Experiment anonymisierte Nebenintervention

hier wird über abgeschlossene und laufende Verfahren in Sachen Menschenrechte berichtet

Experiment anonymisierte Nebenintervention

Beitragvon MARS » So 25. Aug 2013, 21:30

Hallo,

hier wird demnächst über eine Nebenintervention in Verfahren gegen einen identifizierten Cyberstalker vor den Justizbehörden Kempen und Krefeld berichtet werden.


MARS
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Re: Experiment anonymisierte Nebenintervention

Beitragvon MARS » Mi 16. Jul 2014, 12:30

hallo allerseits ...

MARS hat geschrieben:Hallo,

hier wird demnächst über eine Nebenintervention in Verfahren gegen einen identifizierten Cyberstalker vor den Justizbehörden Kempen und Krefeld berichtet werden.


MARS


diese Ankündigung betreffend "demnächst" ist vor fast einem Jahr erfolgt, und es ist an der Zeit die Ankündigung wahr zu machen - womit jetzt begonnen wird wie folgt :

1.

Zunächst muss dem geneigten Leser - der möglicherweise kein Jurist ist - im Groben mitgeteilt werden, worum es hier im Thread überhaupt geht und was wir "Marsbewohner" unter einer sogenannten "anonymisierten Nebenintervention" überhaupt verstehen. Daher diesbezüglich zunächst folgende Hinweise :

a)

Begriffliches :

Unter bestimmten Bedingungen ( ist jetzt erst mal egal, welche das sind) kann jemand einem anderen Bürger, der in eigener Sache vor ein Zivilgericht gezogen ist, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten juristische Hilfestellung leisten mit dem Ziel die Erfolgsaussichten der klagenden sogenannten "Hauptpartei" zu erhöhen, wenn die unterstützende Person (sog. "Nebenintervernient" ) ein Interesse daran hat, dass die Hauptpartei das Verfahren gewinnt. Über Einzelheiten einer Nebenintervention / Voraussetzungen ihrer Zulässigkeit kann man sich im Internet ( Wikipedia usw.) leicht selbst schlau machen.

b)

"anonymisierte" Nebenintervention - was bedeutet das, und welcher Zweck kann damit verfolgt werden ?

Unter einer "anonymsierten" Nebenintervention verstehen wir, dass ein Nebenintervenient nicht unter seinem bürgerlichen Namen vor Gericht auftritt sondern "anonym" klagt, d.h. weder dem Gericht noch dem Beklagten wird die Aufklärung des bürgerlichen Namens des Nebenintervenienten ermöglicht.
Unter bestimmten Bedingungen ist dies zulässig und erforderlich um Verfassungsverstößé durch den Beklagten oder das Gericht zu verhindern, die andernfalls drohen oder sogar sicher eintreten würden. Der Bundesgerichtshof hat seinerzeit klargestellt, dass ein Bürger unter entsprechenden Bedingungen bestimmte personenbezogene Daten - je nach konkretem Erfordernis z.B. seinen bürgerlichen Namen , seinen aktuellen Aufenthaltsort usw. - geheimhalten darf um Verfassungsverstöße, insbesondere irreversible Angriffe gegen sein Persönlichkeitsrecht , ausschliessen zu können.

c)

Auf Basis des oben unter a) und b) Gesagten wurde im Frühjahr 2011 überlegt einen Cyberstalking-Geschädigten im Wege einer derartigen anonymisierten Nebenintervention zu unterstützen mit dem Ziel

c1)

dass die Hauptpartei das Verfahren gewinnt und dadurch mittelbar der Cyberstalker kaltgestellt wird, d.h. in Zukunft daran gehindert wird die Hauptpartei oder andere Bürger in ihren Rechten zu verletzen ( zivilrichtlich und strafrechtlich)

c2)

den aufgekommen Verdacht zu überprüfen, ob es in Niedersachsen ein Rechtsbeugungsgeflecht gibt unter Beteiligung mehrerer bestechlicher Richter , Staatsanwälte und anderer "beim Staat" beschäftigter bestechlicher Personen, welches chronisch den Rechtsstaat untergräbt und im Interesse der finanziellen Zielsetzungen der schmierenden Firmen Existenzen von Privatpersonen und / oder kleineren Unternehmen, die finanziell und juristisch solchen Angriffen nicht gewachsen sind, vernichten.

Es stand diesbezüglich der Verdacht gegen ein sehr bekanntes deutsches Unternehmen, welches sich mit der Bewertung von Produkten befasst und im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Bewertungsergebnisse eine Art Schleichwerbung für bestimmte Firmen betreibt, im Raum.

Ich möchte hier kurz mitteilen, auf welche Weise wir "Marsbewohner" von dem Verdacht erfuhren, ohne in allen Einzelheiten auf die "Vorgeschichte" zu diesem Verdacht einzugehen :

Anfang des Jahres 2011 war im Internet in einem als "CGB" bezeichneten Forum ein Zustand erreicht, der es ermöglichte mit CGB-Geschädigten telefonischen Kontakt aufzunehmen, da im CGB über einen längeren Zeitraum umfangreiche Datenschutzverletzungen stattgefunden hatten, deren Beseitigung seitens der Staatsanwaltschaft Braunschweig verweigert wurde. Man musste sich daher fragen, woran es wohl liegen könnte, dass eine Strafverfolgungsbehörde die Beseitigung strafbar veröffentlichter Daten verweigert obwohl sie die Beseitigung spielend leicht hätte herbeiführen können und dazu aufgefordert worden war.

Einer der Geschädigten entschloss sich daher Anfang des Jahres 2011 andere mutmaßlich Geschädigte, bei denen er vermutete, dass die betreffenden Geschädigten in gleicher oder ähnlicher Weise öffentlich verleumdet und diskriminiert worden waren wie er selbst, telefonisch "abzuklappern" mit dem Ziel ,eventuell entsprechende bestätigende Informationen zu erhalen, die eventuell auch gerichtlich verwertbart wären.

Nach mehreren geführten Telefonaten mit mutmaßlichen Geschädigten , deren Namen und Adressen der geschädigte ( Nebenintervenient) nur aus dem CGB kannte, ergab sich schliesslich ein Telefonkontakt mit einem Geschädigten , dessen Informationen sich im Laufe der Folgezeit als äusserst ergiebig herausstellten, weil derjenige - wir nennen ihn hier G - bereits gegen den Cyberstalker ( bei dem es sich um einen niedersächischen Politiker handelt) erfolgreich geklagt hatte und nun die Vollstreckung des rechtskräftigen Titels veranlassen wollte, wobei sich zeigte, dass ihm letzteres sytematisch verweigert wurde. Es wurden daher Befangenheitsanträge gestellt und Beschwerden erhoben , wobei der Nebenintervenient unterstützend tätig wurde. Die Schriftsätze, die entsprechend den obigen Hinweisen "anonymisiert" wurden, sowie die betreffenden Gerichtsentscheidungen, welch den beklagten Stalker unterstützten, werden im Laufe der Zeit im Interent unzensierbar veröffentlicht werden, damit jeder Bürger selbst überprüfen kann, dass unsere Behauptungen nicht erfunden sind, sondern dass die unsererseits behauptete kafkaeske Situation in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich besteht .

Es sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass später , nach Erlass diverser Entscheidungen, ein Richter des Landgerichts Krefeld anlässlich einer angedrohten Verfassungsbeschwerde gegen eine seiner Entscheidungen am Telefon behauptete, die Entscheidung nicht erlassen zu haben. Diese Entscheidung war aber mit Dienstsiegel und Unterschrift einer Urkundsbeamtin versehen dem Nebenintervenienten zugestellt worden.

Es steht damit fest, dass im Landgericht Krefeld mindestens ein Amtsträger gelogen haben muss anlässlich der drohenden Verfassungsbeschwerde und damit eine Täuschungshandlung im Rechtsverkehr realisiert hat. Entweder hat der Richter höchstpersönlich gelogen oder die Urkundsbeamtin oder beide. Dies ist übrigens beweisbar, da beide Telefonate ohne es den betroffenen Amtsträgern mitzuteilen mitgeschnitten wurden, wie später auch dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt wurde. Auf Anfrage können die Beweismittel Journalisten der BILD-Zeitung , des SPEIGEL , FOCUS, oder wem auch immer zur Verfügung gstellt werden ,sofern diesbezüglich ausreichender Informantenschutzt gewährt wird, damit es nicht später heisst, wir "vom Mars" hätten dies alles einfach frei erfunden ...Die Beweismittel wurden entsprechend gesichtert und ins Ausland verlagert um zu verhindern , dass "der Staat" die Beweise beschlagnahmen und vernichten lässt , um Spuren zu verwischen und so die Bevölkerung zu täuschen über den wahren Sachverhalt.

Soviel erstmal für heute ...

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