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Re: Alarmhandy gegen die "Unsichtbaren"

Beitragvon MARS » Fr 6. Mai 2016, 16:02

Hallo,


Reell ist die Entwicklung des Alarmhandy´s für sogenannte Kryoniker.


Die Beantwortung dieser Frage ist "ganz einfach" :

Weil der Vorgang an einen anderen Vorgang gekoppelt ist, der das verhindert. Und dieser Vorgang geht so :

Es hat im Wege verfassungswidriger Online-Durchsuchungen und Internetaufklärungen, an denen der V-Mann Autobahn mitwirkte, eine verbotene Kernbereichsaufklärung stattgefunden, wobei das Ergebnis der Kernbereichsaufklärung Amtsträgern bekannt wurde, die erkannten, dass die illegal aufgedeckten Inhalte dazu verwendet werden können die Opfer dieser Aufklärung zu erpressen mit der Aussicht, dass wenn sie "nicht spuren" nach dem Willen der beteiligten Amtsträger Patienten sterben.

Daher können die Betroffenen kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen, denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren würde - ausser wenn es unter speziell abgesicherten Bedingungen durchgeführt würde , die von den Betroffenen mangels Masse aber nicht finanziert werden können


Worauf die Erpressbarkeit beruht , hat mondfahrer in einem Schriftsatzentwurf erklärt . möglicherweise kapieren spätestens jetzt einige Leser, die es bisher noch nicht wussten, warum in Deutschland Kryoniker gefährdet sind und ein Alarmhandy benötigen .

GLÜCKSDRACHE hat geschrieben:Hi !

mondfahrers Entwurf hat geschrieben:
Roman Pixel
***************
******************
*****************

An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

vorab per Telefax - 0721 9101-382

AZ : 1 BvR **************

hier : Ergänzende Ausführungen + neue Anlagen

*************, **. Mai 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,


entsprechend der Vorankündigung in bisherigen Schriftsätzen wird hiermit eine Ergänzung des bisherigen Vortrags vorgelegt , versehen mit Unterlagen ,deren Verwertung durch das Bundesverfassungsgericht auch nach Ablauf der Beschwerdefrist ( *************) noch zulässig ist.

Die folgenden Ausführungen mache ich mir zu Eigen und bestätige dies mit meiner eigenhändigen Unterschrift unter den Schriftsatz , da diese Ausführungen richtig sind :

I.

Der Beklagte im Ausgangsverfahren ( = ***********, im Folgenden : der Beklagte K) veröffentlichte im Januar 2009 in einem Online-Forum die Behauptung, die Polizei habe ihm in einer Vorladung mitgeteilt, ein Herr "******" habe ihn wegen Beleidigung angezeigt. Dieser Anzeigeerstatter sei identisch mit der unter dem Nick "*****" in Online-*********foren anonym aufgetretenen Person.

Mit dieser Behauptung löste der Beklagte K aus, dass im Juli 2009 ein laut eigener Angabe für die Bundespolizei tätiger verdeckter Ermittler das Ergebnis einer verdeckt im Rahmen der Internetaufklärung durchgeführten Kernbereichsaufklärung mit der Aussage verknüpfte , der Beschwerdeführer heisse laut Bekundung der Polizei "**********", wohne in d********** in ******** , sei Kryoniker , sei unter dem Nick "*****" im Internet aufgetreten und habe die ihn als geisteskrank entlarvenden kernbereichsrelevanten Äusserungen als Ausdruck seines Seelenlebens getätigt.

Bei der gezielten Kernbereichsaufklärung und der Zuordnung des Ergebnisses zu dem Namen "***********" handelt es sich um einen verbotenen Vorgang im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in Absatz 125 des Urteils vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 / 1 BvR 1140/09 , weil die Aufklärung heimlich und gezielt erfolgte mit dem Ziel den kernbereichsrelevanten Inhalt für Zwecke der sozialen Steuerung nach den Vorstellungen des verdeckten Ermittlers einzusetzen durch Veröffentlichung des Ermittlungsergebnisses im Internet.

Der kernbereichsrelevante Text enthält unter anderem die folgende Passage , Zitat :

" Solchen Patienten empfehlen wir, zu uns auf den Mond zu kommen. Da ist noch genug Platz. Es sei erwähnt, dass wir mittlerweile festgestellt haben, dass sich hier fast alle einig sind, d.h. auch die mondischen Kirchen vertreten letztendlich eine Auffasung mit dem Inhalt : Unheilbare / zu alte Patienten sind "biologischer Schrott" und "Menschenschrott gehört doch auf den Müll, das ist ökonomischer, die Natur hat das schon immer so gemacht und auch der liebe Gott hat das so gewollt..."

Dieser Text wurde , wie durch eine Recherche ********** nachgewiesen werden kann, auf der Seite *********** veröffentlicht.


Für diese Veröffentlichung trifft die Verantwortlichkeit zum einen den Beklagten des Ausgangsverfahrens ******, zum anderen aber auch die Bundesrepublik Deutschland, weil die zuständige Staatsanwaltschaft sich weigerte die Veröffentlichung des Ergebnisses der Kernbereichsausforschung , die mit dem Namen "**********" und dem Haushalt ********** in ******** verknüpft wurde, durch Veranlassung entsprechender Sperrmaßnahmen zu unterbinden.

II.

Aus einer dem Beschwerdeführer seinerzeit vorgelegten Korrespondenz zwischen "mondfahrer" und dem oben verdeckten Ermittler, der unter anderem unter dem Nick "Autobahn" verdeckte Internetaufklärung vollzog, ergibt sich der Zweck der Veröffentlichung der ermittelten Kernbereichs-Information über das "Seelenleben des ********", wie es der verdeckte Ermittler in seiner Veröffentlichung auf ************ nannte :

Der verdeckte Ermittler stellte sich vor, den Beschwerdeführer mittels des im Internet erzeugten Streisand-Effektes mittelbar zwingen zu können, sich mit Familienangehörigen oder mit von ihm betreuten Patienten über das Thema "Kryonik" unterhalten zu müssen und Rede und Antwort stehen zu müssen, ob es stimme, dass er ein Kryoniker sei.

Der verdeckte Ermittler erhoffte sich davon, dass eventuell mit dem Beschwerdeführer bekannte Patienten auf Grund der Veröffentlichungen Patientenverfügungen dahin unterschreiben würden, dass in lebensbedrohlichen Situationen das Verfahren der sog. "angewandten Biostase" als Lebensrettungsversuch nicht angewandt werden soll sondern das dadurch eingesparte Geld den Erben überlassen werden soll.

Der verdeckte Ermittler stellte sich vor, mit den Veröffentlichungen einen Gewissenskonflikt bei dem Beschwerdeführer auszulösen dahin, dass der Beschwerdeführer die Nötigungen und Erpressungen nicht anzeigt aus Sorge, dass die Folgen einer Anzeige den Streisand-Effekt verstärken und damit mittelbar auslösen, dass die gefährdeten Patienten Patientenverfügungen im obigen Sinne unterschreiben, die sie andernfalls nicht unterschrieben hätten, d.h. der verdeckte Ermittler machte die angedachten Patienten zu Geiseln, wobei er sich erhoffte, dass der Beschwerdeführer die Erpressungen und Nötigungen nicht anzeigt aus Sorge um das Leben der Patienten.

Dabei hatte der Ermittler die Vorstellung, dass der Beschwerdeführer die Vorstellung entwickle, dass es dem Staat angsichts der nationalsozialistischen Vorgeschichte der Bundesrepulik Deutschland egal sein werde , wenn wegen der Auslösung von strafrechtlichen Ermittlungen wegen Nötigung / Erpressung Versuche der Anwendung des Verfahrens der "angewandten Biostase" scheiterten, da es wirtschaftlicher sei, wenn die Patienten sterben und das dadurch eingesparte Geld für anderweitige Zwecke bereitgestellt werden kann.

Daher bleibe dem Beschwerdeführer keine andere Wahl als aus Gewissensgründen die Behauptungen über seinen bürgerlichen Namen sowie die Nötigungen und Erpressungen zu dulden statt diese Delikte in eigenem Namen unter Preisgabe seines bürgerlichen Namens an die Polizei anzuzeigen und / oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche gegen Verbreiter wie den Beklagten K unter Preisgabe seines bürgerlichen Namens zivilrechtlich durchzusetzen.

III.

Schliesslich löste der Beklagte K mittelbar die verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen das Statistische Landesamt Bad Ems aus, deren Gegenstand dem Bundesverfassungsgericht in den Schriftsätzen der Beschwerdeführerin ************ in den Verfahren 1 BvR 251/16 und 1 BvR 713/16 nebst Anlagen mitgeteilt wurde.

Durch die Ausgangsverfahren , welche zu diesen Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin **********führten, wurde offenbar, das sich das Statistische Landesamt im Rahmen der versuchten Durchführung des Mikrozensus mit dem Haushalt der Beschwerdeführerin *********** dazu hergab , sich an verdeckten Ermittlungen gegen den hiesigen Beschwerdeführer zu beteiligen, indem es unter Verletzung der amtlichen Schweigepflicht und unter Verletzung der Zweckbindung der ermittelten Mikrozensus -Daten , Daten aus der Mikrozensus-Befragung ausserhalb der Zweckbindung anderweitig verwendete.

So wurden solche Daten beispielweise verbotenterweise an einen Rechtsanwalt weitergegen und damit der betreffende Anwalt über den von Seiten der Meldbehörde behaupteten bürgerlichen Namen einer Person aufgeklärt, die ihm gegenüber aus Datenschutzgründen unter Verweigerung der Herausgabe ihres bürgerlichen Namens ausschliesslich unter einem Decknamen aufgetreten war.

Im Übrigen verwendete eine Dame, die sich dem Terminsbevollmächtigten der Klägerin ********** am 4. November 2015 als "************* " vorstellte, den Namen "***********" , indem sie am 4. November 2015 in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichts Koblenz den Terminsbevollmächtigten in Gegenwart einer anderen Amtsperson ansprach mit dem Satz :

"Und Sie sind sicher der Herr *****************"

Der mit dieser Datenschutzverletzung verfolgte Zweck bedarf vor dem Hintergrund des vorliegenden Falls des Beschwerdeführers keiner weiteren Erklärung mehr.

Anlage 17 (3 Seiten) :

Die Anlage widerlegt selbsterklärend die richterliche Unterstellung in
dem Beschluss des Landgerichts, dass der Kläger die Anonymität
seines bürgerlichen Namens gegenüber dem Beklagten und / oder
gegenüber einem Anwalt aufgegeben habe.

Bei dem nur mit einem Briefkopf versehenen Schreiben an das damals
verwendete Pseudonym des Klägers handelt es sich um ein Blatt
Papier, welches der Beklagte zum Schutz eines 50 -Euro- Scheins an
die Adresse mit dem Decknamen des Klägers adressiert hatte. Es
handelte sich nicht um Geld für Essen sondern um Geld für einen
anderen Zweck.

Mit freundlichen Grüßen


(Roman Pixel , Beschwerdeführer)



G L Ü C K S D R A C H E


Es geht um Gehirnwäsche der Patienten durch Beeinflussungen mit Texten , die so ähnlich sind wie der oben im Text blau markierte Text. Mit der Veröffentlichung solcher Texte und der Zuordnung zu Adressen wollen die verdeckt operierenden angeblichen "Staatsschützer" dafür sorgen, dass sich Patienten umnebeln lassen dahin, auf die lebensrettende Maßnahme zu verzichten aus Angst , sie könnten betrogen werden.

Um die Angst vor "Abzocke" bei solchen Patienten zu schüren, sollen Kryoniker als Spinner, kriminell und vor allem unseriös dargestellt werden, d.h. es handelt sich um einen verdeckt geführten Religionskrieg gegen Kryoniker, weil Kryoniker nicht an ein Jenseits glauben. Wenn man an ein Jenseits glaubt, fällt es viel leichter eine Patientenverfügung zu verfassen, in der steht "ich will jetzt lieber in den Himmel als mich für viel Geld adäquat behandeln zu lassen"

Also wie immer gehts um´s Geld. "Was ist wichtiger, das Geld in meiner Tasche oder das Leben , das nicht mein eigenes ist, oder - wenn ich so labil bin, mir ein Leben nach Art der Versprechungen der Flüchtlingsverursacher einreden zu lassen - sogar mein eigenes ?"

Es ist also wohl nicht ganz ungefährlich als Kryoniker oder Patient, der von Kryonikern gerettet werden könnte, in Deutschland zu sein in einem lebensbedrohlichen Zustand, denn wir haben in DE neben der normalen Polizei eine im Untergrund arbeitende ganz besondere Polizei, die heimlich unsere Gedanken, die wir im Internet im Vertrauen auf vertrauliche Behandlung äussern , überwacht und eine im wörtlichen Sinne geheime staatliche Polizei ist , die sich manchmal erst dann zu erkennen gibt , wenn sie sicher ist, den tödlichen Schritt einer Gehirnwäsche ungestraft unternehmen zu können.



Mars
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ABSTIMMUNG !

Beitragvon SEX-Kontakt » Di 18. Okt 2016, 11:49

MARS hat geschrieben:
Also wie immer gehts um´s Geld. "Was ist wichtiger, das Geld in meiner Tasche oder das Leben , das nicht mein eigenes ist, oder - wenn ich so labil bin, mir ein Leben nach Art der Versprechungen der Flüchtlingsverursacher einreden zu lassen - sogar mein eigenes ?"

Es ist also wohl nicht ganz ungefährlich als Kryoniker oder Patient, der von Kryonikern gerettet werden könnte, in Deutschland zu sein in einem lebensbedrohlichen Zustand, denn wir haben in DE neben der normalen Polizei eine im Untergrund arbeitende ganz besondere Polizei, die heimlich unsere Gedanken, die wir im Internet im Vertrauen auf vertrauliche Behandlung äussern , überwacht und eine im wörtlichen Sinne geheime staatliche Polizei ist , die sich manchmal erst dann zu erkennen gibt , wenn sie sicher ist, den tödlichen Schritt einer Gehirnwäsche ungestraft unternehmen zu können.



Mars


MARS hat geschrieben:
Fortsetzung folgt


Mars


Experiment Abstimmung :

folgender Text wurde durch ein Programm in ein Sex-Kontakt-Portal eingeschleust :


- hi - umfrage
Vor 11 Stunden
was ist eklig ? eklig war heute , dass fast 90 % sich nicht ekeln lars koch freizusprechen.hätte er das flugzeug auch abgeschossen, wenn frau und kind darin gesessen hätten ?

stimme bitte jetzt ab !


XXXXXXX - Re: hi - umfrage
Vor X Stunden
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
(...)


XXXXXX - Re: hi - umfrage
Vor ein paar Sekunden
.. wäre die Familie nach ihrem Absturz noch am Leben und überdurchschnittlich intelligent und hätte sie sich deswegen über die zur Verfürung stehenden Rettungsmöglichkeiten nach einem Absturz im Internet informiert, wäre sie fast sicher nicht nur deswegen dankbar, weil sie noch am Leben wäre. Lars Koch ist ein Mörder, weil sein Gewissen versagte. Er war zu gewissenlos - "Gewissen" hat etwas mit Wissen und wissen wollen zu tun - um sich aus dem ihm zur Verfügung stehenden Informationsquellen rechtzeitig über die zur Verfügung stehenden Rettungsmöglichkeiten zu informieren. Er hätte z.B. in die Google-Suchmaschine den Begriff "Biostase" eingeben können und die auf diese Weise erhaltenen Informationen weiterverbreiten können, seine Kollegen darüber informieren können , wenn er gewissenhaft gedacht hätte. Aus moralischem Versagen tat er dies aber nicht. Deswegen ist er schuldig ebenso wie die Schöffen, die ihn mehrheitlich freigesprochen haben. Seit mehr als 3 Jahren wird diese Problematik im Internet in einem speziellen Portal unter Mitwirkung mehrerer informatiker, die sich des Einsatzes der sog. künstlichen Intelligenz bedienen, öffentlich erörtert. Es wurden sogar Prozessakten veröffentlicht , die dem Bundesverfassungsgericht vorliegen. Es wurden mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben, das Bundesverfassungsgericht verweigerte jedoch bis jetzt in allen Fällen die Annahme zur Entscheidung. Was heisst das ?

Wir wissen nicht so genau, was passiert wäre, wenn die Maschine in das Stadion gestürzt wäre. Gesicherte Erkenntnis ist aber, dass auch in diesem Fall es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit technisch möglich gewesen wäre alle Schwerverletzten zu retten. Sie wären dann zwar sehr lange bewusstlos, aber nicht tot. All das hätte Lars Koch wissen können und müssen. Denn er hatte ein Abitur von 1.0 und war daher ausreichend intelligent um sich die erforderlichen Informationen aus dem Internet zu beschaffen, da diese von jedermann international öffentlich einsehbar sind und auf verschiedenen Plattformen vernetzt sind, unter anderem auch mit solchen Plattformen wie hier.

Dieser Text wurde unter Einsatz eines Computerprogamms und unter Einsatz künstlicher Intelligenz an Dich versandt.

Viel Spass noch bei Deiner Suche

wünscht Dir das Programm XXXXXX


erlaubst Du mir, Deine Antwort anonym ( ohne Nennung Deines Nicknamens und ohne Nennung des XX-Portals als Quelle ) in einem anderen Portal veröffentlichen zu lassen zwecks Auslösung einer Diskussion ?


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Re: ABSTIMMUNG !

Beitragvon SEX-Kontakt » Mi 19. Okt 2016, 10:19

SEX-Kontakt hat geschrieben:Experiment Abstimmung :

folgender Text wurde durch ein Programm in ein Sex-Kontakt-Portal eingeschleust :



und so geht die heimliche Biostase-Diskussion weiter im Sex-Kontakt-Portal - Zitat :


XXXXXX hat geschrieben:XXXXXX - Re: neue sachlichkeit
Vor ein paar Sekunden
am 17. okt. hab ich terror ihr urteil gesehen. leider nicht abgestimmt.
eine hat mir geschrieben, dass sie lars koch wegen seiner tat bewundert. habe wieder sehr viel arbeit. man hat mich verdonnert lange texte auf anonymen fotos usw. abzuschreiben.die horrorgeschichte geht natürlich weiter . mal sehen wie das noch endet nach dem lars koch skandal . warum hat ihn kein unschuldiges kind ermordet bevor es von ihm abgeschossen wurde ?


auch haben sich ein "mondfahrer" und ein "MARS" sowie eine "Gedankenpolizei" zu Wort gemeldet.

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Re: ABSTIMMUNG !

Beitragvon DER SPIEGEL » So 23. Okt 2016, 12:17

Aktennotiz :

SEX-Kontakt hat geschrieben:
XXXXXX hat geschrieben:XXXXXX - Re: neue sachlichkeit
Vor ein paar Sekunden
am 17. okt. hab ich terror ihr urteil gesehen. leider nicht abgestimmt.
eine hat mir geschrieben, dass sie lars koch wegen seiner tat bewundert. habe wieder sehr viel arbeit. man hat mich verdonnert lange texte auf anonymen fotos usw. abzuschreiben.die horrorgeschichte geht natürlich weiter . mal sehen wie das noch endet nach dem lars koch skandal . warum hat ihn kein unschuldiges kind ermordet bevor es von ihm abgeschossen wurde ?


auch haben sich ein "mondfahrer" und ein "MARS" sowie eine "Gedankenpolizei" zu Wort gemeldet.

SEX-Kontakt


Hinweis :

1.

Nicht nur ein "mondfahrer" und ein "Mars" und eine "Gedankenpolizei" haben sich in dieser Sache zu Wort gemeldet sondern auch DER SPIEGEL.

2.

Im Zusammenhang mit dieser Sache ist ein sozialgerichtliches Verfahren gegen die AOK Bayern vor dem Sozialgericht Koblenz anhängig.

Kläger in dem Verfahren ist ein Mitglied der AOK Bayern.

Worum geht es ?

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die AOK Bayern im Ernstfall verpflichtet sei , dem Kläger eine Biostase-Notfall-Versorgung zu ermöglichen und zu bezahlen ( Kosten : derzeit ca. 30.000 Euro Behandlungskosten pro Patient) , und zwar dies insbesondere in folgenden
Fällen :

a) für den Fall , dass der Kläger Terrorismusopfer werde auf Anweisung oder auf Grund der Handlung von Bediensteten einer staatlichen Stelle , insbesondere etwa mittelbar oder unmittelbar durch verfassungswidrige Handlungen von Bundeswehrsoldaten oder dergleichen , so dass er hierdurch einer Lebensgefahr ausgesetzt werde, die nur durch eine Biostase-Notfall-Behandlung beseitigt werden könne, beispielsweise , wenn er sich als Passagier in einem durch einen Bundeswehrsoldaten abgeschossenen Flugzeug befinde, das von Terroristen entführt wurde und mutmaßlich in ein Stadion mit 70.000 Zuschauern gelenkt werden sollte in der Absicht , 70.000 Menschen zu ermorden.

b) für den Fall, dass er unter a) analogen Bedingungen in analoger Weise einer Lebensgefahr ausgesetzt werde, beispielsweise als Terrorismusopfer in einem Zug der deutschen Bahn AG , beispielsweise, wenn ein solcher Zug absichtlich einer "rettenden Entgleisung" zugeführt werde durch Soldaten, die der Meinung sind, durch Auslösung einer absichtlichen für viele Reisende höchstwahrscheinlich tödlich endende Entgleisung eine größere Zahl von Menschenleben retten zu können und sich deswegen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 15.02. 2006 - 1 BvR 357/05 hinwegsetzen.

c) für den Fall, dass die AOK trotz Vorliegen eines Notfalls Leistungen verweigere wegen angeblichen oder vorgetäuschten Ruhens der Leistung (§ 16 Abs. 3a SGB V)

Lesern, insbesondere sogenannten Kryonikern, die sich für diese Problematik interessieren, kann empfohlen werden die öffentliche Berichterstattung über den Verlauf und den Hintergrund des sozialgerichtlichen Verfahrens über diesen link mitzuverfolgen

DER SPIEGEL
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Erpressungsproblem im AOK Kryonik Prozess

Beitragvon Gedankenpolizei » Di 8. Nov 2016, 13:39

DER SPIEGEL hat geschrieben:Aktennotiz :
(...)

Worum geht es ?

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die AOK Bayern im Ernstfall verpflichtet sei , dem Kläger eine Biostase-Notfall-Versorgung zu ermöglichen und zu bezahlen ( Kosten : derzeit ca. 30.000 Euro Behandlungskosten pro Patient) , und zwar dies insbesondere in folgenden
Fällen :

a) für den Fall , dass (...)

b) für den Fall, dass (...)

c) für den Fall, dass die AOK trotz Vorliegen eines Notfalls Leistungen verweigere wegen angeblichen oder vorgetäuschten Ruhens der Leistung (§ 16 Abs. 3a SGB V)

Lesern, insbesondere sogenannten Kryonikern, die sich für diese Problematik interessieren, kann empfohlen werden die öffentliche Berichterstattung über den Verlauf und den Hintergrund des sozialgerichtlichen Verfahrens über diesen link mitzuverfolgen

DER SPIEGEL


hier eine abschrift der stellungnahme mondfahrers an das sozialgericht im aok - verfahren ( einige daten hier durch ** oder pseudonym ersetzt) :

mondfahrer hat geschrieben:
1.


Bereits vor ca. 30 Jahren wurde anlässlich einer Unterredung unter Informatikern, die sich für die sog. "Kryonik" interessierten, auf Grund abstrakter Überlegungen - betreffend Abbildungsvorgänge unter Benutzung programmierbarer Rechenmaschinen - zutreffend vorausgesagt, dass sich die angewandte Informatik irgendwann einmal so entwickelt haben würde, dass Zeitgenossen mit einem latenten Tötungsverlangen - d.h. insbesondere dem Verlangen Sterbefälle anderer Zeitgenossen durch Vereitelung kryonischer Rettungsmaßnahmen unverfolgbar auszulösen - sich der Möglichkeiten von Rechenmaschinen bedienen würden um aus der Anonymität heraus Erpressungen nach dem Mechanismus, nach welchem in der Tat solche Erpressungen durch den Betreiber des "Kindergeldboten" ab etwa dem Jahr 20** realisiert wurden, zu realisieren.

(Der Begriff "Kryonik" existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht, es gab nur "Cryonics" in den USA. Der Begriff "Kryonik" wurde erst später von dem deutschen Informatiker Klaus Reinhard erfunden)

Auf Grund der in dieser mir bekannt gewordenen Unterredung gewonnenen Erkenntnisse zog ich damals die Konsequenz mich unverzüglich im Wege der angewandten Mathematik, Informatik und Physik zu anonymisieren um für die Zukunft gewappnet zu sein. Auf die genaue Methode, die ich zu diesen Zwecken ersann, möchte ich hier nicht eingehen.

2.

Bei der Erpressungsmethode, hier kurz "Kryonik-Erpressung" genannt, deren Realisierung erst durch die Höherentwicklung des Internet und die Verfügbarkeit immer höher entwickelter Computerprogramme möglich wurde, finden vor allem drei "soziale" Hebel als Nötigungs- bzw. Erpressungsdruckmittel Anwendung, und zwar :

a) die Auslösung des sog. Streisand-Effekts

b) der Umstand, dass Anstiftung zum Suizid in Deutschland nach dem dort geltenden Recht kein Straftatbestand und damit unverfolgbar ist

c) der Umstand, dass es in nahezu allen Gesellschaftsschichten "latente" Gesinnungsgenossen der Täter gibt, denen man ihre Gesinnung nicht ohne weiteres anmerkt.



Ein in dieser Weise veranlagter Richter kann beispielsweise in Verfahren, in welchen sich das Klagebegehren um diese Thematik rankt, gesetzliche Vorschriften absichtlich so verletzen, dass einerseits der potentielle Mörder dadurch einen strategischen Vorteil zu Lasten der suizidgefährdeten Person erhält , andererseits dem Richter kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Letzteres ohne Eigengefährdung zu erreichen ist heutzutage bei entsprechender Gesinnung relativ einfach, nachdem der BGH durch Auslegung den Begriff "Rechtsbeugung" derart aufgeweicht hat, dass dieser Tatbestand in Deutschland faktisch so gut wie abgeschafft ist, da es heutzutage für den Nachweis einer Rechtsbeugung in Deutschland nicht mehr ausreicht dem Richter nachzuweisen, dass er vorsätzlich gesetzliche Vorschriften verletzt hat.

Unter Anwendung der drei genannten Hebel kann ein Täter unter bestimmten Umständen, beispielsweise, wenn die Erpressung aus politischen Gründen staatliche Unterstützung findet, unverfolgbar Zeitgenossen ins Grab befördern ohne dafür belangt zu werden.

Zeitgenossen, die den Erfolg solcher Erpressungs-Täter nicht wünschen, beispielsweise Erfolg bei psychisch labilen Freunden oder Verwandten, können mit dieser Methode erpresst werden, da in derartigen Erpressungsfällen die realistische Gefahr besteht, dass eine Anzeige des Täters ( der besonders effektiv arbeiten kann, wenn er anonym agiert) bei der Polizei / Staatsanwaltschaft kontraproduktiv ist, d.h. dass der Erpresser in für ihn günstigen Konstellationen bereits dadurch den Erfolg erreichen kann , dass die Polizei sich für die Sache interessiert und in der Folge so ermittelt, dass suizidfördernde Informationen der suizidgefährdeten Person so bekannt werden, dass diese die Wünsche des Erpressers bereits erfüllt ohne dass der Erpresser noch weiter tätig werden müsste.

Eine Person, die sich auf diese Weise selbst ihr Grab schaufelt, wird in Deutschland durch keine staatliche Instition vor ihrem Tod geschützt, insbesondere wird man sie nicht wegen Suizidgefährdung in eine psychiatrische Klinik einweisen, da ein Suizid durch Selbstvereitelung einer Biostase-Behandlung in Deutschland juristisch nicht als Suizid und damit nicht als Ausdruck einer psychischen / geistigen Erkrankung sondern als Akt des "freien Willens" gilt, dessen Realisierung durch Art. 2 GG geschützt sei.

Ein Mörder, der einen Patienten auf diese Weise in sein Grab befördern möchte, kann daher sicher sein, dafür niemals belangt zu werden, er kann sogar ungestraft damit argumentieren, er habe das Opfer nur liebevoll davor beschützen wollen nicht der Behandlung durch Kryoniker ausgesetzt zu werden und dadurch den alsbaldigen Einzug ins Himmelreich zu verpassen.

Werden in Deutschland "kryonische" Lebensrettungsmaßnahmen vereitelt durch Anstiftung der betroffenen Person dahin, dass diese eine Verfügung unterschreibt dahin, nicht mit der Biostase-Methode behandelt werden zu wollen, ist diese Art der Auslösung von Todesfällen in Deutschland nicht justitiabel, da es weder als Totschlag , noch als Mord noch als sonstiges Delikt angesehen wird, das Opfer so mental zu beeinflussen, dass es scheinbar "freiwillig" sich dafür entscheidet nicht weiterzuleben, da es juristisch im Zustand der Biostase als "tot" und als "Sache" gilt.

Die Erpressungsmethode kann allerdings nur unter bestimmten Bedingungen beim konkreten Opfer - z.B. Freund(in) , Angehörige(r) des Erpressungsopfers - Erfolg haben :

a) Der Erpresser muss irgendwie - entweder direkt oder mittelbar -mit der latent suizidal veranlagten Person in Kontakt treten können, um die suizidale Veranlagung durch angewandte "Memetik", d.h. durch Einwirkung von Sprachcode auf das Opfer , aktivieren zu können ,

b) Das Opfer ( suizidgefährdete Person) darf dem Einfluss des Erpressers nicht durch Retter entzogen werden können.

c) Der Erpresser muss hinreichend genaue personenbezogen Daten sämtlicher potentieller Retter besitzen, die das Opfer seinem Einfluss entziehen könnten, beispielsweise durch rechtzeitige Evakuierung des Opfers.

Mit anderen Worten : Der Erpresser muss das Opfer wie auch potentielle Retter erfolgreich stalken können. Stehen ihm zu wenig personenbezogene Daten zur Verfügung , wird er scheitern.

3.

Beispiel für den Ablauf einer derartigen Erpressung :

aa)

Voraussetzungen

Es seien beispielsweise gegeben :

a) Eine Person P, die ohne Wissen ihrer Angehörigen / Freunde sich für Kryonik interessiert oder ohne deren Wissen Kontakte zu Personen hat, die sich für Kryonik interessieren ,

b) eine Person unter diesen Angehörigen / Freunden eine Person mit entsprechender labiler Veranlagung, beispielsweise eine Person, die , erführe sie von der Kryonikereigenschaft der erpressbaren Person, eine letztwillige Verfügung dahin unterschreiben und beispielsweise bei einem Amtsgericht hinterlegen würde, im Falle ihres "Todes" nicht durch angewandte Biostase vor dem (tatsächlichen) Tod bewahrt werden zu wollen

c) es sei dem Erpresser die "Identität" der unter a) genannten Person P mit der Adresse A bekannt, er wisse aber nicht deren Namen, wohl aber deren Adresse

bb)

Unter den unter aa) genannten drei Voraussetzungen kann nun ein Kryonik-Erpresser KE in der Weise aktiv werden , wie es erpresserisch durch die Aktivitäten der Herren ******, ****** und **** ***** ( Zürich) über die von Herrn ******und Herrn ******ins Werk gesetzten anonymen Figuren "Autobahn", "*****************", "**********" etc. geschehen ist , und zwar so :

Im Internet wird Google-optimiert die Information verbreitet, dass P. unter der Adresse A wohne und Kryoniker sei.

Darauf , ob P. tatsächlich Kryoniker ist oder nicht, kommt es für den Erfolg der Erpressung nicht an, da entweder P. oder eine andere Person K für den Fall, dass P. kein Kryoniker ist, aber die andere Person K ein Kryoniker ist, der mit P. in Kontakt steht, erpresst werden kann, d.h. die Erpressung funktioniert "so oder so".

Denn der Zweck der Informationsverbreitung besteht lediglich darin, den Streisand-Effekt so auszulösen , dass irgendwann so viele Amtsträger unter der ständig steigenden Zahl der Google-Suchmaschinen-Rezipienten sind, dass nach den üblichen Mechanismen des Zufalls unter den Rezipienten auch Amtsträger mit derselben Neigung wie der Erpresser selber sind und dann den Rest besorgen : einerseits ständig das Erpressungsopfer oder mit diesem in Kontakt stehende Personen unter Druck setzen, andererseits die Verbreitung der Kryonik-Information so zu beschleunigen, dass die Chancen steigen, dass irgendwann die suizidal veranlagte(n) Person(en) "getroffen" wird (werden), d.h. die beabsichtigte Nachricht von ihr rezipiert wird, wozu es nicht erfordelich ist, dass die Erpresser die Identität der suizidal veranlagten Person kennen, sondern nur, dass diese Information "genügend stark" im Netz ist, so dass sie irgendwann bei der gefährdeten Person ankommt.


Wird das in dieser Weise aktive sendende Internetportal nicht abgeschaltet, weil die verantwortlichen Behörden , die es könnten, nicht wollen , weil sie mit dem Erpresser sympathisieren, muss das Erpressungsopfer nun tun, was der Erpresser will, und zwar sogar dann, wenn K anonym ist und seine Identität nicht aufklärbar ist.

Im vorliegenden Fall war ich das. Deswegen habe ich Herrn ****** und Herrn ****** anonym wegen Erpressung angezeigt. Erpresst wurde ich damit, dass der Erpresser mir androhte, die veröffentlichten Adressdaten d** *** *** sowie den Wohnsitz des jetztigen Klägers der AOK nicht aus seinen Forenbeiträgen herauszunehmen und dadurch das Leben gefährdeter latent suizidal veranlagter Patienten zu gefährden, d.h. diese betreffenden Patienten , deren Identitäten die Erpresser wissen wollen, waren Geiseln ohne es selbst zu wissen.

Ein paar Gesichtspunkte haben die Erpresser dabei allerdings nicht bedacht und bisher wohl auch bis jetzt keiner der Richter, die gegen mich gearbeitet haben in verschiedenen Prozessen :

a) - dass die Erpressung nicht ewig fortgesetzt werden kann

b) - dass die Erpresser die gefährdeten Personen nicht kennen und daher nicht wissen, wie lange diese noch maximal leben werden

c) - dass es sich bei den gefährdeten Personen um eine relativ kleine Zahl kranker Personen handelt und mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine dieser Personen noch länger als 15 Jahre leben wird

Nachdem ich, kurz nachdem mich im Sommer 20** Herr F** über ein anonymes Forum über die begonnene Erpressung auf http://www.kindergeldbote.com informiert hatte, zunächst als "Maulwurf" auf der Seite tätig wurde, indem ich mich selbst dort registrierte, liess Herr ****** mir über seine virtuellen Figuren ausrichten, wie ich mich zu verhalten habe, damit er die Google-Informationen über den jetzigen Kläger "*** ****" entschärfen lässt.

Den Grund,warum der jetztige Kläger diese Google-Informationen nicht selbst durch Anträge bei Google entschärfen lassen konnte und damit genötigt war die Veröffentlichungen zu dulden, brauche ich hoffentlich nicht im hiesigen Text zu erklären, denn ich nehme an, dass alle Rezipienten dieses Textes zumindest das Abitur haben.

Ich musste im "Kindergeldboten" Sätze in der privaten Korrespondenz mit den virtuellen Figuren des Herrn ****** lesen wie "ich sitze am längeren Hebel" usw. d.h. war zunächst aus Rücksicht auf die gefährdeten Patienten genötigt mich seinen Anweisungen zu unterwerfen, letzteres natürlich ohne andere Erpressungsopfer wie z.B. Frau M**-** darüber informieren zu können, denn dann wäre Herr ****** schon früher ausgerastet, als es im Jahr 20** dann tatsächlich am **.**.**** geschehen ist.

Man beachte dabei das Datum . Herr ****** wollte wissen, ob ich mit der Person, die jetzt die AOK verklagt, identisch sei und vermutete dies.

Weiter vermutete er, dass ich am **. **** oder am **. **** geboren sei und in *** in der ****str. ** wohnen würde und "*** ***" oder ähnlich heissen würde, da Herr ******* behauptet hatte, diesen Namen von der Polizei erhalten zu haben.

Deswegen wollte er diese Daten durch Behörden überprüfen lassen und behauptete,ich würde *** *** oder **** *** oder *** *** *** usw. heissen, wobei er über alle diese Namen im wesentlichen dieselben Informationen behauptete, damit diese bei Google erscheinen und im Falle eines "Treffers" von Nachbarn und / oder von Behörden wie beispielsweise der AOK gesehen und weiterverfolgt würden.

Das weitere brauche ich nicht zu erklären, denn all das ist auf den abgespeicherten Seiten des "Kindergeldboten" dokumentiert, nur auf eines möchte ich deutlich hinweisen : Ich erkläre ausdrücklich, dass ich NICHT die jetzt die AOK verklagende Person bin , dass letzteres die klagende Person aber nicht beweisen kann, weil sie meine Identität wegen der Wirksamkeit meiner Anonymisierung mittels angewandter künstlicher Intelligenz selbst nicht kennt.

Die abgespeicherten Seiten des "Kindergeldboten" können bei anderen Opfern beispielsweise bei Frau M**-**oder bei Herrn ******** oder bei Herrn *** bezogen werden und ausserdem noch aus einer anderen Datenquelle, die ich aber hier bewusst nicht nenne, weil die AOK darauf keinen Zugriff haben soll, sofern sie die Quelle nicht bereits kennt.

Diese Stellungnahme wird ohne meine Unterschrift wirksam

mondfahrer


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AOK - Feststellungsklage / Alarmhandy

Beitragvon DER SPIEGEL » Sa 12. Nov 2016, 17:56

Es liegt eine Stellungnahme des "mondfahrers" in Sachen Alarmhandy / verfassungsrechtliches Erfordernis einer Biostase-Zwangsbehandlung / Feststellungsklage gegen die AOK Bayern vor :

mondfahrer hat geschrieben:
Alarmhandy / Feststellungsklage / Beschluss des BVerfG im Normenkontrollverfahren ( 26. Juli 2016)

Allen deutschen Kryonikern , die sich für das Alarmhandy interessieren , wird dringend empfohlen, folgende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechende Gedanken dazu zu machen :

1.

Auf der rein technischen Ebene ist das Problem "Alarmhandy für Kryoniker" vollumfänglich gelöst.

2.

Ein Vertrieb des Alarmhandy´s in Deutschland ist hingegen wegen der bis jetzt nicht zufriedenstellend gelösten juristischen Problematik auf deutschen Territorium aktuell noch nicht sinnvoll bzw. wäre sogar kontraproduktiv.

3.

Aufmerksamen Lesern wird nicht entgangen sein, dass seit einigen Wochen die Veröffentlichungen im Forum gegen Ungerechtigkeit anders erfolgen als bisher.

Folgendes ist der Grund :

Wir bekamen die Nachricht, dass der Betreiber des Portals von Seiten der Polizei und der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft unter Androhung eines Strafbefehls unter Druck gesetzt wurde, Verbindungsdaten zu meinem account und zu dem account von Mars herauszugeben.

Bis heute kann keiner von uns berechtigte Gründe für diese Maßnahme nachvollziehen, jedoch wurde es erforderlich Texte, die von mir oder von Mars verfasst wurden, seit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Maßnahme technisch anders in das Forum zu transportieren - dies mit Rücksicht auf verschiedene Patienten und andere Betroffene.

Die Leser mögen sich daher nicht wundern, wenn Texte von uns bis auf weiteres nicht von unseren eigenen accounts aus veröffentlicht werden sondern von accounts anderer Personen aus, denen wir die Texte anonymisiert zukommen lassen, d.h. so, dass keine gefährlichen verfolgbaren Datenspuren entstehen. Einzelheiten zu den Sicherheitsmaßnahmen werden natürlich nicht bekannt gegeben. Es sei nur erwähnt, dass wir natürlich damit gerechnet hatten, dass irgendwann derartige Ereignisse, die uns zu entsprechenden Abwehrmaßnahmen zwingen, eintreten würden.

4.

Allen, die sich in eigener Sache für das Alarmhandy interessieren, empfehle ich , sich unbedingt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2016 sehr genau durchzulesen, der in dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung - 1 BvL 8/15 - erlassen wurde.

Dieser Beschluss ist von enormer Wichtigkeit für alle in Deutschland lebenden Kryoniker.

Das Ergebnis wird auch in dem gegen die AOK Bayern anhängigen sozialgerichtlichen Kryonik- Verfahren von Seiten des Klägers aufgegriffen werden, da es auch hier von enormer Bedeutung ist.

Der letzte Absatz in der Entscheidung lautet , Zitat :

"Der Gesetzgeber hat die festgestellte Schutzlücke für Betreute, die bei einem drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, und deshalb notfalls auch auf Schutz durch ärztliche Versorgung gegen ihren natürlichen Willen angewiesen sind, unverzüglich zu schließen. Mit Rücksicht darauf, dass - wie gerade der Vorlagefall zeigt - die geltende Rechtslage auch bei drohenden gravierenden oder gar lebensbedrohenden Gesundheitsschäden dieser Personengruppe die Möglichkeit einer Behandlung gänzlich versagt, ist die vorübergehende entsprechende Anwendung des § 1906 Abs. 3 BGB auf diese Gruppe der immobilen Betreuten bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung anzuordnen."

Analoge Anwendung muss natürlich auch für alle Fälle gelten, in welchen eine Betreuung im formalen Sinne des BGB überhaupt nicht vorliegt, d.h. wenn z.B. Patienten, die sich nicht selbst hinreichend helfen können, von Freunden oder Angehörigen unterstützt werden statt durch einen offiziellen Betreuer . Die Begründung für eine analoge Anwendung auch in diesen Fällen ergibt sich zwangsläufig aus der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts für die analoge Fallgruppe der "offiziell" Betreuten , die nicht in geschlossenen Stationen untergebracht sind.

Mit der Entscheidung vom 26. Juli 2016 ist zugleich die Rechtsfrage automatisch mitentschieden für die Fallgruppe solcher lebensbedrohlich erkrankter Patienten , die auf Grund einer Geistesschwäche nicht einsehen können, dass ihr Leben durch keine andere Maßnahme als durch angewandte Biostase gerettet werden kann.

In diesen Fällen ist folgerichtiger Weise die angewandte Biostase auch gegen den natürlichen Willen der Patienten aus dieser Fallgruppe zwangsweise durchzuführen. Dies ist eine unmittelbare Konsequenz aus dem Beschluss des BVerfG in dem oben erwähnten Verfahren.

Insoweit ist nun rechtsbindend seit dem 26. Juli 2016 klar , wie mit Patienten zu verfahren ist, die unter dem Einfluss von "Autobahn" oder dessen Handlangern geistig so beeinflusst wurden, dass sie nicht in der Lage sind das Erfordernis einer Behandlung mit dem Verfahren der angewandten Biostase einzusehen.

Selbstverständlich werden sich Autoren des Forums gegen Ungerechtigkeit mit den tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen aus dem o.g. Beschluss noch eingehend befassen.

mondfahrer
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Re: AOK - Feststellungsklage / Alarmhandy

Beitragvon DER SPIEGEL » Mo 28. Nov 2016, 17:43

mondfahrer hat geschrieben:
Alarmhandy / Feststellungsklage / Beschluss des BVerfG im Normenkontrollverfahren ( 26. Juli 2016)

Allen deutschen Kryonikern , die sich für das Alarmhandy interessieren , wird dringend empfohlen, folgende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechende Gedanken dazu zu machen :

(...)

Dieser Beschluss ist von enormer Wichtigkeit für alle in Deutschland lebenden Kryoniker.

Das Ergebnis wird auch in dem gegen die AOK Bayern anhängigen sozialgerichtlichen Kryonik- Verfahren von Seiten des Klägers aufgegriffen werden, da es auch hier von enormer Bedeutung ist.

Der letzte Absatz in der Entscheidung lautet , Zitat :

"Der Gesetzgeber hat die festgestellte Schutzlücke für Betreute, die bei einem drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, und deshalb notfalls auch auf Schutz durch ärztliche Versorgung gegen ihren natürlichen Willen angewiesen sind, unverzüglich zu schließen. Mit Rücksicht darauf, dass - wie gerade der Vorlagefall zeigt - die geltende Rechtslage auch bei drohenden gravierenden oder gar lebensbedrohenden Gesundheitsschäden dieser Personengruppe die Möglichkeit einer Behandlung gänzlich versagt, ist die vorübergehende entsprechende Anwendung des § 1906 Abs. 3 BGB auf diese Gruppe der immobilen Betreuten bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung anzuordnen."

Analoge Anwendung muss natürlich auch für alle Fälle gelten, in welchen eine Betreuung im formalen Sinne des BGB überhaupt nicht vorliegt, d.h. wenn z.B. Patienten, die sich nicht selbst hinreichend helfen können, von Freunden oder Angehörigen unterstützt werden statt durch einen offiziellen Betreuer

(...)

Selbstverständlich werden sich Autoren des Forums gegen Ungerechtigkeit mit den tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen aus dem o.g. Beschluss noch eingehend befassen.

mondfahrer


Steckbrief an Michael Saxer hat geschrieben:(...)Es wurde der Anschluss 0721 890897 angewählt, d.h. der Anschluss der Inhaberin Irmgard Clauß. Statt der Witwe Clauß meldete sich aber eine ( angebliche ?) "Betreuerin", welche angab die Tochter der Witwe Clauß zu sein. Sie sei mit einem Arzt verheiratet und lehne den seinerzeit geäusserten letzten Willen der Witwe Claus strikt ab und werde diesen zu vereiteln wissen. Frau Clauß sei zwischenzeitlich entmündigt worden, und sie, die Betreuerin und Tochter, habe die Wohnung der Betreuten durchsucht und dabei in Schubladen die Kryonik-Korrespondenz gefunden, unter anderem die schriftliche Korrespondenz mit Prof. Dr. med Klaus Sames. Sie habe die kompletten Unterlagen , insbesondere die komplette Korrespondenz mit Prof. Dr. med Klaus Sames sowie Unterlagen amerikanischer Kryonik-Anbieter "vernichtet", wie sie wortwörtlich erklärt, da sie das Ansinnen der Betreuten, das Biostase-Verfahren anzuwenden um später reanimiert und verjüngt werden zu können und wieder " wie ein junges Mädchen aufzuwachen" , strikt ablehne, da die Anwendung des Verfahrens Kosten verursache, mit welchen sie nicht einverstanden sei.(...)



(Steckbrief vom 09. März 2014 an Michael Saxer)

Wir wissen nicht ob Frau Claus noch lebt.

0721 890897 KEIN ANSCHLUSS UNTER DIESER NUMMER

Warum meldet sich Frau Irmgard Clauß nicht mehr am Telefon in Karlsruhe ?

Wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts missachtet ?

Oder kam er zu spät ?

Wurde Frau Irmgard Clauß umgebracht ?

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Re: AOK - Feststellungsklage / Alarmhandy

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Mo 28. Nov 2016, 22:27

Hi !

Post von Mars bekommen :

Mars hat geschrieben:

DER SPIEGEL hat geschrieben:

(Steckbrief vom 09. März 2014 an Michael Saxer)

Wir wissen nicht ob Frau Claus noch lebt.

0721 890897 KEIN ANSCHLUSS UNTER DIESER NUMMER

Warum meldet sich Frau Irmgard Clauß nicht mehr am Telefon in Karlsruhe ?

Wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts missachtet ?

Oder kam er zu spät ?

Wurde Frau Irmgard Clauß umgebracht ?

DER SPIEGEL


Hallo Glücksdrache ,

Aus aktuellem Anlaß teile ich folgendes mit :

1.

Ein externer mit mondfahrer anonymisiert in Kontakt stehender Alarmhandy-Tester hat heute Prof. Sames angerufen um zu klären, ob Prof. Sames etwas über den Verbleib der Frau Clauß weiss.
D.h. ob er weiss , ob sie noch lebt. Der Tester hat Prof. Sames so verstanden, dass dieser wohl schon seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr mit Frau Clauß hat, da er den Fall für aussichtslos hält, da die Angehörigen der Frau Clauß gegen die Anwendung des Biostase-Verfahrens sind.

2.

Ohne auf den speziellen Anlaß hier einzugehen stelle ich fest, dass sich wieder einmal zeigte, dass sich fast kein Kryoniker für Juristerei interessiert.

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Ablehnung nach wie vor ein schwerwiegender und zwar lebensgefährlicher Fehler ist zu Lasten solcher Kryoniker, die kein Geld haben um für sich eine Biostase-Versorgung zu bezahlen.

Es mag sein, dass die wenigen vermögenderen Kryoniker das nicht betrifft und diese sich zurücklehnend einfach sagen können " das betrifft mich nicht, mir geht Juristerei auf den Wecker" , diese Wohlhabenderen sind jedoch nicht die Mehrheit unter den (deutschen) Kryonikern.

Da nicht zu erwarten ist, dass diese Ablehner ihren psychisch bedingten Standpunkt ändern werden, hat mondfahrer folgendermaßen auf den Missstand reagiert :

a) das kostenlose Alarmhandy wird vorerst NUR geseztlich krankenversicherten Kryonikern überlassen.

b) die Überlassung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Alarmhandy-Nutzer mit seiner Krankenversicherung klärt, dass diese im Falle des Falles die Kosten für eine Biostase-Versorgung vollständig übernimmt , d.h.für den Fall, dass der Betreffende im "Ablebens-Zeitpunkt" nicht flüssig ist.

Sofern die Krankenversicherung dies nicht unter Abschluss eines nach den Vorgaben mondfahrers ausgehandelten Vertrags rechtsverbindlich bestätigt, muss der Alarmhandy-Anwender die Krankenversicherung vor dem Sozialgericht nach den Vorgaben mondfahrers verklagen.(sozialgerichtliche Verfahren sind kostenfrei, die Schriftsätze werden von mondfahrer angefertigt, die Kläger vertreten sich selbst)

Letzteres muss unter einem Pseudonym geschehen ( aufmerksame Leser, die z.B. den Mikrozensus-Thread mit verfolgt haben, dürften wissen , warum ...) , wobei das analog den Verfahren begründet wird, die wir im Forum gegen Ungerechtigkeit bereits vorgestellt haben.

c) die Überlassung setzt ferner - je nach Einzelfall - voraus, dass die Anwender sich als mondfahrers anonymisierter Leihspieler in Spielbanken betätigen. Das Spielgeld stellt mondfahrer den Anwendern mittels einer Drohne zur Verfügung, die die Chips an einem mit dem jeweiligen Anwender zu vereinbarenden Ort übergibt. Den Spielertrag muss der jeweilige Anwender mondfahrer anonymisiert überlassen, wobei ebenfalls eine Drohne zum Einsatz kommt.

Der jeweilige Anwender hat sich genau an die Spielanweisungen mondfahrers zu halten, d.h. muss exakt so setzen, wie mondfahrer es vorgibt.

Da man mit Kryonik kein Geld verdienen kann , werden die Spielerträge benötigt um Kryonik zu finanzieren, insbesondere Geräte anzuschaffen usw.

3.

Wer sich als Kryoniker aus Bequemlichkeit nicht mit Juristerei beschäftigt , ist nicht immer gerade hochintelligent - um es milde zu formulieren - jedenfalls was seine Sozialintelligenz betrifft.
Denn die sinnvolle Beschäftigung mit der Juristerei ist gleichbedeutend mit Bargeld. Wer darauf verzichtet , bleibt arm und kann seine Biostase- Behandlung nicht bezahlen, stirbt also. So "einfach" ist das. PUNKT.

4.

Für alle, die es immer noch nicht begriffen haben : Der Grund, warum bestimmte Personen bestimmte Kryoniker und Personen, die Kryonik-verdächtig sind, verfolgen, ist ganz einfach Geldgier.
Die Verfolger versprechen sich von der Identifizierung und Verfolgung der Kryoniker ,Spuren zu finden, deren Verfolgung zu mondfahrers Identität führt. Diese wollen sie wissen um mondfahrer ins Handwerk pfuschen zu können. Insbesondere wollen sie wissen, warum und wie viel mondfahrer in Spielbanken gewinnt. Sie wollen seine Strategie "feindlich übernehmen" um selber abkassieren zu können, und dafür brauchen sie seine Identität. So einfach ist das ...





Mars


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Re: AOK - Feststellungsklage / Alarmhandy

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Di 29. Nov 2016, 00:53

Hi !

neue Post von mondfahrer :

mondfahrer hat geschrieben:
@Glücksdrache,

es wird ja immer irrer , nach den neuesten Meldungen scheint wirklich niemand von der DGAB zu wissen, was mit Frau Clauß passiert ist. Dies, obwohl bereits vor über 2 Jahren der Steckbrief im Internet veröffentlicht wurde, siehe hier :

DER SPIEGEL hat geschrieben:

(Steckbrief vom 09. März 2014 an Michael Saxer)

Wir wissen nicht ob Frau Claus noch lebt.

0721 890897 KEIN ANSCHLUSS UNTER DIESER NUMMER



Wieso weiss die DGAB das nicht ? Frau Clauß hat nach den mir vorliegenden Informationen ihren starken Willen bereits vor ca. 20 Jahren - in Gegewart von ca. 20 Personen, die sich in Stuttgart getroffen haben, darunter 2 Personen, die heute Professoren sind, und ein Immobilienmakler - sehr deutlich erklärt, nämlich NICHT in ein Grab sondern in den Flüssigstickstoff Tank zu wollen . Diesen Standpunkt hat sie nach allem, was ich darüber von Dritten erfahren habe, nie geändert bevor sie dann "verschwand".

Wie kann es dann sein, dass Leute von der DGAB, die sich in der Öffentlichkeit zeigen, nicht aktiv wurden als klar wurde, dass Frau Clauß Hilfe benötigt ? Warum schaltet keiner die Polizei ein und die Presse ?

Schon mal was von "Selbstbestimmungsrecht" gehört , na ?

Wie kann es sein, dass studierte Leute nicht verhinderten, dass der Kontakt abbrach ?

Ich muss dazu sagen, dass ich den Nicht-Vorgang als völlig unerträglich empfinde.

Völlig unerträglich ist es im Übrigen, dass offensichtlich seitens der DGAB keinerlei juristische Schriffe für Frau Clauß unternommen wurden.

Wie kann es sein , dass studierte, teilweise promovierte Leute "nicht wissen", wie in derartigen Fällen juristisch vorzugehen ist ?

Der Gipfel der Absurdität war, dass mir heute Abend jemand die Information gab, dass eine Person aus der DGAB sich auf den Standpunkt stellte, Frau Clauß sei ein hoffnungsloser Fall gewesen, da ihre Verwandten nicht mitspielten.Da habe man nichts machen können.

Nichts machen können, wie bitte ???

Was heisst denn das , "nicht mitspielten " ? Das kann ja wohl nur heissen, dass die Rechtskenntnisse gewisser Personen in der DGAB sich offenbar am absoluten Nullpunkt bewegen .
Was irgendwelche Verwandten sagen, wenn eine Patienten in eigener Sache eindeutig verfügt hat, was sie will, spielt juristisch keinerlei Geige. Deren Ansichten sind völlig unbeachtlich, da sie nicht zu entscheiden haben, sondern die Patientin.Die Angehörigen sind so zu behandeln als wären sie gar nicht da, Luft.

Man "kann" einer Patientin wie Frau Clauß nicht helfen ?

Warum hat sich niemand von Frau Clauß eine Vollmacht geben lassen, wenn sie nicht mehr in der Lage war ihre Rechte gegen ihre Verwandtschaft durchzusetzen, d.h. nicht mehr in der Lage war einen Anwalt aufzusuchen oder dergleichen ?

Sind die Rechtskenntnisse in der DGAB derartig unter dem Nullpunkt, dass keiner weiss, was eine Vollmacht ist und was man damit in derartigen Fällen macht ?

Sorry ...

mondfahrer
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Re: AOK - Feststellungsklage / Alarmhandy

Beitragvon GLÜCKSDRACHE » Di 29. Nov 2016, 01:19

Hi !

und noch eine Post von mondfahrer :

mondfahrer hat geschrieben:
@Glücksdrache,

bitte setze diese Nachricht auch noch ab. Heute Abend ging es wirklich rund. Einige Schränke sind tassenlos geworden. Allen Ernstes stellte einer die Frage, ob es nicht Zeitverschwendung sei, gegen Kryonik-Stalker und gegen gegenKryoniker gerichteten Rufmord vorzugehen .

Da bei manchen auch nach Jahren immer noch nicht der Groschen fällt, hier nochmal für alle zum Mitschreiben :

Der Verzicht auf die "Zeitverschwendung" wäre für etliche Patienten schlicht tödlich. Für die, die das Problem nicht betrifft natürlich nicht.

"Knackpunkt" ist ganz einfach Folgendes : Ein Kryonik-Stalker klärt die Adressen der Angehörigen des Patienten und stachelt diese an, die Biostase-Behandlung des Patienten zu vereiteln.



Das ist gerade dann gefährlich und in der Regel tödlich, wenn die Patienten alt und schwach sind.
Dies ist der Regelfall. Deswegen darf ein Stalker nicht die sozialen Kontakte des Patoienten wissen und auch nicht die Namen der Patienten und deren Adresssen.

Mit dem Rufmord gegen aktive gesunde Kryoniker bezweckt der Kryonik-Stalker im Kern nicht einen Angriff gegen diese Kryoniker sondern gegen die von diesen betreuten Patienten !

Es geht also bei dem Kampf gegen Kryoniker-Rufmord im Kern gar nicht darum die "Ehre" des öffentlich bloßgestellten Kryonikers oder Kryonik-Verdächtigten zu retten, dafür Schmerzensgeld vom Täter zu kassieren usw., sondern Ziel der jurstischen Schritte ist es , die Gefährdung der betreuten Patienten zu beseitigen. Diese Gefährdung ist der eigentliche Schaden. Die juristischen Schritte gegen den Rufmord zielen daher im Ergebnis darauf ab, die Justiz dazu zu bewegen , die Gefährdung zu beseitigen. Das geht aber in der Regel nur dadurch, dass man den Schädiger wegen Rufmord oder Beihilfe dazu verklagt ( letzteres dann, wenn der Haupttäter nicht identifizierbar ist und eine staatliche Stelle Beihilfe leistet, weil sie die schädlichen in der Öffentlichkeit verbreiteten Informationen nicht beseitigt obwohl sie es könnte)


mondfahrer
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