Folter in Deutschland ( amtlich beschlossen)

In diesem Forum geht es um Menschenrechte die täglich mit Füssen getreten werden.

Folter in Deutschland ( amtlich beschlossen)

Beitragvon MARS » Mi 15. Mai 2013, 11:57

Folter in Deutschland ( amtlich beschlossen)

guten Tag,

wie bereits in meinem ersten Beitrag hier im Forum ( im Forum "gesetzliche Grundlagen") angekündigt, wird in diesem Forum ein Folter-Kriminalfall aufgerollt (mehrere Folter-Opfer). Ziel dieser Maßnahme ist es
unter anderem auszulösen, dass die (angeblich zu Zwecken der Aufklärung von Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität) tatsächlich in Deutschland bewerkstelligten Foltermaßnahmen gegen wehrlose, unbescholtene Bürger der Bundesrepublik Deutschland
eingestellt werden und an die Folteropfer Schadensersatzzahlungen, zu leisten unter anderem durch die Bundesrepublik Deutschland , geleistet werden.

In dem ersten Beitrag habe ich angekündigt die Auswahl der eingeladenen Persönlichkeiten. die hiermit nochmals ausdrücklich eingeladen werden die Vorgänge in diesem Forum mitzuverfolgen, kurz zu begründen.

Der Grund für diese Auswahl ist im Wesentlichen folgendes :

a)

Jede der genannten Persönlichkeiten ist - ohne dies bisher selbst zu wissen - in einer sehr persönlichen Art und Weise von dem Folter-Kriminalfall selbst betroffen. Worin genau in den einzelnen Fällen jeweils die persönliche Betroffenheit zu erblicken ist, kann ich hier im Rahmen eines einzigen Beitrags natürlich nicht umfassend darstellen, sondern dies wird erst im Verlauf einer umfangreichen Erörterung des Folter-Falles sichtbar werden.

b)

Ich möchte jedoch bereits an dieser Stelle - beispielhaft - auf einige Aspekte hinweisen, welche die Art und Weise betreffen, in welcher einzelne der genannten Persönlichkeiten durch den Fall "berührt" sind ohne dass sie es bisher selbst wissen :

1.

Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Heuchemer ( Bendorf) hat sich eingehend mit dem Thema "amtlich angeordneter" Folter in Deutschland befasst, nachdem Herr Magnus Gäfgen durch einen Polizeibeamten "amtlich angeordnet" gefoltert worden war.
In dem betreffenden Folter-Fall wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob Folter zu Zwecken der Aufklärung von Straftaten in Deutschland erlaubt ist, wenn die gefolterte Persönlichkeit selbst Straftäter ist und möglicherweise ein Mörder ist und mittels Anwendung von Folter gegen den Verdächtigen eventuell bewirkt werden könnte Leben zu retten, welches u.U. andernfalls verloren wäre.

Was Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Heuchemer bis heute allerdings nicht weiss , ist, dass nur wenige Kilometer von seiner Kanzlei entfernt - wenn er gut zu Fuß ist, kann er den Tatort zu Fuß erreichen ! - eine Person amtlich angeordnet gefoltert wurde und wird, obwohl diese Person, die ich hier im Forum als "Katze" bezeichnen möchte ( zu unterscheiden von "Kater", einer ebenfalls in Deutschland gefolterten , ebenfalls unbescholtenen Person), KEINE Straftaten beging, d.h. obwohl es sich bei der gefolterten Person also um eine in Deutschland lebende unbescholtene Person handelt. Von den Foltermaßnahmen gegen diese Person, der angedroht wurde , man werde durch anonyme Täter seine Angehörigen umbringen zu lassen, wurden auch Dritte betroffen, mit der Folge, dass sich beispielsweise vor gut einem Jahr ein Unfall ereignete mit der Folge, dass das Folteropfer eine 83 Jährige Witwe in einer Blutlache und mit einem Genickbruch ganz in der Nähe des Folter-Tatortes auf dem Boden liegend vorfand , nachdem ein ( mittlerweile namentlich bekannter) V-Mann per Google anonym im Internet angekündigt hatte, er werde ein Verbrechen inszenieren, welches später so aussehen werde wie ein Unfall.

Die Hintergründe des Vorgangs wurden trotz mehrerer erstatteter Strafanzeigen bis heute durch die für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht mitgeteilt , und die formal eingeleiteten Verfahren wurden "mangels öffentlichen Interesses" ähnlich wie in vergleichbaren Parallelfällen eingestellt.

Der Haken an der Sache : Das betreffende Folteropfer kann sich mangels Masse keinen Anwalt leisten, der über die nötige Kompetenz und Zuverlässigkeit verfügt um einen solchen Fall sachgerecht lösen zu können. Das Opfer "Katze" kann beispielsweise aus Kostengründen nicht den Staat wegen Amtspflichverletzung zivilrechtlich verklagen. PKH zu beantragen wäre in dem vorliegenden Fall - wie im Verlauf der Erörterung des Falls noch genau dargelegt werden wird - kontraproduktiv , denn ein PKH-Antrag würde , da sich das Folteropfer dann ausweisen müsste, zu einem Streisand-Effekt führen, welcher mit Blick auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung (vgl. Urteil v. 14.05.2013) wegen der Verstrickung des Google-Konzerns in den Fall zu einer Vereitelung der Strafverfolgung führen würde.

2.

Rechtsanwalt Dr. jur Dr. phil. Michel Friedman ist ebenfalls durch den zu erörternden in Deutschland amtlich angeordneten Folter-Fall in einer sehr speziellen Art und Weise berührt. Denn - wie noch gezeigt werden wird - spielen zum einen neben den "Sichtbaren" gerade die "Unsichtbaren" in dem Folter -Fall eine besondere Rolle.

Rechtsanwalt Dr. jur.Dr. phil. Friedman hat sich vor längere Zeit öffentlich dahingehend geäußert, sein Problem seien "die Unsichtbaren". Was hier demnächst im Forum zu lesen sein wird, wird dazu beitragen, dass er bei der Lösung seines persönlichen Problems mit den Unsichtbaren weiterkommt, denn es ist mir in einigen Fällen gelungen aufzuklären, wer die "Unsichtbaren" sind und was sie so treiben - insbesondere im Internet - und welche Unterstützung sie durch den Google-Konzern und durch deutsche Behörden in ihrem "unsichtbaren" Tun erhalten.

Zum anderen werden durch den vorliegenden Folter-Skandal Rechtsfragen aufgeworfen, die sich um die Frage ranken, welche Rechtsfolgen resultieren, wenn sich ein Folter- Opfer im Rahmen seiner Abwehrversuche gezwungen sieht sich "frei" für die eine oder andere Verhaltensweise zu entscheiden, wenn die "Freiheit" der Entscheidung aber lediglich darin besteht, sich in einer durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH bedingten juristischen Zwickmühle "frei" bewegen zu können, deren durch die Entscheidung bedingte Funktionsweise unabhängig von der "frei" gewählten Entscheidung immer zum selben (fatalen) Ergebnis führen muss.

Rechtsanwalt Dr. jur.Dr. phil.Friedmann befasste sich mit der Frage der sogenannten "Willensfreiheit". Im Zusammenhang mit juristischen Problemen - insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsfragen, welche der vorliegende Folter-Fall aufwirft - stellt sich die Frage, auf welche Weise ein Gericht in Fällen, in welchen Rechtsfolgen davon abhängig sind, ob jemand eine Handlung "freiwillig" oder "unfreiwillig" ausführt, überhaupt klären kann, ob eine Entscheidung freiwillig erfolgte oder unfreiwillig.

3.

Caroline von Monaco, Miriam Kachelmann, Bettina Wulff, Jörg Kachelmann, Max Mosley, Rechtsanwältin Irion , werden durch den vorliegenden Folter-Skandal berührt, weil sie alle ein Problem mit der Google-Suchmaschine haben in der Weise, dass der Google-Konzern ohne ihre Einwilligung durch den Betrieb der Suchmaschine Informationen im Internet verbreiten lässt, mit deren Verbreitung die Betroffenen nicht einverstanden waren und sind.

Max Mosley ( vertreten durch Rechtsanwältin Irion) und Bettina Wulff klagen derzeit vor dem LG Hamburg gegen den Google-Konzern. Da sowohl die Folter-Opfer in dem Folter-Skandal als auch ich selbst von der Google-Problematik ebenfalls betroffen sind, biete ich hiermit Bettina Wulff und Max Mosley an unter den Bedingungen der sogenannten Inkognito-Adoption diese Verfahren im Rahmen einer Nebenintion in folgender Weise zu unterstützen :

Ich biete an kostenlos entsprechende Schriftsätze zu verfassen und entsprechende Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Die Schriftsätze werde ich über die PN-Funktion des Forums zur Verfügung stellen. Das Verfahren erfordert eine spezielle rechtstechnische Abwicklung, welche noch im einzelnen erklärt / begründet wird. Das Abwicklungsverfahren ist bereits erprobt, da ich bereits für mehrere Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerden und die in den laufenden Verfahren erforderlichen Schriftsätze anonymisisert erstellt habe.


4.

Frau Schreinemakers, Frau Dr.med. Martina Kessler und Prof. Dr. Thomas Schierl, Prof. Dr. Boley , haben seinerzeit aus unterschiedlichen Gründen persönliche Bekanntschaft mit einem der Folter-Opfer (= "Katze") gemacht und sind insoweit auf eine persönliche Art und Weise - jeder auf eine andere Art - von dem Folter-Fall "betroffen" d.h. selber jeder der Genannten auf eine spezielle Weise involviert . Frau Dr. med. Martina Kessler kennt das Folteropfer "Katze" aus ihrer Zeit als Gymnasiastin, denn "Katze" besuchte dieselbe Schule und dieselbe Klasse wie Frau Dr. med. Martina Kessler bis zum Abitur. Frau Schreinemakers war insoweit schon vor längerer Zeit von dem Kriminalfall betroffen, als sich der Fall auf Vorgänge in einem von ihr seinerzeit betriebenen Forum in einer Weise auswirkte, welche bedingte, dass sie sich kurzerhand entschloß die Notbremse zu ziehen und ihr Forum zu schließen, da sie die Gefahr weitergehender Schäden schnell richtig einschätzte.

5.

Herr Magnus Gäfgen befindet sich zur Zeit in einem Gefängnis und studierte Jura. Sofern er die Möglichkeit haben sollte (?) die Vorgänge hier im Forum unzensiert von seiner Zelle aus mitzuverfolgen, werde ich ihm die Möglichkeit eröffnen Strafanzeige gegen die Folterer zu erstatten, da es sich bei diesen Delikten um Offizialdelikte handelt. Von einer Strafanzeige durch Herrn Gäfgen erhoffe ich mir eine gewisse öffentliche Kontrolle der Angelegenheit, denn wenn ich selber Strafanzeige erstatten würde, wäre ich ja gezwungen, entweder die Anzeige anonym zu erstatten ( dann würde sie mit Sicherheit wie alle den Fall betreffenden bisherigen Strafanzeigen im Sande verlaufen, würden "mangels öffentlichen Interesses" die Verfahren eingestellt usw....) oder ich müsste mich gegenüber den zuständigen Behörden outen, was für mich keinesfalls in Frage kommt, wie ich ausführlich begründen werde, da meine Weigerung mich zu outen , vollumfänglich auf die
Rechtspoechung des BGH und des BVerfG zum Persönlichkeitsrecht gestützt ist.

In diesem Zusammenhang werde ich mir erlauben bestimmte Entscheidungen des BGH und des BVerfG ins Spiel zu bringen und diese zu kommentieren. Diese Entscheidungen werden hier im Forum im Bereich "Gesetzliche Grundlagen" zum Teil auszugsweise, zum Teil auch vollständig zititert werden.

Beginnen werde ich mit dieser Vorgehensweise der Kommentierung solcher Urteile, die einen Bezug zum vorliegenden Folter-Skandal haben, in meinem nächsten Beitrag. Dies geschieht im Forum "Gesetzliche Grundlagen" durch Einstellen eínes Urteils des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Frage der Zulässigkeit der Kenntnisnahme und Verwertung von Informationen über die Intimsphäre eines Menschen durch den Staat zw. durch Behörden-Personal. Genauer gesagt geht es um einen Beschluss ( Anm. für Nicht-Juristen : auch Beschlüsse sind "Urteile" ...), welches das Bundesverfassungsgericht bereits vor mehr als 20 Jahren erlassen hat. Gewisse Stellen in dem Urteil sind allerdings "geschwärzt", d.h. durch *** ersetzt. Diese Maßnahme werde ich begründen, obwohl das Urteil im Internet ungeschwärzt zur Verfügung steht, also öffentlich ist, wenngleich es nicht auf der HP des Bundesverfassungsgerichts abgerufen werden kann.

Der Beschluss wurde in dem Verfassuggsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1062/87 am 14. September 1989 erlassen und betrifft die Frage der Zulässigkeit der Beschlagnahme und Verwertbarkeit der Tagebuchaufzeichnungen eines Mörders.

Nach dem Posten des Beschlusses in dem anderen Forum werde ich wieder hierher zurückkehren und erklären, was mich an diesem Beschluss vor mehr als 20 Jahren interessierte und welche - zum Teile technischen - Kosnsequenzen ich daraus für mich gezogen habe und zu welchem Zweck und mit welchem Erfolg.

Also bis dann und "viel Vergnügen" bei der Lektüre des Beschlusses 2 BvR 1062/87 !...


MARS


p.s. Die "Namen" der zwei erwähnten Folteropfer wurden nachträglich in "Katze" und in "Kater"
geändert ( Grund für diese Maßnahme betrifft ein rechtliches Problem mit Google und wird demnächst noch in einem anderen thread erläutert)
MARS
 
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warum ich zum MARS wurde ...

Beitragvon MARS » Sa 18. Mai 2013, 12:31

guten Tag,

nachdem zwischenzeitlich wie angekündigt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts v. 14. September 1989 [2 BvR 1062/87] hier im Forum auszugsweise veröffentlihct wurde, erlaube ich mir betreffend die Auswirkungen dieses Beschlusses folgende Ausführung :

1.

Der Beschluss wurde insoweit "zensiert", als es sich das BVerfG im Rahmen der Veröffentlichung der genannten Entscheidung in BVerfGE erlaubt hatte, einige Äusserungen des damaligen Beschuldigten und des Mordes Verdächtigten wortwörtlich zu zitieren und damit der Öffentlichkeit auszuliefern. Es wurde durch diese Maßnahme ein Effekt erzeugt, den ich hiermit und in allen folgenden Postings, in welchen der Effekt aufgegriffen wird, als "modifizierten Herostrat-Effekt" bezeichnen möchte. Dies in Abgrenzung zu dem sogenannten "Streisand-Effekt" ( auf den ich demnächst noch ausführlich eingehen werde).

Als ich damals, kurz nach Veröffentlichung der Entscheidung, die Original-Texte aus den Tagebuch-Eintragungen des mutmaßlichen Mörders (, der auf Grund eines Indizienprozesses verurteilt wurde, die ihm angelastete Tat aber analog wie im Weimar-Prozess aber bestritt) , las, dachte ich ( sinngemäß)

"hoppla, ist das denn überaupt verfassungsgemäß, was das Bundesverfassungsgericht da macht, denn die sind sich ja nicht einmal einig, ob diese Texte aus Gründen einer effektiven Rechtsverfolgung etc. ( wie im Beschluss dargelegt) , also das, was da untersucht und verwertet wurde ,Teil des sogenannten "unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" ist oder nicht und ob Strafverfolger in begrenzter Auswahl dies ausschließlich zu Zwecken der Strafverfolgung verwerten dürfen oder nicht. 4 Richter sind dieser Auffassung, 4 andere Richter behaupten hingegen das Gegenteil, also weiß es das Bundesverfassungsgericht definitiv selbst nicht, ob es verfassungswidrig ist oder nicht. 4 Richter bezichtigen gleichsam die anderen 4 Richter "Verfassungsbrecher" zu sein, und das in diesem Amt...
Aber - mal rein theoretisch überlegt - Was wäre eigentlich gewesen, wenn während des laufenden Verfahrens ein Verfassungsrichter , beispielsweise Verfassungsrichter Kirchhof, gestorben wäre und begraben worden wäre und deswegen durch einen anderen Richter ersetzt worden wäre und dieser wäre einer anderen Auffassung als diejenigen gewesen, welche nach dem Ausscheiden des als verstorben unterstellten Verfassungsrichts die Minderheit (=3 Richter) dargestellt hätten, d.h. wenn er die Aufassung der verbleibenden 4 Richter (=Mahrenholz, Böckenförde, Graßhof, Franßen, ) geteilt hätte ??? "


Ohne jeden Zweifel wäre dann bei einem Stimmenverhältnis von 5:3 Stimnmen der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden ( so ist es im BVerfGG festgeschrieben) , und es hätte der "Zensur" der Entscheidung des BVerfG hier im Forum (= das Weglassen der wortwörtlichen Aussagen des Verdächtigten über seine intimsten Gedanken bzw. deren wortwörtliche Äusserung) nicht bedurft - unterstellt, dass nicht auf Grund des Verfahrens selber ein (nicht modifizierter) Herostrat-Effekt eingetreten wäre, indem sich das Bundesverfassungsgericht gleichsam selbst zum "Cicero" der Republik gemacht hätte , indem es mit Einverständnis der Richter Mahrenholz, Böckenförde, Graßhof, Franßen, die wortwörtlichen Äusserungen hätte veröffentlichen lassen ( in Analogie zu dem, was später real geschah ).

Im Rahmen der angekündigten Kommentierung bestimmter Urteile des BGH und des BVerfG werde ich diesen Aspekt zu späterem Zeitpunkt noch vertiefen, denn es ist rätselhaft, ob die Richter Mahrenholz, Böckenförde, Graßhof, Franßen, damals damit einverstanden waren, dass in der in BVerfGE veröffentlichten und jetzt "dank" Google sogar im Internet abrufbaren Entscheidung die betreffenden Inhalte veröffentlicht wurden.

Stellt die aktuelle Verbreitung dieser Inhalte durch Google eine aktuelle Verletzung der Menschenwürde dar, welche die damaligen Verfassungsrichter nicht vorausgesehen haben ?

Diese Veröffentlichung steht nämlich im Widerspruch zu anderweitiger Rechtsprechung des BVerfG, und dies fordert die Frage, ob es sein kann, dass das BVerfG entgegen der gesetzlichen Vorgabe an die eigene Rechtsprechung gebunden zu sein, gewissermaßen sporadisch ein "schizophrenes" Verhalten an den Tag legt....( wie z.B. die verstorbene Theologin Ines Odaischi seinerzeit einmal äußerte)

Denn in der Entscheidung hatten ja die 4 Richter, die der Auffassung waren, die Verwertung der betreffenden Inhalte sei im Rahmen der Abwicklung des Strafverfahrens verfassungsrechtlich gerechtfertigt, keinerlei Gründe genannt, warum es verfassungsgemäß wäre oder möglicherweise eben auch nicht, wenn diese Inhalte auch wortwörtlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten, und ob das nunmehr tatsächlich Geschehene verfassungsgemäß wäre oder nicht.

Ohne das jetzt hier weiter zu vertiefen, erlaube ich mir nun - wie angekündigt - mitzuteilen, welche Konsequenzen ich bereits damals aus diesem Vorgehen des BVerfG für mich gezogen habe :

Ich beschloss damals effektive Vorkehrungen zu treffen um es für die Zukunft auszuschließen, dass man mir gewissermaßen analoger Weise wie damals dem Verdächtigten eines Tages würde vorwerfen können,ich hätte Inhalte aus meinem unantastbaren Kernbereich freiwillig preisgegeben und damit eine Art konkludente Genehmigung erteilt, diese zu verwerten und meiner Person zuzuordnen.

Diesen Entschluss habe ich damals unter Anwendung technischer Maßnahmen äusserst effektiv in die Tat umgesetzt, mit der Folge, dass ich seither MARS bin, d. h. man kann mich zwar verdächtigen, die eine oder andere reale namentlich bekannte Person zu sein, man kann mich aber niemals wirklich identifizieren, d.h. jede mir durch Dritte zugeordnete "Identität", muss zwangsläufig ein Fehltreffer sein ( wie noch zu zeigen ist, denn selbstverständlich werde ich im Rahmen der Aufrollung des Folter- Krimnalfalles auch erläutern, worin genau die technischen Maßnahmen bestanden, und warum es auf Grund dieser Maßnahmen unmöglich ist meine wahre Identität aufzuklären).

2.

In dem Zeitpunkt, in welchem das hiesige Posting online gestellt wird, ist das Forum noch öd und leer, nur ganz wenige Personen verfolgen die Vorgänge bereits zu diesem Zeitpunkt. Sie werden, wenn sie aufmerksam alles verfolgt haben, festgestellt haben, dass ich die "Liste" der in meinem Eingangsposting Eingeladenen ergänzt habe durch eine zusätzliche Person, und zwar um die Milliardärin Susanne Klatten.

Frau Klatten ist in anderer Weise als die anderen Gäste vom Gegenstand des Folter-Kriminalfalls betroffen, da ihre konkretisierbare "Betroffenheit" gewissermaßen erst in der Zukunft liegt, nämlich dann, wenn sie einen bestimmten Brief erhalten und zur Kenntnis genommen hat, der aktuell an sie unterwegs ist.

Frau Klatten wurde - das ist in der Öffentlichkeit bekannt - seinerzeit durch einen Betrüger erpresst und in ihrer Menschenwürde in einer sehr gemeinen Weise verletzt, wobei ihre Gutgläubigkeit in Verbindung mit ihrer Eigenschaft Erbin eines gigantischen Vermögens zu sein, missbraucht wurde. Sie hat den Täter in den Knast gebracht, obwohl sie dadurch gezwungen war sich gleichsam selbst zu entblößen in der Öffentlichkeit. Auf Grund ihrer gesellschaftlichen Position und auf Grund Ihres Kapitals konnte sie sich dies in gewisser Weise "leisten" , die Strafanzeige zu erstatten - im Gegensatz zu anderen Leuten, die sich dies aus verfassungsrechtlichen Gründen, die noch erläutert werden, nicht leisten können, insbesondere schon deswegen, weil sich die betreffenden Personen dann outen müssten und durch das Outen eine Lawine von Folgen eintreten würde, die zu weiteren Menschenwürde-Verletzungen führen würde, die unzumutbar sind, da Art. 1 GG nicht relativiert werden kann.

Daher ist es nötig , dass eine insoweit "unabhängige" Person - hierfür käme nicht nur Herr Gäfgen sondern auch Frau Klatten in Frage - die Strafanzeige gegen die Folterer erstattet.

Frau Klatten wird daher ein Schreiben erhalten, in welchem sie gebeten wird sich an die Kriminalpolizei zu wenden und die Strafanzeige zu erstatten.

Ich selbst kann die Anzeige leider nicht erstatten, da die erforderliche "Unabhänbgigkeit" , wie sie im Falle der Milliardärin Susanne Klatten gegeben ist, für den Fall meiner Person nicht vorliegt, d.h. würde ich mich outen, hätte dies die erwähnten nicht zu verantwortenden Auswirkungen zur Folge.

Mit anderen Worten : wie schon erklärt, ich bin und bleibe

MARS
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