OLG : Telefonmitschnitte sind erlaubt !

OLG : Telefonmitschnitte sind erlaubt !

Beitragvon Roman Pixel » Mo 13. Mai 2013, 20:10

OLG: Rechtswidrig belauschtes Telefongespräch kann
Beweismittel sein.


Ein rechtswidrg mitgeschnittenes Telefongespräch kann als Beweismittel vor Gericht
zugelassen werden. Das Koblenz (OLG) entschied letzten Freitag nach
einer Interessenabwägung, dass eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht grundsätzlich
unverwertbar sei. Vielmehr müssten die jeweiligen Interessen der Beteiligten gegeneinander
abgewogen werden. Von dem Urteil berichtete Heise.de. ( 8 U 1967/99)
In dem Prozess ging es um eine Zivilklage auf Zahlung von 92.000 Euro: Der Kläger hatte von
seiner ehemaligen Freundin die Rückzahlung des Betrages gefordert. Als führte der
Anwalt des Klägers ein heimlich mitgehörtes Geständnis der Frau aus einem Telefongespräch
an. Dieser Telefonmitschnitt war nach Ansicht des Senats des OLG allerdings rechtswidrig, da
es unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Beklagten eingriff.
Das lehnte die Zulässigkeit eines derartigen Beweismittels ab und wies in erster
die Klage zurück. Das OLG entschied jetzt, dass ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel
nicht grundsätzlich unverwertbar sei. Vielmehr müssten die gegenüberstehenden Interessen in
jedem Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Da der Telefonmitschnitt aber keine
intimen Gesprächsinhalte betroffen habe, müsse das Interesse des Klägers am Beweis höher
bewertet werden als der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Gesprächspartnerin.
Das Urteil ist noch nicht und ist nun am .
Die Frage, ob eine rechtswidrige Beweisgewinnung zu einem Beweisverwertungsverbot führt,
ist unter deutschen Juristen stark umstritten. Während in den USA die "fruit of the poisonous
tree doctrin" vorherrscht, wonach die "Früchte" aus einer verbotenen Handlung vor Gericht
generell nicht verwertet werden dürfen, wird in Deutschland differenziert. Hier wird der
Schutzzweck des jeweilig verletzten Gesetzes betrachtet und eine Abwägung zwischen den
entgegenstehenden Interessen getroffen. Ein wird in der Regel dann
angenommen, wenn unantastbare Kernbereiche eines Grundrechts betroffen oder z.B. ein
schwerer Verstoß gegen die bestehen würde. Unantastbare Kernbereiche
des Persönlichkeitsrechts wurden vom OLG im zu entscheidenden Fall verneint, da der
Intimbereich der Beklagten nicht betroffen war.
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Re: OLG : Telefonmitschnitte sind erlaubt !

Beitragvon Roman Pixel » Di 14. Mai 2013, 10:46

Stadt Solms und der Kinderporno Fall...
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Re: OLG : Telefonmitschnitte sind erlaubt !

Beitragvon MARS » Sa 18. Mai 2013, 18:46

web175 hat geschrieben:OLG: Rechtswidrig belauschtes Telefongespräch kann
Beweismittel sein.
(...) Hier wird der
Schutzzweck des jeweilig verletzten Gesetzes betrachtet und eine Abwägung zwischen den
entgegenstehenden Interessen getroffen. Ein wird in der Regel dann
angenommen, wenn unantastbare Kernbereiche eines Grundrechts betroffen oder z.B. ein
schwerer Verstoß gegen die bestehen würde. Unantastbare Kernbereiche
des Persönlichkeitsrechts wurden vom OLG im zu entscheidenden Fall verneint, da der
Intimbereich der Beklagten nicht betroffen war.


guten Tag,

dies wurde auch durch das BVerfG bestätigt, siehe " BVerfG -Urteile" [Beschluß
des Zweiten Senats vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 - ]

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