Prozess Mosley gegen Google

hier wird über abgeschlossene und laufende Verfahren in Sachen Menschenrechte berichtet

Prozess Mosley gegen Google

Beitragvon MARS » Fr 20. Sep 2013, 08:51

In diesem Thread wird über das Experiment "Prozess Mosley gegen Google" berichtet.

Gestern wurde die Kanzlei der Hamburger RAin Tanja Irion telefonisch aufgefordert in der Google-Suchmaske einzugeben "Steckbrief Tanja Irion".

Frau Irion und ihre Kollegen sollten ermuntert werden sich hier im Forum umzusehen , sich insbesondere mit dem Sinn und Zweck des hier im Forum veröffentlichten Mosley-Steckbriefes zu beschäftigen, da die Intitiatoren des Forums Herrn Mosley unterstützen wollen.

Es wird derzeit eine Nebenintervention in dem Verfahren Max Mosley gegen Google vorbereitet - unabhängig vom Ergebnis der für heute angesetzten Verhandlung in diesem Verfahren.


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Re: Prozess Mosley gegen Google

Beitragvon Mephißto » Fr 20. Sep 2013, 11:39

MARS hat geschrieben:
Es wird derzeit eine Nebenintervention in dem Verfahren Max Mosley gegen Google vorbereitet - unabhängig vom Ergebnis der für heute angesetzten Verhandlung in diesem Verfahren.


MARS


Das Landgericht will erst am 10. Januar 2014 die Entscheidung verkünden




M E P H I S T O
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SPIEGEL-Intervie mondfahrer-Mosley-Google

Beitragvon DER SPIEGEL. » Fr 20. Sep 2013, 13:21

SPIEGEL- Interview mit mondfahrer in Sachen Mosley gegen Google

DER SPIEGEL :

wer hätte das gedacht, nun begegnen wir uns erneut, schneller als die Polizei erlaubt. Was sagen Sie denn zum heutigen
Ergebnis der Verhandlung im Verfahren Mosley gegen Google ?

mondfahrer :

Es kam wie es kommen musste. Die Richterin kommt ja nicht am Grundgesetz vorbei, egal
was später der BGH dazu sagt

DER SPIEGEL :

Wie sollen wir denn diesen spitzen Nachsatz verstehen ?

mondfahrer :

Nunja, wenn das Landgericht sagt "Mosley hat gewonnen. Google muss zensieren und zwar nachhaltig , und es muss eine Filtersoftware bereitgestellt werden", dann könnte sich später
der Bundesgerichtshof querstellen - jedenfalls wenn er auf seiner bisherigen Sichtweise beharrt .

DER SPIEGEL :

Wir können dem nicht ganz folgen, wie meinen Sie das ?

mondfahrer :

Das können Sie doch alles längst auf http://www.attilla.de nachlesen. Das BGH-Urteil , welches Google quasi einen
Persilschein für eine blauäugigerweise in manchen Kreisen als "Zensurfreiheit" bezeichnete Folterfreiheit erteilt hat, ist doch ausführlich kommentiert worden. Lesen Sie dort doch mal nach.

DER SPIEGEL :

Kann sein, dass wir uns das mal ansehen, aber nicht jetzt. Was sagen Sie zu der Äusserung des Google-Anwalts ? Ist er nicht im Recht mit seiner Aussage, dass Google
in eine Zensurmaschine mutiert, wenn Mosley Recht bekommt ?

mondfahrer :

Ich zitiere Herrn von Gnaden Google-Anwalt : "dann wird aus der Suchmaschine eine Zensurmaschine". "Das ist ein Dammbruch".

DER SPIEGEL :

Die Richterin schien das aber wenig zu beeindrucken, und was sagen Sie ?

mondfahrer :

Die Äusserung des Anwalts ist unbeachtlich. Weil die Suchmaschine gar nicht zur Zensurmaschine werden kann. Sie ist es längst und war es von Anbeginn an.Das sollte fett gedruckt und am besten in Rotschrift erscheinen, da wo diese Tatsache zur Sprache gebracht wird .

DER SPIEGEL :

Das behaupten Sie schon länger. Da wollen Sie den juristischen Rotstift ansetzen. Warum ist Google Ihrer Meinung nach eine Zensurmaschine ?

mondfahrer :

Der beste Beweis dafür war die Seite http://www.ca************.com. Das war ein Erpresserportal, an dessen Entstehung Anwälte mitgewirkt haben, die dem Portal noch zynischerweise den Stempel "zensurfrei" aufgedrückt haben.

DER SPIEGEL :

In dem Portal, in welchem dieses Interview mit Ihnen veröffentlicht wird , werden sicher ein paar Buchstaben in der Internetadresse des Ihnen so verhassten Portals http://www.ca************.com durch Sterne oder andere Zeichen ersetzt werden- stimmts ?

mondfahrer :

könnte so kommen ( lacht spöttisch)

DER SPIEGEL :

Dennoch möchten wir von Ihnen wissen, was Sie bewegt dem Google Konzern Zensur vorzuhalten - was meinen Sie damit ?

mondfahrer :

Simpler könnte es doch nicht sein , die Zensur-Masche ist doch extrem banal : Der Täter, möglichst ein SEO-Experte veröffentlicht über Google illegal erspähte Daten aus dem unantastbaren durch Art. 1 GG absolut geschützten Kernbereich seines Google-Opfers zu Erpressungszwecken und zwingt so sein Opfer seine Äusserungen völlig so zu modifizieren, wie er es dem Opfer diktiert. Das Opfer wird so zu seiner Marionette und zum Sprachrohr der Äusserungen des Täters , mit deren Veröffentlichung der Täter Meingungshoheit im Internet erreicht. Da Kripo und Staatsanwaltschaft "mangels öffentlichen Interesses"
nicht einmal die Identität des Täters aufklären, wenn es sich bei dem Täter um einen anonymen Täter handelt, hat das Opfer - jedenfalls unter den aktuell herrschenden Bedingungen - keine Chance. Das ist nicht Meinungs- und Informationsfreiheit sondern das exakte Gegenteil. Es ist Zensur pur.

DER SPIEGEL :

Wie wollen Sie das denn ändern - wenn der BGH sich da querstellt, wie Sie selbst sagen, und wenn der BGH dann wohl ein Urteil des Landgerichts Hamburg kippen würde im Wege eines Interessenausgleichs, sofern Mosley vor dem Landgericht Hamburg Recht
bekommt ?

mondfahrer :

Moment Mal - von wegen Interessenausgleich. Ich sage ja nicht, dass der BGH das nicht macht, ich sage nur, dass er es nicht darf.

DER SPIEGEL :

Warum darf er denn nicht ?

mondfahrer :

Auch das hätten Sie längst nachlesen können auf http://www.attilla.de. Das Bundesverfassungsgericht steht dem BGH und damit auch dem Google-Konzern im Weg.
Das Bundesverfassungsgericht sagt klipp und klar : Der durch Art. 1 GG absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung darf nicht angetastet werden. Nicht einmal das höchste Gericht darf da eindringen und diesen Bereich aufklären, geschweige denn ihn öffentlich machen, es sei denn , es ist im Besitz einer ausdrücklichen Genehmigung seitens des betroffenen Bürgers.
Die Konsequenz ist, dass auch Google diesen Bereich nicht antasten darf. Google steht nicht über dem Bundesverfassungsgericht.

DER SPIEGEL : :

Und wenn doch ? Was ist , wenn Google sagt : Interessiert uns nicht, dann veröffentlichen wir eben in Räumen ausserhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik ?

mondfahrer :

das kann ich Google nicht empfehlen, denn dann wird es noch teurer für Google.

DER SPIEGEL : :

Wie bitte ?

mondfahrer :

Selbstverständlich ist es eine Kostenfrage. Denn dreimal dürfen Sie raten, was passiert, wenn sich Google über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzt.

DER SPIEGEL :

Das wäre ?

mondfahrer :

Dann gilt noch stärker als es bereits aktuell der Fall ist : Die betroffenen in ihrer Menschenwürde verletzten Bürger der Bundesrepublik Deutschland dürfen sich wehren. Sie dürfen sich selbst helfen, und ich garantiere Ihnen, dass ihnen kein Gericht in Deutschland dies verbieten wird.

DER SPIEGEL :

Wie sollen die sich denn wehren ?

mondfahrer :

Indem sie zum Mond aufblicken und von uns heilsame Mondstrahlen anfordern und auf deren Wirkung warten.

DER SPIEGEL : :

Aha, Mondstrahlen, und was ist das ? Wie sollen die wirken, bitteschön ?

mondfahrer :

wir werden sie programmgesteuert in Richtung Erde schicken , damit sie die unzähligen Schräubchen und Rädchen der Suchmaschine lockern und die Maschine absäuft. Dann passiert das, was Herr Schälike bereits virtuell angedacht hat. Maschine kaputt, Justiz repariert.So einfach ist das.

DER SPIEGEL :

Wir werden sehen, aber eine andere Frage : Sie wollen selbst Google verklagen - geht das Gerücht. Von einer Schadensersatzforderung in Höhe von 10 Millionen Euro ist die Rede.

mondfahrer :

Es ist kein Gerücht. Es ist Tatsache.

DER SPIEGEL :

mondfahrer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch
DER SPIEGEL.
 
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Re: SPIEGEL-Intervie mondfahrer-Mosley-Google

Beitragvon Gedankenpollizei » Sa 25. Jan 2014, 20:39

DER SPIEGEL hat geschrieben:
mondfahrer :

Die Äusserung des Anwalts ist unbeachtlich. Weil die Suchmaschine gar nicht zur Zensurmaschine werden kann. Sie ist es längst und war es von Anbeginn an.Das sollte fett gedruckt und am besten in Rotschrift erscheinen, da wo diese Tatsache zur Sprache gebracht wird .




stimmt. deswegen hat google gestern den Prozeß gegen Mosley verloren.

DER SPIEGEL hat geschrieben:
DER SPIEGEL :

Wie wollen Sie das denn ändern - wenn der BGH sich da querstellt, wie Sie selbst sagen, und wenn der BGH dann wohl ein Urteil des Landgerichts Hamburg kippen würde im Wege eines Interessenausgleichs, sofern Mosley vor dem Landgericht Hamburg Recht
bekommt ?


mondfahrer :

Moment Mal - von wegen Interessenausgleich. Ich sage ja nicht, dass der BGH das nicht macht, ich sage nur, dass er es nicht darf.



soweit sind wir noch nicht.google wird erst mal vor dem olg hamburg in die berufung gehen.

gruß von der gedankenpolizei
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