BVerfG Beschluss - 2 BvR 969/14 - 15.08.2014

hier werden Nutzen und Schaden wichtiger Urteile analysiert und kommentiert

BVerfG Beschluss - 2 BvR 969/14 - 15.08.2014

Beitragvon MARS » Do 4. Sep 2014, 10:33

vorläufiger Kommentar :

Es geht in dem Beschluss um den "Fall Edathy" im Zusammenhang mit dem Verdacht, dass S.Edathy Kinderpornos besessen haben könnte. Mit dem Beschluss werden Aussagen darüber getätigt, unter welchen Bedingungen Durchusuchungen wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie zulässig sein sollen bzw. unter welchen Bedingungen in solchem Zusammenhang ein sogenannter "Anfangsverdacht" als gegeben und als rechtfertigender Grund angesehen werden kann.

Diese Frage interessiert unter anderem die im hiesigen Forum als "Marsbewohner" bezeichneten Personen, dürfte aber auch für andere Personenkreise von Interesse sein, welche der Gefahr ausgesetzt sein könnten, dass ihnen - ohne dass sie tatsächlich kinderpornografisches Material besitzen - der Besitz und / oder der Konsum von kinderpornografischem Material angehängt wird um unter diesem Vorwand anderweitige Tatsachen aufklären zu können, deren Aufklärung durch Behörden in bestimmten Kreisen zwar begehrt aber aus verfassungsrechtlichen Gründen verboten ist.

Personen, die zu diesem gefährdeten Personenkreis zu zählen sind oder glauben sich zu diesem Personenkreis zählen zu können, kann folgendes Vorgehen empfohlen werden um sich später gegen Falschbeschuldigungen - beispielsweise durch korrupte Polizisten, korrupte Staatsanwälte usw. - effektiv verteidigen zu können :

Es empfiehlt sich jegliche Aktivität am PC mit zwei Vidocameras lückenlos aufzuzeichnen und dabei die Videocameras so zu positionieren, dass anderweitige Ereignisse des jeweiligen Tages mit aufgezeichnet werden. Der Wechsel des Datenspeichers jeweils einer Camera sollte stets im Wechsel bei jeweils Weiterlaufen der anderen Camera vorgenommen werden.

Warum dies alles ?

Um Vertretern der "Anti-Verschwörungstheoretiker-Fraktion" bereits im Vorfeld zu begegnen, sei betreffend tatsächlich bereits eingetretene Ereignisse folgendes kundgetan ( hier nur als ein Beispiel von mehreren verkürzt dargestellt ) :

Bereits seit längerer Zeit werden bestimmte Polizeibeamte und Staatsanwälte verdächtigt, Bürger "in Schach zu halten" durch Computermanipulationen, welche von Behördenseite verdeckt , d.h. hinter dem Rücken der jeweils Betroffenen, vorgenommen werden.Dies unter anderem unter Einschaltung sogenannter V-Leute. In einem Fall entdeckte ein Mitglied unseres Forums Ungereimtheiten auf dem Rechner, die bei dem Mitglied das ungute Gefühl auslösten, dass Illegales hinter seinem Rücken hochgeladen werde mit dem Ziel, das Mitglied später des Besitzes bzw. der Beschaffung von kinderpornografischem Material bezichtigen zu können, um diese Mitglied "wegräumen" zu können.
Der Geistesgegenwart des Mitglieds war es zu verdanken, dass es sofort zur Polizei ging und das Rechensystem überprüfen liess in Gegenwart eines Polizisten als Zeugen. Dabei bestätigte sich der Verdacht : Tatsächlich war jemand dabei, kinderpornografisches Material hochzuladen, so dass feststand, dass es unser Mitglied nicht gewesen sein konnte, da sich das Mitglied zum Zeitpunkt der Tat in einer Polizeidienststelle in Gegenwart eines Kriminalbeamten aufhielt. Die Inhalte wurden dann von dem angegriffenen Rechnersystem sofort entsorgt, allerdings kam es später zu einem Zwischenfall - der hier vorläufig nicht dargelegt werden soll - der auf eine Kenntnis eines im hiesigen Forum als "Autobahn" bezeichneten V-Manns schliessen lässt, welche er bereits hatte,bevor es zu dem Ereignis kam, d.h. der betreffende V-Mann muss gewusst haben, dass der Angriff erfolgen sollte und ist entweder selbst der Angreifer oder kennt den Angreifer. Der betreffende V-Mann wird aber bis heute durch den Staat gedeckt, d.h. bis jetzt sind sämtliche zivil- und strafrechtlichen Schritte gegen diese Person leergelaufen. Stets werden von Seiten des Stattes sogenannte "allgemeine Rechtsfehler" so vollzogen, dass - wieder einmal - "Auotbahn" aus dem Schneider ist und die Aufklärung blockiert ist.
Die Häufung und die Systematik der Rechtsfehler lassen den Veracht zu, dass die Rechtsfehler in Wahrheit keine Versehen sein könnten sondern untereinander abgesprochene gezielte Rechtsverletzungen wären um zu verhindern, dass der Skandal nicht auffliegt. Die "Marsbewohner" halten es daher für denkbar, dass staatliche Stellen, die über entsprechende Computerexperten verfügen, unliebsamen Personen, wie z.B. unliebsamen Politikern oder Privatpersonen, kinderpornografisches Material auf den Rechner hochladen um dieses Material später den Betroffenen in die Schuhe schieben zu können, die natürlich keine Chance haben den Täter ermitteln zu lassen, da die Täter dann ja selbst aus den Kreisen der Aufklärer kommen und nicht zu erwarten ist, dass gegen sie "ohne Anfangsverdacht" seitens der anderen Aufklärer ermittelt würde.
Wie sollte ein Betroffener einer solchen Aktion Tatsachen für das Vorliegen eines Anfangsverdacht darlegen können, wenn diese Tatsachen durch den für eine Behörde tätigen Täter seitens der Behörde unter Verschluss gehalten werden ?

Es empfiehlt sich somit für jeden Bürger, der sich einer solchen Gefahr ausgeliefert sehen könnte, entsprechend dem oben nahegelegten Rezept vorzugehen um im Falle eines Falles später sicher seine Unschuld nachweisen zu können .

Die "Marsbewohner" erlauben sich vor diesem Hintergrund auch keine Einschätzung der Frage, ob Herr Edathy tatsächlich jemals selbst kinderpornografisches Material auf einen seiner ihm zur Verfügung stehenden Rechner hochgeladen hat, oder ob solches von Dritten hinter seinem Rücken besorgt wurde um ihn wegräumen zu können.

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand bestreitet Herr Edathy wohl nach wie vor, solches Material hochgeladen zu haben.

Woher sollte ein "Marsbewohner" wissen, ob es überhaupt stimmt, dass sich auf den beschlagnahmten Datenträgern entsprechendes Material befunden habe oder ob nicht die angeblichen Daten erst nachträglich, d.h. erst nach der Beschlagnahme auf die Datenträger "hochmanipuliert" wurden ?

MARS
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