wichtige Information an alle "Autobahn"-Geschädigten, d.h. an alle deutschen und ausländischen Bürger, die durch den Internet-Kriminellen geschädigt wurden , der unter anderem unter dem Pseudonym "Autobahn" deutsche und ausländische Bürger tyrannisierte und für den Genickbruch nebst Folgen einer über 80-jährigen Patientin verantwortlich ist :§ 183 GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz) lautet , Zitat :
"Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen. In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen".Nach Aussage des Beschuldigten in einem laut Aussage des Beschuldigten mittlerweile eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit dem Aktenzeichen ********, Amtsgericht Gera, hat der Vater des Anzeigeerstatters Ende Oktober 2014 in einem Sitzungssaal im Amtsgericht Gera im Rahmen einer Sitzung in dem Strafverfahren Straftaten begangen, die laut Aussage des Beschuldigten entgegen § 183 GVG weder protokolliert worden seien noch an die zuständige Behörde mitgeteilt worden seien. Auch sei der Tatbestand entgegen § 183 GVG nicht festgestellt worden, hat der Beschuldigte erklärt.
Diesen Bekundungen werden wir natürlich nachgehen und prüfen, ob diese Aussagen des Beschuldigten wahr sind, da dieser Fall von erheblichem öffentlichem Interesse ist.
Die genannte Person ( = Vater des Anzeigeerstatters, der das Ermittlungsverfahren gegen den Beschulidgten K.E. aus Gera auslöste ) hat sich in einer großen Zahl anderer Fälle bereits strafbar gemacht, wurde jedoch in sämtlichen uns bekannt gewordenen Fällen durch deutsche Behörden gegen die Strafverfolgung geschützt, d.h. entgegen gesetzlicher Vorschriften nicht der strafrechtlichen Verurteilung zugeführt.
Dieser Sachverhalt und zusätzliche Informationen wie beispielsweise die uns zugesteckte Behauptung, dass dieser Täter in der ehemaligen DDR geboren sei und zeitweise für den MAD ( Militärischer Abschirm Dienst) Dienste ausgeführt haben soll, nähren den Verdacht, dass dieser Täter gegen Bezahlung von Steuergeld für deutsche Behörden seit Jahren tätig ist und unter anderem für deutsche Behörden illegal folgende Tätigkeiten seit Jahren ausführt d.h. gegen Bezahlung für deutsche Behörden systematisch Straftaten ausführt, welche die betreffenden Behörden nicht selbst begehen können, da sie für den Fall der Begehung das Risiko einer Strafverfolung wegen Rechtsbeugung ( => Amtsverlust, Gefängnisstrafe) eingehen würden :
1. illegale heimliche Onlinedurchsuchungen zwecks verfassungswidriger Aufdeckung und öffentlicher Bloßstellung der Intimsphäre deutscher Bürger für deutsche Behörden , zu deren Durchführung die betreffenden Behörden aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ermächtigt sind , bzw. denen derartige Durchsuchungen durch das Bundesverfassungsgericht untersagt waren.
2. illegale Veröffentlichungen über den Intimbereich illegal ausgespähter deutscher Bürger im Internet einschliesslich der
Veröffentlichung von Nacktfotos betroffener BürgerInnen, die über Google "verteilt" wurden - zu Zwecken der Aussageerzwingung der betroffenen Bürger - einschliesslich der Androhung anonym ausgeführter Morde - ebenfalls zu Zwecken der Aussageerzwingung und Einschüchterung der betroffenen Bürger.
3. Zuleitung dieser illegal erspähten und veröffentlichten Informationen über "Google" - d.h. über eine internationale öffentlichte Plattform - an die betreffenden deutschen Behörden, welche diese informationen verwerten wollen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren im Jahre 2008 erklärt hatte, dass deutsche (Strafverfolgungs-) Behörden Informationen aus dem Internet verwerten dürfen, wenn diese Informationen von "jedermann" im Internet abgerufen werden können.( Die damalige Entscheidung des BVerfG ist im hiesigen Forum veröffentlicht).
Wir weisen darauf hin, dass das Amtsgericht Gera bereits vor der betreffenden Sitzung vorgewarnt war durch ein umfangreiches Fax mit ausführlichen Informationen zum Fall und durch überprüfbare Informationen über den Vater des Anzeigeerstatters.
Es interessiert daher sehr, aus welchen Gründen das Gericht trotz Vorliegen dieser Umstände § 183 GVG verletzt haben soll, und das sogar trotz Gegenwart einer Staatsanwältin in der Sitzung.
Ausserdem ist auf folgendes hinzuweisen : Wir besitzen inzwischen das korrekte Aktenzeichen zu dem Fall und sind befugt, dieses international sichtbar zu veröffentlichen um gegen die Zersetzungsvorgänge des deutschen Rechtsstaats effektiv vorgehen zu können. Da das Verfahren eingestellt wurde, ist gem. Art. 5 GG und anderer Vorschriften wegen des enormen öffentlichten Interesses an diesen Vorgängen eine Veröffentlichung von Aktenzeichen und Akteninhalten zulässig . ( Eine theoretische Begründung der Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise in derartigen Fällen findet sich auf der HP des Strafverteidigers Dr.G.Strate auf
http://www.strate.net)
MARS