Experiment Kirchensteuer

hier wird über abgeschlossene und laufende Verfahren in Sachen Menschenrechte berichtet

Experiment Kirchensteuer

Beitragvon Mephißto » Fr 6. Jun 2014, 12:20

hallihallo,


Hier eine kleine Logelei in Sachen Kirchensteuer & Verfassungsrecht :


Heute bekamen wir in der Hölle Post. Es war die Bank. 5 Briefe an der Zahl, obwohl wir aber 9 Höllenbewohner sind und ein jeder von uns bei der Bank ein Konto hat. Warum nur 5 Briefe und die anderen bekommen nix ?

4 von uns Höllenbewohnern sind aus der Kirche ausgetreten, was mit den anderen ist, verrate ich jetzt mal nicht.Vielleicht ist der ein oder andere von diesen 5 ausgetreten, vielleicht auch nicht.

Und jetzt der Brief, der geht so :

sehr geehrter Kunde,

Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge(z.B.Zinsen) wird ab dem 1. Januar 2915 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet , einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober 2014 durchgeführt (Regelabfrage).

Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt das "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KiStAM) mit. Das KiStAM gibt Auskunft
über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz.

Wenn Sie mit der Abfrage Ihres KiStAM einverstanden sind oder keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, brauchen Sie bezüglich Ihrer Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nichts zu unternehmen.

Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KiStAM widersprechen (Sperrvermerk).

In dieserm Fall sperrt das BZSt bis zu ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KiStAM. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen.Das BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift informiert. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern.


So, nun meine Fragen an die Damen und Herren Religionsschnüffler :

Das Dumme an der Sache ist , dass das Bundesverfassungsgericht aber gesagt hat, dass man Religion geheim halten darf, ebenso wie eine Konfessionslosigkeit.

Ich möchte deswegen , dass weder die Bank dieses Dingensdamerkmal abfragt noch das Finanzamt was personenbezogen abfragt. Sie sollen sich die Steuern anderswo holen, falls ich Kirchensteuer bezahlen muss, und zwar so, dass sie nicht wissen ob ich das bin oder nicht bin, wenn ich keine zahlen muss.

Ich persönlich möchte diese Information geheim halten. Auch der Schnüffel-Politiker Jürgen Packer aus Schöppenstedt, der mich öffentlich im Internet verleumdete, soll dies nicht herausbekommen können . Weder die Bank noch das Finanzamt sollen wissen, ob ich einer Religion angehöre oder nicht , und wenn nicht, welcher nicht und wenn ja, welcher. Das Finanzamt darf , sollte ich Kirchensteuern zahlen müssen, also nur dann dies wissen, wenn ich es erlaube. Verbiete ich es aber und bin kirchensteuerpflichtig, muss die Kirchensteuer also anders abgeführt werden, so, dass diese Abfuhr dem Finanzamt nicht personenbezogen bekannt wird. Die Kirchensteuer muss also anonymisiert werden. Falls ich in einer Kirche bin, kann die Kirche von mir die Steuern erheben und selbst abführen, und zwar ohne Angabe meiner Adresse und meines Namens, falls sie weiss, ob ich in dieser Kirche Mitglied bin. Falls ich nicht in einer Kirche bin, führt die Kriche - ebenfalls ohne Angabe meiner Adresse und meines Namens - nichts für mich ab.

Damit das auch alles klappt, habe ich mir ein Pseudonym extra für die Kirche zugelegt, der ich entweder angehöre oder eben nicht. Die Kirche soll dann gegenüber dem Finanzamt selber erklären, für wieviele schwarze oder weisse Schafe sie was abführt oder nicht.

So, jetzt,nach dem Brief von der Bank, hat das aber alles einen Haken :
Mein Pseudonym, auf das auch mein Konto läuft, ist "Teufel", weil ich schliesslich einer bin. ( Ich bin aber kein Ministerpräsident).

Ich kann ja als Teufel keine Sperre beim BZSt wirksam beantragen, also wird die Bank die Frage meiner Religionszugehörigkeit ermitteln und wenn ich das verhindern will, muss ich ja entweder schnell in eine Kirche eintreten oder schnell austreten, je nachdem, was ich nun bin. Aber das geht ja nicht, denn als Teufel kann man weder in eine Kirche eintreten noch austreten.Angenommen , ich will aber nicht als Teufel in einer Kirche sein, warum muss ich dann als Teufel eigentlich trotzdem zahlen , wenn ich mein Teufeldasein geheim halten will ?

Was nun ?


T E U F E L
Mephißto
 
Beiträge: 61
Registriert: Di 21. Mai 2013, 11:25

Zurück zu juristische Experimente und ihre Folgen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron