Prozess wegen Folter in Deutschland durch V-Mann

hier wird über abgeschlossene und laufende Verfahren in Sachen Menschenrechte berichtet

Prozess wegen Folter in Deutschland durch V-Mann

Beitragvon DER SPIEGEL. » Mo 23. Sep 2013, 17:47

in Koblenz ist derzeit ein Zivilverfahren auf Schadensersatz (Schmerzensgeld) wegen Folter anhängig. Ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland hatte einen V-Mann gegen den unbescholtenen Kläger für Aufklärungszwecke eingesetzt um den Kläger gegen dessen Willen per Folter zu Verhaltensänderungen und Aussagen über dessen unantastbaren absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu zwingen.
Der V-Mann folterte den Kläger , spionierte ihn aus und gab die ausspionierten Informationen über den Kläger an deutsche Strafverfolgungsbehörden weiter. Er beschuldigte den Kläger Straftaten begangen zu haben, die nachweislich nicht
begangen wurden. Er drohte dem Kläger an, Angehörige des Klägers mit Hilfe nicht-nachweisbarer Methoden umbringen zu lassen, die aussehen würden wie ein Unfall, wenn der Kläger sich nicht dem Willen des V-Manns und des Beklagten beuge. Diese Tötungen und die in Aussicht gestellteTötungsmethode seien wegen einer Regelungslücke im deutschen Recht nicht justitiabel, so das Kalkül des V-Manns, der für den Beklagten, einen deutschen Millionär, tätig geworden war.

Wir werden berichten.

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Re: Prozess wegen Folter in Deutschland durch V-Mann

Beitragvon Pixell » Do 9. Jan 2014, 08:38

Wie es weiter gegangen? Gab es ein Urteil? Ging es nur um Schmerzensgeld?
Und wieso Schmerzensgeld, als Millionär sollte man meinen das er das in erster Linie nicht nötig hat es aber doch weit wichtiger wäre zum einen diesen V-Mann zu betrafen und auch aus dem Verkehr zu ziehen.
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Re: Prozess wegen Folter in Deutschland durch V-Mann

Beitragvon raumfahrer » Mi 15. Jan 2014, 14:25

Pixell hat geschrieben:Wie es weiter gegangen? Gab es ein Urteil? Ging es nur um Schmerzensgeld?
Und wieso Schmerzensgeld, als Millionär sollte man meinen das er das in erster Linie nicht nötig hat es aber doch weit wichtiger wäre zum einen diesen V-Mann zu betrafen und auch aus dem Verkehr zu ziehen.


hallo Pixell,

es ging auch noch um etwas anderes als um Schmerzensgeld.

DER SPIEGEL wird sicherlich noch ausführlich über diesen Fall berichten, da natürlich ein enormes öffentliches Interesse an der Aufklärung dieses hochkomplizierten Kriminalfalls besteht.

Ein Urteil gibt es speziell in dem Fall des Millionärs noch nicht, da das AG Koblenz seine örtliche Zuständigkeit rechtsirrtümlich verneinte und eine Entscheidung des für die Klärung des Gerichtsstandes zuständigen OLG und / oder des BGH diesbezüglich herbeigeführt werden muss.

Gegen den V-Mann liegen abgesehen von einem erst kürzlich anhängig gewordenen Verfahren ( ebenfalls Koblenz) bereits Entscheidungen vor, sie werden aber nicht vollstreckt, da dies durch die für die Vollstreckung zuständigen niedersächsischen Justzibehörden erwartungsgemäß systematisch boykottiert wurde und wird. ( Auch hierüber wird DER SPIEGEL noch ausführlich berichten).

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es trotz erheblicher verfassungswidriger Anstrengungen seitens des V-Mann weder dem betreffenden V-Mann noch den "mit ihm verwachsenen" niedersächsischem Behörden gelungen ist das sog. "Ulmer Projekt" zu verhindern. (Dies betreffend ist die Mitverfolgung der Vorgänge im Unterforum "im virtuellen Raum" zu empfehlen).

Der schädliche Einfluß des V-Manns im Zusammenwirken mit den betreffenden niedersächsischen Behörden und seinen Versuchen das "Ulmer Projekt" der Initiatoren Prof. Dr. med Klaus H.Sames und Michael Saxer zu stören wirkt sich im Übrigen auch lebensbedrohend auf das Privatleben der 92-jährigen Witwe Irmgard Clauß ,Rastatter Str. 32A, 76199 Karlsruhe, Tel. 0721 89 08 97 aus. Über diesen Skandalfall und die Versuche ihr gegen ihren ausdrücklich seinerzeit erklärten Willen von Betreuerseite "Sterbehilfe" zu gewähren wird sicherlich auch DER SPIEGEL noch ausführlich berichten. Diesbezüglich wird hier im Forum auch ein Steckbrief angebracht werden, damit Frau Clauß ihrem ausdrücklichen Wunsch gemäß gerettet werden kann.

Infomrationen betr. das Ulmer Projekt gibt es hier :

http://www.kryonik.org

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Re: Prozess wegen Folter in Deutschland durch V-Mann

Beitragvon DER SPIEGEL. » So 16. Mär 2014, 09:40

raumfahrer hat geschrieben:
Pixell hat geschrieben:aber doch weit wichtiger wäre zum einen diesen V-Mann zu betrafen und auch aus dem Verkehr zu ziehen.


Über diesen Skandalfall und die Versuche ihr gegen ihren ausdrücklich seinerzeit erklärten Willen von Betreuerseite "Sterbehilfe" zu gewähren wird sicherlich auch DER SPIEGEL noch ausführlich berichten.


darüber werden wir später berichten. Aktuell befassen wir uns mit dem Folterfall.

Hier ein Zwischenbericht im aktuellen Fall "Autobahn" :

Für den 13.03.2014 hatte das Amtsgericht Koblenz einen Termin anberaumt.

Stundenlang kontrollierten am Vormittag des 13.03.2014 Polizeibeamte sämtliche Personen, die das Gerichtsgebäude Amtsgericht / Landgericht Koblenz betraten. Taschen wurden penibel durchsucht und mit elektronischem Gerät wurde geprüft ob Waffen mitgeführt wurden. Wer nicht erschien war jedoch V-Mann "Autobahn".
Er liess dem Gericht mitteilen, er habe es sich anders überlegt.Dennoch war der Termin nach Ansicht des zuständigen Richters H.
"die Attraktion des Tages". Jetzt hat ausgerechnet Herr "Autobahn" , der sich selbst als "Packer" bezeichnet, weil er "zensurfrei" Informationspakete packt und sie wie radioaktiven Sondermüll im Internet verstreut , etwas verpasst.

Gisela F.

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Re: Prozess wegen Folter in Deutschland durch V-Mann

Beitragvon DER SPIEGEL. » Sa 7. Jun 2014, 11:46

Hier ein weiterer Zwischenbericht im aktuellen Fall "Autobahn" :

Der Mann, der sich selbst als "Packer" bezeichnet, wenn er mit SPIEGEL-Korrespondenten telefoniert, hat erneut etwas verpasst.

Das Gericht sah davon ab, ihm den neuesten Schriftsatz des Klägers zuzustellen und erliess statt dessen in Abwesenheit des "Packer" ein Urteil, welches kein Versäumnisurteil ist.

Ein bemerkenswerter und kluger Schritt des Richters H.,meinen Insider , weil das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat und den Streitwert auf 500 Euro festsetzte.

Bemerkenswert und dennoch paradox, denn :

Die Klageabweisung wurde einzig und allein damit begründet, dass gar keine wirksame Klageerhebung erfolgt sei, da der Kläger nicht wirksam gem. § 253 ZPO bezeichnet sei.

Die Klage im Autobahn-Prozess wurde daher abgewiesen mit einer Begründung, welche der Klägerseite allerdings Ansatzmöglichkeiten eröffnet, das Problem auf eine eher "unkonventionelle" Weise möglicherweise nachhaltig zu lösen.

Zu diesem Zweck muss ein Antrag nach § 321a ZPO wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gestellt werden, und sollte dieser leerlaufen, wäre der Rechtsweg erschöpft und damit die Möglichkeit eröffnet die Angelegenheit auf höchster Ebene abklären zu lassen.

Die verfassungsrechtliche Kernfragen des Falls :

I.

Dürfen deutsche V-Leute für den Staat, z.B. im Sinne einer Dienstleistung an deutsche Strafverfolgungsbehörden, gezielt Menschenrechtsverletzungen und in Deutschland Folter einsetzen um Tatsachen aufzuklären , welche der Staat und / oder die betreffende Strafverfolgkungsbehörde nicht aufklären darf oder kann, weil die ermittelnde Behörde andernfalls die Menschenwürde verletzen würde ?

II.

Dürfen deutsche Behörden solche Daten nutzen oder sind sie verpflichtet Internet-Seiten, welche der V-Mann für die Behörde betreibt , zum Zwecke der Veröffentlichung der unerlaubt ermittelten Daten, durch deren Veröffentlichung die Menschenwürde verletzt wird, zu sperren ?

Vorliegend war genau diese Situation gegeben gewesen. V-Mann "Packer" erlaubte es sich in uferlosem Umfang Datenaufklärungen dadurch zu erpressen, dass er per Google Internet-Steckbríefe verbreiten liess , mit welchen die bürgerlichen Namen von Personen aufgeklärt werden sollten, dessen Intimsphäre ( Nacktfotos etc.) zuvor illegal per Online-Durchsuchung ermittelt und im Internet veröffentlicht worden waren, zunächst ohne diese Merkmale dem bürgerlichen Namen des Opfers zuordnen zu können. "Packer" und ein weiterer Erpressungstäter entwickelten nun folgendes Erpressungs- und Nötigungs-Konzept :

Man veröffentlichte die illegal ermittelten Merkmale als Persönlichkeistprofil über die Intimsphäre des Erpressungsopfers im Internet per Google und per Internet-Foren, wobei Google auf diese Foren verwies .Man wartete nun darauf, dass die als Persönlichkeitsprofil veröffentlichten Merkmale der Person, dessen bürgerlicher Name identifiziert werden soll, von solchen Rezipienten der Suchmaschine erkannt werden , welche die gesuchte Person kennen und dann als Hilfsaufklärer aktiv werden . Man empfiehlt ihnen per Steckbrief sich zu melden und die Zuordnung der im Persönlichkeitsprofil veröffentlichten Intimsphäre zum bürgerlichen Namen der angegriffenen Person vornehmen, d.h. sie dem ermittelnden V-Mann mitzueilen. Dabei wird solchen Hilfspersonen Geld für diesen Dienst angeboten, welches der V-Mann anbietet . Zugleich versieht der V-Mann das Angebot mit einer email-Kontakt-Adresse, an welche sich die angesprochenen Google-Rezipienten anonym wenden können, damit das Opfer später nicht weiss, wer der oder die Verräter ist / sind.

Zugleich wurde diese Konzept darauf abgestellt, dass sich Erpressungsopfer zum "Selbststeller" küren würden, würden sie bei Google Löschungsanträge stellen ,um die Steckbriefe aus dem Internet bzw. der Suchmaschine wegzubekommen.

Denn Google verlangt als Voraussetzung für eine Löschung eine Authentifizierung
des Opfers, so dass der V-Mann bzw. seine Mittäter hierdurch mittelbar genau die Daten an die Hand bekämen, deren Aufklärung die angewendete Erpressungsmethode bezweckt. Somit sind die Betroffenen genötigt auf Löschanträge bei Google zu verzichten, und nun tickt die Zeitbombe des Packer-Konzepts, da niemand weiss, wann es soweit ist, dass die Zielperson den Steckbrieg bei Google entdeckt und dann als "Judas" die begehrten Daten an den V-Mann und damit mittelbar an die Behörde liefert, für welche der V-Mann Dienste erbringt.

Ein Kläger hatte nun auf einen derartigen Angriff des ihm namentlich bekannten V-Manns "Packer" reagiert, indem er den V-Mann vor dem Amtsgericht Koblenz verklagte. Der Kläger wurde aber nicht mit seinem bürgerlichen Namen bezeichnet sondern nach erfolgter Rechtsberatung durch mehrere Juristen mit dem Namen "Pixel". Zugleich wurden dem Gericht Persönlichkeitsmerkmale zur Person des Klägers mitgeteilt, welche die Identität des Klägers "Pixel" eindeutig und unverwechselbar bestimmen, so dass hier keinerlei Zweifel gegeben sind. Desweiteren wurde das Gericht darauf hingewiesen, dass § 253 ZPO im Lichte des Art. 1(1) GG so auszulegen ist, mit der Konsequenz, dass ein solches Vorgehen bei der Bezeichnung des Klägers gem. § 253 ZPO zulässig und auch erforderlich ist, zumal § 253 ZPO nicht bestimmt, dass der Kläger mit seinem bürgerlichen Namen bezeichnet werden müsste. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch andere Gerichte, die sich mit der Problematik bereits befasst haben, haben letztere Gegebenheit bereits festgestellt.

Nachdem das Amtsgericht Koblenz im Autobahn-Prozess das diesbezügliche entscheidungserhebliche schriftsätzliche Vorbringen des Klägers nicht berücksichtigt hat, die Berufung nicht zulässig ist , und die Abweisung der Klage auf dieser Nichtberücksichtigung des entscheidungserheblichen Vorbringens beruht, ist das rechtliche Gehör verletzt . Damit ist dem Kläger die Möglichkeit einer Gehörsrüge nach § 321 a ZPO eröffnet. Sollte diese leerlaufen, wäre der Rechtsweg erschöpft und Verfassungsbeschwerden zum Landesverfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz und zugleich zum Bundesverfassungsgericht wären zulässig.

Eine wirklich interessante Konstellation, denn :

Dem SPIEGEL liegen vertraulich mitgeteilte Informationen vor, wonach mehrere Bürger aus Deutschland, darunter auch deutsche Rechtsanwälte, das Bundesverfassungsgericht verdächtigen, selbst die Vorlage zu dieser Erpressungsmethode im Rahmen eines Urteils in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren "durch die Blume" den Strafverfolgungsbehörden erteilt zu haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich im Jahre 2008 ein Schnüffelgesetz des Landes NRW für verfassungswidrig erklärt, welches vorsah,analoge Aufklärungsmethoden einzusetzen, wie sie vorliegend durch V-Mann "Packer" realisiert wurden. Quasi in einem Nebensatz erklärte das Bundesverfassungsgericht damals im Urteil, eine Verwertung derartiger Daten sei allerdings dann zulässig, wenn sie nicht von der Behörde erhoben würden sondern im Netz öffentlich zugänglich seien. Damit lieferte das Bundesverfassungsgericht selbst den Schlüssel zur sanktionslosen Erpressungsmethode : Man überlässt die Straftaten und Menschenrechtsverletzungen einfach "Externen", d.h. V-Leuten wie V-Mann "Packer", welche die Daten über Google der Behörde zur Verfügung stellen, damit sie diese verwerten darf. Niemand könnte feststellen, ob sich ein V-Mann wie V-Mann "Packer" selbst den Behörden anbot oder ob die Behörde den V-Mann gezielt anwarb und ihn anstiftete die Verfassungsverstöße für die Behörde auszuführen.

Hier noch ein Hinweis betr. SPIEGEL :

Es macht keinen Sinn, eine SPIEGEL-Affäre zu wiederholen, in dem man in den Räumlichkeiten des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL nach Daten über unsere Informanten sucht, denn diese Daten wurden auf Datenträgern gesichert, welche sich nicht in den Räumlichkeiten der SPIEGEL-Redaktion befinden.

Gisela F.

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