Experiment "fliegender Gerichtsstand"
Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 19:31
In diesem Thread geht es um ein Experiment betreffend den sogenannten
"fliegenden Gerichtsstand".
a) Was bedeutet "fliegender Gerichtsstand" ? b) wozu soll das Experiment gut sein ? c) worin besteht das Experiment ?
zu a)
der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" bedeutet, dass man überall oder an sehr vielen Orten wegen desselben Sachverhalts jemanden verklagen kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn jemand eine Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen hat, die über ein Medium (z.B. eine Zeitung oder einen TV-Sender) das an sehr vielen Orten wirkt, verbreitet wird, so dass "die" rechtsverletzende Wirkung an vielen Orten eintritt - eigentlich sind es sehr viele Rechtsverletzungen an vielen Orten, die aber durch eine Handlung an einem bestimmten Ort ausgelöst werden. Ein Cyberstalker kann auch statt einer Zeitung oder eines TV-Senders das Internet einsetzen um seine Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu vervielfältigen und den Streisand-Effekt auszulösen. Ist der Cyberstalker bekannt, kann er also verklagt werden, dann
sind die meisten Gerichte der Auffassung, dass er dann in allen Gerichtsbezirken verklagt werden kann, wo "die unerlaubte Handlung begangen ist", also nicht lediglich in dem Gerichtsbezirk, in welchem er wohnt und / oder die auslösende Handlung ( z.B. Verfassen eines Postings mit ehrverletzenden Inhalten) realisiert hat.
zu b)
Das Experiment soll gut sein um Cyberstalking effektiv zu bekämpfen, insbesondere um einen bestimmten Cyberstalker zur Strecke zu bringen und für die Zukunft Nachahmer abzuschrecken. Das Experiment wird derzeit im Rahmen der Prozessführung eines Zivilprozesses durchgeführt, der in Koblenz geführt wird.
zu c)
1.
Es wurde ein Cyberstalker verklagt, und zwar nicht an seinem Wohnsitz sondern an einem der möglichen Gerichtsstände, da für seinen Fall der sog. "fliegenden Gerichtsstand" gegeben ist. Allerdings möchte das Amtsgericht Koblenz den Fall aktuell nicht entscheiden. Es hat sich für unzuständig erklärt und dabei behauptet, den "fliegenden Gerichtsstand" gebe es nicht mehr, er sei abgeschafft worden. Letzteres ist nicht der Fall, und so haben wir einen wundervollen Experimentierfall, in welchem wir unser Experiment durchführen werden bzw. damit begonnen haben.
Wir werden hier im Thread von Zeit zu Zeit über den Verlauf des Verfahrens berichten, aber bevor damit begonnen wird, möchte ich kurz erläutern, aus welchen Gründen uns das juristische Problem, welches wir lösen wollen , interessiert :
Vor einigen Jahren kam ein deutscher Cyberstalker, der in der sog. "Rouletteszene" unterwegs war auf eine sadistische Cyberstalking-Idee. Er spähte die Intimsphäre von Bürgern mit illegalen Methoden aus ( wahrscheinlich mit Unterstützung korrupter deutscher Kriminalbeamter) und veröffentlichte Postings mit diesen intimen Daten als "Steckbrief" bei Google.
Sein Cyberstalking-Konzept war darauf abgestellt, dass seine Opfer sich selbst gegenüber Behörden hätten bloßstellen müssen und sich selbst diffamieren müssen, um gegen die Rechtsverletzung vorgehen zu können. So veröffentlichte er z.B. Nacktfotos, versah sie mit den personenbezogenen Daten der betroffenen Bürger und erklärte diese Bürger für kriminell.
Die nackt abgebildeten Bürger hätten also gegenüber der Polizei / Staatsanwaltschaft zugeben müssen, dass sie tatsächlich die abgebildeten Personen sind, und wären dann natürlich gefragt worden, wie die Bilder denn entstanden sind und warum sie die Bilder , auf denen sie selbstentblößt dargestellt sind, zur Verfürgung gestellt haben.
Das Heimtückische an der Cyberstalking-Methode war, dass diese Personen gezwungen gewesen wären sich zu outen, denn die zuständige Staatsanwaltschaft ( welche, und welcher Staatsanwalt, darauf werden wir später noch zu sprechen kommen) verweigerte die Sperrung der betreffenden Seite und machte eine Beendigung dieser Verweigerungshaltung davon abhängig, dass die Beanstandungen nicht anonym erfolgten sondern die Betroiffenen sich erst mal vor der Staatsanwaltschaft entblößen also sich selbst entwürdigen, d.h. die Staatsanwaltschaft wollte von den Betroffenen selbst wissen, welche "Identitäten" zu den Nacktfotos gehören, weil sie verbotenerweise den sog. "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung " der betroffenen Personen aufdecken wollte, obwohl das Bundesverfassungsgericht genau das eindringlich verboten hatte.
Man kann sich nun fragen : Warum kann sich eine Staatsanwalschaft einfach über das Verbot des Bundesverfassungsgericht hinwegsetzen und ungestört die Menschenwürde der betreffenden Bürger verletzen ,das alles öffentlich, bei Google, ohne dass etwas passiet ?
Die Anwort auf letztere Frage ist recht einfach : Die meisten Bürger wissen nicht, wie man eine Verfassungsbeschwerde erhebt ohne dafür einen Anwalt einzusetzen. Um einen Anwalt einzusetzen müssten sich solche Bürger wiederum gegenüber dem Anwalt entblößen und entwürdigen, und selbst, wenn sie ohne Anwalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, müssen sie sich dann anderen Personen gegenüber entblößen, nämlich gegenüber den Verfassungsrichtern bzw, zuvor gegenpüber den Sachbearbeitern.
Läßt sich das juristische Problem dann überhaupt lösen ?
Die Antwort der "Marsbewohner" lautet : Ja, und wir werden es experimentell beweisen. Man muss einen Prozess gegen Google führen und ihn gewinnen. Google muss verurteilt werden einen "elektronischen Notknopf" zur Verfügung zu stellen, welcher jedem Bürger ermöglicht Google-Inhalt selbst sofort in wenigen Sekunden zu löschen , wenn sie ihn in seinen Rechten verletzen.
Aber wie gewinnt man einen solchen Prozess ?
Unsere Antwort ist : Das kann man nur über einen steinigen Weg, der über viele Stufen läuft erreichen. Das Kernargument, auf das die Klagebegründung gestützt werden muss, lautet, dass die Meinungs-und Verbreitungsfreiheit aus Art. 5 GG gegen über der Menschenwürde , Art. 1 GG zurückzutreten hat und Art. 1 GG im Internet nur gewährleistet werden kann, indem Google einen Notknopf der seitens der "Marsbewohner" begehrten Art einrichtet, egal wieviel es kostet, denn die Menschenwürde ist in Deutschland im Licht des Grundgesetzes der höchste Wert , dem sich alle anderen Werte unterordnen müssen, beispielsweise der Wert durch die Suchmaschine Google Geld zu verdienen und damit reich werden zu wollen muss gegenüber der Verteidigung der Menschenwürde zurücktreten.
2.
Es gibt aber nicht nur die Möglichkeit in den "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" verfassungswidrig einzudringen, indem man als V-Mann mit Unterstützung entsprechender Behörden ( die einem bei der Online-Durchsuchung behilflich sind durch Zur-Verfügung-Stellen von Bundestrojanern und anderer Späh-Software) Nacktfotos von Bürgern illegal veröffentlicht um die Menschenwürde zu verletzen, sondern es gibt auch noch andere intime Inhalte. die man mittels verfassungswidriger Spähmethoden aufdecken kann und über Google verbreiten kann, wenn einen Behörden dabei unterstützen, und um so einen Fall geht es in unserem Experiment.
Im Zusammenhang mit unseren Versuchen das Problem zu lösen tauchte ein "Paradoxon" auf, das wir nur dadurch auflösen können, dass wir erreichen, dass das Amtsgericht Koblenz den "fliegenden Gerichtsstand" anerkennt, und zwar aus folgendem Grund :
Um gegen Google einen Prozess im obigen Sinne führen zu können, braucht man Geld, und zwar so viel, wie es in unserem speziellen Fall die Betroffenen nicht aufbringen können. Ausserdem gilt bei Prozessen ab einem bestimmten Streitwert Anwaltszwang, und das bedeutet, dass sich die Betroffenen gegenüber dem Anwalt offenbaren müssten ( was aus Gründen, die später noch erklärt werden leider zu einer Verschlechterung der Erfolgsaussichten führen würde). Das Problem ist nun folgendes : Wie kann man - obwohl der Streutwert riesig ist - trotzdem ohne Anwalt klagen ? - Wie soll das gehen ?
Auf den ersten Blick scheint das unmöglich zu sein, auf den zweiten Blick geht es, aber nur unter der Voraussetzung, dass der "fliegende Gerichsstand" nicht abgeschafft wird - wie es das Amtsgericht Koblenz ja zur Zeit will.
Und unser Plan ist nun folgendes : Es werden einfach in allen Gerichtsbezirken Prozesse geführt, und zwar nach dem "Lawinenprinzip", das wie folgt funktioniert :
Es werden in jedem Prozess 500 Euro eingeklagt, damit die Berufung ausgeschlossen ist und damit, wenn das Amtsgericht die Klage vermasselt durch einen Rechtsfehler, sofort vor das Bundesverfassungsgericht gezogen werden kann um die Rechtsfrage, dass Google einen Notknopf einrichten muss in höchster Instanz zu entscheiden. Entscheidet hingegen das Amtsgericht korrekt, dann fallen für den ersten Prozess 500 Euro an, die als Vorschuss für den nächsten verwendet werden können, d.h. es können in der nächsten Stufe mit dem nun gedoppelten Kapital 2 Prozesse , d.h. in zwei weiteren Bezirken geführt werden zu je 500 Euro Streitwert., nach der nächsten Stufe sind es dann schon 4, dann 8, dann 16 usw. , d.h. das Ganze funktioniert wie ein Parolispiel beim Roulette, und irgendwann wird dann durch Zufall ein Amtsgericht einen Fehler machen, und man kann dann vor das Bundesverfassungsgericht ohne einen Anwalt vorher einschalten zu müssen.
Die ersten Klagen laufen bereits, und wir werden berichten, wie sich die Verfahren entwicklen.
MARS
"fliegenden Gerichtsstand".
a) Was bedeutet "fliegender Gerichtsstand" ? b) wozu soll das Experiment gut sein ? c) worin besteht das Experiment ?
zu a)
der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" bedeutet, dass man überall oder an sehr vielen Orten wegen desselben Sachverhalts jemanden verklagen kann. Das ist z.B. dann der Fall, wenn jemand eine Persönlichkeitsrechtsverletzung begangen hat, die über ein Medium (z.B. eine Zeitung oder einen TV-Sender) das an sehr vielen Orten wirkt, verbreitet wird, so dass "die" rechtsverletzende Wirkung an vielen Orten eintritt - eigentlich sind es sehr viele Rechtsverletzungen an vielen Orten, die aber durch eine Handlung an einem bestimmten Ort ausgelöst werden. Ein Cyberstalker kann auch statt einer Zeitung oder eines TV-Senders das Internet einsetzen um seine Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu vervielfältigen und den Streisand-Effekt auszulösen. Ist der Cyberstalker bekannt, kann er also verklagt werden, dann
sind die meisten Gerichte der Auffassung, dass er dann in allen Gerichtsbezirken verklagt werden kann, wo "die unerlaubte Handlung begangen ist", also nicht lediglich in dem Gerichtsbezirk, in welchem er wohnt und / oder die auslösende Handlung ( z.B. Verfassen eines Postings mit ehrverletzenden Inhalten) realisiert hat.
zu b)
Das Experiment soll gut sein um Cyberstalking effektiv zu bekämpfen, insbesondere um einen bestimmten Cyberstalker zur Strecke zu bringen und für die Zukunft Nachahmer abzuschrecken. Das Experiment wird derzeit im Rahmen der Prozessführung eines Zivilprozesses durchgeführt, der in Koblenz geführt wird.
zu c)
1.
Es wurde ein Cyberstalker verklagt, und zwar nicht an seinem Wohnsitz sondern an einem der möglichen Gerichtsstände, da für seinen Fall der sog. "fliegenden Gerichtsstand" gegeben ist. Allerdings möchte das Amtsgericht Koblenz den Fall aktuell nicht entscheiden. Es hat sich für unzuständig erklärt und dabei behauptet, den "fliegenden Gerichtsstand" gebe es nicht mehr, er sei abgeschafft worden. Letzteres ist nicht der Fall, und so haben wir einen wundervollen Experimentierfall, in welchem wir unser Experiment durchführen werden bzw. damit begonnen haben.
Wir werden hier im Thread von Zeit zu Zeit über den Verlauf des Verfahrens berichten, aber bevor damit begonnen wird, möchte ich kurz erläutern, aus welchen Gründen uns das juristische Problem, welches wir lösen wollen , interessiert :
Vor einigen Jahren kam ein deutscher Cyberstalker, der in der sog. "Rouletteszene" unterwegs war auf eine sadistische Cyberstalking-Idee. Er spähte die Intimsphäre von Bürgern mit illegalen Methoden aus ( wahrscheinlich mit Unterstützung korrupter deutscher Kriminalbeamter) und veröffentlichte Postings mit diesen intimen Daten als "Steckbrief" bei Google.
Sein Cyberstalking-Konzept war darauf abgestellt, dass seine Opfer sich selbst gegenüber Behörden hätten bloßstellen müssen und sich selbst diffamieren müssen, um gegen die Rechtsverletzung vorgehen zu können. So veröffentlichte er z.B. Nacktfotos, versah sie mit den personenbezogenen Daten der betroffenen Bürger und erklärte diese Bürger für kriminell.
Die nackt abgebildeten Bürger hätten also gegenüber der Polizei / Staatsanwaltschaft zugeben müssen, dass sie tatsächlich die abgebildeten Personen sind, und wären dann natürlich gefragt worden, wie die Bilder denn entstanden sind und warum sie die Bilder , auf denen sie selbstentblößt dargestellt sind, zur Verfürgung gestellt haben.
Das Heimtückische an der Cyberstalking-Methode war, dass diese Personen gezwungen gewesen wären sich zu outen, denn die zuständige Staatsanwaltschaft ( welche, und welcher Staatsanwalt, darauf werden wir später noch zu sprechen kommen) verweigerte die Sperrung der betreffenden Seite und machte eine Beendigung dieser Verweigerungshaltung davon abhängig, dass die Beanstandungen nicht anonym erfolgten sondern die Betroiffenen sich erst mal vor der Staatsanwaltschaft entblößen also sich selbst entwürdigen, d.h. die Staatsanwaltschaft wollte von den Betroffenen selbst wissen, welche "Identitäten" zu den Nacktfotos gehören, weil sie verbotenerweise den sog. "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung " der betroffenen Personen aufdecken wollte, obwohl das Bundesverfassungsgericht genau das eindringlich verboten hatte.
Man kann sich nun fragen : Warum kann sich eine Staatsanwalschaft einfach über das Verbot des Bundesverfassungsgericht hinwegsetzen und ungestört die Menschenwürde der betreffenden Bürger verletzen ,das alles öffentlich, bei Google, ohne dass etwas passiet ?
Die Anwort auf letztere Frage ist recht einfach : Die meisten Bürger wissen nicht, wie man eine Verfassungsbeschwerde erhebt ohne dafür einen Anwalt einzusetzen. Um einen Anwalt einzusetzen müssten sich solche Bürger wiederum gegenüber dem Anwalt entblößen und entwürdigen, und selbst, wenn sie ohne Anwalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, müssen sie sich dann anderen Personen gegenüber entblößen, nämlich gegenüber den Verfassungsrichtern bzw, zuvor gegenpüber den Sachbearbeitern.
Läßt sich das juristische Problem dann überhaupt lösen ?
Die Antwort der "Marsbewohner" lautet : Ja, und wir werden es experimentell beweisen. Man muss einen Prozess gegen Google führen und ihn gewinnen. Google muss verurteilt werden einen "elektronischen Notknopf" zur Verfügung zu stellen, welcher jedem Bürger ermöglicht Google-Inhalt selbst sofort in wenigen Sekunden zu löschen , wenn sie ihn in seinen Rechten verletzen.
Aber wie gewinnt man einen solchen Prozess ?
Unsere Antwort ist : Das kann man nur über einen steinigen Weg, der über viele Stufen läuft erreichen. Das Kernargument, auf das die Klagebegründung gestützt werden muss, lautet, dass die Meinungs-und Verbreitungsfreiheit aus Art. 5 GG gegen über der Menschenwürde , Art. 1 GG zurückzutreten hat und Art. 1 GG im Internet nur gewährleistet werden kann, indem Google einen Notknopf der seitens der "Marsbewohner" begehrten Art einrichtet, egal wieviel es kostet, denn die Menschenwürde ist in Deutschland im Licht des Grundgesetzes der höchste Wert , dem sich alle anderen Werte unterordnen müssen, beispielsweise der Wert durch die Suchmaschine Google Geld zu verdienen und damit reich werden zu wollen muss gegenüber der Verteidigung der Menschenwürde zurücktreten.
2.
Es gibt aber nicht nur die Möglichkeit in den "unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" verfassungswidrig einzudringen, indem man als V-Mann mit Unterstützung entsprechender Behörden ( die einem bei der Online-Durchsuchung behilflich sind durch Zur-Verfügung-Stellen von Bundestrojanern und anderer Späh-Software) Nacktfotos von Bürgern illegal veröffentlicht um die Menschenwürde zu verletzen, sondern es gibt auch noch andere intime Inhalte. die man mittels verfassungswidriger Spähmethoden aufdecken kann und über Google verbreiten kann, wenn einen Behörden dabei unterstützen, und um so einen Fall geht es in unserem Experiment.
Im Zusammenhang mit unseren Versuchen das Problem zu lösen tauchte ein "Paradoxon" auf, das wir nur dadurch auflösen können, dass wir erreichen, dass das Amtsgericht Koblenz den "fliegenden Gerichtsstand" anerkennt, und zwar aus folgendem Grund :
Um gegen Google einen Prozess im obigen Sinne führen zu können, braucht man Geld, und zwar so viel, wie es in unserem speziellen Fall die Betroffenen nicht aufbringen können. Ausserdem gilt bei Prozessen ab einem bestimmten Streitwert Anwaltszwang, und das bedeutet, dass sich die Betroffenen gegenüber dem Anwalt offenbaren müssten ( was aus Gründen, die später noch erklärt werden leider zu einer Verschlechterung der Erfolgsaussichten führen würde). Das Problem ist nun folgendes : Wie kann man - obwohl der Streutwert riesig ist - trotzdem ohne Anwalt klagen ? - Wie soll das gehen ?
Auf den ersten Blick scheint das unmöglich zu sein, auf den zweiten Blick geht es, aber nur unter der Voraussetzung, dass der "fliegende Gerichsstand" nicht abgeschafft wird - wie es das Amtsgericht Koblenz ja zur Zeit will.
Und unser Plan ist nun folgendes : Es werden einfach in allen Gerichtsbezirken Prozesse geführt, und zwar nach dem "Lawinenprinzip", das wie folgt funktioniert :
Es werden in jedem Prozess 500 Euro eingeklagt, damit die Berufung ausgeschlossen ist und damit, wenn das Amtsgericht die Klage vermasselt durch einen Rechtsfehler, sofort vor das Bundesverfassungsgericht gezogen werden kann um die Rechtsfrage, dass Google einen Notknopf einrichten muss in höchster Instanz zu entscheiden. Entscheidet hingegen das Amtsgericht korrekt, dann fallen für den ersten Prozess 500 Euro an, die als Vorschuss für den nächsten verwendet werden können, d.h. es können in der nächsten Stufe mit dem nun gedoppelten Kapital 2 Prozesse , d.h. in zwei weiteren Bezirken geführt werden zu je 500 Euro Streitwert., nach der nächsten Stufe sind es dann schon 4, dann 8, dann 16 usw. , d.h. das Ganze funktioniert wie ein Parolispiel beim Roulette, und irgendwann wird dann durch Zufall ein Amtsgericht einen Fehler machen, und man kann dann vor das Bundesverfassungsgericht ohne einen Anwalt vorher einschalten zu müssen.
Die ersten Klagen laufen bereits, und wir werden berichten, wie sich die Verfahren entwicklen.
MARS