Fortsetzung meines Kommentars zum Urteil :
es erscheint mir angebracht im Rahmen der Kommentierung eines bereits öffentlich in den Medien diskutierten Urteils auch auf die Auswirkungen einzugehen, welche das Urteil in der Gesellschaft ausgelöst hat.
Wir haben es vorliegend mit einem Urteil gegen einen bayerischen
Dissidenten zu tun, d.h. gegen einen Bürger, der aus welchen subjektiven Gründen auch immer , mit dem aktuell in Bayern existierenden Rechts-System unzufrieden ist und sich unter Einsatz
verschiedener in einer Demokratie zulässiger erlaubter Stilmittel in der Öffentlichkeit Gehör verschaffte,um auf seine Unzufriedenheit mit dem aktuellen politischen System in Bayern aufmerksam zu machen, welches er verändern möchte.
Man kann insoweit das Verhalten Herrn Mollath´s ohne große Schwierigkeiten als eine politische Aktivität eines möglicherweise kaum belehrbaren "politischen Fanatikers" ansehen , der sich entsprechend seiner politischen Überzeugung ( vgl. hier z.B. seinen demonstrativ vollzogenen Kirchenaustritt ohne Aufgabe seines Glaubens) öffentlich in Szene setzt und sich unter Anwendung fantasievoller, kreativer Methoden selbst "vermarktet", welche in gewisser Weise mitunter an Verhaltensweisen von Geisteskranken erinnern.Lezteres dürfte seine längerfristig mit einem Unterton von Ironie und Sarkasmus verfolgte Absicht gewesen sein - möglicherweise um im Wege einer kunstvollen Inszenierung seinen Bekanntheitsgraf zu erhöhen und anschliessend seine politische Überzeugung effektiver verbreiten zu können.
Es wäre daher angebracht gewesen, im Rahmen der Gutachten zu untersuchen, ob Herr Mollath lediglich ein kreativer politisch aktiver Mensch ist , der in einem Experiment den Rechtsstaat auf die probe stellen will, oder tatsächlich ein Geisteskranker.
Ein sachverständiger Psychiater, zumindest , wenn er einen Professorentitel vorweisen kann, muss den Unterschied zwischen einem Geisteskranken und einem politisch aktiven, geistig gesunden, kreativen Bürger feststellen können und in einem Gutachten aufzeigen können, woran der Unterschied im konkreten begutachteten Fall festzumachen ist.
Für letzeres sehe ich bis jetzt keinerleit tatsächliche Anhaltspunkte, dass sich die Gutachter für diesen Unterschied interessiert hätten .Sondern mir stellt sich die Sache so dar, dass eine Verbreitung der politischen Meinung Herrn Mollath´s in Bayern in gewissen politischen Kreisen unerwünscht war und ist , und dass deswegen unter Einsatz mehrerer Psychiater die Justiz erfolgreich missbraucht wurde um gegen diesen "Dissidenten" vorzugehen.
Den Erfolg dieser Vorgehensweise - den erfolgreichen Missbrauch des deutschen Justizapparats - sehe ich im Gegensatz zur bayerischen Justizministerin als einen Justiz-Skandal an.
Da ich in letzter Zeit häufiger darauf angesprochen wurde, wie ich angesichts des Urteils und angesichts der öffentlichen Diskussion des "Fall Mollath" und der Stellungnahme der bayerischen Justizministerin zu den Äusserungen Dr. Beate Merk´s stehe, und ob ich die Auffassung des Mitglieds "mondfahrer", die "mondfahrer" in dem SPIEGEL-Interview zum Ausdruck gebracht hat, teile, möchte ich aber folgendes unbedingt klarstellen , was meine Haltung zur bayerischen Justizministerin und deren öffentlich getätigten Äusserungen in Sachen Mollath betrifft :
1.
Ich teile die Aufassung "mondfahrer´s", dass bis heute der bayerischen Justizministerin keine fachlichen oder gar moralischen Fehler vorzuwerfen sind.Von ihr zu verlangen als Ministerin zurückzutreten, erscheint mir völlig absurd.Die Meinung Gustl Mollath´s, dass bei Frau Dr. Merk "Hopfen und Malz verloren" seien, teile ich
nicht.
Frau Dr. Merk hat öffentlich und glaubwürdig vorgetragen, dass sie Herrn Mollath aufgrund der Begutachtung durch zwei Psychiater - beide Professoren - sowie aufrund des Urteils ( = Beschlusses) des Bundesgerichtshofs , womit die Revision zurückgewiesen wurde,für einen kranken Menschen hält.
Hierin bringt sie zum Ausdruck , dass sie sich hier netsprechend den berechtigten Gepflogenheiten in einem Rechtsstaat gemäß den Grundsätzen über Treu und Glauben auf das Urteil der eingeschalteten (vermeintlichen) Experten verlässt, welche die Frage ob Herr Mollath geisteskrank oder nur ein politisch unerwünschter politischer Häftling ist, aufgrund ihrer Fachkenntnis besser beurteilen können als ein Richter oder gar als eine Justizministerin.
Man kann ihr nicht vorwerfen, dass sie nicht erkannt hat,dass diese Psychiater ihren Ruf und ihren Titel missbraucht haben um einen aus ihrer persönlichen Sicht politisch unerwünschten Bürger in die Psychiatrie zu verbannen und damit im Rahmen einer gesetzlich nicht vorgesehenen Umerziehungsmaßnahme eine psychiatrische Anstalt in eine Umerziehungsanstalt umzufunktioniert zu haben, wie das bekanntlich in totalitären Staaten praktiziert wird.
Bei der festzustellenden Umerziehungsmaßnahme handelt es sich faktisch um eine besondere Art von Foltermaßnahmen, psychische Folter, wie Herr Mollath das zutreffend verstanden und empfunden hat.
Solche Maßnahmen haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
( Wie hier im Forum noch gezeigt werden wird, ist Herr Mollath übrigens keineswegs der einzige Bürger in Deutschland, der aus politischen Gründen unter Missbrauch des Justizapparates unter Gewaltanwendung misshandelt und gefoltert wurde. So wurde z.B. einer der Iniatiatoren des hiesigen Forums in der rechtswidrigen Absicht den freien Willen des betreffenden Bürgers zu brechen in ein Gefängnis verschleppt und dort hinter verschlossenen Türen unter Mitwirkung von zwei Polizeibeamten und einer Gerichtsvollzieherin gefoltert um eine Verhaltensänderung zu erzwingen. Als der Bürger dort einen Kreislaufzusammenbruch erlitt und auf dem Boden liegend nach einem Notarzt winselte, wurde er von Polizisten getreten und die Gerichtsvollziehrerin verweigerte den Notarzt zu rufen solange er nicht die von ihr unberechtigt abverlangte EV unterschreibe. Der misshandelte Bürger konnte nur mit letzter Kraft per Handy einen Notalarm auslösen, so dass später ein Notarzt erschien und gegen den Willen der Polizisten und der misshandelnden Gerichtsvollzieherin die Notfallbehandlung des Bürgers durchführte, der im bewusstlosen Zustand in eine eiskalte Pfütze auf dem Gefängnisgelände gelegt worden war.)Es besteht aber auch angesichts des seitens der Justizministerin bisher nicht erkannten Sachverhalts der Falschbegutachtung des Herrn Mollath durch mehrere Psychiater auch bis heute keinerlei berechtigter Anlass für die Aussage , dass Frau Dr. Merk den Landtag belogen habe.
Sie hat ihre Aussagen nämlich gemäß den im Rechtsstaat gesetzlich verankerten Grundsätzen über Treu und Glauben getätigt, insbesondere den Ergebnissen der Gutachen der Professoren Kröber und Pfäfflin vertraut ohne dass man deswegen von ihr fordern kann, sie hätte als Juristin erkennen müssen, dass diese Gutachten nicht nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt wurden sondern auf das Ziel einer Umerziehung eines politisch nicht erwünschten Bürgers abgestellt waren und sind.
Ich begründe diese meine Sicht ,d.h. dass sich Frau Dr. Merk völlig gewissenhaft verhalten hat und ihr weder in juristischer noch in moralischer Hinsicht ein berechtigter Vorwurf gemacht werden kann, weiter wie folgt :
a)
Frau Dr. Merk hat mehrfach öffentlich Aussagen zum Fall Mollath getätigt , die beanstandet wurden und zum Anlass genommen wurden ihr zu unterstellen, sie habe gelogen, obwohl nachweisbar ist, dass diese beanstandeten Aussagen objektiv
wahr sind.
Dies betrifft unter anderem Aussagen der bayerischen Justizministerin , mit welchen sie sich zu dem Inhalt des internen Berichts der Bank ( 17 Seiten) äusserte.
Sie hat - was beanstandet wurde und zum Anlass genommen wurde sie unberechtigt der Lüge zu bezichtigen - öffentlich geäussert,
dass der interne Bericht der Bank
gerade nicht die Vorwürfe des Herrn Mollath bestätigt.Diese Aussage der Justizministerin ist ausweislich des internen Berichts der Bank - der mittlerweile im Internet abrufbar ist - objektiv wahr.
DIe durch die Süddeutsche Zeitung öffentlich vollzogene Demagogie / Memetik mittels sprachlicher Tricks zu Zwecken der Meinungsbeeinflussung ändert an der objektiven Wahrheit der Aussage Frau Dr. Merk´s nichts.
Dass die Aussage Frau Dr. Merks wahr ist, lässt sich durch Lektüre des Berichts überprüfen.
Der Bericht hat sich nämlich
a) nur mit einigen Vorwürfen , also nicht mit " den " Vorwürfen beschäftigt, und zudem handelt es sich bei denjenigen Vorwürfen, deren Richtigkeit der Bericht "bestätigt", nicht um die relevanten Vorwürfe sondern um anderweitige Vorwürfe, die Herr Mollath nebenher auch aufgestellt hat.
b) mit denjenigen Vorwürfen, die relevant sind, hat sich der Bericht - worauf Frau Dr. Merk wiederholt hinwies ( z.B. im Rahmen einer Sendung der "Münchner Runde") - nicht beschäftigt und sie daher auch
gerade nicht bestätigt. Letzteres hat auch der SPD-Abgeordnete Schindler zutreffend festgestellt und sich daher - ehrlicherweise - auf die Seite der Justizministerin gestellt, obwohl diese Mitglied in der CSU ist.
c) diejenigen Vorwürfe, die in dem Bericht bearbeitet wurden , können allerdings den Verdacht aufkeimen lassen, dass auch andere Vorwürfe des Herrn Mollaths - die der Bericht
gerade nicht (!) bestätigt - berechtigt sein könnten.
Sie nähren den Verdacht, dass unzählige Schwarzgeldverschiebungen vorgekommen sein könnten unter Mitwirkung der durch die Bank befragten Mitarbeiter, da die Bank sich davon überzeugt zeigte, dass die betreffenden Mitarbeiter fortlaufend gelogen haben und dass sie erst die Lügen zugaben, nachdem sie mit entsprechenden sie überführenden Belegen konforntiert waren.
Bezüglich der Frage der Berechtigung dieser - relevanten - Vorwürfe liegt ein Versäumnis der Gutachter vor, dass sie nicht geklärt zu haben, ob diese Vorwürfe berechtigt sind, und falls ja, warum.
Die Gutachten lassen den Eindruck entstehen, man könne die Frage der Berechtigung dieser Vorwürfe ausklammern, da es für die Klärung , ob eine Geisteskrankheit vorliege oder nicht, nicht darauf ankomme, ob diese Vorwürfe bestätigt werden können. Da sie aus Gründen einer Geisteskrankheit durch Herrn Mollath erhoben worden seien, da das Äussern der Vorwürfe Ausdruck eines paranoiden Gedankensystems sei, welches quasi unabhängig zur Frage der Berechtigung der Vorwürfe existiere, d.h. selbst wenn andere Personen - z.B. geistig gesunde Menschen - berechtigt wären, dieselben Vorwürfe zu erheben sei Herr Mollath trotzdem geisteskrank.
Die Gutachten erwecken den Eindruck, dass Gutachter Prof. Pfäfflin es für geisteskrank hält, dass der "Patient" sich gegen ein Unrecht zu wehren versucht, obwohl nach Meinung Prof. Pfäfflin Gesunden dies zwecklos erscheinen müsse. Die "Geisteskrankheit" - so der durch das Gutachten erzeugte Eindruck - liege somit darin, dass der "Patient" nicht einsehen wolle, dass er sein "Kreuz" tragen müsse , d.h. dass er nicht einsehe sich dahingehend umerziehen lassen zu müssen , dieses "Kreuz" vernünftigerweise zu akzeptieren oder wenigstens solches vorzuheucheln , wenn er den Genuss erreichen wolle,aus der Klinik entlassen werden zu können.
Zitat Prof. Pfäfflin :
Prof.Dr.med.Pfäfflin hat geschrieben:Ich konfrontiere ihn mit der Überlegung, dass es Situationen im Leben gibt, in denen man unterliegt, in denen man womöglich Unrecht erleidet und Leid ertragen muss, ohne je Recht zu bekommen oder für das erlittene Unrecht entschädigt zu werden.
Im Übrigen hat sich die bayerische Justizministerin rechtstechnisch und auch moralisch völlig korrekt verhalten. Man kann ihr moralisch nicht vorwerfen, dass sie sich auf die Beurteilungen
zweier "Sachverständiger" verlässt, die beide einen Professorentitel vorweisen und als "Kapazitäten" ihres Fachs gelten.
"Neben" dem Justiz-Skandal - den die Ministerin nicht zu vertreten hat ,sondern die für den Skandal verantwortlichen anderen Juristen - liegt ein Psychiatrie-Skandal vor, den das Urteil und dessen Auslösungen in der Öffentlichtkeit, offenbarte.
Wie auch sollte die bayerische Justizministerin auf die Idee kommen, dass auch hochgebildeten "Kapazitäten" - wie z.B. Psychiater- möglicherweise verborgene Neigungen ausgelebt haben könnten und eine Art SM-Spiel mit ihrem Opfer , einem Bürger, dessen politische Überzeugungen ihnen persönlich nicht genehm sind, veranstalten haben könnten ?
Meines Erachtens sollte dieses "SM-Spiel" im kommenden Wiederaufnahme-Verfahren des Herrn Mollath Gegenstand einer Untersuchung sein.
Es wäre Sache seines Anwaltes, dafür Sorge zu tragen , dass dieses "SM-Spiel" in dem kommenden Verfahren aufgeklärt wird und genau festgestellt wird, wer in diesem "Stück" wann , wo, und zu welchen Zweck welche Rolle besetzte - und zu welchem Zweck.
MARS