mondfahrer interessiert sich zum einen für den Grund, warum das BVerfG auf einmal diesen Wechsel vollzog, zum anderen für die Antworten auf eine Reihe anderer sehr konkreter Fragen an Sie , über die wir uns noch öffentlich auslassen werden und die in einem bestimmten Zusammenhang mit Ihrem Fall zu sehen sind.

mondfahrer möchte z.B. wissen, in welchem Umfang Amtsträger heimlich per Online-Durchsuchungen die Intimsphäre von Bürgern durchleuchtet haben und wie das genau organisiert war, welche Ziele damit verfolgt werden und wer so etwas aus welchen Gründen anordnet .

Im Rahmen der nächsten offenen Briefe an Sie werde ich mir erlauben nach und nach diese Fragen an Sie zu stellen, da mich selbst die Antworten auch sehr interessieren, aus Gründen, die durchaus öffentlich mitgeteilt werden können, falls Sie oder andere Personen dies wünschen.

Die Fragen werden Ihnen nach und nach in Listen mit nummerierten Fragen mitgeteilt werden, die in den offenen Briefen an Sie veröffentlicht werden. Es sind nicht wenige Fragen, die auch Personen betreffen, mit denen Sie zu tun hatte, z.B. Herrn Hartmann, Herrn Ziercke usw., und ab dem nächsten offenen Brief fangen wir damit an. Ich vermute, dass Sie einige dieser Fragen belustigen werden, andere möglicherweise weniger, aber damit muss man leben in einer Demokratie.

Zuvor möchte ich Ihnen noch eine kurze Auskunft geben betreffend die "Leiche", die Herr Ziercke "im Keller hat", weil es uns wahrscheinlich erscheint, dass Sie sich für diese "Leiche" interessieren werden, und weil wir uns gewissen Chancen ausrechnen, dass Sie nach Kenntnisnahme der Einzelheiten betreffend die "Leiche", motiviert sein könnten, uns im Rahmen unserer Aufklärungsbemühungen behilflich zu sein in Abhändigkeit von unseren Angeboten an Sie, mit denen wir an Sie herantreten werden.

Bei der "Leiche im Keller des Herrn Ziercke" handelt es sich um Versäumnisse des BKA während seiner Amtszeit, insbesondere um das Versäumnis, Autobahn´s Internet-Seiten sperren zu lassen und Autobahn wegen der begangenen Menschenrechtsverletzungen hinter Gitter zu bringen, da er eine gemeingefährliche Persönlichkeit ist mit nationalsozialistischen Zielsetzungen wobei er vortäuscht selbst Nationalisten bekämpfen zu wollen. Autobahn besitzt die Fantasie eines Mörders und Autobahn möchte Menschen unsanktionierbar umbringen lassen. Er betreibt deswegen ein anonymes Netzwerk im Internet-Untergrund, und es wäre Sache des Herrn Ziercke gewesen, angesic hts der vorgelegten Strafanzeigen dafür zu sorgen, dass dieses Netzwerk zerstört wird und alle an diesem Netzwerk beteiligten Personen, auch soweit es sich um Amtsträger und Anwälte handelt, diese Täter identifizieren zu lassen. Sollte ihm dies alles nicht bekannt gewesen sein, wäre darin ebenfalls eine "Leiche im Keller" zu sehen, weil das bedeuten würde, dass er seine Behörde jedenfalls nicht im Griff hatte.

Soweit die allgemeine Mitteilung betreffend die "Leiche", wir werden das im Laufe der Zeit eingehend vertiefen.

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offener Brief 5

Beitragvon MARS » Mi 4. Feb 2015, 20:36

hallo Herr Edathy,



Die Fragen werden Ihnen nach und nach in Listen mit nummerierten Fragen mitgeteilt werden, die in den offenen Briefen an Sie veröffentlicht werden. Es sind nicht wenige Fragen, die auch Personen betreffen, mit denen Sie zu tun hatte, z.B. Herrn Hartmann, Herrn Ziercke usw., und ab dem nächsten offenen Brief fangen wir damit an



Es geht schon wieder weiter. Zwischenzeitlich habe ich mit mondfahrer korrespondiert , und mondfahrer hat mir die Fragen-Liste überlassen, die Sie unten als Zitat sehen. Zu den Fragen selber äussere ich mich vorerst mal nicht, sie sind ja auch selbsterklärend ( teilweise zumindest) . Schauen Sie sich die Fragen in Ruhe an. Natürlich steht es Ihnen frei, diese Fragen auch Ihrem Verteidiger, Herrn Christian Noll, zu zeigen. Warum auch nicht ?

Wie schon erwähnt, in den nächsten offenen Briefen werden Ihnen sukzessiv Fragen überlassen, über die Sie sich dann Ihre Gedanken machen können.

Diese Fragen werden immer irgendwie in einen Begleittext eingebettet sein, so wie hier jetzt auch.

Ich möchte an dieser Stelle nochmal kurz auf die bereits erwähnte "Leiche im Keller des Herrn Ziercke" zurückkommen , auch was unser Interesse an den bis jetzt aus unserer Sicht ungeklärten Umständen betrifft, unter welchen diese "Leiche in den Keller gelangt" sein mag.

Diese "Leiche" und die Umstände interessieren uns deswegen so sehr, weil wir gerne wissen möchten, ob Sie möglicherweise ein Opfer Autobahn´s sind oder möglicherweise auch das Gegenteil davon der Fall wäre, d.h. dass Sie ein Komplize Autobahn´s wären , da beides derzeit aus unserer Sicht denkbar wäre. mondfahrer hat erklärt sich vorstellen zu können, dass auch Herr Ziercke ein Komplize Autobahn´s sein könnte oder sogar der "Burner" der illegalen Aufklärungstechnik Autobahn´s sein könnte, was er aber eben nicht weiss. Es ist bis jetzt nur ein Verdacht, aber mondfahrer möchte diesem Verdacht wenn möglich mit Ihrer Unterstütztung, Herr Edathy , nachgehen.

mondfahrer möchte letztlich wissen, ob Herr Ziercke heimlich Foltermaßnahmen, auszuführen durch deutsche Amtsträger , während seiner Amtszeit als Aufklärungsmittel eingeführt hat und zugleich sicherstellte, dass solche Maßnahmen nicht strafrechtlich verfolgbar wären, da man angeblich die Täter nicht identifizieren könne.

Sollte diese Frage zu bejahen sein, wäre klar, warum er in Ihrer Sache "geplaudert" hat ...

Vemutlich möchten Sie wissen, sobald ihnen der Inhalt des hiesigen Beitrags bekannt wird, Herr Edathy, wie mondfahrer auf solch einen Verdacht gekommen ist .

Nun , das ist ganz einfach zu beantworten : Weil Herr Ziercke - den im Internet veröffentlichten Berichten nach - Sie, Herr Edathy , in einer Weise behandelt haben soll , die mondfahrer äusserst ähnlich erscheint der Behandlungsweise, mit welcher Autobahn seine Opfer unter Ausübung von Psychoterror gefügig machte, wobei Autobahn erklärte, er arbeite mit deutschen Behörden zusammen und seine Operationen seien legal.

Das betrifft den "Umgang" mit Ihrem UKPL, von dem ja schon öfters die Rede war , und es betrifft die Frage, ob Herr Ziercke diesbezüglich im Untersuchungsausschuß die Wahrheit sagte oder ob er log.

mondfahrer hat dem Internet entnommen, dass es Politiker in dem Untersuchungsausschuss gibt, welche die Äusserungen Herrn Zierckes in seiner "Selbstverteidigungsrede" für überzeugend und für "glaubwürdig" halten , so dass Sie quasi widerlegt seien mit Ihrer Behauptung, die in Rede stehenden Informationen, die Ihnen Herr Hartmann überlassen haben soll, habe Herr Hartmann von Herrn Ziercke erhalten. Jemand, der sich solche Sachen wie Sie kaufe, wirke unglaubwürdiger als jemand wie Herr Ziercke, meinen manche Beobachter.

Wir sehen das anders, da wir die Ausführungen Herrn Zierckes für ungeeignet halten um daraus Schlüsse auf seine Glaubwürdigkeit oder auf seine Unglaubwürdigkeit ziehen zu können.

Und nun kommt mondfahrers Einwand gegen diese Argumentation solcher Beobachter, welche Herrn Ziercke für glaubwürdiger gehalten haben als Sie . Der Einwand dürfte Ihnen , Herr Edathy ( sagten Sie nicht " jedem was aufs Maul, der das verdient hat " oder so ähnlich ?) vermutlich etwas sympathischer sein als Herrn Ziercke :

mondfahrer fragt nämlich , wie es zu erklären ist, dass Herr Ziercke Informationen über Ihre Intimsphäre weitergab, wenn doch das Material , über welches es Auskunft gab und welches Ihrer Intimsphöre zugeordnet wurde , NICHT strafrechtlich relevant gewesen sei , also dem UKPL zuzuordnen wäre. Andernfalls , d.h. wenn letzteres nicht der Fall wäre, das Material also strafrechtlich relevant wäre, müsste man ja davon ausgehen, dass sich Herr Ziercke strafbar gemacht hätte , wenn er die betreffenden Informationen Herrn Hartmann überlassen hätte zwecks Weitergabe an Sie ( wegen der dadurch erreichten Vorwarnung betreffend den Anfangsverdacht und betreffend die Ermittlungen gegen Sie - was er ja anscheinend bestreitet.)

mondfahrer sagt nun folgendes : WENN das Material NICHT strafrechtlich relevant war, dann dürfte es sich bei dem Zugriff und der Weitergabe dieser Informationen aus dem Bereich Ihrer Intimsphäre durch Herrn Ziercke ( z.B., dass Sie diese Sachen gekauft haben) um einen bsichtlichen verfassungswidrigen Angriff auf Ihre Intimsphäre zum Zwecke der öffentlichen Erniedrigung sowie zugleich zum Zwecke des Einsatzes dieser Information als Aufklärungsdruckmittel handeln in derselben Weise, wie Autobahn diese Vorgehensweise im Rahmen seiner Angriffe gegen bestimmte Bürger schon vor Jahren auf genau den Seiten praktizierte, die Herr Ziercke während seiner Amtszeit nicht sperren liess !

Damit liegt der Verdacht nahe, dass diese verfassungswidrige Angriffs- und Aufklärungsmethode nicht auf dem Mist Autobahns gewachsen wäre sondern in einer deutschen Behörde, möglicherweise durch den BKA-Präsidenten selber, ausgebrütet und autorisiert worden wäre.

mondfahrer ist der Meinung , dass es gut dazu passt, dass seinerzeit der BKA-Präsident - es war Herr Ziercke ! - laut der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts die Aussage verweigerte zu einer Frage betreffend die Praxis der Durchführung sogenannter Online-Durchsuchungen.

mondfahrer möchte wissen , ob Autobahn vom BKA oder einer anderen Behörde der Bundestrojaner zur Verfügung gestellt wurde , und ob Autobahn vom BKA oder einer anderen Behörde den Auftrag bekam vorsätzlich-verfassungswidrig heimlich den UKPL bestimmter Personen aufzuklären, mit denen mondfahrer in Kontakt steht .

mondfahrer möchte weiter wissen, ob der Betreiber der illegalen Seiten Autobahns in Wirklichkeit das BKA und damit "der Staat" ist, so dass also der Staat verantwortlich und schadensersatzpflichtig wäre wegen der durch Autobahn bewirkten Menschenwürde-Verletzungen , und ob hochspezialisierte Juristen vom BKA auf die Idee kamen, Autobahn´S Internet-Seiten auf den Karaboga-Server in der Türke zu verlegen, damit sich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darauf berufen könnten, es seien ihnen leider die Hände gebunden , den Betreiber zu identifizieren , da ja "nur lächerliche" Straftaten wie Verleumdungen und Beleidigungen begangen worden seien und konkrete Anhaltspunkte für andere , schwerere , Straftaten , welche dazu ermächtigt hätten in Zusammenarbeit mit türkischen Behörden den Betreiber zu identifizieren, nicht gegeben seien.

Im Übrigen möchte ich Ihnen im Auftrag des mondfahrers noch folgendes mitteilen :

mondfahrer ist aufgefallen, dass die FAZ am 21. Januar 2015 in einem Artikel mit der Überschrift "Tief im Netz" mehrfach einen "Nutzer" Ihres Laptops erwähnt, statt den "Nutzer" namentlich zu bennenen, d.h. zu erklären, ob Sie damit gemeint sein sollen oder eine andere Person. Ausserdem wird zwischen den Zeilen behauptet, dass die Computerkenntnisse eines Nutzers Ihres Rechners schlecht seien, da der Nutzer nach Möglichkeiten gesucht habe, bestimmte Daten zu löschen.

mondfahrer möchte daher von Ihnen wissen, ob es stimmt, dass Ihre Computerkenntnisse wirklich so schlecht sind, dass Sie diesbezüglich Wissenslücken haben, auch betreffend den Umgang mit TOR usw, und ob Sie möglicherweise nicht wissen, was man unter sogenannten "Log-Dateien" versteht, und ob Sie möglicherweise auch nicht wissen, dass man diese Log-Dateien manipulieren kann , wenn man sich entsprechend auskennt, sie löschen kann, neue erfinden kann, die vorher nicht da waren, nachdem man einen Rechner beschlagnahmt hat.

mondfahrer möchte wissen, ob die Personen, die Ihren Rechner beschlagnahmt und untersucht haben, zu Zwecken der Skandal-Vertuschung die Anweisung erhalten haben Inhalte auf ihrer Festplatte vorzutäuschen und vorzugeben sie "gefunden" zu haben, die erst von diesen Personen selber auf die Festplatte gespielt wurden.

Nun , ich hoffe das genügt erst mal als "Einleitung" zu mondfahrers Fragen an Sie , und vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Herr Edathy, sich einmal die folgende Fragen-Liste mondfahrers genau anzusehen und sich Ihre Gedanken dazu zu machen ( es werden später in weiteren öffentlichen Briefen an Sie noch weitere Fragen folgen)

Hier die Liste :

mondfahrer hat geschrieben:An Herrn Edathy habe ich folgende Fragen :

A. Fragen Teil 1

1. Kennen Sie die Identität von Autobahn ?
2. Hatten Sie schriftlichen oder telefonischen Kontakt zu Autobahn, falls ja, seit wann und aus welchem Anlass ?
3. Haben Sie ein virtuelles Szenario inszeniert in der Weise, dass Sie unter Mitwirkung des Personals Ihres Büros den Kauf von Kinderpornos simulierten und zugleich ein Alibi für sich bereitstellten, das beweist, dass die Kinderpornos nicht von Ihnen sondern von Autobahn oder Komplizen Autobahn´s gekauft wurden,jedoch unter Missbrauch Ihres Namens und Ihrer Adresse und unter Nutzung Ihres Computers ?
4. hat Ihnen Autobahn empfohlen TOR zu benutzen und sich eine große Zahl von mail-Adressen zuzulegen für den simulierten Zugriff auf Kinderpornos , damit alles so "echt" wie möglich erscheint und man glaubwürdig simulieren kann, dass "zufällig" Ihr Name auf der Liste stand und dass "zufällig" Herr Ziercke und andere davon erfuhren ?
5. Haben Sie Autobahn den Zugriff auf Ihren Rechner ermöglicht, ihm die Möglichkeit eröffnet dort Log-Dateien zu manipulieren , zu löschen oder "aufzuspielen" zum Zwecke der Simulation nicht tatsächlich durch Sie selbst erfolgter Kinderporno-Zugriffe und sich zugleich für die betreffenden simulierten Zugriffszeiten jeweils sichere beweisbare Alibis beschafft um später vor Gericht sagen zu können "April April, ich war´s nicht, denn ich kann beweisen, dass ich zu den behauteten Zugriffseiten nicht am Rechner war sondern ein Alibi hatte " ?
6.Haben Sie seinerzeit Internet-Seiten Autobahn´s besucht und wurden Sie dadurch inspiriert auszuprobieren, was passiert , wenn ein Politiker wie Sie legale Nacktbilder von Kindern kauft und dafür gesorgt wird, dass diese Käufe dem BKA bekannt werden ?
7. Hatten Sie Sex mit Autobahn ?
8. Hatten Sie Sex mit Autobahn´s Sohn, der mit Vornamen Jens heisst ?

B. Fragen Teil 2

9. Wurde Ihnen Schmiergeld angeboten für den Fall, dass Sie sich Kinderpornos kaufen und dafür sorgen, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird mit dem Ziel Herrn Ziercke dazu zu "verführen" sich strafbar zu machen oder Sie in ihren Grundrechten bei Antastung Ihres UKPL zu verletzen ?
10. Wissen Sie, ob Herr Hartmann log, falls er - wie Sie es ja behaupten - behauptete, er habe Informationen, die er an Sie weitergegeben hat , von Herrn Ziercke erhalten ?
11. Wissen Sie, ob Herr Hartmann die angeblich von Herrn Ziercke erhalteten Informationen in Wirklichkeit von Autobahn zugesteckt bekam ?
12. Wissen Sie mehr über die "Leiche in Herrn Zierckes Keller" als das, was Sie hier bei uns im Forum bis heute nachlesen können ?
13. Gibt es in Deutschland eine geheime Justizmafia, deren Opfer Sie möglicherweise geworden sein konnten ?


soweit die ersten Fragen des mondfahrers.

Hinzufügen möchte ich folgendes :

mondfahrer hat mir geschrieben, dass er nicht weiss, ob Herr Ziercke glaubwürdig vor dem Untersuchungsausschuß aussagte ,d.h. dass er nicht weiss, ob Herr Ziercke in dieser Sache Täter oder Opfer ist. mondfahrer hält nichts von den Bewertungen und Spekulationen diverser mit Ihrem Fall befasster Personen wie etwa CDU-Obmann Armin Schuster , Frau Irene Mihalic , frühere Büroleiter Ihres Büros usw. Im Internet war zu lesen, dass Frau Irene Mihalic unter anderem folgendes geäussert haben soll :

Edathy kommt durch Ermittlungen mit Kinderpornografie in Berührung. Er mag sich für unschuldig halten, aber er weiß: Gesellschaftlich bin ich erledigt, wenn das bekannt wird. Und da öffnet er sich gleich mal einem Parteikollegen, erzählt ihm die delikate Lage? Ist das realistisch? So etwas vertraut man doch kaum seinem engsten Freund an


mondfahrer hält diese Überlegung der Frau Mihalic für reichlich naiv , sollte sie ernsthaft beabsichtigen wollen mit Hilfe solcher Bewertungen die "Wahrheit" herausfinden zu wollen.

Für ebenso naiv und lebensfremd denkend wie Frau Mihalic hält mondfahrer Herrn Armin Schuster, denn über diesen wird berichtet, er habe nach Konfrontation mit der Frage, ob Sie sich mit Ihren Büroleitern bezüglich seiner Aussagen abgesprochen haben könnten, erklärt, dass er der Auffassung sei, dass "Absprache auf dem Niveau" so gut wie unmöglich gewesen sei nachdem einer Ihrer Büroleiter erklärt habe, Sie, Herr Edathy , hätten "sehr angefasst" gewirkt , Sie hätten sich an jenem Abend Ende November 2013 in einem "emotionalen Ausnahmezustand befunden" und es seien Äusserungen wie "vor dem Scherbenhaufen seines Lebens stehen" gefallen.

mondfahrer hält von solchen Spekulationen absolut nichts, da sie angesichts tatsächlicher Feststellungen von Vorgängen in ähnlichen Kreisen als weltfremd anzusehen sind. Selbstverständlich, so die Erfahrungen mondfahres mit den Manipulations-Szenarien in solchen Kreisen, könnten Sie, Herr Edathy dies alles inszeniert haben, einschliesslich der Aussagen Ihrer Büroleiter betreffend Ihren angeblichen emotionalen Zustand. mondfahrer fragt sich, ob die Damen und Herren Politiker , einschliesslich der Polizistin, etwa noch nie in ihrem Leben einen Tatort gesehen haben und ob sie tatsächlich nicht wissen, wie Schauspieler "emotionale Zustände" vorzutäuschen pflegen, die angeblich durch Ereignisse bewirkt werden, welche sie in Wahrheit völlig kalt lassen. Warum, so fragt mondfahrer, sollten ausgerechnet Sie, Herr Edathy , nicht über entsprechende Verstellungskünste verfügen und sie taktisch einsetzen um ihre politischen Ziele zu erreichen ?
Sie könnten sich doch z.B. im Rahmen ihrer politischen Zielsetzungen dafür entschieden haben, in dieser Sache die Rolle eines Bauernopfers zu übernehmen mit dem Ziel der CDU und der CSU zu schaden, was Ihnen ja schliesslich auch gelungen ist, indem Sie bewerkstelligt haben, dass ausgelöst durch Ihren Fall Herr Dr.Friedrich zurücktreten musste und sich in Gefahr begab.
Geht man nämlich davon aus, dass Sie Autobahn charakterlich ähnlich sind und dieselben Zielsetzungen verfolgen wie Autobahn, könnte sich das Ganze so abgespielt haben :

1. Zielsetzung : "Friedrich muss weg, weil gefährlich für uns, weil er bewirken könnte, dass der Autobahn-Justiz-Skandal aufgedeckt wird und man Autobahn irgendwann identifiziert , da Friedrich hartnäckig für die Vorratsdatenspeicherung ist, welche Autobahn fürchtet wie der Teufel das Weihwasser"

2. Plan : Autobahn simuliert unter Vortäuschung Ihrer Identität, Herr Edathy , den Kauf von Kinderpornos , hält zugleich Hartmann über den "Stand der Dinge" in Sachen Kinderpornoverdacht auf dem Laufenden und streut zugleich den Verdacht, dass die Informationen nicht von Autobahn sondern von Ziercke kommen würden, der von all dem nichts ahnt, da er nicht weiss, was Autobahn im Schilde führt.Sie , Herr Edathy werden ebenso wie Ihre Büroleiter eingeweiht in den Plan, und die Aufgabe der Büroleiter ist es, später "glaubwürdig" zu behaupten, dass Sie, Herr Edathy sich in einem "emotionalen Ausnahmezustand" befunden hätten nach Konfrontation mit der angeblich für Sie überraschenden Ergebnis, dass gegen Sie der Kinderpornoverdacht besteht und gegen Sie ermittelt werde. Schliesslich wird dies alles zu einem Strafprozess führen, bei dem Sie am Ende der lachende Sieger sind, weil natürlich - was Sie erst ganz am Ende der Angelegenheit rauslassen - dafür gesorgt wurde, dass Sie ein handfestes Alibi in der Weise besitzen, dass Sie beweisen können, dass nicht Sie sich die Kinderpornos beschafft haben sondern eine andere Person, nämlich Autobahn Ihren Rechner missbrauchte.

So KÖNNTE der Plan ausgeheckt worden sein, es sind natürlich auch andere Planungen denkbar, die ebenfalls funktionieren könnten.

mondfahrer hält die Bewertungen und Einschätzungen Frau Mihalic´s und Herrn Schusters sowie anderer "Glaubwürdigkeits-Experten" für völlig lächerlich. Das virtuelle Niveau erscheint angesichts der auf erheblich höherem Niveau sichtbar gewordenen bisherigen Leistungen Autobahn´s auf dem Gebiet der Konstruktion virtueller Szenarien gerade zu lächerlich niedrig. Auf einem solchen Niveau, wie es Herr Schuster hier für so "hoch" hält, dass er vorgibt , Absprache auf solchem Niveau für so gut wie ausgeschlossen zu halten ( ist er tatsächlich dieser naiven Ansicht ? ) befand sich Autobahn vielleicht vor 10 Jahren einmal .

Wer Autobahn "kennt", weiss, was damit gemeint ist.

Man muss dem Leser und auch Ihnen, Herr Edathy, nur mal ein paar Kostproben des Wirkens von Autobahn und seinen Mittätern "im Staatsdienst" liefern - was ja inzwischen dank der Verfügbarket von "Mondgift" möglich ist.

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offener Brief 6

Beitragvon Mephißto » Do 5. Feb 2015, 01:56

Grüß Gott, Herr Edathy ,


ich möchte Ihnen eine Wette anbieten (siehe unten) und ausserdem Ihnen eine Frage stellen.

Betreffend meine Frage hoffe ich sehr, dass Sie die bisherigen Briefe von Mars gründlich gelesen haben oder dies schnellstmöglich nachholen.


meine teuflische Frage lautet :

Wie sind die Ermittlungen abgelaufen, die schliesslich dazu führten, dass das BKA Nacktbilder-Käufe Ihrer Person zuordnete , bezüglich der folgenden beiden denkbaren Ermittlungs-Alternativen ( Alternative 1, Alternative 2 ) ?

Alternative 1 :

Es wurden alle Namen der Käufer zunächst anonymisiert und nur dann, wenn sich aus den gekauften Inhalten auf Grund ihrer Inhalte ein konkreter Anhaltspunkt für den Verdacht ergab, dass sich der Käufer dieser Inhalte strafbar gemacht hat, wurde die Anonymisierung bezüglich der Zuordnung des Kaufs DIESER Produkte zur Person des betreffenden Käufers wieder aufgehoben d.h. ermittelt, wie die betreffende Person mit Klarnamen heisst.

Alternative 2 :

Es wurden - ohne Rücksicht auf die Frage, ob durch die Zuordnung der Inhalte zu ihren Käufern in allen Fällen, in denen sich die Käufer nicht strafbar gemacht haben , deren UKPL angetastet wurde - allen Käufern zunächst die von ihnen gekauften Inhalte zugeordnet, so dass von Anfang an klar war, dass ein Teil der Käufer , nämlich alle Käufer, die sich nicht strafbar gemacht hatten, mindestens bedingt vorsätzlich durch die Ermittlung in ihren Grundrechten aus Art. 1 GG verletzt würde ( und zwar dadurch, dass in diesen Fällen eine verfassungswidrige heimliche Aufklärung und Kenntnisnahme des UKPL erfolgte)



Ich denke, diese Frage ist sehr klar gestellt, und ich möchte nun noch begründen, warum ich sie gestellt habe und warum auch mondfahrer die Antwort auf die Frage wissen will :



Es dürfte von öffentlichem Interesse sein, ob bestimmte Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sich selbst rechtsbeugender Weise strafbar machen ,indem sie vorsätzlich Grundrechte von Bürgern verletzen, desweiteren dürfte von öffentlichem Interesse sein, welcher Schaden daraus entstanden ist und wer den Schaden ersetzt und wie das festgestellte rechtswidrige Vorgehen wieder abgeschafft werden kann.


Und wenn Sie jetzt noch wissen wollen, was Autobahn und andere antreibt, die Verfolgungen , verbunden mit öffentlichen Verletzungen der Menschenwürde , zu vollziehen, dann kann ich Ihnen das auch beantworten : Es geschieht aus primitiver Habgier, es geht um Geld und um sonst nichts. Die Menschenrechtsverletzungen werden praktiziert um an Geld zu kommen, das den Tätern nicht zu steht.

Sie können es nicht glauben , dass DAS der Hintergrund für die Verletzungen der Menschenwürde ist ?

Dann biete ich Ihnen eine Wette an, um Ihnen das zu beweisen. Lesen Sie einfach in dem anderen Thread, welche teuflische Wette ich Ihnen in Kürze anbiete, lassen Sie sich auf die Wette ein, und Ihnen werden die Augen aufgehen !

Wenn Sie die Wette , die ich Ihnen anbiete gegen mich verlieren, haben Sie gute Chancen Ihren Prozess zu gewinnen !

M E P H I S T O
Mephißto
 
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offener Brief 7

Beitragvon MARS » Fr 6. Feb 2015, 15:08

hallo Herr Edathy ,

bevor es wie angekündigt weiter geht mit einer weiteren Fragen-Liste mondfahrers , muss jetzt quasi wie eine Subroutine ein weiterer offener Brief an Sie zwischengeschoben werden, damit Sie es später leichter haben den Sinn der auf Sie zukommenden Fragen zu verstehen.

Mephisto hat geschrieben:Grüß Gott, Herr Edathy ,

ich möchte Ihnen eine Wette anbieten (siehe unten) und ausserdem Ihnen eine Frage stellen.

M E P H I S T O


es würde mich jetzt ja interessieren, ob Sie sich bereits mit dem Wett-Angebot Mephisto ´s beschäftigt haben, aber ich weiss auch , dass ich auf diese Frage so schnell keine Antwort von Ihnen erhalten werde.

Vermutlich fragen Sie sich, warum Sie sich hier bei uns nicht registrieren können , daher möchte ich Sie kurz auf den Grund hinweisen :

mondfahrer hat uns empfohlen die Registrierfunktion aus Sicherheitsgründen komplett bis auf weiteres zu sperren , da momentan darauf verzichtet werden kann auf diese Weise neue Forenmitglieder zuzulassen , und da im Übrigen die Möglichkeit besteht es Ihnen auf andere Weise zu ermöglichen uns zu antworten . Wir werden daher von solchen Möglichkeiten Gebrauch machen. Abgesehen davon haben Sie natürlich die Möglichkeit sich auch über facebook indirekt an uns zu wenden , was allerdings etwas umständlich ist, da wir nur auf Umwegen erfahren, was Sie dort veröffentlichen , und die Inhalte, die Sie dort verbreiten , daher stets mit einer gewissen Verzögerung erfahren.

Soviel zum "Technischen" , nun wieder "weiter im Text" :

1.

wir vermuten ( sind aber nicht sicher) , dass Sie ebenso wie mondfahrer und wie wir längst damit gerechnet haben , dass Herr Hartmann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.

mondfahrer hat das bereits vor Wochen vorausgesehen und hat uns seinen Standpunkt dazu erläutert , wobei er darauf hinwies, dass er die Herren Hartmann und Ziercke verdächtigt ein solches Vorgehen bereits im Vorfeld vereinbart zu haben . Auch die jüngsten Äusserungen Herrn Königs bestätigen die Richtigkeit der Überlegungen mondfahrers.

Andererseits erklärte mondfahrer, dass es sich hierbei nur um einen auf Indizien gestützten Verdacht handele, der unter Umständen später wieder entkräftet werden könne ,sofern sich wider sein Erwarten herausstelle, dass Sie doch ein Komplize Autobahn´s wären und quasi eine Intrige gegen den ehemaligen BKA-Präsidenten gesponnen hätten zusammen mit Herrn Hartmann , wobei in einem solchen Szenario nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch Herr Hartmann ein Komplize Autobahn´s sei.

mondfahrer erklärte in diesem Zusammenhang, er habe zwar Schwierigkeiten sich vorzustellen, dass der Ex-BKA-Präsident tatsächlich während seiner Amtszeit so wenig die Kontrolle über das BKA gehabt habe, dass er nie von dem Autobahn-Skandalfall etwas erfahren habe, d.h. bis heute diesbezüglich völlig "naiv" und ahnungslos sei, dass man diese Möglichkeit aber nicht völlig ausschliessen könne.

Insoweit führt der Umstand, dass Herr Hartmann jetzt erwartungsgemäß die Aussage verweigerte , dazu , dass wir nach wie vor nicht wissen können, ob Sie nun ein Komplize Autobahn´s sind oder sein Opfer - solange Sie dies nicht selbst klären und uns nicht entsprechende Informationen zukommen lassen ( beispielsweise auf öffentlichem Wege, was wir Ihnen empfehlen ).

Wir können nur in Ihrem Interesse hoffen, dass Sie kein Komplize Autobahn´sind sondern sein Opfer.

Selbst, wenn Sie tatsächlich Kinderporno´s gekauft haben sollten, könnten Sie trotzdem ein Opfer Autobahn´s sein, wobei Autobahn womöglich sogar der entscheidende Drahtzieher gewesen sein kann , der dafür sorgte, dass Sie öffentlich durch das Politiker-Mobbing in Ihrer Menschenwürde verletzt wurden.

Für den Fall , dass Sie kooperativ sein sollten betreffend die Aufklärung des Autobahn-Verbrechenskomplexes , würden wir Sie sogar unterstützen in Ihrem Ansinnen , sich dennoch zu verteidigen gegen die Verletzung Ihrer Menschenwürde, da der Angriff jedenfalls zweifellos erfolgt ist unbeschadet der Frage, ob Sie Kinderpornos gekauft haben oder nicht.

Obwohl uns jede Kooperation mit einem Kinderporno-Käufer unangenehm ist, würden wir eine Zusammenarbeit für den Fall, dass Sie kooperativ sind , riskieren, d.h. quasi den "Pakt mit dem Teufel" ( der "Teufel" sind dann Sie ...) für erforderlich halten, da es uns dringendst geboten erscheint Autobahn zu stoppen, da Autobahn eine um Größenordnung gefährlichere Person ist als jeder denkbare "passive" Kinderporno-Käufer ("passiver" Kinderporno-Käufer = Käufer, der nicht selbst Kinder missbraucht / misshandelt sondern aus anderweitigen Gründen, beispielsweise wegen pädophiler Neigungen, aus Neugier usw. sich solche Inhalte beschafft oder kauft).

mondfahrer hält es derzeit für wahrscheinlicher, dass Sie wie MO ein Opfer Autobahn´s sind, wobei er es aber auch nicht für unmöglich hält, dass Sie Kinderpornos gekauft haben könnten, aus welchen theoretisch denkbaren Gründen auch immer.

Ausserdem durchdachte mondfahrer auch die theoretische Möglichkeit , dass Autobahn mit Herrn Ziercke unter einer Decke stecken könnte und durch diesen Jahre lang vorsätzlich und planmäßig gedeckt worden sein könnte.

mondfahrer hat uns gegenüber erklärt , der Meinung zu sein, dass ein solcher Verdacht angesichts des Verhaltens Herrn Ziercke´s in Ihrem Fall nicht abwegig sei , da eine schlüssige Indizienkette für diesen Verdacht spreche und er selbst, Ziercke, diesen Verdacht bis heute nicht ausgeräumt habe.

Es sei einfach zu lebensfremd, dass ein BKA-Präsident "nichts davon merke" , wenn eine Behörde in Deutschland Folter gegen Kinderschändungs-Missbrauchsopfer wie MO nicht nur beobachtet und zulässt sondern sich daran sogar selbst beteiligt und die offizielle Identifizierung des Haupttäters im Übrigen verweigert mit der Behauptung, sie sei dazu technisch nicht in der Lage .

Es ist hier anzumerken : Die betreffene Behörde sah insbesondere völlig tatenlos dabei zu wie ein namentlich bekannter an einer deutschen Hochschule beschäftigter Verwaltungsbeamter sich an öffentlichen Schändungen des Opfers beteiligte.

mondfahrer hat uns gegenüber erklärt , der Fall Edathy sei im Vergleich zum Autobahn-Justiz-Skandal "banaler Pipifax " ( so die wörtliche Ausdrucksweise mondfahrers).

Und ich muss sagen, Herr Edathy , dass ich für diese Einschätzung mondfahrers durchaus Verständnis habe , und dass es mich angesichts dieser meines Erachtens richtigen Einschätzung mondfahrers auch fast nicht interessiert, ob Sie sich Kinderpornos gekauft haben oder nicht.

Was mich interessiert , ist vorrangig , ob Sie ein Komplize Autobahn´s , also selber ein Schänder oder Schänder-Unterstützer sind oder sein Opfer .

Insoweit möchte ich Sie für den Fall, dass Sie sich hier bei uns trotz meiner Empfehlung noch nicht über den Inhalt unserer Urteilssammlung informiert haben , darauf hinweisen dass wir immerhin bereits vor fast 2 Jahren, also bereits lange bevor Ihr Fall überhaupt publik wurde , die für Ihren Fall verfassungsrechtlich relevanten Entscheidungen des BVerfG in unsere Urteilssammlung aufgenommen haben .

Würden Sie unser ganzes Forum von Anfang bis Ende , auch unter chronologischen Aspekten , durchackern und analysieren, dann würden Sie spätestens dann, wenn Sie damit fertig sind, wissen , dass ein ausserordentlich enger Sachzusammenhang des Inhalts unseres Forums zu der Problematik Ihres Falls festgestellt werden kann , was natürlich nicht mit "Zufall" erklärt werden kann.

Bezüglich des Inhalts unserer Entscheidungssammlung möchte ich nun - angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Aussageverweigerung Herrn Hartmanns - auf diese Inhalte und auf die sich auch für Ihren Fall daraus ergebende juristische Problematik etwas konkreter eingehen :

2.

a)

Ihr Fall , genauer gesagt der Umstand, dass man in Canada entdeckt hatte, dass Sie bei einer Ihnen bekannten Firma, die sowohl legale als auch illegale Nacktbilder von Kindern verkauft, Käufe getätigt haben , bewirkte, dass mehrere deutsche Politiker sowie diverse Amtspersonen wie z.B. die Herren Ziercke, Hartmann, Oppermann, Grötsch ,Schuster, Dr.Friedrich ,Hertinger
usw. einem gewissen Handlungs- bzw. Zugzwang ausgesetzt sehen mussten, da man gegenüber dem Ausland das Gesicht wahren musste und davon ausgehen musste, dass das Ausland eine Erklärung dafür erwartet, dass ausgerechnet ein Politiker wie Sie, Herr Edathy, Käufe bei einem solchen Unternehmen getätigt zu haben SCHEINT.

Sie haben richtig gesehen : SCHEINT habe ich absichtlich in Großbuchstaben geschrieben, damit sie es nicht übersehen.

Denn angesichts der Vorkommnisse mit Autobahn und unserer international wahrnehmbaren Aktivitäten , insbesondere auch der Aktiviten mondfahrers im Zusammenspiel mit dessen amerikanischen und canadischen Freunden , war zunächst nicht klar, ob Sie, Herr Edathy , tatsächlich überhaupt irgendetwas bei der betreffenden Firma gekauft haben.

Wir haben uns insoweit gewundert, dass Sie nicht alles einfach bestritten haben sondern auf die gegen Sie erhobenen Vorwürfe relativ schnell mit Äusserungen reagiert haben, die man als Geständnis begreifen kann, dass Sie bei dem Unternehmen tatsächlich etwas gekauft haben, wobei sich "nur" die Frage stellt : was haben Sie gekauft ?

Und hier kommt nun die Gesetzgebung und die Rspr. des Bundesverfassungsgerichts sehr schnell ins Spiel.

Werden nämlich Anhaltspunkte für den "Verdacht", dass Sie Nacktbilder Minderjähriger gekauft haben, in einer Behörde bekannt , ohne dass Sie dies selbst mitgeteilt haben und ohne dass Sie damit einverstanden waren, dann ruft das im betroffenen Einzelfall sofort eine höchst diffizile verfassungsrechtliche Problematik ins Leben, mit der sich mondfahrer bereits seit Jahren intensiv auseinandersetzt wegen der Betroffenheit des von mondfahrer seit Jahren betreuten Kinderporno-Schändungsopfers MO.

Juristisch musste man Sie nämlich nach Bekanntwerden des "Verdachts" aus Rücksicht auf Art. 1 GG völlig analog behandeln wie ein Kinderporno-Schändungsopfer, welches in den "Verdacht" gerät Schändungsopfer zu sein.

Das mag Sie jetzt zwar vielleicht überraschen, da Sie ja kein Jurist sind, es ist aber so. Dies ergibt sich aus der sehr gefestigten Rspr. des BVerfG, und wir haben in unserer Entscheidungssammlung diesbezüglich eine Auswahl dies betreffender Entscheidungen des BVerfG aufgenommen, denen alle wesentlichen Informationen entnommen werden können, die wir benötigen um wissen zu können, wie solche Fälle mit Rücksicht auf Art. 1 GG behandelt werden müssen.

Zugegeben, diese Problematik ist nicht unkompliziert, aber Juristen wie z.B. der BKA-Präsident sollten sich diesbezüglich auskennen und wissen, was man unter dem sogenannten "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" eines Bürgers zu verstehen hat und wie mit diesem Bereich "umzugehen" ist :

Das erste ist : Bevor man irgendetwas in der Öffentlichkeit herumposaunt oder Informationen an Dritte weitergibt, hat man sich zu fragen, ob man durch solche Mitteilungen nicht die Menschenwürde verletzt durch unbefugte Verwertung des absolut geschützten unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung ( = UKPL) der betreffenden Person.

Das Bundesverfassungsgericht hat rechtsbindend ( unanfechtbar) klargestellt, dass der Schutz des UKPL in KEINER Weise durch irgendwelche Interessen der Allgemeinheit relativiert werden kann. Auch das Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafverfolgung ,insbesondere der Verbrechensbekämpfung kann diesen Schutz nicht relativieren. In dem UKPL hat KEINER etwas ohne das Einverständnis des Rechte-Inhabers etwas zu suchen.

Und nun kommt etwas ganz Entscheidendes, das Sie sich unbedingt merken sollten und bei allen Ihren Aktivitäten im Rahmen Ihrer Rechtsverteidigung im Auge behalten sollten :

Der UKPL ist unantastbar, und dies heisst, dass er gegen Ihren Willen nicht aufgeklärt werden darf.

Wenn Sie feststellen, dass jemand - egal wer, d.h. egal ob Privatpersonen oder "der Staat", irgendwelche Politiker, Richter , Staatsanwälte usw. - in diesen Bereich eindringt, indem er versucht , diesen aufzuklären, dürfen sie dagegen vorgehen , d.h. alles , was ihnen möglich ist, dagegen unternehmen,um ihn an der Aufklärung zu hindern, erst recht, falls ihm die Aufklärung dennoch gelingt, ihn daran hindern, die Erkenntnisse gegen Ihren willen Dritten zu überlassen. Sie haben einen Unterlassungsanspruch gegen die Aufdeckung Ihres UKPL und gegen die Weitergabe von Erkenntnisssen über Ihren UKPL an Dritte.

Es tritt hier allerdings - leider - sehr schnell eine rechtstechnische Problematik auf betreffend die Frage, auf welchem rechtstechnischen Weg sie eine Unterlassung erreichen können ohne zugleich durch das Beschreiten des rechtstechnischen Weges den Anspruch auf Unterlassung ganz oder teilweise zu verlieren.

Eventuell ist Ihnen dieses Problem in Ihrer Angelegenheit bis jetzt noch gar nicht bewusst geworden, aber wenn Sie die Entscheidungen, die wir in unserer Forums-Entscheidungssammlung aufgenommen haben, alle gelesen und verstanden hätten, wüssten Sie es ( in meinem nächsten Brief werde ich Ihnen das schwarz auf Weiss anhand von Zitaten zeigen) :

Es besteht nämlich das rechtstechnische Problem, wie Sie einen Anspruch gegen die Offenlegung Ihres KPLG durchsetzen wollen ohne diesen zu benennen und nachzuweisen, dass ein Angriff auf den KPLG stattgefunden hat oder droht.

Mehrere Richter des Bunbdesverfassungsgerichts haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass Sie selber den Schutz des KPLG zerstören oder gefährden, wenn Sie ihn gegenüber Dritte, beispielsweise gegenüber dem Richter, selber offenlegen.

Legen Sie ihn aber offen - z.B. gegenüber dem Richter und / oder gegenüber dem Beklagten in einem Zivilverfahren -, dann eröffnen Sie dadurch dem Richter und ggf. dem Beklagten die Möglichkeit den Schutz Ihres KPLG bezüglich desjenigen Teilbereichs Ihres KPLG sogar irreversibel zu zerstören.Das ist zwar auch dem Richter nicht erlaubt, aber auch ein Richter ist nicht unfehlbar.

Und damit stellt sich die Frage : geht das überhaupt, gegen solche Angriffe Unterlassungsansprüche in vollem Umfang durchzusetzen oder ist man dem "Stalker" hoffnungslos ausgeliefert ?

Die Sie jetzt vielleicht überraschende Antwort lautet : Es geht trotzdem - aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen , und man muss gelinde gesagt "überdurchschnittlich scharfsinnig" sein um es zu schaffen, denn es sind einige Hürden zu überwinden, bis man am Ziel ist.

Schafft man es - ich würde es Ihnen wünschen, sofern Sie nicht ein Seelenverwandter Autobahn´s sind - kann es für den / die Täter ausgesprochen teuer werden, insbesondere wenn der / die Täter Ihre "Versprühungen" im Internet getätigt haben, und an dieser Stelle erlaube ich mir Ihnen eine Spezialität Autobahn´s mitzuteilen :

Autobahn wollte , nachdem er Jahre lang das Persönlichkeitsrecht mehrerer Opfer mit Füssen getreten hatte , Art. 1 GG aus der Anonymität heraus verletzt hatte bis zum geht-nicht-mehr, den Spiess obendrein noch umdrehen, seine Opfer zu Tätern machen und dafür "Schadensersatz" verlangen, als mehrere Opfer ihre Entdeckung im Internet öffentlich machten, wer Autobahn ist.

Autobahn ist diesbezüglich extrem kaltschnäuzig, und er versucht es noch immer, dieses Ziel zu erreichen, versucht in Kooperation mit Anwälten durch Vortäuschung von Schadensersatzansprüchen wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung den großen Reibach zu machen. Er hat diverse "Kontakte" zu staatlichen Stellen eingeschaltet und seine Opfer teilweise sogar heimlich überwachen lassen mit Methoden, die nur für Terroristen erlaubt sind, d.h. Online-Überwachung, Telefonüberwachung usw.

Daran können Sie erkennen, mit welchem Kaliber man es bei Autobahn zu tun hat.

Diese extrem gefährliche Person wäre nach Einschätzung mondfahrers durchaus in der Lage, Computer so zu manipulieren, dass es in Fällen, in denen der Käufer lediglich legale Nacktbilder gekauft hat, so erscheint als habe er auch Kinderpornos gekauft, m.a.W. Autobahn kann Datenspuren vortäuschen und Behörden damit täuschen auf Grund seiner Computer-Spezial-Kenntnisse.

Dass er dies kann, hat er mehrfach bewiesen, es wurde dies einer der zuständigen Staatsanwaltschaften mitgeteilt, aber es bestand bei der Staatsanwaltschaft, der dies mitgeteilt wurde ( fernmündlich) kein Interesse , dem nachzugehen - es hat niemanden aus dem Kreis der betroffenen Opfer überrascht, da man es inzwischen gewohnt ist, dass Autobahn immer gedeckt wird durch die deutsche Justiz.

Nach Einschätzung mondfahrers wäre Autobahn auch dazu in der Lage Ermittler so zu beeinflussen, dass diese vortäuschen würden auf Ihrer Festplatte nach Beschlagnahme Ihres Rechners Kinderpornos gefunden zu haben, die Sie nach deren Aussage angeblich auf Ihre Festplatte befördert haben , die aber in Wahrheit hinter Ihrem Rücken durch den Nutzer Autobahn auf Ihre Festplatte befordert sein können oder durch einen seiner Komplizen.

Wohlgemerkt : KÖNNTE ...

Es KÖNNTE nämlich auch noch ganz anders gewesen sein , oder eine Abwandlung von diesem Szenario, nämlich falls Sie doch ein Komplize Autobahn´s sind und selber ein Liebhaber solcher juristischer Kinderporno-Experimente :

Sie könnten zusammen mit Herrn Hartmann und Autobahn den Plan einer Inszenierung entwickelt haben mit dem Ziel vorgetäuschte Schadensersatzansprüche gegen Herrn Ziercke und gegen den Staat durchsetzen zu können wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Falls Herr Ziercke nämlich tatsächlich unschuldig und unwissend wäre, was Autobahn während der letzten 10 Jahre alles im Internet ausprobierte und mit welchem Ergebnis, könnten Sie drei oder vier , also Herr Hartmann, Sie, dann Autobahn und vielleicht auch noch Herr Oppermann , den Plan gefasst haben Herrn Ziercke ein Bein zu stellen, indem sie selber dafür gesorgt hätten, dass die canadischen Behörden das Ihnen bekannte Unternehmen aufdeckt und dann natürlich Ihre Daten irgendwann Herrn Ziercke bekannt werden müssen oder anderen deutschen Behörden.

Da bekannt war, dass Herr Ziercke Autobahn´s illegale Internet-Seiten trotz der Menschenrechtsverletzungen Jahre lang "duldete" statt sie sperren zu lassen , konnten sich Kriminelle wie Autobahn gewisse Chancen ausrechnen, dass er es eben weitererzählt, was er über Sie erfährt , auch wenn er nur von Käufen legalen Materials erfährt.

Und sollte letzteres der Fall gewesen sein - was Sie ja seit Monaten behaupten , d.h. dass Sie NUR legale Käufe getätigt haben - dann wird es eng für Herrn Ziercke, denn dann hätte er Sie wohl durch seine Mitteilungen an Dritte in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und zugleich damit versucht Ihren UKPL aufzuklären, was verfassungsrechtlich verboten ist. Man müsste dann damit rechnen , dass er eine Art Stalker ist, und das die Eigenschaft eine Art Stalker zu sein auch der Grund dafür gewesen sein könnte, warum Autobahn´s Seiten nicht gesperrt und Autobahn nicht strafrechtlich verfolgt wurde.

Man kann dem zwar entgegenhalten, er habe vielleicht "gedacht" er "müsse" sein "Wissen" an Dritte weitergeben wegen des "öffentlichen Interesses". Aber diese Argumentation greift aus mindestens zwei Gründen nicht : Erstens kann er nicht wissen, ob sich hinter den canadischen Auskünften nicht möglicherweise doch eine "Ente" bezüglich der Aussage verbirgt, Sie seien Käufer gewesen, solange er nicht 100 % Beweise dafür hat, dass tatsächlich Sie ein solcher Käufer sind. Und zweitens hätte er niemals Dritten ohne Ihre Erlaubnis mitteilen dürfen, dass er von canadischer Seite Indizien dafür erhalten hatte, dass Sie ein realer Käufer sein könnten.
Er hätte Sie selber ansprechen müssen, wenn er der Ansicht war, dass es sich nur um nicht strafrechtlich relevantes Material handelt. Er war nicht berechtigt, wenn er selbst davon ausging, dass das Material nicht strafrechtlich relevant sei, Dritte hinter Ihrem Rücken zu freiwilligen Ermittlern zu machen, beispielsweise SPD-Abgeordnete einzuweihen, damit diese anfangen mit Ihnen in Kontakt zu treten um Sie auszuforschen.

Ein solches Vorgehen war analog der Vorgehensweise Autobahn´s, denn so fing es bei Autobahn auch an : Er behauptet einfach etwas über den angeblichen UKPL einer Person, sorgt für die lawinenartige Verbreitung der Behauptung im Internet, dies alles mit dem Ziel, dass dann der von der öffentlichen Verfolgung Betroffene unter dem Druck der Zigtausenden oder noch mehr wissbegierigen freiwilligen "Ermittler" sich so unter Druck gesetzt fühlt, dass er schliesslich freiwillig nachgibt und Auskünfte über den UKPL erteilt.

Entsprechend Auskünfte haben Sie ja erteilt. Fragt sich dann allerdings nur, ob diese auch wahr sind, - denn Sie dürfen ja legal lügen, wenn es um Ihren UKPL geht und Sie ohne zu lügen die Angriffe gegen Ihre Menschenwürde nicht erfolgreich abwehren könnten - d.h. natürlich nötigenfalls auch vor einem Untersuchungsausschuss , falls das die einzige Möglichkeit ist , um die Aufdeckung des UKPL zu verhindern.

Falls Sie nicht zwischenzeitlich oder bereits seit Jahren, ohne dass ich davon wüsste , Kontakt mit dem mondfahrer gehabt haben sollten - dem Kerl traue ich inzwischen ALLES zu ! - müsste Ihnen jetzt eigentlich auch klar sein, wie Sie aus Ihrer Nummer wieder rauskommen, falls Sie es wollen.

Sie könnten ja ihre amüsanten Spielchen einfach noch eine Weile fortsetzen und dann auf einmal sagen : "hahah, April April, ich hab Euch alle verarscht, ich bin nicht pädophil und auch sonst nix, aber ich habe diese jahrelangen Schweinereien Autobahn´s im Internet gesehen, dann Kontakt mit dem mondfahrer aufgenommen, und da kamen wir eben auf die Idee , dass ich einfach mal solche legalen Nacktbilder von Kindern bei dieser Firma bestelle, und mal sehen, was passiert, wenn das im BKA bekannt wird."

Sollte das so gewesen sein , Herr Edathy , dann : GRATULATION !

Denn es wäre an und für sich höchste Zeit für derartige Inszenierungen gewesen, nachdem bis heute NICHTS gegen Autobahn passiert ist.

Nun brauchen wir natürlich auch noch ein Motiv . WARUM wird Autobahn gedeckt durch deutsche Behörden, warum kann er völlig ungehemmt auf Leuten öffentlich herumtrampeln, die Menschenwürde verletzen bis zum geht-nicht-mehr ?

Nach den Motiven brauchen wir nicht lange zu suchen, denn es gibt deren mindestens vier ( die Nummerierung ist willkürlich) :

1. finanzielle Interessen
2. nationalsozialistische Interessen
3. die Sucht andere zu beherreschen, zu tyrannisieren und zu bevormunden
4. Lust auf Mobbing, weil es "so geil ist"

Was die finanziellen Interessen betrifft, so waren diese im Fall Autobahn sehr konkret, und er dürfte zahlreiche spezielle Freunde in Behörden haben, welche diese Interessen teilen :

Er wollte " das Roulette knacken", schaffte es aber nicht, da er zu unbegabt ist, war neidisch auf mondfahrer und wollte mondfahrer mit den gegen Kinderporno-Missbrauchsopfer gerichteten öffentlichen Menschenwürde-Verletzungen mondfahrer so unter Druck setzen, dass dieser das Geheimnis seiner Mondbombe verrät.

Sie sollten sich auf die Wette mit Mephisto einlassen, Herr Edathy , Sie werden schon sehen, warum ...

In meinem nächsten Brief an Sie, Herr Edathy , werde ich mich eingehender mit der Rspr. des BVerfG befassen um das zu untermauern, was hier bereits qualitätiv mitgeteilt wurde.

Sie werden dann sehen, dass es nicht ganz einfach ist Angriffe gegen den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfolgreich abzuwehren.

Man kann solche Angriffe rechtstechnisch gesehen nicht erfolgreich direkt durch Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung des Frontalangriffs gegen die Menschenwürde abwehren sondern muss über den Umweg der Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung von Angriffen gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehen.
Dies bringt dann allerdings das Problem mit sich, dass dann eine Interessenabwägung ins Spiel kommt bzgl. des erforderlichen Interessenausgleichs zwischen Ihrem privaten Unterlassungsinteresse , welches auf Art 2 GG i.V.m. Art 1 GG gestützt wird, und dem öffentlichen Informationsinteresse welches auf Art. 2 GG ggf. i.V.m. Art 5 GG gestützt wird.
Wenn man diesen Umweg beschreitet , kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, wie noch zu zeigen ist , da der aus Art. 2 GG resultierende Schutz nicht absolut sondern relativierbar ist.

Mars
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offener Brief 8

Beitragvon Mephißto » So 8. Feb 2015, 14:47

Grüß Gott, Herr Edathy !

Brief 8 an Sie kommt von mir - in dieser Gestalt :

das Wort zum Sonntag

1.

Sie sollten in sich gehen und meine Wette annehmen !

2.

Sie solten den Thread spezielle juristische Hinweise fortlaufend verfolgen und dies auch Ihrem Anwalt, Herrn RA Christian Noll, empfehlen !

3.

Sie sollten dazu beitragen, dass das Forum Fahndung nach Mondfahrer schneller bekannt wird.



Es ist wichtig , dass Mondfahrer so schnell wie möglich gefunden wird , da Mondfahrer ZEUGE ist in einer bestimmten Angelegenheit und es auch für Sie , Herr Edathy , in Ihrer eigenen Angelegenheit sehr vorteilhaft wäre , wenn Mondfahrer rechtzeitig gefunden würde , da Mondfahrer auch in Ihrer Sache Zeuge ist und zu Ihren Gunsten aussagen könnte, sofern er rechtzeitig gefunden werden sollte .

Sie wissen, dass Sie die Möglichkeit haben das Forum "Fahndung nach Mondfahrer" über facebook bekannt zu machen um die Internet-Fahndung nach Mondfahrer zu beschleunigen.
Auch nach Indra kann auf diese Weise gefahndet werden, obwohl Indra schon lange tot ist.
Die Erinnerungen Unbekannter an Indra könnten zur Aufdeckung verfolgbarer Spuren führen, die in Mondfahrers Nähe führen und möglicherweise mittelbar dazu führen, dass Mondfahrer schneller gefunden wird.

Obwohl die Mondbewohner über ein Foto von Mondfahrer verfügen , werden sie dieses nicht für Fahndungszwecke zur Verfügung stellen. Der Grund für diesen Verzicht ist, dass Mondfahrer gegen Verletzungen seiner Rechte geschützt werden muss, insbesondere gegen sonst drohende Verletzungen seiner Rechte aus Art. 1 GG.

Die von mondfahrer entwickelte, diese Schwierigkeit berücksichtigende Fahndungsmethode läuft daher darauf hinaus , das Forum "Fahndung nach Mondfahrer" mittels Auslösung einer irgendwann eskalierenden Kettenreaktion so bekannt zu machen, dass schliesslich Mondfahrer , egal wo er sich aufhält , davon erfährt, dann aus Neugier selbst die Vollziehung der Mondfahrer-Fahnung mitverfolgt und sich dabei selbst , wie im Forum erklärt , an seinen eigenen Merkmalen seiner Vergangenheit , die nur auf ihn selbst zutrifft und zum Teil nur uns sowie MO und ihm selbst bekannt ist , erkennt. Wir werden ihn dann über das Forum und auch auf anderen öffentlichen Wegen so mit Informationen versorgen, dass er den Weg zu uns finden kann ohne auf seinem Weg zu uns beobachtet zu werden.

Später muss dann ein Zeugenschutzprogramm zu seinem Schutz durchgeführt werden, damit er ohne Gefahren ausgesetzt zu sein, aussagen kann.

4.

MARS hat geschrieben:hallo Herr Edathy ,

Ausserdem durchdachte mondfahrer auch die theoretische Möglichkeit , dass Autobahn mit Herrn Ziercke unter einer Decke stecken könnte und durch diesen Jahre lang vorsätzlich und planmäßig gedeckt worden sein könnte.


Hier sollten Sie aber aufpassen, Herr Edathy !

mondfahrer hat nämlich noch eine andere Möglichkeit durchdacht, und wenn das Realität wäre, was theoretisch denkbar wäre, dann würden Sie ALLE unter einer Decke stecken !
Also ., ALLE heisst : Sie, Herr Edathy , und dann die Herren Autobahn, Hartmann, Ziercke , Oppermann, ... und , und , und ...

Sie wären dann nur das Bauernopfer , das man im Einvernehmen möglichst glimpflich davonkommen lassen will , weil man in Canada etwas entdeckt hatte, aber ich kann Ihnen nur raten : Sollte das auch nur in Ansätzen so gewesen sein bzw. solches geplant sein , dann würden Sie sich selbst einen Gefallen tun, wenn Sie aus Anlass meines heutigen Wort zum Sonntag Ihre "Strategie" schnellstens nochmal überdenken und sich lieber schnellstens von diesem Personenkreis distanzieren , insbesondere von Autobahn ! Denken Sie immer daran, dass mondfahrer in Canada sehr zuverlässige Freund hat , die nicht so ganz auf den Kopf gefallen sind ...

Denken Sie, sollte das auch nur ansatzweise so sein , an Ihren Vorsatz zu Jahresbeginn :

Sebastian Edathy hat geschrieben:allen was aufs Maul, die das verdienen


Der ERSTE, der was aufs Maul verdient, ist Autobahn. Wenn Sie ihn noch nicht angezeigt haben, zeigen Sie ihn jetzt an. Verlangen Sie, dass er endlich strafrechtlich verfolgt wird und seiner Verurteilung zugeführt wird.

M E P H I S T O
Mephißto
 
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offener Brief 9

Beitragvon MARS » So 8. Feb 2015, 22:29

Hallo, Herr Edathy ,

Im Gegensatz zu anderen "Institutionen" gilt für uns "Marsbewohner" die Unschuldsvermutung, und also erhalten Sie hiermit einen weiteren Brief, wobei wir nach wie vor zu Ihren Gunsten unterstellen, dass Sie unschuldig sind, also keine Kinderpornos gekauft haben.

Wir unterstellen ausserdem zu Ihren Gunsten, dass Sie kein Autobahn-Sampythisant sind , dass Sie also keine nationalsozialistische Gesinnung wie Autobahn haben, sondern Autobahn´s Opfer sind.

In meinem letzten Brief an Sie, Herr Edathy , hatte ich ja angekündigt, mich eingehender mit der Rspr. des BVerfG zu befassen um das zu untermauern, was in Brief 7 bereits qualitätiv mitgeteilt wurde.

Sie würden dann sehen, dass es nicht ganz einfach ist Angriffe gegen den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfolgreich abzuwehren, hatte ich Ihnen mit Brief 7 geschrieben.

Den Grund hierfür kann man Entscheidungen des BVerfG entnehmen, die wir in unsere Foren-Entscheidungssammlung bereits vor fast 2 Jahren aufgenommen haben , also lange bevor Ihr Fall in Sachen Kinderporno -Verdacht in der Öffentlichkeit bekannt wurde.

Unsere Entscheidungssammlung enthält überwiegend Entscheidungen , die sich um die Frage ranken, unter welchen Bedingungen "der Staat" bzw. Behörden, z.B Strafverfolgungsbehörden oder solche Institutionen wie Verfassungsschutz, MAD usw., gegen den Willen einer betroffenen Person auf Informationen aus der Privatsphäre einer Person zugreifen und sie ggf. verwerten dürfen - z.B. für Strafverfolgungszwecke oder um Dritte, die ein Interesse an der Kenntnis solcher Informationen haben, zu befriedigen.

Der folgenden Aufstellung können Sie entnehmen, welche diesbezügliche Entscheidungen wir unter anderem in unsere Sammlung aufnahmen, und wann dies jeweils geschah :


Beitrag von MARS » Mi 15. Mai 2013, 12:57 :
Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen
BVerfG - Beschl. vom 14. September 1989 2 BvR 1062/87

die Entscheidung tragend : Ri. Klein, Träger, Kruis und Kirchhof
abweichende Meinung : Ri. Mahrenholz, Böckenförde, Graßhof, Franßen

Beitrag von MARS » So 19. Mai 2013, 20:14
Verfassungsschutzgesetz / Internet Überwachung
BVerfG -Urteil v. 27.02.2008 1 BvR 370/07

Beitragvon MARS » Mo 20. Mai 2013, 11:58
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei
BVerfG-Beschluss v. 12.04.2005- 2 BvR 1027/02

Beitrag von MARS » Mo 20. Mai 2013, 22:13
Beschluß in Sachen Braunschweig
BVerfG -Beschluss v. 16.06. 2009 - 2 BvR 902/06 -

Beitrag von MARS » Mo 20. Mai 2013, 12:51
Durchsuchung /Verwertung von Arztdokument
BVerfG -Beschluß v. 08.03.1972 - 2 BvR 28/71 -

Beitrag von MARS » Di 21. Mai 2013, 18:04
Lauschangriff / unantastbarer Kernbereich : Ausspähung verboten
BVerfG -Urteil v. 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

die Entscheidung tragend : Ri. Papier,Haas,Hömig,Steiner, Hoffman-Riem,Bryde
abweichende Meinung : Jaeger ,Hohmann-Dennhardt


Betreffend die Gegenstände dieser Entscheidungen teile ich Ihnen folgendes mit :

1.

Die in der Liste aufgeführten Entscheidungen hatte mondfahrer für unser Forum herausgesucht , da diese Entscheidungen Antworten auf Rechtsfragen liefern, die für mondfahrers und unser Wirken von enormer Bedeutung sind.

Die Antworten betreffen Fragen, die aufgeworfen wurden im Zusammenhang mit einem Problem, welches durch Autobahn und seine Mittäter bereits vor mehreren Jahren ausgelöst wurde . Dabei ging es um einen Konflikt zwischen mondfahrer und der Autobahn-Tätergruppe, für deren Taten Sie sich eigentlich interessieren müssten, da Sie ja bisher immer erklärt haben, gegen Nationalsozialisten zu sein.

Salopp gesprochen drehte sich - zumindest vordergründig betrachtet - der Konflikt mit Autobahn im Anfangsstadium des Konflikts "erst mal nur um´s Geld" , genauer gesagt : Autobahn und seine Gesinnungsgenossen beanstandeten, dass mondfahrer für bestimmte medizinische Sonder-Projekte im Bereich der medizinischen Notfallversorgung Geld "generieren " wollte , angesichts der Feststellung, dass der Staat für derartige Sonderprojekte kein Geld zur Verfügung stellen wollte ( bis heute geschieht letzteres bedauerlicherweise nicht, aber das ist ein anderes Thema ) .

mondfahrer stellte diesbezüglich ziemlich schnell fest, welche Interessen Autobahn vertrat : Es waren nationalsozialistische Interessen , letztlich eine Neuauflage des "sozialen Verständnisses" Adolf Hitlers , ähnlich wie bei Hitler wurde die Gesinnung als angebliches "soziales Wirken zum Wohle der Allgemeinheit" getarnt.

Dabei gab sich Autobahn sogar als angeblicher "Nazi-Gegner" und als "Naturfreund" und als "Tierschützer" aus ,der Neonazis überführen wolle, verteilte auf seinen Internet-Seiten ironische Hitler-Smilies etc.

Es ging im Streit um´s Geld aber - wieder einmal - um die Endlösung im "Interesse des Staates"- ja Sie haben richtig gelesen, es ist eigentlich kaum zu fassen , aber das war und IST der Knackpunkt.

Autobahn wollte innovative Notfallversorgungen, die überwiegend alte oder sehr alte Patienten betreffen , verhindern , weil er solche Behandlungen, wie mondfahrer sie empfiehlt , als Geldverschwendung klassifizierte , da es "ökonomischer" sei solche Patienten gemäß der "Vorhersehung" ihrem Schicksal zu überlassen , sie anschliessend auf Friedhöfen zu "entsorgen" und ggf. vorhandenes Vermögen der Patienten den Erben zu überlassen, die es dann "sinnvoller" verbraten statt das Geld , das nicht ihr eigenes ist, für die Notfallbehandlung des Eigentümers dieses Geldes auszugeben.

Autobahn rechnete dabei genauso wie Adolf Hitler , d.h. er rechnete aus, dass es "ökonomischer" und "ökologisch sinnvoller" und "praktischer" sei, wenn die betreffenden Patienten "entsorgt" würden , aber nicht nur das ...

Zusammen mit Gesinnungsgenossen organisierte er allen Ernstes Internet-Werbung für die sogenannte "Zyankalikapsel" , welche "humanerweise" die "Befreiung" der Patienten bringen sollte und enorm kostengünstiger sei als mit den Patienten nach mondfahrers Plänen lebenserhaltende Notfallbehandlungen durchzuführen.Die Patienten sollten in die Schweiz fahren , und zwar nicht in die Gaskammer, sondern sie sollten sich dort die Kapsel reichen lassen um im eigenen Magen die "erlösende" Gaskammer zu erzeugen ,


Dies also war sozusagen der "Ur-Konflikt" zwischen mondfahrer und Autobahn´s Geld-Geiz, der vor fast 10 Jahren zunächst auf der nicht-öffentlichen Eben ausbrach und später öffentlich wurde - ohne dass der Staat gegen Autobahn einschritt.

Um nun zu verstehen, was dieser Ur-Konflikt mit der oben zitierten Entscheidungsliste und den Inhalten der betreffenden Entscheidungen des BVerfG zu tun hat , muss man folgendes wissen :

Viele Patienten , besonders solche, die ihrer Natur nach einen nicht besonders hohen IQ haben , haben Probleme damit, die Sinnhaftigkeit der innovativen lebenserhaltenden Maßnahmen mondfahrers nachzuviollziehen , und oft ist es leider so, dass auch die Personen aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Patienten mangels ausreichendem IQ kein Verständnis dafür haben, so dass das Unverständnis solcher Personen und die schwierig zu beeinflussenden Reaktionen solcher Personen für den im Ernstfall in Lebensgefahr schwebenden Patienten eine zusätzliche Lebensgefahr bedeuten , die mit allen Mitteln vermieden werden muss. Die sicherste Methode , um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen, ist es , es erst gar nicht zu Diskussionen mit solchen Personen kommen zu lassen sondern die Lebensrettungsmaßnahme einfach durchzuführen ohne diesen Personenkreis erst um Erlaubnis zu fragen , d.h. vollendete Tatsachen zu schaffen so als ob eine Art Geistesschwäche bei den Betroffenen vorläge ( letztlich ist es das auch, bei genauer Betrachtung, d.h. die Patienten und auch die Personen aus ihrem Umfeld können dafür nichts) .

Problematisch wird es allerdings dann, wenn sich Personen wie Autobahn einmischen und die intellektuelle Schwäche dieses Personenkreis ausnutzen, indem sie diesen Personenkreis oder gar den Patienten selber, mittels einer Psycho-Massage so beeinflussen , dass die Durchführung der Rettungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können, weil sie am Veto der durch Autobahn´s Einlullungen verwirrten Patienten selbst oder an den Handlungen sich einmischender Personen aus dem Umfeld scheitern.

Diesem Problem Rechnung tragend , suchte mondfahrer nach Möglichkeiten, wie man solchen Angriffen seitens lebensfeindlichen Selektions-Personals wie Autobahn ausweichen kann.

mondfahrer hatte mit dem Problem allerdings nicht erst durch Autobahn Bekanntschaft gemacht , sondern schon vor Jahrzehnten, d.h. bevor Autobahn erstmals im Internet auftauchte, mit der Folge, dass mondfahrer im Zeitpunkt der ersten Internet-Konfrontation mit Autobahn bereits professionell gewappnet war gegen Personen, die ähnlich agieren wie Autobahn, insbesondere längst anonymisiert war um ungestört arbeiten zu können.

mondfahrer gründete folgerichtigerweise sehr frühzeitig ein anonymes Netzwerk, welches an das Internet angebunden ist mittels einer "Schnittstelle", aber die Notwendigkeit eine Schnittschnelle zu betreiben griffen Autobahn und seine Mittäter auf um ein äusserst störendes verfassungsrechtliches Problem auszulösen, dessen Lösung uns viel Zeit kostete, die wir lieber für anderes verwendet hätten.

Autobahn´s Bestrebungen laufen nämlich darauf hinaus, dass er mondfahrer identifizieren und das anonymisierte Netzwerk zerstören will, d.h. die Identitäten der Personen, die mit mondfahrer zusammen arbeiten, aufdecken will.

Er forderte deshalb deutsche Behörden und auch die Bevölkerung über das Internet auf, ihm dabei behilflich zu sein, solche Aufklärungen zu vollziehen. Ausserdem produzierte er im Internet negative Werbung gegen mondfahrer´s innovative medizinische Notfall-Maßnahmen.Auf diese Weise will er eine Selektion einer angesprochenen Zielgruppe der Patienten erreichen , und zwar solcher Patienten, deren IQ zu niedrig ist als dass sie erfassen könnten, dass mondfahrers Lebensrettungsethode sinnvoll und erfolgreich ist, wobei Autobahn sich darüber klar war und ist, dass er damit sehr viele Patienten selektieren kann, da leider die Zielgruppe die überwiegende Mehrheit aller Patienten ist, die einen zu niedrigen IQ besitzt als dass sie die Zweckmäßigkeit der Methode mondfahrers begreifen zu könnte.

Die Konsequenz ist, dass man diese Patienten , also Autobahn´s Zielgruppe, besser erst gar nicht mit der intellektuellen Problematik konfrontiert sondern sie einfach ohne viel zu erklären professionell behandelt, wenn es nowendig wird. In vielleicht 30 oder 50 Jahren mag das vielleicht ganz anders laufen, aber momentan muss man die aktuellen Gegebenheiten berücksichtigen , die zeigen, dass es besser ist, nicht zu viel "Wirbel" zu erzeugen, da dadurch die Patienten gefährdet werden.

Zu Zwecken der vor diesem Hintergrund geplanten Selektion publizierte Autobahn systematisch im Internet Falschmeldungen und Verleumdungen über mondfahrer , in dem Bestreben , die Öffentlichkeit zu verwirren und Patienden mit der Vorstellung einzulullen, dass mondfahrers Methode "nicht sinnvoll" und daher "Geldverschwendung" sei.D.h. Autobahn spricht gezielt solche Patienten an, die über einen nicht ausreichenden IQ verfügen als dass sie nachvollziehen könnten, warum mondfahrers Rettungsmethode funktioniert , und zwar verfolgt hier Autobahn sepziell das Ziel, dass solche Patienten bereits im "Vorfeld" ,d.h. solange sie noch gesund sind, verfügen, sich aus Kostengründen in einem Notfall nicht mittels mondfahrers Methode retten zu lassen sondern lieber nach den Vorgaben der Endlösung zu sterben , ihr dadurch frei werdendes Vermögen den Erben zu überlassen,und sich begraben zu lassen.

Die Quintessenz der Bestrebungen ist es also, dass Autobahn wie Hitler Kranke "entsorgen" und das dadurch freiwerdende Vermögen der sterbenden Kranken an Gesunde verteilen will um den Wohlstand der Gesunden und der Jugend zu erhöhen.

2.

Der Umstand, dass Autobahn im Rahmen seiner gegen mondfahrer und dessen medizinische Vorhaben gerichteten Internetaktivitäten rechtswidrige Informationen im Internet verbreitete, führte zu einer juristischen Problematik , für deren Klärung die in obiger Liste aufgeführten Entscheidungen maßgeblich sind.

Diese Entscheidungen betreffen nämlich die Frage, auf welche Weise gegen Angriffe seitens des Staates, d.h. wenn Behörden der Aufforderung Autobahn´s folgen in der Weise, dass sie mondfahrer oder in Verbindung mit mondfahrer stehende Personen in deren Grundrechten verletzen zu Zwecken der Unterstützung der Selektions-Maßnahmen Autobahn´s , vorgegangen werden kann , und welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen solche Angriffe aus staatlichen Kreisen, zur Verfügung stehen.

Um diese Fragen zu beantworten, musste zunächst geklärt werden, welche Angriffsmöglichkeiten dem Staat bzw. bestimmten Behörden zur Verfügung stehen, und dies sind insbesondere folgende :

1.

heimliches verfassungswidriges Aufklären des UKPL von Mitarbeitern mondfahrers.

2.

Veröffentlichung der Aufklärungsergebnisse aus 1. im Internet, insbesondere identifizierende personenbezogene Daten und Zuordnung des ermittelten UKPL
zur von der verfassungswidrigen Aufklärung betroffenen Person.

3.

Veröffentlichung diskriminierender und verleumdender Information über die nach 1. und 2. verfolgten Bürger im Internet.

4.

Bedrohung der gem. 1.,2.,3. angegriffenen Bürger durch bedrohliche Ankündigungen von Angriffen auf die Gesundheit und Sachbeschädigungen ( Durchschneiden von PKW-Bremsschläuchen , Auslösen von Angriffen, die "aussehen wie ein Unfall" , usw.) , die erst im Internet anonym veröffentlicht werden und später durch anonyme Täter tatsächlich realisiert werden .

5.

Verweigerung der Strafverfolgung der Straftaten Autobahn´s.

Eine Analyse der Inhalte der o.g. Entscheidungen des BVerfG ergab, dass es gelinde gesagt "nicht ganz einfach" ist, sich in Deutschland gegen solche Angriffe aus Behördenkreisen zur Wehr zu setzen, wenn dieselben Behörden die Aufklärung verweigern, wer die Täter aus ihren eigenen Reihen sind.

Kommt Ihnen, Herr Edathy jetzt etwas bekannt vor, fällt schon der Groschen ?

Oder sind Sie doch ein Mittäter, und wissen schon alles ?

Genau das, d.h. was Sie wirklich sind , möchten wir gemeinsam mit Ihnen klären, Herr Edathy.

Bevor ich Ihnen diesbezüglich weitere Fragen mondfahrers vorlege , möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die weitere Bearbeitung der juristischen Problematik im Zusammenhang mit den oben erwähnten Entscheidungen des BVerfG und der Bezug zu Ihrem Fall in den Thread spezielle juristische Hinweise verlegt wurde , und ich möchte Ihnen hiermit nahelegen sich dort gründlich zu informieren.

Im Übrigen teile ich Ihnen folgendes betreffend die bisherigen Aktivitäten Autobahn´s mit :

Autobahn bewirkte unter anderem , dass :

a) unbescholtene Bürger heimlich überwacht wurden, d.h. heimlich Telefone abgehört wurden , heimlich Rechnerinhalte ausspioniert wurden, heimlich Wohnungen abgehört wurden

b) der UKPL mehrerer Personen heimlich mittels der unter 1. genannten Methoden aufgedeckt und die Ergebnisse im Internet veröffentlicht wurden

c) die unter 1. und 2. bewirkten rechtswidrigen Aktivitäten nicht strafrechtlich verfolgt wurden

Vor diesem Hintergrund möchten wir klären, welche Rolle Autobahn in Ihrem Fall spielt, welche Beziehungen er zu Ihrer Person und zu anderen Personen wie z.B. zu Herrn Hartmann, Herrn Oppermann , Herrn Ziercke usw. "pflegt".

Wir hoffen dabei auf Ihre tatkräftige Unterstützung.

Mars
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