ein ungeheuerlicher Verdacht - Big Brother lässt grüßen

hier wird über abgeschlossene und laufende Verfahren in Sachen Menschenrechte berichtet

ein ungeheuerlicher Verdacht - Big Brother lässt grüßen

Beitragvon MARS » So 25. Aug 2013, 20:47

Hallo,

ich möchte mit diesem Forum kurz skizzieren, worum es in diesem Forum - juristische Experimente und ihre Folgen - gehen wird :

Das Forum gegen Ungerechtigkeit wurde von Leuten gegründet, die sich gegen Behördenwillkür, insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem Cyberstalking , zur Wehr setzen wollen , und zwar gestützt auf eine solide rechtliche Grundlage.

Dies insbesondere im Zusammenhang mit der verfassungswidrigen heimlichen Ausspähung der Intimsphäre durch anonyme V-Leute , die im Dienste von deutschen Behörden stehen und die ohne Rücksicht auf die Menschenwürde geradezu süchtig danach sind, das Wirtschaftsleben in Deutschland nach ihren persönlichen Vorstellungen / Interessen zu steuern.

In diesem Zusammenhang wurde im Unterforum "nützliche Urteile" eine Reihe speziell das Persönlichkeitsrecht betreffender Urteile wortwörtlich veröffentlicht.

Das Problem Cyberstalking zu Zwecken der Ausübung einer Kontrolle des Finanz-und Arbeitsmarktes nach den Wünschen bestimmter V-Leute im Internet machte sich schon vor ca. 10 Jahren in bestimmten Unternehmens-Kreisen bemerkbar , und inzwischen ist ein regelrechter Cyberstalking-Krebs daraus geworden, wobei festzustellen ist, dass bisher keine juristische Abwehrstrategie Erfolg hatte, was unter anderem auf folgenden Mechanismus zurückzuführen ist :

Auf der strafrechtlichen Ebene läuft absolut nichts, wenn die Cyberstalker (Hacker und V-Leute) von im Ausland gehosteten Foren aus operieren. Da die vorübergehend eingeführte Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht kurze Zeit nach ihrer Einführung wieder abgeblasen wurde, können sich Polizei und Staatsanwaltschaft ständig darauf berufen, sie könnten die Täter nicht identifizieren, solange nicht beweisbar sei, dass diese als kriminelle Vereinigung einvernehmlich agieren oder andere Straftatbestände vorlägen als "nur" Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie Beleidigungen , Verleumdungen oder auch Nötigungen, d.h. Straftaten, die zu "schwach" sind um die ansonsten bestehenden technischen Fahndungsmöglichkeiten auszuschöpfen, d.h. z.B. Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden.

So wurde es zum Beispiel möglich, dass in einem einzigen illegalen Forum buchstäblich mehrere tausend Rechtsverletzungen, welche die Menschenwürde verletzen, realisiert wurden, und die Täter sagen können "Ätsch, die Rechtslage verbietet es den Strafverfolgungsbehörden uns zu identifizieren, denn Menschenwürdeverletzungen rechtfertigen nicht den Einsatz von Fahndungsmethoden, deren Anwendung nur für schwere Katalogstraftaten zulässig sind".

Eines Tages hatte dann der anonyme Internet-Autor "raumfahrer" einen ungeheuerlichen Verdacht, nämlich, dass die kriminellen Handlungen womöglich von spielsüchtigen deutschen Kriminalbeamten selber begangen sein könnten ,d.h. den zuständigen Strafverfolgern selber, die sich dann natürlich nicht selbst verfolgen würden, deren Aufgabe es aber eigentlich wäre, die Glücksspielszene in Sachen Geldwäsche zu übrwachen. Solche Kriminalbeamte könnten aber aus Neid auf erfoilgreiche Berufsspieler von der fixen Idee getrieben sein selber abzuzocken - unter dem Vorwand Wirtschaftskriminalität bekämpfen zu müssen, heimlich Onlinedurchsuchungen zu veranstalten um dahinter zu kommen, mit welchem SYSTEM bestimmte Roulettespieler es geschafft haben durch Roulette spielen Millionär zu werden - d.h. dass solche Kriminalbeamte sozusagen das eigene Unvermögen , das darin besteht nicht auf Grund eigener Geistestätigkeit herausbekommen zu können , wie diese Spieler "es machen", dadurch auszugleichen, dass man eine Art Industriespionage in der Glücksspielszene betreibt und im Zusammenhang damit hemmungslos und heimlich als "Big Brother" unter Einsatz staatlicher Schnüffel-Spezialprogramme
Computer durchsucht nach privaten Inhalten und dann das Puzzle irgendwie zusammensetzt, auf welche Weise einzelne Spieler es schaffen vom Roulette zu leben.

Man könnte sich nun überlegen, ob ein solcher Verdacht ein "paranoides Gedankensystem" darstellt , oder ob etwas daran sein könnte, denn die anonymen Täter, die raumfahrer für fähig hielt ein solches Szenario zu veranstalten, gaben einserseits gegenüber raumfahrer vor,
für die Strafverfolgungsbehörden tätig zu sein um gegen Schneeballsysteme vorzugehen, andererseits realisierten sie aber ständig selbst Straftaten, was aber nur die Geschädigten wissen konnten, also nicht Aussenstehende.

Daraus konnte der SICHERE Schluss gezogen werden, dass irgendetwas mit der deutschen Justiz im Zusammenhang mit dem Cyberstalking-Problem nicht stimmen konnte. Denn es erschien irgendwie nicht vorstellbar , dass ein ganzer Staat es nicht schafft, eine Lösung zu finden , um die Menschenwürdeverletzungen , die öffentlich für jedermann sichtbar waren, abzustellen.

Seitens des Staates wäre es möglich gewesen, dass einfach die Behörden wie in anderen Fällen auch diese Internetplattformen sperren, so dass sie zumindest nicht in Deutschland gesehen werden können, und ausserdem hätten sich die Behörden mit Google in Verbindung setzen können und Google veranlassen können, die Inhalte nicht anzuzeigen.

Dadurch, dass aber die Inhalte stehen blieben, also von jedermann gesehen werden konnten,
wirkten die Verleumdungen erst richtig und übten Druck auf die Betroffen aus. Denn jeder einigermaßen geistig wache Bürger, der diese Inhalte sah, musste sich fragen : Warum schalten die Strafverfolgungsbehörden das nicht ab, wenn an den Behauptungen nichts dran
ist ?

Besonders soweit Fotos von Geschädigten, die als angeblich "flüchtige Straftäter" dargestellt wurden, veröffentlicht wurden , musste man unweigerlich den Schluss ziehen, dass an den Behauptungen wohl etwas dran sein müsse, sich die Personen also wohl vor der Polizei verstecken müssten, denn jeder normale Mensch wäre doch zur Polzei gegangen und hätte auf diese Weise dafür gesorgt, dass die Polizei diese Foren abschalten lässt und damit auch die Steckbriefe mit den Fotos verschwinden.

Es entstand so der Eindruck, die öffentlich per Steckbrief Gesuchten, müssten also ein schlechtes Gewissen haben und sich deswegen nicht zur Polizei begeben um nicht bei der Gelegenheit festgenommen zu werden wegen tatsächlich begangener Taten.

In Wirklichkeit wäre es zwar theoretisch möglich, dass tatsächlich unter den Verfolgten auch solche ( wirklichen) Täter wären, es lässt sich jedoch zeigen, dass Geschädigte existieren, die aus anderen Gründen entweder nicht zur Polizei gingen - oder ERFOLGLOS zur Polizei gingen, d.h. in beiden Fällen nicht deswegen , weil sie etwa "gesucht" wären und deswegen ein "schlechtes Gewissen" hätten, sondern aus anderen ( vernünftigen) Gründen.

( welche anderen - sehr vernünftigen Gründe - es geben kann, um in solchen Angelegenheiten die Polizie zu meiden, auf die man aber nicht so leicht kommt als "normal" denkender Bürger, werden wir noch sehen...)

Dass bei einer Einwohnerzahl von ca. 80 Millionen Menschen und tausenden Volljuristen nicht ein einziger auf diese denkbar simple Idee kommt, diese Foren einfach sperren zu lassen, ist einfach utopisch, woraus der Schluss gezogen wurde, dass folglich die verantwortlichen Behörden bewusst die Menschenwürdeverletzungen aus irgendeinem Grund dulden wollten um damit irgendetwas anderes zu erreichen,und zwar etwas, das in ihren Augen wichtiger ist als der Schutz der Menschenwürde. Es liegt die Annahme nahe, dass es sich bei diesem "etwas" schlicht um die Kontrolle über finanzielle Vorgänge handelt sowie um Profitgier.

Eine solche Bewertung ist jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, und so suchten raumfahrer und andere, denen es allmählich auf den Wecker ging, dass seitens des Staates keine Maßnahmen gegen die Menschenwürdeverletzungen erfolgten, systematisch nach einer juristischen Lösung des Problems.

Vor ungefähr zweieinhalb Jahren wurde dann ein Lösungsweg gefunden, wie man sich langsam durch das Problem "durchbeissen" könnte, und wir werden hier im Forum darüber berichten, worin der Lösungsansatz bestand, und was bei diesen "Experimenten" herausgekommen ist bzw. was ans Licht kam :

in der Tat, es steht inzwischen fest : Es sind zusammen mit Tätern, die teilweise identifiziert werden konnten, Staatsdiener für die Verletzungen der Menschenwürde und für andere Taten verantwortlich.Das führt natürlich zur Amtshaftung, aber es ist ein juristisch steiniger Weg, es zu erreichen, dass am Ende auch die Haftung nicht nur theoretisch sondern auch praktisch erreicht wird, sprich Entschädigung der Geschädigten auf Kosten entweder der Staatkasse oder auf Kosten der Privatvermögen derjenigen Staatsdiener, die es verbrochen haben

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Re: ein ungeheuerlicher Verdacht - Big Brother lässt grüßen

Beitragvon Pixell » Di 10. Dez 2013, 13:25

Seit Veröffentlichung dieses Beitrages sind 7 Monate vergangen, hat sich denn seit dem etwas positives getan? Wer ist eigentlich der Kläger in diesem Fall?
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Re: ein ungeheuerlicher Verdacht - Big Brother lässt grüßen

Beitragvon MARS » Di 10. Dez 2013, 20:16

Pixell hat geschrieben:Seit Veröffentlichung dieses Beitrages sind 7 Monate vergangen, hat sich denn seit dem etwas positives getan? Wer ist eigentlich der Kläger in diesem Fall?


7 Monate sind für so komplizierte Sachen eine kurze Zeit...aber zu Deiner Frage, wer Kläger ist ( u.a.) : Pixel klagt aktuell. Bei Gelegenheit werden wir hier Kopien gerichtlicher Anschreiben an Pixel ( Künstler) veröffentlichen.

Unter Pixel´s Anwälten ist u.a. ein Anwalt, der Künstler vertritt und sich selbst für Kunst interessiert, unter anderem für "gepixelte Kunst". Pixel hat auch Werke geschaffen, die als "Stock" fungieren könnten, allerdings gibt es ein Problem mit Google. Wegen der Google-Erpressungen der Stalker ist Pixel in seinen Rechten aus Art.5 GG verletzt durch Google und die Stalker, die sich der Google-Suchmaschine als Erpressungswerkzeug bedienen.

Wegen der Beeinträchtigung Pixel´s durch Google und die Stalker können bis auf weiteres die Werke Pixel´s auf dem Gebiet der bildenden Kunst nicht im Internet veröffentlicht werden.
Pixel musste wegen des Google-Problems einem Galeristen absagen, der an diesen Werken interessiert war.

Übrigens befindet sich hier im Forum auch ein Kunstwerk ( "im virtuellen Raum") und in unsere Rubrik "nützliche Urteile" wurde eine Entscheidung des BVerfG zum Thema Freiheit der Kunst eingestellt.

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Re: ein ungeheuerlicher Verdacht - Big Brother lässt grüßen

Beitragvon Mephißto » Di 10. Dez 2013, 20:24

MARS hat geschrieben:Übrigens befindet sich hier im Forum auch ein Kunstwerk ( "im virtuellen Raum") und in unsere Rubrik "nützliche Urteile" wurde eine Entscheidung des BVerfG zum Thema Freiheit der Kunst eingestellt.

MARS


ja , das stimmt. Hier ist der Salat zur Kunstfreiheit :

BVerfG - Mephisto- Beschluß vom 24. Februar 1971
-- 1 BvR 435/68

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Re: ein ungeheuerlicher Verdacht - Big Brother lässt grüßen

Beitragvon Pixell » Mi 1. Jan 2014, 14:30

MARS hat geschrieben:
Unter Pixel´s Anwälten ist u.a. ein Anwalt, der Künstler vertritt und sich selbst für Kunst interessiert, unter anderem für "gepixelte Kunst". Pixel hat auch Werke geschaffen, die als "Stock" fungieren könnten, allerdings gibt es ein Problem mit Google. Wegen der Google-Erpressungen der Stalker ist Pixel in seinen Rechten aus Art.5 GG verletzt durch Google und die Stalker, die sich der Google-Suchmaschine als Erpressungswerkzeug bedienen.

Google können doch nur Leute erpressen die größer als die sind oder mehr Macht haben. Wenn zu beweisen ist das Pixel in seinen Rechten verletzt wurde, müßte er sich doch wehren können? Und warum wehrt sich Google nicht gegen Erpressungsversuche?

Wegen der Beeinträchtigung Pixel´s durch Google und die Stalker können bis auf weiteres die Werke Pixel´s auf dem Gebiet der bildenden Kunst nicht im Internet veröffentlicht werden.
Das könnte dann aber jemand anderes tun. Jemand der nicht in D. lebt.

Pixel musste wegen des Google-Problems einem Galeristen absagen, der an diesen Werken interessiert war.
Wenn der Galerist wirkliches Interesse an den Bildern von Pixel hat, dann gibt es doch sicherlich auch andere Wege für den Galeristen an die Bilder zu kommen.

Übrigens befindet sich hier im Forum auch ein Kunstwerk ( "im virtuellen Raum") und in unsere Rubrik "nützliche Urteile" wurde eine Entscheidung des BVerfG zum Thema Freiheit der Kunst eingestellt.

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Re: ein ungeheuerlicher Verdacht - Big Brother lässt grüßen

Beitragvon MARS » Mi 1. Jan 2014, 16:48

hallo Pixell,

Deine Fragen in blau sind für mich sehr interessant und gerne beantworte ich sie
(in grün kursiv)

Pixell hat geschrieben:
MARS hat geschrieben:
Unter Pixel´s Anwälten ist u.a. ein Anwalt, der Künstler vertritt und sich selbst für Kunst interessiert, unter anderem für "gepixelte Kunst". Pixel hat auch Werke geschaffen, die als "Stock" fungieren könnten, allerdings gibt es ein Problem mit Google. Wegen der Google-Erpressungen der Stalker ist Pixel in seinen Rechten aus Art.5 GG verletzt durch Google und die Stalker, die sich der Google-Suchmaschine als Erpressungswerkzeug bedienen.

Google können doch nur Leute erpressen die größer als die sind oder mehr Macht haben. Wenn zu beweisen ist das Pixel in seinen Rechten verletzt wurde, müßte er sich doch wehren können? Und warum wehrt sich Google nicht gegen Erpressungsversuche?

Da habe ich mich etwas unscharf ausgedrückt, denn mit "Google-Erpressungen" war nicht gemeint, dass jemand den Google-Konzern erpresst sondern dass jemand den Google-Konzern als Erfüllungsgehilfen für Erpressungen benutzt - und dadurch werden die Einnahmen des Google-Konzerns erhöht, d.h. Google verdient an den Straftaten der Erpresser selbst Geld. Diese "Symbiose" zwischen Google und den Erpressern ( Cyberstalkern) wird durch das erwähnte BGH-Urteil unterstützt, d.h. der BGH hat den Tätern mit Hilfe eines "Persilscheins" eine Vorlage erteilt, die zur Aufrechterhaltung des Erpressungsmechanismus, der für bezahlbares Marketing Schule machen kann und bereits macht, genutzt werden kann und wird. Uns stellte sich nun die Frage : Gibt es einen informationellen Hebel - der sich mit wissenschaftlicher Methode entwickeln und "klonen" lässt, um diesem Goliath - bestehend aus dem Konzern und den mit ihm in Symbiose lebenden Erpressern - das Handwerk zu legen ?

Und die Antwort, die gefunden wurde lautet erfreulicherweise : JA so einen Hebel gibt es tatsächlich, er ist kostenlos, man kann ihn klonen und damit Goliath dazu erziehen in Zukunft die Menschenwürde nicht mehr zwecks Profitsteigerung zu verkaufen. Erfreulicherweise ist die Anwendung des Hebels und das Klonen nicht durch BGH-Richter, die möglicherweise erpresst werden oder womöglich bestechlich sind, kontrollierbar. Auf bestimmte Vorgänge hinter der chinesischen Mauer haben weder Goliath noch der BGH Zugriff, sodass unsere Glücksdrachen sich vermehren und die Säuberung durchführen, egal ob Goliath oder irgendwelchen deutschen Juristen das in den Kram passt oder nicht. Auch ein "Abschuss" unseres Forums würde daran nichts ändern, da das Forum für diesen Fall geklont wurde und die Klone von freiwilligen Glücksdrachen bewacht und nach Asien transportiert werden können - ich hoffe, dass das einigermaßen verständlich war , wenn nicht, scheue Dich nicht zu fragen.


Wegen der Beeinträchtigung Pixel´s durch Google und die Stalker können bis auf weiteres die Werke Pixel´s auf dem Gebiet der bildenden Kunst nicht im Internet veröffentlicht werden.
Das könnte dann aber jemand anderes tun. Jemand der nicht in D. lebt.

Leider geht das derzeit nicht sondern das käme erst in Betracht wenn das Google-Problem mit Hilfe der Glücksdrachen einigermaßen steuerbar geworden ist . Das Problem dabei ist, dass die Cyberstalker das Werk selbst zu "Fahndungszwecken" verwenden könnten solange der BGH nicht Vernunft annimmt und die bisherige Rspr. ändert um den Erpressungsmechanismus - der ein mehrstufiger ist - zu vereiteln. ( sollte Dir das nicht ganz nachvollziehbar sein, dann frage bitte nochmal nach) Bisher hat der BGH an letzterem kein Interesse, und das Bundesverfassungsgericht hat uns durch einen sog. "Nichtrichter" ebenfalls Steine in den Weg gelegt, die wir erst noch wegräumen müssen bevor die Verfassungsrichter überhaupt tätig werden können. Viele Bürger wissen leider nicht, dass unkonzentriert arbeitende Verwaltungsbeamte im Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erst mal blockieren können bis sie überhaupt zu den Richtern durchdringt. Da muss man dann erst mal arbeiten und die Fehler des Blockierers analysieren und dagegen vorgehen, und das kostet natürlich auch wieder Zeit. Es dürfte aber für einige Leser, besonders für mitlesende Rechtsanwälte ,von öffentlichem Interesse sein, das mal hautnah im Internet miterleben zu können, wie so ein Verfassungsbeschwerdeverfahren REAl abläuft und wie bockig manche Nichtrichter sein können, die beim BVerfG beschäftigt sind wenn sie möglichst schnell so viel Akten wie möglich vom Schreibtisch weg wischen wollen, besonders wenn die Schriftsätze konzentriert und umfangreich sind.

Pixel musste wegen des Google-Problems einem Galeristen absagen, der an diesen Werken interessiert war.
Wenn der Galerist wirkliches Interesse an den Bildern von Pixel hat, dann gibt es doch sicherlich auch andere Wege für den Galeristen an die Bilder zu kommen.
Pixel will das nicht, weil es nur zu weiterem Cyberstalking kommt, und das ist belastender als eben auf die Veröffentllchung zu verzichten. Würde man die nämlich veröffentlichen, bekämen die Cyberstalker noch mehr Angriffsmittel an die Hand, und zwar auf juristischer Ebene, welches sie benutzen können um den Streisand-Effekt auszulösen. Dass dem so ist, resultiert aus den Caroline-Urteilen. Pixel und viele andere Cyberstalking-Opfer können Prinzessin Caroline unendlich dankbar sein für ihre jahrelangen Bemühungen, da sie dadurch vorgewarnt sind und wissen, warum es besser ist sich zu verstecken als sich in der Öffentlichkeit zu zeigen

Übrigens befindet sich hier im Forum auch ein Kunstwerk ( "im virtuellen Raum") und in unsere Rubrik "nützliche Urteile" wurde eine Entscheidung des BVerfG zum Thema Freiheit der Kunst eingestellt.

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