medizinischer Fortschritt

hier darf sich die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft austoben !

Re: medizinischer Fortschritt

Beitragvon Mephißto » Do 2. Okt 2014, 10:53

grüß Gott !

MARS hat geschrieben:
Über den Fall Irmgard Clauß, der ein ähnliches Schicksal drohen dürfte, wurde im Forum ja bereits berichtet.Ob Frau Clauß noch zu retten ist, wissen wir nicht.

Jeder, der / die für sich eine kryonische Bestattung wünscht, sollte sich also genau überlegen, welchen Gefahren sie/ er ausgesetzt ist. Vertreter aus den Kreisen der DGAB meiden dieses Thema meist bzw. "verdrängen" oder "ignorieren" es , so dass aus diesen Kreisen wenig darüber zu erfahren ist. Wer wirklich darüber Bescheid wissen will und sich effektiv schützen will , wendet sich daher besser an uns.

weiteres zum Thema wird folgen !

MARS


"weiteres zum Thema" folgt jetzt.

Wir gehen schrittweise vor und geben zunächst bekannt :

Den sogenannten Marsbewohnern liegen handfeste Beweise ( Akten) vor, die belegen, dass :

1. eine deutsche Behörde die verfassungswidrige Verfolgung und Bespitzelung deutscher Kryoniker unter Einsatz sogenannter "V-Leute" veranlasste. Als sich ein davon Betroffener anonym an die betreffende Behörde wandte und verlangte, diese Vorgänge zu stoppen und gegen die damit ausgelösten öffentlichen Diskriminierungen und Verleumdungen im Internet vorzugehen, wurde ihm das von Seiten der betreffenden Behörde verweigert. Der Betroffene wurde unter Verletzung des Art. 4 (1) GG durch die betreffende Behörde genötigt die Rechtsverletzungen zu dulden. Von Seiten der betreffenden Behörde erklärte man, bevor der Bertroffene sich nicht gegenüber der Behörde mit Klarname zu erkennen gebe, d.h. sich gegenüber der Behörde "oute", werde die Behörde ( bei der es sich um eine Strafverfolungsbehörde handelt) nicht gegen die telefonisch mitgeteilten Offizialdelikte vorgehen.

2. sich diese Behörde einen schweren Verstoß gegen Art. 4 GG ( und gegen andere gesetzliche Vorschriften...) erlaubt hat . Denn nach der Rspr. des BVerfG hat jeder Bürger das Recht aus Art. 4 GG, seinen Glauben bzw. seine Weltanschauung geheimzuhalten, insbesondere gegenüber dem Staat.

Dieser Vorgang und andere Vorgänge, die an dieser Stelle nicht aufgerollt werden können, begründen den Verdacht, dass in Deutschland Rechtsbeugungen zum Nachteil deutscher Kryoniker stattfinden, d.h. Verbrechenstatbestände vorliegen, die nicht verfolgt werden.

Um diese Vorgänge international ohne Belästigungen deutscher Bürger durch deutsche Behörden, welche die Bekanntmachung zu vereiteln suchen , bekannt machen zu können, benötigen wir einen Server ausserhalb Europas, auf den das Forum gelegt werden kann. Dem aktuellen "Betreiber" , der uns seit einiger Zeit freundlich unterstützt , können wir es nicht zumuten solcher Gefahr ausgesetzt zu sein, denn er könnte massiv unter Druck gesetzt werden, wenn wir über den aktuellen Server die Akten veröffentlichen,welche die o.g. Vorgänge nachweisen. Deswegen sehen wir auch bewusst aktuell von einer öffentlichen Mitteilung ab, um welche Behörde in welchem Bundesland es sich handelt.

Das Sicherheitsprojekt, welches mondfahrer in Kopplung an das Mondnetz zum Schutz unter anderem deutscher sog. Kryoniker ersann und teilweise schon umsetzte, kann seine optimale Wirkung nur entfalten, wenn unser Forum auf einen Server ausserhalb Eupopas gelegt wird.
Das Gerät, über welches Mars kurz berichtete, wurde unter anderem zum Schutz deutscher Kryoniker erfunden, es kann aber auch Ausländern, die sich aus anderen Gründen schützen wollen, zur Verfügung gestellt werden, also z.B. auch Kryonikern aus den USA, Canada, Asien usw.

Da weltweit , besonders in den USA und in Canada , viele sog. Kryoniker Informatiker bzw. Programmierer sind, müsste es unseres Erachtens möglich sein, unter diesen Leuten jemanden zu mobilisieren, der bereit ist uns einen entsprechenden Server bzw. ein Forum zu organisieren, damit wir nach Überlassung der Passwörter an uns mit unserem Forum dorthin umziehen können. Wichtig ist lediglich, dass die betreffende Person unabhängig ist von deutschen Behörden.

Da sich nach unserem aktuellen Kenntnisstand viele Kryoniker nicht oder nur wenig für Juristerei interessieren, geben wir hier zur Vermeidung von Missverständnissen noch folgenden
Hinweis :

Leider ist es so, dass man in Deutschland als "Betreiber" eines Forums auf einem deutschen Server durch eine Behörde auch dann unter Druck gesetzt werden kann, wenn in dem betreffenden Forum ausschliesslich rechtmäßige Inhalte veröffentlicht werden, die Veröffentlichung solcher Inhalte aber zu einem Interessenkonflikt mit Mitarbeitern einer entsprechenden Behörde führt, die "am längeren Hebel" sitzen und die nicht möchten, dass bestimmte Inhalte, die sie selber betreffen , veröffentlicht werden. Besonders, wenn ein Betreiber nicht Millionär ist, kann das zu erheblichen Angriffen gegen die Rechte des Betreibers aus Art. 5 GG führen, die kurz- und mittelfristig nicht abgefangen werden können sondern nur im Wege aufwändiger u.U. mehrjähriger sehr kostenintensiver Verfahren bekämpft werden könnten. Solange können jedoch Kryoniker nicht warten, die z.B. an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ihnen nur eine kurze Frist setzt von vielleicht nur noch ein paar Monaten oder noch weniger. Wir können dem aktuellen "Betreiber" des Forums, der uns freundlicherweise bisher unterstützte , solche Belastungen auf keinen Fall zumuten, da er dem nicht gewachsen ist.

Daher erhoffen wird uns Unterstützung aus dem Ausland, namentlich aus den USA / Canada.

Wir können uns im Übrigen aus Anonymisierungsgründen nicht per email mit Dritten in Verbindung setzen, daher auch nicht per email mit Ben Best Kontakt aufnehmen. Sofern Personen, die mit Ben Best in Kontakt stehen, hier mitlesen, werden sie gebeten, Ben Best unser Anliegen mitzuteilen und ihn um Unterstützung zu bitten, da auch Ben Best ein Informatiker ist und sich mit der Erstellung von Webseiten / Foren usw. auskennt und über entsprechende Kontakte zu Leuten, die unabhängig sind von der deutschen Justiz und uns einen Server ausserhalb Europas organisieren könnten, verfügt .

Fortsetzung folgt !

M E P H I S T O
Mephißto
 
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Re: medizinischer Fortschritt

Beitragvon MARS » Mo 15. Dez 2014, 10:40

hallo,

aus aktuellem Anlaß ( Ziffer 3.) wird unter Bezugnahme auf die Äusserungen Mephisto´s vom 2. Oktober 2014 folgendes mitgeteilt :

1.

Mephisto hat geschrieben:
Um diese Vorgänge international ohne Belästigungen deutscher Bürger durch deutsche Behörden, welche die Bekanntmachung zu vereiteln suchen , bekannt machen zu können, benötigen wir einen Server ausserhalb Europas, auf den das Forum gelegt werden kann.


Bis jetzt steht uns ein solcher Server noch nicht zur Verfügung. Wir rechnen damit, dass es noch mehrere Monate dauern wird, bis uns ein geeigneter Server zur Verfügung steht, es sei denn , es geschehen noch "Zeichen und Wunder".


Mephisto hat geschrieben:Das Gerät, über welches Mars kurz berichtete, wurde unter anderem zum Schutz deutscher Kryoniker erfunden, es kann aber auch Ausländern, die sich aus anderen Gründen schützen wollen, zur Verfügung gestellt werden, also z.B. auch Kryonikern aus den USA, Canada, Asien usw.


Fakt ist, dass mondfahrer das Gerät bereits seit Jahren für sich selbst nutzt und befreundeten Kryonikern, die mit den Kryonikern der "deutschen Kryonik-Szene" nichts zu tun haben und auch nicht an Kontakten mit dieser Szene interessiert sind, da sie für sich das jedem Kryoniker bekannte Problem auf eine eigene Weise gelöst haben, zur Verfügung stellte. mondfahrer lebt im Ausland, will weiterhin anonym bleiben , und betreibt eigene Kryonik-Projekte mit eigenen kältetechnischen Anlagen an einem geheimgehaltenen Ort ausserhalb Europas. Das Gerät ist sehr zuverlässig. Das biometrische Gerät überwacht die Herztätigkeit der Patienten und lieferte im Laufe der Zeit mehrere Millionen Daten, aus welchen die Zuverlässigkeit ersichtlich ist. Während der letzten zweieinhalb Monate, d.h. seit dem Beitrag Mephisto´s vom 2.10.2014 , wurde ein Nachbau des Geräts an Herzkranken getestet und lieferte sehr gute Ergebnisse.

2.

Es wurde an anderer Stelle des attilla -Forums ( ausserhalb des Unterforums "im virtuellen Raum") damit begonnen über den Autobahn-Justizskandal in DE zu berichten.
Kryonikern aus DE wird hiermit empfohlen, die Berichterstattung mitzuverfolgen.
Es wird im Laufe der Zeit schon ersichtlich werden, warum das sinnvoll ist.

3.

Wir haben eine Zuschrift eines deutschen Kryonikers erhalten mit der Mitteilung, dass ein in einer Privatwohnung geführtes vertrauliches Gespräch mit einem Arzt abgehört wurde. Und nicht nur das . Es wurden - nach Art des Täters "Autobahn" - Inhalte aus dem Gespräch über eine anonyme illegale Internet-Seite veröffentlicht, um den Abgehörten Personen zu demonstrieren, dass sie abgehört werden und ihnen nicht mitgeteilt wird, wer die Abhörenden sind und auf welche Weise dies technisch realisiert wurde.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits im Jahr 2009 ereignete sich ein analoger Fall.

Wir rechnen daher damit, dass von Seiten des Staates verdeckte Überwachungsmaßnahmen verfassungswidriger Art erfolgt sein dürften, denn wer sonst sollte über die technischen Möglichkeiten verfügen um solche Maßnahmen durchführen zu können und ein Interesse an der Durchführung solcher Maßnahmen haben ?

Aber auch, wenn man unterstellt, dass es sich bei den Abhörenden nicht um "Staatsdiener" sondern um andere Personen handeln sollte . zeigt dies, dass Handlungsbedarf besteht. Interessierten Bürgern, die über Kryonik / Biostase noch nichts wissen sondern erst durch das Internet davon erfahren, ist vor dem erwähnten Hintergrund und in Anbetracht der äusserst negativen Erfahrungen im Fall Irmgard Clauß dringend zu empfehlen, ihr Interesse gegenüber Dritten geheimzuhalten und sich anonymisiert mit uns in der bereits erklärten Art und Weise in Verbindung zu setzen.

Das von mondfahrer erfundene Anonymisierungsverfahren dient ebenso dem Schutz gefährdeter Kryoniker wie das biometrische Überwachungsgerät, da Kryoniker immer der Gefahr von Boykottmaßnahmen durch potentielle Erben ausgesetzt sind, die versuchen den / die betreffende(n) Kryoniker(in) entmündigen zu lassen um das Kapital des Patienten / der Patientin selbst verwerten zu können .

mondfahrer hat seinerzeit einen Detektiv beauftragt Frau Clauß anzurufen um aufzuklären, was mit Frau Clauß nun los ist. Der Detektiv wählte die Festnetz-Nummer von Frau Clauß, aber statt Frau Clauß meldete sich eine Frau, die erklärte, sie sei die Tochter von Frau Clauß. Frau Clauß sei inwischen dement und entmündigt worden, und sie, die Tochter, verfüge nun über das Geld. Dieses werde nach und nach verbraucht und Frau Clauß werde entgegen ihrem ausdrücklich erklärten letzten Willen nicht kryonisch bestattet werden, da sie, die Tochter , das für Geldverschwendung halte. Sie habe die Wohnung ihrer Mutter durchsucht, dabei die Korrespondenz zwischen Frau Clauß und Prof.Dr.med Klaus Sames gefunden und gelesen und danach alle diese Unterlagen einschließlich der Briefe von Prof. Sames an Frau Clauß vollständig vernichtet.

Kryonikern oder solchen Personen, die es werden könnten, möge dieses Beispiel zeigen, warum es sinnvoll ist sich RECHTZEITIG gegen solche Angriffe gegen das eigene Leben zu schützen, insbesondere sich RECHTZEITIG ein entsprechendes Gerät zuzulegen, das dafür sorgt, dass RECHTZEITIG Gleichgesinnte von solchen Bedrohungen wir im Falle der Frau Clauß erfahren und Hilfestellung leisten können in einem Zeitpunkt, in welchem das noch möglich ist.

4.

vorläufige Schutzmaßnahmen gegen potentielle verfassungswidrige Angriffe seitens des Staates oder seitens Angehöriger gegen betroffene gefährdete Kryoniker :

Da wir uns aus organisatorischen Gründen um die Vermittlung von nachgebauten Geräten des von mondfahrer erfundenen Überwachungsgerätes an andere Kryoniker erst im nächsten Jahr kümmern können, empfehlen wir gefährdeten Personen behelfsweise folgende Schutzmaßnahme,auch wenn diese unbequem und "lästig" ist, um sich zu schützen gegen Boykott aus den Kreisen der eigenen Verwandtschaft oder auch aus anderen Kreisen von Leuten, die sich einmischen wollen ( z.B. aus ideologischen Gründen) :

Man kann mit einem oder mehreren anderen Kryonikern folgende Vereinbarung
treffen, auch wenn sie lästig ist :

In regelmäßigen Abständen persönlich-telefonisch gegenüber einem oder mehreren anderen Kryonikern den aktuellen Aufenthaltsort bestätigen als Beweis, dass man sich NICHT in Gefahr befindet. Dabei wird vereinbart, in welchen Abständen diese Anrufe erfolgen. unterbleibt der Anruf, ist dies das Signal, dass etwas passiert ist und sich die Helfer in Bewegung setzen und etwas unternehmen müssen.

MARS
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Alarmsystem für Kryoniker

Beitragvon GLUCKSDRACHE » Mi 17. Dez 2014, 20:30

hi ,

Für alle, die über das sogenannte "Alarmhandy" nachdenken , gibt es heute eine gute Nachricht :

mondfahrer hat beschlossen sein System interessierten Kryonikern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist allerdings die anonymisierte Kontaktaufnahme mit mondfahrer bzw. mit Vertretern des mondfahrers. Die kostenlose Überlassung ist allerdings an weitere Voraussetzungen gebunden , und zwar unter anderem :

1.

wer durch das Alarmsystem geschützt werden will, muss sich vorher unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegenüber einer vertrauenswürdigen realen Person , die ihrerseits mit mondfahrer in (anonymisiertem) Kontakt steht, ausweisen - näheres dazu wird noch bekannt gegeben - und einen Vertrag schließen.

2.

Amtsträger aus Deutschland werden grundsätzlich ausgeschlossen, solange sie nicht nachgewiesen haben erfolglos gegen den Staat geklagt zu haben in einer Sache, die ihnen im Rahmen der anonymisierten Vor-Korrespondenz mit Mondfahrer mitgeteilt wird und die Kryonik betrifft, und solange sie nicht nachgewiesen haben, eine Strafanzeige gegen die hier im Forum als "Autobahn" bezeichnete kriminelle Person erfolglos erstattet zu haben ( wegen Nötigung, Erpressung, Bildung einer kriminellen Vereinigung usw.) . "Erfolglos" bedeutet in diesem Sinne auch, dass im Falle einer Ablehnung seitens der angegangenen Strafverfolgungsbehörde kein Klageerzwingungsverfahren erfolglos versucht wurde.

mondfahrer begründet diese Bedingungen in Fällen, in denen Amtsträger Kryoniker sind oder behaupten es zu sein, wie folgt :

a) man kann jedem Amtsträger, der zugleich Kryoniker ist, zumuten, dass er in die Rechtsverfolgung zu seinen eigenen Gunsten wie auch zu Gunsten drittbetroffener Kryoniker Geld investiert, denn Amtsträger verdienen genug um sich das leisten zu können. mondfahrer verlangt insoweit Solidarität mit geringer verdienenden Kryonikern, die sich solche Verfahren nicht leisten können.

b) mondfahrer kann solche Prozesse nicht führen, da er anonym bleiben muss um solche Funktionen ungestört ausführen zu können, die ausschliesslich mondfahrer übernehmen kann, weil keine andere Person neben mondfahrer entsprechende Spezial-Fähigkeiten besitzt.

c) bei Amtsträgern, z.B. Polizisten, sieht mondfahrer die Gefahr, dass diese als Spitzel eingesetzt werden könnten ohne tatsächlich Kryoniker zu sein, d.h. dass diese heucheln und lügen um Erkenntnisse über das Sicherheitssystem des mondfahrers erlangen zu können. Somit ist es diesem Personenkreis zuzumuten den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Missbrauch des Angebots mondfahrers nicht stattfindet. Irgendwelche Beteuerungen / Versprechungen usw. reichen mondfahrer nicht aus, da man an dem Fall Autobahn authentisch beobachten konnte, wie unzuverlässig der Staat ist und wie verlogen und heimtückisch manche sogenannte "Staatsdiener" sein konnten, insbesondere , was den Missbrauch der Spache betrifft in gewissen Aussagen.

d) Amtsträgern ist es grundsätzlich auch zumutbar auf eigene Kosten in Sachen Kryonik eine Feststellungsklage zu erheben gegen bestimmte Behörden bzw. " gegen den Staat".

3.

Eine wichtige Voraussetzung ist es auch, dass die jeweils interessierte Person mithilft unser Forum bekannt zu machen. Die ist von enormer Wichtigkeit um jede potentielle Kryonikerin / jeden potentiellen Kryoniker ansprechen zu können, die/ der durch den Staat gefährdet sein könnte.

G L Ü C K S D R A C H E
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Offener Brief an RA Dr.jur. Michael Heuchemer

Beitragvon mondfahrer » Do 3. Dez 2015, 09:59

sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Sie sind hiermit eingeladen unsere Aktivitäten , auch auf dem Gebiet der Lebensrettung von Menschen , mitzuverfolgen.

Wenn Sie hierher in unseren "virtuellen Raum" gefunden haben, sind Sie nicht im falschen Film, auch wenn es Ihnen auf den ersten Blick hin vielleicht so erscheint.

Sie befinden sich zwar hier bei uns im "virtuellen Raum" aber dennoch sind Sie nicht dadurch der Realität entrückt.

Die Veröffentlichung des hiesigen Briefes an Sie erfolgt , weil Sie sich im Rahmen Ihrer Promotion intensiv mit der Problematik des sogenannten "Erlaubnistatbestandsirrtums" beschäftigt haben, und weil bedauerlicher Weise das Phänomen "vorgetäuschter Erlaubnistatbestandsirrtum durch Amtsträger" eine fundamentale Rolle spielt in allem, was hier im virtuellen Raum und auch sonst in unserem Forum gegen Ungerechtigkeit stattfindet.

Wir haben uns bei der Gründung des "Forums gegen Ungerechtigkeit" für diesen Namen entschieden, obwohl die Bezeichnung "Forum gegen staatliche Folter" den Sachverhalt, gegen welchen die "Veranstalter" unseres Forums vorgehen, deutlicher treffen würde.

Neu ist - für Sie zumindest, für uns schon lange nicht mehr - dass festgestellt werden musste, dass in Deutschland unter Mitwirkung deutscher Amtsträger Foltermethoden zur Aussageerzwingung nicht nur gegen Straftäter sondern sogar gegen unbescholtene Bürger Anwendung finden und fanden.

Neu ist vor allem : Dass eine Person unter Mitwirkung staatlichen Personals gefoltert wurde, weil sie Lebensrettungsmaßnahmen versuchte und versucht, die in gewissen staatlich-juristischen Kreisen unerwünscht sind, weil sie in den betreffenden Kreisen als "zu teuer gemessen am Lebensrettungsziel" angesehen werden.

Diese Person , die Mitglied in unserem Forum ist, wurde mit der glaubwürdig erzeugten Aussicht gefoltert, dass Beamte der Bundespolizei sowohl ihre Familienangehörigen als auch sie selbst mit Hilfe einer nicht verfolgbaren , nicht nachweisbaren Methode töten werden, wenn sie ihre Beteiligung an unkonventionellen Lebensrettungsmaßnahmen nicht aufgibt.

Diese Anwendung von Folter unter Mitwirkung staatlichen Personals wie z.B. staatlicherseits angeheuerter V-Leute, richtet sich nicht nur gegen die hier nicht namentlich zu nennende Person des betroffenen Einzelfalls sondern zugleich gegen andere unbescholtene Lebensretter , die sich der Aufgabe verschrieben haben Leben mit unkonventionellen Methoden , die je nach Fall recht kostenintensiv sein können, Menschenleben zu retten.

In diesem Sinne wird seit ca. 7 Jahren auf eine recht "innovative" Art und Weise auch unter Mitwirkung staatlichen Personals Folter gegen Personen angewandt, die in der sogenannten "Kryonik-Szene" aktiv sind, d.h. die versuchen Leben zu retten. Letzteres , indem für tot erklärte Menschen, die quasi durch juristische "Beweiswürdigung" für tot erklärt wurden, es aber biologisch noch nicht sind, so dass Rettungsmaßnahmen durchaus noch Erfolg haben können, Unterkühlungsmaßnahmen zugeführt werden, wie sie von Prof. Dr.med. Klaus Sames auf dessen HP im Internet erklärt werden.

Prof. Dr. med. Klaus Sames wurde zwar durch einen mit uns anonymisiert in Kontakt stehenden Helfer kürzlich über diese Machenschaften unterrichtet, konnte dies jedoch nicht glauben. Er kann sich nicht vorstellen, dass sich der Staat in die Wissenschaft und in Lebensrettungsmaßnahmen reglementierend einmischt und dadurch das Leben der zu behandelnden Patienten aufs Spiel setzt.

Leider ist letzteres jedoch bereits seit Jahren nachweislich der Fall.

Wenn Sie sich weitergehend in unserem Forum umsehen, werden Sie Berichte über eine als "Autobahn" bezeichnete Person finden, die sich seit Jahren fortlaufend strafbar macht und fortlaufend im Internet Menschenrechtsverletzungen begeht, die aber staatlich geduldet werden, in gewissen staatlich-juristischen Kreisen sogar begrüßt werden.

Diese Person täuscht , was die Vereitelung von Lebensrettungsmaßnahmen betrifft, seit Jahren in folgender Weise Erlaubnistatbestandsirrtum im Rahmen der Realisierung von Verbrechenstatbeständen vor ohne jemals dafür staatlicherseits zur Rechenschaft gezogen worden zu sein :

Er gibt vor , im Interesse der Allgemeinheit und zu Gunsten des Gemeinwohls Schneeballsysteme bekämpfen zu "müssen" und in diesem Zusammenhang Lebensretter, die kryonische Lebensrettungsmaßnahmen vorbereiten oder daran beteiligt sind , an der Durchführung von Lebensrettungsmaßnahmen hindern zu "müssen". Er begründet dies mit seinem angeblichen Irrtum, dass die Lebensrettungversuche sogenannte "Abzocke" und "Patientenbetrug" seien.

In Wirklichkeit hat das Gehirn dieses Mannes die Struktur eines Mörders. "Autobahn" ist fasziniert von der Vorstellung, das perfekte Verbrechen durch Tötungen von Menschen ungestraft begehen zu können, indem er die Gedanken anderer Menschen so manipuliert, dass diese sich an der Störung von kryonischen Lebensrettungsmaßnahmen oder deren Vorbereitungen so beteiligen, dass dadurch der Tod von Menschen eintritt, die andernfalls gerettet werden könnten.

Zu dem Personenkreis, den er in dieser Weise beeinflusst, zählen insbesondere Amtsträger, die z.B, als Richter oder als Staatsanwälte oder als Beamte der Bundespolizei vom Geld des Steuerzahlers leben.

Von den beeinflussten Richtern und Richterinnen erwartet "Autobahn", dass diese sich ebenfalls auf einen angeblichen Erlaubnistatbestandsirrtum berufen um nicht haften zu müssen für die Folgen ihrer Rechtsfehler im Rahmen des Erlasses gerichtlicher Entscheidungen.

Zu diesem Personenkreis zählen aber auch Familienangehörige von Lebensrettern und Familienangehörge von Patienten, die in Lebensgefahr schweben.

Diesen Personenkreis infiziert Autobahn mit seinen Gedanken in der Absicht damit organisatorisches Chaos zu erzeugen, das sich tödlich auf die zu rettenden Patienten auswirkt.

Desweiteren gehören zu diesem Personenkreis , deren Gedanken er lebensgefährlich beeinflusst, teilweise sogar die in Lebensgefahr schwebenden Patienten selbst. Dabei sind seine diesbezüglichen Angriffe besonders heimtückisch, wobei er tief in die Intimsphäre der Patienten eindringt, und auch hier beruft er sich auf einen angeblichen Erlaubnistatbestandsirrtum, der aber in Wahrheit nur vorgetäuscht ist.

Empfänglich für diese heimtückischen Angriffe sind vor allem in Lebensgefahr schwebende Patienten, die gefährdet sind, weil ihr IQ in der jeweils aktuellen Situation nicht ausreicht um erkennen zu können, dass "Autobahn" nichts anderes im Sinn hat als wegen der Verfolgung wirtschaftlicher minderwertiger Interessen diese Patienten dem Tod zuzuführen bzw. zuführen zu lassen, wobei er Zielsetzungen einer "Selektion" verfolgt, die schon Adolf Hitler verfolgte.

Was diese Zielsetzung und deren Verfolgung durch Beeinflussung der Gedanken gefährdeter Patienten betrifft, so wurden bisher folgende Beeinflussungs- und Kommunikations-Techniken beobachtet, die "Autobahn" einsetzt :

1.

er verbreitet im Internet Verleumdungen über Lebensretter, die auf dem Gebiet der Kryonik aktiv sind, und erklärt, diese wollten Patienten "abzocken" um sich selbst zu bereichern. Diese Lebensretter seien nicht nur kriminell sondern geisteskrank, da noch nie ein "eingefrorener" Mensch aufgetaut und dann wiedererweckt worden sei. Die Patienten seien in Wirklichkeit tot und könnten nie wieder erweckt werden. Es handele sich bei den Lebensrettungsmaßnahmen in Wirklichkeit nur um kostspieligen Bestattungen, die von perversen Leichenschändern begangen würden. Die betroffenen Patienten müssten daher gewarnt werden. Es sei gewissenlos und unsozial , wenn die Patienten solchen Maßnahmen zustimmen würden und dafür viel Geld ausgeben würden statt dieses Geld ihren Erben zu überlassen oder es für soziale Zwecke zu spenden.

Das heisst : Er löst bei den Patienten einen Irrtum aus , der zu ungerechtfertigten Gewissensbissen bei den Patienten führt. "Autobahn" stellt dabei darauf ab , dass diese Patienten wegen solcher Gewissensbisse schliesslich Patientenverfügungen unterschreiben, mit denen sie bestimmen , nicht durch kroynische Rettungs-Maßnahmen ( die sie wegen der Manipulation durch "Autobahn" für Betrug und Leichenschändung halten ) gerettet werden zu wollen.

2.

Im Sinne einer Unterstützung der Begehren "Autobahns" sind bereits verschiedene Richter und Staatsanwälte aktiv geworden und haben entsprechend Lebensrettungsmaßnahem oder deren Vorbereitung gestört. Im letzteren Sinne sind unter anderem bisher auch die Richter der 1. Kammer und der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz aktiv geworden auf eine recht unorthodox anmutende Art und Weise, die Sie im Mikrozensus-Forum unseres Forums gegen Ungerechtigkeit mitverfolgen können, da dort fortlaufend über den Stand aktueller Verfahren berichtet wird.

Leser unseres Forums, die nicht selbst Juristen sind, werden es leider zeitweise sehr schwer haben nachzuvollziehen, wie wir arbeiten , und nachzuvollziehen, was die im Mikrozensus-Forum veröffentlichten Vorgänge mit unserem hier im virtuellen Raum entstehenden (Kunst-) Werk und mit gestörten Lebensrettungsmaßnahmen oder deren Vorbereitung zu tun haben.

Sie , Herr Rechtsanwalt, als Experte auf dem Gebiet des Erlaubnistatbestandsirrtums und seiner Vortäuschung, dürften allerdings unsere christliche Zielsetzung und auch die Methode unseres Vorgehens erfassen können, wenn Sie sich etwas durch unsere Foren "durchbeissen".

Die wenigsten Leser meiner Beiträge in anderen Foren , die ich während der letzten 10 Jahre im Internet habe verbreiten lassen, werden sich vorstellen können, dass ich christliche Ziesetzungen konsequent verfolge, die der Rettung von Menschenleben dienen. In diesem Zusammenhang möchte ich solche Leser, falls sie irgenwann auf den hiesigen Brief an Sie, Herr Rechtsanwalt, stossen , ermuntern, auch wenn es etwas provozierend klingen mag, sich eine Bibel zu kaufen und sie gründlichst zu studieren, insbesondere das Neue Testament. Dort wird nämlich berichtet, dass Jesus von Nazareth bereits vor etwa 2000 Jahren erkannte, dass Lazarus nicht tot war sondern nur schlief, also scheintot war , d. h. Lazarus war nur juristisch tot, nicht aber biologisch. Gewissenhafte Menschen, die nicht die Wahrheit fälschen, indem sie als Richter die Unwahrheit durch den Akt der Beweiswürdigung rechtskräftig für "wahr" erklären , wissen daher, warum es sich lohnt zu kämpfen gegen Personen, die sich hinter einem vorgetäuschten Erlaubnistatbestandsirrtum verstecken um Morde begehen zu können ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Ich danke Ihnen, Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Heuchemer , für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, soweit es Ihnen möglich ist, uns zu unterstützen.

Diesbezüglich werden Sie in Kürze wegen der in unserem Mikrozensus-Spezial-Forum behandelten Mikrozensus- Angelegenheit Post erhalten mit einem entsprechenden Hinweis und mit einer Anfrage, ob Sie in dem betreffenden Fall anwaltlich unterstützend tätig werden können.

Mit freundlichen Grüßen

mondfahrer
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Wort zum Sonntag der Gedankenpolizei

Beitragvon Gedankenpollizei » So 13. Mär 2016, 13:46


Nicht die AFD wählen !

das Wort zum Sonntag der Gedankenpolizei



grüss Gott !

heute sind landtagswahlen in deutschland, und deswegen kommt das wort zum sonntag heute nicht von mephisto sondern von mir !

die gedanken sind frei aber überwachbar. auch die gedanken der AFD.

die gedankenanalyse von führungsrelevanten AFD-mitgliedern ergab, dass es abzulehnen ist die AFD zu wählen aus folgenden gründen, die ein nogo darstellen :

das durch AFD - befürworter oder AFD-mitglieder in den raum gestellte "angebot" kinder, frauen und männer als flüchtlinge in deutschland erschiessen zu lassen, ist mit dem grundgesetz der bundesrepublik deutschland, insbesondere mit dem recht auf LEBEN unvereinbar, denn :

die bundesrepublik deutschland ist derzeit organisatorisch-technisch nicht in der lage, erschossenen kindern, frauen und männern die für die durchsetzung des rechts auf leben erforderliche kryonische versorgung zu gewähren, da eine hierfür erforderliche infrastruktur völlig fehlt. erschossene kinder, frauen und männer werden daher bereits kurze zeit nach ihrer erschiessung sterben. ja, leser, die noch nicht so weit sind, haben richtig gelesen : kurze zeit nach der erschiessung, denn die erschossenen sind nach ihrer erschiessung zunächst nur juristisch tot, nicht hingegen medizinisch. die begründung für diese aussage liefert herr prof.dr.med klaus sames auf seiner homepage, die durch googlen nach seinem namen im internet aufgefunden werden kann.
erschossene kinder ,frauen und männer können derzeit in deutschland nicht innerhalb des für eine fachgerechte kryonisch-medizinische behandlung erforderlichen zeitraums versorgt werden, weil die bundesrepublik deutschland nicht über das erforderliche personal verfügt, d.h. es fehlt an diesbezüglichem kompetentem fachpersonal.

die AFD ist somit eine gefährliche partei, da sich in den gehirnen solcher afd- mitglieder , die der führungsspitze dieser partei zuzurechnen sind, gefährliche fantasien und gedanken befinden , deren weiterverbreitung unverantwortlich ist. bei solchen politikern weiss man nicht, was sie sonst noch ausbrüten und "anstellen".


christlich grüßend

gedankenpolizei
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SPIEGEL-Interview mit mondfahrer - Teil 1

Beitragvon DER SPIEGEL. » Sa 23. Apr 2016, 14:46

SPIEGEL-Interview (Teil I) vom 21.04.2016 mit Robert mondfahrer über informationelle Sicherheit, Alarmhandy, Mikrozensus-Missbrauch, künstliche Intelligenz, Biostase und medizinischen Forschritt und das BKAG- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 im Lichte der evolutionären Erkenntnistheorie



DER SPIEGEL :

guten Tag Herr mondfahrer, Sie waren schon länger nicht mehr bei uns zu Gast. Heute am 21.04.2016 stehen Sie uns wieder auf der Matte . Gestern hätte Adolf Hitler seinen 127. Geburtstag gefeiert, wenn er noch leben würde. Freuen Sie sich darüber , dass seine Leiche nicht eingefroren wurde ?

mondfahrer :

In der Tat freue ich mich, aber das, was Sie gerade erwähnten ,interessiert mich nicht so sehr. Über etwas anderes freue ich mich : Gestern gab es eine für mein Vorhaben sehr hilfreiche Neuigkeit im Bundesverfassungsgericht - ich nehme an, es ist Ihnen durchaus klar,um was es da geht und dass ich nicht hier bin um mich mit Ihnen über Hitlers virtuellen Geburtstag zu unterhalten ?

DER SPIEGEL :

Sondern ?

mondfahrer :

Sie wissen es, Sie dürfen es auch selbst sagen, wenn Sie möchten, es wurde Ihren Kollegen in der telefonischen Vorankündigung meines Besuchs mitgeteilt.

DER SPIEGEL :

Die Anruferin erklärte, Sie wollen sich zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das BKA-Gesetz vom 20. April 2016 äussern ? Wir sind erstaunt. Die Veröffentlichung des Urteils ist noch keine 24 Stunden her, und schon stehen Sie hier. Das Urteil hat einen Umfang von mehr als 350.000 Zeichen - haben Sie das Urteil überhaupt gelesen ?

mondfahrer :

Ja, selbstverständlich habe ich das.

DER SPIEGEL :

vollständig ?

mondfahrer :

Ja, natürlich.

DER SPIEGEL :

wie lange brauchen Sie, um ein Urteil diesen Umfangs zu lesen ? Sie werden noch anderes zu tun haben am Tag als Urteile zu lesen. Drei Stunden nach der Veröffentlichung des Urteils kam der Anruf, dass Sie uns ein Interview geben wollen. Hatten Sie das Urteil schon vorher ?

mondfahrer :

Nein, ich habe es aus dem Internet bezogen.

DER SPIEGEL :

Nochmal : Wie lange haben Sie gebraucht um das Urteil zu lesen ? Lesen Sie solche Urteile diagonal ?

mondfahrer :

30- bis 40 Minuten bei diagonaler Lesart, der Text ist ja weitgehend redundant, die üblichen Textbausteine , das Bundesverfassungsgericht hat da auch seinen eigenen Baukasten, irgendwann kennt man das.

DER SPIEGEL :

Was ist der konkrete Grund für Ihr Erscheinen bei uns ? Was hat dieses Urteil mit Ihnen zu tun ? Sind sie Terrorist und freuen sich nun zu entkommen ?

mondfahrer :

Die Antwort auf diese überaus kindische Frage wissen Sie seit Jahren , also sparen Sie sich bitte solche blödsinnigen Fragen, für solche Müllfragen habe ich keine Zeit, auch dann nicht, wenn DER SPIEGEL sie mir stellt.

DER SPIEGEL :

Unsere Leser wissen die Antwort aber nicht unbedingt. Es wurde so einiges über Sie im Internet erzählt. Graben Sie zum Beispiel manchmal Leichen aus und schänden Sie diese ? Oder macht sowas für Sie ein Sklave, den Sie sich auf dem Mond herangezüchtet haben ?

mondfahrer :

Weder noch. Irrsinn wie diesen hat ein durchgeknallter fanatischer Mitarbeiter der Bundespolizei in die Welt gesetzt , weil er das Biostase-Projekt von Prof. Klaus Sames , das Ulmer Projekt, stören will , aber das ist ein Sonderkapitel, das ich jetzt gerne erst mal übergehen würde.

DER SPIEGEL :

Wir sind Ihnen zu Diensten. Wie Sie wünschen, übergehen wir es . Warum sind Sie hier ? Im Telefonat erwähnte die Anruferin den Mikrozensus und die Evolution. Was hat der Mikrozensus mit diesem Urteil zu tun ? Und was hat es mit der Evolution zu tun ?

mondfahrer :

Das Urteil kam mir gerade Recht. Timing perfekt. Wurde quasi passgenau erlassen. Wie Sie wohl wissen, laufen ja gerade zwei Verfassungsbeschwerden in Sachen Mikrozensus .Die haben auch was mit der Evolution zu tun, insbesondere mit der evolutionären Erkenntnistheorie und den Folgen der stammesgeschichtlichen Grundlagen der Vernunft.Und mit der Behinderung des medizinischen Fortschritts durch durchgeknallte Mitarbeiter gewisser Behörden, die sich hinter diesen Behörden verstecken und dort heimlich etwas veranstalten, was leider bisher nicht überwacht geschweige denn protokoliert wird, so dass man es später nachvollziehen könnte : heimliche Online-Durchsuchung und - Auswertung spezial.

DER SPIEGEL :

Was haben "Ihre" Verfassungsbeschwerden mit dem BKA-Gesetz - Urteil zu tun ? Wir sehen keinen Zusammenhang.

mondfahrer :

Nun mal langsam . Bitte ! Sie wissen seit Monaten, dass es nicht meine Verfassungsbeschwerden sind. Auch wenn Sie das "Ihre" in Anführungszeichen setzen später in der schriftlichen Version des Interviews, stört es mich, wenn Sie das verbal verdrehen .

Ich habe die Schriftsatzentwürfe für die Klagen und später für die Verfassungsbeschwerden der klagenden Beschwerdeführer verfasst und sie ihnen in Zusammenarbeit mit einem Journalisten öffentlich für jedermann auf http://www.attilla.de lesbar kostenlos zur Verfügung stellen lassen. Das Formatieren der Texte , Einsetzen der personenbezogenen Daten, Namen usw. mussten die Kläger bzw. Beschwerdeführer selber erledigen oder durch Helfer erldigen lassen. Die Verfassungsbeschwerden wurden von den Beschwerdeführern eigenhändig unterschrieben, damit sind es deren und nicht meine. Ich kann nicht für andere Personen Verfassungsbeschwerden erheben. Das wäre unzulässig,das Bundesverfassungsgerichtsgesetz erlaubt sowas in Deutschland nicht. Die Personen, die eigenhändig unterschrieben haben , sind die Kläger beziehungsweise Beschwerdeführer in den Verfassungsbeschwerdeverfahren , nicht ich.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 in den Verfassungsbeschwerdeverfahren verschiedener Beschwerdeführer gegen das BKA-Gesetz interessiert mich aus mehreren Gründen. Auch begrüße ich es besonders, dass die abweichenden Meinungen der Richter Eichberger und Schluckebier zusammen mit dem Urteil veröffentlicht wurden. Haben Sie gelesen, was mein Liebling Mephisto auf http://www.attilla.de über meine mathematische Strategie vor ein paar Tagen ausgespuckt hat ? Ich kann nämlich Gedanken lesen - manchmal zumindest.Schon bevor so ein Urteil erscheint.

DER SPIEGEL :

Haben wir, nur sehen wir jetzt keinen Zusammenhang. Erklären Sie es uns ?

mondfahrer :

Die evolutionäre Erkenntnis ist rücksichtslos und nicht selten erbarmungslos , bezogen auf das Individuum Mensch. Sie missachtet die Objektformel des Bundesverfassungsgerichts laufend, und zwar seit Urzeiten schon , also lange bevor die Objektformel überhaupt von Juristen erfunden wurde. Sie fordert Sonderopfer - und zwar auch dann, wenn es völlig schwachsinnnig ist, solche Opfer zu fordern. In der Justiz hat diese Vorgehensweise eine Parallele.Sie selbst ist das Ergebnis der Evolution, einschliesslich der von ihr hervorgebrachten Schwachsinnigkeiten. Die Justiz ist keine Wissenschaft sondern sie ist experimentell, ein soziales Experiment mit Tätern und Opfern, Lügnern, Betrügern, vor allem aber auch : Idioten. Alle möglichen Fíguren beteiligen sich daran auf dieser Spielwiese oder sagen wir besser auf dem Schlachtfeld.

Jüngstes Beispiel einer derartigen Schwachsinnigkeit , über das konkret auf der Seite http://www.attilla.de berichtet wurde, war das Sonderopfer, das gegen den Mikrozensus klagte und von den Autoren der Berichterstattung als Pseudonym "Frau Byte" genannt wurde. Wie ihnen bekannt ist, hat Frau "Byte" inzwischen Verfassungsbeschwerde erhoben.Ob das was hilft, so wie wir es gern hätten, wissen wir noch nicht.Das muss das Experiment erst zeigen.

Für mich ist es in diesem Zusammenhang , wenn man den Fall in Beziehung setzt zu den Aussagen in dem BKA-Gesetz- Urteil, gelinde gesagt interessant , feststellen zu können bzw. leider zu müssen, dass die Aussagen der evolutionären Erkenntnistheorie auch vor manchen Verfassungsrichtern nicht Halt machen.


Die Richter Eichberger und Schluckebier sind ausweislich ihrer Äußerungen in den genannten veröffentlichten abweichenden Meinungen risikobereite Spekulanten. Diese Äusserungen bestätigen die durch die evolutionäre Erkenntnistheorie typischerweise vorausgesagte Arbeitsweise ihrer ratiomorphen Apparate. Das wird ganz klar aus ihren eigenen Äusserungen deutlich. Wären diese beiden Richter nicht überstimmt worden, sondern hätten sie sich durchgesetzt,dann wären sie dadurch zu einer Terrorismus-fördernden Gefahr für die Bevölkerung geworden.

Allerdings hat in diesem Fall die Evolution mit ihrer Methode der evolutionären Erkenntnis per Glück nicht versagt. Die beiden Richter wurden einfach von der Mehrheit überstimmt - glücklicherweise.Der drohende Schaden wurde damit abgefangen durch die anderen Richter.Die Statistik hat in diesem experimentellen Fall quasi evolutionär gesiegt.

DER SPIEGEL :

Können Sie das, was Sie gerade behauptet haben, belegen ? Ein Zitat vielleicht ? Sie sagen ja, Sie haben alles gelesen, also wo steht das denn im Urteil ?

mondfahrer :

Ja, natürlich, diesbezügliche Zitate können Sie haben , hier mal ein Beispiel, Zitat Verfassungsrichter Eichberger , Absatz 12 im Rahmen der von ihm selbst verfassten Darstellung seiner von der Senatsmeinung abweichenden Meinung :

"Eine Pflicht des Gesetzgebers, schon im Vorhinein ein solches, auf die jeweilige Überwachungsnorm zugeschnittenes System des Kernbereichsschutzes vorzuschreiben, das solche Maßnahmen dann in aller Regel nur unter womöglich aufwändigen Vorkehrungen in verfahrensmäßiger und personeller Hinsicht erlaubt, ist nach meiner Überzeugung von Verfassungs wegen allerdings nur für solche Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen geboten, von denen zu erwarten ist, dass sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit und damit typischerweise kernbereichsrelevante Situationen erfassen."

DER SPIEGEL :

Bevor Sie uns das näher erläutern, vielleicht noch ein Beispiel ?

mondfahrer :

kein Problem ,hier ist eines , verfasst von Verfassungsrichter Eichberger :

"Bei der Gewichtung der latenten Bedrohungslage ist jedoch zu berücksichtigen, dass die allermeisten der angegriffenen Normen zu Einzelmaßnahmen und nicht zu generalisierten Datenerhebungen mit großer Streubreite ermächtigen. Sofern durch den konkreten Einsatz von Ermittlungsmaßnahmen Menschen betroffen werden, die keine oder nur in geringem Umfang ihnen zurechenbare Verantwortung für den Ermittlungsanlass gegeben haben, wird ihnen damit in staatsbürgerlicher Inpflichtnahme ein Sonderopfer abverlangt für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit. Es ist bedauerlich, dass diese nach meiner Überzeugung völlig zutreffende Beschreibung und Bewertung der Ermittlungsmaßnahmen gegenüber im polizeirechtlichen Sinne nicht Verantwortlichen keinen Eingang in die Urteilsgründe gefunden hat."




DER SPIEGEL :

noch ein Beispiel ?

mondfahrer :

Na klar, Zitat Verfassungsrichter Schluckebier in der von ihm selbst verfassten Darstellung seiner von der Senatsmeinung abweichenden Meinung :

"Der Gesetzgeber trägt damit dem Grundsatz Rechnung, dass der Einzelne sich im Rechtsstaat auf effektiven Schutz durch den Staat ebenso verlassen können muss wie auf den Schutz seiner Freiheitsgewährleistungen vor dem Staat (vgl. meine abw. Meinung in BVerfGE 125, 364 <369>; siehe zur Schutzpflicht bei terroristischen und anderen Bestrebungen auch der Senat in BVerfGE 120, 274 <319>). Soweit damit im Einzelfall auch Grundrechtsträger von solchen Maßnahmen betroffen werden können, die nicht selbst unter Terrorismusverdacht stehen oder die, wie sich später erweist, zu Unrecht in diesen geraten sind, sind die mit den eingreifenden Maßnahmen verbundenen Belastungen grundsätzlich als ihnen von der Gemeinschaft abverlangtes Sonderopfer hinzunehmen"

DER SPIEGEL :

Sie wollen uns sicher erläutern, was diese Zitate mit dem Thema zu tun haben, das Sie heute zu
uns geführt hat ?

( es klingelt ein Handy)

Hat da jetzt die künstliche Intelligenz geklingelt, von der Sie uns neulich berichtet haben ?

mondfahrer :

Ja, aber nur kurz, das Alarmhandy hat sich soeben gerührt, d.h. es liegt ein Notfall vor, das Gerät zeigt an : 2 Minuten haben wir noch Zeit. Dann muss ich weg, bevor ein durchgeknallter V-Mann uns dazwischenspringt und zur Sicherung des gemeinen Wohls den Patienten umbringt. Gerne bin ich aber bereit mich später weitergehend zu äussern, falls sie das wünschen.

Was es mit dem Thema zu tun hat , im Kurzformat :

Erstens : Beide Richter nehmen entsprechend der evolutionären Methode in Kauf, dass Einzelpersonen - scheinbar zu Gunsten einer größeren Zahl anscheinend stärker gefährdeter Personen - ein sogenanntes "Sonderopfer" in Gestalt eines Schadens, dessen mögliche Folgen nicht weiter untersucht werden, hinnehmen sollen. Dabei wird die darin liegende spekulative Beurteilung der Frage, ob diese Vorgehensweise wirklich sinnvoll ist , zu Gunsten des vermeintlich höheren Rechtsgutes im vermeintlichen Interesse des gemeinen Wohls, nicht weiter überprüft. Die bewertenden Richter, die sich die Spekulation erlaubt haben, führten keine wissenschaftliche Überprüfung durch, ob die gegen das Gemeinwohl gerichtete Gefahr, d.h. die Gefahr durch Terroristen, nicht gerade dadurch steigt, dass Sonderopfer der erwähnten Art in Kauf genommen werden . Statt einer wissenschaftlichen Überprüfung wurde eine Spekulation vollzogen ohne sich über die möglichen Folgen solcher Opfer sowie über die Risiken der spekulativen Vorgehensweise vorher Gedanken zu machen.

Der Verfassungsrichter behauptet wörtlich : "Sofern durch den konkreten Einsatz von Ermittlungsmaßnahmen Menschen betroffen werden, die keine oder nur in geringem Umfang ihnen zurechenbare Verantwortung für den Ermittlungsanlass gegeben haben, wird ihnen damit in staatsbürgerlicher Inpflichtnahme ein Sonderopfer abverlangt für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit."

Er spekuliert dabei : "für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit"

Der Haken dabei : Er weiss in Wirklichkeit gar nicht, ob das Sonderopfer "für die öffentliche Gewährleistung von Sicherheit" gebracht wird oder für das Gegenteil. Er weiss nicht einmal, welche der beiden Möglichkeiten nach wissenschaftlichem Maßstab wahrscheinlicher wäre.

Zweitens - Mikrozensus-Fall : Wie Sie auf http://www.attilla.de in einer ausführlichen Dokumentation nachlesen konnten, verlangten ein Verwaltungsgericht und ein Oberverwaltungsgericht von der Beschwerdeführerin Byte ein Sonderopfer - angeblich im Interesse des gemeinen Wohls bzw. im sogenannten Allgemeininteresse an einer genauen Statistik. Auch hier, wie im gerade geschilderten Analogfall, wurde das Opfer verlangt ohne seitens der mit dem Fall befassten und verantwortlichen Amtsjuristen aufzuklären, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit das Opfer überhaupt für die Erreichung des angeblich verfolgten Zwecks dienlich sein konnte oder eben auch nicht.

DER SPIEGEL :

Wieso "oder eben auch nicht" ?
Können Sie uns das erklären ?

mondfahrer :

ja, kann ich , aber nicht jetzt, von mir aus ein andermal in einem Interview zum selben Thema.Verfolgen Sie derweil die weiteren Berichte im Mikrozensusfall auf http://www.attilla.de, die noch kommen.Ich muss jetzt zum Notfall, wie ich schon sagte.

DER SPIEGEL :

Dann entlassen wir Sie hiermit . Melden Sie sich wieder bei uns, wenn es passt.

mondfahrer :

Ja.

DER SPIEGEL :

mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
DER SPIEGEL.
 
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Re: SPIEGEL-Interview mit mondfahrer - Teil 1

Beitragvon XCOPY » Fr 29. Apr 2016, 12:05

DER SPIEGEL hat geschrieben:SPIEGEL-Interview (Teil I) vom 21.04.2016 mit Robert mondfahrer über informationelle Sicherheit, Alarmhandy, Mikrozensus-Missbrauch, künstliche Intelligenz, Biostase und medizinischen Forschritt und das BKAG- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2016 im Lichte der evolutionären Erkenntnistheorie

DER SPIEGEL :

mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.


MARS hat geschrieben:

dirgni antwortete am 01.12.03 (23:47):

welch entsetzliche Vorstellung- wenn sich jetzt alle Pensionisten konservieren lassen und in 100 Jahren wieder ihre Pensionsbezüge beanspruchen :-) Denkt an Eure Ururur-Enkel!


Wer sich weitergehend informieren möchte über den Gegenstand und den Verlauf der Stichprobe, kann dies hier tun :

Internet - Meinungsforschungs-Stichprobe zur Frage der Wirtschaftlichkeit der Vermarktung des Verfahrens der angewandten Biostase

(...)die sich im Rahmen eines wirtschaftlichen Interessenkonflikts Sorgen darum machten dahin , nicht genug Geld von ihren Erblassern erben zu können(...)


I.

Wer den link angeklickt hat und alles gelesen hat, was in dem betreffenden Forum vorfiel, nachdem sich der mit Prof.Dr.med Klaus Sames zusammenarbeitende Kryoniker Michael Saxer dort unter dem Nick "michaelsaxer " angemeldet hatte und sich zum Thema Biostase ("Kryonik") geäussert hatte , kann eventuell schon in etwa erraten, warum sogenannte "Kryoniker" oder auch lediglich Personen, die mit "Kryonikern" in Kontakt stehen oder irgendwann einmal standen, der Gefahr ausgesetzt sind verfassungswidrig und illegal durch deutsches staatliches Personal ( verdeckte Ermittler, Bundespolizei, Staatsanwälte, Richter , Personal des Statistischen Landesamtes, Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes in der Mikrozensus-Erhebung usw.) verfolgt und bedroht werden , letzteres mit der Zielsetzung , Lebensrettungsmaßnahmen , die durch angewandte Biostase gelingen könnten, unmittelbar oder mittelbar durch solche Verfolgungen zu vereiteln, und dass es vor einem solchen Hintergrund auch eigentlich gar nicht verwunderlich ist, wenn sich Amtsträger dann strafbar machen - denn die Wahrscheinlichkeit, für solche Straftaten im Amt belangt zu werden, ist denkbar gering wegen der grundsätzlichen Erpressbarkeit der "Kryoniker".

Der Mikrozensus-Fall der auskunftspflichtigen Person X1 , über den hier im Forum ausführlich und entsprechend der mathematischen Strategie mondfahrers ausführlich berichtet werden soll, ist so ein Fall. Der Fall ist - wie bereits erwähnt - aktenkundig.

Der Fall X1 ist allerdings - obwohl es sich bei X1 um einen Sonderfall handelt, denn die Zahl der "Kryoniker" in Deutschland ist verschwindend gering ( es dürften derzeit weniger als 1000 Personen sein) - von Interesse für die Allgemeinheit.

Denn durch diesen aktenkundigen Fall konnte nachgewiesen werden , dass die gesetzlich vorgeschriebene Geheimhaltung der Mikrozensus-Daten entgegen der Vorstellung des Bundesverfassungsgerichts, das es fälschlicherweise vor Jahrzehnten für ausreichend gehalten hat, wenn die Daten scheinbar durch strafrechtliche Vorschriften "geschützt" würden, nicht gewährleistet ist. Die rechtsverletzenden Amtsträger, inclusive Datenschutzbeauftragter, wurden durch die Strafbewehrung nicht wirksam daran gehindert, sich bewusst über das gesetzliche Verbot - die Daten anderweitig zu verwenden und zu verwerten - hinwegzusetzen , d.h. von der Zweckbindung abzuweichen.

Der Fall zeigte exemplarisch : Wenn es aus irgendeinem Grund "wertvoller" ist, sich strafbar zu machen im Amt, spielt es bei solchen Amtsträgern keine Rolle mehr, ob die Durchbrechung der Zweckbindung strafbar ist oder nicht. Mit anderen Worten : Das Kriterium, ob sich die Amtsträger strafbar machen, hängt von dem "Wert" des Ergebnisses der Straftaten in Relation zu dem "Betrag", den die Sanktionsnorm diesem "Wert" als Gegengewicht entgegensetzt, ab.

Im vorliegenden Fall reichte dieser "Betrag" der Sanktionsnorm bei weitem nicht aus um den ( unter anderem wirtschaftlichen) Wert des strafbaren Verhaltens im Amt zu kompensieren, wenn man die beiden "Werte" gegeneinander abwog.

Dass Daten, die durch den Mikrozensus den Bürgern regelrecht abgezwungen werden, äusserst wertvoll und damit vermarktungsfähig sein können in Einzelfällen, so dass es sich lohnt , solche Daten heimlich durch Bedienstete Statistischer Landesämter an Dritte hinter dem Rücken der betroffenen Auskunftspflichtigen zu verkaufen, muss hier wohl nicht weiter vertieft werden .

Tatsache ist jedenfalls, dass entsprechend der Zufälligkeit der Auswahl der zur Mikrozensus-Auskunft Herangezogenen , nicht nur in sehr seltenen Fällen Kryoniker zufällig herangezogen werden können , sondern viel häufiger mittelständische Unternehmer oder reiche Privatpersonen oder Rechtsanwälte usw., und ausserdem Prominente. Denn die mathematische Wahrscheinlichkeit, dass die Mikrozensus-Heranziehung Personen aus diesen beispielhaft genannten Zielgruppen "erwischt", ist viel höher als einen Kryoniker zu "erwischen" .

Die Verhinderung einer illegalen Vermarktung hinter dem Rücken Auskunftspflichtiger durch Bedienstete des Statistischen Landesamtes kann , wie die von uns beobachteten Mikrozensus-Fälle demonstriert haben, nicht durch Strafbewehrung des Datenmissbrauchs sichergestellt werden sondern hierfür muss die Mikrozensus-Erhebung anonymisiert sein - was sie aber bis heute nicht ist.


II.


Es soll nun - wie angekündigt - schrittweise ( unter Anwendung der Anonymisierungsmethode mondfahrers) und weitgehend chronologisch ( teilweise mit chronlogischen Lücken, die später noch ausgefüllt werden können) geschildert werden, wie sich der Mikrozensus-Fall X1 entwickelte :

1.

Bei X1 handelt es sich um eine Kontaktperson mondfahrers. X1 hatte seinerzeit zu mehreren Informatikern Kontakt, die Kryoniker sind, unter anderem zu einem deutschen Hochschullehrer für Informatik , der sich seit Jahrzehnten unter Wahrung seiner Anonymität mit Kryonik beschäftigt ( den Namen des Hochschullehrers teilen wir natürlich nicht öffentlich mit).

2.

a)

Nachdem mondfahrer - wie bereits erwähnt als freischaffender Erfinder technischer Erfindungen tätig - von dem
Vorfall mit Michael Saxer in einem deutschen Internetforum und ähnlichen Vorfällen erfuhr, entschloss sich mondfahrer vor ca. 12 Jahren, das ihm schon damals bekannte Vorhaben des Prof. Dr. med Klaus Sames , das zu dieser Zeit bereits in einem Vorbereitungsstadium war, durch eigene Investitionen finanziell zu unterstützen im Sinne eines Sponsors.

b)

Da mondfahrer - aus hier nicht weiter erklärungsbedürftigen Gründen - anonym bleiben wollte, nahm er mit verschiedenen Millionären über das Internet anonymen Kontakt auf mit dem Ziel, diese Millionäre in die beabsichtigte Vermarktung verschiedener noch nicht vermarkteter Erfindungen zu involvieren ( die Namen der Millionäre teilen wir hier nicht mit).

Zu diesen Zwecken schrieb mondfahrer anonymisierte Briefe bzw. mails an diese Kommunikationspartner, die unter anderem kernbereichsrelevante Äusserungen höchstpersönlichen Inhaltes mondfahrers im Sinne des Begriffs des sogenannten "Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung" enthielten , wie ihn das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Entscheidungen betreffend den Wirkungsbereich des Art. 1 des Grundgesetztes verwendet ( insbesondere in Entscheidungen über Verfasssungsbeschwerden , die Datenschutzprobleme betrafen, wie z.B. jüngst die Entscheidung vom 20. April 2016 in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffend das aktuelle BKA-Gesetz) .

c)

Bereits einige Monate, nachdem mondfahrer diese Briefe an verschiedene Millionäre geschrieben hatte in der Absicht , diese in die Vermarktung seiner Erfindungen zu Zwecken der wirtschaftlichen Unterstützung der Projekte des Prof. Sames zu involvieren, musste mondfahrer feststellen, dass Äusserungen betreffend seine Intimsphäre , die er in einem dieser Briefe getätigt hatte und eindeutig dem Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung zuzurechnen sind, durch einen der angeschriebenen Millionäre in das Internet gestellt worden waren, verbunden mit beleidigenden Äusserungen über mondfahrer .

Ausserdem verletzte der angeschriebene Millionär auf eine recht eindrucksvolle und zugleich heimtückische Weise das Persönlichkeitsrecht Dritter (die mit mondfahrer Kontakt gehabt hatten) , indem er personenbezogene Daten dieser Personen im Internet veröffentlichte , unter anderem Adresse, Telefonnummer, etc.

mondfahrer schrieb daraufhin den betreffenen Millionär - bei dem es sich um den bereits erwähnten P1 handelte - mehrfach nochmals an und forderte ihn auf, die ehrverletzenden Aussagen wieder zurückzunehmen und im Übrigen das rechtswidrige Verhalten , insbesondere weitere Datenschutzverletzungen, die sich gegen Dritte richteten, zu unterlassen.

P1 lehnte letzteres - obwohl er selbst sich an Kryonik für seine eigene Person interessiert zeigte - jedoch ab und verstärkte statt dessen demonstrativ in Internetportalen sein rechtswidriges Verhalten durch weitere analoge öffentlich vollzogene Datenschutzverletzungen.

d)

Strafanzeige gegen P1 :

d-1

Nachdem P1 in dieser Weise mehre Monate lang verfuhr, veranlasste mondfahrer eine der betroffenen Personen, Strafanzeige gegen P1 zu erstatten, was auch geschah.

Die Strafanzeige wurde von der örtlichen Polizei aufgenommen und das Verfahren aus Zuständigkeitsgründen an die für P1 örtlich zuständige Polizeibehörde abgegeben. Zuvor wurde dem Anzeigeerstatter durch die aufnehmende Polizeibeamtin auf Anfrage zugesichtert, dass dem Täter P1 aus Datenschutzgründen angesichts des angzeigten strafbaren Verhaltens , insbesondere angesichts des nachstellenden Verhaltens des Täters (="Stalkers") P1 , keine für Verfolgungszwecke durch den Täter geeigneten personenbezogenen Daten des Anzeigeerstatters von Seiten der Strafvervfolgungsbehörden mitgeteilt würden, insbesondere nicht Daten wie Adresse, bürgerlicher Name des Anzeigeerstatters usw. Solche Mitteilungen an den Täter seien der Polizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten und würden daher auch nicht erfolgen, wurde dem Anzeigeerstatter seitens der aufnehmenden Polizeibeamtin mitgeteilt.

Dass der Anzeigeerstatter diese Frage anlässlich der Anzeigeerstattung mit der aufnehmenden Polizeibeamtin entsprechend der Empfehlung mondfahrers klärte, hatte folgenden Grund :

P1 kannte nämlich den bürgerlichen Namen des Anzeigeerstatters nicht, wollte diesen aber gerade wissen und durch sein strafbares Verhalten die Aufklärung dieser Daten auslösen um den Anzeigeerstatter danach unter öffentlicher Verwendung dieser Daten noch stärker verfolgen und unter Druck setzen zu können.P1 hatte die Vorstellung entwickelt - wie sich an seinen öffentlichen Äusserungen im Internet zeigte -den bürgerlichen Namen des Anzeigeerstatters und möglicherweise mittelbar auch mondfahrers dadurch aufklären zu können, dass er Straftaten begeht, die eine Anzeige auslösen, die ihrerseits auslöst, dass der Anzeigeerstatter sich gegenüber der Polizei ausweisen muss um die Anzeige wirksam erstatten zu können - mit der Folge, dass nach Ansicht von P1 diese Daten in der Ermittlungsakte auftauchen müssten und später dem Täter zugänglich gemacht werden könnten , wenn der Täter nur entsprechend darauf hinwirkt, beispielsweise, indem der Täter einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragt und der Anwalt dem Täter diese Daten dann später - ohne dass letzteres nachweisbar wäre - mitteilt.

Das es P1 im Wesentlichen darauf abgesehen hatte, den bürgerlichen Namen des Anzeigeerstatters zu erfahren um diesen weitergehend angreifen und weitergehend nötigen zu können, kam es diesbezüglich nicht darauf an, die Richtigkeit des Namens gegenüber Dritten beweisen zu können sondern es kam dem Täter lediglich darauf an, diesen Namen sicher zu WISSEN - denn - so das Kalkül des Millionärs P1 : Die Beweise für die Richtigkeit des Namens würden auf andere Weise beschafft werden können , und zwar spätestens dann, wenn der Name nur ausreichend oft im Internet erwähnt würde und Zeugen , die den Namen kennen mussten, diesen Namen bestätigen würden - sofern es sich um einen ausreichend seltenen Namen handeln würde. Mit einem Namen wie "Schmitz" oder "Meier" hätte das natürlich nicht funktioniert. P1 glaubte allerdings bereits den Nachnamen des Anzeigeerstatters mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig erraten zu haben , und zwar einen Namen, der recht selten ist.

Dass P1 den tatsächlichen Namen des Anzeigeerstatters nicht wusste, lag daran, dass mondfahrer, der P1 anonymisiert Daten über den Anzeigeerstatter für Abwicklungszwecke überlassen hatte, den Anzeigeerstatter gegenüber P1 nicht mit dem bürgerlichen Namen des Anzeigeerstatters bezeichnet hatte sondern entsprechend seiner bereits zu diesem Zeitpunkt angewandten Anonymisierungsstrategie mit einem Falschnamen (Pseudonym) bezeichnet hatte.

Die gesetzwidrigen Veröffentlichungen P1`über den Anzeigeerstatter liefen daher insoweit leer, als P1 in dem Glauben den bürgerlichen Namen des Anzeigeerstatters zu kennen, statt den tatsächlichen bürgerlichen Namen des Anzeigeerstatters den Falschnamen, den mondfahrer genannt hatte, veröffentlichte.

Allerdings veröffentlichte P1 zugleich mit dem Falschnamen - .d.h. an den Falschnamen gekoppelt entsprechend der Methode, die wir bei "Autobahn" berschrieben haben - personenbezogene Daten von X1 , unter anderem eine Adresse, unter der er sich mit X1 nach Veranlassung durch mondfahrer persönlich getroffen hatte. Mit der Veröffentlichung dieser Adresse im Internet vollzog er eine Gefährdung von Patienten, die von all dem nichts wussten - und es auch nicht erfahren sollten, da sie durch die Kenntnis der Vorgänge noch stärker gefährdet worden wären.

Letzteres, d.h. dass er die Sicherheit der betroffenen Patienten gefährden würde durch die illegale Veröffentlichung der personenbezogenen Daten, wusste P1. Er machte daher diese gefährdeten Patienten zu Geiseln, letztlich mit dem Ziel, mondfahrer und andere Personen später erpressen zu können.

d-2

Nachdem nun der Anzeigeerstatter die Strafanzeige gegen P1 erstattet hatte, geschah folgendes :

Entgegen der Zusicherung an den Anzeigeerstatter gab ein Polizeibeamter von der örtlich zuständigen Polizeidienststelle, an die das Verfahren abgegeben worden war, personenbezogene Daten des Anzeigeerstatters an den Täter P1 weiter, indem er diese Daten in die Akte aufnahm und dem Täter Zugang zu diesem Akteninhalt vermöglichte.

Damit löste der betreffende Polizeibeamte die (Mit)-Haftung der Polizei und damit des Staates, d.h. der Bundesrepublik Deutschland , aus für alle Folgetaten und für alle daraus entwickelten Folgeschäden.

Halten wir daher als vorläufiges Zwischenergebnis der bisherigen Berichterstattung über den Mikrozensus-Fall X1 fest :

Die
Polizei wurde in diesem Fall aktenkundig zumTäter.

Fortsetzung folgt ...

Mars


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Re: SPIEGEL-Interview mit mondfahrer - Teil 1

Beitragvon XCOPY » Fr 29. Apr 2016, 19:09

Goethe hat geschrieben:
MARS hat geschrieben:
Damit löste der betreffende Polizeibeamte die (Mit)-Haftung der Polizei und damit des Staates, d.h. der Bundesrepublik Deutschland , aus für alle Folgetaten und für alle daraus entwickelten Folgeschäden.

Halten wir daher als vorläufiges Zwischenergebnis der bisherigen Berichterstattung über den Mikrozensus-Fall X1 fest :

Die Polizei wurde in diesem Fall aktenkundig zumTäter.

Fortsetzung folgt ...

Mars


die Geister, die man ruft , wird man so schnell nicht wieder los,

die Sondertäter, die man schafft, sind wohl ein Teil von jener Kraft ?

GOETHE

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Re: SPIEGEL-Interview mit mondfahrer - Teil 1

Beitragvon MARS » Fr 29. Apr 2016, 19:41

Hallo

Hinweis an die Leser dieses Forums wegen der letzten Beiträge von DER SPIEGEL und XCOPY :

Wir befinden uns hier - entsprechend dem Hinweis an anderer Stelle - "im virtuellen Raum", wo Reelles und Nicht-Reelles entsprechend der Hinweise in der Einführung zum Forum vermischt sind.

Reell ist die Entwicklung des Alarmhandy´s für sogenannte Kryoniker.

Die jüngsten Beiträge von DER SPIEGEL ( Interview mit mondfahrer) und von XCOPY betreffen die Sicherheitsprobleme bei der Entwicklung eines Sicherheits-Handys speziell für Kryoniker.

Denn Kryoniker werden in Deutschland - wie wir real leider feststellen mussten - durch eine im Untergrund arbeitende Geheimpolizei verfassungswidriger Weise politisch verfolgt. Die Arbeitsweise dieser verfassungswidrig arbeitenden Geheimpolizei ist gefährlich für Kryoniker, weil hierdurch Patienten, deren kryonische Versorgung geplant ist, lebensbedrohlich gefährdet sind. Politisch verfolgt durch die Geheimpolizei sind unter anderem der Informatiker Klaus Reinhard aus Kiel ( Verfasser des Sachbuches "Wie der Mensch den Tod besiegt" )und andere Kryoniker, deren Namen wir hier nicht mitteilen.

Die verdeckte Verfolgung dieser Kryoniker wurde bereits vor über 10 Jahren eingeleitet, wobei die Verfolger versuchen möglichst viele soziale Kontakte der Kryoniker untereinander aufzudecken.
Dabei will diese Geheimpolizei, in der unter anderem die Person aktiv ist , die wir im Forum als "Autobahn" bezeichnet haben, sogenannte kryonische Bestattungen vereiteln. Letzteres will sie erreichen unter anderem durch Kontaktaufnahme mit potentiellen Patienten verbunden mit "Bekehrungsversuchen", d.h. sie will den Patienten einreden, es handele sich bei der Anwendung des unter anderem von Prof. Sames entwickelten Biostase-Verfahrens um "Abzocke".

Es soll jetzt nicht auf alles eingegangen werden, was wir inzwischen über die Arbeitsweise dieser verfassungswidrig im Untergrund arbeitenden Geheimpolizei wissen , sondern es soll hier lediglich auf einen wesentlichen Punkt betreffend Alarmhandy´s für Kryoniker hingewiesen werden :

Wir raten Kryonikern, die auf eigene Faust für sich ein Alarmhandy entwickeln wollen , dringend davon ab, sogenannte Apps bzw. solche Dienstleistungen zu nutzen, die von staatlicher Seite abgeschaltet werden können , so dass die gezielte Überwachung und gezielte Abschaltung durch Bedienstete staatlicher Stellen den Überwachtungszweck vereiteln kann.

Es ist besser, auf primitivere Selbsthilfemöglichkeiten ( auf die wir bereits an anderer Stelle hingewiesen haben) zurückzugreifen als das Risiko einzugehen, dass ein selbstgebasteltes von der Willkür staatlicher Stellen abhängiges Alarmhandy gerade dann , wenn es ernst wird, d.h. wenn das Leben eines Patienten davon abhängig ist, dass das Alarmhandy nicht versagt, von Bediensteten einer staatlichen Stelle oder von Leuten wie "Autobahn" abgeschaltet wird.

Über das Projekt "Alarmhandey" werden wir zu späterem Zeitpunkt wieder berichten.

Mars
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Alarmhandy gegen potentielle Mörder im Amt

Beitragvon XCOPY » Sa 30. Apr 2016, 16:24

MARS hat geschrieben:Reell ist die Entwicklung des Alarmhandy´s für sogenannte Kryoniker.



Mars


MARS hat geschrieben:
DER SPIEGEL hat geschrieben:
Stellungnahme :

Es steht damit fest, dass eine Person, welche die Stellung eines Datenschutzbeauftragten in einem Statistischen Landesamtes besetzt, in einer öffentlichen Sitzung eines deutschen Verwaltungsgerichtes in Gegenwart von 5 Richtern einer unter Verletzung des Datenschutzgesetzes und anderer Gesetze vollzogenen geheimdienstlichen Tätigkeit unter Verletzung der Zweckbindung der Mikrozensuserhebung nachgegangen ist.

Dies ist die Lebenswirklichkeit in dieser Behörde.


DER SPÌEGEL




So, dann kann ich jetzt nach dieser Zusammenfassung des aktenkundigen Ermittlungsergebnisses der Ermittlungen des mondfahrers dazu übergehen, das kurz zu kommentieren .

Das "Wort zum Sonntag" kommt heute mal von mir :

1.

Einige Leser werden sich wohl früher oder später fragen, warum ein derartiger Vorgang möglich ist, ohne dass dieser zu strafrechtlichen Konsequenzen gegen die Behörde und gegen die beteiligten Richter führt.

Die Beantwortung dieser Frage ist "ganz einfach" :

Weil der Vorgang an einen anderen Vorgang gekoppelt ist, der das verhindert. Und dieser Vorgang geht so :

Es hat im Wege verfassungswidriger Online-Durchsuchungen und Internetaufklärungen, an denen der V-Mann Autobahn mitwirkte, eine verbotene Kernbereichsaufklärung stattgefunden, wobei das Ergebnis der Kernbereichsaufklärung Amtsträgern bekannt wurde, die erkannten, dass die illegal aufgedeckten Inhalte dazu verwendet werden können die Opfer dieser Aufklärung zu erpressen mit der Aussicht, dass wenn sie "nicht spuren" nach dem Willen der beteiligten Amtsträger Patienten sterben.

Daher können die Betroffenen kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen, denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren würde - ausser wenn es unter speziell abgesicherten Bedingungen durchgeführt würde , die von den Betroffenen mangels Masse aber nicht finanziert werden können - die betroffenen Patienten in Lebensgefahr bringen.Die Patienten sind ganz einfach Geiseln, die von den Tätern als Schutzschilde benutzt werden gegen die Strafverfolgung. Der einzige Ausweg aus dieser Klemme ist, dass man den Vorgang anonymisiert öffentlich macht und darauf wartet, dass Medien darauf anspringen (aus dem Inland oder aus dem Ausland ...), die über genug Kleingeld verfügen um die Absicherung der Patienten gegen den Tod vorzufinanzieren und sich später das Geld - noftalls im Wege der Klage - vom Staat zurückzuholen.

2.

Die hier im Forum (bisher) geschilderten Vorgänge machen im Übrigen deutlich :

Das von Anwälten wie Gerhart Baum in Sachen Datenschutz erstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 gegen das BKA-Gesetz ist letztlich nicht viel wert, weil die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Nachbesserung des BKA-Gesetzes gestellt hat, viel zu schwach sind um Vorgänge wie die hier im Forum geschilderten zu verhindern.
Das BKA-Gesetz kann es nämlich nicht verhindern, dass derartige Verletzungen stattfinden. Es kann sie nur verbieten - mehr nicht.

Im Wesentlichen laufen solche Vorgänge nach folgendem Schema ab :

a) der Kernbereich der betroffenen Person wird verbotener Weise per Online-Durchsuchung aufgeklärt. Möglicherweise wird er in den Unterlagen der aufklärenden Behörde zwar gelöscht, das hindert die Mitwisser aber nicht daran, sich die relevanten Daten zu merken und diese an V-Leute weiterzugeben, die sie dann nach dem Vorbild des V-Manns Autobahn von einem Internetcafe aus anonym veröffentlichen und die Opfer mit der Veröffentlichung erpressen. Da es Daten sind, die urspränglich vom Opfer selbst kommen, kann jede Behörde, die solche Daten verbotenerweise erforscht hat und an V-Leute oder an Privatpersonen weitergegeben bzw. verkauft hat, die Weitergabe einfach abstreiten ohne dass das Gegenteil beweisbar wäre.

b) die einzige Methode, das zu verhindern besteht in der automatisierten Total-Überwachung aller Mitarbeiter solcher Behörden auf Vorrat, damit später festgestellt werden kann, welcher Amtsträger Zugang zu den verbotenerweise aufgeklärten Kernbereichsinformationen hatte und in welcher Weise er sie nutzte und an welche Dritten er sie weitgergab.

c) Das Statistische Landesamt ist insoweit mit dem BKA vergleichbar, als hier dieselben Verwertungsverbote bestehen wie diejenigen , mit denen sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gegen das BKA-Gesetz auseinandergesetzt hat.Die einzige Möglichkeit , das Statistische Landesamt an solchen Missbräuchen sicher zu hindern, besteht darin, die Mikrozensus-Erhebung vollständig zu anonymisieren, d.h. dieses "Sonderopfer" dem Statistischen Landesamt zuzumuten im Interesse des Gemeinwohls. Hiergegen sträubt sich allerdgings - wie die Berichte hier um Forum gezeigt haben - das Statistische Landesamt mit Händen und Füßen.

Warum wohl ? ...

schönen Sonntag noch allen, die es durchgehalten haben, bis an diesen Punkt die Berichterstattung über die "Lebenswirklichkeit im Amt " mitzuverfolgen

Mars


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