Re: Alarmhandy gegen die "Unsichtbaren"
Verfasst: Fr 6. Mai 2016, 16:02
Hallo,
Worauf die Erpressbarkeit beruht , hat mondfahrer in einem Schriftsatzentwurf erklärt . möglicherweise kapieren spätestens jetzt einige Leser, die es bisher noch nicht wussten, warum in Deutschland Kryoniker gefährdet sind und ein Alarmhandy benötigen .
Es geht um Gehirnwäsche der Patienten durch Beeinflussungen mit Texten , die so ähnlich sind wie der oben im Text blau markierte Text. Mit der Veröffentlichung solcher Texte und der Zuordnung zu Adressen wollen die verdeckt operierenden angeblichen "Staatsschützer" dafür sorgen, dass sich Patienten umnebeln lassen dahin, auf die lebensrettende Maßnahme zu verzichten aus Angst , sie könnten betrogen werden.
Um die Angst vor "Abzocke" bei solchen Patienten zu schüren, sollen Kryoniker als Spinner, kriminell und vor allem unseriös dargestellt werden, d.h. es handelt sich um einen verdeckt geführten Religionskrieg gegen Kryoniker, weil Kryoniker nicht an ein Jenseits glauben. Wenn man an ein Jenseits glaubt, fällt es viel leichter eine Patientenverfügung zu verfassen, in der steht "ich will jetzt lieber in den Himmel als mich für viel Geld adäquat behandeln zu lassen"
Also wie immer gehts um´s Geld. "Was ist wichtiger, das Geld in meiner Tasche oder das Leben , das nicht mein eigenes ist, oder - wenn ich so labil bin, mir ein Leben nach Art der Versprechungen der Flüchtlingsverursacher einreden zu lassen - sogar mein eigenes ?"
Es ist also wohl nicht ganz ungefährlich als Kryoniker oder Patient, der von Kryonikern gerettet werden könnte, in Deutschland zu sein in einem lebensbedrohlichen Zustand, denn wir haben in DE neben der normalen Polizei eine im Untergrund arbeitende ganz besondere Polizei, die heimlich unsere Gedanken, die wir im Internet im Vertrauen auf vertrauliche Behandlung äussern , überwacht und eine im wörtlichen Sinne geheime staatliche Polizei ist , die sich manchmal erst dann zu erkennen gibt , wenn sie sicher ist, den tödlichen Schritt einer Gehirnwäsche ungestraft unternehmen zu können.
Mars
Reell ist die Entwicklung des Alarmhandy´s für sogenannte Kryoniker.
Die Beantwortung dieser Frage ist "ganz einfach" :
Weil der Vorgang an einen anderen Vorgang gekoppelt ist, der das verhindert. Und dieser Vorgang geht so :
Es hat im Wege verfassungswidriger Online-Durchsuchungen und Internetaufklärungen, an denen der V-Mann Autobahn mitwirkte, eine verbotene Kernbereichsaufklärung stattgefunden, wobei das Ergebnis der Kernbereichsaufklärung Amtsträgern bekannt wurde, die erkannten, dass die illegal aufgedeckten Inhalte dazu verwendet werden können die Opfer dieser Aufklärung zu erpressen mit der Aussicht, dass wenn sie "nicht spuren" nach dem Willen der beteiligten Amtsträger Patienten sterben.
Daher können die Betroffenen kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen, denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren würde - ausser wenn es unter speziell abgesicherten Bedingungen durchgeführt würde , die von den Betroffenen mangels Masse aber nicht finanziert werden können
Worauf die Erpressbarkeit beruht , hat mondfahrer in einem Schriftsatzentwurf erklärt . möglicherweise kapieren spätestens jetzt einige Leser, die es bisher noch nicht wussten, warum in Deutschland Kryoniker gefährdet sind und ein Alarmhandy benötigen .
GLÜCKSDRACHE hat geschrieben:Hi !mondfahrers Entwurf hat geschrieben:
Roman Pixel
***************
******************
*****************
An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
vorab per Telefax - 0721 9101-382
AZ : 1 BvR **************
hier : Ergänzende Ausführungen + neue Anlagen
*************, **. Mai 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend der Vorankündigung in bisherigen Schriftsätzen wird hiermit eine Ergänzung des bisherigen Vortrags vorgelegt , versehen mit Unterlagen ,deren Verwertung durch das Bundesverfassungsgericht auch nach Ablauf der Beschwerdefrist ( *************) noch zulässig ist.
Die folgenden Ausführungen mache ich mir zu Eigen und bestätige dies mit meiner eigenhändigen Unterschrift unter den Schriftsatz , da diese Ausführungen richtig sind :
I.
Der Beklagte im Ausgangsverfahren ( = ***********, im Folgenden : der Beklagte K) veröffentlichte im Januar 2009 in einem Online-Forum die Behauptung, die Polizei habe ihm in einer Vorladung mitgeteilt, ein Herr "******" habe ihn wegen Beleidigung angezeigt. Dieser Anzeigeerstatter sei identisch mit der unter dem Nick "*****" in Online-*********foren anonym aufgetretenen Person.
Mit dieser Behauptung löste der Beklagte K aus, dass im Juli 2009 ein laut eigener Angabe für die Bundespolizei tätiger verdeckter Ermittler das Ergebnis einer verdeckt im Rahmen der Internetaufklärung durchgeführten Kernbereichsaufklärung mit der Aussage verknüpfte , der Beschwerdeführer heisse laut Bekundung der Polizei "**********", wohne in d********** in ******** , sei Kryoniker , sei unter dem Nick "*****" im Internet aufgetreten und habe die ihn als geisteskrank entlarvenden kernbereichsrelevanten Äusserungen als Ausdruck seines Seelenlebens getätigt.
Bei der gezielten Kernbereichsaufklärung und der Zuordnung des Ergebnisses zu dem Namen "***********" handelt es sich um einen verbotenen Vorgang im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in Absatz 125 des Urteils vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 / 1 BvR 1140/09 , weil die Aufklärung heimlich und gezielt erfolgte mit dem Ziel den kernbereichsrelevanten Inhalt für Zwecke der sozialen Steuerung nach den Vorstellungen des verdeckten Ermittlers einzusetzen durch Veröffentlichung des Ermittlungsergebnisses im Internet.
Der kernbereichsrelevante Text enthält unter anderem die folgende Passage , Zitat :
" Solchen Patienten empfehlen wir, zu uns auf den Mond zu kommen. Da ist noch genug Platz. Es sei erwähnt, dass wir mittlerweile festgestellt haben, dass sich hier fast alle einig sind, d.h. auch die mondischen Kirchen vertreten letztendlich eine Auffasung mit dem Inhalt : Unheilbare / zu alte Patienten sind "biologischer Schrott" und "Menschenschrott gehört doch auf den Müll, das ist ökonomischer, die Natur hat das schon immer so gemacht und auch der liebe Gott hat das so gewollt..."
Dieser Text wurde , wie durch eine Recherche ********** nachgewiesen werden kann, auf der Seite *********** veröffentlicht.
Für diese Veröffentlichung trifft die Verantwortlichkeit zum einen den Beklagten des Ausgangsverfahrens ******, zum anderen aber auch die Bundesrepublik Deutschland, weil die zuständige Staatsanwaltschaft sich weigerte die Veröffentlichung des Ergebnisses der Kernbereichsausforschung , die mit dem Namen "**********" und dem Haushalt ********** in ******** verknüpft wurde, durch Veranlassung entsprechender Sperrmaßnahmen zu unterbinden.
II.
Aus einer dem Beschwerdeführer seinerzeit vorgelegten Korrespondenz zwischen "mondfahrer" und dem oben verdeckten Ermittler, der unter anderem unter dem Nick "Autobahn" verdeckte Internetaufklärung vollzog, ergibt sich der Zweck der Veröffentlichung der ermittelten Kernbereichs-Information über das "Seelenleben des ********", wie es der verdeckte Ermittler in seiner Veröffentlichung auf ************ nannte :
Der verdeckte Ermittler stellte sich vor, den Beschwerdeführer mittels des im Internet erzeugten Streisand-Effektes mittelbar zwingen zu können, sich mit Familienangehörigen oder mit von ihm betreuten Patienten über das Thema "Kryonik" unterhalten zu müssen und Rede und Antwort stehen zu müssen, ob es stimme, dass er ein Kryoniker sei.
Der verdeckte Ermittler erhoffte sich davon, dass eventuell mit dem Beschwerdeführer bekannte Patienten auf Grund der Veröffentlichungen Patientenverfügungen dahin unterschreiben würden, dass in lebensbedrohlichen Situationen das Verfahren der sog. "angewandten Biostase" als Lebensrettungsversuch nicht angewandt werden soll sondern das dadurch eingesparte Geld den Erben überlassen werden soll.
Der verdeckte Ermittler stellte sich vor, mit den Veröffentlichungen einen Gewissenskonflikt bei dem Beschwerdeführer auszulösen dahin, dass der Beschwerdeführer die Nötigungen und Erpressungen nicht anzeigt aus Sorge, dass die Folgen einer Anzeige den Streisand-Effekt verstärken und damit mittelbar auslösen, dass die gefährdeten Patienten Patientenverfügungen im obigen Sinne unterschreiben, die sie andernfalls nicht unterschrieben hätten, d.h. der verdeckte Ermittler machte die angedachten Patienten zu Geiseln, wobei er sich erhoffte, dass der Beschwerdeführer die Erpressungen und Nötigungen nicht anzeigt aus Sorge um das Leben der Patienten.
Dabei hatte der Ermittler die Vorstellung, dass der Beschwerdeführer die Vorstellung entwickle, dass es dem Staat angsichts der nationalsozialistischen Vorgeschichte der Bundesrepulik Deutschland egal sein werde , wenn wegen der Auslösung von strafrechtlichen Ermittlungen wegen Nötigung / Erpressung Versuche der Anwendung des Verfahrens der "angewandten Biostase" scheiterten, da es wirtschaftlicher sei, wenn die Patienten sterben und das dadurch eingesparte Geld für anderweitige Zwecke bereitgestellt werden kann.
Daher bleibe dem Beschwerdeführer keine andere Wahl als aus Gewissensgründen die Behauptungen über seinen bürgerlichen Namen sowie die Nötigungen und Erpressungen zu dulden statt diese Delikte in eigenem Namen unter Preisgabe seines bürgerlichen Namens an die Polizei anzuzeigen und / oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche gegen Verbreiter wie den Beklagten K unter Preisgabe seines bürgerlichen Namens zivilrechtlich durchzusetzen.
III.
Schliesslich löste der Beklagte K mittelbar die verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen das Statistische Landesamt Bad Ems aus, deren Gegenstand dem Bundesverfassungsgericht in den Schriftsätzen der Beschwerdeführerin ************ in den Verfahren 1 BvR 251/16 und 1 BvR 713/16 nebst Anlagen mitgeteilt wurde.
Durch die Ausgangsverfahren , welche zu diesen Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin **********führten, wurde offenbar, das sich das Statistische Landesamt im Rahmen der versuchten Durchführung des Mikrozensus mit dem Haushalt der Beschwerdeführerin *********** dazu hergab , sich an verdeckten Ermittlungen gegen den hiesigen Beschwerdeführer zu beteiligen, indem es unter Verletzung der amtlichen Schweigepflicht und unter Verletzung der Zweckbindung der ermittelten Mikrozensus -Daten , Daten aus der Mikrozensus-Befragung ausserhalb der Zweckbindung anderweitig verwendete.
So wurden solche Daten beispielweise verbotenterweise an einen Rechtsanwalt weitergegen und damit der betreffende Anwalt über den von Seiten der Meldbehörde behaupteten bürgerlichen Namen einer Person aufgeklärt, die ihm gegenüber aus Datenschutzgründen unter Verweigerung der Herausgabe ihres bürgerlichen Namens ausschliesslich unter einem Decknamen aufgetreten war.
Im Übrigen verwendete eine Dame, die sich dem Terminsbevollmächtigten der Klägerin ********** am 4. November 2015 als "************* " vorstellte, den Namen "***********" , indem sie am 4. November 2015 in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichts Koblenz den Terminsbevollmächtigten in Gegenwart einer anderen Amtsperson ansprach mit dem Satz :
"Und Sie sind sicher der Herr *****************"
Der mit dieser Datenschutzverletzung verfolgte Zweck bedarf vor dem Hintergrund des vorliegenden Falls des Beschwerdeführers keiner weiteren Erklärung mehr.
Anlage 17 (3 Seiten) :
Die Anlage widerlegt selbsterklärend die richterliche Unterstellung in
dem Beschluss des Landgerichts, dass der Kläger die Anonymität
seines bürgerlichen Namens gegenüber dem Beklagten und / oder
gegenüber einem Anwalt aufgegeben habe.
Bei dem nur mit einem Briefkopf versehenen Schreiben an das damals
verwendete Pseudonym des Klägers handelt es sich um ein Blatt
Papier, welches der Beklagte zum Schutz eines 50 -Euro- Scheins an
die Adresse mit dem Decknamen des Klägers adressiert hatte. Es
handelte sich nicht um Geld für Essen sondern um Geld für einen
anderen Zweck.
Mit freundlichen Grüßen
(Roman Pixel , Beschwerdeführer)
G L Ü C K S D R A C H E
Es geht um Gehirnwäsche der Patienten durch Beeinflussungen mit Texten , die so ähnlich sind wie der oben im Text blau markierte Text. Mit der Veröffentlichung solcher Texte und der Zuordnung zu Adressen wollen die verdeckt operierenden angeblichen "Staatsschützer" dafür sorgen, dass sich Patienten umnebeln lassen dahin, auf die lebensrettende Maßnahme zu verzichten aus Angst , sie könnten betrogen werden.
Um die Angst vor "Abzocke" bei solchen Patienten zu schüren, sollen Kryoniker als Spinner, kriminell und vor allem unseriös dargestellt werden, d.h. es handelt sich um einen verdeckt geführten Religionskrieg gegen Kryoniker, weil Kryoniker nicht an ein Jenseits glauben. Wenn man an ein Jenseits glaubt, fällt es viel leichter eine Patientenverfügung zu verfassen, in der steht "ich will jetzt lieber in den Himmel als mich für viel Geld adäquat behandeln zu lassen"
Also wie immer gehts um´s Geld. "Was ist wichtiger, das Geld in meiner Tasche oder das Leben , das nicht mein eigenes ist, oder - wenn ich so labil bin, mir ein Leben nach Art der Versprechungen der Flüchtlingsverursacher einreden zu lassen - sogar mein eigenes ?"
Es ist also wohl nicht ganz ungefährlich als Kryoniker oder Patient, der von Kryonikern gerettet werden könnte, in Deutschland zu sein in einem lebensbedrohlichen Zustand, denn wir haben in DE neben der normalen Polizei eine im Untergrund arbeitende ganz besondere Polizei, die heimlich unsere Gedanken, die wir im Internet im Vertrauen auf vertrauliche Behandlung äussern , überwacht und eine im wörtlichen Sinne geheime staatliche Polizei ist , die sich manchmal erst dann zu erkennen gibt , wenn sie sicher ist, den tödlichen Schritt einer Gehirnwäsche ungestraft unternehmen zu können.
Mars