SPIEGEL-Interview (Teil I) vom 21.04.2016 mit Robert mondfahrer über informationelle Sicherheit, Alarmhandy, Mikrozensus-Missbrauch, künstliche Intelligenz, Biostase und medizinischen Forschritt und das BKAG- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 im Lichte der evolutionären ErkenntnistheorieDER SPIEGEL :guten Tag Herr mondfahrer, Sie waren schon länger nicht mehr bei uns zu Gast. Heute am 21.04.2016 stehen Sie uns wieder auf der Matte . Gestern hätte Adolf Hitler seinen 127. Geburtstag gefeiert, wenn er noch leben würde. Freuen Sie sich darüber , dass seine Leiche nicht eingefroren wurde ?
mondfahrer :In der Tat freue ich mich, aber das, was Sie gerade erwähnten ,interessiert mich nicht so sehr. Über etwas anderes freue ich mich : Gestern gab es eine für mein Vorhaben sehr hilfreiche Neuigkeit im Bundesverfassungsgericht - ich nehme an, es ist Ihnen durchaus klar,um was es da geht und dass ich nicht hier bin um mich mit Ihnen über Hitlers virtuellen Geburtstag zu unterhalten ?
DER SPIEGEL :Sondern ?
mondfahrer :Sie wissen es, Sie dürfen es auch selbst sagen, wenn Sie möchten, es wurde Ihren Kollegen in der telefonischen Vorankündigung meines Besuchs mitgeteilt.
DER SPIEGEL :Die Anruferin erklärte, Sie wollen sich zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das BKA-Gesetz vom 20. April 2016 äussern ? Wir sind erstaunt. Die Veröffentlichung des Urteils ist noch keine 24 Stunden her, und schon stehen Sie hier. Das Urteil hat einen Umfang von mehr als 350.000 Zeichen - haben Sie das Urteil überhaupt gelesen ?
mondfahrer :Ja, selbstverständlich habe ich das.
DER SPIEGEL :vollständig ?
mondfahrer :Ja, natürlich.
DER SPIEGEL :wie lange brauchen Sie, um ein Urteil diesen Umfangs zu lesen ? Sie werden noch anderes zu tun haben am Tag als Urteile zu lesen. Drei Stunden nach der Veröffentlichung des Urteils kam der Anruf, dass Sie uns ein Interview geben wollen. Hatten Sie das Urteil schon vorher ?
mondfahrer :Nein, ich habe es aus dem Internet bezogen.
DER SPIEGEL :Nochmal : Wie lange haben Sie gebraucht um das Urteil zu lesen ? Lesen Sie solche Urteile diagonal ?
mondfahrer :30- bis 40 Minuten bei diagonaler Lesart, der Text ist ja weitgehend redundant, die üblichen Textbausteine , das Bundesverfassungsgericht hat da auch seinen eigenen Baukasten, irgendwann kennt man das.
DER SPIEGEL :Was ist der konkrete Grund für Ihr Erscheinen bei uns ? Was hat dieses Urteil mit Ihnen zu tun ? Sind sie Terrorist und freuen sich nun zu entkommen ?
mondfahrer :Die Antwort auf diese überaus kindische Frage wissen Sie seit Jahren , also sparen Sie sich bitte solche blödsinnigen Fragen, für solche Müllfragen habe ich keine Zeit, auch dann nicht, wenn DER SPIEGEL sie mir stellt.
DER SPIEGEL :Unsere Leser wissen die Antwort aber nicht unbedingt. Es wurde so einiges über Sie im Internet erzählt. Graben Sie zum Beispiel manchmal Leichen aus und schänden Sie diese ? Oder macht sowas für Sie ein Sklave, den Sie sich auf dem Mond herangezüchtet haben ?
mondfahrer :Weder noch. Irrsinn wie diesen hat ein durchgeknallter fanatischer Mitarbeiter der Bundespolizei in die Welt gesetzt , weil er das Biostase-Projekt von Prof. Klaus Sames , das Ulmer Projekt, stören will , aber das ist ein Sonderkapitel, das ich jetzt gerne erst mal übergehen würde.
DER SPIEGEL :Wir sind Ihnen zu Diensten. Wie Sie wünschen, übergehen wir es . Warum sind Sie hier ? Im Telefonat erwähnte die Anruferin den Mikrozensus und die Evolution. Was hat der Mikrozensus mit diesem Urteil zu tun ? Und was hat es mit der Evolution zu tun ?
mondfahrer :Das Urteil kam mir gerade Recht. Timing perfekt. Wurde quasi passgenau erlassen. Wie Sie wohl wissen, laufen ja gerade zwei Verfassungsbeschwerden in Sachen Mikrozensus .Die haben auch was mit der Evolution zu tun, insbesondere mit der evolutionären Erkenntnistheorie und den Folgen der stammesgeschichtlichen Grundlagen der Vernunft.Und mit der Behinderung des medizinischen Fortschritts durch durchgeknallte Mitarbeiter gewisser Behörden, die sich hinter diesen Behörden verstecken und dort heimlich etwas veranstalten, was leider bisher nicht überwacht geschweige denn protokoliert wird, so dass man es später nachvollziehen könnte : heimliche Online-Durchsuchung und - Auswertung spezial.
DER SPIEGEL :Was haben "Ihre" Verfassungsbeschwerden mit dem BKA-Gesetz - Urteil zu tun ? Wir sehen keinen Zusammenhang.
mondfahrer :Nun mal langsam . Bitte ! Sie wissen seit Monaten, dass es nicht meine Verfassungsbeschwerden sind. Auch wenn Sie das "Ihre" in Anführungszeichen setzen später in der schriftlichen Version des Interviews, stört es mich, wenn Sie das verbal verdrehen .
Ich habe die
Schriftsatzentwürfe für die
Klagen und später für die
Verfassungsbeschwerden der klagenden Beschwerdeführer verfasst und sie ihnen in Zusammenarbeit mit einem Journalisten öffentlich für jedermann auf
http://www.attilla.de lesbar kostenlos zur Verfügung stellen lassen. Das Formatieren der Texte , Einsetzen der personenbezogenen Daten, Namen usw. mussten die Kläger bzw. Beschwerdeführer selber erledigen oder durch Helfer erldigen lassen. Die Verfassungsbeschwerden wurden von den Beschwerdeführern eigenhändig unterschrieben, damit sind es deren und nicht meine. Ich kann nicht für andere Personen Verfassungsbeschwerden erheben. Das wäre unzulässig,das Bundesverfassungsgerichtsgesetz erlaubt sowas in Deutschland nicht. Die Personen, die eigenhändig unterschrieben haben , sind die Kläger beziehungsweise Beschwerdeführer in den Verfassungsbeschwerdeverfahren , nicht ich.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 in den Verfassungsbeschwerdeverfahren verschiedener Beschwerdeführer gegen das BKA-Gesetz interessiert mich aus mehreren Gründen. Auch begrüße ich es besonders, dass die abweichenden Meinungen der Richter Eichberger und Schluckebier zusammen mit dem Urteil veröffentlicht wurden. Haben Sie gelesen, was mein Liebling Mephisto auf
http://www.attilla.de über meine mathematische Strategie vor ein paar Tagen ausgespuckt hat ? Ich kann nämlich Gedanken lesen - manchmal zumindest.Schon bevor so ein Urteil erscheint.
DER SPIEGEL :Haben wir, nur sehen wir jetzt keinen Zusammenhang. Erklären Sie es uns ?
mondfahrer :Die evolutionäre Erkenntnis ist rücksichtslos und nicht selten erbarmungslos , bezogen auf das Individuum Mensch. Sie missachtet die Objektformel des Bundesverfassungsgerichts laufend, und zwar seit Urzeiten schon , also lange bevor die Objektformel überhaupt von Juristen erfunden wurde. Sie fordert Sonderopfer - und zwar auch dann, wenn es völlig schwachsinnnig ist, solche Opfer zu fordern. In der Justiz hat diese Vorgehensweise eine Parallele.Sie selbst ist das Ergebnis der Evolution, einschliesslich der von ihr hervorgebrachten Schwachsinnigkeiten. Die Justiz ist keine Wissenschaft sondern sie ist experimentell, ein soziales Experiment mit Tätern und Opfern, Lügnern, Betrügern, vor allem aber auch : Idioten. Alle möglichen Fíguren beteiligen sich daran auf dieser Spielwiese oder sagen wir besser auf dem Schlachtfeld.
Jüngstes Beispiel einer derartigen Schwachsinnigkeit , über das konkret auf der Seite
http://www.attilla.de berichtet wurde, war das Sonderopfer, das gegen den Mikrozensus klagte und von den Autoren der Berichterstattung als Pseudonym "Frau Byte" genannt wurde. Wie ihnen bekannt ist, hat Frau "Byte" inzwischen Verfassungsbeschwerde erhoben.Ob das was hilft, so wie wir es gern hätten, wissen wir noch nicht.Das muss das Experiment erst zeigen.
Für mich ist es in diesem Zusammenhang , wenn man den Fall in Beziehung setzt zu den Aussagen in dem BKA-Gesetz- Urteil, gelinde gesagt interessant , feststellen zu können bzw. leider zu müssen, dass die Aussagen der evolutionären Erkenntnistheorie auch vor manchen Verfassungsrichtern nicht Halt machen.
Die Richter Eichberger und Schluckebier sind ausweislich ihrer Äußerungen in den genannten veröffentlichten abweichenden Meinungen risikobereite Spekulanten. Diese Äusserungen bestätigen die durch die evolutionäre Erkenntnistheorie typischerweise vorausgesagte Arbeitsweise ihrer ratiomorphen Apparate. Das wird ganz klar aus ihren eigenen Äusserungen deutlich. Wären diese beiden Richter nicht überstimmt worden, sondern hätten sie sich durchgesetzt,dann wären sie dadurch zu einer Terrorismus-fördernden Gefahr für die Bevölkerung geworden.
Allerdings hat in diesem Fall die Evolution mit ihrer Methode der evolutionären Erkenntnis per Glück nicht versagt. Die beiden Richter wurden einfach von der Mehrheit überstimmt - glücklicherweise.Der drohende Schaden wurde damit abgefangen durch die anderen Richter.Die Statistik hat in diesem experimentellen Fall quasi evolutionär gesiegt.
DER SPIEGEL :Können Sie das, was Sie gerade behauptet haben, belegen ? Ein Zitat vielleicht ? Sie sagen ja, Sie haben alles gelesen, also wo steht das denn im Urteil ?
mondfahrer :Ja, natürlich, diesbezügliche Zitate können Sie haben , hier mal ein Beispiel, Zitat Verfassungsrichter Eichberger , Absatz 12 im Rahmen der von ihm selbst verfassten Darstellung seiner von der Senatsmeinung abweichenden Meinung :
"Eine Pflicht des Gesetzgebers, schon im Vorhinein ein solches, auf die jeweilige Überwachungsnorm zugeschnittenes System des Kernbereichsschutzes vorzuschreiben, das solche Maßnahmen dann in aller Regel nur unter womöglich aufwändigen Vorkehrungen in verfahrensmäßiger und personeller Hinsicht erlaubt, ist nach meiner Überzeugung von Verfassungs wegen allerdings nur für solche Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen geboten, von denen zu erwarten ist, dass sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit und damit typischerweise kernbereichsrelevante Situationen erfassen."
DER SPIEGEL :Bevor Sie uns das näher erläutern, vielleicht noch ein Beispiel ?
mondfahrer :kein Problem ,hier ist eines , verfasst von Verfassungsrichter Eichberger :
"Bei der Gewichtung der latenten Bedrohungslage ist jedoch zu berücksichtigen, dass die allermeisten der angegriffenen Normen zu Einzelmaßnahmen und nicht zu generalisierten Datenerhebungen mit großer Streubreite ermächtigen. Sofern durch den konkreten Einsatz von Ermittlungsmaßnahmen Menschen betroffen werden, die keine oder nur in geringem Umfang ihnen zurechenbare Verantwortung für den Ermittlungsanlass gegeben haben, wird ihnen damit in staatsbürgerlicher Inpflichtnahme ein Sonderopfer abverlangt für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit. Es ist bedauerlich, dass diese nach meiner Überzeugung völlig zutreffende Beschreibung und Bewertung der Ermittlungsmaßnahmen gegenüber im polizeirechtlichen Sinne nicht Verantwortlichen keinen Eingang in die Urteilsgründe gefunden hat."
DER SPIEGEL :noch ein Beispiel ?
mondfahrer :Na klar, Zitat Verfassungsrichter Schluckebier in der von ihm selbst verfassten Darstellung seiner von der Senatsmeinung abweichenden Meinung :
"Der Gesetzgeber trägt damit dem Grundsatz Rechnung, dass der Einzelne sich im Rechtsstaat auf effektiven Schutz durch den Staat ebenso verlassen können muss wie auf den Schutz seiner Freiheitsgewährleistungen vor dem Staat (vgl. meine abw. Meinung in BVerfGE 125, 364 <369>; siehe zur Schutzpflicht bei terroristischen und anderen Bestrebungen auch der Senat in BVerfGE 120, 274 <319>). Soweit damit im Einzelfall auch Grundrechtsträger von solchen Maßnahmen betroffen werden können, die nicht selbst unter Terrorismusverdacht stehen oder die, wie sich später erweist, zu Unrecht in diesen geraten sind, sind die mit den eingreifenden Maßnahmen verbundenen Belastungen grundsätzlich als ihnen von der Gemeinschaft abverlangtes Sonderopfer hinzunehmen"
DER SPIEGEL :Sie wollen uns sicher erläutern, was diese Zitate mit dem Thema zu tun haben, das Sie heute zu
uns geführt hat ?
( es klingelt ein Handy)
Hat da jetzt die künstliche Intelligenz geklingelt, von der Sie uns neulich berichtet haben ?
mondfahrer :Ja, aber nur kurz, das Alarmhandy hat sich soeben gerührt, d.h. es liegt ein Notfall vor, das Gerät zeigt an : 2 Minuten haben wir noch Zeit. Dann muss ich weg, bevor ein durchgeknallter V-Mann uns dazwischenspringt und zur Sicherung des gemeinen Wohls den Patienten umbringt. Gerne bin ich aber bereit mich später weitergehend zu äussern, falls sie das wünschen.
Was es mit dem Thema zu tun hat , im Kurzformat :
Erstens : Beide Richter nehmen entsprechend der evolutionären Methode in Kauf, dass Einzelpersonen - scheinbar zu Gunsten einer größeren Zahl anscheinend stärker gefährdeter Personen - ein sogenanntes "Sonderopfer" in Gestalt eines Schadens, dessen mögliche Folgen nicht weiter untersucht werden, hinnehmen sollen. Dabei wird die darin liegende spekulative Beurteilung der Frage, ob diese Vorgehensweise wirklich sinnvoll ist , zu Gunsten des vermeintlich höheren Rechtsgutes im vermeintlichen Interesse des gemeinen Wohls, nicht weiter überprüft. Die bewertenden Richter, die sich die Spekulation erlaubt haben, führten keine wissenschaftliche Überprüfung durch, ob die gegen das Gemeinwohl gerichtete Gefahr, d.h. die Gefahr durch Terroristen, nicht gerade dadurch steigt, dass Sonderopfer der erwähnten Art in Kauf genommen werden . Statt einer wissenschaftlichen Überprüfung wurde eine Spekulation vollzogen ohne sich über die möglichen Folgen solcher Opfer sowie über die Risiken der spekulativen Vorgehensweise vorher Gedanken zu machen.
Der Verfassungsrichter behauptet wörtlich : "Sofern durch den konkreten Einsatz von Ermittlungsmaßnahmen Menschen betroffen werden, die keine oder nur in geringem Umfang ihnen zurechenbare Verantwortung für den Ermittlungsanlass gegeben haben, wird ihnen damit in staatsbürgerlicher Inpflichtnahme ein Sonderopfer abverlangt für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit."
Er spekuliert dabei : "für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit"
Der Haken dabei : Er weiss in Wirklichkeit gar nicht, ob das Sonderopfer "für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit" gebracht wird oder für das Gegenteil. Er weiss nicht einmal, welche der beiden Möglichkeiten nach wissenschaftlichem Maßstab wahrscheinlicher wäre.
Zweitens - Mikrozensus-Fall : Wie Sie auf
http://www.attilla.de in einer ausführlichen Dokumentation nachlesen konnten, verlangten ein Verwaltungsgericht und ein Oberverwaltungsgericht von der Beschwerdeführerin Byte ein Sonderopfer - angeblich im Interesse des gemeinen Wohls bzw. im sogenannten Allgemeininteresse an einer genauen Statistik. Auch hier, wie im gerade geschilderten Analogfall, wurde das Opfer verlangt ohne seitens der mit dem Fall befassten und verantwortlichen Amtsjuristen aufzuklären, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit das Opfer überhaupt für die Erreichung des angeblich verfolgten Zwecks dienlich sein konnte oder eben auch nicht.
DER SPIEGEL :Wieso "oder eben auch nicht" ?
Können Sie uns das erklären ?
mondfahrer :ja, kann ich , aber nicht jetzt, von mir aus ein andermal in einem Interview zum selben Thema.Verfolgen Sie derweil die weiteren Berichte im Mikrozensusfall auf
http://www.attilla.de, die noch kommen.Ich muss jetzt zum Notfall, wie ich schon sagte.
DER SPIEGEL :Dann entlassen wir Sie hiermit . Melden Sie sich wieder bei uns, wenn es passt.
mondfahrer :Ja.
DER SPIEGEL :mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.