Daniela Wolf ( Forschungsgruppe Wahlen)

hier dürfen legale Steckbriefe und offene Briefe veröffentlicht werden

Daniela Wolf ( Forschungsgruppe Wahlen)

Beitragvon Mephißto » Fr 21. Jun 2013, 13:58

STECKBRIEF


steckbrieflich gesucht wird

Frau Daniela Wolf ,

derzeit Mitarbeiterin bei "Forschungsgruppe Wahlen" im Projekt "Regierungsmonitor ".

Frau Daniela Wolf wird empfohlen sich hier im Forum zu registrieren und sich dem hier mitgeteilten Sachverhalt / der hier aufgeworfenen Fragestellung öffentlich zu stellen und sich dazu zu erklären- zu Zwecken einer sachlichen Aufklärung des Sachverhalts.

Lesern dieses Forums, welche an einer Klärung interessiert sind, wird empfohlen bei der Forschungsgruppe Wahlen anzurufen und auf dieses Forum und auf diesen Steckbrief hinzuweisen, da es eine Frage von öffentlichem Interesse ist, ob die Forschungsgruppe Wahlen bewusst - oder möglicherweise auch als Opfer organisierter Internet-Krimineller - manipulierte Daten für kriminelle Internet-Untergrund-Organisationen erhebt und solche Daten solchen Organisationen sowie auch der Bundesregierung und anderen Entscheidern zur Verfügung stellt.

Anlaß für die Veröffentlichung dieses Steckbriefes ist folgender Vorgang :

Gestern, Donnerstag, 20.Juni 2013 um 18:10 Uhr{/b] rief Frau Daniela Wolf als (angebliche ?) Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Wahlen ein Folteropfer des in einem anderen Thread hier im Forum erwähnten Folterskandals persönlich an und behauptete, die Wahl dieses Interviewpartners sei "zufällig" erfolgt.

Es bestehen jedoch seitens des Verfassers des hiesigen Steckbriefes , welcher hiervon Kenntnis erlangte, erhebliche Zweifel ob diese Aussage wahrheitsgemäß - subjektiv und objektiv - erfolgt ist , da aus mathematischer Sicht der Verdacht begründet erscheint, dass der Vorgang des Anrufs im Rahmen des angeblichen Projekts "Regierungsmonitor" im Auftrag verdeckter Ermittler vorgespiegelt wurde und [b]möglicherweise sogar Bestechungsgelder an "Forschungsgruppe Wahlen" und / oder an Frau Daniela Wolf persönlich gezahlt wurden
um im Wege einer Art Rasterfahndung illegal an solche begehrten Sozialdaten einer vom Braunschweiger Foltersknadal betroffenen Person zu gelangen , welche seitens einer sich in Deutschland breit machenden Internet-Untergrund-Organisation begehrt werden . Letzteres zu Zwecken der Verschleierung von Kapitalverbrechen und zum Zwecke der Erweiterung und Stabilisierung des seitens der illegalen Organisation betriebenen illegalen Netzwerkes sowie zu Zwecken weiterer Erpressungen, welche sich gegen das Folteropfer und gegen andere Bürger richten.

Die Forschungsgruppe Wahlen wollte unter anderem wissen, ob der Interviewte einer Religion oder einer Glaubensgemeinschaft angehört, und auch die anderen Fragen waren geeignet um eine verdeckte "Rasterfahndung" nach Zuordnungsdaten aus dem verfassungsrechtlich geschützten sogenannten "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" vorzunehmen in dem zielführenden Interesse der Täter , dass hierdurch eine aus Sicht des Interviewten unerwünschte anderweitige Aufklärung, welche mit dem vorgegebenen Interview-zweck nichts zu tun hat, erfolgreich durchgeführt werden könnte .

Es fragt sich, inwieweit es sich auf die Glaubwürdigkeit der Forschungsergebnisse der Forschungsgruppe Wahlen auswirkt, wenn die seitens dieser Forschungsgruppe befragten Interviepartner in Zukunft nicht sicher sein können, dass die Daten wirklich geschützt , sich dies in der Öffentlichkeit herumspricht , und daher in Zukunft solche Interviewpartner nicht unbefangen Auskunft erteilen sondern im Wege der Selbsthilfe lügen ohne dass die Auswerter der Analyse das wissen und daher zu falschen Ergebnissen gelangen, die später politische Folgen haben, weil Politiker die Ergebnisse nutzen und falsche Schlüsse über tatsächliche Vorgänge in der Gesellschaft ziehen.

Auch dürfte die Klärung der Frage von öffentlichem Interesse sein, ob bzw. in welchem Umfang die seitens der Forschungsgruppe Wahlen befragte "zufällige" Gruppe mit einer durch die kriminelle Computer-Experten -Untergrundorganisation generierte planmäßigen Zielgruppe identisch ist, welche generiert wurde um mittelbar bei den Nutzern der Forschungsergebnisse der Forschungsgruppe Wahlen falsche Vorstellungen von tatsächlichen Vorgängen in der Gesellschaft zu generieren und dementsprechend andere politische Entscheidungen herbeizuführen als sie erfolgen würden, wenn die entsprechenden Nutzer der Forschungsergebnisse von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen würden.

Es sein angemerkt, dass dien solcher Vorgang, sollte er vorliegen, geeignet wäre um eine sogenannte "Schweigespirale" in Gang zu setzen, welche dazu führen könnte, dass die illegale Zersetzer-Organisation (mit Niederlassungen in Braunschweig, Schöppenstedt und Zürich) ihre antidemokratiischen Zersetzungs-Ziele u.U. mittelfristig teilweise erreichen könnte.

Frau Daniela Wolf sei hiermit ausdrücklich ermuntert sich hier im Forum anzumelden und zu dieser und anderen ebenfalls im Raum stehenden Fragen persönlich Stellung zu nehmen ...

Es sei hinsichtlich der erwähnten Zweifel nur am Rande angemerkt, dass die Zahl der Interviewten i aktuellen Projekt "Regierungsmonitor" angeblich bei ca. 1700 liegt, die Bundesrepublik Deutschland jedoch ca. 80.000.000 Einwohner besitzt. DIe "Anfangs"-Wahrscheinlichkeit , dass man auf diese Weise an die beabsichtigen aufklärenden Daten der "gesuchten" Person unauffällig "zufällig" herankommen kann und dadurch "zufällig" und ohne Absicht an der Organisaiton von Kapitalverbrechen mitwirkt, läge damit bei weniger als 1 : 40.000 !

Diese Wahrscheinlichkeit ist aber nur eine "Anfangs"-Wahrscheinlichkeit da noch ein weiterer ( die Zufalls-Wahrscheinlichkeit weiter verkleinernder) Faktor als Multiplikator hinzutritt, auf welchen ich hier noch nicht eingehen möchte...

Es lohnt sich angesichts einer so geringen Anfangs-Wahrscheinlichkeit somit im Interesse einer effektiven Verbrechensbekämpfung gezielt der Frage nachzugehen, ob im vorliegenden Fall wirklich ein Zufallsgenerator darüber entschied, welche Person hier interviewt wurde, oder ob nicht hier wie möglicherweis auch in anderen Fällen die Forschungsgruppe Wahlen verdeckt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in den verfassungsrechtlich geschützten unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung der betroffenen Person eindrang um verbotener Weise solche hierdurch gewonnen Daten für anderweitige Aufklärungszwecke verwenden zu lassen , welche mit dem vorgespiegelten Anlass des Interviews nichts zu tun haben, wobei aber dem betroffenen Interviewpartner suggeriert werden sollte ( um ihn zu wahrheitsgemäßen Angaben zu bewegen) die Daten seien "zuverlässig geschützt".

"Geschützt" wären die Daten nur dann, wenn die Forschungsgruppe Wahlen das Versprechen sie zu schützen wahr macht und zu diesen Zwecken die Aufklärung des damit im Zusammenhang stehenden Täterkreises auslöst zu dem Zweck, dass dieser Täterkreis die Daten nicht weiterverteilen kann - nur so wären die erhobenen Daten wirklich geschützt.

Es fragt sich aber, ob die Forschungsgruppe Wahlen sich dazu entschliessen kann, diese Konsequenz zu ziehen um das Versprechen des ( angeblich) gewährleisteten Datenschutzes erfüllen zu können.

Frau Daniela Wolf möge zu dieser Frage öffentlich Stellung beziehen und verbindlich erklären , ob diese erforderlichen Schritte zur Gewährleistung des Datenschutzes seitens der Forschungsgruppe Wahlen durchgeführt werden oder nicht

Es dürfte sicherlich nicht besonders schwierig sein - einen entsprechenden ernsthaften Willen vorausgesetzt - diese Fragen erschöpfend zu klären, zumal es nicht nur bereits aus Gründen des öffentlichen Interesses geboten erscheint, den Sachverhalt aufzuklären, sondern auch im eigenen Interesse der "Forschungsgruppe Wahlen", da es sich auf das Interview-Verhalten künftiger Interview-Partner und auf die Glaubwürdigkeit der "Forschungsgruppe Wahlen" aus Sicht der Öffentlichkeit ungünstig auswirken dürfte, wenn die "Forschungsgruppe Wahlen " nicht lückenlos aufklärt, ob unter Einschleusung von Spitzeln in die Forschungsgruppe oder auf andere Weise die Ergebnisse der Arbeit der Forschungsgruppe Wahlen zu Zwecken des politischen Mißbrauchs manipuliert und heimlich ohne Wissen der Interview-Partner geschützte Daten aus dem unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ( vergl. die hier im Forum veröffentlichten Entscheidungen des BVerfG) an V-Leute und an Behörden weitergegeben werden.

Im Hinblick auf eine effektive Aufklärung bin ich selbstverständlich bereit, über dieses Forum anonym mit der Forschungsgruppe Wahlen in Kontakt zu treten und sie dabei zu unterstützen diese Fragen zu klären und Hintergrundinformationen betreffend die mutmaßlichen Täter und Spitzel zu liefern.

Es können alle diesbezüglichen Fragen hier im Forum offen und anonym diskutiert werden.

Frau Wolf wurde bereits zu Beginn des Interviews am 20.06.2013 um 18:10 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie es bei dem angeblich "zufällig" ausgewählten Interviewpartner mit einem ungewöhnlichen Interviewpartner zu tun hat, und dass damit gerechnet werden musste, dass das Telefonat illegal abgehört wird und es daher entgegen der Zusage von "Forschungsgruppe Wahlen" - insbesondere entgegen der Aussagen auf der seitens der Forschungsgruppe Wahlen betriebenen Internet-Seite - nicht zutrifft, dass die Anonymität des Interviewten gewahrt ist.

Es ist nun "a priori" möglich, unterschiedliche Szenarien zu unterstellen, welche den Vorgang am 20.06.2013 ab 18:10 schlüssig erklären könnten :

a)

Denkbar wäre, dass es sich bei der Wahl der Telefonnummer trotz der geringen Zufallswahrscheinlichkeit von weniger als 1:40.000 um einen Zufall handelt.
Sollte dem so sein, dann hätte dieser Zufall allerdings ein Problem ausgelöst. welches sich auf die Glaubwürdigkeit der Arbeit der Forschungsgruppe Wahlen und auf die Glaubwürdigkeit der Forschungsergebnisse ungünstig auswirkt : Entgegen der Zusage seitens der Forschungsgruppe Wahlen sowohl im Interwiew als auch im Rahmen ihres Internet-Auftritts kann die Forschungsgruppe Wahlen die erhobenen Daten nämlich nicht sicher schützen - dies bzw. die damit verbundene Erkenntnis wird dazu führen, dass andere Interviewpartner in Zukunft der Forschungsgruppe Wahlen nicht mehr unbefangen Auskunft erteilen können, da man eben nicht weiss, in welcher Weise die Daten später hinter dem Rücken der interviewten Personen verwertet und zugeordnet werden, da die Forschungsgruppe den Datenschutz entgegen ihrer Aussagen im Internet und gegenüber den Interviewten nicht sicherstellen kann.

Einziger Ausweg aus diesem Dillemma wäre, dass sich die Forschungsgruppe Wahlen entweder glaubhaft darum bemüht, dass die verdeckte Überwachung und Verwertung solcher Interviews durch Dritte ( z.B., V-Leute) in Zukunft ausgeschlossen ist, indem der Täterkreis ermittelt wird und wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden , welche ein heimliches Mithören und Auswerten durch Dritte ausschliesst, oder aber die Forschungsgruppe Wahlen in Zukunft gänzlich darauf verzichtet solche Interviews telefonisch durchzuführen.

Angesichts des seitens der Forenbetreiber des hiesigen Forums aufgedeckten Bespitzelungs-und Folter-Skandals in Deutschland (Big Brother ...) , muss dringend damit gerechnet werden, dass nicht nur der Interview-Partner im vorliegenden Fall heimlich abgehört wurde und der Inhalt entgegen der Zusagen seitens der Forschungsgruppe nicht geschützt ist, sondern dass dies in zahlreichen anderen Fällen ebenfalls geschieht, mit der Folge, dass die Ergebnisse dieser Forschung nicht mehr als "wissenschaftlich" bezeichnet werden können.

b)

Denkbar wäre - für den Fall, dass es sich nicht wie bei a) unterstellt um einen Zufall handelt - dass als V-Leute für die Justizbehörden Braunschweig tätige Straftäter ohne Wissen der "Forschungsgruppe Wahlen" und ohne Wissen der Mitarbeiterin Daniela Wolf in das Rechnersystem der "Forschungsgruppe Wahlen" eingedrungen sind und dafür gesorgt haben, dass die Wahl der Telefonnummern in Wahrheit nicht zufällig erfolgt sondern zielführend im Hinblick auf die Meinungsbildungsinteressen der politischen Internet-Untergrund-Organisation erfolgt ist , welche unter anderem verdeckt mit der amtierenden Justizministerin Sabine Leuthesser -Schnarrenberger seit längerer Zeit korrespondiert ohne dass die Justizministerin sich veranlasst sah a) die illegalen Internet-Seiten dieser Organisation sperren zu lassen, b) die anonyme illegale politische Organisation strafrechtlich verfolgen zu lassen.................

dies, was man oben "vorab" im Steckbrief lesen kann, ist aber nur der Anfang, weiteres wird folgen ...

MFG

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Mephißto
 
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