Kinderschänder (amtlich angeordnet)

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Kinderschänder (amtlich angeordnet)

Beitragvon web175 » Mo 29. Apr 2013, 15:17

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Re: Kinderschänder (amtlich angeordnet)

Beitragvon XCOPY » Sa 25. Mai 2013, 15:41

25.04.2013

Ordinariat schweigt nicht

Stellungnahme zum Bericht der Main-Post „Die Perspektive der Opfer“ vom 25. April 2013

Im Bericht der Main-Post „Die Perspektive der Opfer“ wird Bischof Dr. Friedhelm Hofmann und der Diözese Würzburg fehlende Aufklärung und zugleich Vertuschung im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs in der Kirche, vor allem beim Umgang mit dem kirchenrechtlichen Verfahren gegen Pater Damian M. unterstellt. Die Diözese Würzburg weist diese Vorwürfe der Main-Post entschieden zurück.

Bedauerlich ist vor allem, dass sich die Main-Post auf eine Antwort der Diözese Würzburg vom 19. Februar 2013 beruft. Bis zur Veröffentlichung am 25. April 2013, also über einen Zeitraum von zwei Monaten, gab es keine weitere Nachfrage und Aktualisierung. Mittlerweile hat der bevollmächtigte Diözesanrichter das kirchenrechtliche Verfahren bezüglich Pater Damian M. abgeschlossen. Bischof Hofmann hat das Urteil an die Glaubenskongregation in Rom weitergegeben. Dort muss es jetzt bestätigt werden, ehe die Entscheidung öffentlich gemacht werden kann – ein Vorgehen, das bei Gerichtsverfahren gefordert ist.

Von einem „Schweigen des Ordinariats“, wie in der Unterzeile des ganzseitigen, im Boulevardstil aufgemachten Berichts behauptet wird, kann deshalb keine Rede sein. Es gab im konkreten Fall sowohl mehrere Telefongespräche mit Frau Manuela Göbel als auch eine schriftliche Antwort auf ihre Fragen.

Die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats veröffentlicht deshalb in Folgendem die Fragen von Frau Göbel und die schriftliche Antwort des Pressesprechers der Diözese. Frau Göbel hatte die Fragen am Freitagmittag, 1. Februar 2013, an die Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg geschickt und um eine Antwort bis Montag, 4. Februar 2013, gebeten.

Der Provinzialminister der Franziskaner-Minoriten Bernhardin M. Seither nahm zu dem Zeitpunkt (bis 25. Februar 2013) am Generalkapitel seiner Ordensgemeinschaft in Assisi teil. Ihm lag sehr daran, die Fragen von Frau Göbel gemeinsam mit der Diözese Würzburg zu beantworten. Die Antwort wurde dann am 19. Februar 2013 an Frau Göbel per E-Mail weitergegeben. Weiter hat der Missbrauchsbeauftragte der Diözese Würzburg, Professor Dr. Klaus Laubenthal, am 19. März 2013 die aktuellen Zahlen zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs veröffentlicht. Dieser unten dokumentierte POW-Bericht wurde am 20. März 2013 auch in der Main-Post veröffentlicht.

Fragen von Frau Manuela Göbel, Main-Post, vom 1. Februar 2013:

Sehr geehrter Herr Schweßinger,

für meine Berichterstattung möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Nachfragen bitten:

1. Ist abzusehen, wann das kirchenrechtliche Verfahren Damian Mai abgeschlossen sein wird?

2. Wer ist für die Durchführung des Verfahrens im Bistum zuständig?

3. Hat das Bistum mit Opfern von Damian Mai Kontakt?

4. Geht Damian Mai einer seelsorgerischen Tätigkeit nach?

5. Ist es den Opfern von Damian Mai möglich, Entschädigungsforderungen zu stellen?

6. Wie viele kirchenrechtliche Verfahren wurden aufgrund von 2010 bekannten Missbrauchsfällen eingeleitet?

7. In wie vielen Tätern wurden in diesen Verfahren Schuld nachgewiesen?

8. Wie viele Opfer – aus den 2010 bekannt gewordenen Fällen – sind dem Bistum bekannt?

9. Wie viele kirchenrechtliche Verfahren, die 2010 eingeleitet wurden, sind noch nicht abgeschlossen?

Für eine Beantwortung bis Montag wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Göbel, Redakteurin



Antwort von Bernhard Schweßinger, Pressesprecher der Diözese Würzburg, vom 19. Februar 2013 auf die Anfrage von Frau Manuela Göbel, Main-Post

Die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom hat das Bistum Würzburg im Jahr 2012 beauftragt, als Amtshilfe für den Orden der Franziskaner-Minoriten ein formelles Verfahren bezüglich Pater Damian M. durchzuführen. Er wird der sexuellen Übergriffigkeit gegenüber Minderjährigen beziehungsweise des distanzlosen Verhaltens beschuldigt. Die staatlichen Ermittlungen gegen den Ordensmann waren mit Bescheid vom 9. August 2010 – meist wegen Verjährung – eingestellt worden. Damit wurde staatlicherseits nicht überprüft, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Im Auftrag der Glaubenskongregation führen derzeit ein von Bischof Dr. Friedhelm Hofmann bevollmächtigter Diözesanrichter sowie zwei Beisitzer das kirchenrechtliche Verfahren durch. Ein genauer Termin der Beendigung des Verfahrens kann nicht genannt werden, da sich Diözese und Franziskanerminoriten – wie bei Gerichtsverfahren gefordert – zu einem laufenden Verfahren nicht äußern dürfen.

Erster Ansprechpartner für Opfer ist die Provinzleitung der Franziskaner-Minoriten, die aber in enger Anbindung die Diözese Würzburg über Kontakte mit Opfern unterrichtet. Mit zwei Opfern steht der derzeitige Provinzialminister der Franziskaner-Minoriten, Bruder Bernhardin M. Seither, per E-Mail in Kontakt. In der Phase der aktuellen Beschuldigungen – im Jahr 2010 – hatten Bischof Hofmann und Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand zwei Mal unmittelbare Gespräche mit Opfern beziehungsweise deren Angehörigen geführt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Opfer einen Antrag auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids an den Missbrauchsbeauftragten der Franziskaner-Minoriten, Rechtsanwalt Dr. Klaus Krug (Würzburg), stellen können. Dieser leitet den Antrag dann an die entsprechende Stelle der Deutschen Ordensoberen-Konferenz (DOK) weiter.

Pater Damian wohnt nach Angaben des Ordens außerhalb eines Konvents und darf die Messe lediglich in einem Altenheim feiern. Weitere seelsorgerliche Tätigkeiten – wie beispielsweise Beichte hören – sind ihm untersagt. In der deutschen Provinz der Franziskaner-Minoriten gab es aufgrund der 2010 bekanntgewordenen Missbrauchsfälle zwei kirchenrechtliche Verfahren. Ein Verfahren (nicht im Bistum Würzburg) ist abgeschlossen, dem Ordensmann wurde die Schuld nachgewiesen.

Im Bistum Würzburg wurden die im Jahr 2010 bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs nach den Ermittlungen durch die staatlichen Instanzen auch kirchenrechtlich aufgearbeitet. Seit 2010 waren neun staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und wegen Verjährung wieder eingestellt worden. Der Missbrauchsbeauftragte der Diözese, Professor Dr. Klaus Laubenthal, wird in Kürze eine neue Statistik zu den bei ihm erhobenen Vorwürfen vorlegen. Folgen der kirchenrechtlichen Untersuchungen waren teils Ruhestandsversetzungen, Entfernung aus der Seelsorge, Kürzung der Bezüge beziehungsweise eine Einschränkung der Zelebrationserlaubnis.



Veröffentlichung der Pressestelle des Bischöflichen Ordinariats Würzburg vom 19. März 2013

Würzburg (POW) Die Zahl der Vorwürfe wegen sexueller Missbrauchshandlungen und Grenzüberschreitungen ist im zurückliegenden Jahr im Bistum Würzburg erneut zurückgegangen. Insgesamt wurden in der Zeit seit 20. März 2012 an Professor Dr. Klaus Laubenthal, Ansprechpartner in der Diözese Würzburg für Opfer sexuellen Missbrauchs, neun Vorwürfe übermittelt. Im Jahr zuvor waren es insgesamt noch 14 Vorwürfe. „Die Aufarbeitung des Missbrauchsgeschehens halte ich im Bistum Würzburg für vorbildlich“, sagte Laubenthal am Dienstag, 19. März, in Würzburg. Die dritte Jahresbilanz seiner Tätigkeit übermittelte Laubenthal an Bischof Dr. Friedhelm Hofmann und Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand.

Im zurückliegenden Jahr kamen die Mitteilungen an Laubenthal aus kirchlichen Kreisen oder von den betroffenen Personen selbst. Drei der neun Anschuldigungen bezogen sich auf Priester aus anderen Bistümern beziehungsweise auf die Tätigkeit Würzburger Diözesanpriester in anderen Diözesen. Ein Vorwurf stellte sich als physische Misshandlung dar. Von den fünf zu prüfenden Vorwürfen waren drei Priester betroffen – einer ist bereits gestorben –, ein Ordensmann sowie ein nebenamtlicher Mesner. Bei dem Vorwurf gegen den Mesner kam es schließlich zu einer strafgerichtlichen Verurteilung.

Laubenthal dankte Bischof und Generalvikar dafür, dass sie das Thema so stringent angegangen seien. „Die deutlich zurückgegangenen Vorwürfe zeigen, dass es richtig war, von Anfang meiner Tätigkeit als externer Missbrauchsbeauftragter im Jahr 2010 an sehr offen dieses Problem anzugehen.“ Im ersten Jahr von Laubenthals Tätigkeit waren von März 2010 bis März 2011 insgesamt 62 Vorwürfe an den Missbrauchsbeauftragten übermittelt worden, von denen zahlreiche Missbrauchsfälle Jahrzehnte zurücklagen.

Mit Blick auf die Verjährung von sexuellen Missbrauchstaten begrüßte Laubenthal zwar die kürzlich vom Parlament beschlossenen Reformen, bei denen im strafrechtlichen Bereich das Ruhen der Verjährung von der Vollendung des 18. Lebensjahres auf die Vollendung des 21. Lebensjahres angehoben worden ist, als einen Schritt in die richtige Richtung. „Das halte ich aber immer noch für völlig unzureichend. Meine Erfahrungen mit den mit mir in Kontakt getretenen Missbrauchsopfern haben gezeigt, dass die meisten von ihnen Jahrzehnte brauchen, bis sie sich in der Lage sehen, Strafanzeige zu erstattet“, sagte Laubenthal. Erneut forderte er deshalb die Abschaffung jeglicher Verjährung beim Delikt des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Weiter begrüßte der Missbrauchsbeauftragte, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung des Komplexes sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche fortgeführt werden soll. Gerade ein solches Forschungsprojekt halte er für geeignet, Erkenntnisse zur Verbesserung der Prävention zu gewinnen.

Laubenthal ist als Missbrauchsbeauftragter nach den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zuständig für die Entgegennahme von Vorwürfen sexueller Übergriffe auf Minderjährige im strafrechtlichen Sinn. Darüber hinaus heißt es in den kirchlichen Vorschriften, dass bereits Grenzüberschreitungen im Vorfeld der Strafbarkeit zu prüfen sind. Seit 2011 ist er außerdem zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids Betroffener. Mittlerweile haben neun Personen, die als Minderjährige durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter sexuell missbraucht worden sind, eine finanzielle Leistung beantragt und auch erhalten. Insgesamt zahlte die Diözese Würzburg bislang 37.000 Euro, die nicht aus Kirchensteuermitteln entnommen wurden. Betroffene können Antragsformulare im Generalvikariat, Bischöfliches Ordinariat Würzburg, Domerschulstraße 2, 97070 Würzburg, anfordern. Die ausgefüllten Formulare sind dann an den Missbrauchsbeauftragten Professor Dr. Klaus Laubenthal (persönlich/vertraulich), Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg, zu senden.

Bernhard Schweßinger, Pressesprecher der Diözese Würzburg
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