juristische Gedankenexperimente

hier wird über abgeschlossene und laufende Verfahren in Sachen Menschenrechte berichtet

juristische Gedankenexperimente

Beitragvon MARS » Mo 26. Aug 2013, 08:43

Hallo,

in diesem Thread werden juristische Gedankenexperimente vorgestellt - und auf deren Folgen
hingewiesen. Die Experimente sind zum Teil ziemlich abstrakt, und mathematische Überlegungen
finden Anwendung.

Grüße auch an @Gedankenpolizei

Viel Spaß beim Grübeln...

M A R S
MARS
 
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Ist Gustl Mollath gefährlich ?

Beitragvon raumfahrer » Mo 26. Aug 2013, 13:07

HUHU !

ich möchte mit einem Gedankenexperiment beginnen, mit dem vermutlich niemand gerechnet hat.

Wie könnte man die Frage klären, ob Gustl Mollath gefährlich ist und ob es richtig war ihn einzusperren ?

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf das SPIEGEL-Interview hinweisen, in welchem ich mich zu der Frage geäussert habe, ob ich das Vorgehen der bayerischen Justizministerin in Sachen Mollath trotz der öffentlich gegen sie geäusserten Kritik für richtig halte, und wenn ja, warum.

Die Frage habe ich dem SPIEGEL nicht vollständig beantwortet, und ich möchte deswegen die Frage mit einem Gedankenexperiment beantworten wie folgt :

Gedankenexperiment :

1.

Nehmen wir einmal an, wir sind im Besitz eines Urteils eines Landgerichts, in welchem behauptet wird, jemand hat Autoreifen in einer heimtückischen Weise angestochen, wobei hierdurch eine Lebensgefahr für andere Bürger droht . Angenommen diese Prämisse (- die ein unwissender Aussenstehender nicht nachprüfen kann, denn es könnte sich aus Sicht eines Unwissenden theoretisch auch um eine Lüge im Urteil handeln, wenn z.B. der Richter korrupt ist und die Stechereien einfach erfunden hat um jemand in die Psychiatrie befördern zu können, ohne dass jemals ein Reifen angestochen wurde -) ist wahr, diese Stechereien sind tatsächlich erfolgt.

2.

Wenn die Stechereien erfolgt sind, steht fest, dass jemand kriminell ist , wobei nun zu klären ist, wer das ist und ob er schuldfähig ist oder nicht. Diejenige Person, welche diese Taten ausgeführt hat, ist damit definitiv gefährlich, unabhängig von der Frage der Schuldfähigkeit, und das Gericht ist berechtigt den Täter wegzusperren , entweder in den Knast oder in die Psychiatrie , d.h. um die Gesellschaft vor einem solchen Täter zu schützen solange dieser nicht selbst durch irgendeine Aktivität beweist, dass nach Eintritt der Gefährlichkeit die Gefährlichkeit später wieder entfallen ist.

3.

Nehmen wir an, ein Verdächtiger, nennen wir ihn V ( als Variablenname), wird verdächtigt, die Messerstechereien durchgeführt zu haben, also mit dem Messerstecher, bezeichnen wir diesen mit M ( als Variablenname), identisch zu sein.

Nehmen wir weiter an, dass V nicht identisch mit M ist und keine Messerstechereien durchgeführt hat.

Nehmen wir weiter an, dass V nun beschuldigt wird der Messerstecher zu sein aber die Aussage
verweigert , statt mitzuteilen, dass er nicht der Messerstecher ist sondern ein anderer Täter frei herumläuft und also die Gefahr besteht, dass dieser Täter weitere Messerstechereien durchführt.

Nehmen wir weiter an, dass daraufhin ein Richter V in die Psychiatrie einweist und V hierauf reagiert, indem er

a)

es zunächst unterlässt gegen Unbekannt Strafanzeige zu erstatten wegen der Messerstechereien - oder, falls er den Täter kennt - gegen den namentlich ihm bekannten Täter Strafanzeige zu erstatten.

b)

das Unterlassen der Mitwirkung an der Aufklärung des Täters fortsetzt und darauf besteht nicht beobachtet und nicht untersucht zu werden.

In diesem Fall würde ich es für rechtens erachten, dass V auch dann so lange in der Psychiatrie untergebracht wird, wie er sich nicht bessert, also solange er nicht die Strafanzeige wegen der Messerstechereien erstattet.

Warum ?

Das geschilderte Verhalten beweist, dass V auch dann gefährlich ist, wenn er die Messerstechereien nicht selbst ausgeführt hat. Er riskiert nämlich damit, dass der Täter frei herumläuft und weitere Messerstechereien ausführt und dadurch Bürger ums Leben kommen.
Weil ein solches Verhalten absolut unverantwortlich ist, steht damit fest, dass V selbst in irgendeiner Weise paranoid sein muss und damit zu rechnen ist, dass er sich genauso verhält wie der Täter, da er quasi den tatsächlichen Täter zu einer Art bedingtem Erfüllungsgehilfen macht, indem er ihn deckt.

Sollte also Gustl Mollath nicht alles ihm mögliche getan haben um zur Identifizierung M´s beizutragen, dann wäre er tatsächlich gefährlich, und der bayerischen Justizministerin wäre nichts vorzuwerfen, ebensowenig wie den Gutachtern und dem Gericht.

Soweit das Gedankenexperiment mit den Variablen V und M


Warum ist dieses Gedankenexperiment wichtig ?

Es existiert ein Parallelfall, der nicht in Bayern spielt sondern in Niedersachsen, und zwar in Schöppenstedt.

Es geht dabei um einen Mann, der sich am Telefon mit dem Namen Packer meldet, wenn man den Anschluss in der Neuen Straße Nr. 35 in Schöppenstedt wählt, d.h. wenn man den Telefonanschluss anwählt, der auf den Namen Jürgen Packer im Telefonbuch registriert ist.

Dieser Mann, der sich am Telefon mehrmals als "Packer" meldete, hat sich analog der oben im Gedankenexperiment dargestellten Situation verhalten als er aufgefordert wurde gegen einen gefährlichen Straftäter vorzugehen und an der Aufklärung der Identität dieses Täters mizuwirken. Der Mann, der sich am Telefon als "Packer" ausgab, war verdächtigt worden dieser Täter selbst zu sein, und also erhielt er einen Anruf eines Detektivs zu Aufklärungszwecken. ( Es wurden noch weitere Untersuchungen durchgeführt wegen dieses Verdachts, auf die ich hier nicht eingehe).

Da es sich bei dem Täter um einen Internet-Erpresser handelt, dessen Geschäft es unter anderem ist, mittels virtueller Szenarien seine Identität zu tarnen und da seine Taten auch in Bayern begangen wurden, weil seine Internet-inhalte in Bayern abrufbar waren ( Stichwort : Fliegender Gerichtsstand) habe ich vor ein paar Wochen veranlasst, dass eine durch den Täter geschädigte Person eine email an die bayerische Justizministerin schrieb mit dem Inhalt, dass Herr Packer gefährlich ist , und dass sie später noch weitere Informationen zu diesem Fall erhalten wird und dass sie sich um die Sache kümmern möge.

Nachdem die niedersächsische Justiz es bisher nicht fertigbrachte, den Fall aufzuklären, erhoffe ich nun , dass der bayerischen Justiz dies gelingt. Denn auch wenn ich aus diversen Quellen weiss, dass es in der bayerischen Justiz ( ebenso wie in anderen Bundesländern auch)Juristen gibt, die "nicht ganz sauber" sind, ist nicht alles schlecht in der bayerischen Justiz.

Mir liegen Anzeichen dahingehend vor, dass die mail an Frau Dr. Merk bereits eine erste erwünschte Wirkung ausgelöst hat

Daher vermute ich, dass die im Internet eingetretene erste Wirkung kein Zufall ist sondern dass Frau Dr. Merk die email erhalten hat und darauf professionell reagiert hat und die erwünschte Folge bewirkt hat.

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Gedankenexperiment- Hölle !

Beitragvon Mephißto » Mo 26. Aug 2013, 13:42

Gedankenexperiment vom Mond interessiert nicht !

das ist mein Gedankenexperiment aus der Hölle :

1.

nehme an, der Stecher ist ein Polizist

2.

nehme an, der Stecher ist ein Richter

3.

nehme an, der Stecher ist ein Anwalt

4.

nehme an, Gustl macht eine Anzeige in der Klappse gegen Richter=Polizist= Anwalt =Psychiater

5.

nehme an, der Psychiater klaut dem Gustl die Anzeige

6.

Schluß: Es gibt keine Anzeige, weil sie geklaut ist. Gustl ist ungefährlich und Richter=Polizist=
Anwalt = Psychiater ist g e f ä h r l i ch !!!


Gustl for help !

M E P H I S T O
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